BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (Neufassung)
8.7.2008 - (KOM(2007)0858 – C6‑0005/2008 – 2007/0292(COD)) - ***I
Rechtsausschuss
Berichterstatter: József Szájer
(Neufassung – Artikel 80a der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (Neufassung)
(KOM(2007)0858 – C6‑0005/2008 – 2007/0292(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung – Neufassung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0858),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6‑0005/2008),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten[1],
– gestützt auf die Artikel 80a und 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6‑0298/2008),
A. in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass der vorliegende Vorschlag keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als jene, die als solche im Vorschlag ausgewiesen sind, und dass sich der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der bestehenden Rechtsakte mit diesen Änderungen auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt,
1. billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission und mit den nachstehenden Änderungen;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 11 – Absatz 4 – Unterabsatz 2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung werden gemäß dem in Artikel 14 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen. |
Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung werden gemäß dem in Artikel 14 Absatz 2 dieser Verordnung genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen. Aus Gründen äußerster Dringlichkeit kann die Kommission auf das in Artikel 14 Absatz 3 genannte Dringlichkeitsverfahren zurückgreifen. |
Begründung | |
Es sollte der übliche Text in Bezug auf das Dringlichkeitsverfahren angefügt werden um zu gewährleisten, dass dieses nur bei Vorliegen von Gründen äußerster Dringlichkeit angewendet wird. | |
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Richtlinie Anhang II – Absatz 2 – Unterabsatz 3 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Buchstabe d) braucht jedoch nicht auf Mineralwässer angewendet zu werden, die im Gebiet eines Mitgliedstaats gewonnen, genutzt und in den Handel gebracht werden, falls zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Richtlinie der Transport von natürlichem Mineralwasser in Großbehältern von der Quelle bis zum Abfüllbetrieb in diesem Mitgliedstaat zulässig war. |
Buchstabe d) braucht jedoch nicht auf Mineralwässer angewendet zu werden, die im Gebiet eines Mitgliedstaats gewonnen, genutzt und in den Handel gebracht werden, falls zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Richtlinie 80/777/EWG der Transport von natürlichem Mineralwasser in Großbehältern von der Quelle bis zum Abfüllbetrieb in diesem Mitgliedstaat zulässig war. |
Begründung | |
Es sollte klargestellt werden, dass mit „dieser Richtlinie“ die Richtlinie 80/777/EWG gemeint ist. |
- [1] ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1.
BEGRÜNDUNG
Der Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse[1] ist durch den Beschluss 2006/512/EG des Rates vom 17. Juli 2006[2] geändert worden. Mit Artikel 5a des geänderten Beschlusses 1999/468/EG wurde das neue „Regelungsverfahren mit Kontrolle“ für Maßnahmen von allgemeiner Tragweite zur Änderung von nicht wesentlichen Bestimmungen eines nach dem Mitentscheidungsverfahren erlassenen Basisrechtsakts, einschließlich durch Streichung einiger dieser Bestimmungen oder durch Hinzufügung neuer nicht wesentlicher Bestimmungen, eingeführt.
Nach der Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften und laufenden Verfahren[3] legte die Kommission unter anderem diesen aus einer Kodifizierung abgeänderten Vorschlag für eine Neufassung vor, um die Änderungen aufzunehmen, die für die Anpassung an das Regelungsverfahren mit Kontrolle notwendig sind.
Mit Beschluss vom 12. Dezember 2007 benannte die Konferenz der Präsidenten den Rechtsausschuss als federführenden Ausschuss für diese „Anpassung der Komitologiebestimmungen“ und die Fachausschüsse als mitberatende Ausschüsse. Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden einigte sich am 15. Januar 2008 über die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen dem Rechtsausschuss und den anderen beteiligten Ausschüssen.
In Anbetracht der Tatsache, dass die vorgeschlagene Anpassung an das Regelungsverfahren mit Kontrolle abgeschlossen ist, schlägt der Rechtsausschuss außer der Änderung in Bezug auf das Dringlichkeitsverfahren und einer weiteren Änderung technischer Art, die vom bereichsspezifischen Ausschuss vorgeschlagen wurden, keine Änderungen vor.
- [1] ABl. C 203 vom 17.7.1999, S. 1.
- [2] ABl. L 200 vom 22.7.2006, S. 11.
- [3] KOM(2007)0740.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (5.6.2008)
für den Rechtsausschuss
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (kodifizierte Fassung)
(KOM(2007)0858 – C6-0005/2008 – 2007/0292(COD))
Verfasserin der Stellungnahme: Irena Belohorská
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Rechtsausschuss, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 11 – Absatz 4 – Unterabsatz 2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung werden gemäß dem in Artikel 14 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen. |
Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung werden gemäß dem in Artikel 14 Absatz 2 dieser Verordnung genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen. Aus Gründen äußerster Dringlichkeit kann die Kommission auf das in Artikel 14 Absatz 3 genannte Dringlichkeitsverfahren zurückgreifen. |
Begründung | |
Es sollte der übliche Text in Bezug auf das Dringlichkeitsverfahren angefügt werden um zu gewährleisten, dass dieses nur bei Vorliegen von Gründen äußerster Dringlichkeit angewendet wird. | |
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Richtlinie Anhang II – Absatz 2 – Unterabsatz 3 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Buchstabe d) braucht jedoch nicht auf Mineralwässer angewendet zu werden, die im Gebiet eines Mitgliedstaats gewonnen, genutzt und in den Handel gebracht werden, falls zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Richtlinie der Transport von natürlichem Mineralwasser in Großbehältern von der Quelle bis zum Abfüllbetrieb in diesem Mitgliedstaat zulässig war. |
Buchstabe d) braucht jedoch nicht auf Mineralwässer angewendet zu werden, die im Gebiet eines Mitgliedstaats gewonnen, genutzt und in den Handel gebracht werden, falls zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Richtlinie 80/777/EWG der Transport von natürlichem Mineralwasser in Großbehältern von der Quelle bis zum Abfüllbetrieb in diesem Mitgliedstaat zulässig war. |
Begründung | |
Es sollte klargestellt werden, dass mit „dieser Richtlinie“ die Richtlinie 80/777/EWG gemeint ist. |
VERFAHREN
Titel |
Gewinnung von und Handel mit natürlichen Mineralwässern (Neufassung) |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2007)0858 – C6-0005/2008 – 2007/0292(COD) |
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Federführender Ausschuss |
JURI |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ENVI 19.2.2008 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Irena Belohorská 27.2.2008 |
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Prüfung im Ausschuss |
5.5.2008 |
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Datum der Annahme |
3.6.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
52 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Georgs Andrejevs, Margrete Auken, Liam Aylward, Pilar Ayuso, Irena Belohorská, Johannes Blokland, John Bowis, Frieda Brepoels, Dorette Corbey, Magor Imre Csibi, Chris Davies, Mojca Drčar Murko, Edite Estrela, Anne Ferreira, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Gyula Hegyi, Marie Anne Isler Béguin, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Peter Liese, Jules Maaten, Roberto Musacchio, Riitta Myller, Péter Olajos, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Dagmar Roth-Behrendt, Guido Sacconi, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Kathy Sinnott, Bogusław Sonik, María Sornosa Martínez, Antonios Trakatellis, Anja Weisgerber, Åsa Westlund, Anders Wijkman, Glenis Willmott |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Inés Ayala Sender, Iles Braghetto, Bairbre de Brún, Genowefa Grabowska, Rebecca Harms, Henrik Lax, Johannes Lebech, Miroslav Mikolášik, Alojz Peterle |
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ANLAGE: STELLUNGNAHME IN FORM EINES SCHREIBENS DER BERATENDEN GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE
STELLUNGNAHME
FÜR DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
DEN RAT
DIE KOMMISSION
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern
KOM(2007)0858 endgültig vom 21.12.2007 – 2007/0292(COD)
Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten, insbesondere deren Nummer 9, hat die beratende Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission am 10. Januar 2008 eine Sitzung abgehalten, in der u. a. der genannte von der Kommission vorgelegte Vorschlag geprüft wurde.
Bei der Prüfung[1] des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Neufassung der Richtlinie 80/777/EWG des Rates vom 15. Juli 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern hat die beratende Gruppe übereinstimmend festgestellt, dass der Vorschlag keine inhaltlichen Änderungen außer denjenigen enthält, die als solche ausgewiesen sind. In Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen des früheren Rechtsakts mit diesen inhaltlichen Änderungen kam die beratende Gruppe ferner zu dem Schluss, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderung der betreffenden Rechtsakte beschränkt.
C. PENNERA J.-C. PIRIS M. PETITE
Rechtsberater Rechtsberater Generaldirektor
- [1] Der beratenden Gruppe lagen die englische, die französische und die deutsche Sprachfassung des Vorschlags vor. Sie hat bei ihrer Prüfung die englische Fassung, d.h. die Originalfassung des Textes, zugrunde gelegt.
VERFAHREN
Titel |
Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (Neufassung) |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2007)0858 – C6-0005/2008 – 2007/0292(COD) |
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Datum der Konsultation des EP |
21.12.2007 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
JURI 19.2.2008 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ENVI 19.2.2008 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
József Szájer 19.12.2007 |
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Datum der Annahme |
26.6.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
24 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Carlo Casini, Titus Corlăţean, Bert Doorn, Monica Frassoni, Giuseppe Gargani, Neena Gill, Othmar Karas, Piia-Noora Kauppi, Klaus-Heiner Lehne, Hans-Peter Mayer, Manuel Medina Ortega, Hartmut Nassauer, Aloyzas Sakalas, Francesco Enrico Speroni, Diana Wallis, Rainer Wieland, Jaroslav Zvěřina, Tadeusz Zwiefka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Sharon Bowles, Vicente Miguel Garcés Ramón, Jean-Paul Gauzès, Eva Lichtenberger, József Szájer, Ieke van den Burg |
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Datum der Einreichung |
8.7.2008 |
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