BERICHT über den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation (2009)
18.7.2008 - (KOM(2008)0159 – C6‑0151/2008 – 2008/0064(COD)) - ***I
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatterin: Katerina Batzeli
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation (2009)
(KOM(2008)0159 – C6‑0151/2008 – 2008/0064(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0159),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 149 und 150 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6‑0151/2008),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6‑0319/2008),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Entscheidung Erwägung 8 | |
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(8) Da die Förderung der Kreativität und Innovationsfähigkeit durch lebenslanges Lernen zu den Zielen bestehender Programme gehört, insbesondere des Programms für lebenslanges Lernen1, kann zur Durchführung eines solchen Europäischen Jahres dieses Programm herangezogen werden, das Finanzierungsprioritäten auf Jahres- oder Mehrjahresbasis vorsieht; auch andere Programme und Politikbereiche, etwa Unternehmen, Kohäsion, Entwicklung des ländlichen Raums, Forschung und Informationsgesellschaft, tragen zur Förderung der Kreativität und Innovationsfähigkeit bei und können das Europäische Jahr innerhalb ihres jeweiligen Rechtsrahmens unterstützen. |
(8) Da die Förderung der Kreativität und Innovationsfähigkeit durch lebenslanges Lernen zu den Zielen bestehender Gemeinschaftsprogramme gehört, können zur Durchführung eines solchen Europäischen Jahres diese Programme herangezogen werden, die Finanzierungsprioritäten auf Jahres- oder Mehrjahresbasis vorsehen; auch andere Programme und Politikbereiche, etwa Kultur, Kommunikation, Unternehmen, Kohäsion, Entwicklung des ländlichen Raums, Forschung und Informationsgesellschaft, tragen zur Förderung der Kreativität und Innovationsfähigkeit bei und können das Europäische Jahr innerhalb ihres jeweiligen Rechtsrahmens unterstützen. |
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1 Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 (ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 45). |
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Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Entscheidung Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe a | |
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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a) Schaffung einer Umgebung, die förderlich ist für Innovation, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit in einer sich rasch verändernden Welt, und kreatives Management der Vielfalt, wobei alle Formen der Innovation, einschließlich sozialer und unternehmerischer Innovation, berücksichtigt werden sollten; |
a) Schaffung einer Umgebung, die förderlich ist für Innovation und Anpassungsfähigkeit in einer sich rasch verändernden Welt, wobei alle Formen der Innovation, einschließlich sozialer und unternehmerischer Innovation, berücksichtigt werden sollten; |
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Entscheidung Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe a a (neu) | |
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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aa) Betonung der Offenheit gegenüber kultureller Vielfalt zur Pflege der interkulturellen Kommunikation und zur Förderung engerer Kontakte zwischen den Künsten sowie mit Schulen und Universitäten; |
Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Entscheidung Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe b | |
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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b) Anregung von ästhetischer Sensibilität, emotionaler Entwicklung, lateralem Denken und Intuition sowie Förderung der Kreativität bei allen Kindern von den frühesten Entwicklungsphasen an, auch in der vorschulischen Betreuung; |
b) Anregung von ästhetischer Sensibilität, emotionaler Entwicklung, kreativem Denken und Intuition bei allen Kindern von den frühesten Entwicklungsphasen an, auch in der vorschulischen Betreuung; |
Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Entscheidung Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe c | |
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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c) Sensibilisierung für die Bedeutung von Kreativität, Innovation und Unternehmergeist für die persönliche Entwicklung sowie für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung; außerdem Förderung unternehmerischer Denkweise, insbesondere unter Jugendlichen; |
c) Sensibilisierung für die Bedeutung von Kreativität, Innovation und Unternehmergeist für die persönliche Entwicklung sowie für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung; außerdem Förderung unternehmerischer Denkweise, insbesondere unter Jugendlichen, durch Zusammenarbeit mit der Wirtschaft; |
Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Entscheidung Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe f | |
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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f) Erweiterung des Zugangs und Reduzierung der Ungleichheiten beim Zugang zu einer Vielzahl unterschiedlicher kreativer Ausdrucksformen während der gesamten formalen Bildung und insbesondere während der besonders wichtigen Entwicklungsjahre junger Menschen, um zu vermeiden, dass die persönliche Entwicklung einiger von ihnen behindert wird; |
f) Erweiterung des Zugangs zu einer Vielzahl unterschiedlicher kreativer Ausdrucksformen sowohl während der gesamten formalen Bildung als auch durch nichtformale und informelle Jugendaktivitäten; |
Änderungsantrag 7 Vorschlag für eine Entscheidung Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe g | |
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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g) Sensibilisierung für die Tatsache, dass Kreativität, Wissen und Flexibilität in einer Zeit raschen technologischen Wandels und globaler Integration für ein erfolgreiches und erfülltes Leben wichtig sind; die Menschen sollen dafür gerüstet werden, ihre beruflichen Aufstiegschancen in allen Bereichen zu verbessern, in denen Kreativität und Innovationsfähigkeit eine wichtige Rolle spielen; |
g) Sensibilisierung der Menschen, ob innerhalb oder außerhalb des Arbeitsmarkts, für die Tatsache, dass Kreativität, Wissen und Flexibilität in einer Zeit raschen technologischen Wandels und globaler Integration für ein erfolgreiches und erfülltes Leben wichtig sind; die Menschen sollen dafür gerüstet werden, ihre beruflichen Aufstiegschancen in allen Bereichen zu verbessern, in denen Kreativität und Innovationsfähigkeit eine wichtige Rolle spielen; |
Änderungsantrag 8 Vorschlag für eine Entscheidung Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe h | |
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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h) Förderung engerer Kontakte zwischen den Künsten, der Wirtschaft sowie den Schulen und Universitäten; |
entfällt |
Änderungsantrag 9 Vorschlag für eine Entscheidung Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe i | |
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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i) Entwicklung von Kreativität und Innovationsfähigkeit durch nichtformale und formale Aktivitäten für Jugendliche; |
entfällt |
Änderungsantrag 10 Vorschlag für eine Entscheidung Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe j | |
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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j) Ermutigung zur Entwicklung des kreativen Potenzials von Nichterwerbstätigen zur persönlichen Entfaltung und von Arbeitsuchenden zur Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt; |
entfällt |
Änderungsantrag 11 Vorschlag für eine Entscheidung Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe l | |
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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l) Betonung der Offenheit gegenüber kultureller Vielfalt als Mittel zur Förderung der interkulturellen Kommunikation und der gegenseitigen künstlerischen Befruchtung; |
entfällt |
Änderungsantrag 12 Vorschlag für eine Entscheidung Artikel 2 – Absatz 2 – Buchstabe m | |
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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m) Entwicklung von Kreativität und Innovationsfähigkeit in privaten und öffentlichen Organisationen durch Ausbildung sowie Ermutigung der Organisationen, das kreative Potenzial von Einzelpersonen, sowohl von Mitarbeitern als auch von Kunden oder Nutzern, besser auszuschöpfen. |
m) Entwicklung von Kreativität und Innovationsfähigkeit in privaten und öffentlichen Organisationen durch Ausbildung sowie Ermutigung dieser Organisationen, das kreative Potenzial sowohl von Mitarbeitern als auch von Kunden besser auszuschöpfen. |
Änderungsantrag 13 Vorschlag für eine Entscheidung Artikel 4 | |
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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Die Mitgliedstaaten ernennen einen nationalen Koordinator, der ihre Teilnahme am Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation organisiert, sofern der nationale Lissabon-Koordinator diese Rolle nicht in angemessener Weise wahrnehmen kann. Der Koordinator sorgt für die nationale Koordinierung der mit dem Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation zusammenhängenden Aktivitäten. |
Die Mitgliedstaaten ernennen einen nationalen Koordinator, der ihre Teilnahme am Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation organisiert. Der Koordinator sorgt für die nationale Koordinierung der mit dem Europäischen Jahr der Kreativität und Innovation zusammenhängenden Aktivitäten.
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Änderungsantrag 14 Vorschlag für eine Entscheidung Artikel 6 | |
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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Unbeschadet der Mittel, die dem Europäischen Jahr aus anderen Programmen und Politikbereichen wie Unternehmen, Kohäsion, Forschung und Informationsgesellschaft zufließen könnten, erfolgt die Kofinanzierung von Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres auf europäischer Ebene gemäß den Prioritäten und Vorschriften, die für die bestehenden Programme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung gelten, insbesondere für das Programm für lebenslanges Lernen. |
Die Kofinanzierung von Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres erfolgt auf europäischer Ebene gemäß den Prioritäten und Vorschriften, die für die bestehenden Programme auf Jahres- oder Mehrjahresbasis insbesondere im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung gelten. Gegebenenfalls können Programme und Maßnahmen in anderen Bereichen wie Kultur, Kommunikation, Unternehmen, Kohäsion, Entwicklung des ländlichen Raums, Forschung und Informationsgesellschaft zum Europäischen Jahr beitragen. |
Begründung
Vorschlag der Kommission
Der Vorschlag der Kommission reiht sich ein in eine Abfolge mehrer europäischer Themenjahre: So waren etwa das Jahr 2006 das Europäische Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer und das Jahr 2007 das Europäische Jahr der Chancengleichheit; das Jahr 2008 ist das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs.
Wie die Kommission feststellt, ist das allgemeine Ziel des Europäischen Jahres 2009 die Förderung der Kreativität für alle als Triebkraft für Innovation und als Schlüsselfaktor für die Entwicklung persönlicher, beruflicher, unternehmerischer und sozialer Kompetenzen durch lebenslanges Lernen. Der Vorschlag sieht vor, dass die Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit auf alle Phasen des lebenslangen Lernens zugeschnitten wird, vom Berufsleben bis ins Rentenalter, und dass alle Lernformen einbezogen werden.
Zu den Maßnahmen des Europäischen Jahres gehören, wie schon bei seinen Vorgängern, Informations- und PR-Kampagnen sowie Veranstaltungen und Initiativen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, mit denen die zentralen Botschaften und Informationen über bewährte Vorgehensweisen bekannt gemacht werden sollen.
Die Kommission sieht keine gesonderte Finanzierung für das Europäische Jahr vor. Es soll im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsprogramme und der geplanten Verwaltungsausgaben umgesetzt werden.
Bemerkungen
Der Vorschlag der Kommission beinhaltet viele richtige Ideen und Initiativen. Die Berichterstatterin stimmt mit dem Standpunkt der Kommission überein, dass Europa seine Kreativität und Innovationsfähigkeit aus sozialen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen steigern und das Potential unseres Kontinents entwickeln muss, um auf die Herausforderungen und Chancen der Globalisierung reagieren zu können.
Die Berichterstatterin unterstreicht, dass die Ausrufung eines europäischen Jahres eine Methode zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, zur Verbreitung von Wissen über vorbildliche Vorgehensweisen, zur Förderung der politischen Diskussion und des politischen Wandels sowie zur Mobilisierung der Bürgerinnen und Bürger darstellt. Damit die Europäischen Jahre aber nicht zu bloßen PR-Instrumenten werden, sollten ihre Ziele und Ergebnisse in Politiken, Programme und andere horizontale Aktionen einfließen und zugleich Ausgangspunkt für neue Aktionen und Politiken sein.
Daher sollte in jedem Europäischen Jahr ein Prozess angestoßen werden, der auch nach Ablauf des Jahres in Gang bleibt und in seinen Zielen, Aktionen und Politiken Kohärenz aufweist.
Nach Ansicht der Berichterstatterin sollte die Kommission jeweils nach Ende des Jahres einen Bericht über die Ergebnisse und den Mehrwert auf nationaler wie auf europäischer Ebene und auch zu dem konkreten Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger vorlegen.
Vereinbarung des Rats und des Europäischen Parlaments zum Mitentscheidungsverfahren
Die Berichterstatterin verleiht ihrer Befriedigung darüber Ausdruck, dass die Kommission die Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens vorgeschlagen hat, wodurch die uneingeschränkte Beteiligung der Legislativorgane, des Europäischen Parlaments und des Rats, an der Planung des Europäischen Jahres gewährleistet ist.
Ebenso äußert sich die Berichterstatterin zufrieden darüber, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem zur Prüfung anstehenden Kommissionsvorschlag konstruktiv und in offenem Geist erfolgte.
Die Berichterstatterin weist darauf hin, dass der Berichtsentwurf die Schlussfolgerungen aus den im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens mit dem Rat und der Kommission geführten Gesprächen widerspiegelt. Sie unterstreicht zudem, dass das Verfahren abgeschlossen werden muss, damit endgültige Entscheidungen über die Vorbereitung getroffen werden können und das Europäische Jahr innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens ausgerufen werden kann.
VERFAHREN
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Titel |
Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation (2009) |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2008)0159 – C6-0151/2008 – 2008/0064(COD) |
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Datum der Konsultation des EP |
28.3.2008 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
CULT 10.4.2008 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
EMPL 10.4.2008 |
ITRE 10.4.2008 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
EMPL 6.5.2008 |
ITRE 6.5.2008 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Katerina Batzeli 5.5.2008 |
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Prüfung im Ausschuss |
23.6.2008 |
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Datum der Annahme |
14.7.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Katerina Batzeli, Ivo Belet, Marie-Hélène Descamps, Věra Flasarová, Milan Gaľa, Vasco Graça Moura, Christopher Heaton-Harris, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Mikel Irujo Amezaga, Manolis Mavrommatis, Ljudmila Novak, Dumitru Oprea, Doris Pack, Zdzisław Zbigniew Podkański, Christa Prets, Karin Resetarits, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Thomas Wise, Tomáš Zatloukal |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Rolf Berend, Gyula Hegyi, Ewa Tomaszewska |
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Datum der Einreichung |
18.7.2008 |
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