EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland

5.6.2008 - (6920/3/2008 – C6‑0160/2008 – 2006/0278(COD)) - ***II

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatter: Bogusław Liberadzki

Verfahren : 2006/0278(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0227/2008
Eingereichte Texte :
A6-0227/2008
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland

(6920/3/2008 – C6‑0160/2008 – 2006/0278(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (6920/3/2008 – C6‑0160/2008)[1],

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung[2] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2006)0852)[3],

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr für die zweite Lesung (A6‑0227/2008),

1.  billigt den Gemeinsamen Standpunkt;

2.  stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt erlassen wird;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

4.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 117E vom 14.5.2008, S. 1.
  • [2]  Angenommene Texte vom 5.9.2007, P6_TA(2007)0370.
  • [3]  Abl. 126, 7.6.2007, S. 8.

BEGRÜNDUNG

Der Kommissionsvorschlag

Durch die vorgeschlagene Richtlinie werden die bestehenden vier Richtlinien und vier Entscheidungen der Kommission zur Beförderung gefährlicher Güter aktualisiert und in einer Rechtsvorschrift zusammengefasst. Des Weiteren wird der Anwendungsbereich der Richtlinie auf die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen ausgeweitet, was vorher noch nicht den EU-Rechtsvorschriften unterlag. Mit dem Vorschlag werden auch internationale Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter in das Gemeinschaftsrecht umgesetzt und ihre Anwendung auf den innerstaatlichen Verkehr ausgeweitet. Das Ziel des Vorschlages ist es, durch die Anwendung von harmonisierten Bestimmungen ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, und gleichzeitig die Intermodalität der Beförderung gefährlicher Güter zu verbessern.

Erste Lesung

Das Parlament nahm in erster Lesung insgesamt 42 Änderungsanträge an, darunter mehrere technischer Art. Darüber hinaus werden in dem Bericht Mitgliedstaaten, die keine Eisenbahnsysteme haben, von der Verpflichtung, diese Richtlinie umzusetzen und anzuwenden, ausgenommen. Das Parlament gewährte für die Anwendung dieser Richtlinie auf die Binnenschifffahrt außerdem einen Übergangszeitraum von bis zu zwei Jahren, damit genügend Zeit für die Anpassung der einzelstaatlichen Bestimmungen, die Einführung eines entsprechenden Rechtsrahmens und die Schulung von Personal bleibt.

Außerdem wird durch den Bericht gewährleistet, dass Mitgliedstaaten weiterhin bestimmte Anforderungen für die nationale und internationale Beförderung gefährlicher Güter mit Fahrzeugen, Eisenbahnwagen und Binnenschiffen innerhalb ihres Gebiets, sofern diese nicht durch die neue Richtlinie erfasst sind, festlegen können. Sie können auch bestimmte Routen oder besondere Beförderungsarten vorschreiben und besondere Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter in Reisezügen erlassen.

Gemeinsamer Standpunkt

Die Änderungsanträge des Parlaments waren das Ergebnis informeller Verhandlungen zwischen dem Berichterstatter und dem Rat. Der Rat akzeptierte deshalb alle vom Parlament in der ersten Lesung angenommenen Änderungsanträge. Er hielt es jedoch für nötig, zwei Änderungen an dem Standpunkt des Parlaments vorzunehmen.

Zum einen wird in einem Absatz in Artikel 1 des gemeinsamen Standpunkts festgelegt, dass die Mitgliedstaaten das Recht haben, ausschließlich aus Gründen, die nicht mit der Sicherheit der Beförderung in Zusammenhang stehen, die Beförderung gefährlicher Güter in ihrem Hoheitsgebiet zu regeln oder zu untersagen.

Zum anderen legte der Rat in einem hinzugefügten Absatz in Artikel 8 fest, dass die Kommission den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für die Übersetzung des Europäischen Abkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ARD), der Regelung für die internationale Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RID) und des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) und deren Änderungen in ihre jeweiligen Amtssprachen gewährt.

Anmerkungen des Berichterstatters

Der Berichterstatter unterstützt die beiden Änderungen des Rates. Er empfiehlt deswegen die Annahme des gemeinsamen Standpunkts ohne Änderungen und den Abschluss des Legislativverfahrens.

VERFAHREN

Titel

Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

06920/3/2008 – C6-0160/2008 – 2006/0278(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

5.9.2007                     T6-0370/2007

Vorschlag der Kommission

COM(2006)0852 - C6-0012/2007

Datum der Bekanntgabe der Übermittlung des Gemeinsamen Standpunkts im Plenum

10.4.2008

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN

10.4.2008

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Bogusław Liberadzki

27.3.2008

 

 

Prüfung im Ausschuss

6.5.2008

 

 

 

Datum der Annahme

29.5.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Inés Ayala Sender, Paolo Costa, Arūnas Degutis, Petr Duchoň, Saïd El Khadraoui, Robert Evans, Emanuel Jardim Fernandes, Francesco Ferrari, Brigitte Fouré, Mathieu Grosch, Georg Jarzembowski, Timothy Kirkhope, Sepp Kusstatscher, Jörg Leichtfried, Marian-Jean Marinescu, Erik Meijer, Willi Piecyk, Paweł Bartłomiej Piskorski, Luís Queiró, Reinhard Rack, Brian Simpson, Yannick Vaugrenard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Nathalie Griesbeck, Zita Gurmai, Leopold Józef Rutowicz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Rovana Plumb, Bart Staes

Datum der Einreichung

5.6.2008