BERICHT über die Ausschöpfung der digitalen Dividende in Europa:ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen

10.7.2008 - (2008/2099(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Patrizia Toia
Verfasser der Stellungnahme (*): Cornelis Visser, Ausschuss für Kultur und Bildung
(*) Verfahren mit assoziiertem Ausschuss – Artikel 47 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2008/2099(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0305/2008
Eingereichte Texte :
A6-0305/2008
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Ausschöpfung der digitalen Dividende in Europa: ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen

(2008/2099(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Ausschöpfung der digitalen Dividende in Europa: ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen (KOM(2007)0700) (Mitteilung der Kommission über ein gemeinsames Konzept für die Frequenznutzung),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2007 zu dem Weg zu einer europäischen Frequenzpolitik[1],

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über frequenzpolitische Prioritäten der EU für die Digitalumstellung im Hinblick auf die bevorstehende regionale Funkkonferenz 2006 (RRC-06) – (KOM(2005)0461),

–   in Kenntnis der Stellungnahme der Gruppe für Frequenzpolitik vom 14. Februar 2007 zu den frequenzpolitischen Auswirkungen der digitalen Dividende für die EU,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2005 zur Beschleunigung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk[2],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A6‑0305/2008),

A. in der Erwägung, dass durch die Umstellung des terrestrischen Fernsehens von Analog- auf Digitaltechnik bis Ende 2012 infolge der höheren Übertragungseffizienz der Digitaltechnik eine beträchtliche Menge an Funkfrequenzen in der Europäischen Union frei werden und sich somit Möglichkeiten zur Neuzuweisung von Frequenzen und neue Chancen für ein Wachstum des Marktes und für eine Ausweitung hochwertiger Dienstleistungen für Verbraucher und eine höhere Auswahl bieten,

B.  in der Erwägung, dass die Funkfrequenzen nur dann voll ausgeschöpft werden können, wenn durch koordiniertes Handeln auf EU-Ebene erreicht wird, dass diese Frequenzen so effizient wie möglich genutzt werden,

C. in der Erwägung, dass Funkfrequenzen für die Bereitstellung einer breiten Palette von Dienstleistungen sowie für die Entwicklung technologiegestützter Märkte, deren Marktvolumen schätzungsweise 2,2 % des BIP der EU beträgt, von entscheidender Bedeutung sind und daher einen Schlüsselfaktor für Wachstum, Produktivität und Entwicklung der europäischen Industrie im Einklang mit der Lissabon-Strategie darstellen,

D. in der Erwägung, dass Funkfrequenzen sowohl eine knappe natürliche Ressource als auch ein öffentliches Gut sind und eine effiziente Nutzung der Frequenzen eine entscheidende Voraussetzung für die Gewährleistung des Zugangs zu Frequenzen durch die verschiedenen Interessengruppen, die Verbindungsdienste anbieten möchten, ist,

E.   in der Erwägung, dass es in den Mitgliedstaaten keinen gemeinsamen Zeitplan für die Digitalumstellung gibt; in der Erwägung, dass die Pläne für die Digitalumstellung in vielen Mitgliedstaaten weit vorangeschritten sind, während in einigen anderen Mitgliedstaaten die digitale Umstellung bereits vollzogen wurde,

F.   in der Erwägung, dass die Mitteilung der Kommission über ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der Frequenzen Bestandteil des Pakets über elektronische Kommunikation ist, das die Kommission im November 2007 zur Reform des Rechtsrahmens im Bereich der elektronischen Kommunikation verabschiedet hat;

G.  in der Erwägung, dass in der Europäischen Union gegenwärtig in vielen Mitgliedstaaten die (Neu-)Zuweisung von Funkfrequenzen an digitale Rundfunkbetreiber im Gange ist, was zur Folge hat, dass die betreffenden Frequenzen vergeben und dadurch für viele Jahre gesperrt sind,

H.  in der Erwägung, dass technologische Neutralität ein Schlüsselfaktor für die Förderung der Interoperabilität ist und maßgebliche Bedeutung für eine flexiblere und transparentere Politik der Digitalumstellung hat, die das öffentliche Interesse berücksichtigt,

I.    in der Erwägung, dass der Rat die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, die Digitalumstellung nach Möglichkeit noch vor 2012 vorzunehmen,

J.    in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten ihre Vorschläge für die Digitalumstellung veröffentlicht haben,

1.   ist sich der Bedeutung der i2010-Initiative als Teil der erneuerten Lissabonner Strategie bewusst und betont die Bedeutung eines effizienten Zugangs zu den Frequenzen und deren effiziente Nutzung für das Ereichen der Ziele von Lissabon; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass der Zugang zu Breitbanddiensten notwendig ist, um die digitale Kluft zu überbrücken;

2.   betont die Notwendigkeit der Digitalumstellung, die gemeinsam mit der Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien und der digitalen Dividende dazu beitragen wird, die digitale Kluft zu überbrücken und die Ziele von Lissabon zu erreichen;

3.   verweist auf die Abweichungen in der Praxis der Zuweisung und Nutzung von Frequenzen und auf die bestehenden Unterschiede in den einzelnen Ländern und stellt fest, dass diese Unterschiede ernst zu nehmende Hindernisse für die Schaffung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes sein können;

4.   betont, dass die digitale Dividende sich in ihrem Umfang je nach den nationalen Gegebenheiten und der einzelstaatlichen Politik in den Bereichen Medien und audiovisuelle Dienste in den einzelnen Ländern unterscheiden wird;

5.   hält es für möglich, dass aufgrund der effizienteren Frequenznutzung durch das digitale terrestrische Fernsehen ungefähr 100 MHz an digitaler Dividende mobilen Breitband- und anderen Diensten (wie Dienstleistungen für die öffentliche Sicherheit, Funketiketten, Anwendungen für die Sicherheit im Straßenverkehr) zugewiesen werden können, wobei gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Rundfunkdienstleistungen auch weiterhin florieren;

6.   weist darauf hin, dass sich gegenwärtig die meisten Mitgliedstaaten in Bezug auf Investitionen in Kommunikationsinfrastrukturen der neuer Generation im Vergleich zu anderen Industrieländern im Rückstand befinden; betont, dass es für die Wettbewerbsfähigkeit und die Geschlossenheit der Europäischen Union auf internationaler Ebene von ausschlaggebender Bedeutung ist, dass Europa im Bereich der Weiterentwicklung der Breitbandtechnologie und des Internets eine führende Rolle einnimmt, und dies insbesondere bei der Entwicklung interaktiver digitaler Plattformen und der Bereitstellung neuer Dienstleistungen in Bereichen wie elektronischer Handel, elektronische Gesundheits-, Bildungs- und Behördendienst; betont, dass umfangreichere Investitionen auf nationaler und auf europäischer Ebene getätigt werden sollten, um die Einführung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu fördern; betont, dass Bemühungen, den Zugang zu Breitbanddiensten zu sichern, nicht allein auf die digitale Dividende ausgerichtet sein sollten;

7.   ist der Überzeugung, dass aufgrund der zunehmenden technologischen Konvergenz bald neue Multiplay-Pakete, die innovative Technologien und Dienste beinhalten, angeboten werden dürften; ist zudem der Auffassung, dass es wesentlich von der Verfügbarkeit wertvoller Funkfrequenzen sowie neuer interaktiver Technologien, wie mobile Multimediatechnologien und drahtlose Technologien für den Breitbandzugang, abhängt, die eine nahtlose Interoperabilität, Anschlussfähigkeit und Abdeckung ermöglichen, ob solche Angebote zustande kommen;

8.   weist darauf hin, dass die technologische Konvergenz Realität ist und den traditionellen Diensten neue Mittel und Möglichkeiten bietet; betont, dass der Zugang zu den Frequenzbereichen, die zuvor dem Rundfunk vorbehalten waren, das Entstehen neuer Dienste ermöglichen kann, vorausgesetzt diese Frequenzbereiche werden möglichst effizient und effektiv verwaltet, um Interferenzen mit hochwertigen digitalen Rundfunkprogrammen zu vermeiden;

9.   fordert die Mitgliedstaaten auf, eng zusammenzuarbeiten, um einen effizienten, offenen und durch Wettbewerb gekennzeichneten Binnenmarkt für elektronische Kommunikation zu schaffen, der die Entwicklung neuer Netzwerktechnologien ermöglicht;

10. betont die strategische Bedeutung eines Umfelds in der Europäischen Union, in dem Raum für Innovationen, neue Technologien, neue Dienste und neue Marktteilnehmer gewährleistet wird, um Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion in Europa zu fördern; unterstreicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, den Endnutzern in Bezug auf Produkte und Dienste eine freie Wahl zu ermöglichen, um eine dynamische Entwicklung der Märkte und Technologien in der Europäischen Union zu erzielen;

11. betont, dass sich Europa durch die digitale Dividende einzigartige Möglichkeiten bieten, neue Dienste, wie Mobilfernsehen und drahtlosen Internetzugang, weiterzuentwickeln und seine weltweit führende Stellung im Bereich der mobilen Multimediatechnologie zu behaupten und gleichzeitig die digitale Kluft zu überwinden, indem neue Möglichkeiten für die Bürger, die Dienste, die Medien und die kulturelle Vielfalt in der gesamten Europäischen Union geschaffen werden;

12. stellt fest, dass eine Koordinierung auf EU-Ebene die Entwicklung fördern, die digitale Wirtschaft stärken und allen Bürgern einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang zur Informationsgesellschaft ermöglichen würde;

13. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre digitale Dividende schnellstmöglich freizugeben, damit die Bürger der EU einen Nutzen aus der Entwicklung neuer, innovativer und von Wettbewerb geprägter Dienstleistungen ziehen können; betont, dass hierfür eine aktive Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich ist, damit die auf nationaler Ebene bestehenden Hindernisse im Hinblick auf die (Neu-)Zuweisung der digitalen Dividende überwunden werden können;

14. betont, dass die Rundfunkbetreiber eine maßgebliche Rolle bei der Verteidigung pluralistischer und demokratischer Grundsätze spielen, und ist fest davon überzeugt, dass die mit der digitalen Dividende verbundenen Möglichkeiten es den öffentlich- rechtlichen und privaten Rundfunkbetreiben ermöglichen, Programme anzubieten, die den in den Gesetzen der einzelnen Mitgliedstaaten beschriebenen Zielen von allgemeinem Interesse dienen, z. B. der Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt;

15. ist der Ansicht, dass durch die digitale Dividende Rundfunkbetreibern die Möglichkeit geboten werden sollte, ihre Dienste weiterzuentwickeln und zu erweitern und gleichzeitig andere potenzielle soziale, kulturelle und wirtschaftliche Anwendungen, wie zum Beispiel neue und offene Breitbandtechnologien und Zugangsdienste zur Überwindung der digitalen Kluft, zu berücksichtigen und keine Hindernisse bezüglich der Interoperabilität zuzulassen;

16. unterstreicht die möglichen Vorteile eines koordinierten Konzepts für die Frequenznutzung in der Europäischen Union in Bezug auf Größeneinsparungen und die Entwicklung interoperabler drahtloser Dienste sowie zur Vermeidung einer Fragmentierung, die zu einer suboptimalen Nutzung dieser knappen Ressource führt; ist der Ansicht, dass im Hinblick auf eine effiziente Frequenznutzung zwar sowohl eine bessere Koordinierung als auch mehr Flexibilität nötig sind, die Kommission und die Mitgliedstaaten jedoch für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und Grad der Harmonisierung sorgen müssen, um den größtmöglichen Nutzen aus der digitalen Dividende zu ziehen;

17. ist der Auffassung, dass die digitale Dividende durchaus auf effiziente Art und Weise zugewiesen werden kann, ohne die Akteure, die gegenwärtig im Besitz von Frequenznutzungslizenzen für das Ultrahochfrequenzband sind, zu behindern; ist zudem der Ansicht, dass die bestehenden Rundfunkdienste wirkungsvoll fortgeführt und ausgeweitet werden können und gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass neuen mobilen Multimediadiensten und drahtlosen Technologien für den Breitbandzugang beträchtliche Funkfrequenzen im Ultrahochfrequenzband zugewiesen werden, um den europäischen Bürgern neue interaktive Dienste zur Verfügung stellen zu können;

18. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten im Falle von Auktionen für die Zuweisung von Frequenzen ein gemeinsames Konzept in Bezug auf die Bedingungen und Modalitäten der Auktionen und der Zuweisung der freigewordenen Ressourcen erstellen sollten; fordert die Kommission auf, diesbezügliche Leitlinien vorzulegen;

19. betont, dass das Leitprinzip bei der Zuweisung der digitalen Dividende darin bestehen sollte, dem allgemeinen Interesse zu dienen, indem in den Bereichen Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft Bestleistungen in Bezug auf ein größeres und geografisch weiter gefasstes Angebot an Diensten und digitalen Inhalten für die Bürger sichergestellt und nicht nur die öffentlichen Einnahmen erhöht werden, und gleichzeitig die Rechte der gegenwärtigen Nutzer von audiovisuellen Mediendiensten geschützt und kulturelle und sprachliche Vielfalt widerspiegelt werden;

20. betont, dass sich der Europäischen Union durch die digitale Dividende einzigartige Möglichkeiten bieten, ihre Stellung als einer der weltweit führenden Akteure im Bereich der mobilen Multimediatechnologie zu behaupten und gleichzeitig die digitale Kluft durch ein größeres Angebot an Informationen, Wissen und Diensten zu überwinden, wodurch alle europäischen Bürger miteinander verbunden und neue Möglichkeiten für die Medien, die Kultur und die Vielfalt in der gesamten Europäischen Union geschaffen werden würden;

21. betont, dass eine Möglichkeit, die Ziele von Lissabon mit Hilfe der digitalen Dividende zu erreichen, darin besteht, die Verfügbarkeit von Breitbandzugängen für die Bürger und Wirtschaftsakteure in der Europäischen Union zu erhöhen, die digitale Kluft dadurch zu überwinden, dass auch benachteiligte, abgelegene oder ländliche Gebiete in den Genuss dieser Leistung kommen, und die allgemeine Abdeckung in den Mitgliedstaaten sicherzustellen;

22. bedauert, dass die europäischen Bürger – insbesondere auf dem Gebiet des Rundfunks – leider in sehr unterschiedlichem Maße Zugang zu digitalen Dienstleistungen haben; stellt fest, dass ländliche Gebiete und Randgebiete im Hinblick auf den Ausbau der digitalen Dienstleistungen (in Bezug auf Geschwindigkeit, Auswahl und Qualität) besonders benachteiligt sind; fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um sicherzustellen, dass die Digitalumstellung schnell und für all ihre Bürger auf faire Art und Weise vollzogen wird;

23. betont, dass es sich bei der digitalen Kluft nicht nur um ein Problem ländlicher Räume handelt; hebt hervor, dass es bei eine Reihe älterer Hochhäuser schwierig ist, die Infrastruktur für neue Netze zu installieren; hebt hervor, dass die Funkfrequenzen bei der Überbrückung der digitalen Kluft sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten nutzbringend sein können;

24. unterstreicht den Beitrag, den die digitale Dividende zur Bereitstellung besserer interoperabler sozialer Dienste, wie elektronische Behörden-, Gesundheits-, Ausbildungs- und Bildungsdienste, für die Bürger leisten kann, insbesondere für diejenigen, die in weniger begünstigten, abgelegenen Gebieten, wie in ländlichen und weniger entwickelten Gebieten und auf Inseln, leben;

25. fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, die behinderten und älteren Nutzern sowie Nutzern mit besonderen sozialen Bedürfnissen ermöglichen, die Vorteile der digitalen Dividende bestmöglich zu nutzen;

26. bestätigt den gesellschaftlichen Wert von Dienstleistungen für die öffentliche Sicherheit und hält es für notwendig, die betrieblichen Anforderungen dieser Dienstleistungen u.a. auch durch die Vereinbarungen über die Frequenzvergabe zu unterstützen, die infolge der Reorganisation des Ultrahochfrequenzbereichs (UHF), die sich aus der Abschaltung der analogen Dienstleistungen ergibt, erforderlich wird;

27. betont, dass die Hauptpriorität der Politik der Ausschöpfung der digitalen Dividende in Europa darin besteht, dass die Rechte der Verbraucher voll und ganz gewahrt werden sollen und es den Verbrauchern ermöglicht werden soll, hochwertige Dienste bei einem sehr breiten Spektrum an Wahlmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, und dass dabei einer effizienten Nutzung der durch die Digitalumstellung freiwerdenden Frequenzen Rechnung getragen werden soll;

28. betont, dass die digitale Dividende neue Möglichkeiten für die Erreichung der Ziele der audiovisuellen Politik und der Medienpolitik eröffnet; ist daher der Überzeugung, dass Entscheidungen über die Verwaltung der digitalen Dividende die Ziele von allgemeinem Interesse, die im Zusammenhang mit der audiovisuellen Politik und der Medienpolitik stehen, wie Meinungsfreiheit, Medienpluralismus sowie kulturelle und sprachliche Vielfalt, gemeinsam mit den Rechten von Minderjährigen unterstützt und geschützt werden sollten;

29. bestärkt die Mitgliedstaaten darin, es unter sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Aspekte für wertvoll zu erachten, Personen mit lizenzfreien Nutzungsrechten den Zugang zur Frequenzdividende zu ermöglichen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie nicht gewinnorientierten Organisationen, und damit die Effizienz der Frequenznutzung durch eine Konzentration solcher lizenzfreier Nutzungen in den derzeit ungenutzten Frequenzen (sogenannte „white spaces“) zu erhöhen;

30. fordert ein schrittweises Vorgehen auf diesem Gebiet; ist der Auffassung, dass die Auswirkungen auf kleinere – insbesondere drahtlose lokale – Netze, die gegenwärtig keiner Lizenzierungspflicht unterliegen, berücksichtigt werden müssen und dass der allgemeine Breitbandzugang insbesondere in ländlichen Gebieten gefördert werden sollte;

31. fordert die Mitgliedstaaten auf, zur Förderung von Innovationen die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden für die Frequenzverwaltung zu unterstützen, damit diese prüfen, in welchen Bereichen eine Zuweisung lizenzfreier ungenutzter Frequenzbereiche weitere neue Technologien und Dienste entstehen lassen könnte;

32. ermutigt die Mitgliedstaaten, im Zusammenhang mit der Zuweisung ungenutzter Frequenzbereiche zu prüfen, welcher Bedarf an lizenzfreiem, offenem Zugang zu Frequenzen bei nichtkommerziellen Dienstleistern, bei Dienstleistern aus dem Bildungsbereich und bei lokalen Gemeinschaften besteht, die dem Gemeinwohl dienen;

33. betont, dass bei dem Bestreben, Personen mit lizenzfreien Nutzungsrechten eine Teilhabe an der digitalen Dividende zu ermöglichen, einer der Grundgedanken darin bestehen muss, die Bedürfnisse sozialer Gruppen zu berücksichtigen, die von Ausgrenzung bedroht sind, und zwar insbesondere von behinderten und älteren Nutzern sowie von Nutzern mit besonderen sozialen Bedürfnissen;

34. erkennt den Nutzen neuer Technologien wie WLAN und Bluetooth an, die sich im lizenzfreien 2,4-GHz-Band angesiedelt haben; erkennt zudem an, dass für bestimmte Dienstleistungen bestimmte Frequenzen optimal sind; ist der Auffassung, dass die Zuweisung einiger Frequenzen in anderen niedrigen Frequenzbereichen weitere Innovationen bei neuen Dienstleistungen fördern könnte;

35. betont daher, dass Frequenzen in einer transparenten Art und Weise und unter Berücksichtigung aller Nutzungsmöglichkeiten für das neue Spektrum und ihrer Vorteile für die Gesellschaft zugeteilt werden sollten;

36. bestärkt die Mitgliedstaaten darin, den sozialen und wirtschaftlichen Wert aller Frequenzen, die in den kommenden Jahren durch den Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk frei werden, genau zu prüfen;

37. erkennt die Bedeutung des Genfer Abkommens der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) von 2006 (Regionale Funkkonferenz 2006), der nationalen Frequenzzuweisungspläne und auch der Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2007 (WRC-07) für die Reorganisation des Ultrahochfrequenzbereichs (UHF) an;

38. fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage einer gemeinsamen Methodik bis Ende 2009 nationale Strategien zur digitalen Dividende zu entwickeln; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer nationalen Strategien zur digitalen Dividende zu unterstützen und bewährte Verfahren auf EU-Ebene zu fördern;

39. unterstreicht, dass die Dringlichkeit der Umstellung in einigen Mitgliedstaaten und die unterschiedlichen nationalen Umstellungspläne eine Reaktion auf Gemeinschaftsebene erforderlich machen, mit der nicht bis zum Inkrafttreten der Änderungsrichtlinien gewartet werden kann;

40. erkennt das Recht der Mitgliedstaaten an, die Nutzung der digitalen Dividende festzulegen; betont jedoch, dass ein koordiniertes Vorgehen auf Gemeinschaftsebene den Wert der digitalen Dividende stark erhöht und die effizienteste Möglichkeit darstellt, funktechnische Störungen zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern zu vermeiden;

41. weist darauf hin, dass die digitale Dividende im Interesse der europäischen Bürger möglichst effizient und effektiv verwaltet werden sollte, um Interferenzen mit der Bereitstellung hochwertiger digitaler Fernsehprogramme für eine zunehmende Zahl von Bürgern zu vermeiden und die Rechte und Interessen der Verbraucher sowie ihre Investitionen in die Ausstattung zu achten;

42. unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten technologieneutrale Auktionen für die Zuweisung von durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen und die Ermöglichung des Handels mit diesen Frequenzen in Betracht ziehen könnten; ist jedoch der Ansicht, dass dieses Verfahren vollständig mit den Funkvorschriften der Internationalen Fernmeldeunion, den nationalen Frequenzplänen und den nationalen politischen Zielen übereinstimmen sollte, um funktechnische Störungen zwischen den angebotenen Diensten zu vermeiden; warnt vor einer Zersplitterung der Frequenzen, die zu einer suboptimalen Nutzung knapper Ressourcen führen würde; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass durch ein gemeinsames Konzept zur Frequenznutzung keine neuen Hindernisse für zukünftige Innovationen geschaffen werden;

43. unterstützt ein gemeinsames und ausgewogenes Konzept für die Nutzung der digitalen Dividende, das den Rundfunkbetreibern ermöglicht, weiterhin ihre Dienste anzubieten und zu erweitern und den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste ermöglicht, diese Ressource zu nutzen, um neue Dienste für andere wichtige soziale und wirtschaftliche Belange einzuführen; betont jedoch, dass die digitale Dividende in jedem Fall auf einer technologieneutralen Grundlage zugewiesen werden sollte;

44. betont, dass Frequenzpolitik dynamisch sein muss und sowohl Rundfunkbetreiber als auch Anbieter von Kommunikationsdiensten in die Lage versetzen muss, neue Technologien einzusetzen und neue Dienste zu entwickeln, die es ihnen ermöglichen, auch künftig eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der kultur- und medienpolitischen Ziele zu spielen und gleichzeitig neue, hochwertige Kommunikationsdienste anzubieten;

45. betont, dass sich durch eine kohärentere integrierte Planung der Frequenzvergabe auf EU-Ebene mögliche Vorteile in Bezug auf Größeneinsparungen, Innovationen, Interoperabilität und die Bereitstellung möglicher gesamteuropäischer Dienste ergeben; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, bei der Festlegung gemeinsamer Frequenzunterbänder der digitalen Dividende für unterschiedliche Anwendungsgruppen, die auf einer technologieneutraler Grundlage harmonisiert werden könnten, mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zusammenzuarbeiten;

46. ist der Ansicht, dass die Gruppenbildung in einem UHF-Band auf der Grundlage eines „Bottom-up“-Ansatzes auf die Besonderheiten der nationalen Märkte abgestimmt werden sollte und gleichzeitig sichergestellt werden sollte, dass eine Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene angestrebt wird, sobald diese einen klaren zusätzlichen Nutzen darstellt;

47. unterstützt das auf verschiedenen Gruppen des Ultrahochfrequenzbereichs basierende koordinierte Konzept für uni- und bidirektionale Dienstleistungen auf Gemeinschaftsebene, durch das eine effizientere Frequenznutzung erzielt und die Einführung innovativer und erfolgreicher nationaler, grenzüberschreitender und gesamteuropäischer Dienste erleichtert werden soll, wobei etwaige funktechnische Störungen aufgrund der Existenz unterschiedlicher Netzwerktypen im selben Frequenzband, die Ergebnisse des Genfer Abkommens der Internationalen Fernmeldeunion von 2006 (RRC-06) und der Weltfunkkonferenz 2007 (WRC-07) sowie die bestehenden Genehmigungen berücksichtigt werden;

48. ist der Ansicht, dass die auf Gemeinschaftsebene harmonisierten Frequenzen für Notdienste Zugang zu künftigen Breitbandtechnologien für den Abruf und die Übertragung von Daten bieten sollen, die für die Rettung menschlichen Lebens notwendig sind und aufgrund derer die Notdienste effizienter reagieren können;

49. fordert die Kommission nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entsprechende technische und sozio-ökonomische Studien sowie Kosten-Nutzen-Analysen zu erstellen, um die Größe und die Eigenschaften der Unterbänder zu ermitteln, die auf Gemeinschaftsebene koordiniert oder harmonisiert werden könnten; fordert, dass diese Studien in Betracht ziehen sollten, dass die digitale Dividende nicht statisch ist, sondern dass die technische Entwicklung voranschreitet und die Einführung neuer Technologien die Nutzung des UHF-Bandes für neue Formen innovativer, sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Dienste, die über Rundfunkdienste und drahtlose Breitbandtechnologie hinausgehen, ermöglichen dürfte;

50. fordert die Kommission auf, sich um eine Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Mitgliedstaaten zu bemühen, damit diese ähnliche Frequenzpläne annehmen oder ihre Frequenzzuweisung mit der Europäischen Union abstimmen, um funktechnische Störungen bei Telekommunikationsanwendungen zu vermeiden;

51. ersucht die Kommission, eine Studie zu Konflikten zwischen den Anwendern von Open-Source-Software und den Zertifizierungsbehörden in Bezug auf SDR-Systeme zu erstellen;

52. ersucht die Kommission, Schritte zu einer Reduzierung der rechtlichen Verpflichtungen in Zusammenhang mit dem Betrieb drahtloser Maschennetzwerke vorzuschlagen;

53. fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat unverzüglich nach Fertigstellung dieser Studien und nach Konsultation der Gruppe für Frequenzpolitik sowie der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation und unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten einen Vorschlag für Maßnahmen vorzulegen, mit denen die Nutzung der digitalen Dividende auf Gemeinschaftsebene in Übereinstimmung mit international vereinbarten Frequenzplänen besser koordiniert werden kann;

54. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 364.
  • [2]  ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 115.

BEGRÜNDUNG

Förderung einer demokratischen Debatte

Durch die Umstellung des terrestrischen Fernsehens von Analog- auf Digitaltechnik bis Ende 2012 wird infolge der höheren Übertragungseffizienz der Digitaltechnik eine beispiellose Menge an Funkfrequenzen in Europa frei werden. Dieser Frequenzzugewinn wird als „digitale Dividende“[1] bezeichnet.

Die Kommission gibt an, dass durch die digitale Dividende ausreichende Frequenzkapazitäten freiwerden, um den Rundfunkbetreibern eine erhebliche Weiterentwicklung und Erweiterung ihrer Dienste zu ermöglichen und gleichzeitig den Zugang zu dieser wertvollen Ressource für andere sozial und wirtschaftlich wichtige Anwendungen zu gewährleisten, zum Beispiel für Breitbandanwendungen zur Überwindung der „digitalen Kluft“.

Die Kommission gibt jedoch zu bedenken, dass die Vorteile der digitalen Dividende nur dann umfassend genutzt werden können, wenn unvoreingenommen ermittelt wird, welche Art der Frequenznutzung am wertvollsten ist. Immer häufiger werden Forderungen nach weiteren Diskussionen über die mögliche Nutzung der digitalen Dividende laut, und es besteht zunehmend die Notwendigkeit einer umfangreichen öffentlichen Debatte zu diesem Thema.

Ziele des öffentlichen Interesses oder Zuteilung von Märkten

Die Zuweisung der digitalen Dividende kann aufgrund unterschiedlicher politischer Erwägungen erfolgen. Der Sonderausschuss für Kultur, Medien und Sport des britischen Parlaments hat die Forderungen der Rundfunkbetreiber nach Reservierung eines Teils der digitalen Dividende für HDTV zurückgewiesen und in seinem Bericht über die neuen Medien und die Kreativ-Industrie den Ansatz der britischen Regulierungsbehörden für eine technologie- und anwendungsneutrale Versteigerung der durch die digitale Umstellung frei gewordenen Frequenzen befürwortet. Im Gegensatz dazu hat sich der französische Senat in einem kürzlich erschienenen Bericht gegen die Technologieneutralität ausgesprochen. In dem Bericht wird angeführt, dass dem Ausschuss durchaus bewusst ist, dass die Zuweisung von Frequenzen für verschiedene Nutzungen auf der Grundlage einer politischen Entscheidung, gefolgt von einer demokratischen Debatte, erfolgen sollte und nicht der „Blindheit der Marktkräfte“ überlassen werden sollte. Zudem äußert der Ausschuss ernsthafte Bedenken an dem technologieneutralen Ansatz, den die Europäische Kommission im Rahmen der Überprüfung der Verordnungen zur elektronischen Kommunikation beabsichtigt anzunehmen.

Die unterschiedlichen auf nationaler Ebene vorgeschlagenen Lösungen, die Dringlichkeit der Umstellung in einigen Mitgliedstaaten und die unterschiedlichen nationalen Umstellungspläne machen eine Reaktion auf Gemeinschaftsebene erforderlich, mit der nicht bis zum Inkrafttreten der Änderungsrichtlinien gewartet werden kann.

Die Mitgliedstaaten sind zwar berechtigt, die Nutzung der digitalen Dividende festzulegen, jedoch kann durch ein koordiniertes Vorgehen auf Gemeinschaftsebene sichergestellt werden, dass funktechnische Störungen zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern vermieden werden.

Vermittlung zwischen den konkurrierenden Nutzungsmöglichkeiten

Rundfunkbetreiber und Telekommunikationsbetreiber haben Studien über die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile der verschiedenen Nutzungen in Auftrag gegeben, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kamen.

Die Berichterstatterin unterstützt nachdrücklich ein gemeinsames und ausgewogenes Konzept für die Nutzung der digitalen Dividende, das den Rundfunkbetreibern ermöglicht, weiterhin ihre Dienste anzubieten und zu erweitern und den Telekommunikationsbetreibern ermöglicht, diese Ressource zu nutzen, um neue Dienste einzuführen, wobei die Zuweisung der digitalen Dividende für andere wichtige soziale und wirtschaftliche Belange technologieneutral erfolgen sollte.

Inwieweit sollte die EU eingreifen können?

Die Kommission schlägt ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene (Annahme eines gemeinsamen Konzepts für die Frequenznutzungsplanung) vor, um eine sowohl aus sozialer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht optimale Nutzung der Dividende zu gewährleisten. Die Kommission schlägt vor, dass die durch die Umstellung des terrestrischen Fernsehens von Analog- auf Digitaltechnik freiwerdenden Frequenzen zur Vermeidung von Interferenzen in „Gruppen“ unterteilt werden sollten, die von ähnlichen Diensten genutzt werden. Die Kommission führt an, dass bei den Frequenzzuweisungen andere Anwendungen, die außerhalb Europas erfolgreich sind, ausschlaggebend sein könnten, wenn keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass unidirektionale Netze, wie Rundfunkdienste, die unteren Frequenzbänder, unidirektionale Netze mit geringer bis mittlerer Sendeleistung, wie Mobilfernsehen, die höheren Frequenzbänder und die bidirektionalen Netze mit geringer Sendeleistung, wie feste und mobile Breitbandzugänge, die höchsten Frequenzbänder nutzen sollten. Als ersten Schritt schlägt die Kommission die Erstellung technischer Studien vor, um die Größe und Eigenschaften dieser Unterbänder zu ermitteln. Zudem ist die Kommission der Ansicht, dass das von Rundfunkdiensten genutzte Unterband einzelstaatlicher Verwaltung, die multimedialen Mobilfunkdienste einer fakultativen EU-Koordinierung und die höchsten Bänder einer Harmonisierung auf EU-Ebene unterliegen sollten. Weiterhin würde die Kommission eine Entscheidung über die Gruppenbildung mit einem gemeinschaftsrechtlichen Instrument verbindlich festschreiben.

Für die Annahme dieser Entscheidung sollte die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entsprechende technische und sozio-ökonomische Studien erstellen, um die Größe und die Eigenschaften der Unterbänder zu ermitteln, die auf Gemeinschaftsebene koordiniert oder harmonisiert werden könnten.

Die Berichterstatterin unterstreicht, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat unverzüglich nach Fertigstellung der geforderten Studien und nach Konsultation der Gruppe für Frequenzpolitik sowie der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation und unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten einen Legislativvorschlag zur Annahme der erforderlichen verbindlichen Maßnahmen zur Reservierung und Koordinierung der festgelegten gemeinsamen Unterbänder der digitalen Dividende auf Gemeinschaftsebene vorlegen sollte.

Das weitere Vorgehen

Das Genfer Abkommen der Internationalen Fernmeldeunion von 2006 (RRC-06) und die Weltfunkkonferenz 2007 (WRC-07) haben einen wesentlichen Beitrag zur Reorganisation des Ultrahochfrequenzbands (UHF) geleistet. Nun ist es an der Zeit, die Entscheidungsfindung über ein gemeinsames Konzept zur Nutzung der digitalen Dividende anzustoßen, da die digitale Dividende in einigen Mitgliedstaaten bereits anfällt und der Übergang zum Digitalfernsehen in der EU voraussichtlich 2012 abgeschlossen sein wird.

Daher fordert die Berichterstatterin die Mitgliedstaaten auf,

 auf der Grundlage einer gemeinsamen Methodik bis Ende 2009 nationale Strategien zur digitalen Dividende zu entwickeln und

 die Einführung neuer Dienste zu erleichtern, indem sie untereinander und mit der Kommission zusammenarbeiten, um innerhalb der als digitale Dividende frei werdenden Frequenzen gemeinsame Frequenzbänder festzulegen, deren Nutzung durch Anwendungsgruppen optimiert werden kann.

Die Kommission sollte ihrerseits bewährte Verfahren auf EU-Ebene fördern und die erforderlichen Maßnahmen zur Reservierung und Koordinierung der gemeinsamen Frequenzbänder auf EU-Ebene vorbereiten.

  • [1]  Als digitale Dividende werden von der Kommission die Frequenzen bezeichnet, die in einem vollständig digitalen Umfeld nach Deckung des Frequenzbedarfs der bestehenden Rundfunkdienste einschließlich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen zusätzlich verfügbar sind.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (*) (24.6.2008)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zur Ausschöpfung der digitalen Dividende in Europa:ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen
(2008/2099(INI))

Verfasser der Stellungnahme (*): Cornelis Visser

(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 47 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  unterstützt die Position der Kommission, dass die digitale Dividende für die Wirtschaft der EU, das Erreichen der Ziele des Lissabonprozesses und die i2010-Strategie von grundlegender Bedeutung ist;

2.  weist darauf hin, dass die uneingeschränkte Achtung der Verbraucherrechte und die Förderung der Vielfalt und Qualität der erbrachten Dienstleistungen im Mittelpunkt der Maßnahmen zur Umstellung auf Digitaltechnik stehen sollten; betont in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen der Bewirtschaftung der digitalen Dividende ein stabiler Empfang sowie eine hohe Bild- und Tonqualität ohne Interferenzen gewährleistet sein muss und dass unter anderem zusätzliche frei empfangbare Dienste angeboten werden müssen;

3.  betont, dass die digitale Dividende sich in ihrem Umfang je nach den nationalen Gegebenheiten und der einzelstaatlichen Politik in den Bereichen Medien und audiovisuelle Dienste in den einzelnen Ländern unterscheiden wird;

4.  hält es daher für schwierig, die Nutzung der digitalen Dividende auf europäischer Ebene zu harmonisieren; ist der Ansicht, dass eine solche Initiative unter der Ägide der Mitgliedstaaten allmählich und auf freiwilliger Basis erfolgen sollte;

5.  betont jedoch, dass die Funkfrequenzen über wirtschaftliche Erwägungen hinaus eine öffentliche Ressource von sozialem, kulturellem und wirtschaftlichem Wert darstellen; erinnert daran, dass die digitale Dividende, deren Ausmaß derzeit noch niemand absehen kann, sobald die Umstellung erst einmal erfolgt ist, auch ein wichtiges Instrument der audiovisuellen Politik und Medienpolitik darstellt, durch das die Meinungsfreiheit und der Medienpluralismus, die kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie die Rechte von Minderjährigen wirksam gefördert und geschützt werden könnten;  

6.  verweist auf die unterschiedliche Lage in den Mitgliedstaaten und ist der Auffassung, dass eine Initiative auf europäischer Ebene jeweils die besondere Lage und die unterschiedlichen Bedürfnisse berücksichtigen muss;

7.  weist darauf hin, dass die digitale Dividende für die Gesellschaft große Vorteile haben kann, was die Erbringung von zahlreicheren audiovisuellen Mediendiensten, die ein breiteres Spektrum abdecken, betrifft, darunter auch Dienstleistungen, die mobilen Empfang in hoch auflösender Qualität anbieten;

8.  ist daher der Überzeugung, dass Entscheidungen über die Organisation, Zuweisung und Zuteilung der digitalen Dividende nicht nur unter Gesichtspunkten der Gewinnmaximierung getroffen werden sollten, sondern auch die Rechte der gegenwärtigen Nutzer von audiovisuellen Mediendiensten schützen und kulturelle und sprachliche Vielfalt widerspiegeln sollten;

9.  betont, dass Frequenzen in einer transparenten Art und Weise und unter Berücksichtigung aller Nutzungsmöglichkeiten für das neue Spektrum und ihrer Vorteile für die Gesellschaft zugeteilt werden sollten;

10. betont, dass die Rundfunkbetreiber eine maßgebliche Rolle bei der Verteidigung pluralistischer und demokratischer Grundsätze spielen, und ist fest davon überzeugt, dass die mit der digitalen Dividende verbundenen Möglichkeiten es den öffentlich- rechtlichen und privaten Rundfunkbetreiben ermöglichen, Programme anzubieten, die den in den Gesetzen der einzelnen Mitgliedstaaten beschriebenen Zielen von allgemeinem Interesse dienen, z. B. der Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt;

11. weist darauf hin, dass die digitale Dividende im Interesse der europäischen Bürger möglichst effizient und effektiv verwaltet werden sollte, um Interferenzen mit der Bereitstellung hochwertiger digitaler Fernsehprogramme für eine zunehmende Zahl von Bürgern zu vermeiden und die Rechte und Interessen der Verbraucher sowie ihre Investitionen in die Ausstattung zu achten;

12. unterstreicht, dass die Frequenzpolitik dynamisch sein muss und die Rundfunkbetreiber in die Lage versetzen sollte, künftige neue Technologien einzusetzen und neue audiovisuelle Mediendienste zu entwickeln, damit sie auch weiterhin in erheblichem Maße dazu beitragen können, dass kulturelle Vielfalt und Medienpluralismus gewährleistet sind, und gleichzeitig die immer neuen Erwartungen der Öffentlichkeit erfüllen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.6.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia i Cutchet, Katerina Batzeli, Ivo Belet, Giovanni Berlinguer, Nicodim Bulzesc, Marielle De Sarnez, Marie-Hélène Descamps, Jolanta Dičkutė, Milan Gaľa, Claire Gibault, Vasco Graça Moura, Christopher Heaton-Harris, Ruth Hieronymi, Mikel Irujo Amezaga, Ramona Nicole Mănescu, Manolis Mavrommatis, Ljudmila Novak, Dumitru Oprea, Zdzisław Zbigniew Podkański, Mihaela Popa, Christa Prets, Pál Schmitt, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Thomas Wise

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Victor Boştinaru, Mary Honeyball, Elisabeth Morin, Ewa Tomaszewska, Cornelis Visser

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (28.5.2008)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Thema „Ausschöpfung der digitalen Dividende in Europa: ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen“
(2008/2099(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Heide Rühle

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stimmt der Auffassung zu, dass die optimale Nutzung der digitalen Dividende in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht sichergestellt werden muss;

2.  betont die Notwendigkeit der Digitalumstellung, die gemeinsam mit der Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien und der digitalen Dividende dazu beitragen wird, die digitale Kluft zu überbrücken und die Ziele von Lissabon zu erreichen;

3.  betont, dass Funkfrequenzen eine Schlüsselressource und für das wirkungsvolle Funktionieren des Binnenmarktes wichtig sind; stimmt der Auffassung zu, dass die digitale Dividende eine einzigartige Gelegenheit ist, den Rundfunkveranstaltern Frequenzbereiche zu Verfügung zu stellen, die ihnen ermöglichen, ihre Dienste erheblich weiter zu entwickeln und zu erweitern sowie gleichzeitig die schnell wachsende Nachfrage nach drahtlosen Kommunikationsdiensten insbesondere in ländlichen Gebieten zu decken; betont, dass umfangreichere Investitionen auf nationaler und auf europäischer Ebene getätigt werden sollten, um die Einführung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu fördern; betont, dass Bemühungen, den Zugang zu Breitbanddiensten zu sichern, nicht allein auf die digitale Dividende ausgerichtet sein sollten;

4.  verweist auf die Abweichungen in der Praxis der Zuweisung und Nutzung von Frequenzen und auf die bestehenden Unterschiede in den einzelnen Ländern und stellt fest, dass diese Unterschiede ernst zu nehmende Hindernisse für die Schaffung eines wirkungsvoll funktionierenden Binnenmarktes sein können;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Aktionspläne für die Nutzung und die Freisetzung von Frequenzbereichen sowie für das Potenzial der digitalen Dividende, das nach der Digitalumstellung zur Verfügung stehen wird, auszuarbeiten;

6.  stellt fest, dass eine Koordinierung auf EU-Ebene die Entwicklung fördern, die digitale Wirtschaft stärken und allen Bürgern einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang zur Informationsgesellschaft ermöglichen würde;

7.  hebt die Bedeutung der technologischen Neutralität für die Förderung von Innovation und Interoperabilität hervor; fordert eine flexiblere und transparentere Politik, die dem öffentlichen Interesse Rechnung trägt und zu der eine gleichmäßige Gebietsabdeckung, Medienpluralismus, kulturelle Vielfalt und der Schutz gegen Eingriffe gehören;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden für die Frequenzbewirtschaftung zu unterstützen, damit diese prüfen, in welchen Bereichen eine gemeinsame Frequenzzuweisung neue Technologien und Dienste entstehen lassen könnte;

9.  fordert ein schrittweises Vorgehen auf diesem Gebiet; ist der Auffassung, dass die Auswirkungen auf kleinere – insbesondere lokale drahtlose – Netze, die gegenwärtig keiner Lizenzierungspflicht unterliegen, berücksichtigt werden müssen und dass der allgemeine Breitbandzugang insbesondere in ländlichen Gebieten gefördert werden sollte;

10. stimmt der Auffassung zu, dass die Koordinierung auf EU-Ebene notwendig ist, damit das gesamte Potenzial der digitalen Dividende erschlossen werden kann, betont jedoch auch, dass Flexibilität nötig ist, um einzelstaatlichen Regelungsbefugnissen, zum Beispiel bezogen auf Bedürfnisse der Gesamtgesellschaft oder den Markt vor Ort, Rechnung zu tragen; stimmt dem Gedanken zu, dass eine gemeinsame Frequenzpolitik auf EU-Ebene, wo sie notwendig ist, der ständigen Überprüfung durch demokratisch legitimierte Institutionen unterliegen sollte, damit im Bedarfsfall die nötigen Anpassungen vorgenommen werden können;

11. ist damit einverstanden, dass eine kohärentere Planung der Frequenzvergabe auf EU-Ebene angestrebt wird und die notwendigen Maßnahmen zur Reservierung und Koordinierung eines Frequenzteilbereichs für grenzüberschreitende Dienste vorbereitet werden;

12. fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Rechte der Verbraucher geschützt werden und dass die Verbraucher der Hauptnutznießer der digitalen Dividende sind;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.5.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Cristian Silviu Buşoi, Charlotte Cederschiöld, Gabriela Creţu, Janelly Fourtou, Evelyne Gebhardt, Martí Grau i Segú, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Iliana Malinova Iotova, Pierre Jonckheer, Graf Alexander Lambsdorff, Kurt Lechner, Toine Manders, Nickolay Mladenov, Catherine Neris, Zita Pleštinská, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Leopold Józef Rutowicz, Salvador Domingo Sanz Palacio, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Marianne Thyssen, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Wolfgang Bulfon, Giovanna Corda, Jan Cremers, Wolf Klinz, Manuel Medina Ortega, Gary Titley

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Elisabeth Morin, Sirpa Pietikäinen, Nicolae Vlad Popa

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (5.6.2008)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zur Ausschöpfung der digitalen Dividende in Europa: Ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen
(2008/2099(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Gunnar Hökmark

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass sich gegenwärtig die meisten Mitgliedstaaten in Bezug auf Investitionen in Kommunikationsinfrastrukturen der neuer Generation im Vergleich zu anderen Industrieländern im Rückstand befinden; betont, dass es für die Wettbewerbsfähigkeit und die Geschlossenheit der Europäischen Union auf internationaler Ebene von ausschlaggebender Bedeutung ist, dass Europa im Bereich der Weiterentwicklung der Breitbandtechnologie und des Internets eine führende Rolle einnimmt, und dies insbesondere bei der Entwicklung interaktiver digitaler Plattformen und der Bereitstellung neuer Dienstleistungen in Bereichen wie elektronischer Handel, Gesundheit, Bildung und Behörden;

2.  betont, dass sich Europa durch die digitale Dividende einzigartige Möglichkeiten bieten, neue Dienste, wie Mobilfernsehen und drahtlosen Internetzugang, weiterzuentwickeln und seine weltweit führende Stellung im Bereich der mobilen Multimediatechnologie zu behaupten und gleichzeitig die digitale Kluft zu überwinden, indem neue Möglichkeiten für die Bürger, die Dienste, die Medien und die kulturelle Vielfalt in der gesamten Europäischen Union geschaffen werden;

3.  weist darauf hin, dass die technologische Konvergenz Realität ist und den traditionellen Diensten neue Mittel und Möglichkeiten bietet; betont, dass der Zugang zu den Frequenzbereichen, die zuvor dem Rundfunk vorbehalten waren, das Entstehen neuer Dienste ermöglichen kann, vorausgesetzt diese Frequenzbereiche werden möglichst effizient und effektiv verwaltet, um Interferenzen mit hochwertigen digitalen Rundfunkprogrammen zu vermeiden;

4.  ist der Auffassung, dass die digitale Dividende durchaus auf effiziente Art und Weise zugewiesen werden kann, ohne die Akteure, die gegenwärtig im Besitz von Frequenznutzungslizenzen für das Ultrahochfrequenzband sind, zu behindern; ist zudem der Ansicht, dass die bestehenden Rundfunkdienste wirkungsvoll fortgeführt und ausgeweitet werden können und gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass neuen mobilen Multimediadiensten und drahtlosen Technologien für den Breitbandzugang beträchtliche Funkfrequenzen im Ultrahochfrequenzband zugewiesen werden, um den europäischen Bürgern neue interaktive Dienste zur Verfügung stellen zu können;

5.  ist der Überzeugung, dass aufgrund der zunehmenden technologischen Konvergenz bald neue Multiplay-Pakete, die innovative Technologien und Dienste beinhalten, angeboten werden dürften; ist zudem der Auffassung, dass es wesentlich von der Verfügbarkeit wertvoller Funkfrequenzen sowie neuer interaktiver Technologien, wie mobile Multimediatechnologien und drahtlose Technologien für den Breitbandzugang, abhängt, die eine nahtlose Interoperabilität, Anschlussfähigkeit und Abdeckung ermöglichen, ob solche Angebote zustande kommen;

6.  betont, dass sich der Europäischen Union durch die digitale Dividende einzigartige Möglichkeiten bieten, ihre Stellung als einer der weltweit führenden Akteure im Bereich der mobilen Multimediatechnologie zu behaupten und gleichzeitig die digitale Kluft durch ein größeres Angebot an Informationen, Wissen und Diensten zu überwinden, wodurch alle europäischen Bürger miteinander verbunden und neue Möglichkeiten für die Medien, die Kultur und die Vielfalt in der gesamten Europäischen Union geschaffen werden würden;

7.  unterstützt die Bemühungen um ein koordiniertes Konzept für die Frequenznutzung, um die optimale Nutzung der digitalen Dividende sicherzustellen, wobei es den Rundfunkveranstaltern möglich sein soll, weiterhin ihre bisherigen Dienste anzubieten und weiter auszubauen, wodurch wiederum anderen neuen Akteuren ermöglicht wird, im Einklang mit internationalen Übereinkommen und nationalen politischen Prioritäten Nutzen aus der digitalen Dividende zu ziehen;

8.  betont die strategische Bedeutung eines Umfelds in der Europäischen Union, in dem Raum für Innovationen, neue Technologien, neue Dienste und neue Marktteilnehmer gewährleistet wird, um die Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion in Europa zu fördern; unterstreicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, den Endnutzern in Bezug auf Produkte und Dienste eine freie Wahl zu ermöglichen, um eine dynamische Entwicklung der Märkte und Technologien in der Europäischen Union zu erzielen;

9.  betont, dass die Europäische Union von diesen einzigartigen Möglichkeiten so bald wie möglich profitieren sollte, wenn sie eine weltweit führende Rolle im Bereich der neuen interaktiven digitalen Plattformen einnehmen und das in der i2010-Strategie angestrebte Ziel einer „Informationsgesellschaft für alle“ verwirklichen möchte; hält hierfür eine aktive Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten für erforderlich, damit die auf nationaler Ebene bestehenden Hindernisse im Hinblick auf die Neuzuweisung der digitalen Dividende überwunden werden können;

10. betont die Vorteile für die Mitgliedstaaten, wenn sie die digitale Dividende schnellstmöglich freigeben, da dies den europäischen Bürgern und Verbrauchern ermöglicht, aus den neuen, innovativen und vom Wettbewerb geprägten Diensten Nutzen zu ziehen; weist insbesondere darauf hin, dass einige Länder bereits eine digitale Umstellung vollzogen und/oder ihre digitale Dividende ermittelt haben;

11. unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten technologieneutrale Auktionen für die Zuweisung von durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen und die Ermöglichung des Handels mit diesen Frequenzen in Betracht ziehen könnten; ist jedoch der Ansicht, dass dieses Verfahren vollständig mit den Funkvorschriften der Internationalen Fernmeldeunion, den nationalen Frequenzplänen und den nationalen politischen Zielen übereinstimmen sollte, um funktechnische Störungen zwischen den angebotenen Diensten zu vermeiden; warnt vor einer Zersplitterung der Frequenzen, die zu einer suboptimalen Nutzung knapper Ressourcen führen würde; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass durch ein gemeinsames Konzept zur Frequenznutzung keine neuen Hindernisse für zukünftige Innovationen geschaffen werden;

12. betont, dass die digitale Dividende neue Möglichkeiten für die Umsetzung der nationalen audiovisuellen und medienpolitischen Ziele bietet; ist daher der Überzeugung, dass Entscheidungen über die Verwaltung der digitalen Dividende die Ziele von allgemeinem Interesse, die im Zusammenhang mit der audiovisuellen Politik und der Medienpolitik stehen, wie Meinungsfreiheit, Medienpluralismus sowie kulturelle und sprachliche Vielfalt, unterstützen sollten;

13. fordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, damit durch die Festlegung gemeinsamer Frequenzbänder für die Entwicklung neuer gesamteuropäischer Dienste und für die Schaffung von ausreichend Raum zur Einführung neuer Technologien ein effizienter, offener und wettbewerbsfähiger Binnenmarkt verwirklicht werden kann;

14. ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten im Falle von Auktionen für die Zuweisung von Frequenzen ein gemeinsames Konzept in Bezug auf die Bedingungen und Modalitäten der Auktionen und der Zuweisung der freigewordenen Ressourcen erstellen sollten; fordert die Kommission auf, diesbezüglich Leitlinien vorzulegen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.6.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

0

9

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mariela Velichkova Baeva, Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Sharon Bowles, David Casa, Manuel António dos Santos, Jonathan Evans, Elisa Ferreira, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Donata Gottardi, Dariusz Maciej Grabowski, Benoît Hamon, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Sophia in ‘t Veld, Othmar Karas, Piia-Noora Kauppi, Wolf Klinz, Christoph Konrad, Guntars Krasts, Kurt Joachim Lauk, Janusz Lewandowski, Andrea Losco, Astrid Lulling, Florencio Luque Aguilar, Tobias Pflüger, John Purvis, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Dariusz Rosati, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Peter Skinner, Margarita Starkevičiūtė, Ivo Strejček, Ieke van den Burg, Cornelis Visser

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Katerina Batzeli, Dragoş Florin David, Mia De Vits, Harald Ettl, Ján Hudacký, Margaritis Schinas, Theodor Dumitru Stolojan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Edit Bauer

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.6.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Šarūnas Birutis, Jan Březina, Philippe Busquin, Jerzy Buzek, Giles Chichester, Dragoş Florin David, Pilar del Castillo Vera, Den Dover, Nicole Fontaine, Adam Gierek, Norbert Glante, András Gyürk, Fiona Hall, David Hammerstein, Rebecca Harms, Erna Hennicot-Schoepges, Mary Honeyball, Romana Jordan Cizelj, Angelika Niebler, Atanas Paparizov, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Anni Podimata, Herbert Reul, Mechtild Rothe, Paul Rübig, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexander Alvaro, Avril Doyle, Christian Ehler, Juan Fraile Cantón, Erika Mann, Vittorio Prodi, John Purvis, Esko Seppänen, Silvia-Adriana Ţicău, Vladimir Urutchev, Lambert van Nistelrooij