BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1720/2006/EG über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens
27.6.2008 - (KOM(2008)0061 – C6‑0064/2008 – 2008/0025(COD)) - ***I
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatterin: Katerina Batzeli
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1720/2006/EG über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens
(KOM(2008)0061 – C6‑0064/2008 – 2008/0025(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0061),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 sowie Artikel 149 Absatz 4 und Artikel 150 Absatz 4 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0064/2008)
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0276/2008),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für einen Beschluss – Änderungsrechtsakt Erwägung 5 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(5) Der Beschluss Nr. 1720/2006/EG sollte somit geändert werden, damit die Auswahlentscheidungen schneller und effizienter abgewickelt werden können – |
(5) Damit die Auswahlentscheidungen schneller und effizienter abgewickelt werden können, ist es erforderlich, das Beratungsverfahren durch eine Verpflichtung der Kommission zur unverzüglichen Unterrichtung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten über jedwede Maßnahmen zu ersetzen, die zur Umsetzung dieses Beschlusses ohne Mitwirkung eines Ausschusses ergriffen werden – | |||||||||||||||
Änderungsantrag 2 Vorschlag für einen Beschluss – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Absatz 1 Beschluss 1720/2006/EG Artikel 9 – Absatz 1 a (neu) | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 3 Vorschlag für einen Beschluss – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Absatz 1 a (neu) Beschluss 1720/2006/EG Artikel 9 – Absatz 2 | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 4 Vorschlag für einen Beschluss – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Absatz 1 b (neu) Beschluss 1720/2006/EG Artikel 10 – Absatz 3 | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 5 Vorschlag für einen Beschluss – Änderungsrechtsakt Artikel 1 a (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
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Artikel 1a Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat 18 Monate nach Inkrafttreten dieses Beschlusses Bericht über seine Auswirkungen. |
BEGRÜNDUNG
Das Beschlussfassungsverfahren zur Durchführung der Programme
Die vom Europäischen Parlament und vom Rat zur Einführung der mehrjährigen Programme im Bereich Kultur, Bildung, Jugend und aktive Bürgerschaft gefassten Beschlüsse enthalten Vorschriften über die im „Komitologiebeschluss“ vorgesehen Verfahren und betreffen eine Reihe von Maßnahmen, die zur Durchführung der Programm erforderlich sind.
Diese Verfahren werden in dem durch Beschluss Nr. 2006/512/EG des Rates geänderten Beschluss Nr. 1999/486/EG des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse geregelt.
Die Basisrechtsakte zu den genannten Mehrjahresprogrammen sehen die Aufteilung der Auswahlentscheidungen auf das Verwaltungs- und das Beratungsverfahren vor und regeln eindeutig die Anzahl und die Art der Auswahlentscheidungen, die dem Verfahren des Verwaltungsausschusses unterliegen. Alle übrigen Maßnahmen, einschließlich der Auswahlentscheidungen, unterliegen dem Beratungsverfahren.
Der Vorschlag der Kommission
Nach Auffassung der Kommission führt die Tatsache, dass die Auswahlentscheidungen dem Beratungsverfahren unterliegen, zu einer Verlängerung der Fristen bis zur Annahme der Entscheidungen, was ihre Effizienz beeinträchtigt.
Die Kommission weist ferner hin auf die Art der im Rahmen dieser Programme finanzierten Maßnahmen, die eine relativ große Zahl von Empfängern betreffen, deren Tätigkeiten in hohem Maße von der Gemeinschaftsunterstützung, die jeweils nur geringe Beträge umfasst, abhängen.
Mit dem zur Prüfung vorliegenden Vorschlag empfiehlt die Kommission, das obligatorische Beratungsverfahren für die Auswahlentscheidungen abzuschaffen, um die Beschlussfassungsverfahren zum Nutzen der potenziellen Empfänger der Finanzhilfen zu vereinfachen.
Die Kommission weist ferner darauf hin, dass der Programmausschuss zur Verkürzung der Fristen für die Stellungnahme zu den Auswahlentscheidungen nach dem Beratungsverfahren nunmehr im schriftlichen Verfahren arbeitet und über fünf Tage verfügt, um zu den ihm vorgelegten Auswahlentscheidungen Stellung zu nehmen.
Bemerkungen
Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass die Bedeutung der Komitologie in keiner Weise in Frage gestellt werden darf: Sie sichert dem Europäischen Parlament ein „Kontrollrecht“ und ein „Informationsrecht“ über die Durchführung der Rechtsakte zu, die im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens erlassen werden, und gibt ihm ferner die Möglichkeit, die von der Kommission vorgesehenen Maßnahmen gegebenenfalls anzufechten, wenn es der Auffassung ist, dass deren Tragweite die im Basisrechtsakt vorgesehenen Durchführungsbefugnisse überschreitet.
Es sei betont, dass der Ausschuss für Kultur, was die Beschlussfassung betrifft, wiederholt für ein schnelles, effizientes und transparentes Verfahren ausgesprochen hat, das aber dennoch das Kontroll- und Informationsrecht gewährleistet.
Damit die Auswahlentscheidungen zum Nutzen der Empfänger rasch und effizient getroffen werden und die Erreichung der Programmziele auf bestmögliche Art und Weise gewährleistet wird, ohne die Transparenz des Beschlussfassungsverfahrens zu beeinträchtigen, könnte das Beratungsverfahren abgelöst werden unter der Voraussetzung, dass die Kommission das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten unverzüglich über die Auswahlentscheidungen unterrichtet, die ohne Vorlage beim Programmausschuss getroffen werden.
Ferner wird es als zweckmäßig erachtet, dass die Kommission den Programmausschuss und das Europäische Parlament über das gesamte Auswahlverfahren, die von ihr geprüften Finanzierungsanträge und ihre Bewertung unterrichtet und darüber hinaus eine vollständige Liste der bewilligten und abgelehnten Anträge übermittelt.
Da es sich um ein neues Verfahren handelt, ist es sehr wichtig, dass die Gesetzgeber, Rat und Europäisches Parlament, die Ergebnisse der neuen Maßnahmen innerhalb einer vernünftigen Zeitspanne nach dem Inkrafttreten des neuen Verfahrens bewerten können. Deshalb sollte die Kommission ersucht werden, dem Parlament und dem Rat einen diesbezüglichen Bericht zu unterbreiten.
Vereinbarung zwischen Rat und Europäischem Parlament über den Abschluss des Mitentscheidungsverfahrens
Die Berichterstatterin äußert ihre Genugtuung über die konstruktive und von Offenheit geprägte interinstitutionelle Zusammenarbeit bei den zur Prüfung vorliegenden Kommissionsvorschlägen, über die Transparenz und Effizienz bei der Durchführung der Programme sowie über die unverzügliche und systematische Information des Gesetzgebers, Rat und Parlament.
Der Berichtsentwurf spiegelt die Schlussfolgerungen aus den Beratungen mit Rat und Kommission im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens wider.
VERFAHREN
Titel |
Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2008)0061 – C6-0064/2008 – 2008/0025(COD) |
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Datum der Konsultation des EP |
8.2.2008 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
CULT 21.2.2008 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Katerina Batzeli 31.3.2008 |
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Prüfung im Ausschuss |
2.6.2008 |
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Datum der Annahme |
24.6.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 3 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Maria Badia i Cutchet, Katerina Batzeli, Ivo Belet, Giovanni Berlinguer, Nicodim Bulzesc, Marielle De Sarnez, Marie-Hélène Descamps, Jolanta Dičkutė, Milan Gaľa, Claire Gibault, Vasco Graça Moura, Christopher Heaton-Harris, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Mikel Irujo Amezaga, Ramona Nicole Mănescu, Manolis Mavrommatis, Dumitru Oprea, Zdzisław Zbigniew Podkański, Mihaela Popa, Christa Prets, Pál Schmitt, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Thomas Wise |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Victor Boştinaru, Mary Honeyball, Elisabeth Morin, Reino Paasilinna, Ewa Tomaszewska, Cornelis Visser, Tadeusz Zwiefka |
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Datum der Einreichung |
27.6.2008 |
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