BERICHT über die Halbzeitbewertung der Industriepolitik: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung
24.4.2008 - (2007/2257(INI))
Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Romana Jordan Cizelj
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Halbzeitbewertung der Industriepolitik: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Halbzeitbewertung der Industriepolitik: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2007) 0374) und des dazugehörigen Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (SEK(2007) 0917),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 22. und 23. November 2007,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Kleine und mittlere Unternehmen – Schlüsselfaktoren für mehr Wachstum und Beschäftigung: Eine Halbzeitbewertung der zeitgemäßen KMU-Politik“ (KOM(2007) 0592),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine Leitmarktinitiative für Europa“ (KOM(2007) 0860),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2006 zu dem politischen Rahmen zur Stärkung des verarbeitenden Gewerbes in der EU – Wege zu einem stärker integrierten Konzept für die Industriepolitik[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. November 2006 zu dem Thema „Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums schaffen“[2],
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A6‑0167/2008),
A. in der Erwägung, dass in der von der Kommission vorgenommenen Halbzeitbewertung der Industriepolitik eine Bilanz der Fortschritte gezogen wird, die bei der Umsetzung des integrierten Konzepts für die Industriepolitik seit dem Jahr 2005 erreicht wurden, und dass darin die in den kommenden Jahren zu ergreifenden Maßnahmen dargelegt sind,
B. in der Erwägung, dass auf die Industrie in der EU mehr als 80 % der FuE-Ausgaben des privaten Sektors entfallen und die innovativen Produkte, die sie erzeugt, 73 % der Ausfuhren der EU ausmachen und die Industrie somit eine wichtige Rolle bei der Umwandlung der EU in einen wissensbasierten Wirtschaftsraum spielt,
C. in der Erwägung, dass sich die Industrie in der EU – im Vergleich zur Industrie in anderen Regionen wie den USA oder Asien – aufgrund der erheblichen Marktregulierung nach wie vor nur relativ langsam an die sich verändernden Marktgegebenheiten und an neue technische Entwicklungen anpasst,
D. in der Erwägung, dass Tendenzen wie Globalisierung, technologischer Wandel und nachhaltige Entwicklung für den Industriesektor in der EU wichtige Möglichkeiten bieten, die bislang nicht ausgeschöpft wurden,
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission, in der die Fortschritte bei der Umsetzung einer integrierten Industriepolitik überprüft werden, und unterstreicht, dass eine blühende Industrie für die Verwirklichung der Lissabon-Ziele von wesentlicher Bedeutung ist;
2. weist auf die Fortschritte hin, die sowohl mit horizontalen als auch mit sektorspezifischen Maßnahmen erzielt wurden, und begrüßt die neuen sektorbezogenen Initiativen in den Bereichen Lebensmittelverarbeitung und Elektrotechnik;
3. bedauert die unzureichende Verknüpfung zwischen der Industriepolitik der EU und den nationalen Industriepolitiken und unterstützt die Initiativen der Kommission und der Mitgliedstaaten, die darauf gerichtet sind, diese Verknüpfung zu verstärken;
4. vertritt die Auffassung, dass die Hauptaufgabe der EU-Industriepolitik darin besteht, die richtigen Rahmenbedingungen für Unternehmensentwicklung, Investitionen der Industrie, Innovation und Beschäftigung zu schaffen, wobei insbesondere auf die Erfordernisse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu achten ist;
5. ist der Auffassung, dass ein offener und wettbewerbsorientierter Binnenmarkt im Bereich der Dienstleistungen und der Industrie zum Innovationspotenzial beiträgt und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie verbessert; vertritt die Ansicht, dass der Wettbewerbspolitik eine entscheidende Rolle im Hinblick darauf zukommt, dass die Verbraucher von einem offenen europäischen Markt profitieren können;
6. hebt die Bedeutung eines effizienten öffentlichen Beschaffungswesens für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie hervor; ist der Meinung, dass die vorkommerzielle Vergabe öffentlicher Aufträge ein wichtiges Instrument für die Förderung der Innovationsfähigkeit der europäischen Unternehmen darstellt; legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre Politik im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens unter diesem Aspekt zu überprüfen, und ersucht die Kommission, den Austausch bewährter Praktiken in diesem Bereich zu fördern;
7. begrüßt die Vorschläge der Kommission zur Konsolidierung des europäischen Marktes für Verteidigungsgüter und zur Verbesserung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der Rüstungsindustrie der EU;
8. legt der Kommission nahe, ihre Marktüberwachung bei der Versorgungskette für Industrie- und Konsumgüter unter Einschluss der nachgelagerten Groß- und Einzelhändler zu intensivieren, um Wettbewerb auf allen Stufen der Versorgungskette zu gewährleisten;
9. fordert die Kommission auf, sich verstärkt dafür einzusetzen, unnötige verwaltungstechnische Hemmnisse, die den Zugang zum Binnenmarkt erschweren, zu beseitigen, das ordnungspolitische Umfeld zu vereinfachen und zu verbessern sowie den bürokratischen Aufwand von Unternehmen zu verringern, indem sie unter anderem dafür sorgt, dass in Bezug auf die 13 vorrangigen Bereiche, die in dem Aktionsplan der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union genannt sind, Fortschritte erzielt werden, und indem sie das zweite Paket von beschleunigten Maßnahmen zur Beseitigung von administrativen Hemmnissen umsetzt;
10. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Fortschritte bei der Festlegung und Verwirklichung ehrgeiziger nationaler Vorgaben zur Verringerung des bürokratischen Aufwands zu erreichen, insbesondere solcher Vorgaben, die dem Wachstum und der Entwicklung von KMU förderlich sind, wie z. B. vereinfachte Meldeanforderungen und Ausnahmeregelungen;
11. legt der Kommission nahe, hinsichtlich der KMU in allen Politikbereichen der EU einen kohärenten Ansatz zu befolgen, indem der Grundsatz „Think Small First“ (zuerst an die kleinen Betriebe denken) adäquat angewandt wird;
12. befürwortet ausdrücklich die geplante Initiative, eine Regelung für kleine Unternehmen auf europäischer Ebene zu schaffen; vertritt die Auffassung, dass sie in Form eines Legislativvorschlags erfolgen sollte, der neue konkrete Initiativen vorsieht, um die Verwaltungslasten von KMU durch Ausnahmeregelungen zu verringern, ihren Zugang zum Binnenmarkt und zu Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe zu erleichtern und um zu gewährleisten, dass sie einen ausreichenden Zugang zu Finanzierungsquellen und zur Forschungsinfrastruktur haben;
13. betont die Bedeutung des Basel-II-Abkommens[3], was die Beeinflussung des Verhaltens der Banken und ihre Bereitschaft betrifft, Kunden mit einem relativ hohen Risiko, einschließlich KMU, Kredite zu gewähren; erachtet diese Entwicklung als wesentlich für die Unterstützung von KMU, damit diese in unternehmensorientierte Forschung investieren und sie durchführen können;
14. begrüßt die Partnerschaftsgruppen, die von der Kommission geschaffen wurden, wie die Gruppe CARS 21 und die Hochrangige Gruppe „Textilien“; ist der Ansicht, dass diese Gruppen wichtige Foren zur Stärkung der Industriepolitik der EU darstellen;
15. betont die dringende Notwendigkeit, einen EU-weiten Markt für Risikokapital durch die Beseitigung der bestehenden ordnungspolitischen und steuerlichen Hindernisse für Risikokapitalinvestitionen in die innovativsten Kleinunternehmen Europas zu schaffen;
16. weist auf die Bedeutung moderner Normungssysteme hin und legt der Kommission nahe, die Verwirklichung von Normen nach dem neuen Konzept zu beschleunigen und gleichzeitig die Erfordernisse der KMU zu beachten und die Mitwirkung von KMU-Vertretern zu verstärken;
17. ist der Ansicht, dass die Umweltziele der EU nicht als Bedrohung für die Industrie, sondern als Chance betrachtet werden sollten, sich als Vorreiter einen Vorteil zu verschaffen und der Industrie in der EU zu einer weltweit führenden Rolle bei umweltfreundlichen und sozialverträglichen Technologien, Produkten und Dienstleistungen zu verhelfen; betont jedoch, dass im Fall der Anwendung neuer Technologien Maßnahmen getroffen werden sollten, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen sicherstellen;
18. vertritt die Ansicht, dass die industrielle Entwicklung in engem Zusammenhang steht mit dem Bestehen einer effizienten Verkehrsinfrastruktur auf europäischer Ebene, dass eine solche leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur die Entwicklung von Industriegebieten auch außerhalb von Stadtgebieten ermöglicht und dass die Mitgliedstaaten auch Mittel aus den Fonds für regionale Entwicklung einsetzen können, um Industrie- und Technologieparks in ländlichen Gebieten in der Umgebung städtischer Ballungsgebiete zu schaffen;
19. vertritt die Auffassung, dass der von der Kommission vorgeschlagene Aktionsplan für eine nachhaltige Industriepolitik einen Rahmen für den schrittweisen Übergang zu einer energie- und ressourceneffizienten Industrie mit niedrigem CO2-Ausstoss vorsehen sollte, der einen Beitrag zur Erreichung der vom Europäischen Rat vom 8. und 9. März 2007 formulierten Ziele in den Bereichen Energie und Klimawandel leistet; ist der Überzeugung, dass die Leitmarktinitiative und das Aktionsprogramm im Bereich der Normen hierbei eine wichtige Rolle spielen können;
20. betont insbesondere die Notwendigkeit einer nachhaltigen und ausgewogenen Entwicklung in der gesamten EU, sowohl geografisch als auch bezüglich der Größenordnung von Projekten; vertritt die Auffassung, dass ein wirklich ausgewogener Ansatz der einzige Weg ist, um die Entwicklung der Industrie in der EU anzukurbeln, neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und erfolgreiche Regionen innerhalb der EU zu fördern; ist der Ansicht, dass die "Cluster-Initiative" als wirksamer Katalysator für Innovation und nachhaltige regionale Entwicklung wirken kann;
21. begrüßt den bedeutsamen Beitrag der Kohäsionspolitik zur Gewährleistung des Wettbewerbs im Industriesektor und legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre Investitionen im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds weiterhin auf Bereiche, die eine Verstärkung des Humankapitals, der Forschung, der Innovation und der unternehmerischen Initiative fördern, und auf die Unterstützung für KMU zu konzentrieren;
22. weist darauf hin, dass die Auswirkungen der Umweltvorschriften auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen in der EU dringend berücksichtigt werden sollten, um der Verlagerung von CO2–Emissionsquellen und dem Verlust von Arbeitsplätzen vorzubeugen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, die Schaffung globaler, sektorbezogener Vereinbarungen, mit denen bei Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen die Umweltwirkungen bestimmter Branchen weltweit verringert werden können, aktiv zu fördern und zu unterstützen;
23. unterstützt die Kommission darin, alle neuen Legislativvorschläge einer intensiven und rigorosen Folgenabschätzung zu unterwerfen, in der vor allem gemäß dem Grundsatz der Nachhaltigkeit zu prüfen ist, ob die Vorschläge negative Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes oder auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie haben;
24. macht auf die derzeitigen Entwicklungen beim Zugang zu Rohstoffen aufmerksam; weist darauf hin, dass die EU bei mehreren Metallen völlig von Einfuhren abhängig ist; fordert die Kommission auf, eine integrierte Vorgehensweise vorzuschlagen, um den nachhaltigen Zugang zu Rohstoffen zu sichern, die Ressourceneffizienz zu verbessern und die Entwicklung von Erkundungstechnologien zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, die Vorhaben zu unterstützen, die der Erklärung des Europäischen Rates zufolge von europäischem Interesse im Hinblick auf die Energiesicherheit und die Diversifizierung der Energieversorgungsquellen der Europäischen Union sind, und die Durchführung dieser Vorhaben zu beschleunigen;
25. erinnert an den bedeutenden Strukturwandel, der durch die Verlagerung der Beschäftigung zu industriebezogenen Dienstleistungen verursacht wird; befürwortet daher die geplante Initiative für Industrie und Dienstleistungen, in deren Rahmen die Dienstleistungssektoren und ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie untersucht werden sollen; macht die Kommission insbesondere darauf aufmerksam, dass die Qualität, die Produktivität und der Wert der für die Industrie erbrachten Dienstleistungen, vor allem wissensintensiver Unternehmensdienstleistungen, verbessert wurden;
26. begrüßt die Initiative der Kommission zum Strukturwandel, die den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern wird; ermuntert die Kommission nachdrücklich, in der Überprüfung ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2005 mit dem Titel "Umstrukturierung und Beschäftigung – Umstrukturierungen antizipieren und begleiten und die Beschäftigung fördern: die Rolle der Europäischen Union" (KOM(2005)0120) die Einrichtung von umfassenden Partnerschaften auf EU-Ebene und von Netzen für den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen Sachverständigen in den Mitgliedstaaten zu unterstützen;
27. weist auf die Notwendigkeit hin, kontinuierlich und vorrangig in die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung und Forschung zu investieren; stellt fest, dass die industrielle Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Erzeugnisse von der Qualität der Humanressourcen, d.h. den Fähigkeiten und Qualifikationen der in diesem Bereich Beschäftigten, und von den Innovationen abhängen, die in neue Produkte integriert werden;
28. unterstreicht, dass innovative Produkte, auf die 73 % der Ausfuhren aus der EU entfallen, den Wettbewerbsvorteil der EU erheblich steigern; stellt jedoch fest, dass die EU im Bereich „Innovation“ immer noch hinter den USA und Japan liegt, insbesondere, was die Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft betrifft; ist daher der Überzeugung, dass die gemeinschaftlichen Finanzierungsprogramme, wie das Siebte Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, sowie das Europäische Innovations- und Technologieinstitut in vollem Umfang genutzt werden sollten; begrüßt in dieser Hinsicht die Leitmarktinitiative und das Aktionsprogramm im Bereich der Normen als Beiträge zur Erschließung des Marktpotenzials für innovative Produkte und Dienstleistungen in bestimmten Bereichen, die für die Gesellschaft von hohem Nutzen sind; fordert die Kommission eindringlich auf, ihr Engagement für eine Verbesserung der Rechtsetzung in dieser Hinsicht zu demonstrieren, und warnt davor, bestimmten technologischen Lösungen den Vorzug gegenüber anderen zu geben;
29. vertritt die Auffassung, dass es wesentlich darauf ankommt, Erfindungstätigkeiten zu fördern und die daraus resultierenden Produkte zu schützen, um der Innovation in der gesamten EU neue Impulse zu verleihen; weist daher auf die Bedeutung einer transparenten, vereinfachten Politik für die Wahrung der Rechte an geistigem Eigentum hin, die auch tatsächlich durchgesetzt wird; fordert den Rat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um so bald wie möglich ein Gemeinschaftspatent einzuführen, und fordert die Kommission auf, weiterhin Nachahmungen zu bekämpfen und nach globalen Lösungen in diesem Bereich zu suchen, die in erster Linie auf europäischen Modellen beruhen;
30. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Eine starke und gesunde industrielle Basis ist von wesentlicher Bedeutung, wenn die wirtschaftlichen Potenziale der EU umfassend genutzt und die Ziele von Lissabon erreicht werden sollen. Außerdem spielt die in der EU ansässige Industrie, auf die mehr als 80 % der FuE-Ausgaben des privaten Sektors entfallen und deren innovative Produkte etwa 75 % der Ausfuhren der EU ausmachen, eine entscheidende Rolle bei der Umwandlung unserer Wirtschaft zu einer wissensbasierten Wirtschaft.
Im Großen und Ganzen ist die Industrie in der EU gesund und dynamisch. Sie sieht sich jedoch großen Herausforderungen gegenüber, etwa einem raschen technologischen Wandel, einem intensiven und zunehmenden Wettbewerbsdruck sowie der Notwendigkeit, zu den Umweltzielen Europas beizutragen.
Daher wurde im Jahr 2005 ein politischer Rahmen mit konkreten Empfehlungen für sektorale Maßnahmen zur Förderung von Wachstum, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit geschaffen. Sieben große, sektorübergreifende Maßnahmen wurden in die Wege geleitet (Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen, hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt, externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und des Markzugangs, neues Programm zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Verbesserung sektorbezogener Qualifikationen, Management des Strukturwandels im verarbeitenden Gewerbe, ein integriertes europäisches Konzept für industrielle Forschung und Innovation). Zusätzlich wurden sieben sektorspezifische Initiativen vorgesehen (Arzneimittel-Forum, Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie, neue hochrangige Gruppen für die chemische Industrie und die Verteidigungsindustrie, europäisches Raumfahrtprogramm, Taskforce IKT-Wettbewerbsfähigkeit, Dialog über die Politik im Bereich Maschinenbau).
In der Mitteilung wird eine Bestandsaufnahme der Fortschritte vorgenommen, die bei der Umsetzung der im Jahr 2005 festgelegten horizontalen und sektorbezogenen Maßnahmen erzielt wurden. Dieser Halbzeitbewertung zufolge besteht kein Bedarf an einer grundlegenden Änderung der Politik. Jedoch beabsichtigt die Kommission, einige der laufenden Initiativen zu verstärken und als Reaktion auf aktuelle Herausforderungen einige neue Initiativen ins Leben zu rufen. In der Mitteilung werden die folgenden neuen horizontalen Maßnahmen angekündigt:
· die Initiative Cluster,
· die Initiative Lead Markets,
· die Initiative Normen,
· ein Aktionsplan zur Förderung einer nachhaltigen Industriepolitik,
· Industrie und Dienstleistungssektor.
Außerdem sollen zwei neue sektorbezogene Initiativen durchgeführt werden:
· Lebensmittelindustrie,
· ELECTRA (Elektrotechnik).
Diese Mitteilung ist zu begrüßen. Hauptaufgabe der Industriepolitik auf EU-Ebene ist es, für die richtigen Rahmenbedingungen für Unternehmensentwicklung, Investitionen der Industrie, Innovation und Beschäftigung zu sorgen. Diese Rahmenbedingungen können jedoch von Sektor zu Sektor unterschiedlich sein. Daher werden sektorbezogene Initiativen, die dem spezifischen Kontext der einzelnen Sektoren Rechnung tragen und Vorschläge für nach Maß gefertigte Kombinationen von Maßnahmen hervorbringen, die an die jeweiligen Chancen und Herausforderungen angepasst sind, ausdrücklich begrüßt. Diese sektorbezogenen Initiativen sollten durch einen horizontalen Ansatz gestärkt werden, mit dem die Hemmnisse angegangen werden, denen sich die Industrie in der EU bei ihrer Entwicklung hin zu preislich und qualitativ höherwertigen Produkten gegenübersieht. Die Berichterstatterin möchte auf drei dieser horizontalen Aspekte näher eingehen:
„Bessere Rechtsetzung“:
Ein belastendes Regelungsumfeld und ein Übermaß an Bürokratie stellen für die Industrie nach wie vor große Hemmnisse dar. Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, da sie besonders unter der auswuchernden Bürokratie leiden (Schätzungen zufolge wendet ein kleines Unternehmen im Durchschnitt je Beschäftigten 10-mal so viel Zeit dafür auf, seinen ordnungspolitisch auferlegten Pflichten nachzukommen, als ein großes Unternehmen). Die Agenda zur „besseren Rechtsetzung“ ist somit für eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Europa von größter Bedeutung. Die Kommission sollte ihre Bemühungen zur Beseitigung unnötiger (administrativer) Hindernisse beim Zugang zum Binnenmarkt, zur Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds und zur Verringerung der Verwaltungslasten von Unternehmen intensivieren (u. a. indem sie dafür sorgt, dass Fortschritte bei den 13 im Aktionsplan der Kommission genannten vorrangigen Bereichen erzielt werden, so dass bis zum Jahr 2012 die Zielvorgabe von 25 % erreicht wird, und indem sie das zweite Paket von beschleunigten Maßnahmen umsetzt, um die administrativen Hemmnisse zu beseitigen). Jedoch darf die Agenda zur „besseren Rechtsetzung“ nicht nur auf europäischer Ebene umgesetzt werden. Um dafür zu sorgen, dass den Unternehmen in der EU hieraus ein konkreter wirtschaftlicher Nutzen entsteht, sollten auch die Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Festlegung und Verwirklichung ihrer eigenen ehrgeizigen nationalen Vorgaben für Verringerung der Verwaltungslasten erzielen, insbesondere solcher Vorgaben, die dem Wachstum und der Entwicklung von KMU förderlich sind (etwa vereinfachte Anforderungen an die Berichterstattung und Ausnahmeregelungen).
Kleine und mittlere Unternehmen:
KMU sind aufgrund ihres Innovationspotenzials sowie ihrer Dynamik und Flexibilität einer der Hauptmotoren des Wirtschaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Daher kommt es darauf an, das Wachstum von KMU zu fördern. Eine Möglichkeit dafür besteht darin, für den Zugang zu Finanzierungsquellen (Wagniskapital) und zur Forschungsinfrastruktur (Cluster-Politik) zu sorgen. Als weitere Fördermöglichkeit könnte hinsichtlich der KMU in allen Politikbereichen der EU ein kohärenter Ansatz befolgt werden, u. a. durch die ordnungsgemäße Anwendung des Grundsatzes „Think Small First“ (zuerst an die kleinen Betriebe denken). Der Zugang zu Märkten kann sich für KMU schwieriger gestalten als für große Unternehmen. Daher sind Initiativen, bei denen es um die Normung, die Wahrung der Rechte an geistigem Eigentum und die Verfügbarkeit leicht zugänglicher Informationen geht, für diese besonders wichtig. Eine sehr wichtige Initiative zur Unterstützung von KMU ist die geplante europäische Regelung für kleine Unternehmen. Darin sollten neue, konkrete Initiativen aufgenommen werden, um die Verwaltungslasten von KMU zu verringern, ihren Zugang zum Binnenmarkt und zu Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe zu erleichtern und ihnen zu helfen, die Herausforderungen der Globalisierung und des Klimawandels zu bewältigen, etwa indem sie mit den notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für ihre Entwicklung und für den Wandel ausgestattet werden. Was die Förderung des Wachstums von KMU betrifft, so gilt es, eine Bestandsaufnahme der bereits von einigen Mitgliedstaaten erzielten Erfolge vorzunehmen, die beispielsweise einen spezifischen nationalen Mechanismus für die Kooperation bei der Durchführung, Begleitung und Bewertung von Maßnahmen zur Förderung von KMU geschaffen haben. In diesem Zusammenhang ist die Initiative der slowenischen Präsidentschaft, im Frühjahr 2008 eine Konferenz zu Möglichkeiten der Übertragung nationaler bewährter Verfahren auf die europäische Ebene zu veranstalten, sehr zu begrüßen.
Nachhaltige Entwicklung:
Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU soll der schrittweise Übergang zu einer energie- und ressourceneffizienten Wirtschaft mit niedrigem CO2-Ausstoss sein. Die Umweltziele, die hinsichtlich der Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Steigerung der Energieeffizienz gelten, sollten von der Industrie nicht als Bedrohung angesehen werden. Aufgrund des Vorteils, den Europas Industrie als Vorreiter hat, könnte sie eine weltweit führende Rolle bei umweltfreundlichen und sozialverträglichen Technologien, Produkten und Dienstleistungen übernehmen. Diese einmalige Gelegenheit sollte sowohl von den Industrieunternehmen in der EU als auch von der Politik genutzt werden. Mit dem angekündigten Aktionsplan für eine nachhaltige Industriepolitik sollte daher ein Rahmen geschaffen werden, um Ökoinnovationen voranzubringen und neue Märkte zu erschließen (was in gewissem Umfang bereits mit der Lead-Market-Initiative geschieht). Kurzfristig sollten die Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen der EU berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass die EU die Umweltverschmutzung aus- und die Arbeitslosigkeit einführt. Erreichen ließe sich dies durch die Förderung globaler sektorbezogener Vereinbarungen, um die Umweltauswirkungen bestimmter Branchen weltweit zu verringern, bei gleichzeitiger Sicherung gleicher Ausgangsbedingungen. Darüber hinaus ist in Sachen nachhaltige Entwicklung darauf zu achten, dass sich die Entwicklung in der gesamten EU ausgewogen vollzieht, was bedeutet, dass nicht nur große Industrieunternehmen und große Projekte gefördert werden sollten, sondern auch kleine Unternehmen und kleine Projekte.
Abschließend sei auf den überaus wichtigen Zusammenhang zur Lissabon-Strategie hingewiesen. Die Industriepolitik fällt weitgehend in den nationalen Zuständigkeitsbereich, was auch so bleiben sollte. Damit die politischen Konzepte jedoch Wirkung zeitigen, sollten die industriepolitischen Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene stärker miteinander verknüpft werden. Aus diesem Grunde sollten Industriepolitik, KMU und die unternehmerische Initiative im nächsten Lissabon-Zyklus 2008-2010 einen noch größeren Stellenwert erhalten.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (8.4.2008)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zur Halbzeitbewertung der Industriepolitik – Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung
(2007/2257(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Jacques Toubon
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Halbzeitbewertung der Industriepolitik (KOM(2007)0374) und unterstreicht, dass eine blühende Industrie für die Verwirklichung der Lissabon-Ziele von wesentlicher Bedeutung ist;
2. ist sich bewusst, dass der Industriesektor aufgrund der Globalisierung, der technologischen Entwicklung und der Umwelt einer herausfordernden Zukunft entgegensieht;
3. ist der Auffassung, dass ein offener und wettbewerbsorientierter Binnenmarkt im Bereich der Dienstleistungen und der Industrie zum Innovationspotenzial beiträgt und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie verbessert; vertritt die Ansicht, dass der Wettbewerbspolitik entscheidende Bedeutung im Hinblick darauf zukommt, dass die Verbraucher von einem offenen europäischen Markt profitieren können;
4. bedauert die unzureichende Verknüpfung zwischen der Industriepolitik der EU und den nationalen Industriepolitiken und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuarbeiten, diese Verknüpfung zu verstärken;
5. hebt die Bedeutung eines effizienten öffentlichen Beschaffungswesens für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie hervor; ist der Meinung, dass die vorkommerzielle Vergabe öffentlicher Aufträge ein wichtiges Instrument für die Förderung der Innovationsfähigkeit der europäischen Unternehmen darstellt; legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre Politik im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens unter diesem Aspekt zu überprüfen, und ersucht die Kommission, den Austausch bewährter Praktiken in diesem Bereich zu fördern;
6. begrüßt die Leitmarktinitiative der Kommission und unterstützt ihr Ziel, günstige Bedingungen für die Entstehung von Märkten bei innovativen Produkten und Dienstleistungen in bestimmten Bereichen zu fördern, die für die Gesellschaft von hohem Nutzen sind; fordert die Kommission eindringlich auf, ihr Engagement für eine Verbesserung der Rechtsetzung in dieser Hinsicht zu demonstrieren, und warnt davor, bestimmten technologischen Lösungen den Vorzug gegenüber anderen zu geben;
7. begrüßt die Vorschläge der Kommission zur Konsolidierung des europäischen Marktes für Verteidigungsgüter und zur Verbesserung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der Rüstungsindustrie der EU;
8. weist auf die Bedeutung der Initiative, auf europäischer Ebene eine Regelung für kleine Unternehmen („Small Business Act“) zu erlassen, insbesondere als eine Möglichkeit hin, durch Ausnahmeregelungen den regulierungsbedingten Aufwand für die KMU zu verringern; fordert die Kommission auf, in allen ihren Initiativen im Industriesektor die KMU systematisch zu berücksichtigen, deren entscheidender Beitrag zu Entwicklung und Beschäftigung eine Tatsache darstellt;
9. unterstreicht die Notwendigkeit, mit Hilfe des durch die Wettbewerbspolitik und offene Märkte geschaffenen Rahmens die Leistungskraft der europäischen Industrie zu bewahren, und wünscht, dass die Anpassung des europäischen Regelungsrahmens und der auf den Handel anwendbaren internationalen Vorschriften und Normen in Erwägung gezogen wird, um auf internationaler Ebene faire Wettbewerbsbedingungen zu fördern;
10. begrüßt die Partnerschaftsgruppen, die von der Kommission geschaffen wurden, wie die Gruppe CARS 21 und die Hochrangige Gruppe „Textilien“; ist der Ansicht, dass diese Gruppen wichtige Foren zur Stärkung der Industriepolitik der EU darstellen;
11. weist darauf hin, dass eine ehrgeizige Politik im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums ein Schlüsselelement für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrieunternehmen und insbesondere der KMU ist und dass deshalb die Erzielung einer Vereinbarung über das Gemeinschaftspatent und ein EU-weites Streitregelungssystem für Patentfragen sowie verstärkte Bemühungen der Zolldienste zur Bekämpfung von Produktfälschungen von ganz entscheidender Bedeutung sind;
12. unterstützt das laufende Programm der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung des ordnungspolitischen Umfelds und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands;
13. weist auf die Bedeutung moderner Normungssysteme hin und legt der Kommission nahe, die Verwirklichung von Normen nach dem neuen Konzept zu beschleunigen und gleichzeitig die Erfordernisse der KMU zu beachten und die Mitwirkung von KMU-Vertretern zu verstärken;
14. ermutigt die Kommission, einen Richtlinienvorschlag vorzulegen, der darauf abzielt, eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zwischen jenen Mitgliedstaaten einzuführen, die eine solche Initiative begrüßen würden;
15. ist ernsthaft über die langfristige Zukunft des Arzneimittelsektors und insbesondere die unzureichende europäische Forschung und Entwicklung und das Fehlen eines wirksam funktionierenden Binnenmarktes in diesem Sektor besorgt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dieses Problem dringend anzugehen;
16. ruft zur Ausarbeitung einer nachhaltigen Industriepolitik auf, die insbesondere die ökologische Innovation stimuliert und den Klimawandel berücksichtigt, von dem unser Planet betroffen ist; ermutigt die Unternehmen dazu, die vom Markt der neuen Technologien gebotenen Chancen zu nutzen und ihre Bemühungen auf die Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen und der lokalen Umweltverschmutzung einerseits und auf die Verbesserung der Energieeffizienz in Verbindung mit flankierenden Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energiequellen und zur Gewährleistung der sicheren und nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen andererseits zu konzentrieren;
17. betont die dringende Notwendigkeit, einen EU-weiten Markt für Risikokapital durch die Beseitigung der bestehenden ordnungspolitischen und steuerlichen Hindernisse für Risikokapitalinvestitionen in die innovativsten Kleinunternehmen Europas zu schaffen;
18. legt der Kommission nahe, ihre Marktüberwachung bei der Versorgungskette für Industrie- und Konsumgüter unter Einschluss der nachgelagerten Groß- und Einzelhändler zu intensivieren, um Wettbewerb auf allen Stufen der Versorgungskette zu gewährleisten;
19. begrüßt den bedeutsamen Beitrag der Kohäsionspolitik zur Gewährleistung des Wettbewerbs im Industriesektor und legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre Investitionen im Rahmen des Europäischen Fonds für Wiederaufbau und Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds weiterhin auf Bereiche zu konzentrieren, die eine Verstärkung des Humankapitals, der Forschung, der Innovation, der unternehmerischen Initiative und der Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen fördern;
20. unterstützt die Kommission darin, alle neuen Legislativvorschläge einer intensiven und rigorosen Folgenabschätzung zu unterwerfen, in der vor allem zu prüfen ist, ob die Vorschläge negative Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes oder auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie haben; fordert die Kommission auf, insbesondere bei Legislativvorschlägen in den Bereichen Verbraucher-, Klima- und Umweltschutz die Wettbewerbsfähigkeit als Kernziel der Lissabon-Strategie zu berücksichtigen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
8.4.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
38 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Cristian Silviu Buşoi, Charlotte Cederschiöld, Gabriela Creţu, Mia De Vits, Janelly Fourtou, Vicente Miguel Garcés Ramón, Evelyne Gebhardt, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Anna Hedh, Iliana Malinova Iotova, Pierre Jonckheer, Alexander Lambsdorff, Kurt Lechner, Lasse Lehtinen, Toine Manders, Arlene McCarthy, Nickolay Mladenov, Catherine Neris, Bill Newton Dunn, Zita Pleštinská, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Leopold Józef Rutowicz, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Marianne Thyssen, Jacques Toubon, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler, Marian Zlotea |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Emmanouil Angelakas, Colm Burke, Giovanna Corda, Bert Doorn, Brigitte Fouré, Olle Schmidt, Gary Titley |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Janusz Wojciechowski |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
21.4.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
36 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Šarūnas Birutis, Jan Březina, Philippe Busquin, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Den Dover, Norbert Glante, András Gyürk, Fiona Hall, David Hammerstein, Mary Honeyball, Romana Jordan Cizelj, Werner Langen, Anne Laperrouze, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Atanas Paparizov, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Anni Podimata, Vladimír Remek, Teresa Riera Madurell, Andres Tarand, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Jean-Pierre Audy, Göran Färm, Robert Goebbels, Eija-Riitta Korhola, Pierre Pribetich, Vittorio Prodi, Esko Seppänen, Silvia-Adriana Ţicău, Vladimir Urutchev, Lambert van Nistelrooij |
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