BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (kodifizierte Fassung)
9.6.2008 - (KOM(2008)0023 – C6‑0042/2008 – 2008/0019(COD)) - ***I
Rechtsausschuss
Berichterstatterin: Lidia Joanna Geringer de Oedenberg
(Kodifizierung – Artikel 80 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (kodifizierte Fassung)
(KOM(2008)0023 – C6‑0042/2008 – 2008/0019(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0023),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6‑0042/2008),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten[1],
– gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6‑0237/2008),
A. in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt,
1. billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ANLAGE: STELLUNGNAHME DER BERATENDEN GRUPPE
DER JURISTISCHEN DIENSTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS,
DES RATES UND DER KOMMISSION
Brüssel, 10. März 2008
STELLUNGNAHME
FÜR DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
DEN RAT
DIE KOMMISSION
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsschutz von Computerprogrammen
KOM(2008)0023 endgültig vom 28.1.2008 – 2008/0019(COD)
Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten, insbesondere deren Nummer 4, hat die beratende Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission am 6. Februar 2008 eine Sitzung abgehalten, in der u. a. der genannte von der Kommission vorgelegte Vorschlag geprüft wurde.
Bei der Prüfung[2] des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kodifizierung der Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen hat die beratende Gruppe übereinstimmend festgestellt, dass die Erwägung 16, die Erwägungsgrund 25 der Richtlinie 91/250/EWG entspricht, aus der Präambel des kodifizierten Textes gestrichen werden sollte.
Aufgrund dieser Prüfung konnte die beratende Gruppe übereinstimmend feststellen, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderung der betreffenden Rechtsakte beschränkt.
C. PENNERA J.-C. PIRIS C.-F. DURAND
Rechtsberater Rechtsberater m.d.W.d.G.b. Generaldirektorin
VERFAHREN
Titel |
Rechtsschutz von Computerprogrammen (kodifizierte Fassung) |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
KOM(2008)0023 – C6-0042/2008 – 2008/0019(COD) |
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Datum der Übermittlung an das EP |
28.1.2008 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
JURI 31.1.2008 |
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Berichterstatter(in/innen) Datum der Benennung |
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg 19.12.2007 |
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Datum der Annahme |
29.5.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
20 0 0 |
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Datum der Einreichung |
9.6.2008 |
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