BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (kodifizierte Fassung)

9.6.2008 - (KOM(2008)0023 – C6‑0042/2008 – 2008/0019(COD)) - ***I

Rechtsausschuss
Berichterstatterin: Lidia Joanna Geringer de Oedenberg
(Kodifizierung – Artikel 80 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2008/0019(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0237/2008
Eingereichte Texte :
A6-0237/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (kodifizierte Fassung)

(KOM(2008)0023 – C6‑0042/2008 – 2008/0019(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0023),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6‑0042/2008),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten[1],

–   gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6‑0237/2008),

A. in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt,

1.  billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

ANLAGE: STELLUNGNAHME DER BERATENDEN GRUPPE

DER JURISTISCHEN DIENSTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS,

DES RATES UND DER KOMMISSION

                                                                                        Brüssel, 10. März 2008

STELLUNGNAHME

FÜR         DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

                                                       DEN RAT

                                                       DIE KOMMISSION

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsschutz von Computerprogrammen

KOM(2008)0023 endgültig vom 28.1.2008 – 2008/0019(COD)

Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten, insbesondere deren Nummer 4, hat die beratende Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission am 6. Februar 2008 eine Sitzung abgehalten, in der u. a. der genannte von der Kommission vorgelegte Vorschlag geprüft wurde.

Bei der Prüfung[2] des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kodifizierung der Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen hat die beratende Gruppe übereinstimmend festgestellt, dass die Erwägung 16, die Erwägungsgrund 25 der Richtlinie 91/250/EWG entspricht, aus der Präambel des kodifizierten Textes gestrichen werden sollte.

Aufgrund dieser Prüfung konnte die beratende Gruppe übereinstimmend feststellen, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderung der betreffenden Rechtsakte beschränkt.

C. PENNERA                       J.-C. PIRIS                           C.-F. DURAND

Rechtsberater                        Rechtsberater                        m.d.W.d.G.b. Generaldirektorin

  • [1]  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.
  • [2]  Der beratenden Gruppe lagen 22 Sprachfassungen des Vorschlags vor. Sie hat bei ihrer Prüfung die englische Fassung, d.h. die Originalfassung des Textes, zugrunde gelegt.

VERFAHREN

Titel

Rechtsschutz von Computerprogrammen (kodifizierte Fassung)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2008)0023 – C6-0042/2008 – 2008/0019(COD)

Datum der Übermittlung an das EP

28.1.2008

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

JURI

31.1.2008

Berichterstatter(in/innen)

       Datum der Benennung

Lidia Joanna Geringer de Oedenberg

19.12.2007

 

 

Datum der Annahme

29.5.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

0

0

Datum der Einreichung

9.6.2008