BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik betreffend die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse

1.7.2008 - (KOM(2007)0777 – C6‑0456/2007 – 2007/0271(COD)) - ***I

Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Johannes Blokland

Verfahren : 2007/0271(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0282/2008
Eingereichte Texte :
A6-0282/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik betreffend die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse

(KOM(2007)0777 – C6‑0456/2007 – 2007/0271(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0777),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 285 Absatz 1 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0456/2007),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0282/2008),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  fordert die Kommission auf, den Bericht gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 so bald wie möglich zu veröffentlichen;

4.  fordert die Kommission auf, den Vorschlag gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 so bald wie möglich vorzulegen, um sich überschneidende Berichtspflichten abzuschaffen;

5.  fordert die Kommission auf, weitere Berichte und Vorschläge nach den gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 veröffentlichten Berichten und Vorschlägen über die Fortschritte bei den Pilotstudien gemäß Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 1 so bald wie möglich vorzulegen;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Änderungsantrag    1

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 2 a (neu)

Verordnung (EG) Nr. 2150/2002

Artikel 4 – Absatz 3

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(2a) Artikel 4 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

 

“3. Die Kommission stellt ein Programm für Pilotstudien über Abfälle aus den in Absatz 1 Buchstabe b) genannten wirtschaftlichen Tätigkeiten auf, die von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Ziel der Pilotstudien ist es, eine Methodik zur Erhebung verlässlicher Daten auszuarbeiten, die sich auf die Grundsätze der Gemeinschaftsstatistik stützt, wie sie in Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 322/97 festgelegt sind.

 

Die Kommission finanziert die Kosten dieser Pilotstudien in einer Höhe bis zu 100 %. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Pilotstudien erlässt die Kommission die erforderlichen Durchführungs­maß­nahmen. Diese Maßnahmen, die durch Hinzufügung eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung bewirken, werden gemäß Artikel 7 Absatz 3 nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.“

BEGRÜNDUNG

Hintergrund und Zweck des Vorschlags

Die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 über die Abfallstatistik trat am 29. Dezember 2002 in Kraft. Gemäß der gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zum Beschluss 2006/512/EG müssen, damit dieses neue Ausschussverfahren (Regelungsverfahren mit Kontrolle) auf bereits in Kraft getretene Rechtsakte angewandt werden kann, die nach dem in Artikel 251 des Vertrages genannten Verfahren angenommen worden sind, diese Rechtsakte nach den geltenden Verfahren angepasst werden. Der vorliegende Kommissionsvorschlag hat daher zum Ziel, die Bestimmungen der Abfallstatistik-Verordnung gegebenenfalls an das neue Ausschussverfahren anzupassen.

Nach dem vorliegenden Vorschlag sollte die Kommission insbesondere die Befugnis erhalten, die notwendigen Kriterien für die Bewertung der Qualität sowie des Inhalts der Berichte festzulegen, die Ergebnisse der Pilotstudien umzusetzen und die Anhänge inhaltlich anzupassen. Da es sich hierbei um Maßnahmen allgemeiner Tragweite handelt, die eine Änderung von nicht wesentlichen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 bewirken, ggf. auch durch Hinzufügung neuer nicht wesentlicher Bestimmungen, müssen diese Maßnahmen gemäß dem in Artikel 5a des Beschlusses 1999/468/EG genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen werden.

Vorschlag des Berichterstatters

In wenigen Fällen wurde das alte Regelungsverfahren beibehalten, und in zwei Fällen schlägt der Berichterstatter vor, den Vorschlag dahingehend zu ändern, dass auch der Erlass der Durchführungsmaßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse der Pilotstudien und Maßnahmen für die Vorlage der Ergebnisse gemäß Artikel 3 Absätze 2 und 3 (in Artikel 4 Absatz 3 genannte Maßnahmen) unter das neue Ausschussverfahren fallen.

Bemerkungen zu verschiedenen Verzögerungen

Der Berichterstatter möchte diese Gelegenheit auch nutzen, um darauf hinzuweisen, dass bei der Durchführung der Verordnung und den Folgemaßnahmen einige Verzögerungen festzustellen sind. So ist beispielsweise zu erwähnen, dass sich die Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Ergebnisse der Abfallstatistik durch die Mitgliedstaaten[1] gemäß Artikel 6 um rund fünf Monate verzögert haben. – Der in Artikel 8 Absatz 1 genannte Bericht der Kommission über die Qualität der Statistiken und den Aufwand für die Unternehmen (Frist war der 29. Dezember 2007) liegt immer noch nicht vor. – Der Bericht der Kommission und die nachfolgenden Vorschläge zur Abschaffung sich überschneidender Berichtspflichten gemäß Artikel 8 Absatz 2 wurden dem Europäischen Parlament und dem Rat nicht übermittelt.

Der in Artikel 8 Absatz 3 genannte Bericht der Kommission über die Fortschritte bei den Pilotstudien gemäß Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 1[2] wurde am 31. Mai 2005 veröffentlicht (ebenfalls fünf Monate nach Ablauf der Frist). Was den Inhalt dieses Berichts anbelangt, so enthält er die folgenden Schlussfolgerungen:

Die ersten Ergebnisse der Pilotstudien über die Statistik der Einfuhr und Ausfuhr von Abfällen geben Aufschluss darüber, dass die Außenhandelsstatistik, die zwar als beste Quelle ermittelt wurde, keinen umfassenden Datensatz liefert, der zur Ergänzung der unter die Abfallverbringungsverordnung fallenden Daten verwendet werden kann. Für eine Reihe von Abfallkategorien, für die Statistiken erstellt werden müssen, wurde noch keine konkrete Lösung ermittelt, sodass weitere Studien notwendig sind.

Was die Statistik der Abfälle aus der Landwirtschaft, Jagd, Forstwirtschaft und Fischerei betrifft, so muss eine Vielzahl von Abfallströmen in Betracht gezogen werden; die entscheidendste Frage besteht darin, in welchem Ausmaß bioorganische Abfälle durch die Abfallstatistik erfasst werden. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Behandlung von Abfällen innerhalb des Landwirtschaftssektors und das Ausmaß, in dem diese in der Abfallstatistik aufgenommen wird.

Daher ist es notwendig, dass die Kommission einen Folgebericht über diese Pilotstudien mit zusätzlichen Vorschlägen vorlegt.

  • [1]  Verordnung (EG) Nr. 782/2005 der Kommission vom 24. Mai 2005.
  • [2]  KOM(2005)0223, veröffentlicht am 31. Mai 2005.

VERFAHREN

Titel

Abfallstatistik

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2007)0777 – C6-0456/2007 – 2007/0271(COD)

Datum der Konsultation des EP

6.12.2007

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ENVI

19.2.2008

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

JURI

19.2.2008

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

JURI

8.4.2008

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Johannes Blokland

20.2.2008

 

 

Prüfung im Ausschuss

27.5.2008

 

 

 

Datum der Annahme

24.6.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

46

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Adamos Adamou, Margrete Auken, Liam Aylward, Johannes Blokland, John Bowis, Frieda Brepoels, Hiltrud Breyer, Magor Imre Csibi, Chris Davies, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Satu Hassi, Gyula Hegyi, Jens Holm, Marie Anne Isler Béguin, Dan Jørgensen, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Urszula Krupa, Marios Matsakis, Linda McAvan, Roberto Musacchio, Riitta Myller, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Guido Sacconi, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Kathy Sinnott, María Sornosa Martínez, Antonios Trakatellis, Evangelia Tzampazi, Thomas Ulmer, Anja Weisgerber, Glenis Willmott

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Iles Braghetto, Jutta Haug, Erna Hennicot-Schoepges, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Miroslav Mikolášik

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Elspeth Attwooll, Andreas Schwab

Datum der Einreichung

1.7.2008