BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

4.6.2008 - (KOM(2008)0132 – C6‑0161/2008 – 2008/0052(CNS)) - *

Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Bogusław Sonik

Verfahren : 2008/0052(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0221/2008
Eingereichte Texte :
A6-0221/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

(KOM(2008)0132 – C6‑0161/2008 – 2008/0052(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2008)0132),

–   in Kenntnis des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Espooer UN/ECE-Übereinkommen von 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen,

–   gestützt auf Artikel 175 Absatz 1 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 erster Satz des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0161/2008),

–   gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6‑0221/2008),

1.  stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Auf der fünften Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“, die im Mai 2003 in Kiew in der Ukraine stattfand, wurde das Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Espooer UN/ECE-Übereinkommen von 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (SUP-Protokoll) verabschiedet. Die Kommission unterzeichnete das SUP-Protokoll am 21. Mai 2003 im Namen der Gemeinschaft.

Das UN/ECE-Übereinkommen von 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espooer Übereinkommen), das sich auf geltende UVP-Rechtsvorschriften stützt, legt Verfahren zur Konsultation der Vertragsparteien fest, die voraussichtlich von grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen geplanter Projekte betroffen werden. Das Übereinkommen ist 1997 in Kraft getreten. Die Europäische Gemeinschaft hat es am 26. Februar 1991 unterzeichnet und am 24. Juni 1997 ratifiziert. Seine wichtigsten Bestimmungen wurden in die Richtlinie 97/11/EG übernommen.

Die Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Richtlinie über die strategische Umweltprüfung – SUP-Richtlinie) gilt für eine breite Palette von Plänen und Programmen und umfasst detaillierte Vorschriften für die Prüfung der Umweltauswirkungen und die entsprechende Berichterstattung. Die Möglichkeit, nachteilige Umweltauswirkungen schon bei der Entwicklung eines Projekts zu vermeiden, mag durch Entscheidungen, die über Pläne oder Maßnahmen getroffen wurden, eingeschränkt sein. Aus diesem Grund wurde festgelegt, dass bereits in dieser Phase Prüfverfahren durchgeführt werden sollte. Dabei handelt es sich um das SUP-Verfahren.

Die SUP-Richtlinie enthält eine Bestimmung über grenzüberschreitende Auswirkungen, die sich am Espooer Übereinkommen orientiert.

Die Ziele des SUP-Protokolls sollen einen hohen Schutz der Umwelt, einschließlich der Gesundheit, gewährleisten und dafür sorgen, dass diese Belange bei Maßnahmen und Instrumenten zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt werden.

Die Europäische Gemeinschaft beabsichtigt gemäß ihrer Strategie zur nachhaltigen Entwicklung und besseren Rechtsetzung, Artikel 13 des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Espooer UN/ECE-Übereinkommen durch die in ihren Mitteilungen über Folgenabschätzung erläuterten Folgenabschätzungsverfahren umzusetzen, die den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten nachhaltiger Entwicklung ausgewogen Rechnung tragen.

Was die Bedeutung für die EU betrifft, so verdienen mehrere Aspekte Beachtung. Die EG und die Mitgliedstaaten gehören zu den Vorreitern bei der Entwicklung des SUP-Konzepts und des SUP-Verfahrens und sollten ihre Unterstützung durch die Ratifizierung des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zu dem Espooer Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen bekräftigen.

VERFAHREN

Titel

Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Espooer UN/ECE-Übereinkommen von 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2008)0132 – C6-0161/2008 – 2008/0052(CNS)

Datum der Konsultation des EP

8.4.2008

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ENVI

10.4.2008

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Bogusław Sonik

14.4.2008

 

 

Datum der Annahme

3.6.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

55

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Georgs Andrejevs, Margrete Auken, Liam Aylward, Pilar Ayuso, Irena Belohorská, Johannes Blokland, John Bowis, Frieda Brepoels, Martin Callanan, Magor Imre Csibi, Chris Davies, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Edite Estrela, Anne Ferreira, Karl-Heinz Florenz, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Gyula Hegyi, Marie Anne Isler Béguin, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Peter Liese, Jules Maaten, Roberto Musacchio, Riitta Myller, Péter Olajos, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Dagmar Roth-Behrendt, Guido Sacconi, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Kathy Sinnott, Bogusław Sonik, María Sornosa Martínez, Antonios Trakatellis, Anja Weisgerber, Åsa Westlund, Anders Wijkman, Glenis Willmott

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Inés Ayala Sender, Iles Braghetto, Bairbre de Brún, Genowefa Grabowska, Rebecca Harms, Jutta Haug, Henrik Lax, Johannes Lebech, Alojz Peterle

Datum der Einreichung

4.6.2008