BERICHT über eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union
21.4.2008 - (2008/2009(INI))
Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatter: Willi Piecyk
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu einer integrierten Meerespolitik für die Europäische Union
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union“ (KOM(2007)0575, SEK(2007)1283),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ergebnisse der Konsultation zur Europäischen Meerespolitik“ (KOM(2007)0574),
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission zur gemeinsamen Dreiererklärung zur Einführung eines „Europäischen Tages der Meere“,
– in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission mit dem Titel „Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere“ (KOM(2006)0275) und der Entschließung des Parlaments vom 12. Juli 2007[1],
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 8. -9. März 2007 bezüglich der Annahme eines Dokuments „Aktionsplan (2007–2009) des Europäischen Rates – eine Energiepolitik für Europa“ durch den Europäischen Rat,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „20 und 20 bis 2020 - Chancen Europas im Klimawandel“ (KOM(2008)0030),
– in Kenntnis der Bestimmungen des Seearbeitsübereinkommens von 2006, das von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) am 23. Februar 2006 angenommen wurde und durch das die Übereinkommen über die Arbeit auf See, die seit 1919 von der IAO angenommen wurden, zusammengefasst und angepasst wurden,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Fischereiausschusses (A6‑0163/2008),
A. in der Erwägung, dass die Ozeane und Meere ökonomisch und ökologisch essentielle Faktoren der EU sind; in der Erwägung, dass die EU über ihre Küstenregionen und die Regionen in äußerster Randlage über eine 320 000 km lange Küste verfügt, an der ein Drittel der Bevölkerung Europas wohnt,
B. in der Erwägung, dass maritime Industrie und Dienstleistungen sowie die Küstenregionen insgesamt 40% zum BIP der EU beitragen,
C. in der Erwägung, dass der Klimawandel die größte Herausforderung aller Politiken im 21. Jahrhundert ist; in Kenntnis der Bedrohung der Küstenregionen durch den klimabedingten Anstieg des Meeresspiegels, der dramatische Ausmaße für die Bewohner annehmen kann,
D. in der Erwägung, dass die Küstengebiete der EU und insbesondere ihre Gebiete in äußerster Randlage eine sehr wichtige Rolle hinsichtlich Sicherheit und Schutz vor Straftaten, wie illegale Einwanderung, Terrorismus und Schmuggel, spielen und dass sie auch noch der Gefahr spezifischer Umweltkatastrophen ausgesetzt sind,
1. begrüßt die Annahme der oben genannten Mitteilungen der Kommission und des Aktionsplans, der in dem genannten Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen präsentiert wurde;
2. bekräftigt seine Entschließung vom 12. Juli 2007 und begrüßt, dass die Kommission einen guten Teil der Forderungen des Parlaments zumindest ansatzweise übernommen hat;
3. erinnert daran, dass die außergewöhnliche maritime Dimension, die die EU wegen ihrer Küsten und ihrer Gebiete in äußerster Randlage aufweist, einzigartige Möglichkeiten in Bereichen wie Innovation, Forschung, Umwelt und biologische Vielfalt bietet, die im Rahmen der künftigen integrierten Meerespolitik der EU berücksichtigt werden müssen; weist darauf hin, dass die Gebiete in äußerster Randlage ferner für den Verkehr und für die Sicherheit der EU und der Welt ausgezeichnete Kommunikationsplattformen darstellen;
4. unterstützt nachdrücklich die Absicht der Kommission, das Potenzial des Kurzstreckenseeverkehrs und der Binnenschifffahrt zwischen den Mitgliedsstaaten besser auszuschöpfen und diesen zügig in den Binnenmarkt zu integrieren, und begrüßt die Absicht der Kommission, ihre Vorschläge für einen Gemeinsamen Seeverkehrsraum – gemeinsam mit einer umfassenden Seeverkehrsstrategie für 2008 - 2018 – zu beschleunigen;
5. ermuntert die Mitgliedstaaten, die Zusammenarbeit untereinander und mit Nachbarländern für die angemessene Nutzung der TEN-T und anderer europäischer Finanzierungsmechanismen (wie etwa Marco Polo) zu intensivieren, um die Meeresautobahnen und Vorhaben der Netzwerke des Kurzstreckenseeverkehrs zu realisieren;
6. begrüßt die Absicht der Kommission, die Koordination der mit der Meeresüberwachung befassten europäischen Agenturen zu verbessern, und betont besonders die Prävention illegaler Aktivitäten (Menschen- und Drogenhandel, illegale Einwanderung und terroristische Bedrohungen), wobei ein besonderer Schwerpunkt auf internationale Gewässer gelegt wird;
7. begrüßt die Initiative der Kommission, mit dem Aufbau eines europäischen Netzwerks für die Meeresüberwachung zu beginnen und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Küstenwachen der Mitgliedstaaten zu fördern; fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Durchführbarkeitsstudie über eine Europäische Küstenwache vorzulegen, die bis Ende 2006 hätten veröffentlicht und dem Parlament und dem Rat vorgelegt werden müssen;
8. glaubt, dass maritime Cluster besonders gut geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung einer integrierten Meerespolitik zu leisten; fordert die Kommission auf, unverzüglich mit dem Projekt eines europäischen Netzwerks maritimer Cluster zu beginnen;
9. unterstützt den Vorschlag, einen jährlichen „Europäischen Tag der Meere“ einzurichten; ist der Ansicht, dass ein solcher Aktionstag genutzt werden sollte, um die Bedeutung der Meerespolitik auch außerhalb der Fachwelt mit den Bürgerinnen und Bürgern, Schulen, Universitäten und Nichtregierungsorganisationen zu unterstreichen; erinnert die Kommission an seinen Vorschlag, Preise an beispielhafte Meeresregionen zu verleihen, um so vorbildliche Verfahren zu fördern;
10. ist insgesamt jedoch der Ansicht, dass der Aktionsplan zu wenig konkrete Maßnahmen enthält, und ermutigt die Kommission, in Zukunft die Instrumente, die ihr laut den Verträgen zustehen, ehrgeiziger zu nutzen;
11. bedauert, dass der Aktionsplan auf die Herausforderungen des Klimawandels nur unverbindlich eingeht; bekräftigt seine Ansicht, dass eine Aufgabe der europäischen Meerespolitik die Vorbereitung auf und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie die dringende Bestimmung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen sind, insbesondere in Anbetracht des Abschmelzens der Gletscher mit der Folge eines steigenden Meeresspiegels sowie der erhöhten Flutgefahr in Häfen und Küstenregionen; fordert hierzu den Beitrag aller relevanten Politiken, insbesondere der Forschungspolitik;
12. erinnert daran, dass das Abschmelzen der Gletscher nicht nur zu einem Anstieg des Meeresspiegels sondern auch zu irreparablen Schäden für das Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen führt, und begrüßt deshalb die Absicht der Kommission, eine arktische Initiative vorzulegen, und fordert die wissenschaftliche Gemeinschaft und die Entscheidungsträger auf, die Möglichkeiten des Schutzes der Polareiskappen genauer zu untersuchen;
13. weist darauf hin, dass eine gute maritime Raumplanung eine gute Küstenraumplanung erfordert, weswegen bei allen Bauprojekten an den Küsten der Union die Folgen des Klimawandels und das damit verbundene Ansteigen des Meeresspiegels und die Sanderosion sowie die zunehmende Zahl und Stärke von Stürmen berücksichtigt werden müssen;
14. unterstützt die Zielvorgaben des Europäischen Rates vom März 2007, bis 2050 die Treibhausgasemissionen zu halbieren, und bekräftigt seine Forderung, dass die Meerespolitik einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung dieser Emissionen leisten muss, unter anderem durch die Einbeziehung der Schifffahrt in den Emissionshandel sowie eine Verstärkung der Forschungsanstrengungen sowohl zur Nutzung der Meere als regenerative Energiequelle als auch zur Entwicklung umweltfreundlicherer Technologien für den Antrieb der Schiffe; ist der Ansicht, dass eine Vorreiterrolle Europas bei der Bekämpfung des Klimawandels die Führungsrolle Europas in der Umwelttechnologie und Forschung stärken und ausbauen könnte;
15. fordert die Kommission nachdrücklich zu mehr Ehrgeiz bei der Bekämpfung der Schwefel- und Stickoxid-Emissionen sowie des Feststoffausstoßes von Schiffen auf; betont in diesem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit mit der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) und insbesondere seine Forderung nach:
· Festlegung von Stickoxid-Emissionsnormen für Schiffe, die EU-Häfen anlaufen;
· Ausweisung des Mittelmeers, des Schwarzen Meeres und des nordöstlichen Atlantik als Überwachungsgebiete für Schwefelemissionen (SECA) gemäß dem MARPOL-Übereinkommen;
· Verringerung des maximal zulässigen Schwefelgehalts in Schiffskraftstoffen von 1,5% auf 0,5% für in SECA fahrende Fahrgastschiffe;
· Einführung fiskalischer Maßnahmen wie Steuern oder Gebühren für Schwefeldioxid- und Stickoxid-Emissionen durch Schiffe, und Ermittlung von Möglichkeiten, wie diese Maßnahmen und Gebühren auf alle Schiffe, die Gemeinschaftshäfen anfahren oder in den Gewässern von EU-Mitgliedstaaten unterwegs sind, unabhängig von der Flagge, angewandt werden können;
· Förderung der Einführung differenzierter Hafen- und Fahrwassergebühren, die Schiffe mit niedrigen Schwefeldioxid- und Stickoxid-Emissionen begünstigen;
· die schrittweise Einführung der Verpflichtung der landseitigen Energieversorgung für Schiffe in Häfen;
· Vorschlag einer EU-Richtlinie zur Qualität von Schiffkraftstoffen;
16. erneuert seine Forderung an die Mitgliedstaaten und die Kommission angesichts der Schadstoffbelastung der Luft in vielen Hafenstädten und Regionen, die Anreize für die landseitige Energieversorgung für im Hafen liegende Schiffe deutlich zu verbessern; fordert deshalb einen Vorschlag zur Revision der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom[2] dahingehend, dass diejenigen Mitgliedstaaten, die von der Möglichkeit zur Steuerbefreiung für Bunkeröl nach Artikel 14 dieser Richtlinie Gebrauch machen, verpflichtet werden, im gleichen Maß auch den Strom von Land von der Steuer zu befreien; die steuerliche Gleichbehandlung von Strom und Bunkeröl ist ein wichtiger Anreiz für Häfen und Reeder, durch Investitionen in die Stromversorgung der Schiffe im Hafen einen Beitrag zur Reduzierung der Luftverschmutzung in Hafenstädten zu leisten;
17. weist erneut auf die Tatsache hin, dass die Verschmutzung der Meere von Land einen signifikanten Anteil an der Gesamtverschmutzung der Meere hat und dass die Kommission sich dieses Themas bisher nicht angenommen hat; wiederholt deshalb seine Forderung an die Kommission, einen Aktionsplan zur Verringerung dieser Verschmutzung vorzulegen und unterstreicht seine Forderung an die Mitgliedsstaaten, die diesbezüglichen Rechtsakte wie die Wasserrahmenrichtlinie ohne Verzögerungen umzusetzen; unterstreicht, dass zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auch ein Aktionsplan zur Identifizierung und Beseitigung der Munitionsaltlasten der vergangenen Kriege in Nord- und Ostsee gehört;
18. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, einen kartierten Bestandsplan der Wracks und archäologischen Stätten am Meeresboden, die Teil des historischen und kulturellen Erbes der Gemeinschaft sind, zu erstellen, der die Kenntnisse und das Studium derselben erleichtern und dazu beitragen wird, die Plünderungen, die bei ihnen vorkommen, zu verhindern und so ihre ordnungsgemäße Erhaltung zu erleichtern;
19. ermuntert die beteiligten Institutionen, so rasch wie möglich das Seeverkehrspaket ERIKA III zu verabschieden, und die Mitgliedstaaten, für seine rasche Anwendung zu sorgen, indem hinreichende rechtliche Verfahren entwickelt werden, durch die Unfälle oder Zwischenfälle mit katastrophalen Folgen für die Entwicklung der maritimen Regionen, wie bei ERIKA oder PRESTIGE, vermieden oder gelindert werden können;
20. spricht sich dafür aus, dass die Rahmenrichtlinie für eine Meeresstrategie zu einem Eckstein für die Umweltfragen in der integrierten Meerespolitik der EU wird; nimmt zur Kenntnis, dass in dieser Richtlinie festgestellt wird, dass Regionen, deren Meereszustand kritisch ist, schnellstmögliche Maßnahmen vorsehen und umsetzen müssen, um einen guten Umweltstatus zu erreichen; betont, dass es in diesen Regionen äußerst wichtig ist, dass die Kommission verschiedene Bereiche, Programme und Strategien koordiniert und ausreichende finanzielle Hilfen bereitstellt; weist darauf hin, das es zur Erreichung einer solchen integrierten Meerespolitik erforderlich ist, landbasierte Aktivitäten, wie Landwirtschaft, Abwasserbehandlung, Verkehr und Energieerzeugung einzubeziehen; vertritt die Ansicht, dass diese Regionen zu Pilotgebieten für eine tatsächliche und umfassende integrierte Meerespolitik werden können;
21. begrüßt die Bestandsaufnahme der Kommission hinsichtlich der Ausnahme der Seeleute aus diversen Teilen der Europäischen Sozial- und Arbeitsschutzregelungen (z.B. die Richtlinie 98/59/EG[3] über Massenentlassungen, die Richtlinie 2001/23/EG[4] über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, die Richtlinie 2002/14/EG[5] über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sowie die Richtlinie 96/71/EG[6] über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen); schlägt die Überarbeitung dieser Richtlinien in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern vor;
22. fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, sobald wie möglich das Seearbeitsübereinkommen von 2006 zu ratifizieren, das angenommen wurde, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Seeleute zu verbessern und einen unlauteren Wettbewerb in diesem Sektor zu verhindern und in dem alle im Arbeitsbereich geltenden internationalen Normen aktualisiert und zusammengefasst werden;
23. fordert die Kommission auf, eine Aktualisierung der Richtlinie 1999/95/EG[7] über die Arbeitszeitregelung für Seeleute sowie der Rechtsvorschriften in Bereichen, die in die Zuständigkeit der Kommission fallen, aber nicht oder nur teilweise auf gemeinschaftlicher Ebene geregelt sind, wie etwa über Beschäftigungsagenturen oder über das Recht der Arbeitnehmer, einen ordnungsgemäß unterzeichneten Arbeitsvertrag zu erhalten, vorzunehmen;
24. ist davon überzeugt, dass die Einbeziehung der regionalen und lokalen Partner für den Erfolg der Meerespolitik ausschlaggebend ist; betont deshalb die Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit und Verknüpfung zwischen den europäischen Küstengebieten durch die Förderung abgestimmter Strategien für die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit und einer stärkeren Kommunikation zwischen den verschiedenen Regierungsebenen;
25. erneuert seine Forderung, den integrierten Ansatz einer Meerespolitik der EU in Zukunft weiter zu verfolgen, und fordert die Kommission auf, deren politischen Rahmen und den territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt mit dem Binnenland Europas und seinen Politikbereichen zu stärken; regt die Veröffentlichung eines Berichts zur Europäischen Meerespolitik im zweijährlichen Rhythmus sowie einen regelmäßigen öffentlichen Meinungsaustausch mit allen Beteiligten an; fordert die zukünftigen Ratspräsidentschaften auf, im Rahmen ihrer Arbeitsprogramme auf die Meerespolitik einzugehen; fordert darüber hinaus die klare jährliche Ausweisung aller mit EU-Mitteln geförderten Projekte mit Meeresbezug durch die Kommission;
26. begrüßt die Initiative der Kommission, Verhandlungen für eine bessere Verwaltung gemeinsamer Seegebiete mit Drittländern zu fördern, und unterstützt nachdrücklich die bessere Zusammenarbeit mit Nachbarländern zum Schutz der Meere über die nationalen Zuständigkeiten hinaus;
27. misst einer umfassenden europäischen Strategie für meereswissenschaftliche und technische Forschung große Bedeutung bei, die schon im Siebten Forschungsrahmenprogramm und in künftigen Programmen ordnungsgemäß finanziert werden muss;
28. spricht sich dafür aus, die Meerespolitik im EU-Haushalt und in den EU-Politiken und Instrumenten nach 2013 angemessen zu berücksichtigen sowie dies in den regelmäßigen Berichten zur europäischen Meerespolitik zusammenfassend darzustellen;
29. begrüßt ebenso die Empfehlung des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007, dass die Meerespolitik den unterschiedlichen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten und der maritimen Regionen, insbesondere der Küstenregionen, der Inseln und der Gebiete in äußerster Randlage Rechnung tragen sollte;
30. erkennt zwar die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich an, erwartet aber mit Interesse die Veröffentlichung eines Fahrplans durch die Kommission, um den Mitgliedstaaten die Entwicklung ihrer jeweiligen maritimen Raumplanung zu erleichtern; unterstreicht die Notwendigkeit, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und ökologischen Aspekten beizubehalten;
31. erinnert daran, dass die außergewöhnliche maritime Dimension, die die Küstenregionen, die Inseln und die Gebiete in äußerster Randlage der Europäischen Union bieten, einzigartige Möglichkeiten in Bereichen wie Innovation, Forschung, Umwelt, biologische Vielfalt und die Entwicklung neuartiger meeresgestützter Technologien bietet, und dass die künftige integrierte Meerespolitik diese Möglichkeiten unbedingt nutzen muss; hält es für zweckmäßig, Spitzenforschungszentren zu schaffen, und empfiehlt Anreize und Unterstützung für die bereits in den Küstengebieten bestehenden Hochschulforschungszentren;
32. unterstreicht die Bedeutung der Wellenenergie als sauberer und alternativer Energiequelle und legt der Kommission nahe, in künftigen Aktionsplänen diese Art der Energiegewinnung zu berücksichtigen;
33. ist der Auffassung, dass das wesentliche Ziel der integrierten Meerespolitik im Bereich der Fischerei die Förderung der Modernisierung und der nachhaltigen, ausgewogenen und gerechten Entwicklung dieses Sektors in der gesamten Union sein sollte, wobei seine sozioökonomische Lebensfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Ressourcen sichergestellt, die Unabhängigkeit und die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung, die Versorgung der Bevölkerung mit Fischereierzeugnissen, die Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Fischer gewährleistet werden müssen;
34. ist der Auffassung, dass mit der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) bislang weder die Nachhaltigkeit der Meeresressourcen noch die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Fischereiflotten und der Küstengemeinschaften der Union gefördert wurde, und dass die integrierte Meerespolitik der Union daher so konzipiert werden sollte, dass Defizite in der GFP, wie zum Beispiel eine zu starke Zentralisierung, sowie die Unfähigkeit, der regionalen Vielfalt der Gewässer der Union Rechnung zu tragen, vermieden werden können;
35. betont, dass die Schaffung von „mehr und besseren Arbeitsplätzen“ mit Meeresbezug, insbesondere im Fischereisektor, auch davon abhängt, dass ein gerechter und angemessener Verdienst, menschenwürdige Arbeitsbedingungen (auch hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit) und Zugang zur Ausbildung für seine Beschäftigten gewährleistet werden;
36. fordert, dass die Mitgliedstaaten die Abschlusszeugnisse der Fachoberschulen für die Berufe Steuermann und Mechaniker auf Fischereibooten gegenseitig anerkennen;
37. betont erneut die Notwendigkeit von Mechanismen zur Unterstützung und Entschädigung der Fischer, die von den sozioökonomischen Folgen der Maßnahmen zur Widerauffüllung von Fischbeständen oder zum Schutz von Ökosystemen betroffen sind, insbesondere in den benachteiligten Regionen und Gemeinschaften sowie in den Gebieten in äußerster Randlage;
38. bekräftigt, dass die wissenschaftliche Forschung im Fischereisektor in den einzelnen Mitgliedstaaten verstärkt unterstützt werden muss, insbesondere im Kontext des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration;
39. fordert, dass die Gemeinschaft den Einsatz von wirksamen Maßnahmen unterstützt, mit denen die Evakuierung, Unterstützung und Rettung von Besatzungen angemessen gewährleistet werden können;
40. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Mit der Vorlage der Mitteilung und des Aktionsplans "Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union" im Oktober 2007 hat die Europäische Kommission den Versuch gestartet, nach Vorlage des Grünbuchs Meerespolitik im Juni 2006 und einer einjährigen Konsultationsphase, in einem nächsten Schritt konkrete Politiken und Maßnahmen für eine künftige gemeinsame Europäische Meerespolitik zu benennen. Ihr Berichterstatter begrüßt, dass ein gutes Stück der Forderungen der Entschließung des Parlaments vom Juli 2007 Aufnahme gefunden hat. Der ihnen vorliegende Bericht ist demnach eine Folgemaßnahme im Rahmen dieses Prozesses.
Ihr Berichterstatter stellt jedoch fest, dass sich mit Vorlage der neuen Papiere zeigt, was bereits in der Vergangenheit vermutet wurde: insgesamt scheint es bei den Mitgliedstaaten, den Regionen und betroffenen Sektoren breite Zustimmung zum integrierten Meerespolitikansatz der Europäischen Kommission zu geben, bei der Formulierung konkreter Teilpolitiken hat sich jetzt aber gezeigt, wie seriös und engagiert diese Zustimmung gemeint war, denn wirklich konkrete Vorschläge, Aktionen und Politiken fehlen.
Der Berichterstatter schlägt deshalb vor, sich auf die wichtigsten Forderungen des Parlamentsberichts vom Juli 2007 zu konzentrieren und jetzt konkrete Politiken zu benennen. Besonders hervorzuheben ist, dass der Ihnen vorliegende Bericht keine neuen Vorschläge enthält, sondern alle gewählten Forderungen bereits Bestandteil des Parlamentsbeschlusses vom Juli 2007 sind.
Ihr Berichterstatter ist davon überzeugt, dass als Ziel aller Anstrengungen folgende Formel zugrunde liegen sollte: Europas Ozeane und Meere - die saubersten in der Welt, mit der stabilsten Biodiversität, der ertragsreichsten Wirtschaft, besten Forschung und Technologie, der modernsten wie saubersten Schifffahrt, mit der besten Aus- und Weiterbildung und den innovativsten Ideen.
Seit Vorlage des vierten Sachstandberichts des UN-Klimarats (IPCC) 2007 besteht ein weltweit wissenschaftlicher Konsens über die Herausforderungen des Klimawandels. Es ist unbestritten, dass sich die künftige Europäische Meerespolitik einem Großteil dieser Herausforderungen stellen muss. Die Erwärmung der Ozeane führt zu einem Anstieg des Meeresspiegels. Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass sich diese Erkenntnis in den Politikbereichen Küstenschutz, maritime Raumplanung, Tourismus und Hafen widerspiegeln muss.
Die festgelegten Zielvorgaben des Europäischen Rates vom März 2007, bis zum Jahre 2050 die Treibhausgasemissionen zu halbieren, müssen auch die Meerespolitik animieren, im speziellen soll dies für die Einbeziehung der Schifffahrt in den Emissionshandel gelten.
Zudem fordert die Wissenschaft nicht erst seit heute, größere Anstrengungen zur Nutzung von erneuerbaren Energien zu unternehmen, im Besonderen die Nutzung der Wind- und Sonnenenergie. Dies stellt nicht nur einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel dar, sondern kann gleichzeitig Europas Führungsrolle in der Umwelttechnologie und Forschung stärken und ausbauen.
Ihr Berichterstatter möchte betonen, dass der integrative Meerespolitikansatz auch in Zukunft Gültigkeit haben muss. Gerade in der Meerespolitik wird deutlich wie eng die einzelnen Politiken miteinander vernetzt sind und wie wichtig es ist, die jeweiligen Bereiche als einen sich stützenden Kreislauf wahrzunehmen. Das heißt: eine saubere Meeresumwelt beeinflusst in gleichem Maße die maritime Wirtschaft, den Tourismus, die Biodiversität, die Beschäftigungssituation und die Häfen. Diesen Kreislauf zu unterstützen setzt vor allem den Willen der Mitgliedstaaten voraus, eine Art europäische Meeressolidarität.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (2.4.2008)
für den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
zu einer integrierten Meerespolitik für die Europäische Union
(2008/2009(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Sérgio Marques
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Entscheidung der Kommission, eine integrierte Meerespolitik zu entwickeln, um den von dem Klimawandel (u. a. durch den Aufbau von Kapazitäten zur Energiegewinnung aus dem Meer), der Globalisierung, der regionalen Entwicklung, der Wettbewerbsfähigkeit, dem Schutz der Meeresumwelt und der Sicherheit auf See ausgehenden Herausforderungen zu begegnen, eine Politik, die viele der vom Parlament entwickelten Ideen umfasst;
2. begrüßt ebenso die Empfehlung des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007, dass die Meerespolitik den unterschiedlichen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten und der maritimen Regionen, insbesondere der Küstenregionen, der Inseln und der Gebiete in äußerster Randlage Rechnung tragen sollte;
3. ist davon überzeugt, dass die Einbeziehung der regionalen und lokalen Partner für den Erfolg der Meerespolitik ausschlaggebend ist; betont deshalb die Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit und Verknüpfung zwischen den europäischen Küstengebieten durch die Förderung abgestimmter Strategien für die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit und einer stärkeren Kommunikation zwischen den verschiedenen Regierungsebenen;
4. begrüßt den Aktionsplan der Kommission in ihrer Mitteilung zu einer integrierten Meerespolitik (KOM(2007)0575) und den begleitenden Dokumenten (SEK(2007)1278), (SEK(2007)1279) und (SEK(2007)1280) und insbesondere die Strategie der Kommission zur Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels in den maritimen Regionen und der begleitenden Auswirkungen auf den Fremdenverkehr und erinnert an die Notwendigkeit, diese Strategie später an die Besonderheiten der maritimen Regionen anzupassen;
5. betont, dass die künftige Meerespolitik eine Schlüsselrolle bei der künftigen positiven Entwicklung der Küstenregionen, der Inseln und der Gebiete in äußerster Randlage der Europäischen Union spielt; tritt für die Einbeziehung des Fremdenverkehrs in den Küstengebieten in diese Meerespolitik als etwas Neuem und Wichtigem für die Entwicklung und die Kohäsion dieser Regionen ein;
6. betont die Schlüsselrolle, die regionalen Behörden und Küstengemeinschaften bei der Umsetzung der neuen Integrierten Meerespolitik und beim künftigen Europäischen Aktionsplan der Kommission zur meeresgestützten Wirtschaftstätigkeit zukommen wird; unterstreicht die Bedeutung einer hochwertigen Verkehrsinfrastruktur und betont ihre positiven Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Tourismusindustrie; fordert in diesem Zusammenhang alle Betroffenen auf, effizient zu arbeiten, um die Mittel für die Entwicklung optimal zu nutzen;
7. weist auf die Auswirkungen einer gesteigerten Wirtschaftstätigkeit und von mehr Fremdenverkehr - was mit einer Zunahme aller Formen von Verkehr einhergeht - auf die örtlichen Ökosysteme in Küstengebieten hin; begrüßt deshalb die Entwicklung einer Integrierten Meerespolitik, die sich mit diesen Problemen befassen wird; fordert darüber hinaus eine bessere Datensammlung, was den maritimen Sektor und die Küstengebiete angeht;
8. sieht mit Interesse der Veröffentlichung einer Reihe von Leitlinien für die Mitgliedstaaten für die Konzipierung nationaler integrierter Meerespolitiken und der Jahresberichte über die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten in diesem Bereich entgegen; empfiehlt eine wirksame und intensive Kommunikation zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und den Küstenregionen, die in diesem Bereich über wesentliche Fachkenntnisse verfügen und eine Schlüsselrolle spielen;
9. erkennt zwar die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich an, erwartet aber mit Interesse die Veröffentlichung eines Fahrplans durch die Kommission, um den Mitgliedstaaten die Entwicklung ihrer jeweiligen maritimen Raumplanung zu erleichtern; unterstreicht die Notwendigkeit, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen, sozialen, territorialen und ökologischen Aspekten beizubehalten;
10. unterstützt die Kommission bei ihren Bemühungen, einen Europäischen Seeverkehrsraum ohne Hindernisse zusammen mit einer umfassenden Seeverkehrsstrategie für 2008 – 2018 zu schaffen;
11. weist darauf hin, dass ein echter Europäischer Seeverkehrsraum ohne Grenzen mehr Sicherheit für die Küstenregionen, die Inseln und die Gebiete in äußerster Randlage der Europäischen Union hinsichtlich Entwicklung und ökologischer Nachhaltigkeit erfordert;
12. erinnert daran, dass die außergewöhnliche maritime Dimension, die die Küstenregionen, die Inseln und die Gebiete in äußerster Randlage der Europäischen Union bieten, einzigartige Möglichkeiten in Bereichen wie Innovation, Forschung, Umwelt, biologische Vielfalt und die Entwicklung neuartiger meeresgestützter Technologien bietet, und dass die künftige integrierte Meerespolitik diese Möglichkeiten unbedingt nutzen muss; hält es für zweckmäßig, Spitzenforschungszentren zu schaffen, und empfiehlt Anreize und Unterstützung für die bereits in den Küstengebieten bestehenden Hochschulforschungszentren;
13. betont angesichts der jüngsten Unfälle mit Öltankschiffen und der daraus resultierenden Umweltschäden die Notwendigkeit klarer Leitlinien für die Seefahrt und internationaler Zusammenarbeit, durch die Drittländer dazu ermuntert werden sollen, dieselben oder ähnliche Regelungen anzuwenden;
14. unterstützt die Einrichtung einer Eigenfinanzierung für die integrierte Meerespolitik für die Europäische Union bei der den tatsächlichen Gegebenheiten der verschiedenen betroffenen Gebiete Rechnung getragen wird;
15. unterstützt die Absicht der Kommission, ein maritimes Europa zu konsolidieren, das sich dynamisch, verantwortungsbewusst und engagiert beim Schutz und bei der Förderung der Ozeane nicht nur bei Dritten sondern auch innerhalb der EU selbst zeigt;
16. unterstreicht die Bedeutung der Wellenenergie als sauberer und alternativer Energiequelle und legt der Kommission nahe, in künftigen Aktionsplänen diese Art der Energiegewinnung zu berücksichtigen;
17. äußert sein Bedauern und sein Erstaunen über die Tatsache, dass in der Mitteilung der Kommission „Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008“ (KOM(2007)0640) nicht die Maßnahmen erwähnt werden, die im Jahr 2008 im Bereich der Meerespolitik zu ergreifen sind, was nicht mit dem Aktionsplan der Kommission im Bereich der Meerespolitik im Einklang steht.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
27.3.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
45 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alfonso Andria, Emmanouil Angelakas, Stavros Arnaoutakis, Jean Marie Beaupuy, Rolf Berend, Victor Boştinaru, Wolfgang Bulfon, Antonio De Blasio, Bairbre de Brún, Petru Filip, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Ambroise Guellec, Pedro Guerreiro, Jim Higgins, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Mieczysław Edmund Janowski, Rumiana Jeleva, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Constanze Angela Krehl, Sérgio Marques, Miguel Angel Martínez Martínez, James Nicholson, Markus Pieper, Pierre Pribetich, Wojciech Roszkowski, Elisabeth Schroedter, Grażyna Staniszewska, Dimitar Stoyanov, Margie Sudre, Andrzej Jan Szejna, Kyriacos Triantaphyllides, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Vladimír Železný |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Bernadette Bourzai, Jan Březina, Emanuel Jardim Fernandes, Francesco Ferrari, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Zita Pleštinská, Samuli Pohjamo, Christa Prets, Richard Seeber |
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STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses (3.4.2008)
für den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
zu einer integrierten Meerespolitik für die Europäische Union
(2008/2009(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Pedro Guerreiro
VORSCHLÄGE
Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass man, um „dem Wohlstand der Küstengemeinden … mehr Aufmerksamkeit [zu] widmen und das Wohlergehen der Arbeitnehmer des Fischereisektors zu verbessern“, die ernste sozioökonomische Lage nicht außer Acht lassen darf, in der sich dieser Sektor befindet, insbesondere wegen des Fehlens geeigneter Maßnahmen, die die Rentabilisierung dieser Tätigkeit fördern und somit den Beschäftigten einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten;
2. ist der Auffassung, dass bei einer integrierten Meerespolitik der Union nicht außer Acht gelassen werden darf, dass es sich bei der Energieversorgung und der Ernährung um strategische Notwendigkeiten und Ziele handelt, denen Rechnung getragen werden muss, ohne gewisse Sicherheitshöchstschwellen zu überschreiten, was die Abhängigkeit von Importen betrifft, und dass die nachhaltige Fischerei und Landwirtschaft, die Grundlagen unserer Ernährung, im allgemeinen Interesse der Union geschützt werden müssen;
3. ist der Auffassung, dass das wesentliche Ziel der integrierten Meerespolitik im Bereich der Fischerei die Förderung der Modernisierung und der nachhaltigen, ausgewogenen und gerechten Entwicklung dieses Sektors in der gesamten Union sein sollte, wobei seine sozioökonomische Lebensfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Ressourcen sichergestellt, die Unabhängigkeit und die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung, die Versorgung der Bevölkerung mit Fischereierzeugnissen, die Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Fischer gewährleistet werden müssen;
4. ist der Auffassung, dass mit der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) bislang weder die Nachhaltigkeit der Meeresressourcen noch die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Fischereiflotten und der Küstengemeinschaften der Union gefördert wurde, und dass die integrierte Meerespolitik der Union daher so konzipiert werden sollte, dass Defizite in der GFP, wie zum Beispiel eine zu starke Zentralisierung, sowie die Unfähigkeit, der regionalen Vielfalt der Gewässer der Union Rechnung zu tragen, vermieden werden können;
5. fordert ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten bei der Beseitigung von nicht detonierter Munition, die von Fischereifahrzeugen geborgen und nach Markierung wieder ins Meer zurückgeworfen wurde;
6. betont, dass die Schaffung von „mehr und besseren Arbeitsplätzen“ mit Meeresbezug, insbesondere im Fischereisektor, auch davon abhängt, dass ein gerechter und angemessener Verdienst, menschenwürdige Arbeitsbedingungen (auch hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit) und Zugang zur Ausbildung für seine Beschäftigten gewährleistet werden;
7. schlägt vor, die derzeitigen Preisbildungsmechanismen beim Erstverkauf und die Art und Weise zu prüfen, in der diese dazu beitragen könnten, den im Fischereisektor Beschäftigten faire Einnahmen zu gewährleisten, ohne dass die Verbraucherpreise erhöht werden;
8. fordert, dass die Mitgliedstaaten die Abschlusszeugnisse der Fachoberschulen für Steuerleute und Mechaniker auf Fischereibooten gegenseitig anerkennen;
9. betont erneut die Notwendigkeit von Mechanismen zur Unterstützung und Entschädigung der Fischer, die von den sozioökonomischen Folgen der Maßnahmen zur Widerauffüllung von Fischbeständen oder zum Schutz von Ökosystemen betroffen sind, insbesondere in den benachteiligten Regionen und Gemeinschaften sowie in den Gebieten in äußerster Randlage;
10. fordert die Kommission auf, angesichts der Tatsache, dass die für die integrierte Meerespolitik der Union angemessene Mittelausstattung festgelegt werden muss, zu definieren, was sie unter einer „soliden finanziellen Grundlage“ versteht, und lehnt auf der Grundlage des Prinzips, dass neuen Prioritäten neue Finanzierungsmittel entsprechen müssen, ihre Finanzierung durch die GFP ab;
11. bekräftigt, dass die wissenschaftliche Forschung im Fischereisektor in den einzelnen Mitgliedstaaten verstärkt unterstützt werden muss, insbesondere im Kontext des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration;
12. fordert, dass die Gemeinschaft den Einsatz von wirksamen Maßnahmen unterstützt, mit denen die Evakuierung, Unterstützung und Rettung von Besatzungen angemessen gewährleistet werden können;
13. verlangt Unterstützung, damit die Mitgliedstaaten eigene Instrumente zur Überwachung, Überprüfung und Kontrolle der AWZ einrichten und modernisieren können;
14. gibt zu bedenken, dass sich die integrierte Meerespolitik der Union auf einen Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gründet und dass die Erarbeitung und Annahme von eigenen nationalen Meerespolitiken in ihren verschiedenen Bereichen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, wie das auch die Kommission selbst betont.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
3.4.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
25 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Elspeth Attwooll, Marie-Hélène Aubert, Luis Manuel Capoulas Santos, Paulo Casaca, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Emanuel Jardim Fernandes, Carmen Fraga Estévez, Duarte Freitas, Ioannis Gklavakis, Alfred Gomolka, Pedro Guerreiro, Heinz Kindermann, Rosa Miguélez Ramos, Philippe Morillon, Seán Ó Neachtain, Willi Piecyk, Catherine Stihler, Margie Sudre, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Cornelis Visser |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Ole Christensen, Josu Ortuondo Larrea, Raül Romeva i Rueda, Thomas Wise |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Ilda Figueiredo, Willem Schuth |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
8.4.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
42 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Paolo Costa, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Petr Duchoň, Saïd El Khadraoui, Emanuel Jardim Fernandes, Francesco Ferrari, Brigitte Fouré, Mathieu Grosch, Georg Jarzembowski, Stanisław Jałowiecki, Timothy Kirkhope, Dieter-Lebrecht Koch, Jaromír Kohlíček, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Sepp Kusstatscher, Bogusław Liberadzki, Eva Lichtenberger, Marian-Jean Marinescu, Erik Meijer, Robert Navarro, Seán Ó Neachtain, Josu Ortuondo Larrea, Willi Piecyk, Luís Queiró, Reinhard Rack, Gilles Savary, Brian Simpson, Ulrich Stockmann, Silvia-Adriana Ţicău, Yannick Vaugrenard, Lars Wohlin, Roberts Zīle |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Philip Bradbourn, Pedro Guerreiro, Zita Gurmai, Lily Jacobs, Elisabeth Jeggle, Anne E. Jensen, Jelko Kacin, Corien Wortmann-Kool |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Samuli Pohjamo |
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