BERICHT über das Thema „Frauen und Wissenschaft“

22.4.2008 - (2007/2206(INI))

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Berichterstatterin: Britta Thomsen

Verfahren : 2007/2206(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0165/2008
Eingereichte Texte :
A6-0165/2008
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Thema „Frauen und Wissenschaft“

(2007/2206(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 20. Mai 1999 zum Thema Frauen und Wissenschaft[1],

 unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 26. Juni 2001 zu Wissenschaft und Gesellschaft und zu Frauen in der Wissenschaft[2],

 unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 27. November 2003 über den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zur Wissensgesellschaft und deren gleichberechtigte Teilhabe an der Wissensgesellschaft mit Blick auf Wachstum und Innovation[3],

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. April 2005 zur Stärkung der Humanressourcen in Wissenschaft und Technologie im Europäischen Forschungsraum,

 unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (RP7)[4],

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[5],

 unter Hinweis auf den Aktionsplan Wissenschaft und Gesellschaft der Kommission (KOM(2001)0714),

 unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Women and Science: Excellence and Innovation - Gender Equality in Science“ (SEK(2005)0370),

 unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission mit dem Titel „Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven“ (KOM(2007)0161) und das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, das dem oben genannten Grünbuch der Kommission beigefügt ist (SEK(2007)0412),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Februar 2000 zu der Mitteilung der Kommission „Frauen und Wissenschaft - Mobilisierung der Frauen im Interesse der europäischen Forschung“[6],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2004 zur Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben[7],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. März 2006 mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010” (KOM(2006)0092) und seine diesbezügliche Entschließung vom 13. März 2007[8],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2007 zu einem Regelungsrahmen für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familienleben und Studienzeiten für junge Frauen in der Europäischen Union[9],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2007 zu der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union - 2007[10],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0165/2008),

A. in der Erwägung, dass die Forschung für die wirtschaftliche Entwicklung der Europäischen Union überaus wichtig ist und Europa unter anderem 700 000 zusätzliche Forscher benötigt, um die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu verwirklichen,

B.  in der Erwägung, dass Forscherinnen in der EU eine Minderheit darstellen und im Durchschnitt nur 35 % der Forscher ausmachen, die im Staatssektor und im Hochschulsektor tätig sind, sowie im Durchschnitt nur 18 % der Forscher, die im privaten Sektor arbeiten,

C. in der Erwägung, dass der Frauenanteil in den höheren akademischen Rängen selten über 20 % liegt und dass die Wahrscheinlichkeit, dass Männer Professuren oder entsprechende Stellen besetzen, dreimal größer als bei Frauen ist,

D. in der Erwägung, dass nach Qualifikation, Wissenschaftsbereich und Alter und zudem nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten über Forscher kaum vorliegen, auch nicht in den Mitgliedstaaten,

E.  in der Erwägung, dass Forscherinnen größere Schwierigkeiten als Forscher bei der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben haben,

F.  in der Erwägung, dass immer noch ein erheblicher Mangel an Frauen in wissenschaftlichen Führungspositionen besteht,

G. in der Erwägung, dass die Präsenz von Frauen in den Entscheidungsgremien der Hochschulen nicht ausreicht, um eine Politik durchzusetzen, die beiden Geschlechtern gleichermaßen gerecht wird,

H. in der Erwägung, dass in der Mehrheit der Länder ein Gleichstand bei der Zahl der Frauen und der Männer in wissenschaftlichen Gremien immer noch nicht erreicht ist,

I.   in der Erwägung, dass einer der vorrangigen Aspekte, für den die EU gemäß dem vorstehend erwähnten Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 Maßnahmen ergreifen sollte, die ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen ist, da eine Zielvorgabe lautet, bis zum Jahr 2010 einen Frauenanteil von 25 % in Führungspositionen in der öffentlichen Forschung zu erreichen,

J.   in der Erwägung, dass der Europäische Forschungsrat es nicht geschafft hat, ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter herzustellen, da von den 22 Mitgliedern seines Wissenschaftlichen Rates lediglich fünf Frauen sind,

K. in der Erwägung, dass auf Frauen zwar mehr als 50 % der Studenten in der EU entfallen und sie einen Anteil von 43 % an den in der EU erworbenen Doktorgraden haben, sie jedoch lediglich in durchschnittlich 15 % der leitenden akademischen Positionen tätig sind und somit einen erheblich geringeren Einfluss auf die Besetzung von Stellen mit Entscheidungsbefugnis in der Forschung haben,

L.  in der Erwägung, dass für das derzeitige RP7 bei der Einreichung von Projektvorschlägen ein Aktionsplan zur Gleichstellung nicht vorgeschrieben ist,

M. in der Erwägung, dass aus Untersuchungen hervorgeht, dass die vorhandenen Systeme zur Bewertung und Einstellung von Mitarbeitern nicht geschlechterneutral sind,

1.  macht die Mitgliedstaaten auf die Tatsache aufmerksam, dass in den Bildungssystemen in Europa weiterhin klischeehafte Vorstellungen von den Geschlechterrollen gepflegt werden, insbesondere in Forschungsbereichen wie den Naturwissenschaften;

2.  hält es für außerordentlich wichtig, die Wissenschaft als ein für beide Geschlechter interessantes Betätigungsfeld schon früh zu fördern; fordert nachdrücklich, dies bei der Planung von Unterrichtsmaterial und bei der Ausbildung von Lehrern zu berücksichtigen; ermuntert Universitäten und Fakultäten, ihre Zulassungssysteme zu analysieren, um mögliche implizite Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu ermitteln und das Auswahlsystem entsprechend zu korrigieren;

3.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit der Beitrag von Frauen in Veröffentlichungen über die Geschichte der Wissenschaft und der Technologie nicht außer Acht gelassen wird, und zwar nicht nur, weil dies eine klare Diskriminierung darstellen würde, sondern auch, weil ohne Vorbilder die Bemühungen um eine Steigerung der Zahl der Frauen in diesen Bereichen erschwert werden;

4.  verweist darauf, dass ein übermäßig hoher Prozentsatz von Frauen im Laufe der Jahre die wissenschaftliche Tätigkeit aufgibt; ist der Ansicht, dass dieses häufig als „Leaking Pipeline“ beschriebene Phänomen anhand von verschiedenen Modellen, u.a. des Modells der „Push- und Pull-Faktoren“, analysiert werden muss; fordert die betroffenen Stellen auf, bei der Unterbreitung von Lösungsvorschlägen den verschiedenen Faktoren wie dem Arbeitsumfeld, geschlechtsbezogenen Berufsklischees, der Konkurrenz, den Anforderungen an die Mobilität und den Aufgaben in der Familie Rechnung zu tragen;

5.  stellt fest, dass der herkömmliche, u.a. auf der Anzahl der Veröffentlichungen fußende Ansatz zur Bewertung der Eigenschaften „außerordentliche Leistungsfähigkeit“ und „Arbeitsleistung“ möglicherweise nicht geschlechtsneutral, aber auf jeden Fall einschränkend ist und die verfügbaren Ressourcen, z.B. Finanzmittel, Räume, Ausrüstung und Personal, genauso wenig berücksichtigt wie die für einen Forscher wesentlichen Eigenschaften, darunter die Fähigkeit, zu organisieren und eine Forschungsgruppe zusammenzuhalten, oder die Fähigkeit, die jungen Forscher, die der eigenen Gruppe angehören, auszubilden;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei ihrer Definition der Begriffe „außerordentliche Leistungsfähigkeit“ und „leistungsfähiger Forscher“ den Unterschieden bei den Laufbahnen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Rechnung zu tragen; betont, dass Forscherinnen aus einem anderen Blickwinkel und mit einer anderen Auswahl von Themen ebenfalls zur Forschung im Allgemeinen beitragen;

7.  bedauert, dass sich die Unterbrechungszeiten, die in den wissenschaftlichen Laufbahnen von Frauen aus familiären Gründen gegeben sind, negativ auf ihre Aufstiegsmöglichkeiten auswirken, denn die meisten männlichen Kollegen haben keine solchen Zeiten und können daher vergleichbare Positionen in jüngeren Jahren erreichen und sich somit einen Vorteil für ihre künftige berufliche Laufbahn verschaffen; fordert daher, dass das Alter als Kriterium für außerordentliche Leistungsfähigkeit ebenso wie die familiäre Situation einschließlich der Anzahl der vom Forscher zu betreuenden Personen berücksichtigt wird; fordert ferner alle europäischen Forschungsgremien und Universitäten auf, Doktorandenstipendien im Einklang mit den nationalen Bestimmungen zum Mutterschaftsurlaub vorzusehen;

8.  ist der Ansicht, dass die Altersgrenzen für die Gewährung von Stipendien die jungen Menschen – in der Mehrzahl Frauen – benachteiligen, die abhängige Personen betreuen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, für solche Situationen in ihren Rechtsvorschriften Maßnahmen vorzusehen, die diesen Missstand beseitigen, wie z.B. die Verlängerung der Anspruchsberechtigung für Stipendien um jeweils ein Jahr für jedes Betreuungsjahr;

9.  stellt fest, dass Mobilität eine entscheidende Möglichkeit ist, um sich beruflich zu entwickeln und voranzukommen, und weist darauf hin, dass dies mit dem Familienleben nur schwerlich vereinbar ist und deshalb durch entsprechende politische Maßnahmen erleichtert werden muss;

10. unterstreicht die Rolle der Infrastruktur bei der Förderung der Vereinbarung von Berufs- und Familienleben und die Bedeutung, die der Verbesserung der Absicherung wissenschaftlicher Laufbahnen zukommt;

11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Situation durch die Integration des Aspekts der Familie zu verbessern, indem Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten und bessere Einrichtungen für die Betreuung von Kindern geschaffen werden und für den grenzüberschreitenden Zugang zu Einrichtungen der sozialen Sicherheit gesorgt wird; fordert, die Bedingungen hinsichtlich des Elternurlaubs so zu gestalten, dass Männer und Frauen tatsächlich Wahlfreiheit haben; betont, dass sowohl Männer als auch Frauen verantwortlich dafür sind, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren;

12. stellt fest, dass aufgrund der derzeitigen Verfahren zur Einstellung von Mitarbeitern die Tendenz besteht, den Status quo zu erhalten, da bevorzugt männliche Forscher beschäftigt werden, und dass offenere und transparentere Einstellungsverfahren mehr Möglichkeiten bieten würden, um die Qualitäten, die eher bei Wissenschaftlerinnen gegeben sind, gleichermaßen anzuerkennen und zu werten;

13. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Faktoren zu analysieren, die Frauen davon abhalten, Führungspositionen an Hochschulen und in Rektoraten zu übernehmen, was ihren Einfluss auf die Entscheidungsfindung im Forschungsbereich in der Europäischen Union deutlich mindert, sowie angemessene Lösungen vorzuschlagen;

14. ruft Universitäten, Forschungsinstitute und Privatunternehmen dazu auf, innerhalb ihrer Organisationen Gleichstellungsstrategien einzuführen und durchzusetzen und im Rahmen ihrer Entscheidungsprozesse die Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf die Geschlechter und die Geschlechterverhältnisse zu prüfen;

15. fordert die Kommission zu Maßnahmen auf, mit denen sowohl Wissenschaftler als auch Politiker für das Thema „Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung“ sensibilisiert werden;

16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, transparentere Einstellungsverfahren zu schaffen und die Verpflichtung vorzusehen, in Bewertungsgremien, Auswahl- und sämtlichen anderen Ausschüssen sowie in Gremien und Ausschüssen, deren Mitglieder benannt werden, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis mit einem nicht verbindlichen Ziel von mindestens 40 % Frauen und mindestens 40 % Männern zu sorgen;

17. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Beteiligung von Frauen an wissenschaftlichen Forschungsprogrammen Aufmerksamkeit geschenkt wird, indem Personen, die Positionen mit Entscheidungsbefugnis innehaben, Mitglied von Beratungs- und Bewertungsgremien sind, Ausschreibungen sowie Angebote ausarbeiten und Vertragsverhandlungen führen, speziell in Fragen der Gleichstellung geschult werden;

18. ersucht die Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass bei den Angeboten, die im Rahmen des RP7 eingereicht werden, eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern positiv bewertet wird; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dieselben Maßnahmen in Bezug auf ihre nationalen und regionalen Pläne zu ergreifen;

19. erachtet Aktionspläne zur Gleichstellung auf der Vorschlags- und Bewertungsstufe des RP7 als wesentliche Bestandteile der von der Europäischen Union verfolgten allgemeinen Strategie zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellungsfrage (Gender Mainstreaming) und zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen; vertritt daher die Auffassung, dass diese Aktionspläne integraler Bestandteil der europäischen Forschungsfinanzierung bleiben sollten;

20. fordert die Kommission auf, dem Parlament in Verbindung mit dem RP7 regelmäßig über die Fortschritte bei der Vertretung von Frauen in Evaluierungsgruppen und Auswahlausschüssen Bericht zu erstatten; fordert die Kommission auf, die Geschlechterperspektive bei den Zwischenbewertungen und in den Fortschrittsberichten zum RP7 zu berücksichtigen und die im RP7 vorgesehenen Instrumente für das Gender Mainstreaming einer Halbzeitbewertung zu unterziehen;

21. ist fest davon überzeugt, dass im Bereich der Einstellung, Schulung und Öffentlichkeitsarbeit gezielte Maßnahmen eingeführt werden müssen, um eine stärkere Beteiligung von Frauen auf dem Gebiet der Technologie, der Physik, des Ingenieurwesens und der Computerwissenschaft sowie in anderen Bereichen, die leider noch immer von Männern dominiert werden, zu fördern und zu begünstigen;

22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, positive Maßnahmen zugunsten von Forscherinnen zu ergreifen und die Unterstützungs- und Betreuungssysteme auszubauen sowie zielgerichtete Beförderungsmaßnahmen vorzusehen; stellt fest, dass die Entwicklung von Stützungsstrukturen, die eine Orientierung bei der beruflichen Laufbahn geben, beratend tätig sind und sich u.a. auch an Wissenschaftlerinnen richten, besonders positive Wirkungen zeitigen würde; stellt jedoch ebenfalls fest, dass Maßnahmen wie verbindliche Vorgaben für Forscherinnen und Professorinnen wesentlich sind, um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Wissenschaft zu erreichen;

23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame politische Maßnahmen einzuführen, um das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern zu beseitigen; stellt fest, dass im wissenschaftlichen Bereich der Grundsatz der gleichen Entlohnung auch für Stipendien gelten sollte;

24. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschungsmittel speziell für Frauen vorzusehen, um der mangelhaften Finanzausstattung von Forscherinnen entgegenzuwirken;

25. betont, dass es wichtig ist, Mädchen zum Einschlagen einer wissenschaftlichen Laufbahn zu ermutigen, und schlägt vor, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck Forscherinnen fördern, die als Vorbilder dienen, sowie weitere Maßnahmen beschließen und durchführen, die diesem Zweck zuträglich sind;

26. ermutigt die Mitgliedstaaten, Sensibilisierungsaktionen zu fördern, um Mädchen zu informieren und zu ermutigen, wissenschaftliche und technische Studiengänge und Abschlüsse zu wählen; ermuntert die Mitgliedstaaten, Verfahren zum Wissensaustausch zu verbessern, da die Muster der Bildungswahl in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr stark variieren;

27. macht auf die Notwendigkeit spezieller Programme an den Hochschulen aufmerksam, die das Interesse von Mädchen und Frauen, eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen, vergrößern;

28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme aufzulegen, die junge Forscherinnen hinsichtlich der Teilnahme an Forschungsprogrammen und der Beantragung von Beihilfen beraten und unterstützen, um ihnen zu helfen, im akademischen Umfeld und in der Forschung zu bleiben;

29. begrüßt die Maßnahmen der Europäischen Plattform der Frauen in der Wissenschaft, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass die Teilnahme von Frauen am Wissenschaftsbereich gesteigert und die Zahl der Wissenschaftlerinnen in Positionen mit Entscheidungsbefugnis erhöht wird;

30. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Vernetzung unter Forscherinnen auf einzelstaatlicher, regionaler und EU-Ebene weiter voranzutreiben, da sich Netzwerke als ein überaus wichtiges Instrument zur Stärkung der Rolle der Frau erwiesen haben, das die Attraktivität wissenschaftlicher Berufe für Frauen erhöht und Wissenschaftlerinnen einen Anreiz zur Teilnahme an der Debatte über Grundsatzfragen bietet und ihr berufliches Vorankommen fördert;

31. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]       ABl. C 201 vom 16.7.1999, S. 1.
  • [2]       ABl. C 199 vom 14.7.2001, S. 1.
  • [3]       ABl. C 317 vom 30.12.2003, S. 6.
  • [4]     ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.
  • [5]       ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
  • [6]       ABl. C 309 vom 27.10.2000, S. 57.
  • [7]       ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 492.
  • [8]       ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 56.
  • [9]       Angenommene Texte, P6_TA(2007)0265.
  • [10]     Angenommene Texte, P6_TA(2007)0423.

BEGRÜNDUNG

In diesem Bericht sollen die sozialen, kulturellen und sonstigen Hemmnisse aufgezeigt werden, an denen es liegt, dass Frauen in der Wissenschaft unterrepräsentiert sind. Im Bericht wird kurz die heutige Situation dargelegt, jedoch geht es schwerpunktmäßig darum, nach vorne zu schauen und mögliche Lösungen sowie vorbildliche Praktiken aufzuzeigen, mit denen die Situation verbessert werden kann. Der Ausgangspunkt des Berichts ist die aktuelle Lage in Europa, die zeigt, dass Frauen im Bereich der Wissenschaft erheblich unterrepräsentiert sind.

Aus vorliegenden statistischen Angaben geht hervor, dass mehr Frauen als Männer eine Hochschulbildung durchlaufen, jedoch schlagen immer noch mehr Männer als Frauen eine Laufbahn im Bereich der Forschung ein. Der enorme Anstieg der Teilhabe von Frauen an der Hochschulbildung hat weder zu einer entsprechenden Änderung im Verhältnis der Zahl von Frauen und Männern in bestimmten Studiengängen noch in bestimmten Berufen geführt, d. h. weder zu einer Änderung der horizontalen geschlechterspezifischen Trennung noch zur Überwindung des geschlechterspezifischen Lohngefälles.

Warum sollte man sich mit der geschlechterspezifischen Trennung in der Welt der Wissenschaft befassen? Hierfür gibt es zwei Gründe: Erstens haben bestimmte Wissenschaftsbereiche einen höheren Status als andere und die Tatsache, dass Frauen in den Wissenschaftsbereichen mit einem höheren Status (etwas Physik) unterrepräsentiert sind, bedeutet, dass Wissenschaftlerinnen insgesamt einen geringeren Status als Wissenschaftler haben; zweitens ist es nicht auszuschließen, dass in den anspruchsvollen Wissenschaftsbereichen demnächst ein Mangel an wissenschaftlichem Personal besteht. Wenn die Fähigkeit, anspruchsvolle wissenschaftliche Arbeit zu leisten, als unabhängig vom Geschlecht erachtet wird, so wäre die Gruppe der hierfür zur Verfügung stehenden Personen viel größer, wenn Frauen in vollem Umfang in die Wissenschaft einbezogen würden.

Forscherinnen sind im Staatssektor und im Hochschulsektor mit 35 % (EU-Durchschnitt) nach wie in der Minderheit. In allen Ländern ist der Anteil der Forscherinnen im Staatssektor und im Hochschulsektor dennoch höher als im Unternehmensbereich, in dem jüngsten Zahlen zufolge auf Frauen im EU-Durchschnitt nur 18 % entfallen, wenn auch von Land zu Land erhebliche Unterschiede bestehen. Die Länder, in denen die geringste Zahl von Frauen in der Wirtschaftsforschung tätig ist, sind Deutschland (11,8 %), Österreich (10,4 %) und die Niederlande (8,7 %), während der Anteil in Lettland, Bulgarien und Rumänien mehr als 40 % beträgt. Die Lage bessert sich nur sehr allmählich. Die Zahl der Forscherinnen wächst lediglich in weniger als der Hälfte der Länder stärker als die der männlichen Forscher, und in einigen wenigen Ländern ist der Prozentsatz der Forscherinnen rückläufig.

Die Verteilung der Forscher und Forscherinnen auf die verschiedenen Wissenschaftsbereiche ergibt für Frauen und Männer ein unterschiedliches Bild. Forscher im Hochschulsektor arbeiten zu 54 % in den Naturwissenschaften oder in technischen Sparten, während die Frauen in diesen Bereichen auf einen Anteil von nur 37 % kommen. In der Verteilung der Forscher auf den großen Bereich der Wissenschaften insgesamt spiegelt sich natürlich die Studienwahl von Frauen und Männern wider. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Untersuchungen vorgelegt, in denen Länder und geschichtliche Zeitabschnitte unter dem Aspekt der horizontalen geschlechterspezifischen Trennung im Hochschulbereich betrachtet wurden. Wie sich zeigt, ist die Zahl der Frauen in den technischen Fächern in den letzten 20 Jahren in den meisten Ländern gestiegen. Allerdings ist der Anstieg recht gering und häufig geringer als in anderen Berufen und Studienfächern. Anders ausgedrückt steigt die Zahl der Frauen überwiegend in denjenigen Studienfächern, in denen der Frauenanteil ohnehin hoch ist.

Der Gruppe von Faktoren, die die Studienwahl des Einzelnen bestimmen, liegen Klischees von der Geschlechterrolle zugrunde. Bei den Klischees handelt es sich um vereinfachte, gleichwohl häufig fest verankerte Vorstellungen von den Eigenschaften von Männern und Frauen. Sie tragen zur Perpetuierung der geschlechterspezifischen Rollen und der geschlechterspezifischen Trennung in der Berufswelt bei. In einigen Untersuchungen wird davon ausgegangen, dass sich die Klischees von der Geschlechterrolle im Laufe des Sozialisierungsprozesses herausbilden, in anderen hingegen davon, dass die Vorstellungen von der geschlechterspezifischen Rolle ein Leben lang gebildet und immer wieder aktiviert werden. Den Klischees zufolge zählen zu den typisch männlichen Eigenschaften unter anderem das Interesse an Technik, die Fähigkeit zu analytischem Denken, das handwerkliche Geschick, die Konzentration auf die berufliche Laufbahn und der berufliche Ehrgeiz, der Wille, sich durchzusetzen, Dominanz, egoistisches Verhalten sowie Impression-Management. Hingegen gelten als typisch weibliche Eigenschaften unter anderem die Kinderfreundlichkeit, das Interesse an der Familie, die Wertschätzung der Harmonie sowie Empathie, Emotionalität und Altruismus. Technik steht also offensichtlich eher mit männlichen als mit weiblichen stereotypen Eigenschaften im Zusammenhang, und somit gelten technische Berufe als ihrer Art nach typisch männlich und werden im Regelfall von Frauen nicht bevorzugt.

Die Geschlechterklischees sind nicht nur wichtig bei der Wahl des Studienfaches, sondern sie können auch den Prozess der Entscheidungsfindung bei der Zuweisung von Tätigkeiten oder der Forschungsfinanzierung beeinflussen. Spielen bei der Einstellung von Bewerbern die mit Männern verbundenen Klischees eine Rolle, so werden bevorzugt Männer eingestellt, während die Wahl bevorzugt auf Frauen fällt, wenn bei der Einstellung das weibliche Geschlechterklischee im Vordergrund steht.

Die familiäre Herkunft sowie die Mechanismen der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zur Peer-Group sind weitere Faktoren, die auf der zwischenmenschlichen Ebene eine Rolle spielen. Spielt ein Mädchen in der Kindheit mit Computern und technischem Spielzeug, so wird es möglicherweise von den Freundinnen als Außenseiterin betrachtet. In dieser Situation werden die Unterstützung und Förderung durch die Familie zu einer wichtigen sozialen Hilfestellung. Daher haben Studentinnen in Ingenieurs- und sonstigen Wissenschaftsfächern häufig mindestens einen Elternteil mit einem Beruf, der diesen Disziplinen zuzuordnen ist. Dies weist ferner darauf hin, dass ein weibliches Vorbild in einem als männlich geltenden Beruf oder Studienfach wichtig ist.

Obwohl immer mehr Frauen Zugang zur Hochschulbildung haben und der Anteil von Absolventinnen in Ingenieur- und sonstigen technischen Fächern zunimmt, ist die horizontale geschlechterspezifische Trennung in den meisten Ländern erstaunlicherweise fast gar nicht zurückgegangen. Das Vorhandensein einer „gläsernen Decke“ („Glass ceiling“) oder eines „klebrigen Bodens“ („Sticky floor“), der es Frauen erschwert, in leitende Positionen aufzusteigen, ist gut belegt und betrifft alle beruflichen Bereiche, selbst diejenigen, in denen überwiegend Frauen beschäftigt sind. Der Mangel an Frauen in Führungspositionen ist in der Wissenschaft und Technik stärker ausgeprägt als in anderen Bereichen. Was die höchsten Positionen im universitären Bereich betrifft, so belief sich 2003 der Anteil der Lehrstuhlinhaberinnen und Frauen in gleichrangigen Positionen auf 15 %, was gegenüber dem Jahr 1999 einen Anstieg um zwei Prozentpunkte bedeutet. Aus den Daten über den Anteil von Frauen in wissenschaftlichen Gremien geht hervor, dass von Land zu Land erhebliche Unterschiede bestehen. In den nordischen Ländern werden fast 50 % erreicht, während in der Mehrzahl der Länder der Gleichstand immer noch nicht erreicht ist und der Anteil in mehreren neuen Mitgliedstaaten sogar unter 10 % liegt.

Bei der Diskussion über die Kluft zwischen den Geschlechtern und der Hierarchie in Forschungseinrichtungen neigt man weltweit dazu, auf eine direkte „Pipeline“ zwischen der Ebene der Doktoranden und der Ebene der Professoren zu verweisen. Die meisten Forscher beginnen als Doktoranden, sind dann als Postdoktoranden, Forscher oder Assistenzprofessoren tätig und werden dann zum außerordentlichen Professor und schließlich in einigen Fällen zum ordentlichen Professor befördert, wie aus Abbildung 3.1 hervorgeht. Weicht der Anteil der Frauen von einer Ebene zur anderen ab, wird davon ausgegangen, dass die „Pipeline leckt“, d. h. dass Forscherinnen das System verlassen, weil sie nicht befördert werden.

In dem Maße, wie Wissenschaftler in ihrer beruflichen Laufbahn vorankommen, wird es auch wahrscheinlicher, dass sie in höhere Positionen befördert werden. Mit wachsender Dienstzeit erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit der Beförderung. Jedoch erfolgt die Beförderung von Frauen offenbar langsamer als die von Männern: Die diesbezüglichen Unterschiede zwischen den Geschlechtern sind statistisch signifikant.

Die Tatsache, dass Frauen später mit einer wissenschaftlichen Laufbahn beginnen, lässt sich nicht allein mit der geringen Präsenz von Frauen in gehobeneren Positionen beispielsweise beim Spanischen Forschungsrat CSIC erklären, denn bei gleicher Dauer der beruflichen Laufbahn werden Frauen langsamer befördert als Männer. Aus den Daten geht hervor, dass sich die langsamere Beförderung von Frauen in einigen Bereichen (Werkstoffkunde, Biologie/Biomedizin, Physik) möglicherweise zum Teil mit der unterschiedlichen Produktivität erklären lässt, nicht hingegen in anderen Bereichen. Zur Erklärung der unterschiedlichen Produktivität und der ungleichen Behandlung von Männern und Frauen in der Wissenschaft wurden personenbezogene Merkmale, soziale Faktoren und der Zugang zu Ressourcen herangezogen.

Zu den organisatorischen und institutionellen Faktoren der geschlechterspezifischen Trennung zählen Mechanismen der ungleichen Behandlung, die auf der Ebene von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, für die Forschungsfinanzierung zuständigen Instituten usw. angesiedelt sind. Wichtige institutionelle Mechanismen, die sich auf die geschlechterspezifische Trennung auswirken, sind die Verfahren zur Einstellung von Mitarbeitern, die Beförderungspraktiken, die Entscheidungs- und Bewertungsprozesse sowie das Vorhandensein von geschlechterspezifisch geprägten Einstellungen am Arbeitsplatz.

Zu den Einstellungspraktiken liegen kaum Untersuchungen vor, was hauptsächlich auf Schwierigkeiten beim Zugang zu den betreffenden Daten der Institutionen zurückzuführen ist. Die geschlechterspezifische Trennung bei den Einstellungspraktiken hat Auswirkungen auf eine ganze Reihe aufeinander folgender Stufen: die Art und Weise, in der man potenzielle Mitarbeiter über Stellen informiert und ihr Interesse daran weckt, das Vorstellungsgespräch, die Übermittlung des Arbeitsplatzangebots und seine Qualität, d. h. auf das Anfangsgehalt und die Leistungen für die Mitarbeiter. Jede dieser Stufen kann durch die unterschiedliche Behandlung der männlichen und weiblichen Bewerber beeinflusst werden, und auch die Einstellungsentscheidungen können Geschlechterklischees oder der Bevorzugung von Bewerbern des eigenen Geschlechts unterliegen. Die Rolle, die die Beförderungs- und Bewertungspraktiken bei der Schaffung der geschlechterspezifischen Trennung spielen, ist sogar noch schlechter belegt als die der Einstellungspraktiken. Was die erfolgreiche Finanzierung betrifft, so bestehen zwar statistisch keine signifikanten Unterschiede, jedoch schneiden Männer im Regelfall hierbei immer noch etwas besser ab als Frauen, wobei es in bestimmten Bereichen in bestimmten Ländern ganz erhebliche Unterschiede gibt. Stattdessen ist die sehr geringe Zahl von Bewerbungen von Frauen, beispielsweise im Ingenieurwesen, ein Faktor, der weitaus begrenzender wirkt. Abschließend sei hinsichtlich der geschlechterspezifisch geprägten Einstellungen am Arbeitsplatz folgende Aussage beispielhaft angeführt: „Um als Ingenieur eingestellt zu werden, muss man wie ein Ingenieur aussehen, wie ein Ingenieur sprechen und wie ein Ingenieur auftreten. Meist bedeutet dies, dass man wie ein Mann aussehen, sprechen und auftreten muss“[1] — und das gilt nach wie vor.

Dieses Ergebnis macht eine Reihe von Empfehlungen erforderlich, um den Frauenanteil in Wissenschaft und Technik auf allen Stufen der beruflichen Laufbahn zu erhöhen. Unter anderem ist Folgendes zu empfehlen:

 Intensivierung der Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Laufbahnen von Frauen in der Wissenschaft;

 Durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellungsfrage in den Programmen der EU und in einzelstaatlichen Programmen;

 Schaffung von Möglichkeiten für die berufliche Laufbahn von Forscherinnen und Forschern im Bereich der akademischen und nichtakademischen Forschung;

 Schaffung eines interdisziplinären Programms zur Entwicklung der Humanressourcen in Forschungszentren;

 Schaffung moderner Programme für Führungspositionen in der Wissenschaft, die u.a. Folgendes betreffen: interdisziplinäre und interkulturelle Kommunikation, Kompetenz in Geschlechterfragen, Führungseigenschaften in der Wissenschaft, Coaching-/ Beaufsichtigungsfähigkeiten, Mentoringkompetenz usw.

  • [1]  Robinson, J.G. und J.S. McIlwee (1991): „Men, Women, and the Culture of Engineering“,
    The Sociological Quarterly, 32: 406.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für INDUSTRIE, FORSCHUNG UND ENERGIE (9.4.2008)

für den Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter

zum Thema Frauen und Wissenschaft
(2007/2206(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Den Dover

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die bisher eingeleiteten politischen Maßnahmen, wie beispielsweise direkte Fördermaßnahmen, präferenzielle Einstellungspolitiken und Finanzierungsregelungen zur Förderung der von Frauen durchgeführten Forschung, die darauf abzielen, eine ausgewogenere Beteiligung von Frauen und Männern in den verschiedenen Bereichen und Sektoren der Wissenschaft zu erreichen;

2.  weist darauf hin, dass die EU zwecks Umsetzung der Lissabon-Strategie 700 000 neue Wissenschaftler benötigt, und ersucht deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten, im Einklang mit dem Zeitplan für die Gleichstellung von Männern und Frauen (2006-2010) konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit bis zum Jahre 2010 das Verhältnis der in Wissenschaft und Technologie tätigen Frauen und Männer ausgewogener sein wird;

3.  vertritt allerdings die Auffassung, dass mehr unternommen werden muss, um die Besetzung von Spitzenpositionen (beispielsweise in wissenschaftlichen Gremien und Evaluierungsausschüssen) mit Frauen und ihre Beteiligung in allen wissenschaftlichen Bereichen einschließlich Forschung, Einstellung, Weiterbildung, Bildung, Informationstechnologie, Ingenieurwesen, Handel, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Arbeitsbeziehungen zu fördern, indem für Frauen innovative Formen der Arbeitsflexibilität vorgesehen werden, die eine Berufstätigkeit auch während der Mutterschaft ermöglichen;

4.  ist der Ansicht, dass mehr getan werden muss, um das Problem der Unterrepräsentation von Frauen, insbesondere in wissenschaftlichen akademischen Kreisen, zu lösen; empfiehlt zu diesem Zweck, direkte Fördermaßnahmen und Zuschüsse vorzusehen, um Frauen zur Übernahme hoher Posten zu ermutigen, sowie Zuschüsse für Coaching- und Mentorprogramme bereitzustellen und so jungen Frauen dabei zu helfen, wissenschaftliche akademische Tätigkeiten fortzusetzen, Forschung zu betreiben und sich an Förderanträgen und -projekten zu beteiligen und dabei zugleich ihre eigene Mobilität und Flexibilität und die ihrer Familien zu gewährleisten;

5.  ist der Auffassung, dass die Wissenschaftlerinnennetze ein Instrument von wesentlicher Bedeutung dafür sind, dass mehr Frauen eine Beschäftigung in Wissenschaft und Technologie anstreben und dort in verantwortungsvolle Positionen aufsteigen; fordert im Hinblick darauf die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung von Netzen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene zu fördern und bereits bestehende Netze, wie z.B. die Europäische Plattform für Wissenschaftlerinnen, zu unterstützen;

6.  ist der Ansicht, dass zur Beseitigung einiger der Hindernisse, mit denen Frauen bei der Erreichung gehobener Positionen in wissenschaftlichen Berufen konfrontiert sind, konkrete Maßnahmen getroffen werden müssen, um eine bessere Vorstellung von den Begriffen „gute Forschung“, „Exzellenz“ und „Innovation“ zu fördern, insbesondere was die Kriterien für die Definition eines „guten Forschers“ betrifft, die sich nicht auf die Anzahl der Veröffentlichungen der Forscher beschränken sollten;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit der Beitrag von Frauen in Veröffentlichungen über die Geschichte der Wissenschaft und der Technologie nicht außer Acht gelassen wird, und zwar nicht nur, weil dies eine klare Diskriminierung darstellen würde, sondern auch, weil es ohne Vorbilder schwierig ist, mehr Frauen zur Aufnahme einer Tätigkeit in diesen Bereichen zu bewegen;

8.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle finanziellen und administrativen Hindernisse, mit denen Frauen in wissenschaftlichen Bereichen konfrontiert sind, zu beseitigen und attraktivere und flexiblere Arbeitsbedingungen für Frauen zu schaffen, um es ihnen zu erleichtern, Arbeits- und Familienleben miteinander in Einklang zu bringen, und ihr Interesse an beruflichen Laufbahnen in allen wissenschaftlichen Bereichen zu wecken, und zwar durch besondere Formen der Unterstützung für arbeitende Mütter, die sich nicht auf den Haushaltsansatz für wissenschaftliche Forschung auswirken; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, für eine gleichmäßige Verteilung der elterlichen Verantwortung Sorge zu tragen, indem sie die Inanspruchnahme des Elternurlaubs durch Frauen und Männer sowie flexible Arbeitsbedingungen für beide Geschlechter fördern;

9.  ist der Ansicht, dass die Altersgrenzen für die Gewährung von Stipendien die jungen Menschen benachteiligen, die abhängige Personen betreuen, was in der Mehrzahl Frauen sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, für solche Situationen in ihren Rechtsvorschriften Maßnahmen vorzusehen, die diesen Missstand beseitigen, wie z.B. die Verlängerung der Anspruchsberechtigung für Stipendien um jeweils ein Jahr für jedes Betreuungsjahr;

10. ist fest davon überzeugt, dass im Bereich der Einstellung, Schulung und Öffentlichkeitsarbeit gezielte Maßnahmen eingeführt werden müssen, um eine stärkere Beteiligung von Frauen auf dem Gebiet der Technologie, der Physik, des Ingenieurwesens und der Computerwissenschaft sowie in anderen Bereichen, die leider noch immer von Männern dominiert werden, zu fördern und zu begünstigen;

11. ersucht die Kommission, die Projekte, die im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gemäß dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration eingereicht werden, positiv zu bewerten, wenn die Antrag stellende wissenschaftliche Gruppe eine ausgewogene Zahl von Frauen und Männern aufweist; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dieselben Maßnahmen in Bezug auf ihre nationalen und regionalen Pläne zu ergreifen;

12. unterstützt das Ziel, die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen mit gleichem Bildungsniveau, gleichen Qualifikationen und Verdiensten einzuführen und zu gewährleisten, wenn es um die Besetzung identischer wissenschaftlicher Stellen geht, und zwar sowohl bei der Auswahl als auch bei der Einstellung und während der gesamten beruflichen Laufbahn, weil dies wesentlich ist, um den Frauen eine berufliche Weiterbildung und einen beruflichen Aufstieg entsprechend ihren Verdiensten zu ermöglichen, und zugleich dazu beiträgt, eine ausgewogene Präsenz von Männern und Frauen in verantwortungsvollen Positionen zu erzielen; bedauert es, dass ungeachtet der Tatsache, dass in den meisten Mitgliedstaaten mehr Frauen einen Hochschulabschluss besitzen als Männer und im Allgemeinen eine höhere akademische Qualifikation aufweisen als ihre männlichen Kollegen, die Frauen in sämtlichen Hochschul- und Forschungseinrichtungen unterrepräsentiert sind;

13. hält es für außerordentlich wichtig, die Wissenschaft als ein für beide Geschlechter interessantes Betätigungsfeld schon früh zu fördern; fordert nachdrücklich, dies bei der Planung von Unterrichtsmaterial und bei der Ausbildung von Lehrern zu berücksichtigen; ermuntert Universitäten und Fakultäten, ihre Zulassungssysteme zu analysieren, um mögliche implizite Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu ermitteln und das Auswahlsystem entsprechend zu korrigieren;

14. fordert die Kommission auf, dem Parlament in Verbindung mit dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration regelmäßig über die Fortschritte bei der Vertretung von Frauen in Evaluierungsgruppen und Auswahlausschüssen Bericht zu erstatten; fordert die Kommission auf, die Geschlechterperspektive bei den Zwischenbewertungen und in den Fortschrittsberichten im Rahmen des Programms zu berücksichtigen;

15. ersucht die Mitgliedstaaten, die Ursachen für den geringen Frauenanteil (15 % im EU-Durchschnitt) in Spitzenpositionen der Universitäten und in Rektoraten zu analysieren, de der dazu führt, dass der Einfluss von Frauen auf den Entscheidungsprozess in der Forschung deutlich reduziert wird, obwohl 43 % aller Doktortitel in der EU an Frauen verliehen werden;

16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame politische Maßnahmen einzuführen, um das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern zu beseitigen; stellt fest, dass im wissenschaftlichen Bereich der „Grundsatz der gleichen Entlohnung" auch für Stipendien gelten sollte;

17. ruft Universitäten, Forschungsinstitute und Privatunternehmen dazu auf, innerhalb ihrer Organisationen und im Rahmen ihrer Entscheidungsprozesse Gleichstellungsstrategien einzuführen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.4.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Šarūnas Birutis, Jan Březina, Jerzy Buzek, Giles Chichester, Dragoş Florin David, Pilar del Castillo Vera, Den Dover, Nicole Fontaine, Adam Gierek, András Gyürk, Fiona Hall, David Hammerstein, Rebecca Harms, Erna Hennicot-Schoepges, Mary Honeyball, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Anne Laperrouze, Pia Elda Locatelli, Eugenijus Maldeikis, Eluned Morgan, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Atanas Paparizov, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Anni Podimata, Miloslav Ransdorf, Vladimír Remek, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Mechtild Rothe, Paul Rübig, Andres Tarand, Britta Thomsen, Catherine Trautmann, Nikolaos Vakalis, Adina-Ioana Vălean, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Etelka Barsi-Pataky, Ivo Belet, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Robert Goebbels, Satu Hassi, Gunnar Hökmark, Pierre Pribetich, Vittorio Prodi, Esko Seppänen, Silvia-Adriana Ţicău

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.4.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

12

0

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Emine Bozkurt, Zita Gurmai, Lívia Járóka, Piia-Noora Kauppi, Astrid Lulling, Siiri Oviir, Doris Pack, Zita Pleštinská, Karin Resetarits, Teresa Riera Madurell, Eva-Britt Svensson, Anne Van Lancker, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Gabriela Creţu, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Donata Gottardi, Anna Hedh, Marusya Ivanova Lyubcheva

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Manolis Mavrommatis, Miroslav Mikolášik