BERICHT über den Bologna-Prozess und die Mobilität der Studierenden

8.7.2008 - (2008/2070(INI))

Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatterin: Doris Pack

Verfahren : 2008/2070(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0302/2008

BEGRÜNDUNG

1. Hintergrund

Der Bologna-Prozess, der 1999 initiiert wurde, ist eine zwischenstaatliche Initiative, die zum Ziel hat, bis zum Jahre 2010 einen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Der Grundgedanke dabei ist, Studierenden die Auswahl aus einem breiten Spektrum von Studiengängen hoher Qualität zu erleichtern und eine breite Anerkennung der von ihn gewählten Studiengängen. Hierzu sieht der Bologna Prozess drei vorrangige Aktionsbereiche vor: die Einführung des „dreigliedrigen Systems“ (Bachelor/Master/Doktorat), Qualitätssicherung und Anerkennung von Qualifikationen und Studienzeiten. Die auf dem Weg zur Erreichung dieser Ziele erzielten Fortschritte wurden während der öffentlichen Anhörung über den Bologna-Prozess erörtert, die der Ausschuss für Kultur am 4. Oktober 2007 veranstaltete. Ferner organisierte die EVP-DE-Fraktion am 6.3.2008 eine weitere Anhörung zu diesem Thema mit dem Titel Hochschulbildung: vom Bologna Prozess zu verantwortungsvoller Bildungspolitik in der EU?, die unter dem Vorsitz von Frau Doris Pack, MEP, stattfand. Bei dieser Gelegenheit gab es viele interessante Einblicke in Bezug auf die Auswirkungen des Bologna-Prozesses auf die Mobilität von Studierenden. Es wurden ferner verschiedene Hauptpunkte angesprochen, z. B. die entscheidende Rolle einer effizienten Führung, die wesentliche Bedeutung eines Unterrichts von hoher Qualität und von innovativen Lehrplänen sowie die vielen gemeinsamen internen und externen Herausforderungen, mit denen die europäische Hochschulbildung nach wie vor konfrontiert ist, um in der globalisierten Welt des einundzwanzigsten Jahrhunderts wettbewerbsfähig und erfolgreich zu bleiben.

Der Bologna-Prozesses wird fortgeführt im Zuge eines Arbeitsprogramms, das Leitlinien von alle 2 Jahre stattfindenden Ministerkonferenzen erhält: Prag 2001, Berlin 2003, Bergen 2005, London 2700 Löwen/Louvain 2009. Diese Konferenzen werden von einer Bologna-Follow-up-Gruppe[1] vorbereitet, deren Vorsitz das Land übernimmt, das zu dem Zeitpunkt den Vorsitz der Europäischen Union innehat, unterstützt durch ein Bologna-Sekretariat, das von dem/n Gastgeberland/-ländern des nächsten Ministertreffens organisiert wird.

Der Schlüssel für den Erfolg der Bologna-Zusammenarbeit ist der zu Grunde liegende partnerschaftliche Ansatz, sowohl bei der Gestaltung der Politik als auch bei der Umsetzung. Heute sind an dem Prozess 46 Länder beteiligt, alle Unterzeichner des Europäischen Kulturübereinkommens, die flexibel zusammenarbeiten, auch unter Beteiligung internationaler Organisationen und europäischer Vereinigungen, die Institutionen, Studierende, Lehrkörper und Unternehmen vertreten. Der Bologna-Prozess ist ein gutes Beispiel europäischer Zusammenarbeit, sowohl innerhalb als auch außerhalb des EU-Rahmens.

Die Hochschulbildung ist bekanntlich ein Grundbestandteil der Entwicklung von Einzelpersonen. Sie fördert das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Wachstum, eine aktive Bürgerschaft und ethische Wertvorstellungen. Was die Europäische Union anbelangt, so fällt die Hochschulbildung jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Sie ist nach wie vor eine hauptsächlich nationale Angelegenheit, und die Befugnis für Inhalt und Organisation von Studiengängen verbleibt auf nationaler Ebene.

Allerdings soll die Union gemäß Artikel 149 des Vertrags von Nizza zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung dadurch beitragen, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert, durch ein breites Spektrum von Aktionen wie der Förderung der Mobilität von Bürgern, der Konzeption gemeinsamer Studienprogramme, der Errichtung von Netzwerken, durch Informationsaustausch oder durch Unterrichtung von Sprachen der Europäischen Union.

2. Ansatz der Berichterstatterin

Der Berichterstatterin ist vor allem an der Mobilität der Studierenden innerhalb der Europäischen Union und den möglichen Auswirkungen des Bologna-Prozesses auf diese Mobilität gelegen: fördert der neue Europäische Hochschulraum die Mobilität der europäischen Studierenden oder ist er ihr eher abträglich oder hinderlich? Man sollte nicht vergessen, dass die Mobilität eines der sechs Hauptziele in der Bologna-Erklärung darstellt, deren Unterzeichner die Absicht haben, Mobilität durch Überwindung der Hindernisse für eine wirksame Ausübung der Freizügigkeit zu fördern, mit besonderem Augenmerk nicht nur auf Studierenden, sondern auch auf Lehrern, Wissenschaftlern und Verwaltungspersonal. Die Mobilität ist somit ein Eckpunkt in Bezug auf die Schaffung des Europäischen Hochschulraums sowie eines der vorrangigen Themen auf der Agenda 2007 bis 2009.

Die Berichterstatterin befürwortet den progressiven Ansatz der Europäischen Kommission und unterstützt auch deren laufende Arbeit. Die Mitgliedstaaten sollten in ihren Bemühungen um Modernisierung und innovative Reform ihrer jeweiligen Hochschulbildungssysteme unterstützt werden, da dies eine absolute Notwendigkeit angesichts der Herausforderungen der Globalisierung ist.

Die Berichterstatterin ist allerdings besorgt in Bezug auf die bisherige und künftige Umsetzung des Bologna-Prozesses, da eine Reihe der aktuellen Entwicklungen in einigen Mitgliedstaaten nicht in die beabsichtigte oder gewünschte Richtungen zeigen. Nahezu ein Jahrzehnt nach der Initiierung des Prozesses ist es nach Auffassung der Berichterstatterin Zeit, über den Prozess, seine Errungenschaften und seine Versäumnisse nachzudenken und zu diskutieren. Wir sollten zu ermitteln versuchen, wie sich die Bildungssysteme infolge des Bologna-Prozesses in der gesamte Europäischen Union verändert haben, und auch wie diese Veränderungen und Entwicklungen die Qualität der europäischen Hochschulbildung beeinflusst haben.

Zunächst möchte die Berichterstatterin unterstreichen, dass die Hochschulbildung für jeden europäischen Bürger ungeachtet seiner Nationalität, seines Geburtslandes oder -raumes zugänglich sein muss.

Die Mobilität hat viele positive Auswirkungen nicht nur auf den Einzelnen, sondern auch auf Hochschuleinrichtungen und die Gesellschaft insgesamt. Ferner sollte ihre soziale Dimension nicht übersehen werden: die Mobilität bietet eine Erfahrung von unschätzbarem Reichtum in Bezug auf die akademische, kulturelle und soziale Vielfalt. Schließlich erleichtert sie die Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, die absolut erforderlich ist für eine qualitative Entwicklung der europäischen Hochschul- und Forschungseinrichtungen.

Die Berichterstatterin möchte folgende Punkte ganz besonders herausstellen:

1. Mobilität der Studierenden: Qualität und Effizienz

2. Hochschulreform und Modernisierung der Universitäten: Qualität, Innovation und          Flexibilität

3. Finanzierung der und Investitionen in die Mobilität der Studierenden und soziale            Dimension

4. Qualität und umfassende Anerkennung von Diplomen

5. Bologna Prozess: Umsetzung in allen betroffenen Ländern.

Die Berichterstatterin räumt zwar die enorme Bedeutung einer solchen zwischenstaatlichen Initiative ein, möchte jedoch hervorheben, dass deren Umsetzung auf nationaler Ebene sehr bruchstückhaft ist. Daher ist es derzeit eher schwierig, die europäische „Fassade“ des Bologna-Prozesses zu erkennen, und daher sollte ein Rechtsrahmen geschaffen werden, stets unter Berücksichtigung dessen, dass die Studierenden im Zentrum sämtlicher Fragen und Initiativen im Bildungsbereich stehen müssen.

  • [1]  Die Europäische Kommission ist als Vollmitglied in der Bologna-Follow-up-Gruppe sowie im Bologna-Board vertreten.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (7.5.2008)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zu dem Bologna-Prozess und der Mobilität der Studierenden
(2008/2070(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Monica Maria Iacob-Ridzi

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Mobilität von Studierenden für das Parlament in seiner Haushaltspolitik stets vorrangig war und es sich darum bemüht hat, eine angemessene Mittelausstattung für die EU-Programme im Bereich der Bildung zu gewährleisten; in der Erwägung, dass seine entschlossene Haltung in Bezug auf dieses Thema trotz Kürzungen des Rates am Vorschlag der Kommission zu einer Aufstockung der Mittel für die Programme Lebenslanges Lernen und Erasmus Mundus geführt hat, die im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2007 bis 2013 und in den jüngsten Haushaltsverfahren ausgehandelt wurde,

1.  stellt fest, dass angesichts des begrenzten Handlungsspielraums aufgrund der engen Spannen in Rubrik 1A die Bemühungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zur Förderung der Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der Bildung in der EU durch insbesondere die Förderung der Mobilität, die Gewährleistung der Anerkennung von Qualifikationen und der Qualitätssicherung besonders willkommen sind;

2.  unterstreicht, dass in Anbetracht der im EU-Haushaltsplan verfügbaren begrenzten Mittel die Auswirkungen der Programme Lebenslanges Lernen und Erasmus Mundus auf die Mobilität aufmerksam überwacht werden sollten in Bezug auf die Höhe der einzelnen Stipendien und die Zahl der Personen, denen sie gewährt wurden, um eine Ausgewogenheit zwischen einer möglichst hohen Zahl von Begünstigten und einem angemessenen Niveau der Einzelfinanzierung zu gewährleisten;

3.  verweist darauf, dass im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens, die in der Erklärung vorgesehen ist, welche der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung angefügt ist, in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Überwachung und Bewertung des Programms eine Aufstockung des für die Programme im Bildungsbereich vorgesehenen Mittelumfangs in Erwägung gezogen werden könnte;

4.  bekräftigt seinen in Ziffer 15 seiner Entschließung vom 13. Dezember 2007 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008[1] zum Ausdruck gebrachten Standpunkt, wonach die Umsetzung der Programme Lebenslanges Lernen und Erasmus Mundus durch eine Exekutivagentur nicht zu einem Anstieg des Anteils der Verwaltungskosten an der gesamten Mittelausstattung führen darf.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.5.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laima Liucija Andrikienė, Reimer Böge, Paulo Casaca, Daniel Dăianu, Valdis Dombrovskis, Brigitte Douay, Hynek Fajmon, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Louis Grech, Nathalie Griesbeck, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Mario Mauro, Francesco Musotto, Theodor Dumitru Stolojan, László Surján, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.6.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia i Cutchet, Katerina Batzeli, Ivo Belet, Giovanni Berlinguer, Nicodim Bulzesc, Marie-Hélène Descamps, Milan Gaľa, Claire Gibault, Vasco Graça Moura, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Mikel Irujo Amezaga, Ramona Nicole Mănescu, Manolis Mavrommatis, Dumitru Oprea, Doris Pack, Zdzisław Zbigniew Podkański, Mihaela Popa, Christa Prets, Pál Schmitt, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Thomas Wise, Tomáš Zatloukal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Victor Boştinaru, Mary Honeyball, Ewa Tomaszewska, Cornelis Visser, Jaroslav Zvěřina