BERICHT zu den Auswirkungen der Kohäsionspolitik auf die Eingliederung schutzbedürftiger Gemeinschaften und Gruppen
3.6.2008 - (2007/2191(INI))
Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Gábor Harangozó
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu den Auswirkungen der Kohäsionspolitik auf die Eingliederung schutzbedürftiger Gemeinschaften und Gruppen
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 87 Absatz 3, 137 und 158 des EG-Vertrags,
– in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 zu den allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds[1],
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 5. Juli 2005 zur Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung: Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 (KOM(2005)0299),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 9. Februar 2005 zur sozialpolitischen Agenda (KOM/2005/0033),
– in Kenntnis der Entscheidung des Rates 2006/702/EG vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft[2],
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 17. Mai 2005 mit dem Titel „Dritter Zwischenbericht über den Zusammenhalt: Auf dem Weg zu einer Partnerschaft für Wachstum, Beschäftigung und Zusammenhalt“ (KOM(2005)0192),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. Juli 2006 mit dem Titel „Die Strategie für Wachstum und Beschäftigung und die Reform der europäischen Kohäsionspolitik: Vierter Zwischenbericht über den Zusammenhalt“, KOM(2006)0281),
– in Kenntnis der Territorialen Agenda der Europäischen Union und der Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt sowie des ersten Aktionsprogramms für die Umsetzung der Territorialen Agenda der Europäischen Union,
– in Kenntnis der Tatsache, dass die Kommission ein Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt vorbereitet,
– in Kenntnis des Berichts des Beobachtungsnetzes für die Europäische Raumordnung (ESPON) mit dem Titel: „Zukunftskonzepte für die räumliche Entwicklung; Szenarien der territorialen Entwicklung Europas“ und unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Parlaments mit dem Titel: „Regionale Ungleichheiten und Kohäsion – Strategien für die Zukunft“,
– gestützt auf die Artikel 3, 12 und 141 des EG-Vertrags, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Chancengleichheit für alle Bürger zu gewährleisten,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 31. Januar 2008 zur Europäischen Strategie für die Roma[3],
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0212/2008),
A. in der Erwägung, dass eines der Ziele der Gemeinschaft nach Artikel 158 des EG-Vertrags darin besteht, die harmonische wirtschaftliche und soziale Entwicklung im gesamten Gebiet der Gemeinschaft zu fördern und die sozioökonomischen Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen zu verringern,
B. in der Erwägung, dass Unterschiede zwischen, aber auch innerhalb von Regionen auftreten können,
C. in der Erwägung, dass die Verringerung der sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Disparitäten zwischen reicheren und den ärmsten Regionen das grundlegende Ziel der Kohäsionspolitik bleibt; in der Erwägung, dass diese sich deshalb nicht darauf beschränken sollte, die Ziele anderer Strategien zu unterstützen, was zu einer Beeinträchtigung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts führen könnte,
D. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik bisher wirkungsvoll dazu beigetragen hat, den ärmsten Regionen dabei zu helfen, den Rückstand bei der sozioökonomischen Entwicklung zu verringern,
E. in der Erwägung, dass ganze Länder nach wie vor beträchtliche Anstrengungen im Hinblick auf ihre Entwicklung unternehmen müssen und es unwahrscheinlich ist, dass innerhalb des hier betrachteten Zeitraums 2007–2013 Konvergenz erreicht wird,
F. in der Erwägung, dass sich das wirtschaftliche Wachstum in einigen Mitgliedstaaten auf den Bereich um die Hauptstädte der Staaten und der Regionen sowie die großen städtischen Ballungsgebiete konzentriert wodurch in anderen Gebieten eine ungleiche sozioökonomische Entwicklung verursacht und die Schutzbedürftigkeit von Gemeinschaften und Gruppen der Gesellschaft in diesen Gebieten noch verstärkt wird,
G. in der Erwägung, dass im Vertrag von Lissabon der territoriale Zusammenhalt als eines der Ziele der EU genannt und die geteilte Zuständigkeit von Union und Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet festgelegt ist,
H. in der Erwägung, dass der Begriff „schutzbedürftige Gemeinschaft“ sehr weit gefasst ist und keine klaren Kriterien für eine Definition dieses Begriffs existieren,
I. in der Erwägung, dass viele Gebiete immer noch unter den negativen Auswirkungen ihrer Randlage und geografisch bedingten Nachteile leiden und dass ihnen die notwendige Infrastruktur für echte Entwicklungsmöglichkeiten und für ein Herankommen an den durchschnittlichen Entwicklungsstand in der EU fehlt,
J. in der Erwägung, dass die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und des Zugangs zu Verkehrsnetzen die Anbindung entlegene Regionen begünstigt und gleichzeitig der Ausgrenzung von Gemeinschaften und Gruppen, die in diesen entlegenen Regionen leben, entgegenwirkt, und in der Erwägung, dass die Stärkung der Dienste von allgemeinem Interesse, insbesondere des Bildungssystems, die Lebensbedingungen von schutzbedürftigen Gruppen und Gemeinschaften verbessern wird,
K. in der Erwägung, dass es den ärmsten Ländern und Regionen an den notwendigen finanziellen Mitteln mangelt, um den Eigenanteil aufzubringen, der der gemeinschaftlichen Finanzierung entspricht, für die sie in Frage kommen, und dass es ihnen darüber hinaus meist an den Verwaltungskapazitäten und Humanressourcen fehlt, die für einen sinnvollen Einsatz der gewährten Mittel notwendig sind,
L. in der Erwägung, dass die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums aufgrund ihrer starken territorialen Auswirkung besser mit der Regionalpolitik koordiniert werden muss, um Synergien und die Komplementarität zwischen diesen Politiken zu fördern, und dass die Frage geprüft werden muss, welche Vor- und Nachteile es hätte, wenn diese Politiken wieder zusammengeführt würden,
M. in der Erwägung, dass es an verfügbaren und vergleichbaren mikroregionalen statistischen Daten für diejenigen Regionen in der EU fehlt, in denen schutzbedürftige Gemeinschaften und Gruppen leben,
N. in der Erwägung, dass Armut und Ausgrenzung einen stark territorialen Charakter aufweisen,
O. in der Erwägung, dass sich die meisten der am stärksten benachteiligten Gebiete komplexen mehrdimensionalen Problemen gegenübersehen, die mit ihrer Randlage, ihrer schlechten Verkehrsanbindung, dem Mangel an grundlegender Infrastruktur, sozioökonomischer Unterentwicklung, der Tendenz zur Deindustrialisierung, niedrigen Bildungs- und Ausbildungsniveaus, einem Mangel an Verwaltungskapazitäten, hohen Arbeitslosenquoten, sich verschlechternden Wohn- und Lebensbedingungen, schwierigem Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, den Mangel an Voraussetzungen für technologische Entwicklung und technologischen Fortschritt und den vielen Menschen zu tun haben, die ausgegrenzten Minderheiten und schutzbedürftigen Gruppen zuzurechnen sind,
P. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik Haushaltsmittel erfordert, die im Einklang mit ihren Zielsetzungen stehen, sowie wirksame Instrumente, die es den Regionen ermöglichen, Entwicklungsunterschiede zu überwinden und mit territorialen Herausforderungen, zu denen der demografische Wandel, die Zunahme der städtischen Ballungsgebiete, Migrationsbewegungen, die Globalisierung, der Klimawandel und die Energieversorgung gehören, fertig zu werden,
1. betont, dass die territoriale Konzentration schutzbedürftiger Gemeinschaften und Gruppen und die soziale Ausgrenzung in den unterentwickeltsten Gebieten eine zunehmende Herausforderung für die Kohäsion in der EU darstellen; betont darüber hinaus, dass dies nicht nur regionenübergreifend in unterentwickelten Regionen zu beobachten ist, sondern in erheblichem Maße auch innerhalb von Regionen, und zwar sowohl in sich entwickelnden als auch in entwickelten Regionen, und dass besonderes Augenmerk auf dieses Problem gelegt werden muss, weil diese schutzbedürftigen Gemeinschaften und Gruppen angesichts eines allgemein positiven Bildes leicht übersehen werden;
2. fordert die Mitgliedstaaten auf, Kriterien für die Definition von schutzbedürftigen Gemeinschaften und Gruppen festzulegen, damit deren Probleme besser ermittelt und gezielte und systematische Maßnahmen leichter ergriffen werden können;
3. vertritt die Ansicht, dass die territoriale Dimension der sozialen Ausgrenzung im Rahmen der Politik des territorialen Zusammenhalts behandelt werden muss;
4. betont in diesem Zusammenhang, dass einzelne Maßnahmen allein nicht ausreichen, um mit den territorialen Problemen der sozialen Ausgrenzung fertig zu werden, und empfiehlt deshalb, dass die Mitgliedstaaten eine ganzheitliche territoriale Entwicklungsstrategie verfolgen, indem sie Maßnahmen zur Beseitigung der Ungleicheiten ergreifen und den sektorübergreifenden integrierten Ansatz in die Praxis umsetzen und sich auf das Potenzial aller Gebiete in der EU konzentrieren;
5. hebt die Notwendigkeit hervor, im Rahmen eines integrierten Ansatzes der mangelnden Chancengleichheit und der potentiellen Konzentration sozialer Konflikte in unterentwickelten Gebieten Rechnung zu tragen;
6. stellt in diesem Zusammenhang fest, dass schutzbedürftige Gruppen in allen, sogar den wohlhabenderen Regionen, existieren können, und dass ein integrierter Ansatz auch solche Gruppen berücksichtigen sollte;
7. stellt fest, dass von Verarmung und Ausgrenzung nicht nur die Städte, sondern auch die ländlichen Gebiete betroffen sind, allerdings in besonderer Weise, denn im ländlichen Raum kommt zur sozialen auch noch die territoriale Ausgrenzung hinzu, und in diesen von der wirtschaftlichen Entwicklung ausgeschlossenen Gebieten sind alle dort lebenden gesellschaftlichen Gruppen davon betroffen;
8. hebt hervor, wie wichtig es ist, dass im Rahmen eines integrierten Ansatzes die Förderung einer gesunden Umwelt sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten und sowohl auf regionaler als auch auf kommunaler Ebene Priorität genießt, damit die Ziele der Kohäsionspolitik erreicht werden können, zu denen die Bekämpfung der Armut, ein guter Gesundheitszustand der Bürger und bessere Lebensqualität in allen Regionen gehören und die unerlässlich für die langfristige Entwicklung sowie für den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in der EU sind;
9. betont, wie wichtig es ist, die regionalen und lokalen Körperschaften sowie die Wirtschafts- und Sozialpartner und die relevanten nichtstaatlichen Organisationen in die Planung und Durchführung integrierter mikroregionaler Entwicklungsstrategien einzubeziehen, und Bottom-up-Initiativen zu unterstützen;
10. fordert Kommission und Mitgliedstaaten auf, Mittel sowohl für entwickelte Städte als auch für abgelegene Gebiete, einschließlich ländlicher Gebiete, in einer Weise bereitzustellen, die ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht, und maßgeschneiderte langfristige Programme für besonders schutzbedürftige Gemeinschaften und Gruppen aufzulegen, wobei auch die lokalen Körperschaften, die relevanten Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Vertreter der entsprechenden Bevölkerungsgruppen am Entscheidungsprozess und an der Durchführung solcher Programme beteiligt werden sollten, um ihren Bedürfnissen bestmöglich Rechnung zu tragen und echte Lösungen zur Überwindung von Ausgrenzung und ihren Folgen zu finden;
11. fordert die Aufrechterhaltung wirtschaftlich rentabler Produktionstätigkeiten in den ländlichen Gebieten, wobei insbesondere auf eine gerechtere Gestaltung der GAP zugunsten der Familienbetriebe und der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe zu achten ist, aber auch auf nichtlandwirtschaftliche unternehmerische Tätigkeiten, die der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dienen, die unverzichtbar sind, wenn die Bevölkerung zum Verbleib auf dem Lande und neue Einwohner zum Zuzug bewegt werden sollen;
12. hebt hervor, dass in ländlichen Gebieten landwirtschaftliche wie nicht landwirtschaftliche Wirtschaftstätigkeiten (beispielsweise Verarbeitung und Direktverkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Tourismus, Dienstleistungen, kleine und mittelständische Industriebetriebe) zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Verhütung von Armut und zur Eindämmung der Landflucht von großer Bedeutung sind; fordert daher verbesserte Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung in ländlichen Gebieten, um die Entwicklung von Unternehmen zu unterstützen;
13. fordert Kommission und Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Synergien und Komplementaritäten der unterschiedlichen verfügbaren Finanzierungsinstrumente, wie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Kohäsionsfonds, des Europäischen Sozialfonds, des Europäischen Integrationsfonds, des Europäischen Aktionsprogramms im Bereich der Volksgesundheit und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums stärker zu nutzen, um ihren Mehrwert zu steigern;
14. fordert die Kommission auf, im Rahmen des demnächst erscheinenden Grünbuchs über den territorialen Zusammenhalt das Ziel des territorialen Zusammenhalts festzulegen und eine klare Definition des Begriffs, Kriterien zu seiner Bestimmung sowie seine Instrumente und die verfügbaren Mittel zum Erreichen territorialer Ziele vorzulegen;
15. fordert Kommission und Mitgliedstaaten auf, vergleichbare mikroregionale statistische Daten – unter besonderer Berücksichtigung sozialer Indikatoren, wie des von den Vereinten Nationen ausgearbeiteten „Index der menschlichen Entwicklung“ – vorzulegen, um sich mit geeigneten Maßnahmen mit der Lage in den Gebieten, in denen die schutzbedürftigsten Gemeinschaften und Gruppen leben, und den Problemen, mit denen diese konfrontiert sind, zu befassen;
16. fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, genau zu untersuchen, in welchem Umfang zusätzlich zum Pro-Kopf-BIP auch neue, quantifizierbare Entwicklungsindikatoren, wie beispielsweise soziale Indikatoren, auch verwendet werden sollten, um zu ermitteln, welches die schutzbedürftigsten Gemeinschaften und Gruppen sind und wo sie anzutreffen sind, Ungleicheiten zwischen den Regionen und innerhalb von Regionen aufzuzeigen, die Durchführung und Wirksamkeit von Maßnahmen zu bewerten und die Entwicklungsplanung zu steuern;
17. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen des Grünbuchs zum territorialen Zusammenhalt zu prüfen, ob die NUTS-4-Ebene geeignet wäre, um eine differenzierte Förderpolitik im Sinne des Ziels des territorialen Zusammenhalts zu betreiben;
18. betont die Notwendigkeit, der demografischen Entwicklung, die sich in einer weiteren Zunahme der städtischen Ballungsgebiete, in Landflucht sowie in deren territorialen Auswirkungen äußert, Rechnung zu tragen; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, Strategien zur Wiederbelebung von schutzbedürftigen Gebieten zu entwickeln, indem Infrastrukturen entwickelt und echte Entwicklungsmöglichkeiten entsprechend dem spezifischen Potential dieser Gebiete gefördert, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse durch den Ausbau der lokalen Verwaltungen und die Dezentralisierung des öffentlichen Sektors sichergestellt, geeignete Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten sowie die Wohn- und Lebensbedingungen verbessert werden und die Attraktivität solcher Gebiete für Investoren erhöht wird; vertritt die Ansicht, dass parallel dazu auch die Städte bei ihren Bemühungen um die Bewältigung spezifischer städtischer Probleme Unterstützung benötigen;
19. vertritt die Ansicht, dass die Landflucht früher zwar eine Ausweichmöglichkeit für jene Landwirte darstellte, die ihre ursprüngliche Tätigkeit nicht ausüben konnten, dass dies aber nicht mehr der Fall ist, zumal ungelernte Arbeitskräfte heute in vollem Ausmaß von der Arbeitslosigkeit betroffen sind, und, dass deshalb die Industriebetriebe im ländlichen Raum zu den ersten gehören, die von Umstrukturierungen und Standortverlagerungen betroffen sind, womit die Möglichkeiten für Mehrfachtätigkeiten, auf die kleine Landwirte früher zurückgreifen konnten, um ihre Einkünfte aus der Landwirtschaft aufzubessern, entsprechend beschränkt sind und ihre Verarmung nur noch schneller voranschreitet;
20. betont, dass nach 2013 nicht nur strukturpolitische Maßnahmen beibehalten werden sollten, sondern dass die Revision des Haushalts als Gelegenheit dienen sollte sicherzustellen, dass die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Regionen und Länder in der EU in Zukunft zu gewährleisten;
21. empfiehlt die Einbeziehung von Freiwilligentätigkeiten in die politischen Maßnahmen zur Beseitigung der sozialen Ausgrenzung und zur stärkeren Mobilisierung von schutzbedürftigen Gemeinschaften und Gruppen;
22. fordert die Kommission auf, einen konkreten Vorschlag vorzulegen, der sich realistisch und konkret mit den Problemen schutzbedürftiger Gemeinschaften und Gruppen, einschließlich sozialer Ausgrenzung, auseinandersetzt;
23 beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. L 239 vom 1.9.2006, S. 248.
- [2] ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.
- [3] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0035.
BEGRÜNDUNG
Einleitung
Die Kohäsionspolitik ist einer der wichtigsten Schwerpunkte der Europäischen Union. Mit einem Finanzrahmen, der ein Drittel des EU-Haushalts ausmacht, ist diese Politik, die mehr als jede andere Politik auf dem Grundsatz der Solidarität beruht, darauf gerichtet, die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Disparitäten zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen ihren 268 Regionen abzubauen
Es bestehen jedoch nach wie vor erhebliche Unterschiede. So sei daran erinnert, dass das Pro-Kopf-BIP bei einem Viertel aller Regionen weniger als 75 % des EU-Durchschnitts entspricht und dass es auch erhebliche Ungleichgewichte innerhalb der Regionen gibt.
Mehrere europäische Untersuchungen, die Ergebnisse des ESPON-Programms für 2006, die Kohäsionsberichte und die strategischen Initiativen deuten darauf hin, dass sich die soziale Ausgrenzung räumlich auf die am wenigsten entwickelten Gebiete konzentriert.
Der Bericht zielt darauf ab, die Aufmerksamkeit auf das System der räumlichen Zusammenhänge der Segregation sowie auf schutzbedürftige Gruppen zu lenken und darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, diese Prozesse zu erfassen und ihnen auf der Grundlage eines territorialen Ansatzes entgegenzusteuern. Daher sollte das Problem schutzbedürftiger Gemeinschaften und Bevölkerungsgruppen im Kontext des territorialen Zusammenhalts behandelt werden.
Mit dem Dokument soll deutlich gemacht werden, dass die territoriale Ausgrenzung nur dann in den Griff zu bekommen ist, wenn die mikroterritoriale Entwicklung als Ursache für die wichtigsten Probleme aufgezeigt und erkannt wird.
In den bislang erstellten territorialen Analysen und im gegenwärtigen europäischen System der Statistik finden sich jedoch kaum Informationen auf europäischer Ebene.
Abgleiten von der Armut in die Ausgrenzung
Schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen sind mit mehrdimensionalen Problemen konfrontiert, durch die sich die Armut verschärft und in Ausgrenzung und zunehmende Segregation übergeht. Längere Nichterwerbstätigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit führen dazu, dass die Betroffenen die Fähigkeit zur Überwindung sozialer und wirtschaftlicher Schwierigkeiten einbüßen.
Ausgrenzung hat einen stark räumlichen Charakter
Die Ausgrenzung von der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung erfolgt meist räumlich und steht in Wechselbeziehung zur territorialen Ausgrenzung. Dadurch ist der Zugang der schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zu Arbeit und Dienstleistungen eingeschränkt.
Die Lebensperspektiven sozialer Gruppen hängen maßgeblich von der geografischen Lage ab, d. h. davon, in welchen Regionen und Mikroregionen die Betroffenen leben, sowie generell von ihrem Lebensumfeld. Daher besteht mit Blick auf das Ausgrenzungsrisiko eine sehr starke räumliche Determination.
Das Phänomen zeigt sich auf der mikroregionalen Ebene
Hervorzuheben ist, dass diese sozialen und wirtschaftlichen Krisengebiete zumeist in intraregionalen peripheren Regionen oder in Mikroregionen mit Entwicklungsrückstand entstehen und in den meisten Fällen nicht auf der NUTS-2-Ebene erfasst werden können.
Daher sollte auch die Entstehung von räumlich festgelegten gefährdeten Gesellschaften nicht auf der NUTS-2-Ebene untersucht werden. Vielmehr muss man dabei - im Einklang mit der EU-Terminologie - auf die LAU-1- und die LAU-2-Ebene zurückgreifen.
Segregation auch in ländlichen Gebieten
Segregationsprozesse sind in Städten deutlich stärker sichtbar als in den umgebenden weniger dicht bewohnten Gebieten. Tatsächlich ist die Lage in den von Segregation betroffenen ländlichen Gebieten jedoch sogar noch schlimmer. In städtischen Gebieten hängen die Segregationsprozesse mit der Suburbanisierung zusammen, die zur Verödung der historischen Stadtzentren und zu einer Entindustrialisierung in den Randgebieten führt. Inzwischen konzentrieren sich die sozialen Spannungen nicht mehr nur auf städtische Ghettos, sondern in viel stärkerem Maße auf ländliche Gebiete mit Entwicklungsrückstand. In den neuen Mitgliedstaaten, in denen die Umgestaltung der Wirtschaft die intraregionalen Disparitäten verschärft hat, leidet die ländliche Bevölkerung unter einer Situation, die von starker Benachteiligung gekennzeichnet ist.
Das Problem liegt im Verborgenen: Es mangelt an Instrumenten
Dem Phänomen der territorialen Ausgrenzung, um das es hier geht, wird weder durch die europäischen Statistiken noch durch politische Ziele und Instrumente in ausreichendem Maße Rechnung getragen.
Die gesellschaftlichen Gruppen, die ebenfalls von territorialer Ausgrenzung betroffen sind, bleiben der Raumanalyse, der Aktionsplanung und auch den Entscheidungsträgern verborgen.
Solche Prozesse laufen auf der Ebene kleinerer territorialer Einheiten ab. Deshalb sind die derzeitigen Beobachtungsinstrumente auf NUTS-2-Ebene, wie die Datenerfassung durch EUROSTAT oder die systematischen Analysen im Rahmen des ESPON-Programms, nicht in der Lage, diese Prozesse auf europäischer Ebene zu erkennen. Es gibt keine allgemein angewandten territorialen Indikatoren, die dafür geeignet wären.
Im Ergebnis unserer in diesem Bericht vorgelegten Analyse ist festzustellen, dass das derzeitige statistische System nicht geeignet ist, eine Analyse der intraregionalen Disparitäten innerhalb der NUTS-2-Regionen zu erstellen, die EU-weit vergleichbar wäre. Die Indikatoren zur Messung der Disparitäten zwischen den territorialen statistischen Einheiten sind überhaupt nicht in der Lage, die tatsächlichen subregionalen Disparitäten aufzuzeigen. Bislang wurden auf europäischer Ebene keine einheitlichen Festlegungen zu den territorialen Merkmalen getroffen, die zu lokalen, regionalen oder sozialen Nachteilen - insbesondere zur Segregation - führen.
Soziale und geografische intraregionale Randzonen
Mit Blick auf die territorialen Disparitäten lässt die auf die NUTS-2-Regionen ausgerichtete europäische Kohäsionspolitik einige Probleme außer Acht, die innerhalb der Regionen auftreten. In vielen Fällen sind die intraregionalen Disparitäten von größerer Bedeutung als die Disparitäten zwischen den Regionen.
Die bedeutenden sozialen und wirtschaftlichen Indikatoren der großen und mittelgroßen Städte, die der regionalen Wirtschaft Auftrieb verleihen, lenken uns oftmals von den Problemen in abgeschiedenen urbanen Gebieten ab. So kommt es in der Praxis zu einer erheblichen Kluft zwischen den dynamischen urbanen Gebieten und Gebieten, die von der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung ausgeschlossen sind.
Zur Lösung des Problems auf territorialer Ebene ist ein integrierter Ansatz erforderlich
In Anbetracht der dargelegten Analyse reichen horizontale Ansätze nicht aus, um die Probleme schutzbedürftiger Gruppen in den Griff zu bekommen. Will man die Lage der schutzbedürftigen Gruppen verbessern, so ist ein territorialer Ansatz erforderlich, der der Komplexität der Probleme vor Ort, also in den betreffenden Gebieten, Rechnung trägt. Ein auf intraregionale Disparitäten und auf besonders schutzbedürftige Gebiete ausgerichteter mikroregionaler Ansatz ist dringend erforderlich.
In Ermangelung eines solchen Ansatzes kann sich die Polarisierung verschärfen - vor allem wenn sich die wirtschaftlichen und sozialen Interventionen auf den Bereich um die dynamischen Zentren konzentrieren - und der Niedergang der ausgegrenzten Gebiete wird sich fortsetzen. Bei der Inangriffnahme dieses Problems sollte der Raumplanung und der integrierten Raumentwicklung große Aufmerksamkeit gewidmet werden.
2. Territoriale intraregionale Ausgrenzung
Es gibt verschiedene Situationen, in denen es zu mangelnder Chancengleichheit, zur Konzentration sozialer Konflikte und insbesondere zu einer Segregation kommen kann, die zur Konzentration der schutzbedürftigen Gruppen führt. Es handelt sich dabei um ein bekanntes urbanes Problem, das jedoch, wie die Erfahrungen der neuen Mitgliedstaaten belegen, meist territorial auftritt.
Die am wenigsten entwickelten Gebiete sind von territorialer Ausgrenzung bedroht
Zwischen einer schutzbedürftigen Gruppe und der gesellschaftlichen Mehrheit besteht sowohl räumliche als auch soziale Distanz. Die Gründe für die Ausgrenzung hängen meist mit dem Standort zusammen, an dem die ausgegrenzte Gruppe angesiedelt ist. Der Standort kann mit Blick auf folgende Faktoren schwerwiegende Nachteile mit sich bringen:
· Standortmerkmale:
o Zugänglichkeit von Arbeitsplätzen
o Entfernung von Stadtzentren
o Mangelhafte Verkehrsinfrastruktur oder relativ hohe Verkehrskosten
o Geringe Einkommen
· Interne Merkmale des Gebiets
o Mangel an erfolgreichen Unternehmen
o Niedrige Erwerbstätigenquote
o Geringe Einkommen
o Niedrige Qualifikationsquote
o Humanressourcen (Gesundheit, Qualifikation, Wohlergehen)
o Zustand der bebauten Umwelt
o Spannungen zwischen den verschiedenen sozialen Gruppen, Rassismus, Segregation
o Mangel an öffentlichen Dienstleistungen bzw. deren mangelhafte Qualität
Die territoriale Ausgrenzung ist nicht generell ein typisches Problem unterentwickelter Gebiete, und es sind nicht nur ländliche Gebiete davon betroffen, aber sie ist insbesondere ein Merkmal von Randgebieten, tief in der Krise befindlichen Mikroregionen. Territoriale Ausgrenzung kommt in folgenden Ausprägungen vor, wodurch oftmals verschiedene territoriale Merkmale gleichzeitig anzutreffen sind:
- Gebiet in Randlage;
- Konzentration ausgegrenzter sozialer Gruppen – „soziale Peripherie“;
- Konzentration sozialer Konflikte aufgrund wirtschaftlichen und strukturellen Wandels.
Größere territoriale Einheiten verdecken die Probleme ausgegrenzter Gebiete
Eines der Probleme, auf die es zurückzuführen ist, dass unterentwickelte Gebiete oder Gebiete mit Entwicklungsrückstand nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen werden, hängt mit der territorialen Aggregation zusammen. In den Statistiken werden zwar die Daten größerer territorialer Einheiten ausgewiesen, aber die Unterschiede innerhalb der territorialen Einheiten sind nicht ersichtlich. Die verfügbare Basiseinheit der EU-Kohäsionspolitik (NUTS 2) gewährleistet die Vergleichbarkeit der sozialen und wirtschaftlichen Faktoren der betreffenden territorialen Einheiten der verschiedenen Länder. Dieser Ansatz sollte beibehalten werden, wenn es darum geht, die für die Kohäsionspolitik bereitstehenden Mittel auf Regionen und Länder aufzuteilen.
Was jedoch die Auslegung des territorialen Zusammenhalts betrifft, finden verschiedene räumliche Prozesse statt, die von den auf NUTS-2-Ebene festgelegten Indikatoren nicht erfasst werden und daher verborgen bleiben.
Die territoriale Konzentration schutzbedürftiger Gruppen am Rand der Regionen
Neben den Bedürfnissen der Städte und des umliegenden ländlichen Raums ist die mangelnde Infrastruktur der Hauptgrund für die gravierenden Entwicklungsunterschiede innerhalb der Regionen, insbesondere in Ostmitteleuropa.
Aufgrund der örtlichen territorialen Organisation des Arbeitsmarktes und des Mangels an Verkehrs- oder Informationsverbindungen haben Landbewohner mit geringer Mobilität keinen Zugang zu den Vorteilen der Städte, die einen höheren Entwicklungsstand aufweisen. Daher bleibt die Anziehungskraft der Städte wirkungslos, und infolge von Armut und mangelnder Infrastrukturverfügbarkeit wird das Potenzial der ländlichen Gebiete immer seltener erkannt.
In den neuen Mitgliedstaaten, wo die Spannungen aufgrund der sich auf die Städte konzentrierenden Migration weniger präsent sind, kommt es vor allem in den ländlichen Gebieten zu sozialer Segregation und mangelnder Chancengleichheit. Die damit verbundenen Herausforderungen sind mindestens ebenso groß.
Die territoriale Ausgrenzung geht über die sozialen Probleme hinaus
Während Armut im Wesentlichen auf ein zu geringes Einkommen zurückzuführen ist, geht die territoriale Ausgrenzung darüber hinaus, denn Personen, die in abgelegenen Siedlungen und Gebieten leben, büßen dadurch wesentlich mehr Chancen ein: Lernmöglichkeiten, Zugang zu Infrastruktureinrichtungen und Dienstleistungen.
Durch die ethnischen Unterschiede - d. h. die Konzentration von Migranten in urbanen Ghettos und die verstärkte Segregation der Roma-Bevölkerung in den neuen Mitgliedstaaten - werden die Probleme von Gebieten mit Entwicklungsrückstand noch gravierender, da die Integration mit noch größeren Herausforderungen verbunden ist.
Schließlich sind die meisten schutzbedürftigen Gruppen wahrscheinlich sowohl von den positiven Auswirkungen der sozioökonomischen Entwicklung als auch von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen.
Begrenzte Erhebung und Verarbeitung territorialer Daten in der europäischen Forschung
Die sozialen Probleme werden durch die europäischen Statistiken nicht in ausreichendem Maße sichtbar gemacht. Um vergleichbare territoriale Einheiten zu erhalten, müssen wir die verschiedenen territorialen Ebenen und Daten aus den einzelnen Ländern so auswählen, dass die Größenunterschiede der territorialen Einheiten möglichst gering sind.
Abgesehen von den Problemen bei der territorialen Aggregation stehen uns im Rahmen der Gebietsgliederung nur in begrenztem Maße soziale Indikatoren zur Verfügung, weshalb die europäische Raumordnungsforschung weniger auf die sozialen Probleme ausgerichtet ist. Es gibt einige Fallstudien, die die Phänomene der Segregation und territorialen Ausgrenzung deutlich machen, aber bislang wurde keine europaweite Untersuchung durchgeführt, die eine höhere Aussagekraft besitzt. Auf territorialer Ebene können folgende Indikatoren verwendet werden:
- Erwerbsbeteiligung
- Beschäftigungsquote
- Langzeitarbeitslosenquote
- Quote der Hochschulabsolventen
- Index der menschlichen Entwicklung (HDI)
- Armutsrisiko
- Lebenserwartung
- Anteil der Personen, die höchstens einen Grundschulabschluss besitzen
Die Art und Weise, in der die Risiken der Armut und der sozialen Ausgrenzung angegangen werden, ist von Land zu Land unterschiedlich. Die Systeme der Mitgliedstaaten unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich der verfügbaren Mittel, sondern auch was die Zuteilungsmethoden betrifft. Abgesehen von den nationalen Unterschieden müssen wir, wenn wir die Probleme von Gebieten mit Entwicklungsrückstand und von abgelegenen Gebieten lösen wollen, eingestehen, dass die Probleme im Zusammenhang mit Armut und sozialer Ausgrenzung territorialer Art sind und im Rahmen eines räumlichen Ansatzes gelöst werden müssen, für den ausreichende Mittel bereitgestellt werden und der ganz konkret auf die am meisten benachteiligten Gebiete ausgerichtet ist. Mit Hilfe dieser Mittel sollte das Wettbewerbspotenzial von Gebieten mit Entwicklungsrückstand und abgelegenen Gebieten erschlossen werden, wobei deren Problemen und Möglichkeiten Rechnung zu tragen ist, und sie sollten zu anderen Regionen aufschließen können, um die Geschlossenheit der EU in territorialer und sozialer Hinsicht zu verbessern.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (6.5.2008)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu den Auswirkungen der Kohäsionspolitik auf die Eingliederung schutzbedürftiger Gemeinschaften und Gruppen
(2007/2191(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Ilda Figueiredo
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. stellt fest, dass von Verarmung und Ausgrenzung nicht nur die Städte, sondern auch die ländlichen Gebiete betroffen sind, allerdings in besonderer Weise, denn im ländlichen Raum kommt zur sozialen auch noch die territoriale Ausgrenzung hinzu, und in diesen von der wirtschaftlichen Entwicklung ausgeschlossenen Gebieten sind alle dort lebenden Gesellschaftsgruppen davon betroffen;
2. hebt hervor, dass die Frauen in der ländlichen Wirtschaft zwar eine zentrale Rolle einnehmen, dass sie jedoch in den Entscheidungsgremien so gut wie nicht vertreten sind, so dass Maßnahmen auf allen Ebenen ergriffen werden müssen, damit die Frauen in den Genossenschaften, den Gewerkschaften oder den lokalen politischen Instanzen besser vertreten sind, ebenso wie konkrete Maßnahmen, mit denen die Rechte der Frauen in den ländlichen Gebieten garantiert und die Armut bekämpft werden können;
3. hebt hervor, dass die Saisonarbeitnehmer zwar seit jeher zu den sozial schwächsten Gruppen in den ländlichen Gebieten gehörten, dass aber die Saisonarbeit heute großteils von Wanderarbeitnehmern verrichtet wird; vertritt daher die Auffassung, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass deren Verträge und Arbeitsbedingungen in etwa jenen der im Land ansässigen Arbeitnehmer entsprechen;
4. vertritt die Ansicht, dass die Landflucht früher zwar eine Ausweichmöglichkeit für jene Landwirte darstellte, die ihre ursprüngliche Tätigkeit nicht ausüben konnten, dass dies aber heute nicht mehr der Fall ist, zumal ungelernte Arbeitskräfte in vollem Ausmaß von der Arbeitslosigkeit betroffen sind; fügt hinzu, dass die Industriebetriebe im ländlichen Raum zu den ersten gehören, die von Umstrukturierungen und Standortverlagerungen betroffen sind, womit die Möglichkeiten zur Mehrfachtätigkeit, auf die kleine Landwirte früher zurückgreifen konnten, um ihre Einkünfte aus der Landwirtschaft aufzubessern, entsprechend beschränkt sind und ihre Verarmung nur noch schneller voranschreitet;
5. fordert die Aufrechterhaltung wirtschaftlich rentabler Produktionstätigkeiten in den ländlichen Gebieten, wobei insbesondere auf eine gerechtere Gestaltung der GAP zugunsten der Familienbetriebe und der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe zu achten ist, aber auch auf nichtlandwirtschaftliche unternehmerische Tätigkeiten, die der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dienen, die unverzichtbar sind, wenn die Bevölkerung zum Verbleib auf dem Lande und neue Einwohner zum Zuzug bewegt werden sollen;
6. hebt hervor, dass die Landwirtschaft oft die einzig noch verbleibende Tätigkeit in ländlichen Gebieten darstellt, weist daher mit Nachdruck darauf hin, dass hochwertige öffentliche Dienstleistungen in ländlichen Gebieten, auch in Berggebieten und in Gebieten in äußerster Randlage, aufrechterhalten werden müssen, um die Isolation zu bekämpfen, den allgemeinen Zugang zur Bildung, zum Gesundheitswesen, zu Verkehrsmitteln und Kommunikation und zur Kultur zu gewährleisten und den Landwirten und ihren Familien ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen; ist der Auffassung, dass es daher notwendig ist, Anreize für die Niederlassung von Junglandwirten zu bieten, wobei aber nicht nur ihr Betrieb auf Dauer lebensfähig sein muss, sondern auch das ländliche Umfeld; dabei muss gleicher Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (Post, Schulen, öffentliche Verkehrsmittel, Gesundheitsdienste usw.) gewährleistet sein, die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (Betreuungseinrichtungen für Kinder und ältere Menschen, Sozial- und Mietwohnungen) muss aufrecht erhalten werden und es müssen Orte des sozialen Lebens (Geschäfte, Cafes, Kulturzentren usw.) eingerichtet werden, um die Isolation zu durchbrechen;
7. glaubt, dass die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, beispielsweise Biogase aus der Landwirtschaft und Brennstoff aus Holzschnitzeln, in lokalen Energieerzeugungsanlagen die Wirtschaft in ländlichen und abgelegenen Gebieten durchaus wiederbeleben und eine nachhaltige Energiepolitik unterstützen könnte, vorausgesetzt, die positive CO2-Bilanz des Verfahrens ist gewährleistet und negative Auswirkungen auf die internationale Sicherheit der Versorgung mit Nahrungsmitteln und auf die Ökosysteme in der Landwirtschaft lassen sich vermeiden; fordert, dass mehr Mittel aus den Strukturfonds und aus dem Kohäsionsfonds in die Entwicklung von Technologien für eine solche Energieproduktion investiert werden;
8. hebt hervor, dass landwirtschaftliche wie nicht landwirtschaftliche Wirtschaftstätigkeiten zur Förderung der Beschäftigung auf dem Lande und zur Verhütung von Armut und Landflucht in ländlichen Gebieten von großer Bedeutung sind (beispielsweise Verarbeitung und Direktverkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Tourismus, Dienstleistungen, kleine und mittelständische Industriebetriebe); fordert daher verbesserte Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung in ländlichen Gebieten, um die Entwicklung von Unternehmen zu unterstützen;
9. vertritt die Auffassung, dass insbesondere den neuen Mitgliedstaaten große Aufmerksamkeit zuteil werden sollte, da diese Länder in der Zeit des Übergangs zur Marktwirtschaft zwar Nettomigrationsströme in den ländlichen Raum zu verzeichnen hatten, diese Tendenz sich aber in Zukunft umkehren könnte, wodurch die Verarmung nicht nur in den ländlichen Gebieten, sondern auch in den Städten zunehmen würde;
10. betont, dass die geringe Bevölkerungsdichte des ländlichen Raums und das somit geringe Stimmengewicht auch Auswirkungen auf die politischen Entscheidungen haben; stellt beispielsweise fest, dass bei der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit nun eher die berufliche Spezialisierung gefördert wird, was mit einer Mehrfachtätigkeit, wie sie durch den Mangel an Arbeitsplätzen in den ländlichen Gebieten bedingt ist, nur schwer vereinbar ist; betont ferner, dass es auch nötig ist, die Junglandwirte stärker zu fördern, um der Landflucht entgegenzuwirken.
11. hebt hervor, dass darauf zu achten ist, dass die Mittel zur Entwicklung des ländlichen Raums ineinander greifen und sich gegenseitig ergänzen, unabhängig davon, ob sie von der Regionalpolitik oder im Rahmen der GAP bereitgestellt werden;
12. hält es für wichtig, dass traditionelle Formen der Landwirtschaft, wie beispielsweise die Kleinpacht, die den Zusammenhalt in ländlichen Gemeinden stärken, geschützt werden;
13. . weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Berufsverbände der Landwirte, die Genossenschaften, die Weinkellereien und andere lokale Handwerksbetriebe sowie andere Tätigkeiten zusätzlich zur Landwirtschaft verstärkt unterstützt werden müssen, um den Absatz von Erzeugnissen, die Schaffung lokaler Märkte und einen direkteren Kontakt zwischen Erzeugern und Verbrauchern zu erleichtern.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
6.5.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Vincenzo Aita, Peter Baco, Bernadette Bourzai, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, Giovanna Corda, Joseph Daul, Albert Deß, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Lily Jacobs, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Véronique Mathieu, Rosa Miguélez Ramos, James Nicholson, Neil Parish, María Isabel Salinas García, Agnes Schierhuber, Willem Schuth, Czesław Adam Siekierski, Donato Tommaso Veraldi, Janusz Wojciechowski, Andrzej Tomasz Zapałowski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Liam Aylward, Esther De Lange, Ilda Figueiredo, Gábor Harangozó, Wiesław Stefan Kuc, Astrid Lulling, Kyösti Virrankoski |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
29.5.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 5 17 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Emmanouil Angelakas, Stavros Arnaoutakis, Jean Marie Beaupuy, Rolf Berend, Jana Bobošíková, Victor Boştinaru, Wolfgang Bulfon, Bairbre de Brún, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Zita Gurmai, Gábor Harangozó, Mieczysław Edmund Janowski, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Constanze Angela Krehl, Florencio Luque Aguilar, Sérgio Marques, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Pierre Pribetich, Wojciech Roszkowski, Elisabeth Schroedter, Grażyna Staniszewska, Catherine Stihler, Margie Sudre, Kyriacos Triantaphyllides, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Vladimír Železný |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Bernadette Bourzai, Jan Březina, Den Dover, Emanuel Jardim Fernandes, Fernando Fernández Martín, Francesco Ferrari, Louis Grech, Ramona Nicole Mănescu, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Zita Pleštinská, Samuli Pohjamo, Christa Prets, Jürgen Schröder, Richard Seeber, Bart Staes, László Surján, Manfred Weber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Manuel Medina Ortega, Nicolae Vlad Popa, Csaba Sándor Tabajdi |
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