BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS)
9.6.2008 - (KOM(2007)0433 – C6‑0234/2007 – 2007/0156(COD)) - ***I
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Christoph Konrad
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS)
(KOM(2007)0433 – C6‑0234/2007 – 2007/0156(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0433),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 285 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6‑0234/2007),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1],
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6‑0240/2008),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. ist der Auffassung, dass der im Legislativvorschlag angegebene Finanzrahmen mit der Obergrenze von Teilrubrik 1a des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 in der Fassung des Beschlusses 2008/371/EG vereinbar sein muss, und weist darauf hin, dass der jährliche Betrag als Teil des jährlichen Haushaltsverfahrens gemäß Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 beschlossen werden wird;
3. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(1) Die Kommission hat sich in ihrer Mitteilung über bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union verpflichtet, die Rechtsetzungspolitik zu verbessern, unnötige Bürokratie abzubauen und eine Überregulierung zu vermeiden. |
(1) Die Kommission hat sich in ihren Mitteilungen vom 16. März 2005 über bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union und vom 24. Januar 2007 über das Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union verpflichtet, die Rechtsetzungspolitik zu verbessern, unnötige Bürokratie abzubauen und eine Überregulierung zu vermeiden. |
Änderungsantrag 2 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 2 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(2a) In den vergangenen fünfzehn Jahren wurden zur Deckung des Bedarfs der Gemeinschaft an statistischen Informationen zahlreiche statistische Rechtsvorschriften erlassen, die die Tätigkeiten der Unternehmen beschreiben und für die Unternehmen Verpflichtungen zur Übermittlung statistischer Daten vorsehen. Da unter anderem Geltungsbereich, Konzepte und Definitionen dieser statistischen Bestimmungen miteinander vereinbar sein sollten, ist eine Überprüfung erforderlich. Die Vereinfachung und die Festlegung von Prioritäten sollte all diese Rechtsakte so weit wie möglich einschließen. |
Änderungsantrag 3 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 3 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(3) Die Unternehmens- und Handelsstatistik steht in den kommenden Jahren vor einer großen Herausforderung. Um politische Maßnahmen der Gemeinschaft unterstützen zu können, muss sie in der Lage sein, Phänomene der im Wandel begriffenen Wirtschaft der Gemeinschaft abzubilden, etwa die Globalisierung, neue Trends im Unternehmertum, die Informationsgesellschaft, sich ändernde Handelsstrukturen und die Wettbewerbsfähigkeit im Licht der erneuerten Lissabon-Strategie. |
(3) Die Unternehmens- und Handelsstatistik steht in den kommenden Jahren vor einer großen Herausforderung. Um politische Maßnahmen der Gemeinschaft unterstützen zu können, muss sie in der Lage sein, Phänomene der im Wandel begriffenen Wirtschaft der Gemeinschaft abzubilden, etwa die Globalisierung, neue Trends im Unternehmertum, die Informationsgesellschaft, den Handel mit Dienstleistungen, sich ändernde Handelsstrukturen und die Wettbewerbsfähigkeit im Licht der erneuerten Lissabon-Strategie. |
Änderungsantrag 4 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 5 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(5a) Die Unternehmens- und Handelsstatistiken umfassen mehrere Bereiche, in denen Verbesserungen vorgenommen werden sollten, wie unter anderem strukturelle Unternehmensstatistiken, kurzfristige Statistiken, Prodcom-Statistiken, ICT-Statistiken und Intrastat-Statistiken. |
Änderungsantrag 5 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 7 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(7a) Die nationalen statistischen Institute sollten eng an der Modernisierung der Systeme der Datenerhebung und ‑verarbeitung beteiligt werden, um höhere Kosten und unnötige Bürokratie zu vermeiden. |
Änderungsantrag 6 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 7 b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(7b) Die Vereinfachung des Intrastat-Systems ist Teil der Bemühungen um den Abbau der statistischen Vorschriften und des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen. Der kürzliche Beschluss zur Herabsetzung der Abdeckungsquote wird kurzfristig zur Erreichung dieses Ziels beitragen. Längerfristig müssen andere Optionen der Vereinfachung geprüft werden, darunter auch das so genannte „Single-Flow-System“. Die mögliche langfristige Umsetzung dieser Vereinfachungsoptionen hängt von Durchführbarkeitsstudien und anderen Maßnahmen ab, die im Rahmen dieses Beschlusses durchzuführen sind. Allerdings müssen auch Aspekte der Qualität der Statistiken sowie die mit dem Übergang verbundenen erheblichen Kosten berücksichtigt werden. |
Änderungsantrag 7 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
2. Das Programm MEETS beginnt am 1. Juli 2008 und endet am 31. Dezember 2013. |
2. Das Programm MEETS beginnt am 1. Januar 2009 und endet am 31. Dezember 2013. |
Änderungsantrag 8 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
a) Entwicklung von Zielindikatoren und Überprüfung der Prioritäten (Ziel 1), |
a) Überprüfung der Prioritäten und Entwicklung von Zielindikatoren für neue Bereiche (Ziel 1), |
Änderungsantrag 9 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe c | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
c) Förderung der Einführung eines effizienteren Verfahrens für die Datenerhebung (Ziel 3), |
c) Förderung der Einführung eines effizienteren Verfahrens für die Erstellung der Unternehmens- und Handelsstatistiken (Ziel 3), |
Änderungsantrag 10 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe d | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
d) Modernisierung und Vereinfachung der Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten (im Folgenden Intrastat genannt) (Ziel 4). |
d) Modernisierung des Datenerhebungssystems des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten (im Folgenden Intrastat genannt) (Ziel 4). |
Änderungsantrag 11 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 3 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
a) Entwicklung von Zielindikatoren und Überprüfung der Prioritäten (Ziel 1): |
a) Überprüfung der Prioritäten und Entwicklung von Zielindikatoren für neue Bereiche (Ziel 1): |
– Maßnahme 1.1: Entwicklung neuer Bereiche, |
– Maßnahme 1.1: Ermittlung von weniger wichtigen Bereichen, |
– Maßnahme 1.2: Ermittlung von weniger wichtigen Bereichen; |
– Maßnahme 1.2: Entwicklung neuer Bereiche; |
Änderungsantrag 12 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 3 – Buchstabe c – einleitender Teil | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
c) Förderung der Einführung eines effizienteren Verfahrens für die Datenerhebung (Ziel 3): |
c) Förderung der Einführung eines effizienteren Verfahrens für die Erstellung der Unternehmens- und Handelsstatistiken (Ziel 3): |
Änderungsantrag 13 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 3 – Buchstabe d – einleitender Teil | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
d) Modernisierung und Vereinfachung des Datenerhebungssystems für Intrastat (Ziel 4): |
d) Modernisierung des Datenerhebungssystems für Intrastat (Ziel 4): |
Änderungsantrag 14 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 4 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Ein jährliches Arbeitsprogramm, das die Prioritäten für die Maßnahmen der einzelnen Ziele und die Zuweisung der Haushaltsmittel gemäß diesem Beschluss enthält, wird nach dem in Artikel 5 Absatz 2 genannten Verfahren angenommen. |
Ein jährliches Arbeitsprogramm mit den Prioritäten für die Maßnahmen der einzelnen Ziele und der Zuweisung der Haushaltsmittel gemäß diesem Beschluss wird nach dem in Artikel 5 Absatz 2 genannten Verfahren angenommen. |
Änderungsantrag 15 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 6 – Absatz 2 – Unterabsatz 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
2. Spätestens am 31. Dezember 2011 unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Zwischenbericht über die Durchführung des Programms MEETS. |
2. Spätestens am 31. Dezember 2010 und anschließend jährlich bis 2013 unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung des Programms MEETS. |
Änderungsantrag 16 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziel 1 – Überschrift | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Ziel 1: Entwicklung von Zielindikatoren und Überprüfung der Prioritäten |
Ziel 1: Überprüfung der Prioritäten und Entwicklung von Zielindikatoren für neue Bereiche |
Änderungsantrag 17 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziel 1 – Maßnahme 1.1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Maßnahme 1.1: Entwicklung neuer Bereiche |
Maßnahme 1.1: Ermittlung von weniger wichtigen Bereichen |
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– In einer im Wandel begriffenen Welt müssen die statistischen Erfordernisse von Zeit zu Zeit überprüft werden, da nicht nur Bedarf an neuen Statistiken entsteht, sondern auch der Bedarf in anderen Bereichen weniger wichtig und sogar hinfällig wird. Daher werden die Prioritäten in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten regelmäßig überprüft, um Bereiche und Merkmale zu ermitteln, die ihre Priorität verloren haben und daher aus den rechtlichen Anforderungen herausgenommen werden können. Diese Überprüfungen, die darauf abzielen, die statistischen Anforderungen zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, könnten die Durchführung externer Studien durch die Kommission erfordern. |
– In einer im Wandel begriffenen Wirtschaft ist es wichtig, prioritäre Bereiche für die Statistik festzulegen, wie etwa Globalisierung und Unternehmertum, und sich auf Gemeinschaftsebene für jeden der prioritären Bereiche auf Zielindikatoren zu einigen. Diese Indikatoren müssen so weit wie möglich mit internationalen Statistiken harmonisiert sein. |
– In einer im Wandel begriffenen Wirtschaft ist es wichtig, prioritäre Bereiche für die Statistik festzulegen, wie etwa Handel mit Dienstleistungen, Globalisierung und Unternehmertum, und sich auf Gemeinschaftsebene für jeden der prioritären Bereiche auf Zielindikatoren zu einigen. Diese Indikatoren müssen so weit wie möglich mit internationalen Statistiken harmonisiert sein. |
– Die Statistiken müssen in effizienter Weise erstellt werden und vergleichbar sein. Daher muss innerhalb des Europäischen Statistischen Systems daran gearbeitet werden, zu harmonisierten Definitionen neu festgelegter Merkmale und Indikatoren zu gelangen. |
– Die Statistiken müssen in effizienter Weise erstellt werden und vergleichbar sein. Deshalb muss die Modernisierung der europäischen Statistiken unter strikter Wahrung des Prinzips der Kohärenz und der Vergleichbarkeit der Daten für die jeweiligen Zeiträume erfolgen. Daher muss innerhalb des Europäischen Statistischen Systems daran gearbeitet werden, zu harmonisierten Definitionen neu festgelegter Merkmale und Indikatoren zu gelangen. |
– Wenn sie sich auf Zielindikatoren und deren harmonisierte Definitionen geeinigt haben, müssen die Mitgliedstaaten ihre Verfahren zur Erhebung statistischer Daten in den prioritären Bereichen auf harmonisierte Weise weiterentwickeln und testen. |
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– Die neuen Bereiche werden entwickelt, indem Studien durchgeführt, Seminare veranstaltet und Projekte zur Entwicklung von Methoden und Wegen zur Erhebung neuer Statistiken finanziell unterstützt werden. |
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Änderungsantrag 18 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziel 1 – Maßnahme 1.2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Maßnahme 1.2: Ermittlung von weniger wichtigen Bereichen |
Maßnahme 1.2: Entwicklung neuer Bereiche |
– In einer im Wandel begriffenen Welt entsteht nicht nur Bedarf an neuen statistischen Daten, sondern es wird auch Bedarf in anderen Bereichen hinfällig. Daher werden die Prioritäten regelmäßig überprüft werden, um Bereiche und Merkmale zu ermitteln, die weniger wichtig geworden sind und daher aus den rechtlichen Anforderungen herausgenommen werden können. Für die Überprüfungen muss die Kommission externe Studien einleiten. |
– In einer im Wandel begriffenen Wirtschaft ist es wichtig, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten prioritäre Bereiche für die Statistik festzulegen, wie etwa Globalisierung und Unternehmertum, und sich auf Gemeinschaftsebene für jeden der prioritären Bereiche auf Zielindikatoren zu einigen. Diese Indikatoren müssen so weit wie möglich mit internationalen Statistiken harmonisiert sein. |
– Die Erhebung statistischer Indikatoren im Zusammenhang mit laufenden politischen Maßnahmen wird sichergestellt werden. |
– Die Statistiken müssen in effizienter Weise erstellt werden und vergleichbar sein. Daher muss innerhalb des Europäischen Statistischen Systems daran gearbeitet werden, zu harmonisierten Definitionen neu festgelegter Merkmale und Indikatoren zu gelangen. |
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– Nachdem man sich auf Zielindikatoren und deren harmonisierte Definitionen geeinigt hat, sind weitere Arbeiten erforderlich, um Verfahren zur Erstellung von Statistiken in den prioritären Bereichen zu entwickeln und zu testen. |
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– Als Beitrag zur Entwicklung neuer Bereiche und Zielindikatoren wird die Kommission Studien durchführen, Seminare veranstalten und finanzielle Unterstützung bereitstellen, um Methoden und Verfahren zur Erstellung neuer Statistiken zu entwickeln. |
Änderungsantrag 19 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziel 2 – Maßnahme 2.1 – Gedankenstrich 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
– Die europäische Statistik wird nach europäischen Rechtsvorschriften erstellt, die sich über mehrere Jahre hinweg weiterentwickelt haben. Durch eine gründliche Überprüfung der Konsistenz zwischen den Rechtsvorschriften muss sichergestellt werden, dass alle relevanten Teile miteinander übereinstimmen. Daher ist eine Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften vorgesehen, aus der ein harmonisierter rechtlicher Rahmen für die verschiedenen Bereiche der Unternehmens- und Handelsstatistik hervorgehen soll. Hierfür muss die Kommission externe Studien einleiten. |
– Die europäische Statistik wird nach gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erstellt, die sich über mehrere Jahre hinweg weiterentwickelt haben. Durch eine gründliche Überprüfung der Konsistenz zwischen den Rechtsvorschriften muss sichergestellt werden, dass alle relevanten Teile miteinander übereinstimmen. Daher könnte die Kommission externe Studien zur Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften durchführen, aus denen ein harmonisierter rechtlicher Rahmen für die verschiedenen Bereiche der Unternehmens- und Handelsstatistik hervorgehen soll. |
Änderungsantrag 20 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziel 2 – Maßnahme 2.3 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
– Um neuem und entstehendem Bedarf an Gemeinschaftsstatistiken Rechnung zu tragen, werden spezielle Gemeinschaftserhebungen auf Ad‑hoc‑Basis durchgeführt werden. Solche Erhebungen werden die Einleitung externer Studien durch die Kommission oder die finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten erforderlich machen. |
– Um neuem und entstehendem Bedarf an Gemeinschaftsstatistiken Rechnung zu tragen, könnten spezielle Gemeinschaftserhebungen auf Ad‑hoc‑Basis durchgeführt werden. Solche Erhebungen werden die Einleitung externer Studien durch die Kommission oder die finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten erforderlich machen. |
– Um die potenziellen Einsparungen durch gemeinschaftliche Stichprobenverfahren in der regulären Statistik in vollem Umfang nutzen zu können, werden Studien zur Ermittlung von Bereichen, in denen Gemeinschaftsaggregate ausreichen würden, und zur Entwicklung neuer Methoden der Datenerhebung in diesen Bereichen durchgeführt werden. Außerdem werden die Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für die Anpassung ihrer Datenerhebungssysteme erhalten. Es gibt keinen Standardtyp für gemeinschaftliche Stichprobenverfahren; sie müssen auf die jeweiligen Umstände abgestimmt werden. |
– Um die potenziellen Einsparungen durch gemeinschaftliche Stichprobenverfahren in der regulären Statistik in vollem Umfang nutzen zu können, werden Studien zur Ermittlung von Bereichen, in denen Gemeinschaftsaggregate ausreichen würden, und zur Entwicklung neuer Methoden der Datenerhebung in diesen Bereichen durchgeführt werden. Außerdem werden die Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für die Anpassung ihrer Datenerhebungssysteme erhalten. Es gibt jedoch keinen Standardtyp für gemeinschaftliche Stichprobenverfahren; daher müssen sie auf die jeweiligen Umstände abgestimmt werden. |
– In statistischen Bereichen, in denen die Daten als Grundlage für Benchmarkvergleiche herangezogen werden, werden die einzelstaatlichen Erhebungen beibehalten. |
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Änderungsantrag 21 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziel 3 – Überschrift | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Ziel 3: Einführung eines effizienteren Verfahrens für die Datenerhebung |
Ziel 3: Einführung eines effizienteren Verfahrens für die Erstellung von Unternehmens- und Handelsstatistiken |
Änderungsantrag 22 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziel 3 – Maßnahme 3.1 – Gedankenstrich 4 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
– Die Notwendigkeit, den Aufwand für die Unternehmen und insbesondere für KMU zu verringern, sollte die Erhebung einschlägiger Informationen für die Überwachung politischer Maßnahmen nicht gefährden. |
entfällt |
Änderungsantrag 23 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziel 4 – Überschrift | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Ziel 4: Modernisierung und Vereinfachung von Intrastat |
Ziel 4: Modernisierung der Datenerhebung von Intrastat |
Änderungsantrag 24 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Ziel 4 – Maßnahme 4.1 – Gedankenstrich 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
– Vorgesehen ist die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, die auf die Entwicklung von Werkzeugen und Methoden zur Wahrung und Verbesserung der Datenqualität in einem vereinfachten Erhebungssystem abzielen. |
– Vorgesehen ist die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, die auf die Entwicklung von Werkzeugen und Methoden zur Verbesserung der Datenqualität und des Datenerhebungssystems abzielen. |
- [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Vereinbarung zuletzt geändert durch Beschluss 2008/371/EG (ABl. L 128 vom 16.5.2008, S. 8).
BEGRÜNDUNG
Politischer Rahmen und Stärken des Programms MEETS
Der Berichterstatter begrüßt nachdrücklich den Vorschlag der Kommission für das Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS). Es stellt eine angemessene Antwort auf die Herausforderungen der kommenden Jahre in zentralen Bereichen der Wirtschaftsstatistik der EU dar und ergänzt sinnvoll die "Agenda für bessere Rechtsetzung" von 2005.
Effiziente EU-Gesetzgebung macht Unternehmen, Bürgern und Behörden das Leben leichter, indem sie 27 Rechtssysteme harmonisiert. Für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft ist die Effizienz und Zukunftsfähigkeit der statistischen Datenerhebung von fundamentaler Bedeutung. Damit die Unternehmen - vor allem die mittelständischen Unternehmen - ihre Zeit ohne zu viele bürokratische Pflichten in Produktion und Innovation investieren können, will die EU bis 2012 die Verwaltungslasten für Unternehmen um 25 % reduzieren. Dazu hat die Kommission im Januar 2007 ein ehrgeiziges "Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten" vorgelegt, auf dessen Basis im Jahr 2007 bereits 500 Mio. EUR eingespart wurden. Seit Oktober 2005 wurden zudem 300 Rechtsvorschriften aus dem Rechtsbestand der Gemeinschaft gestrichen.
Die EU-Kommission gibt vielfältige Anregungen zur Entbürokratisierung. Ende 2006 setzte sie den "Ausschuss für Folgenabschätzung" mit hochrangigen Kommissionsbeamten und ggf. externen Sachverständigen ein. Er prüft Methode und Qualität von Gesetzesvorschlägen, bevor sie von der Kommission vorgelegt werden. Gerade im Bereich der Planung von Statistiken ist diese ex-ante-Folgenabschätzung sehr wichtig. Der Berichterstatter begrüßt daher, dass dies im MEETS-Programm nachdrücklich berücksichtigt ist. Auch die hochrangige Gruppe für den Bürokratieabbau, die Ende 2007 eingesetzt wurde und von Edmund Stoiber geleitet wird, kann einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung vor allem für Unternehmen leisten.
Die globalen integrierten Wirtschaftsmärkte schaffen stetig neue Notwendigkeiten für die Datenerfassung. So entstehen neue Bereiche, während bisher erhobene Informationen ganz oder teilweise irrelevant sind. Unternehmen reagieren auf den internationalen Wettbewerb mit strukturellen Veränderungen, die in der Unternehmensstatistik angemessen dargelegt werden müssen. Neue Trends in Unternehmen müssen ebenso erfasst werden wie sich ändernde Handelsstrukturen und Auswirkungen der modernen Informations- und Wissensgesellschaft auf die Markteilnehmer. Auch die Herausbildung bzw. Stärkung von Sektoren, z.B. des Dienstleistungssektors, muss sich in der Datenerhebung widerspiegeln. Das gleiche gilt für den zunehmend für die Wirtschaft wichtigen Bereich der Forschung und Innovation, wo die Kooperation von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen besser und transparenter erfasst werden sollte. So kann die von der EU angestrebte stärkere Kooperation zwischen Unternehmen und der Forschung gefördert werden. Neben der immer enger vernetzten europäischen Wirtschaft schaffen auch die Europäische Währungsunion und das europäische Zollsystem neuen Bedarf für eine Modernisierung des statistischen Systems der Gemeinschaft. Genau an diesen Punkten setzen die verschiedenen Maßnahmen des MEETS-Programms an.
EU-Gesetze müssen hohen Qualitätsanforderungen genügen. Gleichzeitig aber sollen durch neue Statistikanforderungen keine zusätzlichen Belastungen für Unternehmen entstehen. Deshalb will MEETS neue Arten von Statistik-Indikatoren schaffen. Bereits vorhandene Unternehmensstatistiken werden besser genutzt und vernetzt. Der Berichterstatter befürwortet, dass zudem behördliche Statistikdaten einfacher und umfassender für statistische Zwecke genutzt werden und die Unternehmen somit möglichst nicht bei mehreren Stellen Angaben machen müssen.
Die Unternehmens- und Handelsstatistiken sind neben zahlreichen anderen Bürokratielasten wichtige Ansatzpunkte für die verbesserte Rechtsetzung der EU. In den Vorgänger-Programmen von MEETS, Edicom I und II, wurden die Handelsstatistiken bearbeitet. Handels- und Unternehmensstatistiken wurden bisher nach verschiedenen Methoden und aus verschiedenen Quellen erstellt. Mit dem umfassenderen Ansatz des neuen MEETS-Programms wird nun erstmals die Umstrukturierung von Statistiken aus beiden Quellen verfolgt, um einen rationalisierten und koordinierten Ansatz in den Gemeinschaftsstatistiken zu erreichen. Dieser globale Ansatz ist sehr positiv. Er bringt sowohl die Verringerung des Aufwands für Unternehmen als auch die Vereinfachung und modernisierte Prioritätensetzung im Statistikbereich.
Vier Hauptziele des MEETS-Programms
Auf der Basis der oben genannten ex-ante Beurteilung ist das MEETS-Programm effizient und zielgerichtet aufgebaut, damit die vorgesehenen Finanzmittel von (maximal) 42,50 Mio. Euro für die Jahre 2008 - 2012 optimal eingesetzt werden können. Die Kommission hat im Anhang des Programms eine detaillierte Planung der verschiedenen Maßnahmen vorgelegt, durch die vier Hauptziele des Programms erreicht werden sollen.
Erstens sollen bestehende Indikatoren und Methoden der Statistik überprüft und ggf. gestrichen oder erneuert werden. In einem weiteren Schritt sollen neue Bereiche der Datenerfassung, die durch den Wandel der Wirtschaftsintegration nötig werden, ermittelt werden. Auch die unterschiedlichen Statistiksysteme und -praktiken in den neuen Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas machen eine gemeinsame Systemüberprüfung nötig. Alle Betroffenen sollen an dieser Evaluierung beteiligt werden, um grundlegende Änderungen möglichst zeitnah EU-weit vorzunehmen.
Zweitens sollen die Konzepte und Methoden der Unternehmensstatistiken der Mitgliedsländer harmonisiert und integriert werden, etwa durch Verknüpfung von Unternehmensregistern und den damit zusammenhängenden Quellen. Multinationale Unternehmensgruppen sollen besser in die Unternehmensregister einbezogen werden.
Drittens wird die Integration der Erhebung und Verarbeitung der Daten in ein einziges System angestrebt. Dazu gehört auch die stärkere Verwendung von bereits vorliegenden Daten. Der Zugang zu behördlichen Beständen muss neu geregelt werden. Insbesondere mittelständische Unternehmen werden durch Standardschätzverfahren und/oder Pauschalierungen von bürokratischen Meldepflichten entlastet. Durch Schätzwerte tauchen sie gleichwohl weiterhin in Wirtschaftsstatistiken auf.
Viertens wird die Vereinfachung der Handelsstatistiken der EU im Intrastat-System durch Festlegung neuer Schwellenwerte und stärkere elektronische Vernetzung angestrebt. Dadurch ist es möglich, aufgrund bestimmter Kriterien mehr Unternehmen von Berichtspflichten auszunehmen, ohne die Aussagekraft der Statistiken zu beeinträchtigen. Zur deutlichen Reduzierung von Daten könnte zudem die Umstellung auf das sog. "Einstromverfahren" ("single flow") beitragen, bei dem Daten über Exporte/Importe jeweils nur in eine Richtung, also vom Exporteur oder vom Importeur erhoben und gemeldet werden.
Diese Schwerpunkte des MEETS-Programms gehen auf die wichtigsten Herausforderungen für eine moderne europäische Statistik ein. Der Berichterstatter betont, dass bei der Harmonisierung immer darauf geachtet werden muss, dass sie so weit wie möglich auf kleinstem gemeinsamem Nenner erfolgt und keine neuen Belastungen für Unternehmen bringt. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Neuerungen eher kontraproduktiv sind und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen untergraben. Deshalb begrüßt der Berichterstatter, dass im Vorfeld der Vorlage des MEETS-Programms durch die Kommission umfangreiche Konsultationen auf technischer Ebene sowie mit den Leitern der statistischen Ämter der Mitgliedstaaten stattgefunden haben und diese somit von Beginn an direkt an der Ausarbeitung des Programms beteiligt waren. Auch künftig ist ein durch das MEETS-Programm geförderter intensiver Austausch mit allen Beteiligten und Fachleuten in Form von Seminaren, Workshops usw. unerlässlich. Die Kommission kann und sollte mit MEETS hierbei die Katalysatorrolle übernehmen.
Wichtige Rolle der nationalen Stellen
Es ist sinnvoll, die Entbürokratisierung auf EU-Ebene zu organisieren. Eine unkoordinierte Modernisierung der Statistiken durch die einzelnen Mitgliedstaaten würde angesichts der unterschiedlichen Systeme der statistischen Dienste zu höheren Kosten und Dopplungen von Datenerhebungen führen. Durch das EU-Programm MEETS indes werden in frühem Stadium die Erhebung und Nutzung der Daten für Unternehmens- und Handelsstatistiken aufeinander abgestimmt. Durch Austauschprogramme, Studien und Workshops mit den Mitgliedstaaten können die besten Lösungen für alle identifiziert und eingesetzt werden. Das EU-Programm schafft mit seinen Maßnahmen Investitionsanreize in die Entwicklung neuer statistischer Anwendungen, speziell in die Umstrukturierung der Unternehmens- und Handelsstatistik, und bringt Effizienzgewinne für alle Beteiligten.
Die konkreten Aktionen des Programms werden von den Mitgliedstaaten und der Kommission in jährlichen Arbeitsprogrammen im Komitologieverfahren festgelegt. Die Kommission sollte aus Sicht des Berichterstatters den Auftrag erhalten, den Fortgang der Harmonisierung der Statistiken in den Mitgliedstaaten zu kontrollieren und dem Europäischen Parlament jährlich Bericht darüber zu erstatten.
Um erfolgreich zu sein, kann die Entbürokratisierung allerdings nicht nur von der EU-Ebene ausgehen. Das EU-Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich ebenfalls ehrgeizige Ziele beim nationalen Bürokratieabbau zu setzen. Bisher sind 12 Mitgliedstaaten diesem Appell gefolgt. Im Interesse der erfolgreichen Entbürokratisierung sollten alle EU-Regierungen hier proaktiv mit der EU zusammenarbeiten. Doch häufig fügen sie EU-Regelungen noch weitere nationale hinzu.
Es gilt, beim Bürokratieabbau keine Zeit mehr zu verlieren. Deshalb fordert der Berichterstatter, die Projekte des MEETS-Programms zügig durchzuführen, damit auf der Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse zeitnah praktische Lösungen zur Umsetzung der Harmonisierung und der Umstrukturierung im Statistikbereich erreicht werden können. Der vorlegte Zeitplan für MEETS sollte daher wo immer möglich beschleunigt werden. Vor diesem Hintergrund schlägt der Berichterstatter das frühestmögliche Inkrafttreten des Programms nach Verabschiedung des Beschlusses des Europäischen Parlamentes und des Rates vor.
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (8.4.2008)
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS)
(KOM(2007)0433 – C6‑0234/2007 – 2007/0156(COD))
Verfasserin der Stellungnahme: Margarita Starkevičiūtė
KURZE BEGRÜNDUNG
Einleitung
Der Vorschlag der Kommission für ein Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS) zielt auf die Finanzierung der Entwicklung der Unternehmens- und Handelsstatistik über einen Zeitraum von sechs Jahren (2008 – 2013) ab.
Das Ziel des Programms besteht darin, die Statistik an die weitreichenden Veränderungen in der Wirtschaft infolge der Globalisierung und der immer weiter voranschreitenden Integration Europas anzupassen. Diese beiden Änderungen rechtfertigen neue Arten von Indikatoren, die Informationen durch Nutzung neuer Informationsquellen bieten.
Mit dem Programm werden vier spezifische Zielvorgaben verfolgt:
· Entwicklung neuer Bereiche über die Festlegung von zu vereinbarenden Zielindikatoren zur Erstellung vergleichbarer Daten
· Verstärkte Integration von Konzepten und Methoden in die Unternehmensstatistik
· Integration der Erhebung und Behandlung von Daten
· weitere Vereinfachung des Intrastat-Systems (Schwellen, IKT-Verbesserungen, Nomenklaturen etc.).
Auswirkungen auf den Haushaltsplan
Vorgesehen ist ein Finanzrahmen in Höhe von EUR 42 500 000 für die sechsjährige Laufzeit.
Referenzbetrag insgesamt
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2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 und später |
Insgesamt |
|
Verpflichtungsermächtigungen |
a+c |
5,000 |
6,500 |
11,500 |
9,000 |
6,500 |
4,000 |
42,500 |
|
Zahlungsermächtigungen |
b+c |
0,908 |
7,5695 |
9,175 |
10,1625 |
7,6625 |
7,0225 |
42,500 |
|
Standpunkt der Verfasserin der Stellungnahme
Die Verfasserin der Stellungnahme unterstützt das von der Kommission vorgelegte Programm. Sie hält es für wichtig, prioritäre Bereiche und Indikatoren festzulegen, um die Statistik weiter zu entwickeln und die Begriffsbestimmungen zu harmonisieren. Dies wird äußerst nützlich für die Unternehmen in der EU sein, da die Daten vergleichbarer und besser nutzbar werden.
Sie möchte den Kommissionsvorschlag nicht ändern, bringt jedoch einige Punkte zur Sprache, die mit Blick auf eine ausführlichere Debatte berücksichtigt werden sollten.
1. Eine der Sorgen der Verfasserin der Stellungnahme gilt der Verknüpfung zwischen der Verfügbarkeit von Daten über Unternehmen und Handel und der Innovationspolitik, die einer der wichtigsten Punkte der Strategie von Lissabon ist. Eine klare Bestimmung der Innovation und der innovationsbezogenen Daten wäre äußerst nützlich, um die Finanzierung spezifischer Haushaltslinien im EU-Haushaltsplan festzulegen und die EU-Unterstützung besser zugunsten innovativer Unternehmen auszurichten. Nur klare und vergleichbare Indikatoren können Hilfestellung bei der eindeutigen Beantwortung der Frage geben, bei welchen Ausgabenkategorien ein Anspruch auf Unterstützung für die Innovation besteht.
2. Die Verfasserin ist besorgt darüber, dass zwar eines der wichtigsten Ziele des Programms darin bestehen soll, die statistische Belastung der Unternehmen weiter zu verringern, die Kommission die Unternehmen jedoch nicht konsultiert hat, sondern lediglich eine interne Konsultation innerhalb ihrer Arbeitsgruppen und der nationalen Statistikämter vorgenommen hat. Die Unternehmen hätten konsultiert werden sollen, da sie die wichtigsten Lieferanten von Daten sind und diejenigen, die den größten Nutzen aus dem MEETS-Programm ziehen sollten.
3. Die Verfasserin fordert eindeutige und vergleichbare Daten nicht nur im Bereich des Binnenhandels, sondern auch für den Außenhandel. Diesbezüglich ist sie der Auffassung, dass diese Information ein nützliches Instrument sein könnte, um die unter Rubrik 4 des EU-Haushaltsplans zu finanzierenden Ausgabenkategorien zu ermitteln.
4. Die Verfasserin verweist darauf, dass die mangelnde Koordinierung bei der Festlegung der Zielvorgaben der verschiedenen statistischen Programme keinen effizienteren Einsatz der Mittel gestattet, die im EU-Haushaltsplan den statistischen Programmen zugewiesen worden sind.
Abschließend legt die Verfasserin einen Änderungsantrag zu der legislativen Entschließung des Parlaments vor, um zu unterstreichen, dass der im Legislativvorschlag zum MEETS-Programm angegebene Finanzrahmen mit der Obergrenze der entsprechenden Rubrik des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) – in diesem Falle Rubrik 1A – vereinbar sein muss und dass der jährliche Betrag für das Programm im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens entsprechend den Vorschriften von Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 beschlossen werden muss.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgenden Änderungsantrag in seinen Bericht zu übernehmen:
Änderungsantrag 1 Entwurf einer legislativen Entschließung Ziffer 1 a (neu) | |
Entwurf einer legislativen Entschließung |
Geänderter Text |
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1a. ist der Auffassung, dass der im Vorschlag der Kommission angegebene Finanzrahmen mit der Obergrenze von Teilrubrik 1a des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2007-2013 in der mit Beschluss 2008/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2007 zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen1 geänderten Fassung vereinbar sein muss, und weist darauf hin, dass der jährliche Betrag als Teil des jährlichen Haushaltsverfahrens gemäß den Vorschriften von Nummer 37 der Vereinbarung vom 17. Mai 2006 beschlossen werden wird; |
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_____________________ 1 ABl. L 6 vom 10.1.2008, S. 7. |
VERFAHREN
Titel |
Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS) |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2007)0433 – C6-0234/2007 – 2007/0156(COD) |
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Federführender Ausschuss |
ECON |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 3.9.2007 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Margarita Starkevičiūtė 24.10.2007 |
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Prüfung im Ausschuss |
2.4.2008 |
8.4.2008 |
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Datum der Annahme |
8.4.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
26 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Laima Liucija Andrikienė, Richard James Ashworth, Reimer Böge, Paulo Casaca, Brigitte Douay, Szabolcs Fazakas, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Louis Grech, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Cătălin-Ioan Nechifor, Margaritis Schinas, Esko Seppänen, Nina Škottová, Theodor Dumitru Stolojan, László Surján, Helga Trüpel, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Richard Corbett, Libor Rouček |
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VERFAHREN
Titel |
Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS) |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2007)0433 – C6-0234/2007 – 2007/0156(COD) |
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Datum der Konsultation des EP |
19.7.2007 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ECON 3.9.2007 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
INTA 3.9.2007 |
BUDG 3.9.2007 |
ITRE 3.9.2007 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
INTA 12.9.2007 |
ITRE 9.10.2007 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Christoph Konrad 4.9.2007 |
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Prüfung im Ausschuss |
22.1.2008 |
25.3.2008 |
5.5.2008 |
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Datum der Annahme |
3.6.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
34 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Mariela Velichkova Baeva, Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Udo Bullmann, Manuel António dos Santos, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Donata Gottardi, Dariusz Maciej Grabowski, Benoît Hamon, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Othmar Karas, Wolf Klinz, Guntars Krasts, Kurt Joachim Lauk, Andrea Losco, Astrid Lulling, Florencio Luque Aguilar, John Purvis, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Dariusz Rosati, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Peter Skinner, Margarita Starkevičiūtė, Ivo Strejček, Ieke van den Burg |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Mia De Vits, Harald Ettl, Ján Hudacký, Janusz Lewandowski, Theodor Dumitru Stolojan |
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Datum der Einreichung |
9.6.2008 |
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