Bericht - A6-0196/2008Bericht
A6-0196/2008

BERICHT über die Zukunft der Schaf-/Lamm- und Ziegenhaltung in Europa

29.5.2008 - (2007/2192(INI))

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Liam Aylward


Verfahren : 2007/2192(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0196/2008

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Zukunft der Schaf-/Lamm- und Ziegenhaltung in Europa

(2007/2192(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der von ihm in Auftrag gegebenen Studie über die Zukunft des Schaf- und des Ziegenfleischsektors in Europa,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 hinsichtlich des Zeitpunkts der Einführung einer elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen[1],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0196/2008),

Α.  in der Erwägung, dass die Schaf- und die Ziegenhaltung in der EU wichtige traditionelle Agrarsektoren sind, die den Lebensunterhalt Tausender von Erzeugern sichern und charakteristische Produkte von außergewöhnlicher Qualität sowie Nebenerzeugnisse liefern und damit einen wichtigen sozialen und wirtschaftlichen Beitrag in ländlichen Gebieten der Union leisten,

B.   in der Erwägung, dass die Schaf- und die Ziegenhaltung einschließlich der Zucht traditioneller Rassen eine entscheidende Umweltfunktion erfüllen, die auch die Landschaftspflege in weniger fruchtbaren Gebieten und die Erhaltung empfindlicher Landschaften und Ökosysteme umfasst, und dass Naturräume wie die „Dehesa“ über Jahrhunderte hinweg dank der Schaf- und Ziegenhaltung erhalten geblieben sind; in der Erwägung, dass Ziegen und Schafe wegen ihres Fressverhaltens, bei dem das Grasen eine wichtige Rolle spielt, außerdem zur Erhaltung der biologischen Vielfalt der Flora beitragen, Wildtiere schützen und Naturräume von vertrocknetem Pflanzenmaterial säubern, was in den Ländern des Mittelmeerraums ein wesentlicher Aspekt der Brandverhütung ist,

C. in der Erwägung, dass die Schaf- und die Ziegenhaltung in der EU, die ihren Schwerpunkt in den benachteiligten Gebieten hat, von einem kritischen Rückgang der Produktion und einer Abwanderung von Erzeugern betroffen ist und ihre Attraktivität für junge Schaf- und Ziegenhalter völlig verloren hat,

D.  in der Erwägung, dass es sich bei der derzeit in Europa grassierenden Blauzungenkrankheit aufgrund ihrer Dauer, ihrer Ausbreitung, der Verbreitung der unterschiedlichen Serotypen der Krankheit in bisher nicht befallenen Gebieten und der erheblichen sozioökonomischen Folgen, die sich aus den Beschränkungen der Tierverbringungen und des Handels ergeben, um eine sehr schwerwiegende Tierseuche handelt,

E.  in der Erwägung, dass die Schaf- und die Ziegenhaltung in der Union durch geringe Erzeugereinkommen, eine rückläufige innergemeinschaftliche Erzeugung und einen abnehmenden Verbrauch, vor allem bei der jungen Generation, gekennzeichnet und einem wachsenden internationalen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt ausgesetzt sind,

F.  in der Erwägung, dass der Preisanstieg bei Futtermitteln und ganz allgemein bei landwirtschaftlichen Produktionsmitteln die Schaf- und Ziegenhaltung in besonderem Maße gefährdet, indem die Kosten steigen und der Druck auf den Sektor, der ohnehin an der Grenze seiner Wettbewerbsfähigkeit steht, weiter wächst,

G. in der Erwägung, dass die derzeitige wirtschaftliche Situation und die erwarteten Trends bei der weltweiten Nachfrage und den Preisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Nahrungsmittel es gebieten, eine Abhängigkeit der Union von importierten Viehzuchterzeugnissen und Futtermitteln so weit wie möglich zu vermeiden und ein besseres Gleichgewicht zwischen diesen Erzeugnissen und insbesondere den traditionellen und geschützten Erzeugnissen der Schaf- und Ziegenhaltung, mit denen der europäische Markt ausreichend versorgt war, zu gewährleisten,

H. in der Erwägung, dass der Umfang der Schaf- und der Ziegenhaltung in Nord- und Südeuropa erhebliche Unterschiede aufweist,

I.   in der Erwägung, dass die Schafhaltung, die seit jeher bestimmten bekannten Krankheiten ausgesetzt ist, nun auch von einigen neu auftretenden Krankheiten, wie etwa der Blauzungenkrankheit, betroffen ist,

J.   in der Erwägung, dass für die Absatzförderung von Lammfleisch aus der EU keine Haushaltsmittel der Union in angemessener Höhe bereitgestellt werden und dass eine stetige Absatzförderkampagne notwendig ist, um die Verbraucherpräferenz zu entwickeln,

K. in der Erwägung, dass der bevorstehende „Gesundheitscheck“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Gelegenheit bietet, sich mit den einschlägigen politischen Instrumenten und Beihilfen der GAP für die Schaf- und die Ziegenhaltung auseinanderzusetzen,

1.  erkennt, dass die Kommission und der Rat der Landwirtschaftsminister dringend handeln müssen, um der Schaf- und der Ziegenfleischerzeugung in der EU eine rentable und nachhaltige Zukunft zu sichern, den Verbrauch dieser Erzeugnisse wieder anzukurbeln sowie den Verbleib im Sektor und dessen Attraktivität für junge Schaf- und Ziegenhalter zu fördern und tritt für die Erhaltung dieser traditionellen, umweltfreundlichen landwirtschaftlichen Betriebe, die den Gemeinschaftsmarkt versorgen, und einer Grundversorgung der Gemeinschaft mit Erzeugnissen der Schaf- und Ziegenhaltung aus der EU ein;

2.  nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, politische Instrumente zu überprüfen, wenn sich gezeigt hat, dass es nachteilige Auswirkungen gegeben hat; begrüßt den zusätzlichen Hinweis auf dieses spezifische Thema im Zusammenhang mit der unlängst veröffentlichten Mitteilung der Kommission „Vorbereitung auf den GAP-Gesundheitscheck“(KOM)0722);

3.  fordert die Kommission und den Rat der Landwirtschaftsminister auf, den Schaf- und den Ziegenhaltern in der EU umgehend zusätzliche finanzielle Unterstützung zu gewähren, um eine vitale, autarke sowie markt- und verbraucherorientierte Schaf- und Ziegenhaltung in der Union zu entwickeln; fordert die Kommission und den Rat der Landwirtschaftsminister auf, die Zukunft dieser Sektoren im Rahmen des Gesundheitschecks der GAP durch Umsetzung verschiedener Maßnahmen zu untersuchen und jedem Mitgliedstaat die Möglichkeit einzuräumen, unter den folgenden möglichen Optionen zu wählen, wobei Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt zu vermeiden sind:

· Einführung einer neuen Umweltregelung zur Aufrechterhaltung der Schafhaltung mit einer Prämie je Mutterschaf, die entweder a) direkt aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird oder b) von der Union und den einzelstaatlichen Regierungen gemeinsam finanziert wird, um den Rückgang der Produktion einzudämmen; wobei diese Fördermitteln an positive Umwelteffekte, die mit der Aufrechterhaltung der Schafhaltung verbunden sind, und an Verbesserungen in den Bereichen Produktionsverfahren und Produktqualität geknüpft werden,

· Analyse der im Rahmen des ersten Pfeilers der Gemeinsamen Agrarpolitik verfügbaren und nicht genutzten Mittel im Hinblick auf die Bereitstellung dieser Fördermittel für die Schaf- und die Ziegenhaltung,

· Änderung von Artikel 69 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 im Rahmen des Gesundheitschecks der GAP, damit die Mitgliedstaaten bis zu 12 % ihrer nationalen Zahlungen für Maßnahmen zur Förderung der in Schwierigkeiten befindlichen Sektoren und zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in benachteiligten Gebieten gewähren können,

· Einbeziehung der Maßnahmen für Schaf- und Ziegenhalter in die neuen Herausforderungen, die sich aus dem Gesundheitscheck der GAP im Rahmen des zweiten Pfeilers ergeben, wobei für diese Maßnahmen Modulationsmittel verwendet werden können;

4.  fordert die Kommission auf, eine zusätzliche Zahlung für seltene traditionelle und regionale Schaf- und Ziegenrassen einzuführen, um die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft zu erhalten und um die Schafhaltung in empfindlichen Gebieten zu erhalten;

5.  fordert die Kommission auf, im Hinblick auf den Vereinfachungsprozess im Rahmen des Gesundheitschecks der GAP vorzusehen, dass Vor-Ort-Kontrollen der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen Tierhaltern 14 Tage im Voraus angekündigt werden;

6.  stellt fest, dass der Ertrag der Erzeuger für Schaffleischerzeugnisse in Prozent des Einzelhandelspreises unzureichend ist und verweist auf seine schriftliche Erklärung zu der Untersuchung des Machtmissbrauchs durch große Supermarktketten, die in der Europäischen Union tätig sind, und zu entsprechenden Abhilfemaßnahmen[2]; begrüßt es, dass die Kommission eine Hochrangige Gruppe für die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelindustrie eingesetzt hat, die das Problem der Marktmacht im Vertrieb untersuchen wird, und hofft, dass die Vertreter des Parlaments in vollem Umfang in die Arbeit dieser Gruppe einbezogen werden;

7.  stellt fest, dass der Ertrag der Erzeuger für Schaffleischerzeugnisse in Prozent des Einzelhandelspreises unzureichend ist und fordert die Kommission auf, die Lieferkette für Schaf- und Ziegenfleisch zu untersuchen und sicherzustellen, dass die Halter einen fairen Ertrag auf dem Markt erzielen;

8.  fordert die Kommission auf, die Bedingungen für den Direktverkauf seitens der Erzeuger und der Erzeugerverbände zu verbessern, um künstliche Preissteigerungen so gering wie möglich zu halten;

9.  fordert die Kommission und den Rat der Landwirtschaftsminister auf, die für 31.12.2009 geplante Einführung eines elektronischen Kennzeichnungssystems für Schafe wegen der schwierigen Umsetzung, hoher Kosten und nicht erwiesener Vorteile zu überprüfen; fordert, dass es jedem Mitgliedstaat freigestellt wird, dieses System auf freiwilliger Basis einzuführen;

10. fordert die Kommission auf, ihre Fähigkeit zur Reaktion auf so schwerwiegende Tierseuchen wie die derzeit grassierende Blauzungenkrankheit durch eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Union, Finanzierung der Forschung, Entschädigung für Verluste, Vorschüsse auf Zahlungen usw. zu verbessern;

11. fordert die Verhandlungsgruppe der Europäischen Union bei den Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation auf, die Höhe der vorgeschlagenen Zollsenkungen bei Schaffleisch zu verringern und sicherzustellen, dass die Union die Möglichkeit erhält, Schaffleischerzeugnissen den Status „empfindliche Waren“ einzuräumen;

12. fordert die Kommission auf, die bestehenden Regelungen zur Verwaltung der Einfuhrzollkontingente zu überprüfen, um sicherzustellen, dass in der Union erzeugtes Lammfleisch keinem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt ist;

13. fordert die Kommission auf, eine zwingend vorgeschriebene EU-Kennzeichnungsregelung für Schaffleischerzeugnisse mit einem EU-weiten Logo einzuführen, um den Verbrauchern eine Unterscheidung zwischen Erzeugnissen aus der EU und Erzeugnissen aus Drittländern zu ermöglichen, die sich auf eine Reihe von Kriterien, darunter ein System zur Qualitätssicherung im Haltungsbetrieb und die Angabe des Herkunftslandes stützen würde, um zu gewährleisten, dass sich die Verbraucher über den Herkunftsort des Produkts voll und ganz im Klaren sind; ist der Ansicht, dass die Regelung so konzipiert sein muss, dass sie die bestehenden absatzfördernden Kennzeichnungregelungen der Mitgliedstaaten und der Regionen nicht untergräbt;

14. betont, dass dem Sektor am wirksamsten und nachhaltigsten mit der Entwicklung des Marktes, Verbraucherorientierung, der Sensibilisierung für den Nährwert und die gesundheitlichen Vorteile der betreffenden Erzeugnisse sowie der Ankurbelung des Verbrauchs geholfen wird;

15. fordert die Kommission auf, die derzeitigen jährlichen Haushaltsmittel der EU für die Absatzförderung von Nahrungsmitteln, die für 2008 auf 45 Mio. Euro angesetzt sind, zu erhöhen und Mittel für Schaffleisch aus der EU zu binden und die praktischen Vorschriften für die Ausführung des Haushalts zu ändern, zu vereinfachen und zu straffen, damit für Lammfleischerzeugnisse Haushaltsmittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden können;

16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die wichtige Rolle der Schafhaltung bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der mit den meisten Schwierigkeiten konfrontierten Gebiete und bei der Raumordnung besser zu würdigen und die Niederlassung von Junglandwirten in diesem Sektor vorrangig zu fördern;

17. fordert die Kommission auf, Absatzförderkampagnen für Schaf- und Ziegenfleischerzeugnisse mit geschützten geografischen Angaben und geschützten Ursprungsbezeichnungen zu koordinieren und auf die einschlägigen Mitgliedstaaten auszurichten, um den Verbrauch zu maximieren;

18. fordert die Kommission auf, auf Gemeinschaftsebene eine allgemeine an alle Verbraucher gerichtete Kommunikationskampagne durchzuführen, die auf neuartige Aktionen gestützt wird, angefangen von Aktionen, bei denen an den Verkaufsstellen bestimmte Zubereitungen für den Verzehr angeboten werden, bis hin zu Kampagnen renommierter europäischer Chefköche, die dabei die Qualität der Produkte herausstellen und deren kulinarische Möglichkeiten erläutern;

19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme aufzulegen, die die Erzeuger zur Gründung von Erzeuger- und Vermarktungsgemeinschaften, zur Direktvermarktung sowie zur Erzeugung und Ausweisung besonderer Qualitäten der Schaf- und Ziegenfleischerzeugnisse und -milcherzeugnisse (beispielsweise biologische Erzeugnisse oder regionale Spezialitäten) ermutigen;

20. fordert die Kommission auf, Unterstützung bei der Öffnung der Exportmärkte für Schaffleisch und Schlachtabfälle aus der Union in Ländern, in denen derzeit unnötige Beschränkungen gelten, zu gewähren;

21. fordert die Kommission auf, den Schaf- und Ziegenfleischsektor in das „zweite Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013)”[3] einzubeziehen, um bei Verbrauchern, insbesondere jungen Menschen, die wenig Schaf- und Ziegenfleischerzeugnisse verbrauchen, für die gesundheitlichen Vorteile und den hohen Eiweißgehalt von Schaf- und Ziegenfleisch zu werben und eine Aufklärungskampagne über Schaf- und Ziegenfleisch sowie Schaf- und Ziegenfleischerzeugnisse in den Mitgliedstaaten durchzuführen;

22. fordert die Kommission auf, die Forschung und Entwicklung im Sektor der „kleinen Wiederkäuer“ zu fördern und den Schwerpunkt dabei sowohl auf technische Innovation für landwirtschaftliche Betriebe als auch auf Produktinnovation hinsichtlich Lammfleisch, Käse und Nebenerzeugnisse wie Wolle und Felle, das sog. fünfte Viertel, zu legen, wo der finanzielle Ertrag derzeit äußerst gering ist;

23. betont, dass die Verfügbarkeit von Medizinprodukten und Tierarzneimitteln für die Schaf- und die Ziegenhaltung auf europäischer Ebene durch Förderung der Arzneimittelforschung und durch Vereinfachung der Marktzulassungen verbessert werden muss;

24. fordert, auch im Hinblick auf die Blauzungenkrankheit, die Kommission auf, im Falle auftretender Tierseuchen die Erforschung der Ursachen und Bekämpfungsmöglichkeiten voranzutreiben, eine effiziente Bekämpfungsstrategie zu entwickeln, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu koordinieren, die Entwicklung von Impfstoffen zu fördern, eine effiziente Impfstrategie zu entwickeln und die Impfung der Tiere finanziell zu unterstützen; fordert, dass Maßnahmen, die im Zuge der Bekämpfung einer Tierseuche gesetzlich festgeschrieben wurden, sich mit der Zeit jedoch als ineffizient erwiesen haben, schnellstmöglich aus dem Maßnahmenkatalog gestrichen werden;

25. fordert die Kommission auf, Vorschläge für die Transparenz der Preise in diesem Sektor vorzulegen, um Verbrauchern und Erzeugern Informationen über die Preise der Erzeugnisse zur Verfügung zu stellen;

26. fordert die Kommission und die Präsidentschaft des Rates auf, eine Task Force für die Umsetzung der Reform einzurichten, um die praktische Reform der Schaf- und der Ziegenhaltung in der Union zu überwachen, um sicherzustellen, dass diese Task Force dem Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments und dem Rat der Landwirtschaftsminister in den kommenden zwei Jahren alle sechs Monate über die von diesem eingeführten politischen Änderungen Bericht erstattet; weist darauf hin, dass sich diese Task Force aus hohen Beamten der Kommission und aus den Mitgliedstaaten, welche die vier nächsten Präsidentschaften der Union stellen, zusammensetzen sollte;

27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte P6_TA(2007)0619.
  • [2]  P6_TA(2008)0054
  • [3]  Beschluss Nr. 1350/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über ein zweites Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013) (ABl. L 301 vom 20.11.2007, S. 3).

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Der Sektor Schaf- und Ziegenfleischerzeugung befindet sich in Europa in einer kritischen Phase. Auf EU-Ebene müssen dringend Maßnahmen getroffen werden, um die Schaf‑ und Ziegenhaltung auf einer wirtschaftlich tragfähigen Grundlage zu erhalten. Der strukturbedingte Niedergang der Schaf‑ und Ziegenproduktion hat sich seit der GAP-Reform von 2003 erheblich beschleunigt. Die Schaf‑ und Ziegenhaltung ist eine arbeitsintensive Tätigkeit, die besondere Fertigkeiten verlangt. Leider fehlt es in diesem Sektor an technischen Dienstleistungen und Ausbildung. Das Einkommen ist gemessen an anderen landwirtschaftlichen Betrieben sehr niedrig und in hohem Maße von öffentlicher Unterstützung abhängig.

Der Sektor hat mit steigenden Kosten zu kämpfen, insbesondere für Kraftstoff, Strom und Futtermittel, und die für 2010 geplante Einführung der elektronischen Kennzeichnung wird dazu noch beitragen. Das Altersprofil der Schaf‑ und Ziegenhalter ist weit ungünstiger als in anderen Agrarsektoren, und es wird immer schwieriger, junge Landwirte für diese Tätigkeit zu gewinnen. Es herrscht ein scharfer Wettbewerb um Flächen, vor allem im Zusammenhang mit den hohen Getreidepreisen. Besonders Verarbeitungsunternehmen haben Probleme, da sie sich Schwierigkeiten bei Investitionen und einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften gegenübersehen. Der Konkurrenzdruck durch Drittländer hat zugenommen.

Schätzungen zufolge wird die Erzeugung von Schaf‑ und Ziegenfleisch bis Ende 2015 um mindestens 8 % bis 10 % zurückgehen, wenn nichts unternommen wird. Vor dem Hintergrund steigender Lebensmittelpreise dürfen wir einen solchen Rückgang nicht zulassen und müssen die Versorgung innerhalb der EU sichern. Der bevorstehende „Gesundheitscheck“ der GAP bietet eine passende Gelegenheit, den Sektor Schaf- und Ziegenfleischerzeugung einer Prüfung zu unterziehen und Vorschläge in die Tat umzusetzen, bevor es zu spät ist.

Wesentliche, vom Berichterstatter ermittelte Aspekte

Umwelt

Die Schaf‑ und Ziegenhaltung spielt eine maßgebliche Rolle für die Umwelt, so etwa für die natürliche Pflege weniger fruchtbarer Gebiete, die Bewahrung der Artenvielfalt, sensibler Ökosysteme und der Wasserqualität sowie im Kampf gegen Erosion, Überschwemmungen, Lawinen und Brände. Die Schaf‑ und Ziegenhaltung ist in der Regel in benachteiligten Gebieten zu finden, wo sie oft die einzig mögliche landwirtschaftliche Aktivität darstellt und deshalb einen unentbehrlichen Beitrag zur Wirtschaft im ländlichen Raum der EU leistet.

Stützung der landwirtschaftlichen Erzeugereinkommen

Das landwirtschaftliche Einkommen der Erzeuger im Sektor Schaf- und Ziegenfleischerzeugung gehört zum niedrigsten im Agrarsektor, und die finanzielle Unterstützung, die sie erhalten, liegt weit unter dem, was in andere, gewinnbringendere Bereiche der Landwirtschaft fließt.

Die Gemeinsame Agrarpolitik hat den Sektor Schaf- und Ziegenfleischerzeugung sich selbst überlassen, und das hat zu einem deutlichen Absinken der Produktion geführt. Das mit der GAP-Reform 2003 eingeführte „Entkoppelungspaket“ hat dazu noch beigetragen. Im Zuge des bevorstehenden GAP-Gesundheitschecks müssen finanzielle Hilfen in die Erzeugung von Schaf‑ und Ziegenfleisch gelenkt werden, und zwar auf der Grundlage der unterschiedlichen Modelle in den Mitgliedstaaten. Es sei darauf hingewiesen, dass für die künftige Finanzierung des Sektors in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU keine einheitliche Lösung anwendbar ist.

Elektronische Kennzeichnung

Die Europäische Kommission beabsichtigt, zum 31.12.2009 ein System der obligatorischen elektronischen Kennzeichnung von Schafen einzuführen. Dies ist für den gesamten Sektor der Schafhaltung ein großes Problem. In einer Zeit, in der sich der Sektor in einer wirtschaftlichen Krise befindet, werden die Erzeuger durch diesen Plan mit zusätzlichen Kosten belastet. Zudem müssen sich die Vorteile einer elektronischen Kennzeichnung erst noch erweisen.

Der Berichterstatter schlägt daher vor, es den einzelnen Mitgliedstaaten zu überlassen, ob sie dieses Identifizierungssystem einführen wollen, bestehen doch in den meisten EU-Ländern bereits ausreichende Identifizierungssysteme, die den Anforderungen in puncto Überwachung und Gesundheit der Tiere gerecht werden.

Schaffleischimporte

Einfuhren von über 20 % des EU-Verbrauchs bei Lammfleisch haben auf dem EU-Markt ein erhebliches Gewicht. Angesichts des aktuellen EU-Defizits haben Lammfleischimporte aus Drittländern anerkanntermaßen einen korrigierenden Einfluss. Da Lammfleischimporte jedoch weiterhin einen großen Teil des EU-Angebots insgesamt stellen werden, müssen Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass Lammfleischimporte das EU-Angebot ergänzen und nicht dessen weitere Entwicklung behindern. Es liegt auf der Hand, dass das einheimische Produkt durch die höheren Kosten der Erzeugung von Lammfleisch in der Union im Wettbewerb mit dem eingeführten Produkt im Nachteil ist. Diese Schieflage zeigt sich darin noch deutlicher, dass die Einfuhren hauptsächlich zu zwei speziellen Zeitpunkten auf dem europäischen Kalender erfolgen, nämlich zu Ostern und zu Weihnachten.

Rückgang des Schaffleischverbrauchs

Der Verbrauch ist aufgrund des geringeren Angebots und der vergleichsweise hohen Preise von Schaffleisch gesunken. Die Verbraucher von Schaffleisch gehören im Wesentlichen höheren Altersgruppen an und haben ein überdurchschnittliches Einkommen. Der Marktanteil des Produkts und die Zahl der Verbraucher unter 35 Jahren sind demgegenüber deutlich geringer. Einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Lammfleischverbrauchs haben Faktoren wie das Altersprofil der Verbraucher, die Wahrnehmung durch den Verbraucher und der Preis im Verhältnis zu anderen Eiweißen. Entscheidend für die Sicherung einer nachhaltigen Zukunft der Schaffleischerzeugung sind Strategien, um den Verbrauch überall in der Gemeinschaft anzukurbeln.

Vermarktung von Lammfleisch

Um den Verbrauch von Lammfleisch zu entwickeln, muss eine Reihe von Maßnahmen getroffen werden. Fest steht, dass innovative Ansätze vonnöten sind, um die Verbraucher mit einer entsprechenden Botschaft zu erreichen. Bei jüngeren Verbrauchern, die wenig Lammfleisch verzehren, müssen die Vorteile, Qualität und gesundheitlichen Aspekte des Produkts herausgestellt werden, wobei es im Kern darum geht, den Verbrauch zu beleben, aber auch eine Wertsteigerung von EU-Lammfleisch zu erreichen. Die Vermarktungsagenturen für Lebensmittel in Frankreich, Irland und Großbritannien führen momentan eine gemeinsame allgemeine Werbekampagne zur Steigerung des Lammfleischverbrauchs in Frankreich durch. Dies kann die Grundlage für künftige Vermarktungskampagnen in anderen EU-Mitgliedstaaten bilden.

Einheimisches Lammfleisch muss aus dem EU-Haushalt für die Förderung von Agrarerzeugnissen gestützt werden, der für 2008 einen Umfang von 45 Mio. EUR hat, doch in den meisten EU-Ländern nutzt der Sektor Schaf- und Ziegenfleischerzeugung die europäischen Förderprogramme im Rahmen der Gemeinschaftsverordnung 1257/1999 (Kennzeichnung hochwertiger Produkten auf nationaler Ebene) und der Gemeinschaftsverordnung 1171/2005 (Produkte mit offiziellen europäischen Gütezeichen) nicht. Der Grund dafür ist, dass die Bestimmungen dieser Verordnungen zu restriktiv sind und ein nationales oder europäisches Gütezeichen verlangt wird, beispielsweise die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.), die geschützte geographische Angabe (g. g. A.) und die garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.).

Der Berichterstatter fordert die Europäische Kommission auf, diese Regelungen zu vereinfachen, damit der Sektor Schaf- und Ziegenfleischerzeugung auf diese Finanzmittel wirklich zugreifen kann. Das vorhandene EU-Budget für die Förderung von Agrarerzeugnissen muss aufgestockt werden, und ein Teil muss dem Schaffleischsektor zugeteilt werden. Er empfiehlt ferner, dass Kampagnen für die Verwendung der geschützten geographischen Angabe und der geschützten Ursprungsbezeichnung für Schaf‑ und Ziegenfleischprodukte koordiniert werden, um zielgerichtet in bestimmten EU-Ländern den Verbrauch zu steigern.

Kennzeichnung

Gegenwärtig gibt es keine EU-Rechtsvorschriften, die die Frage der Herkunftskennzeichnung für den Schaffleischsektor regeln. Das hat zur Folge, dass im EU-Raum für Schaffleischprodukte viele unterschiedliche Kennzeichnungsverfahren angewendet werden. Die Unbedenklichkeit der Lebensmittel, die Tatsache der Erzeugung in der Europäischen Union und traditionelle Produktionsverfahren sind die Argumente, mit denen man Verbraucher dazu bewegen kann, Erzeugnissen aus der EU den Vorzug zu geben, und die für Werbe‑ und Marketingaktionen von Schaffleisch herangezogen werden können.

Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass die Verbraucher über die Herkunft des Produkts, das sie erwerben, so viele Informationen wie möglich erhalten sollten, damit sie sachkundig Kaufentscheidungen treffen können. Hierzu schlägt er vor, ein EU-Logo für Schaffleischprodukte zu entwickeln, für dessen Vergabe mehrere Kriterien erfüllt sein müssten, darunter das Qualitätssicherungssystem des Haltungsbetriebs und die Angabe des Herkunftslandes, um so zu gewährleisten, dass die Verbraucher sich des Herkunftsorts des Produkts voll und ganz bewusst sind.

Innovationsförderung

Die Entwicklung innovativer Produkte könnte der Schlüssel dafür sein, Schaffleisch für jüngere Verbrauchergenerationen attraktiver zu machen. Dabei sollte eine wesentliche Rolle spielen, dass bestimmte Teilstücke gegenwärtig vom Verbraucher nachgefragt werden, und nicht alle Teilstücke des gesamten Schlachtkörpers genutzt werden. Als erfolgreiche Wege, um das Interesse jüngerer Verbraucher zu wecken, haben sich bisher eine vielseitige Angebotspalette von Teilstücken, ein breiteres Sortiment an Portionsgrößen, Verpackungen und eine gleichbleibende Produktqualität erwiesen, was zeigt, dass Lammfleisch nicht als aussichtslose Sache angesehen werden sollte, wenn es um den Markt geht, sondern dass dieses Segment florieren kann, wenn innovative Entwicklungen bei Produkten, Verpackungen und Verarbeitungsverfahren gefördert werden.

Die Rendite bei Wolle und Fellen (das so genannte fünfte Viertel) ist unbedeutend. Durch die Entwicklung neuer Verwendungszwecke, zum Beispiel als hoch effektives und umweltfreundliches Wärmedämmungsmaterial, könnte hier eine Wertsteigerung erzielt werden.

Marktzugang

Zurzeit bestehen Beschränkungen für die EU-Ausfuhr von Schaffleischprodukten unter anderem nach Südafrika, Saudi-Arabien, China und Mexiko. Deshalb wäre es für die Branche auf jeden Fall wichtig, wenn die Europäische Kommission helfen würde, für Schaffleischprodukte Exportmärkte außerhalb der EU zu öffnen, bei denen gegenwärtig unnötige Einschränkungen gelten.

Konsultation

Das Prüfungs- und Beratungsunternehmen Ernst & Young hat zusammen mit dem französischen Tierzuchtinstitut eine Studie zur Zukunft des Schaf‑ und Ziegenfleischsektors in Europa verfasst, die vom Europäischen Parlament in Auftrag gegeben worden war. Darin werden die Merkmale dieses Sektors analysiert und eine Reihe von Empfehlungen gegeben. Ernst & Young stellte seine Erkenntnisse auf einer Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments am 26. Februar 2008 vor.

Der Berichterstatter hat in Vorbereitung auf diesen Bericht umfassende Konsultationen geführt, etwa in Zusammenkünften mit der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständigen EU-Kommissarin, dem slowenischen Landwirtschaftsminister, dem französischen Landwirtschaftsminister sowie den Landwirtschaftsministern Polens, Litauens und Irlands sowie mit Ratsvertretern aus dem Vereinigten Königreich sowie aus Spanien, Italien, Frankreich, Lettland, Rumänien, Bulgarien und Deutschland. Er ließ sich umfassend von Gruppen von landwirtschaftlichen Betrieben, Unternehmen und Verbrauchern der EU sowie von Vertretern des Schaffleisch verarbeitenden Sektors der EU und des Schaffleischsektors in Australien und Neuseeland beraten. Außerdem befragte er die zuständigen Beamten in den Direktionen der Europäischen Kommission, die in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Volksgesundheit tätig sind.

Der Berichterstatter veranstaltete am 4. Dezember 2007 im Europäischen Parlament einen Werbeabend für Lammfleisch, der von Eblex (English Beef and Lamb Executive), An Bord Bia (irische Lebensmittelbehörde) und Interbev (französischer Tierzuchtverband) als Geldgeber unterstützt wurde und bei dem 200 Vertreter von Gruppen landwirtschaftlicher Betriebe, Lammfleisch verarbeitender Unternehmen und Verbrauchern aus den 27 EU-Mitgliedstaaten, die für Landwirtschaft zuständige EU-Kommissarin, der Präsident des Europäischen Parlaments, der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments, Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie Vertreter der agrarpolitischen Referate der Europäischen Kommission und der Ständigen Vertretungen bei der Europäischen Union zusammenkamen.

Fazit

Die langfristige Tragfähigkeit der Schaf‑ und Ziegenfleischerzeugung in der EU als gewerbliche Tätigkeit ist stärker bedroht denn je. Trotz eines Produktionsdefizits bei Schaffleisch in der EU gehen die Schafherden weiter zurück, und die Nachfrage ist schwach. Die letzte GAP-Reform 2003, bei der die Entkoppelung der Direktzahlungen eingeführt wurde, hat das Schrumpfen des Sektors noch beschleunigt. Schafe und Ziegen werden vor allem in benachteiligten Gebieten gehalten und spielen eine wichtige ökologische Rolle bei der natürlichen Pflege dieser Gebiete und leisten zudem einen gewaltigen sozioökonomischen Beitrag in benachteiligten Gebieten.

Viele Erzeuger verlassen den Sektor Schaf‑ und Ziegenfleischerzeugung wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten und aus Altersgründen. Der Druck durch Einfuhren aus Drittländern wächst. Hinzu kommen unnötige Beschränkungen für Schaffleischausfuhren der EU in bestimmte Drittländer.

Der Berichterstatter fordert, dass auf EU-Ebene dringend Maßnahmen getroffen werden, um den Sektor Schaf- und Ziegenfleischerzeugung zu erhalten, beispielsweise mit der Stützung der Erzeugereinkommen, der freiwilligen Anwendung der elektronischen Identifizierung, Vermarktungsmaßnahmen zur Belebung des Verbrauchs, einem EU-Kennzeichnungssystem, um den EU-Verbrauchern möglichst viele Informationen über die Herkunft ihrer Käufe zu geben, sowie der Förderung von Innovationen. Er fordert die Einsetzung einer EU-Arbeitsgruppe, die gewährleistet, dass die in diesem Bericht empfohlenen speziellen Maßnahmen in den nächsten zwei Jahren umgesetzt werden, um die Zukunft des Sektors Schaf‑ und Ziegenfleischerzeugung in Europa zu sichern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.5.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Vincenzo Aita, Peter Baco, Bernadette Bourzai, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, Giovanna Corda, Joseph Daul, Albert Deß, Michl Ebner, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Esther Herranz García, Lily Jacobs, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Vincenzo Lavarra, Stéphane Le Foll, Mairead McGuinness, Rosa Miguélez Ramos, James Nicholson, María Isabel Salinas García, Agnes Schierhuber, Czesław Adam Siekierski, Alyn Smith, Petya Stavreva, Witold Tomczak, Donato Tommaso Veraldi, Janusz Wojciechowski, Andrzej Tomasz Zapałowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Liam Aylward, Esther De Lange, Hans-Peter Mayer, Brian Simpson, Struan Stevenson, Kyösti Virrankoski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Seán Ó Neachtain