BERICHT über Zukunftsperspektiven für Junglandwirte angesichts der derzeitigen Reform der GAP

13.5.2008 - (2007/2194(INI))

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Donato Tommaso Veraldi

Verfahren : 2007/2194(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0182/2008
Eingereichte Texte :
A6-0182/2008
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Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu Zukunftsperspektiven für Junglandwirte angesichts der derzeitigen Reform der GAP

(2007/2194(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2001 zu der Lage und den Perspektiven der Junglandwirte in der Europäischen Union[1],

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)[2],

–   unter Hinweis auf die Strategie von Lissabon, die Europa bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt machen soll,

–   unter Hinweis auf die öffentliche Anhörung vom 26. Februar 2008,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0182/2008),

A. in Erwägung der in der Strategie von Göteborg festgelegten Prioritäten hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Wirtschaft und der wesentlichen Rolle der Junglandwirte im Hinblick auf ihren Erfolg,

B.  in der Erwägung, dass das multifunktionale europäische Landwirtschaftsmodell aufgrund der flächendeckenden Verteilung der landwirtschaftlichen Betriebe die nachhaltige Entwicklung in ländlichen Gebieten gewährleisten kann,

C. in der Erwägung, dass der Fortschritt des Reformprozesses der GAP in vielerlei Hinsicht neue Möglichkeiten für die Niederlassung von Junglandwirten und die Entwicklung ihrer Betriebe eröffnet hat, dass diese Möglichkeiten jedoch im EU-Gebiet ungleich verteilt sind und eine gemeinschaftliche Strategie daher schwierig ist,

D. in der Erwägung, dass der Anteil der Landwirte in der Europäischen Union, die jünger als 35 Jahre sind, nach Daten von Eurostat von 2003 nur 7 % beträgt und rückläufig ist, während die Nahrungsmittelerzeugung künftig weiter ansteigen muss; außerdem mit Bedauern darüber, dass vollständige und neuere Daten zur Zahl der Junglandwirte und ihrer Lage in der europäischen Landwirtschaft fehlen,

E.  in der Erwägung, dass die bevorstehende Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik („Gesundheitscheck“) die Gelegenheit bietet, die Unterstützung besser auf Junglandwirte auszurichten, die nicht ungenutzt verstreichen darf,

F.  mit der Überzeugung, dass eine rentable und existenzfähige Niederlassung von Junglandwirten notwendig ist, um den Herausforderungen in den Bereichen Lebensmittel- und Energiesicherheit der Europäischen Union, Wachstum und Beschäftigung in allen ländlichen Gebieten in Europa sowie nachhaltige und dauerhafte Bewirtschaftung des ländlichen Raums gerecht zu werden,

G. in der Erwägung, dass ein multifunktionaler Ansatz erforderlich ist und dass insbesondere eine Politik zur Förderung von Junglandwirten gewährleistet werden sollte,

H. in der Erwägung, dass es für die ländlichen Gebiete von ausschlaggebender Bedeutung ist, dass die Junglandwirte Eigentümer der landwirtschaftlichen Betriebe werden, da die Landwirtschaft in den meisten dieser Gebiete nach wie vor das Fundament der Wirtschaftstätigkeit und des sozialen Gefüges bildet,

I.   in der Erwägung, dass eine europäische Strategie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von Junglandwirten unter unternehmerischen Gesichtspunkten dringend notwendig erscheint,

J.   in der Erwägung, dass Junglandwirte entscheidungsfreudig sind, Risikobereitschaft zeigen, auf Synergieeffekte und Komplementarität setzen und sich bei ihrer Planung für hochinnovative Optionen, die über die üblichen landwirtschaftlichen Verfahren hinausgehen, entscheiden,

K. in der Erwägung, dass die verschiedenen politischen Maßnahmen zur Förderung von Junglandwirten der europäischen Landwirtschaft zwar zum Teil neue Impulse verliehen haben, der Generationswechsel bei den Eigentümern der landwirtschaftlichen Betriebe aber nach wie vor eine der noch unbewältigten Herausforderungen in der EU ist,

L.  mit der Feststellung, dass Junglandwirte mit zusätzlichen Problemen im Agrarsektor wie hohen Niederlassungskosten, hohen Schulden, zu wenigen verfügbaren Betrieben und zu wenig spezifischer Fortbildung zu kämpfen haben; unter Hinweis darauf, dass darüber hinaus im Rahmen der Agrarpolitik immer mehr Verpflichtungen für Betriebsinhaber in Bezug auf Rahmenbedingungen wie Umwelt, Tiergesundheit, Tierschutz, Lebensmittelsicherheit und Landschaftspflege eingeführt werden,

M. in der Erwägung, dass ein junger, dynamischer Agrarsektor eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die Ziele der Strategie von Lissabon erreicht werden,

N. in der Erwägung, dass die neue Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums eine Planung bis zum 31. Dezember 2013 ermöglicht,

O. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete 92 % des EU-Gebiets ausmachen, während die Bevölkerung zu jeweils 50 % auf städtische und ländliche Gebiete verteilt ist,

P.  in der Erwägung, dass ein Generationswechsel notwendig ist, wenn auch in Zukunft qualitativ hochwertige europäische Nahrungsmittel, Nahrungsmittelsicherheit und Selbstversorgung der Europäischen Union gewährleistet sein sollen,

1.  vertritt die Ansicht, dass eines der Ziele der reformierten GAP darin bestehen muss, einen besseren Generationswechsel in der Landwirtschaft sicherzustellen und dass im Hinblick auf dieses Ziel die Instrumente des ersten und zweiten Pfeilers – zur Förderung einer existenzfähigen Landwirtschaft bzw. zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums – einander in besonderem Maße ergänzen;

2.  ist der Auffassung, dass es unbedingt notwendig ist, den Generationswechsel in der Landwirtschaft zu fördern, um den Herausforderungen in den Bereichen Lebensmittel, Energie, Umwelt und ländlicher Raum, mit denen die europäische Landwirtschaft heute und morgen konfrontiert ist, gerecht zu werden; ist der Auffassung, dass all diese Herausforderungen, die in Verbindung mit den Erwartungen der Gesellschaft stehen, ohne eine starke Landwirtschaft und ohne eine Vielzahl von Landwirten in der Union nicht bewältigt werden können;

3.  stellt fest, dass die kulturelle Vielfalt und damit die Vielfalt der Erzeugnisse mit dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zugenommen hat und dass die Erweiterung der Europäischen Union eine echte Chance bietet, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft durch unaufhaltsames Streben nach Innovation und Qualität der gemeinschaftlichen Erzeugnisse und den Hinweis auf die Leistungen der Erzeuger im wichtigen Bereich der Lebensmittelsicherheit zu erhöhen;

4.  ist der Auffassung, dass bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung von Junglandwirten die Lage von Junglandwirten in den neuen Mitgliedstaaten besonders berücksichtigt werden muss;

5.  fordert die Kommission daher auf, Vorschläge zur Einführung eines europäischen Qualitätszeichens vorzulegen, das den Verbrauchern die Möglichkeit gibt, die Erzeugnisse leicht zu erkennen, die nach den strengen europäischen Umwelt-, Tierschutz- und Lebensmittelsicherheitsstandards produziert wurden;

6.  weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Qualität Produktions- und Produktvielfalt ein Ziel sein sollte;

7.  stellt fest, dass die wichtigste Voraussetzung für die Verjüngung der landwirtschaftlichen Betriebsinhaber in Anbetracht der hohen Grundstückskosten der Zugang zu Grundstücken ist;

8.  ist der Ansicht, dass die GAP künftig zum Ziel haben muss, die Hemmnisse zu beseitigen, die dem Zugang junger Menschen zur landwirtschaftlichen Tätigkeit heute im Wege stehen, indem der Generationswechsel zu einem der vorrangigen Ziele der GAP gemacht wird;

9.  fordert außerdem, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um das europäische Landwirtschaftsmodell mit seinen hohen Standards in den Bereichen Umwelt, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit der Allgemeinheit näher zu bringen;

10. ist der Ansicht, dass die Niederlassung von Junglandwirten, die landwirtschaftliche Betriebe gründen oder übernehmen, ein wichtiger Trumpf für die erweiterte Union ist;

11. weist darauf hin, dass die Problematik der hohen Anlaufkosten in Form der Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Flächen und der kontinuierlich erforderlichen Investitionen in Sachkapital und Humanressourcen zur Anhebung des technischen und logistischen Innovationsniveaus nach wie vor aktuell bleibt und dass die Anhebung des technischen und logistischen Innovationsniveaus über den Kauf von Geräten und Anlagen hinausgeht, und die Forschung sowie der Zugang zu Forschungsergebnissen für ein höheres Niveau unerlässlich sind;

12. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung einer Grundstücksbank zu unterstützen, die aus den durch Eintritt in den Vorruhestand freigewordenen Grundstücken gebildet wird; ist der Ansicht, dass Beihilfen für die gemeinsame Beschaffung von teuren und von den einzelnen Betrieben wenig genutzten Maschinen und Geräten eingeführt werden sollten;

13. fordert, dass die Höhe der Niederlassungsprämie überprüft wird, die seit ihrer Einführung unverändert ist und dem Bedarf der Landwirte offensichtlich nicht mehr entspricht;

14. betont die Bedeutung der Grundstücksfrage im Zusammenhang mit den Problemen der Niederlassung von Junglandwirten und fordert die Kommission auf, den erheblichen Anstieg der Grundstückspreise, der zum Teil auf den Druck der städtischen Entwicklung und auf die Spekulation zurückzuführen ist, zu untersuchen;

15. empfiehlt, Instrumente zu entwickeln, die es ermöglichen, bei der Übertragung der landwirtschaftlichen Flächen Junglandwirten, die sich niederlassen, Vorrang einzuräumen vor Landwirten, die ihren Betrieb vergrößern, insbesondere durch eine Vorruhestandsregelung, eine Beihilfe zum späteren Erwerb des Grundeigentums, eine Regelung über die schrittweise Niederlassung und die Pachtung eines Teils der Flächen;

16. weist darauf hin, dass die politischen Maßnahmen zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirten effizienter gestaltet werden müssen und für die Einstufung von Beihilfeempfängern zusätzliche Prioritätskriterien vorzusehen sind, die objektiven Merkmalen Rechnung tragen;

17. fordert die Kommission nachdrücklich auf, in ihrem Legislativvorschlag zum „Gesundheitscheck“ vorzuschlagen, dass die in den Rechtsvorschriften für die Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehenen Beihilfen für Junglandwirte unter die obligatorischen Maßnahmen im Rahmen der Planung der Mitgliedstaaten aufgenommen werden und auch der Betrag der Niederlassungsprämie angehoben wird;

18. vertritt die Ansicht, dass im Rahmen der Stützungsmaßnahmen für Junglandwirte auch Neulinge gefördert werden müssen, da sie für die europäische Landwirtschaft eine erneuernde Funktion erfüllen und eine wertvolle Ergänzung sein können; weist daher darauf hin, dass Beihilfen vor allem für neue Betriebsinhaber und nicht für ausscheidende Betriebsinhaber bestimmt sein müssen; betont, dass Maßnahmen zur Förderung von Betriebsübernahmen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Neulingen und Söhnen oder Töchtern von Landwirten führen dürfen;

19. weist darauf hin, dass es im Hinblick auf das Ziel, die Verödung der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete zu verhindern und damit das Ziel des territorialen Zusammenhalts der Union besonders wichtig ist, die Niederlassung von Junglandwirten in Gebieten mit ständigen naturbedingten Nachteilen wie Inseln und Berggebieten zu fördern, wo die Kosten für die Erschließung, die Errichtung der Gebäude und den Zugang höher sind und wo häufig eine Diversifizierung der Tätigkeiten notwendig ist, um eine ausreichende Rentabilitätsschwelle zu erreichen;

20. fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit und den Mehrwert der verschiedenen nationalen und europäischen Maßnahmen für Junglandwirte zu untersuchen und darüber bis spätestens 1. Juli 2009 einen Bericht vorzulegen;

21. stellt fest, dass viele Junglandwirte Investitionsbeihilfen und Zinsvergünstigungen als die wirksamsten Mittel zur Förderung ihres Unternehmertums und zur Stärkung ihrer Wettbewerbsposition betrachten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Beihilfen und Vergünstigungen gebührende Beachtung zu schenken;

22. fordert die Kommission auf, eine Untersuchung über die Auswirkungen der Produktionsrechte, der Ansprüche auf die einheitliche Betriebsprämie oder der Prämienansprüche auf die Niederlassung von Junglandwirten durchzuführen, da all diese Regelungen häufig Konflikte zwischen den Generationen hervorrufen, die den Zugang zu diesen Ansprüchen für Junglandwirte, die sich niederlassen wollen, erschweren; ist der Ansicht, dass die Kommission gut beraten wäre, daraus die Konsequenzen für die Gestaltung der GAP zu ziehen, um Junglandwirten die Niederlassung zu erleichtern;

23. weist darauf hin, dass der gemeinschaftliche Höchstbetrag der Beihilfen von 55.000 Euro angehoben und die Frist für die Erfüllung der Normen nach der Niederlassung auf fünf anstatt drei Jahre festgelegt werden sollte, um dem Anstieg der Kosten für die Übernahme der Betriebe und den Niederlassungsschwierigkeiten in den strukturschwachen Gebieten besser Rechnung zu tragen;

24. betont, dass die Landwirtschaft nicht selten der letzte Wirtschaftszweig in den ländlichen Gebieten ist und dass es daher notwendig ist, Maßnahmen zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirten einzuführen, dass es jedoch über die Rentabilität ihres Betriebs hinaus darum geht, das ländliche Umfeld lebensfähig zu gestalten, indem ein gleicher Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (Post, Schulen, öffentliche Verkehrsmittel, Gesundheitsleistungen usw. ) und die Erhaltung von Dienstleistungen für die Allgemeinheit (Geschäfte und Handwerk, Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder und ältere Menschen, Sozial- und Mietwohnungen usw.) und von Orten des sozialen Lebens, die es ermöglichen, die Isolierung zu überwinden (Cafes, Kulturzentren, Sportzentren usw.), gefördert werden;

25. betont, dass Instrumente entwickelt werden müssen, die es Junglandwirten ermöglichen, ihren Betrieb zu Fortbildungslehrgängen, zu Urlaubsreisen, auf Grund von Geburten usw. zu verlassen;

26. hält es für angebracht, die Gewährung der Niederlassungsprämie für Junglandwirte auf freiwilliger Basis an die Bedingung zu knüpfen, dass – auch wenn es sich um eine Teilniederlassung handelt – ein Betriebsverbesserungsplan für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit sowie der nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem ländlichen Raum vorgelegt wird, der es dem neune landwirtschaftlichen Betrieb ermöglicht, seine Tätigkeiten nach und nach weiterzuentwickeln;

27. empfiehlt, dass in der Regelung zur Förderung der Erstniederlassung Anreize für die Eigentümer, die ihren Betrieb an Junglandwirte verpachten, und/oder Mietbeihilfen bis zum zehnten Jahr nach der Niederlassung vorgesehen werden;

28. betont, dass Junglandwirte, die sich niederlassen wollen, mit Schwierigkeiten beim Zugang zu einer Finanzierung konfrontiert sind und dass die Gewährung zinsvergünstigter Darlehen nützlich ist, die es Junglandwirten ermöglicht, ihr Niederlassungsvorhaben zu verwirklichen und seinen Fortbestand sicherzustellen, und zugleich eine zu hohe Verschuldung zu vermeiden;

29. weist darauf hin, dass es aufgrund der hohen Schulden und hohen Niederlassungskosten für Junglandwirte sehr schwierig ist, eine gute Wettbewerbsposition aufzubauen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, nach zusätzlichen Lösungen für diese spezifischen Probleme zu suchen;

30. ist der Auffassung, dass das unternehmerische Handeln von Junglandwirten durch transparente, einfachere und weniger schwerfällige Vorschriften sowie die damit verbundenen geringeren Kosten unterstützt werden sollte;

31. vertritt daher die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten und Regionalbehörden die Möglichkeiten prüfen sollten, Regelungen zur Bereitstellung von Startkapital für Junglandwirte zu Vorzugssätzen einzuführen bzw. zu verbessern;

32. bedauert den Einfluss spekulativer und zugleich struktureller Faktoren, die eine angemessene Vergütung der Faktoren Boden, Arbeit und Kapital verhindern, wie z. B. die für Kredite geforderten Sicherheiten, die hohen Zinssätze, rechtliche und steuerliche Hürden, Sozialabgaben sowie Verwaltungskosten, und hält geeignete politische Maßnahmen für notwendig, um Auswüchse und wettbewerbsverzerrende Missstände abzubauen;

33. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, neue (steuerliche) Maßnahmen zu entwickeln, um Junglandwirte dabei zu unterstützen, die nach dem Erwerb ihrer Betriebe entstehenden hohen Zinskosten zu tragen; fordert die Kommission auf, dazu spezifische Vorschläge im Rahmen der Reform der GAP vorzulegen;

34. fordert, dass solche Maßnahmen zur Förderung von Junglandwirten gemäß Schwerpunkt 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zwingend vorgeschrieben werden;

35. bekräftigt seine Ansicht, dass Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums direkt auf die Landwirte ausgerichtet sein sollten;

36. vertritt die Auffassung, dass die Kommission eine spezifische Finanzierung für Junglandwirte im Rahmen der Schwerpunkte 2 und 3 der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums untersuchen muss, wie z.B. im Hinblick auf die soziale Infrastruktur und die Verbesserung der Erwerbstätigenquote von jungen Menschen im ländlichen Raum;

37. fordert, dass der Anwendungsbereich der Niederlassungsprämien für Landwirte, die multifunktionale (also landwirtschaftliche und nicht-landwirtschaftliche) Tätigkeiten ausüben, ausgeweitet wird, so dass Junglandwirte, die nur landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben oder die zusätzlich andere Einkünfte im ländlichen Raum erwirtschaften, die Erstniederlassungsprämie erhalten können;

38. fordert die Mitgliedstaaten auf, jungen Eigentümern – Frauen und Männern –, die sich in einer prekären Lage befinden, Zugang zu den Niederlassungsprämien zu gewähren, die sie benötigen, um ihren Betrieb anzupassen, und zwar entweder durch die Ausübung landwirtschaftlicher Tätigkeiten oder durch zusätzliche Einkünfte, so dass sie ihnen einen durchschnittlichen Lebensstandard in Bezug auf das verfügbare Einkommen und die zu leistende Arbeit bieten;

39. ist der Ansicht, dass Junglandwirte in der EU in der Lage sein sollten, unter gleichen Bedingungen miteinander zu konkurrieren; fordert daher eine behutsame Überprüfung und nachfolgende Umsetzung des derzeitigen Artikels 69 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates, um Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt zu verhindern;

40. fordert, dass alle Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums in vollen Einklang mit den Zielen gebracht werden, die sich die EU im Rahmen der Strategie von Lissabon gesetzt hat, damit die Junglandwirte ihre Tätigkeit in einem dynamischen wirtschaftlichen Umfeld ausüben können;

41. hält es für zweckmäßig, im Rahmen des Gesundheitschecks der GAP die Stabilisierung und Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen – eine unabdingbare Voraussetzung für den Generationswechsel in der Landwirtschaft – zu fördern, indem auf europäischer Ebene innovative Instrumente des Risikos- und Krisenmanagements eingeführt werden, um mit den Unwägbarkeiten des Marktes und den größten Preisschwankungen fertig zu werden;

42. misst der Aufgabe, die Anwendung der Instrumente und Maßnahmen zur Förderung von Junglandwirten, die landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, auch wenn sie daneben weitere, nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, die jedoch mit dem ländlichen Raum in Zusammenhang stehen und erforderlich sind, um das Überleben des Betriebs zu gewährleisten, tatsächlich zu vereinfachen und transparenter zu gestalten, eine vorrangige Bedeutung bei;

43. weist darauf hin, dass vermieden werden sollten, die Landwirte mittleren Alters zu benachteiligen, die mittelfristig noch erwerbstätig sein werden, die jedoch nicht mehr als Junglandwirte gelten und die ebenfalls mit den neuen Herausforderungen konfrontiert sind;

44. weist darauf hin, dass, aufgrund der hohen Anforderungen an die "Betriebsleiter von morgen", die außerschulische Aus- und Fortbildung systematisch intensiviert werden muss, um einen effektiven Wissenstransfer aus der Agrarforschung in die Landwirtschaft zu gewährleisten;

45. hält es für angebracht, das Erbschaftsrecht dahingehend zu überarbeiten, dass die Einheit des Landwirtschaftsbetriebs besser geschützt ist, um auf diese Weise sowohl Größenvorteile als auch Verbundeffekte zu erzielen; ist der Ansicht, dass die Vererbung unter Parteien, die keine Familienangehörigen sind, erleichtert werden sollte, um landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten und um Jungunternehmern mit einer landwirtschaftlichen Ausbildung zu ermöglichen, Landwirt zu werden;

46. ist der Ansicht, dass die Inanspruchnahme der nationalen Vorruhestandsregelungen nur möglich sein sollte, wenn der Betrieb des Landwirts, der in den Ruhestand tritt, von einem Junglandwirt übernommen wird oder dass für diesen Fall eine vergünstigte Regelung vorgesehen werden sollte;

47. ist der Ansicht, dass die komplexen Pläne zur Niederlassung und Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe auch gezielte Maßnahmen zur rechtlichen Anerkennung von Junglandwirten umfassen sollten, um gleiche soziale Rechte von Männern und Frauen zu gewährleisten; ist der Ansicht, dass daher in den ländlichen Gebieten unentbehrliche Dienstleistungsangebote wie Krippen, Kindergärten bzw. Kindertagespflege bestehen bleiben sollten;

48. stellt fest, dass soziale und kulturelle Besonderheiten und Unterschiede eine zentrale Rolle spielen, wenn es gilt, das Produktionspotenzial besser auszuschöpfen ebenso wie die Identifizierung mit einem bestimmten Gebiet und herausragende Produktionsverfahren, wie das Ansehen und der Erfolg der landwirtschaftlichen Erzeugnisse mit geschützten geografischen Angaben oder der besonders gekennzeichneten landwirtschaftlichen Erzeugnisse zeigen;

49. unterstreicht, dass Junglandwirte bei der Ernährungserziehung zum Wohl der menschlichen Gesundheit und generell der Gesellschaft einen entscheidenden Einfluss auf eine gesunde Ernährungsweise ausüben können und begrüßt derartige Aktivitäten, wie z.B. das "Tellus" - Programm des CEJA oder länderübergreifende Modellprojekte wie "Schüler auf dem Bauernhof", ausdrücklich;

50. unterstreicht die Notwendigkeit sachkundiger Informationen zur Lebensmittel- und Ernährungskunde in allen Formen der Bildungsarbeit;

51. hält es für notwendig, Werbung für den Beruf des Landwirts und die Leistungen, die er der Gesellschaft über seine Produktionstätigkeit hinaus erbringt, zu machen, um so mehr junge Menschen, insbesondere aus einem außerlandwirtschaftlichen familiären Umfeld, für den Beruf des Landwirts zu gewinnen;

52. ist der Ansicht, dass die Aufwertung des Berufs des Landwirts auch voraussetzt, dass die Inhalte der GAP in der breiten Bevölkerung und damit unter den Verbrauchern besser bekannt gemacht werden, was die Anforderungen in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Tierschutz, die Auflagenbindung der Beihilfen, die Multifunktionalität, die Qualität der europäischen Erzeugnisse, den Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels, die Ernährungsautonomie und die künftigen Herausforderungen für die Ernährung einer Weltbevölkerung, die bis zum Jahr 2050 auf 9 Milliarden ansteigen dürfte, anbelangt;

53. fordert, dass die Gemeinschaftspräferenz verstärkt wird, um den europäischen Verbrauchern die Gewähr für die gesundheitliche und ökologische Qualität der Erzeugnisse, die sie kaufen, zu bieten und um den europäischen Landwirten, die dem Wettbewerb von Drittländern, die nicht die gleich hohen gesundheitlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen erfüllen, einen Ausgleich zu gewähren;

54. vertritt die Auffassung, dass die Bedingungen für Junglandwirte verbessert werden müssen, damit diese von der flexibleren Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen der Landwirtschaft profitieren können, und dass gleichzeitig im Hinblick auf den Abschluss der multilateralen Verhandlungen auf eine stärkere Öffnung der international aufstrebenden Märkte hingearbeitet werden muss; hält es daher für wichtig, dass die Kommission ein WTO-Übereinkommen aushandelt, das dem Agrarsektor genügend Spielraum gibt, damit er weiterhin mit Drittländern konkurrieren kann und somit den Junglandwirten eine Zukunft garantiert; ist der Ansicht, dass die Einbeziehung nicht handelsbezogener Anliegen dabei von entscheidender Bedeutung ist;

55. ist der Ansicht, dass Junglandwirte in der Lage sein sollten, mit ausländischen Konkurrenten unter gleichen Bedingungen zu konkurrieren; fordert die Kommission daher auf, der Anerkennung nicht handelsbezogener Anliegen als Importkriterien in multilateralen wie bilateralen Handelsverhandlungen Priorität einzuräumen;

56. stellt fest, dass die neue Generation von Landwirten bei der mittel- und langfristigen Planung hinsichtlich der Bekämpfung des Klimawandels Verantwortung übernimmt, und dass sie als Partner der Umwelt agiert und durch die Bereitstellung von alternativen umweltschonenden Energieträgern, insbesondere durch den Anbau von Biomasse und die Betreibung von Biogasanlagen, aktiv zum Umweltschutz und zur CO2-Reduzierung beiträgt;

57. weist darauf hin, dass die Junglandwirte einer zweifachen Herausforderung gegenüberstehen: einerseits müssen sie Maßnahmen umsetzen, um die landwirtschaftlichen Produktionsverfahren zu verbessern und ökologisch, aber auch wirtschaftlich nachhaltiger zu gestalten, und andererseits müssen sie dafür sorgen, dass die Landwirtschaft eine wesentliche Rolle bei der Bewirtschaftung der Umweltfaktoren spielt und somit einen ausschlaggebenden Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leistet; betont, dass die Politiken und Maßnahmen für Junglandwirte zu diesem Zweck langfristig und nachhaltig ausgelegt und deren Bemühungen um den Umweltschutz finanziell unterstützt werden müssen;

58. stellt fest, dass die Land- und die Forstwirtschaft die einzigen Wirtschaftszweige sind, in welchen über die Photosynthese Kohlendioxid (CO2) abgebaut wird, und dass es daher um so notwendiger ist, die Landwirtschaft zu erhalten;

59. unterstreicht, dass die angewandte Agrarforschung an der Reform der GAP ausgerichtet werden muss, dass der Technologietransfer gefördert und der Zugang der Landwirte zu den Forschungsergebnissen und den neuesten Innovationen im Bereich der Produktionsverfahren und –mittel verbessert werden muss; hält es für notwendig, dass die europäischen Landwirte besseren Zugang zu Forschungsergebnissen bekommen, und zwar durch die Einrichtung von Netzen für den Austausch von Forschungsdaten sowie durch die Koordinierung der Forschung auf nationaler und europäischer Ebene;

60. stellt fest, dass der Austausch zwischen der Wissenschaft und ihren Anwendern unerlässlich ist, damit die Forschungsergebnisse Eingang in die Praxis finden und die Forschung den Bedürfnissen des Agrarsektors gerecht werden kann;

61. unterstreicht, dass es im wirtschaftlichen (Verbesserung der Produktivität) und ökologischen (Aktualisierung der Kenntnisse über die „grünen“ Verfahren) Interesse der Europäischen Union liegt, die Weiterbildung der Landwirte während ihres gesamten Berufsleben verstärkt zu fördern; unterstützt insbesondere die Programme zur Förderung der Mobilität der Junglandwirte in der Europäischen Union (darunter das Programm Leonardo); betont insbesondere, dass Instrumente geschaffen werden müssen, die ihnen die Möglichkeit einräumen, ihren Betrieb für die Dauer der Fortbildungslehrgänge zu verlassen;

62. schlägt vor, ein Programm für Junglandwirte zum Austausch über bewährte Verfahren (Best Practice) in der Landwirtschaft einzurichten;

63. hält es für notwendig, ein Austauschprogramm für Junglandwirte einzurichten, das den gemeinsamen Zugriff auf bewährte Verfahren ermöglicht;

64. empfiehlt, territoriale Besonderheiten in Bezug auf Produktionsverfahren und das kulturelle Erbe der europäischen Landwirte zu bewahren, weiterzuentwickeln und weiterzugeben;

65. ist der Ansicht, dass die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen in engem Zusammenhang mit der Niederlassung von Junglandwirten steht und dass eine Politik eingeleitet werden muss, die es ermöglicht, Junglandwirten, die sich niederlassen, bei der Vergabe der Flächen Priorität einzuräumen; fordert die Kommission auf, einen Bericht über die Flächenproblematik bei der Übernahme der Betriebe durch Junglandwirte vorzulegen;

66. vertritt die Auffassung, dass die Niederlassungen in Form einer Gesellschaft besser begleitet werden sollten, indem spezifische Maßnahmen für diese Form der Niederlassung eingeführt werden, mit denen nicht nur die Niederlassungskosten für Junglandwirte verringert werden, sondern ihnen auch ermöglicht wird, ihre Arbeit so zu organisieren, dass die Rentabilität der Betriebe gesteigert wird;

67. fordert die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle für die Niederlassung und für die Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe und für die ländlichen Gebiete;

68. empfiehlt, die Verfahren für die Niederlassung und für die Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe durch folgende Mittel flexibler zu gestalten: schrittweise Niederlassung, Berücksichtigung der Nachweise über die bisherige Berufserfahrung des niederlassungswilligen Junglandwirts, wenn dieser nicht über das erforderliche Ausbildungsniveau verfügt, Ausnahme von der Alterbedingung, wenn der Betreffende einen durchführbaren Niederlassungsplan vorlegt, insbesondere in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten, usw.;

69. ist der Ansicht, dass die notwendigen Maßnahmen getroffen werden müssen, um Junglandwirte im Rahmen der Regelung über die Erstniederlassung zu unterstützen, zu begleiten und zu beraten, um so die Zahl der erfolgreichen Niederlassungen zu erhöhen und gleichzeitig die Zahl der Fälle, in denen die Niederlassung aufgegeben wurde oder sogar fehlgeschlagen ist, zu minimieren oder zu verhindern;

70. schlägt vor, dem Dialog zwischen Stadt und Land ein Europäisches Jahr zu widmen;

71. fordert die Kommission auf, einstiegswillige Junglandwirte generell durch eine verlässliche Politik, durch praxisnahe Bürokratie und durch ein Maximum an Managementförderung zu unterstützen;

72. fordert die Kommission auf, in angemessenem zeitlichen Abstand einen Zwischenbericht zur Situation von Junglandwirten vorzulegen und die davon betroffenen Junglandwirt-Organisationen anzuhören;

73. betont, dass es notwendig ist, die Landwirte in den Jahren nach ihrer Niederlassung zu begleiten und einen spezifischen Rücklagenfonds vorzusehen, um sie dabei zu unterstützen, unvorhersehbare Schwierigkeiten bei ihrer Niederlassung wie ein schwerwiegendes klimatisches Ereignis, das die Ernten schädigt, oder einen starken Anstieg der Kosten zu überwinden;

74. fordert die Kommission auf, Mittel und Wege zum Austausch bewährter Verfahren im Bereich innovative landwirtschaftliche Produktionsmethoden und landwirtschaftliche Betriebsführung unter Junglandwirten in ganz Europa zu untersuchen;

75. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 262 vom 18.9.2001, S. 153.
  • [2]  ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Die Perspektiven für eine auf dem multifunktionalen Modell und einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit beruhenden europäischen Landwirtschaft bildeten mit dem Abschluss der Reform der GAP das Ausgangszenario, an dem sich das Europäische Parlament in Bezug auf Junglandwirte besonders interessiert zeigte.

Auf Initiative des Berichterstatters wurden erste Überlegungen angestellt, anhand derer deutlich gemacht werden sollte, mit welchen Herausforderungen Junglandwirte konfrontiert sein werden. Das Parlament hatte zu diesem Zweck eine öffentliche Anhörung veranstaltet, bei der es darum ging, die Probleme, vor die sich die Junglandwirte im Rahmen der reformierten GAP gestellt sehen werden, sowie die Möglichkeiten, die sie ihnen bieten wird, zu beleuchten.

Zielsetzung des Berichts

Das Ziel besteht darin, den Beteiligten bewusst zu machen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zugunsten junger Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zwecks Lösung der Probleme sowohl struktureller wie rechtlicher Art Priorität einzuräumen. Die mit den geltenden gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften erzielten Ergebnisse zeigen die Notwendigkeit weiterer Fördermaßnahmen für neue landwirtschaftliche Betriebe und Jungunternehmer. Der Hauptzweck besteht konkret in der Förderung des Zugangs junger Menschen zum Agrar- und Nahrungsmittelsektor sowie in dem gleichzeitigen Vollzug eines Generationenwechsels, wodurch dem Sektor mehr Dynamik verliehen wird.

Das gegenwärtige Szenario

Die europäische Landwirtschaft hat heute vielfältige Aufgaben zu erfüllen: Produktion hochwertiger Nahrungsmittel, Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit, Umweltschutz (Boden und Wasser), Landschaftspflege, Bewahrung und Verbreitung lokaler Anbautraditionen. In den letzten Jahren konzentrierte sich daher die Aufmerksamkeit der Akteure des Sektors, der Forscher und der Entscheidungsträger (policy maker) nicht nur auf Fragen im Zusammenhang mit der Effizienz und der Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Agrarlebensmittelbranchen, sondern auch auf die Multifunktionalität der Landwirtschaft und die Rolle, die der Primärsektor als Schlüsselelement einer in jeder Hinsicht nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums spielt. In diesem Kontext werden die jungen Agrarbetriebe die Herausforderungen aufgrund einer größeren Marktöffnung auf internationaler Ebene zu bewältigen und bei der Bekämpfung des Klimawandels, dessen Umweltauswirkungen immer deutlicher erkennbar werden, ihre Verantwortung zu übernehmen haben.

Infolge der strukturellen Entwicklungen in den ländlichen Gebieten stößt der Primärsektor bei der Erfüllung der genannten Aufgaben allerdings auf Schwierigkeiten. Insbesondere ist in der Europäischen Union seit mehreren Jahren ein, in Extremsituationen sehr ausgeprägter, Trend zur Abwanderung aus den ländlichen Gebieten zusammen mit einem kontinuierlichen Prozess der Überalterung der ländlichen Bevölkerung festzustellen. Mehr als 50 % der europäischen Agrarbetriebe werden von Landwirten über 55 Jahre geführt, während der Anteil der über 65-Jährigen bei 25 % liegt.

Am kritischsten ist die Situation vor allem in den südlichen Unionsländern. Die Landwirte in der Altersgruppe der unter 35-Jährigen machen knapp 7,6 % der Betriebsinhaber aus. Speziell in Österreich und Deutschland stellen die Junglandwirte etwa 17 % der Gesamtzahl der Landwirte dar, in Finnland und in Belgien über 14 % und in Frankreich und Irland ca. 12 %. Den niedrigsten Prozentsatz an Junglandwirten weisen die Mittelmeerländer auf, namentlich Portugal (3,7 %) und Italien (5,2 %).

Politische Maßnahmen, durch die vorrangig die Niederlassung junger Menschen in einer multifunktionalen Landwirtschaft gefördert wird, erscheinen infolgedessen sinnvoll. Junge Menschen führen Betriebe, die sich im Durchschnitt als rentabler erweisen; sie sind für innovative Entscheidungen und für umweltverträgliche Anbaumethoden empfänglicher und zeigen mehr Aufgeschlossenheit gegenüber den Marktanforderungen.

Das Interesse der Gemeinschaft an Junglandwirten ist zum einen vor dem allgemeinen Hintergrund der Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) und zum anderen in dem sektorbezogenen Kontext der Anerkennung der multifunktionalen Rolle der Landwirtschaft zu sehen. Die Niederlassung und die Präsenz junger Menschen im Agrarsektor können in der EU sowohl mithilfe „horizontaler“ Instrumente (die mithin sämtliche Landwirte betreffen, wie beispielsweise die Gewährung von Beihilfen für Betriebsinvestitionen) als auch durch spezifische, für potenzielle Empfänger unter 40 Jahren bestimmte Vorkehrungen gefördert werden.

Es gibt zwei Kategorien spezifischer Gemeinschaftsinstrumente für Junglandwirte:

1) vom ELER kofinanzierte Fördermaßnahmen;

2) durch die gemeinschaftlichen Ausbildungs- und Forschungsprogramme vorgesehene Maßnahmen sowie andere Direktinterventionen der Europäischen Union, die auch Junglandwirte betreffen, wie Vorruhestandsregelungen.

Die erste Kategorie von Maßnahmen steht in einem unmittelbareren Zusammenhang mit der Landwirtschaft, sieht aber keine spezifische Regelung für Junglandwirte vor, und vor allem ist die Anwendung der Maßnahmen zugunsten von Junglandwirten nicht zwingend vorgeschrieben.

In Abschnitt I Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 sind Beihilfen zur Erleichterung der Erstniederlassung von Junglandwirten als Betriebsinhaber vorgesehen.

Ein hoher Stellenwert wird in diesem Zusammenhang den Entwicklungsplänen (für Investitionen und geplante Tätigkeiten) beigemessen, an denen sich mittels spezifischer Indikatoren ablesen lässt, inwieweit die zu finanzierenden Aktionen realisierbar und rentabel sind.

Die Beihilfen für die Niederlassung können bestehen aus:

- einer einmaligen Prämie bis zu dem Höchstbetrag von 25 000 Euro;

- einem Zinszuschuss für Darlehen, die zur Deckung der Kosten der Niederlassung aufgenommen werden (der kapitalisierte Wert dieses Zuschusses darf den Wert der Prämie nicht überschreiten).

In Bezug auf die Förderung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen sieht Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 Maßnahmen zur Förderung der Kenntnisse und zur Verbreitung innovativer Verfahren vor; die Landwirte müssen insbesondere auf eine qualitative Neuausrichtung der Erzeugung, auf die Anwendung von Produktionsverfahren, die sich mit der Erhaltung und Verbesserung des Bodens besser vereinbaren lassen und den Anforderungen der Verbraucher entsprechen, vorbereitet werden sowie die für die Führung eines wirtschaftlich rentablen landwirtschaftlichen Betriebs erforderliche Ausbildung erhalten.

Gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 können die Vorruhestandsbeihilfen bestehen aus:

- einem Höchstbetrag von 180 000 Euro für Landwirte, die beschließen, ihre landwirtschaftliche Tätigkeit einzustellen, um ihre Betriebe an andere Landwirte zu übergeben;

- einem Höchstbetrag von 40 000 Euro für landwirtschaftliche Arbeitnehmer, die beschließen, nach Übergabe des Betriebs jegliche landwirtschaftliche Tätigkeit endgültig einzustellen.

Die Beihilfe kann für höchstens 15 Jahre gewährt werden.

Problematik und Möglichkeiten

Im Lichte der erfolgten Untersuchungen betreffen die Kritikpunkte in erster Linie die mit der Niederlassung von Junglandwirten verbundenen hohen Kosten. Insbesondere bestehen weiterhin Hemmnisse beim Zugang zu Krediten sowie Schwierigkeiten, die von den Finanzinstituten geforderten Sicherheiten zu bieten, vor allem notwendige Bürgschaften. Erhöht werden diese Schwierigkeiten dadurch, dass den Landwirten in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Möglichkeiten durch das Kreditsystem geboten werden. Die hohe Verschuldung von Junglandwirten macht infolgedessen die mit der Gewährung der Erstniederlassungsprämie unternommenen Anstrengungen vielfach zunichte und schmälert außerdem die von den staatlichen Beihilferegelungen, von denen zahlreiche Mitgliedstaaten Gebrauch machen, zu erwartenden Wirkungen.

Was das Problem im Zusammenhang mit der Gewährung der Niederlassungsbeihilfe und der eventuellen Zersplitterung der Produktionseinheit im Falle einer Erbfolge betrifft, so besteht die Möglichkeit, anstelle von Skalenerträgen Verbundeffekte zu erzielen. Dies ist bei Betrieben der Fall, deren wirtschaftliche Größe keinen zwangsläufigen Einfluss auf das Einkommen hat und deren Reichtum oft in der Vielfalt und der Besonderheit besteht. Nach den neuen Leitlinien der GAP sind solche Möglichkeiten zu fördern, indem die Qualifikationsfaktoren der europäischen Landwirtschaft in den Vordergrund gestellt werden. In diesem Rahmen könnten verschiedenartige Anreize in Aussicht genommen werden, um die Landbewirtschaftung unter folgenden Gesellschaftsformen zu fördern:

- offene Handelsgesellschaft (oHG);

- einfache Gesellschaft (e.G.);

- Kommanditgesellschaft (KG);

- Aktienkommanditgesellschaft (KGaA;

- Aktiengesellschaft (AG);

- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH);

- Genossenschaften (insbesondere kleinere mit 5 bis 8 Mitgliedern).

In den meisten Fällen bedeutet außerdem die Übergabe eines Erbgutes an die Erben keine Zersplitterung der Produktionseinheit.

Vor diesem Hintergrund wird die Auffassung vertreten, dass bei der Ausarbeitung der Pläne für die Entwicklung des ländlichen Raums die Gewährung von Anreizen für die Erstniederlassung vorgeschrieben werden sollte, um den Maßnahmen für Jungunternehmen konkrete Priorität einzuräumen. In Bezug auf die unternehmerische Tätigkeit von Frauen sollten überdies die Ausbildung und Managementweiterbildung von Frauen sowie die berufliche Qualifikation der Unternehmerinnen vorzugsweise auf neue Betriebe ausgerichtet werden, die vorwiegend von Frauen geführt werden als:

- Einzelfirmen oder zumindest zu 60 % von Frauen geführte Gesellschaften;

- von Frauen gebildete Personengesellschaften und Genossenschaften;

- Kapitalgesellschaften, deren Beteiligungsanteile zu mindestens 2/3 Frauen gehören.

Was die Möglichkeit einer Aufwertung der Produktionen und Dienstleistungen, die die Landwirtschaft und insbesondere die Jungunternehmen zu bieten vermögen, betrifft, so kann eine Qualitätssicherungspolitik selbstverständlich als Katalysator für die Durchdringung alter Märkte mit Produkten, die besondere Eigenarten aufweisen, dienen und den Zugang zu neuen Märkten fördern. Durch eine engere Verknüpfung der Agrarprodukte mit einem Gebiet und ihren stärkeren geografischen Bezug könnte ein zusätzlicher Nutzen erbracht werden, der sich aus dem Reichtum der europäischen Junglandwirte an Anbautraditionen und –kulturen ergibt; eine solche Möglichkeit müsste daher als Investitionskapital anerkannt werden, das der Gesellschaft als Ganzes zugute kommt. Die Junglandwirte, die sich durch enorme Vitalität und hohe Innovationsfreudigkeit auszeichnen, können eine größere Wettbewerbsfähigkeit erlangen, wenn sie einen bevorzugten Zugang zu den Förder- und Verbreitungsprogrammen erhalten. Insbesondere für die auf mehrere Staaten und mehrere Erzeugnisse ausgerichteten Förderprogramme, an denen sich vorwiegend Jungunternehmen beteiligen, könnte sich der Anteil der Beihilfe auf Gemeinschaftsebene von 50 auf 60 % erhöhen, wie gegenwärtig für Obst- und Gemüseerzeugnisse vorgesehen. Auf dem Binnenmarkt könnten sich Informationskampagnen zu Agrarlebensmitteln speziell an Jugendliche im Schulalter richten und neben den herkömmlichen Parametern wie Nahrungsmittelsicherheit oder umweltverträgliche Produktionsverfahren auch die Traditionsverwurzelung, die Vorteile im Zusammenhang mit dem Verbrauch eines bestimmten Produkts oder diätetische Angaben herausstellen. Damit ließen sich zwei Dinge erreichen: Ermutigung zum Konsum gesunder Erzeugnisse sowie Förderung eines ausgewogenen Lebensstils.

In Bezug auf die multilateralen Verhandlungen und angesichts einer stärkeren Öffnung der Drittlandsmärkte müssen sich die Junglandwirte mit den Bewertungsinstrumenten zur Einschätzung der Markttendenzen ausstatten und sich die entsprechenden Informationen beschaffen. Der Rückgriff auf die Beobachtungsstellen für die Jungunternehmerschaft kann ein geeignetes Mittel zum Erreichen dieses Ziels bilden.

Hinsichtlich des Themas Ernährungserziehung (nicht Gesundheitserziehung) ist offenkundig, dass die spezifischen Kenntnisse, über die der Landwirt verfügt, wie Herstellverfahren, Qualitäts- und organoleptische Eigenschaften der erzeugten Güter, Kenntnis des natürlichen Lebensraumes sowie an einen speziellen Produktionsbereich gebundener Anbau ein Kapital darstellen, das nutzbar gemacht und verbreitet werden kann. Das Ziel besteht darin, spezifische Eigenschaften eines bestimmten Agrarprodukts im Hinblick auf eine richtige Ernährungs- und Umwelterziehung zu fördern, die in einem einzigen Begriff zusammenzufassen ist: Anbaukultur, die ernährt. In diesem Kontext stellt die europäische Landwirtschaft ein einmaliges Modell dar, dessen Verbreitung den Junglandwirten anvertraut werden kann.

Die Land- und Forstwirtschaft trägt dazu bei, dass durch den Chlorophyllphotosyntheseprozess Kohlendioxid am Boden aufgenommen wird, und ermöglicht den Kohlenstoffzyklus zwischen Bio- und Geosphäre. Die Junglandwirte sind definitionsgemäß die für die Zukunft der europäischen Landwirtschaft verantwortlichen Akteure und müssen sich als solche den Herausforderungen des Klimawandels stellen. Die Anerkennung des Umweltschutzpotenzials, das dem Agrarsektor zugeschrieben wird, muss mithilfe der erforderlichen Mittel in konkreten Maßnahmen zum Erhalt und zur Ausweitung der landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Ausdruck gebracht werden.

Die Förderung der angewandten agrarwirtschaftlichen Forschung muss sich zunehmend an den veränderten Erfordernissen ausrichten, um dem multisektoralen Konzept der landwirtschaftlichen Tätigkeiten Rechnung zu tragen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.5.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Vincenzo Aita, Peter Baco, Bernadette Bourzai, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, Giovanna Corda, Joseph Daul, Albert Deß, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Lily Jacobs, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Véronique Mathieu, Rosa Miguélez Ramos, James Nicholson, Neil Parish, María Isabel Salinas García, Agnes Schierhuber, Willem Schuth, Czesław Adam Siekierski, Donato Tommaso Veraldi, Janusz Wojciechowski, Andrzej Tomasz Zapałowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Liam Aylward, Esther De Lange, Ilda Figueiredo, Gábor Harangozó, Wiesław Stefan Kuc, Astrid Lulling, Kyösti Virrankoski