BERICHT über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008

30.5.2008 - (9903/2008 – C6‑0206/2008 – 2008/2095(BUD))

Einzelplan III – Kommission
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Kyösti Virrankoski und Ville Itälä

Verfahren : 2008/2095(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0204/2008
Eingereichte Texte :
A6-0204/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan III – Kommission

(9903/2008 – C6‑0206/2008 – 2008/2095(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere die Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, der am 13. Dezember 2007 endgültig festgestellt wurde[2],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–   in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, der von der Kommission am 14. April 2008 vorgelegt wurde (KOM(2008)0201),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2008, der vom Rat am 26. Mai 2008 aufgestellt wurde (9903/2008 – C6‑0206/2008),

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6‑0204/2008),

A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 zum Gesamthaushaltsplan 2008 folgende Komponenten umfasst:

–   die haushaltsmäßige Erfassung der Einnahmen in Verbindung mit dem Fall Microsoft (Geldbuße und Zinsen in Höhe von 849 200 000 Euro),

–   die haushaltsmäßige Erfassung der Einsparungen, die sich daraus ergeben, dass die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten im Jahr 2007 niedriger ausfiel als veranschlagt.

–   eine Aufstockung des Dringlichkeitsfonds für Maßnahmen im Veterinärbereich aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit um 130 000 000 Euro bei den Verpflichtungsermächtigungen und 63 950 000 Euro bei den Zahlungsermächtigungen,

–   die Schaffung von Haushaltsposten zur Erfassung der Zuschüsse für vier Gemeinsame Unternehmen: Initiative für innovative Arzneimittel (IMI), Clean Sky, ARTEMIS (Gemeinsame Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme) und ENIAC (Europäische Technologieplattform für Nanoelektronik),

–   Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds mit einem Betrag von 98 000 000 Euro an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen aufgrund der Waldbrände in Griechenland im August 2008 und der Überschwemmungen in Slowenien im September 2007,

–   Änderungen am Stellenplan des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, die eine Höherstufung von AD 13 nach AD 14 bedeuten,

–   Änderungen am Stellenplan des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,

B.  in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2008 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen formell in den Haushaltsplan 2008 aufzunehmen,

C. in der Erwägung, dass der Rat die bei den Dienst- und Versorgungsbezügen erzielten Einsparungen und die Finanzmittel für den so genannten Microsoft-Überwachungsmechanismus in den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2008 aufgenommen hat,

1.  erinnert daran, dass die Mittel für Gemeinsame Unternehmen dem operativen Haushaltsplan des betreffenden Programms entnommen werden;

2.  weist darauf hin, dass der so genannte Microsoft-Überwachungsmechanismus ausschließlich durch die Einsparungen bei den Dienst- und Versorgungsbezügen in der Rubrik 5 finanziert wird;

3.  bedauert, dass der Rat unerwartet die Haushaltslinie 26 02 01 gekürzt und damit ohne Beratung mit dem Parlament ein neues Element eingeführt hat; erwartet, dass diese Einsparungen in der Rubrik 1a für die Finanzierung der Prioritäten des Parlaments verwendet werden;

4.  ersucht die Kommission, es zu vermeiden, die Finanzmittel in Verbindung mit Instrumenten wie dem EUSF oder dem EGAF zusammen mit anderen Mitteln in einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans aufzunehmen, um künftig Verzögerungen bei der Beschlussfassung und Auszahlung zu vermeiden;

5.  nimmt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2008 ohne Änderungen an;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1525/2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9).
  • [2]  ABl. L 71 vom 14.3.2008.
  • [3]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Vereinbarung zuletzt geändert durch den Beschluss 2008/371/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 128 vom 16.5.2008, S. 8).

BEGRÜNDUNG

Gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Haushaltsordnung kann die Kommission unter „unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen“ Vorentwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen vorlegen.

Zu den verschiedenen Punkten des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2008:

1. Der Fall Microsoft

In diesem Zusammenhang ist der Antrag auf Mittelübertragung 07/2008 vorgelegt worden, wonach die Mittel von 54 Verwaltungshaushaltslinien der Kommission für Dienst- und Versorgungsbezüge des Personals gekürzt und zwei operative Haushaltslinien, 03 01 „Verwaltungsausgaben des Politikbereichs Wettbewerb“ und 03 03 02 „Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit Rechtsverfahren gegen Entscheidungen der Kommission im Bereich der Wettbewerbspolitik“ aufgestockt wurden, womit 14 200 000 Euro zur Verfügung standen, um einen mit der Überwachung der Umsetzung des komplexen Gerichtsurteils gegen Microsoft bevollmächtigten Beauftragten finanziell zu unterstützen. Der Rat hat diese Mittelübertragung abgelehnt und ihre Einbeziehung in diesen Berichtigungshaushaltsplan 3/2008 verlangt.

2. Einsparungen bei Dienst- und Versorgungsbezügen

Hierdurch reduzieren sich die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen der Rubrik 5 um 2 300 000 Euro (Erhöhung der Dienstbezüge 2007 um 1,4% anstatt 2,2% - Einsparungen in Höhe von 18 900 000 Euro).

3. Blauzungenkrankheit

Ihr Berichterstatter kann diesem Teil zustimmen, da Impfungen in den betreffenden Ländern so bald wie möglich durchgeführt werden sollten.

4. Gemeinsame Unternehmen

Den Erklärungen der Kommission zufolge wäre die Gründung haushaltsneutral, da die Mittel den operativen Haushaltslinien entnommen werden, die den Prioritäten des Siebten Rahmenprogramms entsprechen. Dies ist grundsätzlich eine bedauerliche Nebenwirkung der Schaffung derartiger zusätzlicher Strukturen. ENIAC betrifft die Nanoelektronik, d.h. das natürliche Fortschreiten der Mikroelektronik in die kleineren Dimensionen.

Die Nanoelektronik ist ein Schlüsselelement für den wirtschaftlichen Fortschritt in zahlreichen unterschiedlichen Industriesektoren und für die Umsetzung zahlreicher gesellschaftspolitischer Maßnahmen, u.a. in den Bereichen Umwelt, Energieeinsparung, Nachhaltigkeit, ältere Menschen, Mobilität, Sicherheit und vielen anderen und kann daher das Erreichen der Ziele von Lissabon unterstützen.

Die Gemeinsame Technologieinitiative ENIAC ist eine von der Industrie geförderte strategische Initiative und wird daher unter der Haushaltslinie für den Bereich der Informationsgesellschaft eingeordnet.

5. Solidaritätsfonds der EU

Die Verknüpfung mit dem Stellenplan des Instituts für Gleichstellungsfragen ist vom Ausschuss angezweifelt worden, da sie die Inanspruchnahme des Fonds in Frage stellt.

6. Höherstufung der Stelle eines Direktors des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen

Die Begründung für die vorgeschlagene Höherstufung erscheint nicht überzeugend („keine geeigneten Bewerber mit den erforderlichen Kenntnissen“, … „eine Stellenanhebung … vorzunehmen, damit das Interesse hoch qualifizierter Bewerber für eine Bewerbung um die Direktorenstelle geweckt wird“). Auch eine kleine Agentur mit 20 Bediensteten sollte mit einem Referat in der Kommission vergleichbar sein, das von AD 11, 12 oder 13 geleitet wird.

Die Diskussion im Haushaltsausschuss hat gezeigt, dass die vorgeschlagene Höherstufung der Direktorenstelle im Institut für Gleichstellungsfragen von AD 13 nach AD 14 nicht von vielen Mitgliedern befürwortet wurde. Im Verlauf der Aussprache wurde die Haushaltsneutralität in Frage gestellt, wenn man die Gehaltstabelle der Besoldungsgruppen AD 13 und AD 14 miteinander vergleicht. In der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 6. Mai wurde dem Rat ein eindeutiges Signal gegeben, um den EBH 3/2008 so bald wie möglich anzunehmen, wobei jedoch eine Abänderung Ihres Berichterstatters zum Verzicht auf die Höherstufung der Direktorenstelle für das Institut für Gleichstellungsfragen akzeptiert werden sollte. Das Europäische Parlament müsste dann den EBH 3/2008 nicht abändern, wodurch Zeit für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds gespart würde.

7. Stellenplan des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Es werden verschiedene Anpassungen am Stellenplan des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vorgeschlagen. Diese sind nachstehend im Einzelnen aufgeschlüsselt.

Zusammenfassung der Anträge

Maßnahme

Zahl

AD16-HC wird AD16-HC auf Zeit

1

AST5 wird AST5 auf Zeit

2

AD5 auf Zeit wird AST5 auf Zeit

2

AST10 auf Zeit wird AD10 auf Zeit

1

AST8 auf Zeit wird AD8 auf Zeit

1

AD5 auf Zeit wird AD6 auf Zeit

1

AD10 auf Zeit wird AD9 auf Zeit

1

AST10 wird AD10

1

Der Vorgang ist haushaltsneutral, da der einzige Antrag auf Einstufung in eine höhere Besoldungsgruppe durch eine Einstufung in eine niedrigere Stellenanhebung ausgeglichen wird.

Die Gesamtzahl der genehmigten Stellen bleibt unverändert.

VERFAHREN

Titel                             

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008

Referenzen

9903/2008 – C6-0206/2008 – 2008/2095(BUD)

Federführender Ausschuss

  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

BUDG17.4.2008

 

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)

  Datum der Benennung

Kyösti Virrankoski13.12.2006

 

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

 

Datum der Erstellung des Berichtigungshaushaltsplans durch den Rat

26.5.2008

 

Datum der Übermittlung des Berichtigungshaushaltsplan durch den Rat

28.5.2008

 

Prüfung im Ausschuss

6.5.2008

29.5.2008

 

 

 

Datum der Annahme

29.5.2008

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

 

 

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Simon Busuttil, Daniel Dăianu, Brigitte Douay, Szabolcs Fazakas, Markus Ferber, Vicente Miguel Garcés Ramón, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Louis Grech, Nathalie Griesbeck, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Ville Itälä, Anne E. Jensen, Silvana Koch-Mehrin, Wiesław Stefan Kuc, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Mario Mauro, László Surján, Gary Titley, Helga Trüpel, Kyösti Virrankoski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Thijs Berman, Marusya Ivanova Lyubcheva, Margarita Starkevičiūtė, Gianluca Susta

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung

29.5.2008

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