BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung)
8.7.2008 - (KOM(2007)0737 – C6‑0442/2007 – 2007/0257(COD)) - ***I
Rechtsausschuss
Berichterstatter: József Szájer
(Neufassung – Artikel 80a der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung)
(KOM(2007)0737 – C6‑0442/2007 – 2007/0257(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung – Neufassung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0737),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 80 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6‑0442/2007),
– in Kenntnis der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten[1],
– gestützt auf Artikel 80a und 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6‑0300/2008),
A. in der Erwägung, dass gemäß der beratenden Gruppe, bestehend aus den Juristischen Diensten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, der vorliegende Vorschlag keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als jene, die als solche im Vorschlag bereits ausgewiesen sind, und in der Erwägung, dass hinsichtlich der Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der vorangegangenen Rechtsakte zusammen mit diesen Änderungen der Vorschlag eine klare Kodifizierung der vorhandenen Rechtstexte ohne substanzielle Änderungen enthält,
1. billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1.
BEGRÜNDUNG
Der Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse[1] ist durch den Beschluss 2006/512/EG des Rates vom 17. Juli 2006[2] geändert worden. Mit Artikel 5a des geänderten Beschlusses 1999/468/EG wurde das „neue Regelungsverfahren mit Kontrolle“ für Maßnahmen von allgemeiner Tragweite zur Änderung von nicht wesentlichen Bestimmungen eines nach dem Mitentscheidungsverfahren erlassenen Basisrechtsakts, unter anderem durch Streichung einiger dieser Bestimmungen oder durch Hinzufügung neuer nicht wesentlicher Bestimmungen, eingeführt.
Nach der Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften und laufenden Verfahren[3] legte die Kommission unter anderem diesen aus einer Kodifizierung abgeänderten Vorschlag für eine Neufassung vor, um die Änderungen aufzunehmen, die für die Anpassung an das Regelungsverfahren mit Kontrolle notwendig sind.
Mit ihrem Beschluss vom 12. Dezember 2007 benannte die Konferenz der Präsidenten den Rechtsausschuss als federführenden Ausschuss für diese „Anpassung der Komitologiebestimmungen“ und die Fachausschüsse als mitberatende Ausschüsse. Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden einigte sich am 15. Januar 2008 über die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen dem Rechtsausschuss und den anderen beteiligten Ausschüssen.
Nach Konsultation des für dieses Dossier zuständigen sektoralen Ausschusses akzeptiert der Rechtsausschuss die vorgeschlagene Anpassung an das Regelungsverfahren mit Kontrolle und schlägt keine Änderungen vor, abgesehen von den technischen Anpassungen, die von der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste vorgeschlagen wurden.
- [1] ABl. C 203 vom 17.7.1999, S. 1.
- [2] ABl. L 200 vom 22.7. 2006, S. 11.
- [3] KOM(2007)0740.
SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR VERKEHR UND FREMDENVERKEHR
Giuseppe GARGANI TRAN/D/2008/33528
Vorsitzender des Rechtsausschusses
ASP 09E206
Brüssel
Betr.: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung) - (KOM(2007)0737 - 2007/0257 (COD))
Sehr geehrter Herr GARGANI,
in seiner Sitzung vom 29. Mai 2008 hat der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr den oben genannten Vorschlag gemäß dem Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2007 geprüft, mit dem der Rechtsausschuss als federführender Ausschuss im Hinblick auf die Überprüfung der bestehenden legislativen Maßnahmen, die an das neue Regelungsverfahren mit Kontrolle angepasst werden sollen, benannt und sichergestellt wurde, dass die Fachausschüsse mitberatend hinzugezogen werden.
Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr empfiehlt Ihrem Ausschuss als dem federführenden Ausschuss einstimmig, die Anpassung ohne Änderungen (Änderungsanträge) gemäß dem Vorschlag in der Anlage zu akzeptieren.
Hochachtungsvoll
Paolo Costa
Anlage: Liste
Cc: Herrn Jarzembowski, Verfasser der Stellungnahme TRAN
Herrn Szájer, Berichterstatter JURI
ANLAGE
Observations of JURI Committee on the COM proposal |
Proposed European Parliament position |
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partial alignment to RPS, with the regulatory procedure maintained for Articles 6(3)(d), 9(4) and 9(5)(c). |
OK Clarification: Adaptations of the annexes are with RPS (art. 10). The regulatory procedure is maintained for measures that are not of general scope, because they are taken with respect to only one or more Member states (art. 6(3) and 9 (4) and (5)). |
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ANLAGE: STELLUNGNAHME IN FORM EINES SCHREIBENS DER BERATENDEN GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE
STELLUNGNAHME
FÜR DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
DEN RAT
DIE KOMMISSION
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung)
KOM(2007)0737 vom 29.11.2007 – 2007/0257(COD)
Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten, insbesondere deren Nummer 9, hat die beratende Gruppe aus Vertretern der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission am 12. Dezember 2007 eine Sitzung abgehalten, in der u. a. der genannte von der Kommission vorgelegte Vorschlag geprüft wurde.
Bei der Prüfung[1] des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Neufassung der Richtlinie 98/18/EG des Rates vom 17. März 1998 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe hat die beratende Gruppe übereinstimmend Folgendes festgestellt:
1) In Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c Satz 2 sollte der angepasste Textteil „nach Regel 12 Kapitel V des SOLAS-Übereinkommens von 1974“, der im Text des Vorschlags für eine Neufassung erscheint, gestrichen und stattdessen die Formulierung „nach Kapitel V Regel 12 Buchstabe r) des SOLAS-Übereinkommens“, die Bestandteil der ursprünglichen Richtlinie 98/18/EG ist, die in dieser Form im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wieder eingesetzt werden.
2) In Anhang I Kapitel II-2 Teil B Nummer 16 sollte der Textteil „.1 Bis spätestens 1. Oktober 2000:“, der Bestandteil der ursprünglichen Richtlinie 2002/25/EG ist, die in dieser Form im Amtsblatt veröffentlicht wurde, unmittelbar nach dem einleitenden Textteil „Zusätzlich zu den entsprechenden Anforderungen dieses Kapitels müssen Schiffe der Klasse B, die mehr als 36 Fahrgäste befördern, folgenden Anforderungen genügen:“ wieder eingesetzt werden. Ebenso sollte nach Nummer .3.10 der Textteil „.2 Bis spätestens 1. Oktober 2003:“, der auch Bestandteil der ursprünglichen Richtlinie 2002/25/EG ist, die in dieser Form im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wieder eingesetzt werden.
Aufgrund dieser Prüfung konnte die beratende Gruppe übereinstimmend feststellen, dass der Vorschlag keine inhaltlichen Änderungen außer denjenigen enthält, die als solche im Vorschlag oder in der vorliegenden Stellungnahme gekennzeichnet sind. In Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen des früheren Rechtsakts mit diesen inhaltlichen Änderungen kam die beratende Gruppe ferner zu dem Schluss, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderung der betreffenden Rechtsakte beschränkt.
C. PENNERA J.-C. PIRIS M. PETITE
Rechtsberater Rechtsberater Generaldirektor
- [1] Der beratenden Gruppe lagen die englische, die französische und die deutsche Sprachfassung des Vorschlags vor. Sie hat bei ihrer Prüfung die englische Fassung, d.h. die Originalfassung des Textes, zugrunde gelegt.
VERFAHREN
Titel |
Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Neufassung) |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2007)0737 – C6-0442/2007 – 2007/0257(COD) |
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Datum der Konsultation des EP |
29.11.2007 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
JURI 19.2.2008 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
TRAN 19.2.2008 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
TRAN 18.12.2007 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
József Szájer 19.12.2007 |
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Datum der Annahme |
26.6.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
24 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Carlo Casini, Titus Corlăţean, Bert Doorn, Monica Frassoni, Giuseppe Gargani, Neena Gill, Othmar Karas, Piia-Noora Kauppi, Klaus-Heiner Lehne, Hans-Peter Mayer, Manuel Medina Ortega, Hartmut Nassauer, Aloyzas Sakalas, Francesco Enrico Speroni, Diana Wallis, Rainer Wieland, Jaroslav Zvěřina, Tadeusz Zwiefka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Sharon Bowles, Vicente Miguel Garcés Ramón, Jean-Paul Gauzès, Eva Lichtenberger, József Szájer, Ieke van den Burg |
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Datum der Einreichung |
8.7.2008 |
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