BERICHT über die Gleichstellung von Frauen und Männern – 2008
28.7.2008 - (2008/2047(INI))
Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Berichterstatterin: Iratxe García Pérez
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Gleichstellung von Frauen und Männern – 2008
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 141 des EG-Vertrags,
– unter Hinweis auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union[1],
– in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstellung von Frauen und Männern - 2008 (KOM(2008)0010) („Gleichstellungsbericht der Kommission“) sowie der jährlichen Berichte aus früheren Jahren (KOM(2001)0179, KOM(2002)0258, KOM(2003)0098, KOM(2004)0115, KOM(2005)0044, KOM(2006)0071 und KOM(2007)0049),
– unter Hinweis auf den Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (KOM (2006)0092),
– unter Hinweis auf die Entscheidung des Rates 2001/51/EG vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern [2],
– in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 zu den allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds[3], insbesondere dessen Artikel 16 Absatz 1,
– unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat am 23. und 24. März 2006 angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter,
– unter Hinweis auf die am 4. Februar 2005 von den für die Gleichstellungspolitik zuständigen Ministerinnen und Ministern der EU-Mitgliedstaaten angenommene gemeinsame Erklärung,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2004 zur Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2006 zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. April 2007 zur Lage der Frauen mit Behinderungen in der Europäischen Union[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2007 zu dem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2007 zu einem Regelungsrahmen für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familienleben und Studienzeiten für junge Frauen in der Europäischen Union[8],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2007 zu der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2007[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2008 zur Rolle der Frauen in der Industrie[10],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2008 zur Lage der Frauen in den ländlichen Gebieten der EU[11],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2008 zur besonderen Situation von Frauen im Gefängnis und zu den Auswirkungen der Inhaftierung von Eltern auf deren Leben in Familie und Gesellschaft[12],
– unter Hinweis auf den Beratenden Ausschuss für Chancengleichheit für Frauen und Männer und seine am 22. März 2007 angenommene Stellungnahme zur Kluft zwischen den Geschlechtern bei der Entlohnung,
– unter Hinweis auf den von den europäischen Sozialpartnern am 22. März 2005 angenommenen Aktionsrahmen zur Gleichstellung der Geschlechter,
– in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 zu den allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds[13], insbesondere dessen Artikel 16 Absatz 1,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0325/2008),
A. in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein Grundprinzip der EU ist, das vom Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt ist; in der Erwägung, dass es trotz beträchtlicher Fortschritte in diesem Bereich immer noch zahlreiche Fälle von Ungleichbehandlung von Frauen und Männern gibt,
B. in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen ein beträchtliches Hindernis für die Gleichstellung von Frauen und Männern und eine der gängigsten Menschenrechtsverletzungen ist, die keine geografischen, wirtschaftlichen oder sozialen Grenzen kennt; in der Erwägung, dass die Zahl der Frauen, die Gewalt zum Opfer fallen, alarmierend hoch ist,
C. in der Erwägung, dass der Begriff „Gewalt gegen Frauen“ als jede gegen Frauen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung zu verstehen ist, durch die Frauen körperlicher, sexueller oder psychologischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder zugefügt werden kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob im öffentlichen oder im privaten Bereich,
D. in der Erwägung, dass Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung eine unannehmbare Verletzung der Menschenrechte und des Rechts ist und eine moderne Form der Sklaverei darstellt, die eng mit anderen Kriminalitätsformen verbunden ist, was alle Bemühungen um Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern erheblich beeinträchtigt,
E. in der Erwägung, dass die Förderung einer von Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt gekennzeichneten unternehmerischen Politik sich nicht in erster Linie am Bedarf von Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen orientieren darf, sondern dass eine Politik der Flexibilität vor allem die Zeit als Ausgangspunkt nehmen muss, die Frauen und Männer brauchen, um ihre Verantwortung in der Familie ernst nehmen zu können,
F. in der Erwägung, dass die Europäische Beschäftigungsstrategie weder besondere Gender-Leitlinien noch den Pfeiler der Chancengleichheit enthält,
G. in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Diskrepanzen im Bereich der Beschäftigung auf das Fortbestehen qualitativer wie auch quantitativer Disparitäten zwischen Frauen und Männern hindeuten,
H. in der Erwägung, dass die ungleichen Arbeitsentgelte seit 2003 auf dem Niveau von 15 % konstant geblieben sind und sich seit 2000 lediglich um einen Prozentpunkt verringert haben,
I. in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der Verteilung auf Sektoren und Berufe nicht weniger werden und in manchen Ländern sogar zunehmen,
J. in der Erwägung, dass die Präsenz von Frauen in Entscheidungsgremien ein entscheidender Indikator für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist; in der Erwägung, dass der Managerinnenanteil in Firmen und Hochschulen immer noch gering ist und die Zahl der Politikerinnen oder Forscherinnen nur sehr langsam größer wird,
K. in der Erwägung, dass Klischees, die im Bereich der Möglichkeiten der Bildungs- und Berufswahlmöglichkeiten für Frauen fortbestehen, zur Zementierung von Ungleichbehandlung beitragen,
L. in der Erwägung, dass die Lissabon-Ziele betreffend Wachstum und die Förderung der sozialen Marktwirtschaft nur durch vollständige Nutzung des erheblichen Potenzials von Frauen im Arbeitsmarkt erreicht werden können,
M. in der Erwägung, dass insbesondere bei Frauen die Gefahr „erzwungener“ Teilzeitbeschäftigung besteht, eine Entscheidung, die ihnen häufig aufgrund des Fehlens erschwinglicher Kinderbetreuungsmöglichkeiten aufgenötigt wird,
N. in der Erwägung, dass eine Reihe von Herausforderungen und Schwierigkeiten Frauen in höherem Maße betreffen als Männer, insbesondere die Beschäftigungsqualität, die Lage „mithelfender“ Ehefrauen in bestimmten Bereichen wie Landwirtschaft oder Fischerei, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Mutterschutz sowie die Tatsache, dass sie einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind,
O. in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquoten in ländlichen Gebieten sowohl bei Männern als auch bei Frauen niedriger sind und viele Frauen darüber hinaus niemals auf dem offiziellen Arbeitsmarkt tätig werden und daher weder arbeitslos gemeldet sind noch in Arbeitslosenstatistiken erscheinen, was zu besonderen finanziellen und rechtlichen Problemen in Bezug auf das Recht auf Mutterschaftsurlaub und Krankheitszeiten, den Erwerb von Rentenansprüchen und den Zugang zur sozialen Sicherheit sowie zu Problemen im Scheidungsfalle führt; in der Erwägung, dass ländliche Gebiete durch den Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten für hoch Qualifizierte stark benachteiligt werden,
P. in der Erwägung, dass die Lage bestimmter Gruppen von Frauen, die oft mit einer Häufung mehrerer Schwierigkeiten und Risiken wie doppelte Diskriminierung kämpfen – insbesondere behinderte Frauen, Frauen mit betreuungsbedürftigen Familienmitgliedern, ältere Frauen, Frauen aus Minderheits- und Einwanderergruppen – , Anzeichen für eine Verschlechterung aufweist,
Q. in der Erwägung, dass bei allen anderen Dimensionen der Arbeitsplatzqualität, z. B. bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, bei den Arbeitsorganisationsformen, die die Kompetenzen nicht voll ausschöpfen, oder im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz weiterhin Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern bestehen; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote für Frauen mit betreuungsbedürftigen Kindern lediglich bei 62,4 % liegt, bei Männern hingegen bei 91,4 %; in der Erwägung, dass die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt immer noch weitgehend von einem hohen, wachsenden Anteil von Teilzeitarbeitskräften gekennzeichnet ist, 2007 EU-27-weit 31,4 % für Frauen, während der Männeranteil nur 7,8 % betrug, und 76,5% aller Telzeitarbeitenden Frauen sind; in der Erwägung, dass Frauen auch häufiger mit befristeten Arbeitsverträgen eingestellt werden (15,1 %, d. h. 1 Prozentpunkt mehr als bei Männern); in der Erwägung, dass Frauen (4,5 %) nach wie vor deutlich häufiger von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind als Männer (3,5 %),
R. in der Erwägung, dass die Gefahr zu verarmen für Frauen größer ist als für Männer, vor allem jenseits der 65-Jahre-Grenze (21 % und damit 5 Prozentpunkte mehr als bei Männern),
S. in der Erwägung, dass die Vereinbarung des Berufs-, Familien- und Privatlebens für Frauen wie Männer ein ungelöstes Problem darstellt,
T. in der Erwägung, dass die Sozialpartner bei der Festlegung und tatsächlichen Umsetzung von Maßnahmen für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf europäischer, nationaler, regionaler, sektoraler und Unternehmensebene eine wichtige Rolle spielen,
U. in der Erwägung, dass die Teilung von Verantwortung in Familie und Haushalt zwischen Frauen und Männern insbesondere durch die Aufwertung der Nutzung von Eltern- und Vaterschaftsurlaub eine unabdingbare Voraussetzung für Förderung und Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern darstellt; und in der Erwägung, dass die Nichteinbeziehung des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs in die Berechnung der Gesamtarbeitszeit diskriminierend ist und Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt,
V. in der Erwägung, dass der Zugang zu Dienstleistungen für die Betreuung von Kindern, älteren Menschen und anderen betreuungsbedürftigen Familienmitgliedern wesentlich für eine gerechte Beteiligung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt, an der Bildung und an der Ausbildung ist,
Q. in der Erwägung, dass in den Strukturfondsverordnungen festgeschrieben ist, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission dafür Sorge tragen, die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Einbeziehung der Genderperspektive in den verschiedenen Phasen der Implementierung der Fonds zu fördern,
1. begrüßt den Bericht der Kommission über die Gleichstellung und bekräftigt den dualen Charakter der Politik zur Chancengleichheit von Frauen und Männern auf EU-Ebene: die einerseits für die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Politikbereichen (Gender Mainstreaming) sorgt und andererseits gezielte Maßnahmen zum Abbau der Diskriminierung von Frauen umfasst, darunter auch Sensibilisierungskampagnen, Austausch bewährter Verfahrensweisen, Dialoge mit den Bürgern und Initiativen für öffentlich-private Partnerschaften;
2. betont die Bedeutung der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen für die Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission daher auf, in diesem Bereich gemeinsam tätig zu werden; dringt darauf, dass die Kommission die Möglichkeit neuer Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ins Auge fasst;
3. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und von Menschenhandelsnetzen zu bündeln und Rechtsetzungs-, Verwaltungs-, Bildungs-, Sozial- und Kulturmaßnahmen zu ergreifen, die die Nachfrage nach Prostitution dämpfen;
4. fordert die Kommission und den Rat auf, eine klare Rechtsgrundlage für die Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen, einschließlich des Frauenhandels, zu schaffen und über die vollständige Vergemeinschaftung politischer Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie die damit zusammenhängenden Themen Einwanderung und Asyl zu entscheiden, insbesondere über ein Recht auf Asyl aufgrund von geschlechtsbedingter Unterdrückung und Verfolgung;
5. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels zügig zu ratifizieren;
6. betrachtet die Präsenz von Frauen in Entscheidungsgremien auf lokaler, nationaler und EU-Ebene insgesamt als unzureichend; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die politischen Parteien daher auf, eine Aktion zur Verbesserung der Situation ins Auge zu fassen; weist in diesem Zusammenhang auf die positiven Auswirkungen der Praxis von Quoten auf die Vertretung von Frauen hin;
7. weist auf die Relation zwischen der Mitwirkung von Frauen in der Politik und in Entscheidungsgremien und ihre Einbindung in NRO und Tätigkeiten der Zivilgesellschaft hin; dringt daher darauf, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Förderung dieses Engagements unterstützen;
8. betont den Stellenwert der aktiven gewerkschaftlichen Einbindung von Frauen mit Zuständigkeiten für den Schutz der Frauen am Arbeitsplatz und für die Gewährung der ihnen zustehenden Rechte;
9. stellt fest, wie wichtig die Statusverbesserung von Frauen für ihre Kontrolle über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte ist; unterstützt daher Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zu Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und zur Weckung eines Bewusstseins für ihre Rechte und für die verfügbaren Dienstleistungen;
10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Umsetzung des Gender Mainstreaming bei allen sozial- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen und der Politik im Bereich der sozialen Sicherheit, insbesondere im Rahmen des Flexicurity-Ansatzes, nötig sind, und alle Formen der Diskriminierung zu bekämpfen;
11. unterstützt die vom Europäischen Sozialfonds und vom Programm PROGRESS für 2007-2013 initiierten Maßnahmen, die die Lage von Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und zur Beseitigung von Diskriminierung beitragen;
12. zeigt sich besorgt über das Ausbleiben von Fortschritten in Bezug auf das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern in den letzten Jahren; dringt daher darauf, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Strategien und Maßnahmen in diesem Bereich bewerten und zur Verbesserung der Lage - erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern - neue Maßnahmen oder neue Ansätze bei der Umsetzung bestehender Maßnahmen festlegen; unterstützt in diesem Rahmen den Vorschlag des Beratenden Ausschusses für Chancengleichheit, die vorhandenen einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften durch die Aufnahme einer Verpflichtung für Arbeitgeber, Lohnaudits durchzuführen und Aktionspläne auszuarbeiten, um das Lohngefälle zu beseitigen; betont die Notwendigkeit abgestimmten Handelns insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Zyklus der Europäischen Strategie für Wachstum und Beschäftigung und für die gemeinsamen Flexicurity-Grundsätze;
13. zeigt sich besorgt, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden, was dazu führt, dass sie weniger eigene Rentenansprüche und andere Sozialleistungen sammeln, vor allem in Systemen, in denen der Anspruch überwiegend an eigene Beschäftigungsjahre oder Verdienst gebunden ist;
14. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kommission bei der Überwachung der Durchführung der nationalen Maßnahmen zu unterstützen, um die Einhaltung des Gleichstellungsgrundsatzes beurteilen zu können, insbesondere im Hinblick auf gesetzliche Ansprüche, Altersversorgungs- und Sozialversicherungssysteme;
15. fordert die Gemeinschaftsorgane und die Mitgliedstaaten auf, den 22. Februar zum "Internationalen Tag für gleiches Entgelt" zu erklären;
16. zeigt sich besorgt über die anhaltende Diskrepanz bei der Qualität der Abschlüsse von Frauen und Männern einerseits, wobei die Leistung von Frauen besser als die der Männer ist, und der Lage auf dem Arbeitsmarkt andererseits, auf dem Frauen schlechter entlohnt werden, weniger sichere Arbeitsplätze haben und beruflich langsamer als Männer vorankommen; dringt darauf, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Gründe für diesen Zustand erforschen und Lösungen dafür finden;
17. ist der Auffassung, dass, um die Geschlechterstereotypen in den Medien zu beseitigen und um Modelle für gleichberechtigte Verhaltensweisen im Beruf und im Privatleben zu fördern, diese Werte von Kindheit an durch den Unterricht in den Schulen vermittelt werden müssen;
18. dringt darauf, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten angemessene Maßnahmen ergreifen, um Klischees in Bildung und Beschäftigung auf allen Ebenen und in allen Bereichen zu bekämpfen, die Medien, die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner zu sensibilisieren und in diese Bemühungen einzubeziehen sowie die Rolle von Männern bei der Förderung der Gleichstellung zu betonen;
19. empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Gleichbehandlung der Schülerschaft aktiv zu fördern und Maßnahmen gegen die im Bildungswesen immer noch bestehende Aufteilung des Arbeitsmarktes zu ergreifen, wo der Anteil von Lehrerinnen in Kindergärten und in Grundschulen sehr viel höher ist als in Sekundarschulen, wobei letztere sehr viel mehr männliche Lehrkräfte beschäftigen und mehr Anerkennung, eine bessere Bezahlung und gesellschaftliche Wertschätzung bieten;
20. fordert die Kommission auf, die Annahme von Maßnahmen zu prüfen, um das Studium wissenschaftlicher und technischer akademischer Fächer bei Frauen zu fördern, um das Angebot an Fachkräften in den entsprechenden Branchen zu erhöhen und um den offenkundigen Bedarf zu decken;
21. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt insbesondere in Sektoren, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, wie Hochtechnologie, Forschung, Wissenschaft und Ingenieurwesen, zu ergreifen sowie der Qualität der Beschäftigung von Frauen zu verbessern, insbesondere durch dazu eigens ausgearbeitete Programme zum lebensbegleitenden Lernen und zur lebensbegleitenden Bildung auf allen Ebenen; dringt darauf, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die europäischen Strukturfonds zur Erreichung dieses Ziels nutzen;
22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Situation der in Handwerk, Handel, Landwirtschaft, Fischerei und kleinen Familienunternehmen mithelfenden Ehefrauen aus der Gleichstellungsperspektive zu berücksichtigen und dabei zu bedenken, dass Frauen in einer stärker schutzbedürftigen Position sind als Männer; fordert die Kommission auf, die Richtlinie 86/613/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit - auch in der Landwirtschaft - ausüben, sowie über den Mutterschutz[14] rasch zu überarbeiten und dabei die Beseitigung indirekter Diskriminierung, den Ausbau einer positiven Verpflichtung zur Gleichbehandlung und die Verbesserung der rechtlichen Stellung mitarbeitender Ehegatten anzustreben;
23. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsform des gemeinsamen Eigentumstitels weiter zu entwickeln, damit die Rechte der Frauen im Agrarsektor, der entsprechende sozialversicherungsrechtliche Schutz und ihre Arbeit umfassend anerkannt werden;
24. ermutigt die Mitgliedstaaten, das Unternehmertum bei Frauen im Industriebereich zu fördern und für Frauen, die Unternehmen gründen, finanzielle Unterstützung und Berufsberatungsstrukturen sowie eine angemessene Ausbildung bereitzustellen;
25. fordert die Mitgliedstaaten auf, besonders auf die Verfügbarkeit von Einrichtungen bei Mutterschaft selbständiger Frauen zu achten;
26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Ansteigen der Zahl solcher Berufstätiger besonders zu berücksichtigen, die offiziell selbstständig sind, in Wirklichkeit aber als „wirtschaftlich abhängige Arbeitnehmer“ eingestuft werden können;
27. fordert die Mitgliedstaaten auf, Unternehmen, die auf die Gleichstellung von Frauen und Männern hinwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtern, anzuerkennen, um zur Verbreitung bewährter Verfahren in diesem Bereich beizutragen;
28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, stärker schutzbedürftigen Gruppen von Frauen, insbesondere behinderten Frauen, Frauen mit betreuungsbedürftigen Familienangehörigen, älteren Frauen, Frauen aus Minderheits- und Einwanderergruppen und inhaftierten Frauen Priorität zu geben und sie besonders zu berücksichtigen und gezielte, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Maßnahmen zu entwickeln;
29. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen anzunehmen und umzusetzen, die erforderlich sind, damit Frauen mit Behinderungen so unterstützt werden können, dass sie Fortschritte in denjenigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und in der Arbeitswelt, in der Kultur und in der Politik erzielen können, wo sie immer noch unterrepräsentiert sind;
30. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang der Migrantinnen zu Bildung und Beschäftigung zu fördern, indem sie Maßnahmen zur Bekämpfung der zweifachen Diskriminierung von Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt annehmen, günstige Bedingungen für ihren Zugang zum Arbeitsmarkt schaffen, um Berufs- und Privatleben zu vereinbaren, und für eine angemessene berufliche Bildung sorgen;
31. begrüßt die Konsultation zwischen der Kommission und den Sozialpartnern mit dem Ziel der Verbesserung legislativer und nichtlegislativer Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit des Berufs-, Familien- und Privatlebens; begrüßt eine Analyse dieser Konsultation und der daraus entstehenden Vorschläge, insbesondere zu den Themen Mutterschaftsurlaub und dessen Einbeziehung in die Berechnung der Gesamtarbeitszeit, Elternurlaub, Erziehungsurlaub für Väter, Adoptionsurlaub und Pflegeurlaub; ist darüber hinaus der Auffassung, dass sich das Rahmenübereinkommen über Elternurlaub in folgenden Punkten verbessern lässt: Schaffung von Anreizen für Väter, Elternurlaub in Anspruch zu nehmen, Ausbau der Arbeitsrechte von Arbeitnehmern, die Elternurlaub nehmen, Flexibilisierung der Urlaubsregelung, Verlängerung der Dauer des Elternurlaubs und Erhöhung der Vergütung während einer solchen Auszeit;
32. weist darauf hin, dass jegliche Politik zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben auf dem Grundsatz der Wahlfreiheit des Einzelnen beruhen und auf die verschiedenen Lebensphasen zugeschnitten sein muss;
33. fordert die Mitgliedstaaten auf, spezifische Maßnahmen auszuarbeiten, um Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu bekämpfen, die durch unterbrochene Erwerbsverläufe aufgrund von Mutterschaftsurlaub oder Pflegeurlaub bedingt sind, und deren negative Auswirkungen auf berufliches Fortkommen, Entlohnung und Rentenansprüche zu verringern;
34. stellt fest, dass die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben zu den wesentlichen Faktoren für eine Erhöhung der Beschäftigung gehört, und fordert die Kommission auf, bewährte Praktiken in Bezug auf eine ausgewogene Balance zwischen Arbeit und Privatleben und eine stärkere Einbindung von Männern in das Familienleben zu sammeln und weiter zu verbreiten;
35. dringt darauf, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Mitwirkung von Männern an der Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen insbesondere im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben fördern;
36. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden auf, die Verfügbarkeit, Qualität und Zugänglichkeit von Kinderbetreuungsdienstleistungen und Pflegedienstleistungen für betreuungsbedürftige Familienangehörige im Einklang mit den Zielen von Barcelona zu verbessern und sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit dieser Dienstleistungen sich mit einer Vollzeitberufstätigkeit von Frauen und Männern, die Verantwortung für Kinder und andere betreuungsbedürftige Familienangehörige tragen, vereinbaren lässt;
37. fordert die Verantwortlichen in Firmen auf, Maßnahmen für eine flexible Familienpolitik in ihre Personalmanagementpläne aufzunehmen, um den Beschäftigten die Rückkehr ins Arbeitsleben nach einer Karrierepause zu erleichtern;
38. macht die Kommission und die Mitgliedstaaten auf die Feminisierung der Armut in einer Zeit aufmerksam, wo Frauen, vor allem ältere Frauen und allein erziehende Mütter, der Gefahr von Ausgrenzung und Armut ausgesetzt sind, und dringt darauf, dass sie Maßnahmen, um diese Tendenz abzuwenden, ausarbeiten;
39. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Fortbildungs- und Umsetzungsinstrumente zu entwickeln, um allen Beteiligten die Einbeziehung in ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche einer auf Chancengleichheit von Männern und Frauen beruhenden Perspektive zu erlauben, darunter auch die Bewertung der spezifischen Auswirkungen von politischen Maßnahmen auf Frauen und Männer;
40. dringt darauf, dass die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden einen effizienten Einsatz der bestehenden Instrumente wie der von der Kommission erstellten Handbücher für das Mainstreaming der Chancengleichheit von Frauen und Männern in beschäftigungspolitischen Maßnahmen sicherstellen;
41. dringt darauf, dass die Mitgliedstaaten Beamten, die die Gemeinschaftsprogramme auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene umsetzen sollen, eine angemessene Ausbildung in Gender Mainstreaming zuteil werden lassen;
42. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Anzahl von Quantitäts- und Qualitätsindikatoren sowie von geschlechterbezogenen Statistiken, die verlässlich, vergleichbar und im Bedarfsfall erhältlich sind, auszuarbeiten, die während der Nachbereitung der Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu verwenden sind, um die Geschlechterdimension zu berücksichtigen und um die angemessene Umsetzung und Weiterbehandlung der Maßnahmen sicherzustellen;
43. begrüßt die Gründung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen und die Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats, durch die das Institut nun über ein Entscheidungsgremium verfügt; ist jedoch besorgt über die Verzögerung bei der Einstellung eines Institutsdirektors bzw. einer Institutsdirektorin und fordert die Kommission dringend auf, Abhilfe zu schaffen;
44. fordert die Kommission auf, mit Hilfe des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen Fakten und Statistiken aus Kandidatenländern und potentiellen Kandidatenländern in zukünftige Jahresberichte über die Gleichstellung von Frauen und Männern aufzunehmen;
45. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich bei der Gesamtbevölkerung für sportliche Betätigung und ein gesundes Leben einzusetzen und zu berücksichtigen, dass Frauen weniger Sport treiben.
46. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.
- [2] ABl. L 17 vom 19.11.2001, S. 22.
- [3] ABl. C 210 vom 31.7.2006, S. 25
- [4] ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 492..
- [5] ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 118.
- [6] ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 742.
- [7] ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 56.
- [8] ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 112..
- [9] Angenommene Texte, P6_TA(2007)0423.
- [10] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0019.
- [11] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0094.
- [12] Angenommene Texte, P6_TA-(2008)0102
- [13] ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.
- [14] ABl. L 359 vom 19.12.1986, S. 56.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (26.6.2008)
für den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
zur Gleichstellung von Frauen und Männern – 2008
(2008/2047(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Marian Harkin
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
– unter Hinweis auf die von der Europäischen Stiftung in Dublin durchgeführten Studien zur „Work-Life-Balance“, die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon (März 2000), die darauf abzielen, bis 2010 die allgemeine Beschäftigungsrate in der Europäischen Union auf 70 % und die der Frauen auf über 60 % anzuheben, und auch die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Stockholm (März 2001), in denen als Zwischenziel festgelegt wurde, bis 2005 eine allgemeine Beschäftigungsrate von 67 % und eine Frauen-Beschäftigungsrate von 57 % zu erreichen,
A. in der Erwägung, dass aus dem Bericht der Kommission zur Gleichstellung von Frauen und Männern – 2008[1] hervorgeht, dass zwar die Erwerbsbeteiligung der Frauen kontinuierlich zugenommen hat, dass aber in Bezug auf die qualitativen Aspekte der Beschäftigung von Frauen nach wie vor große Herausforderungen zu bewältigen sind, insbesondere das anhaltende Lohngefälle zwischen Frauen und Männern, die fortdauernde horizontale und vertikale Segregation des Arbeitsmarktes, die von Unterbrechungen gekennzeichneten beruflichen Laufbahnen von Frauen und die Schwierigkeit, Berufs- und Familienleben miteinander in Einklang zu bringen, alles Faktoren, die die Gleichbehandlung im Bildungsbereich während des Arbeitslebens sowie während des Ruhestands verhindern; in der Erwägung, dass zwei Drittel der Teilzeitarbeitsplätze und allgemein die Mehrheit der prekären Beschäftigungsverhältnisse auf Frauen entfallen,
B. in der Erwägung, dass die Europäische Beschäftigungsstrategie weder besondere Genderleitlinien noch den Pfeiler der Chancengleichheit enthält,
C. in der Erwägung, dass der vergleichende Überblick über die 27 Mitgliedstaaten und drei EFTA-Staaten für 2007 folglich darauf hindeutet, dass das Gender Mainstreaming in den beschäftigungspolitischen Maßnahmen weitgehend ausgeklammert ist,
D. in der Erwägung, dass die Diskriminierung von Frauen beim Zugang zu Ausbildungsplätzen beginnt, besonders in Regionen, die von hoher Arbeitslosigkeit geprägt sind, in denen Frauen trotz der besseren Zeugnisse geringere Chancen haben, gute Ausbildungs- und später gute Arbeitsplätze zu bekommen,
E. in der Erwägung, dass das Berufsleben von Frauen gekennzeichnet ist durch Unterbrechungen der Berufstätigkeit, die Auswirkungen auf die Fähigkeit von Frauen haben, berufstätig zu bleiben und Fortschritte zu machen, sie auf dem Arbeitsmarkt potentiell anfälliger machen und langfristige Auswirkungen in Bezug auf die Rentenansprüche haben,
F. in der Erwägung, dass der Flexicurity-Ansatz Erwartungen weckt, jedoch verbessert werden muss, indem im Beschäftigungsbereich ein „Lebensphasenkonzept“ eingeführt wird; in der Erwägung, dass nicht alle Mitgliedstaaten die Barcelona-Ziele bis 2010 erreichen werden; in der Erwägung, dass Betreuungseinrichtungen für abhängige erwachsene Familienmitglieder sowie die Anerkennung nicht-formeller Qualifikationen im Rahmen der politischen Strategien noch nicht berücksichtigt werden,
G. in der Erwägung, dass, obwohl der Kommissionsbericht umfassende Statistiken zu den Arbeitslosenquoten von Frauen, zu ihrer Bildung und ihrer Teilhabe an der Entscheidungsfindung und zu den Armutsquoten bei Frauen in der EU verglichen mit Männern enthält, nach Behinderung, Alter, sexueller Ausrichtung, ethnischer Herkunft und Religion aufgeschlüsselte Daten vollständig fehlen, wenngleich die Lage von Frauen, die Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind, besonders schwierig ist,
1. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Umsetzung des Gender Mainstreaming bei allen sozial- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen und der Politik im Bereich der sozialen Sicherheit, insbesondere im Rahmen des Flexicurity-Ansatzes, nötig sind, und alle Formen der Diskriminierung zu bekämpfen;
2. erinnert die Kommission an ihren Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern – 2006-2010 und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, insbesondere mit KMU zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass spezifische politische Maßnahmen ausgearbeitet werden, um die gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Männer und Frauen, die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben, die Parität in Entscheidungsfunktionen, die Beseitigung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt und sexueller Belästigung sowie die Beseitigung von Geschlechterstereotypen zu erreichen;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, die die Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz verlangen, lückenlos umzusetzen, auch in Bezug auf Zugang, Arbeitsbedingungen, flexible Arbeitszeiten, Laufbahnentwicklung und Beförderung, gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit, Entlassung, Umkehrung der Beweislast in Fällen von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, sexuelle Belästigung und den Schutz von Schwangerschaft, Mutterschaft und Vaterschaft wie auch beim Zugang zu und der Versorgung mit erschwinglichen, qualitativ hochwertigen Gütern und Dienstleistungen, wie Kinderbetreuung, Betreuung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie anderen pflegebedürftigen Menschen;
4. weist darauf hin, dass die Daten der Kommission trotz des relativen quantitativen Fortschritts bezüglich der Beschäftigung von Frauen zeigen, dass die Disparitäten zwischen den Beschäftigungsraten von Männern und Frauen in der EU im Durchschnitt weiterhin relativ hoch sind (14,4 %) und bei der Gruppe der über 55-jährigen sogar beträchtlich höher liegen (17,8 %) und dass in einigen Mitgliedstaaten der entsprechende Prozentsatz sogar über 30 % liegt;
5. unterstreicht, dass ein großer Teil der in der EU geschaffenen Arbeitsplätze mit befristeten Verträgen unsicher ist und dass davon insbesondere Frauen betroffen sind; ersucht deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten, Anreize für Maßnahmen zur Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse zu schaffen; betont, dass unbefristete Verträge die Regel sein müssen;
6. fordert die Kommission auf, die Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Richtlinie über gleiches Entgelt in jedem Mitgliedstaat wirksam umzusetzen und das vom Europäischen Rat in Barcelona vereinbarte Ziel in Bezug auf eine hochwertige Kinderbetreuung zu erreichen; fordert die Kommission ferner auf, die Richtlinie über Elternurlaub auszubauen;
7. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Ziel der gleichen wirtschaftlichen Unabhängigkeit und beruflichen Entwicklung von Frauen und Männern zu verfolgen und Existenzgründungsprogramme und Gründungskredite für Unternehmerinnen in allen Tätigkeitsbereichen zu unterstützen; erinnert die Kommission an den Aktionsrahmen der Sozialpartner für Geschlechtergleichstellung, der Mädchen ermutigen soll, ein breites Spektrum beruflicher Laufbahnen, hauptsächlich in technischen und wissenschaftlichen Berufen, in Betracht zu ziehen;
8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gremien Bildungs- und Ausbildungsprogramme zu entwickeln, die gewährleisten, dass gut ausgebildete Frauen „bessere Arbeitsplätze“ finden, besser bezahlt werden und größere Karrierechancen haben, wie es ihrer Qualifikation und Ausbildung entspricht; fordert die Mitgliedstaaten auf, durch gezielte Maßnahmen die Diskriminierung von jungen Frauen bei den Übergängen von der Schule zur Ausbildung und von der Ausbildung zur Berufskarriere abzubauen;
9. schlägt eine sorgfältige Ausarbeitung von bildungspolitischen Maßnahmen vor, um dem Vorurteil von Frauen „vermeintlichen nicht offen stehenden Laufbahnen“ zu begegnen, sowie maximale Transparenz für den Zugang zu Führungspositionen, um geschlechtsspezifische Diskriminierungen zu verhindern;
10. unterstreicht die Bedeutung des Zugangs zu verfügbaren europäischen und nationalen Mitteln für Projekte, die auf die aktive Einbeziehung der Frauen abzielen, und ersucht die Kommission, von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Durchführung der Strukturfonds einzufordern, dass sie entsprechend dem horizontalen Ziel des Gender Mainstreaming präzise Zielvorgaben für die Partizipation von Frauen an finanziell geförderten Programmen festlegen; fordert die Kommission auf, die Ausarbeitung von Leitlinien für das Gender Budgeting in den Strukturfonds und deren Tests in Pilotprojekten in Erwägung zu ziehen;
11. unterstützt die vom Europäischen Sozialfonds und vom Programm PROGRESS für 2007‑2013 initiierten Maßnahmen, die die Lage von Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und zur Beseitigung von Diskriminierung beitragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle politischen Maßnahmen und Aktionen, die auf die Verbesserung der Geschlechtergleichstellung abzielen, die spezifische Lage von Frauen, die sich aufgrund von Behinderung, Alter, sexueller Ausrichtung, ethnischer Herkunft oder Religion einer Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sehen, umfassend berücksichtigen ebenso wie die Lage von Frauen, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit Diskriminierung erfahren, und von Eltern oder Ehepartnern von Menschen, die diskriminiert werden;
12. betont, wie wichtig es ist, Instrumente und geeignete Mechanismen für die Integration schutzbedürftiger Gruppen unter den Frauen in den Arbeitsmarkt zu finden; verlangt ferner eine bessere Anerkennung des informellen Lernens, um diesen Prozess zu beschleunigen;
13. weist auf seine Entschließung vom 9. März 2004 zur Vereinbarkeit von Berufs‑, Familien‑ und Privatleben[2] hin, in der es die Kommission aufforderte, einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben vorzulegen, die es u.a. ermöglichen müsste, dass ergänzende Mechanismen eingeführt werden, damit Frauen und Männer die Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern zu gleichen Teilen übernehmen können, und dabei die Studien zur Work-Life-Balance der Europäischen Stiftung berücksichtigt;
14. stellt fest, dass als Ergebnis einer sich ändernden demographischen Entwicklung davon ausgegangen wird, dass im Jahr 2030 das Verhältnis von erwerbstätigen zu nichterwerbstätigen Menschen 2:1 sein wird; fordert die Kommission auf, die künftige Rolle von Pflegenden und denjenigen, die aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden oder eine Tätigkeit auf der Grundlage eines Teilzeitvertrages annehmen müssen, um ihren familiären Verpflichtungen nachgehen zu können, durch die Ausarbeitung politischer Maßnahmen zu unterstützen, die Frauen und Männer in die Lage versetzen, ein Gleichgewicht zwischen der Verantwortung im Beruf und familiären und Betreuungsaufgaben zu erreichen und so unsichere Arbeitsplätze, Einkommen und Renten zu vermeiden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Sozialversicherungssysteme zu planen und umzusetzen, die diese spezifischen Situationen von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen;
15. fordert die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen einzuführen, die die Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Altersvorsorge gewährleisten, und die Auswirkungen von Rentenreformen auf das Leben von Frauen zu prüfen;
16. schlägt der Kommission vor, weiterhin die Sozialpartner zu dem bei Gemeinschaftsaktionen, mit denen eine bessere Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben zu erreichen wäre, zu verfolgenden Ansatz zu konsultieren, und zwar im Hinblick auf die Verbesserung und Ergänzung des bestehenden Rahmenwerks und die Umsetzung der Ziele des Europäischen Rates von Barcelona;
17. unterstreicht die Rolle der Arbeitgeber und der Gewerkschaftsorganisationen bei der Schaffung einer gerechten Arbeitsorganisation für Frauen und Männer und die Rolle der Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung zugänglicher und erschwinglicher Dienste von guter Qualität, beim Austausch bewährter Verfahren zwecks besserer Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben und bei der Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen;
18. betont den Stellenwert der aktiven gewerkschaftlichen Einbindung von Frauen mit Zuständigkeiten für den Schutz der Frauen am Arbeitsplatz und für die Gewährung der ihnen zustehenden Rechte;
19. ist einverstanden mit dem Vorschlag im Aktionsrahmen der Sozialpartner für Geschlechtergleichstellung, nichtgeradlinige Karriereverlaufswege zu ermöglichen, bei denen Zeiten eines stärkeren beruflichen Engagements sich mit Zeiten größerer Familienverantwortung abwechseln, als eine Alternative zu einer Kultur unnötig langer Arbeitszeiten für Frauen und Männer;
20. fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit und die Entwicklung von Partnerschaften aller beteiligten Gremien zu unterstützen, um eine bessere Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben im Kontext der Europäischen Allianz für Familien zu fördern;
21. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Reihe qualitativer Indikatoren auszuarbeiten, die während der Nachbereitung der Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu verwenden sind und die die Geschlechterdimension berücksichtigen;
22. fordert die Kommission auf, Informationskampagnen zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung in die Wege zu leiten und die geschlechtsspezifische Dimension in die Bildungsprogramme der EU einzubeziehen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
25.6.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
38 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jan Andersson, Edit Bauer, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Jan Cremers, Proinsias De Rossa, Richard Falbr, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Roger Helmer, Karin Jöns, Ona Juknevičienė, Jean Lambert, Raymond Langendries, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Maria Matsouka, Elisabeth Morin, Juan Andrés Naranjo Escobar, Csaba Őry, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Pier Antonio Panzeri, Elisabeth Schroedter, Jean Spautz, Gabriele Stauner, Ewa Tomaszewska, Gabriele Zimmer |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen) |
Jean Marie Beaupuy, Petru Filip, Donata Gottardi, Marian Harkin, Rumiana Jeleva, Sepp Kusstatscher, Roberto Musacchio, Csaba Sógor, Patrizia Toia, Glenis Willmott |
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- [1] Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstellung von Frauen und Männern – 2008 (KOM(2008)0010).
- [2] ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 492.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (25.6.2008)
für den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
zu “Die Gleichstellung von Frauen und Männern – 2008“
(2008/2047(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Maria Badia i Cutchet
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. ist der Auffassung, dass, um die Geschlechterstereotypen in den Medien zu beseitigen und um Modelle für gleichberechtigte Verhaltensweisen im Beruf und im Privatleben zu fördern, diese Werte von Kindheit an durch den Unterricht in den Schulen vermittelt werden müssen;
2. empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Gleichbehandlung der Schülerschaft dringlichst zu fördern und Maßnahmen gegen die im Bildungswesen immer noch bestehende Aufteilung des Arbeitsmarktes zu ergreifen, wo der Anteil von Lehrerinnen in Kindergärten und in Grundschulen sehr viel höher ist als in Sekundarschulen, wobei letztere sehr viel mehr männliche Lehrkräfte beschäftigen und mehr Anerkennung, eine bessere Bezahlung und gesellschaftliche Wertschätzung bieten;
3. fordert die Kommission auf, die Annahme von Maßnahmen zu prüfen, um das Studium wissenschaftlicher und technischer akademischer Fächer bei Frauen zu fördern, um das Angebot an Fachkräften in den entsprechenden Branchen zu erhöhen und um den offenkundigen Bedarf zu decken;
4. fordert, dass jegliche bestehende Diskriminierung beim Entgelt aus Gründen des Geschlechts in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Medien beseitigt wird, und ist beunruhigt, dass Teilzeit- oder Zeitarbeit überwiegend von Frauen ausgeübt wird, was deutlich werden lässt, dass die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Erziehung im wesentlichen von den Frauen abhängt; fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, das Netz öffentlicher Dienstleistungen für die Betreuung pflegebedürftiger Personen und für die Kindererziehung zu verbessern, um sowohl Frauen als auch Männer in die Lage zu versetzen, Beruf, Familie und Erziehung leichter zu vereinbaren, und dabei eine gleiche Verteilung der Familienaufgaben zu fördern und den Anteil von Frauen, die am lebenslangen Lernen teilnehmen und hoch qualifizierte Arbeitsplätze einnehmen, zu vergrößern;
5. verlangt Maßnahmen, um eine stärkere Präsenz von Frauen in den Führungsgremien zu erreichen, insbesondere in solchen Bereichen, in denen es aus Gründen des Geschlechts keine ausgewogene Vertretung gibt;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich bei der Gesamtbevölkerung für sportliche Betätigung und ein gesundes Leben einzusetzen und zu berücksichtigen, dass Frauen weniger Sport treiben.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.6.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 2 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Maria Badia i Cutchet, Katerina Batzeli, Ivo Belet, Giovanni Berlinguer, Nicodim Bulzesc, Marielle De Sarnez, Marie-Hélène Descamps, Jolanta Dičkutė, Milan Gaľa, Claire Gibault, Vasco Graça Moura, Christopher Heaton-Harris, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Mikel Irujo Amezaga, Ramona Nicole Mănescu, Manolis Mavrommatis, Ljudmila Novak, Dumitru Oprea, Zdzisław Zbigniew Podkański, Mihaela Popa, Christa Prets, Pál Schmitt, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Thomas Wise |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Victor Boştinaru, Mary Honeyball, Elisabeth Morin, Ewa Tomaszewska, Cornelis Visser |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
16.7.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
30 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Edit Bauer, Emine Bozkurt, Hiltrud Breyer, Edite Estrela, Věra Flasarová, Lissy Gröner, Esther Herranz García, Lívia Járóka, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Urszula Krupa, Roselyne Lefrançois, Astrid Lulling, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Zita Pleštinská, Anni Podimata, Karin Resetarits, Eva-Britt Svensson, Anne Van Lancker, Corien Wortmann-Kool, Anna Záborská |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen |
Gabriela Creţu, Lena Ek, Iratxe García Pérez, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Anna Hedh, Mary Honeyball, Marusya Ivanova Lyubcheva, Maria Petre, Zuzana Roithová, Heide Rühle |
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