BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 460/2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit bezüglich deren Bestehensdauer

9.6.2008 - (KOM(2007)0861 – C6‑0003/2008 – 2007/0291(COD)) - ***I

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Angelika Niebler
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 43 Absatz 2 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2007/0291(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0245/2008
Eingereichte Texte :
A6-0245/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 460/2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit bezüglich deren Bestehensdauer

(KOM(2007)0861 – C6‑0003/2008 – 2007/0291(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0861),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6‑0003/2008),

–   gestützt auf Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6‑0245/2008),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Das Europäische Parlament und der Rat verabschiedeten 2004 die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (im Folgenden „Agentur“ genannt).

(1) Das Europäische Parlament und der Rat verabschiedeten am 10. März 2004 die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (im Folgenden „Agentur“ genannt) für eine Bestehensdauer von fünf Jahren.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Im März 2007 gab der Verwaltungsrat Empfehlungen für zweckmäßige Änderungen der Verordnung ab. Einer dieser Empfehlungen zufolge sollte die Verordnung geändert werden, um das Mandat der Agentur zu verlängern, ohne jedoch ihren Zuständigkeitsbereich in der Substanz zu ändern.

(2) Am 23. März 2007 gab der Verwaltungsrat im Anschluss an die Bewertung der ENISA Empfehlungen für zweckmäßige Änderungen der Verordnung ab.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) Am 13. November schlug die Kommission die Einrichtung einer Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation vor. Diese Behörde soll dem Kommissionsvorschlag zufolge ab dem 14. März 2011 die Zuständigkeit für alle in den Geltungsbereich der Verordnung zur Errichtung der Behörde fallenden Tätigkeiten von ENISA übernehmen.

entfällt

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5) Da das Mandat der Agentur am 13. März 2009 abläuft, muss zur Gewährleistung von Kontinuität eine Überbrückungsmaßnahme für die beiden Jahre zwischen dem vorgesehenen Ende des Bestehens der Agentur und dem vorgeschlagenen Zeitpunkt der Übernahme der Zuständigkeit für die in den Geltungsbereich der Verordnung zur Errichtung der Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation fallenden Tätigkeiten der Agentur durch diese Behörde verabschiedet werden.

(5) Da das Mandat der Agentur am 13. März 2009 abläuft, muss zur Gewährleistung von Kohärenz und Kontinuität daher eine Verlängerung angenommen werden, die weitere Beratungen über die ENISA ermöglichen soll. In den Beratungen sollen sich die Ergebnisse des Prozesses der Bewertung der ENISA, die Empfehlungen des Verwaltungsrates und die laufende Überprüfung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und – dienste niederschlagen. Ferner sollen sie weitergehende Überlegungen über die allgemeine Ausrichtung der europäischen Bemühungen um eine verbesserte Netz- und Informationssicherheit ermöglichen. Die Verlängerung der Dauer des Bestehens der Agentur erfolgt unbeschadet des Ergebnisses dieser Beratungen.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Die Dauer des Bestehens der Agentur sollte deshalb bis zum 13. März 2011 verlängert werden –

(6) Die Dauer des Bestehens der Agentur sollte deshalb bis zum 13. März 2012 verlängert werden –

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1

Verordnung (EG) Nr. 460/2004

Artikel 27

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Agentur wird zum 14. März 2004 für einen Zeitraum von sieben Jahren errichtet.

Die Agentur wird zum 14. März 2004 für einen Zeitraum von acht Jahren errichtet.

VERFAHREN

Titel

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2007)0861 – C6-0003/2008 – 2007/0291(COD)

Datum der Konsultation des EP

20.12.2007

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE

15.1.2008

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

15.1.2008

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

LIBE

9.6.2008

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Angelika Niebler

27.2.2008

 

 

Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses

27.2.2008

Prüfung im Ausschuss

6.5.2008

 

 

 

Datum der Annahme

5.6.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Šarūnas Birutis, Jan Březina, Jerzy Buzek, Jorgo Chatzimarkakis, Dragoş Florin David, Den Dover, Lena Ek, Norbert Glante, Rebecca Harms, Erna Hennicot-Schoepges, Mary Honeyball, Romana Jordan Cizelj, Werner Langen, Anne Laperrouze, Eluned Morgan, Angelika Niebler, Atanas Paparizov, Aldo Patriciello, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Mechtild Rothe, Paul Rübig, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Nikolaos Vakalis, Adina-Ioana Vălean, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Christian Ehler, Göran Färm, Juan Fraile Cantón, Robert Goebbels, Françoise Grossetête, Satu Hassi, Gunnar Hökmark, Mieczysław Edmund Janowski, Eija-Riitta Korhola, Esko Seppänen, Silvia-Adriana Ţicău, Lambert van Nistelrooij

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Giovanna Corda, Catherine Neris, Antolín Sánchez Presedo

Datum der Einreichung

9.6.2008