BERICHT über das Thema „Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union“
22.9.2008 - (2008/2074(INI))
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Richard Seeber
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Thema „Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union“
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 18. Juli 2007 mit dem Titel „Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union“ (KOM(2007) 0414) (nachstehend „Mitteilung“),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik[1] (nachstehend „WRR“ – Wasserrahmenrichtlinie),
– in Kenntnis des Folgenabschätzungsberichts und der Studien des Instituts für europäische Umweltpolitik (IEEP) und der Europäischen Umweltagentur (EUA),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2003 zu der Mitteilung der Kommission über die Wasserbewirtschaftung in den Entwicklungsländern: Politik und Prioritäten der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2006 zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) – landwirtschaftliche Aspekte[3],
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Landwirtschaft (A6-0362/2008),
A. in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre geografisch nicht auf die Europäische Union beschränkt sind und auch internationale Auswirkungen haben und ein weltweites Problem darstellen, und dass bereits heute internationale Konflikte über Wasserressourcen schwelen und die Gefahr größer wird, dass sie häufiger auftreten,
B. in der Erwägung, dass Wasser lebensnotwendig und ein Allgemeingut ist, das nicht auf den Status einer bloßen Ware reduziert werden darf, und dass alle wasserpolitischen Überlegungen davon ausgehen sollten, wie allen Menschen, auch in Zukunft, ein fairer Zugang zu Wasser gewährt werden kann,
C. in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre mit den entsprechenden sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen in der EU eine wesentliche Herausforderung darstellen und dass sich die Gesamtkosten von Dürreereignissen für die Wirtschaft in der Europäischen Union über die letzten 30 Jahre auf insgesamt 100 Milliarden EUR beziffern lassen,
D. in der Erwägung, dass bereits einige Regionen der EU von Wasserknappheit und Dürre betroffen sind, wobei etwa ein Fünftel der EU-Bevölkerung in Staaten lebt, die mit knappen Wasserressourcen konfrontiert sind,
E. in der Erwägung, dass die Wüstenbildung, von der die Länder der Gemeinschaft in unterschiedlichem Ausmaß betroffen sind, zur Verarmung der natürlichen Umwelt sowie zur Abtragung von Böden und zum Verlust ihres landwirtschaftlichen Wertes führt,
F. in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre nicht in allen Regionen der EU in gleichem Maße auftreten, sondern vor allem die südlichen Mitgliedstaaten betreffen,
G. in der Erwägung, dass es bei der Art und Weise, wie sich die durch Wasserknappheit und Dürre bedingten Probleme äußern, erhebliche regionale Unterschiede gibt und dass sich die Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme am besten auf einen regionalen Ansatz stützen sollten,
H. in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre in den vergangenen 30 Jahren immer häufiger und mit zunehmender Heftigkeit aufgetreten sind und der Klimawandel diese Situation noch verschärfen dürfte, indem er dazu beiträgt, dass mit Wasser zusammenhängende Extremereignisse innerhalb und außerhalb der EU häufiger auftreten werden, was voraussichtlich Auswirkungen sowohl auf die Qualität als auch auf die Quantität der Wasserressourcen haben wird,
I. in der Erwägung, dass der gegenwärtige Trend beim Wasserverbrauch nicht nachhaltig ist, wobei in der EU immer noch 20 % des Wassers durch ineffizienten Umgang mit dieser Ressource verschwendet werden,
J. in der Erwägung, dass infolge großer Trockenheit und abnehmender Niederschläge die Gefahr von Waldbränden zunimmt, wie die katastrophalen Waldbrände gezeigt haben, die vor kurzem Südeuropa heimgesucht haben,
K. in der Erwägung, dass es keine umfassende, technisch und wissenschaftlich fundierte Bewertung der Verfügbarkeit von Wasser in der EU gibt und dass nur sehr wenige Daten auf regionaler Ebene über jahreszeitliche Schwankungen verfügbar sind,
L. in der Erwägung, dass sowohl natürliche Ursachen als auch menschliche Tätigkeiten, aber auch eine Kombination aus beiden, zu Wasserknappheit führen können, entweder weil die natürlichen Wasservorkommen übermäßig ausgebeutet werden oder die Wasserqualität sich verschlechtert, und dass Wüstenbildung u. a. durch eine missbräuchliche Wassernutzung verursacht wird,
M. in der Erwägung, dass infolge des Tourismus zusätzliche Nachfrage nach Wasser entsteht, insbesondere im Sommer und in den Küstengebieten Südeuropas,
N. in der Erwägung, dass die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Bereitstellung zweckdienlicher Informationen für die Bürger auf verschiedene Art und Weise, zum Beispiel durch Informations- und Bildungskampagnen, eine entscheidende Rolle dabei spielen, eine Veränderung in Bezug auf das Verhalten der Menschen und den Umgang mit Wasser zu bewirken und die Herausbildung einer Kultur des Wassersparens und der effektiven Wassernutzung zu fördern,
O. in der Erwägung, dass die öffentliche Wasserversorgung eine grundlegende öffentliche Dienstleistung für die Allgemeinheit im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit darstellt, die ununterbrochen zur Verfügung stehen muss,
P. in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre einen komplexen Umweltproblemkreis darstellen, der als solcher eng abgestimmt mit und unter Berücksichtigung von anderen Umweltproblemen behandelt werden sollte,
Q. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft als produktiver Sektor extrem unter den Auswirkungen von Wasserknappheit und Dürre leidet, jedoch gleichzeitig eine wichtige Rolle für die nachhaltige Bewirtschaftung der verfügbaren Wasserressourcen spielt,
R. in der Erwägung, dass die multifunktionale Landwirtschaft in der EU für die Erhaltung der Landschaft, der biologischen Vielfalt und sauberer Gewässer wichtig ist und daher auf finanzielle Unterstützung für bestimmte Maßnahmen und auf wissenschaftliche Beratung in Bezug auf die Wasserbewirtschaftung angewiesen ist,
S. in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre ein bedeutender Faktor für die Verschärfung des Preisanstiegs bei Agrarrohstoffen sind und dass für eine stabile Nahrungsmittelversorgung gesorgt werden muss,
T. in der Erwägung, dass in der Landwirtschaft erhebliche Mengen Wasser benötigt werden und dass die Landwirtschaft, eben weil sie von der Wasserversorgung abhängig ist, als verantwortlicher Akteur in integrierte regionale Wasserbewirtschaftungssysteme eingebunden werden muss, wenn es um einen ausgewogenen Wasserverbrauch, ein Ende der Wasserverschwendung, eine angepasste Landschafts- und Anbauplanung und den Schutz des Wassers vor Verschmutzung geht,
U. in der Erwägung, dass durch Dürre auch die Ausbreitung bestimmter Pflanzenschädlinge begünstigt wird, was zu erheblichen Ernteeinbußen führt,
V. in der Erwägung, dass laut dem Vierten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM(2007)0273) der Klimawandel, insbesondere Dürre und Wasserknappheit, eine der neuen Herausforderungen mit bedeutenden räumlichen Auswirkungen darstellt, auf die die Kohäsionspolitik Antworten finden muss, weil bis heute bereits 11 % der Bevölkerung und 17 % des Gebiets der Europäischen Union betroffen sind,
1. begrüßt die Mitteilung und unterstützt das vorgeschlagene erste Bündel politischer Ansätze für künftige Maßnahmen, bedauert jedoch, dass sich sein Anwendungsbereich lediglich auf die EU und ihre Mitgliedstaaten beschränkt; erinnert daran, dass Wasserknappheit und Dürre Probleme internationalen Ausmaßes sind und dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen;
2. betont, dass die Tatsache, dass sich Flusseinzugsgebiete in der Regel über mehrere Regionen und über Grenzen hinweg erstrecken, erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen auf flussaufwärts und flussabwärts gelegene Regionen haben kann und dass daher sowohl die Mitgliedstaaten als auch die regionalen und lokalen Behörden im Kampf gegen Wasserknappheit und Dürre unbedingt zusammenarbeiten und dadurch eine nachhaltige und gerechte Nutzung der Wasserressourcen gewährleisten müssen; vertritt die Auffassung, dass Wasserknappheit und Dürren wegen der Besonderheiten dieses Problemkreises ein koordiniertes Vorgehen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten wie auch auf regionaler und kommunaler Ebene erfordern;
3. bedauert, dass sich die Mitteilung auf die Unterstützung allgemeiner Ziele beschränkt, indem nur einige wenige präzise Maßnahmen und kein konkreter Zeitplan für ihre Umsetzung in den von Wasserknappheit und Dürre betroffenen Regionen vorgeschlagen werden; bedauert, dass keine realistischen Ziele und Zeitvorgaben zu deren Erreichung angeführt werden und dass die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und lokalen Behördeneiner nicht hinreichend betont wird; fordert die Kommission auf, ein Programm vorzulegen, das sich durch Kontinuierlichkeit kennzeichnet, und verlangt insbesondere die Vorlage eines Berichts über die Fortschritte 2009 und die Überarbeitung und Fortentwicklung der Strategie der Europäischen Union;
4. stellt fest, dass eine effiziente Wassernutzung zu einem immer bedeutenderen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit werden wird, und hebt deshalb die Bedeutung der Regionen als treibende Kraft für die technologische Innovation im Wasserbereich hervor; fordert daher die regionalen Behörden mit Nachdruck auf, eine nationale und internationale Zusammenarbeit zwischen Regionen, einen Informationsaustausch und strategische Partnerschaften in Erwägung zu ziehen, um zu einer effizienten regionalen Wasserbewirtschaftung zu gelangen;
5. ersucht die regionalen und lokalen Behörden, die guten Möglichkeiten zu nutzen, welche die Strukturfonds bieten, und Investitionen in die Verbesserung oder Erneuerung bestehender Infrastruktur und Technologie vorzunehmen (insbesondere in Regionen, in denen Wasserressourcen wegen Lecks in den Wasserleitungen vergeudet werden); weist darauf hin, dass dies vor allem auch für umweltfreundliche Technologien gilt, die die effiziente Nutzung von Wasser ermöglichen und mit der integrierten Wasserressourcenbewirtschaftung verknüpft werden können, womit insbesondere der Herausforderung einer (dank der Einsparung und der mehrmaligen Verwendung von Wasser) effizienten Wassernutzung in Industrie, Landwirtschaft und Privathaushalten begegnet werden kann;
6. weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass die Zuweisung von Mitteln für die Infrastrukturen darauf gerichtet sein muss, die Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Versorgung mit hochwertigem Wasser nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs zu verwirklichen;
7. erinnert daran, dass einem von der Nachfrageseite ausgehenden Ansatz bei der Bewirtschaftung von Wasserressourcen Vorrang eingeräumt werden sollte; ist jedoch der Ansicht, dass sich die EU dabei für einen ganzheitlichen Ansatz entscheiden sollte, bei dem Maßnahmen zur Steuerung der Nachfrage, Maßnahmen zur optimalen Nutzung vorhandener Ressourcen innerhalb des Wasserkreislaufs und Maßnahmen zur Erschließung neuer Ressourcen miteinander kombiniert werden sollten, wobei umwelt-, sozial- und wirtschaftspolitische Überlegungen in diesen Ansatz einbezogen werden sollten;
8. stellt fest, dass auch angebotsseitige Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollten, um die unter ökonomischen und ökologischen Aspekten wirksamste Lösung zu finden, bei der Angebot und Nachfrage optimal aufeinander abgestimmt sind, und bei der – auch bei Dürre – eine ununterbrochene öffentliche Wasserversorgung im Einklang mit dem Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung gewährleistet ist; ist der Auffassung, dass Maßnahmen zur Einführung einer effektiven Hierarchie der Wassernutzung stimuliert werden sollten und dass es keine Lösung des Problems der Wasserknappheit ist, wenn Wasserläufe großräumig umgeleitet werden; betont jedoch die Bedeutung, die angebotsseitige Maßnahmen für die von Wasserknappheit und Dürre am stärksten betroffenen Regionen haben können, und stellt fest, dass diese Maßnahmen in herkömmlichen Optionen bestehen können, wie der Anlage von Infrastrukturen, durch die sich fließende Gewässer regulieren lassen, oder in alternativen, innovativen Lösungen wie der Wiederverwendung von Abwasser oder der Entsalzung, wenn sie in nachhaltiger Weise durchgeführt werden;
9. hebt die Funktion hervor, welche die europäische Agrarbevölkerung bei der Bekämpfung von Bodenerosion und Wüstenbildung wahrnimmt, und fordert, dass der entscheidende Beitrag der europäischen Erzeuger zur der Erhaltung der Vegetation in den von anhaltenden Dürren betroffenen oder durch Wanderdünen gefährdeten Regionen anerkannt wird; weist mit Nachdruck auf den Nutzen hin, den insbesondere Dauerkulturen, Obst- und Rebflächen, Grün- und Weideland und Forstflächen für die Wassergewinnung haben;
10. betont die Bedeutung der Wasserbewirtschaftung in Berggebieten und fordert die Kommission auf, die kommunalen und regionalen Behörden dazu anzuregen, Solidarität zwischen weiter oben und weiter unten gelegenen Gebieten aufzubauen;
11. verweist auf den Zusammenhang zwischen Klimawandel, Wasserknappheit und Dürre einerseits und integrierter Landschaftspflege zur Erhaltung und Bewahrung der lokalen Wasservorkommen andererseits und ist tief besorgt über die möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung; fordert, dass bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels berücksichtigt wird, wie sie sich auf die Wasserressourcen auswirken; fordert, dass eingehend untersucht wird, welche Wechselbeziehung zwischen der Entwicklung von Biokraftstoffen und der Verfügbarkeit von Wasserressourcen besteht; fordert, dass Anlagen mit einem hohen Wasserverbrauch einer gezielten Bewertung unterzogen werden; betont die Notwendigkeit, das Thema Wasser in alle Politikbereiche einzubeziehen und für die Behandlung dieses Themas ein Gesamtkonzept zu schaffen, das alle Finanz- und Rechtsinstrumente der EU umfasst; unterstreicht, dass alle politischen Ebenen (national, regional und lokal) in diesen Prozess einbezogen werden sollten;
12. hält es für notwendig, eine Verknüpfung zwischen dem Problem der Wasserknappheit und der Dürre einerseits und dem Klimawandel und den hier bestehenden gezielten Strategien andererseits herzustellen in dem Bewusstsein, dass das Anliegen der Anpassung an den Klimawandel mit Vorrang in die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie einbezogen werden muss;
13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu berücksichtigen, dass die Entwaldung und die ungehemmte Verstädterung zur Wasserverknappung beitragen; appelliert an die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden, wasserwirtschaftliche Gesichtspunkte in ihrer Raumordnung zu berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausbau von Wirtschaftstätigkeiten in sensiblen Wassereinzugsgebieten, einschließlich der Inseln und Regionen in äußerster Randlage; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Bereitstellung von Wasser unabhängig von ihrem Zweck stets dem Prinzip der fairen Gestaltung der Wassertarife unterliegen muss, wodurch Unternehmen dazu angehalten werden, Wasser effektiver zu nutzen;
14. betont, dass bei der Überprüfung der Prioritäten des Gemeinschaftshaushalts Umweltschutzmaßnahmen mehr Gewicht gegeben werden muss, vor allem Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels, zu denen auch Wasserknappheit und Dürre gehören, wobei die dafür erforderlichen zusätzlichen Mittel bereitzustellen sind;
15. fordert die Kommission auf, den sektorübergreifenden Zusammenhang zwischen den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels auf die Flächennutzung und die mit dem Klimawandel verbundenen Energiekosten zu berücksichtigen; bestärkt die EU darin, bei der Bewertung der effizienten Wassernutzung stets objektive und wirtschaftliche Indikatoren zugrundezulegen;
16. ist sich bewusst, dass Wasserknappheit und Dürren direkte Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt haben; weist darauf hin, dass dies bei der Gestaltung der künftigen Kohäsionspolitik adäquat berücksichtigt werden sollte und alle erforderlichen haushaltsbezogenen Maßnahmen und sonstigen Instrumente dafür vorgesehen werden müssen;
17. macht darauf aufmerksam, dass die komplexen Umweltprobleme, die in der Mitteilung der Kommission erwähnt werden, die wirtschaftliche Situation, die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten einer Region grundlegend beeinflussen;
18. ist sich bewusst, wie wichtig die Wasserrahmenrichtlinie als Rechtsrahmen ist, um einen guten Zustand aller europäischen Gewässer zu erreichen, die interregionale Zusammenarbeit, einen nachhaltigen Umgang mit Wasser und den Schutz der verfügbaren Wasserressourcen zu fördern und gleichzeitig einen Beitrag zur Linderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren zu leisten; fordert die Kommission und alle Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen dieser Richtlinie vollständig umzusetzen und sicherzustellen, dass Maßnahmen gegen Wasserknappheit und Dürre keine negativen Auswirkungen auf die Zielsetzungen im Bereich der Wasserqualität haben;
19. betont, dass der Begriff der anhaltenden Dürre (im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie) und seine Konsequenzen für die Verwirklichung der Umweltschutzziele der Wasserrahmenrichtlinie in Zeiten von Dürre und in daran anschließenden Zeiträumen geklärt werden muss; betont, dass Wasserknappheit und Dürre zusammenhängende, aber unterschiedliche Erscheinungen sind, für die auch unterschiedliche Strategien festgelegt werden müssen;
20. hebt hervor, dass ein enger Zusammenhang zwischen Dürre, Bodenerosion, Wüstenbildung und Waldbränden besteht;
21. ist der Auffassung, dass die gemäß der Wasserrahmenrichtlinie erforderlichen Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete auch Maßnahmen zur Risikosteuerung bei Dürren und anderen hydrometeorologischen Katastrophen und zur Krisenbewältigung enthalten sollten, die auf die spezifischen Erfordernisse der von Wasserknappheit und Dürren betroffenen Einzugsgebiete zugeschnitten sind, wozu auch grenzüberschreitende Koordinierung, die Beteiligung der Öffentlichkeit und Frühwarnsysteme gehören, die es auf verschiedenen Ebenen, z. B. der europäischen, der nationalen, der regionalen und der örtlichen Ebene, aufzubauen gilt; hält es für geboten, bauliche Maßnahmen zu unterlassen, die den natürlichen Verlauf von Flüssen behindern könnten, um das Ausmaß von Überschwemmungen so gering wie möglich zu halten, und befürwortet eine umfassendere Folgenabschätzung in Bezug auf die Versiegelung der für den Abfluss von Wasser notwendigen Flächen;
22. hebt hervor, dass Wälder für den Wasserkreislauf eine wichtige Rolle spielen und dass ein ausgewogenes Verhältnis von Wäldern, Wiesen und Äckern für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung wichtig ist; hebt insbesondere die Bedeutung von Böden mit hohem Gehalt an organischen Stoffen und einer angepassten Fruchtfolge hervor; weist darauf hin, dass der zunehmende Flächenverbrauch eine Bedrohung für die Landwirtschaft, die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung und die nachhaltige Wasserbewirtschaftung ist;
23. erinnert daran, dass ein enger Zusammenhang zwischen Wüstenbildung und Forstwirtschaft besteht; fordert, die Möglichkeit der Aufforstung zunehmend zu nutzen, um Extremstände des Grund- und Oberflächenwassers zu verhindern bzw. zu verringern und gegen die Bodenabtragung und -erosion vorzugehen;
24. empfiehlt, dass im Zuge des Gemeinschaftsmechanismus für den Katastrophenschutz Maßnahmen gegen Krisen infolge extremer Dürre vorgesehen werden;
25. betont, wie wichtig es ist, die verfügbaren Grundwassermengen in der EU und die Regelungen für ihre Nutzung neu festzulegen, wobei vor allem die rationale Nutzung der Grundwasserreserven entsprechend den Bedürfnissen des jeweiligen Landes zu gewährleisten ist;
26. stellt fest, dass in der Mitteilung nicht auf das Problem eingegangen wird, das infolge der Nichtreinigung von Abwässern in zahlreichen Regionen besteht;
27. fordert dazu auf, die Notwendigkeit nicht außer Acht zu lassen, dass das Grundwasser geschützt werden muss, was die Voraussetzung dafür ist, dass es in die Bewirtschaftung der Wasserressourcen insgesamt einbezogen wird;
28. ersucht den Rat, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden, die in der Mitteilung enthaltenen Überlegungen in anderen Politikbereichen zu berücksichtigen, um nachteilige Auswirkungen auf den Schutz der Wasserressourcen zu vermeiden;
29. betont, dass die Erfahrung weltweit gezeigt hat, dass Flussbettverlagerungen zu einer nicht wieder gutzumachenden Beeinträchtigung der ökologischen und hydromorphologischen Bedingungen führen können und die ansässige Bevölkerung zur Aufgabe ihrer Wohnsitze und Unternehmen zur Verlagerung ihrer Standorte zwingen können, wodurch der soziale und wirtschaftliche Zusammenhalt beeinträchtigt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, jegliche Verschlechterung ihrer Flusseinzugsgebiete zu verhindern und die Anforderungen, die in den Artikeln 1 und 4 der Wasserrahmenrichtlinie festgelegt sind, uneingeschränkt einzuhalten, und fordert die Kommission auf, Finanzmittel der EU nur für Projekte bereitzustellen, die diesen Anforderungen in vollem Maße genügen;
30. fordert den Rat nachdrücklich auf, ohne weiteren Verzug einen Beschluss über den Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung des Solidaritätsfonds der EU (KOM(2005)0108) zu fassen, um die Definition der Kriterien und förderungsfähigen Maßnahmen, auch im Fall von Dürren, zu verbessern, damit den durch Naturkatastrophen verursachten Schäden wirksamer, flexibler und rascher begegnet werden kann – zumal das Parlament seinen Standpunkt bereits am 18. Mai 2006[4] festgelegt hat;
31. begrüßt es, dass Wassereinsparung die erste Priorität der Kommission für die Bewältigung von Wasserknappheit und Dürren ist; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang dringend auf sicherzustellen, dass der Einsatz der Strukturfonds dieser Priorität nicht zuwiderläuft, nachhaltige Wasserbewirtschaftung als ein obligatorisches Kriterium für Projekte einzuführen und den Nachweis zu verlangen, dass die regionalen und lokalen Behörden die Wassereinsparungsmöglichkeiten nutzen und die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie einhalten, bevor ihnen Mittel aus den Strukturfonds gewährt werden;
32. hält es für notwendig, im Fall von Wasserläufen, die durch mehrere Mitgliedstaaten fließen, Formen der interregionalen und staatenübergreifenden Zusammenarbeit bei der integrierten Bewirtschaftung von Wasserkörpern, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft, zu schaffen;
33. erinnert daran, dass nahezu 20 % des Wassers in der EU infolge ineffizienter Wassernutzung verloren gehen, und betont die Notwendigkeit umfangreicher Investitionen zur Förderung des technischen Fortschritts in allen Wirtschaftsbereichen (wobei die Sektoren mit dem intensivsten Wasserverbrauch und diejenigen Sektoren im Vordergrund stehen sollten, in denen potenziell am meisten Wasser eingespart werden könnte); stellt fest, dass unzulängliche Wasserbewirtschaftung ein Problem ist, das Wasserknappheit verursacht und im Fall einer Dürre zusätzlich nachteilige Auswirkungen haben kann, die Dürre aber nicht verursacht, weil Dürre eine Naturerscheinung ist;
34. weist darauf hin, dass Wasserknappheit und Trockenheit eng mit der Problematik der Wasserverschwendung zusammenhängen, und empfiehlt deshalb der Kommission, das Kriterium der sparsamen Wasserverwendung in den Katalog der Bedingungen für die Gewährung von Fördermitteln aus Quellen der Europäischen Union aufzunehmen;
35. bestärkt die EU darin, Technologien, den Austausch bewährter Verfahren und Innovationen zu unterstützen, die weniger Wasser- und Energieverbrauch verursachen und deren Ziel die Verbesserung der Effizienz der Wassernutzung ist;
36. fordert die Kommission angesichts der Tatsache, dass in den öffentlichen Versorgungsnetzen von städtischen Gebieten die Wasserverluste mehr als 50 % betragen können, auf, zu prüfen, wie die Vernetzung von Städten gefördert werden kann, damit ein nachhaltiger Wasserverbrauch gefördert wird, ein Austausch über bewährte Methoden wie Aufbereitung, Einsparung und Verbesserung der Wassereffizienz stattfindet und gemeinsam Pilotprojekte im Bereich der Demonstration durchgeführt werden können; fordert auch die lokalen Behörden auf, die Wasserversorgungs- und -verteilungsnetze, die inzwischen völlig veraltet sind, besser instandzuhalten;
37. betont, dass 40 % des in der EU verbrauchten Wassers eingespart werden könnten; fordert konkrete Maßnahmen und finanzielle Anreize zur Unterstützung einer sachgemäßeren und nachhaltigen Wassernutzung; fordert außerdem, dass generell Geräte zur Messung des Wasserverbrauchs eingesetzt werden, damit mehr Wasser eingespart, aufbereitet und überhaupt effizienter und rationeller verwendet wird; legt den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten nahe, einen Teil ihrer Strukturfondsmittel für Projekte zur Verbesserung der Wassernutzung und zur Einsparung von Wasser einzusetzen; bestärkt die für die Flusseinzugsgebiete zuständigen Behörden darin, eine Kosten-Nutzen-Analyse für alternative Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen in allen Sektoren durchzuführen;
38. betont, dass die Wasserverschwendung bekämpft und die Wassernutzung ausgewogener gestaltet werden muss, vor allem durch Mehrfachverwendung von Wasser, in Anbetracht des vielfältigen Wertes, den Wasser hat – des biologischen, des sozialen, des ökologischen, des symbolischen und des kulturellen Wertes, sowie des Wertes für Landschaft und Fremdenverkehr;
39. erinnert daran, dass in Artikel 9 Absatz 1 der Wasserrahmenrichtlinie Folgendes festgelegt ist: „Die Mitgliedstaaten berücksichtigen (...) insbesondere unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips den Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen“ und „sorgen bis zum Jahr 2010 dafür, dass die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient zu nutzen, und (...) dass die verschiedenen Wassernutzungen (...) einen angemessenen Beitrag leisten zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen“;
40. ist der Auffassung, dass Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen sich zwar auf das Verursacherprinzip stützen, gleichzeitig aber mit Maßnahmen einhergehen müssen, die den erheblichen Verlusten ein Ende machen, zu denen es infolge schadhafter Ausstattungen und ungeeigneter Kulturpflanzen und Agrarsysteme immer wieder kommt;
41. betont, dass in einigen Staaten Fortschritte hin zu einer effizienteren Wassernutzung im Landwirtschaftssektor erzielt werden können; hofft, dass dieses Problem im Rahmen des Gesundheitschecks der GAP Berücksichtigung findet und dass dabei konkrete Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigeren Wassernutzung durch Anreize zur Anwendung der besten verfügbaren Verfahren und Technologien, insbesondere zur Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums, durch Einhaltung der „Cross-Compliance“-Vorschriften, die Anwendung des Verursacher- und des Verbraucherprinzips und durch die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums vorgeschlagen werden; ist der Auffassung, dass die Europäische Union Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserbewirtschaftung in der Landwirtschaft unterstützen, die Modernisierung von Bewässerungssystemen zur Verringerung des Wasserverbrauchs fördern und die Forschung in diesem Bereich ankurbeln sollte;
42. hebt hervor, dass Umweltprogramme im Rahmen des zweiten Pfeilers der GAP wichtig sind, wenn es darum geht, Anreize für landwirtschaftliche Methoden festzulegen, mit denen die Nachhaltigkeit und die Reinheit der Wasserressourcen geschützt werden sollen;
43. macht deutlich, dass durch die Produktion von Biokraftstoffen die Nachfrage nach großen Wassermengen noch zunehmen wird, und hält es für dringend geboten, die Auswirkungen des Einsatzes von Biokraftstoffen genau zu beobachten und die Biokraftstoffpolitik der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten in regelmäßigen Abständen zu überprüfen;
44. weist darauf hin, dass Wassergroßabnehmer (z. B. Kraftwerke) das Wasser nicht verbrauchen, sondern es nach Nutzung für ihre Verfahren in den Wasserkreislauf zurückführen; hebt hervor, dass sie, indem sie die Wassertemperatur erhöhen, starken Einfluss auf die Verfügbarkeit von Oberflächenwasser, die Ökosysteme und die öffentliche Gesundheit nehmen; hält es für dringend notwendig, diese Auswirkungen zu berücksichtigen;
45. erinnert daran, dass die Verbraucher eine wichtige Rolle spielen, wenn eine nachhaltige Wassernutzung in der EU erreicht werden soll; fordert daher die EU auf, eine Informations- und Bildungskampagne ins Leben zu rufen, um die Bürger für die Wasserproblematik zu sensibilisieren und sie darin zu bestärken, konkrete Schritte zu unternehmen;
46. macht die Kommission darauf aufmerksam, dass eine wirksame Wasserpreispolitik, am wahren Wert des Wassers orientiert ist, der Verbraucherseite Anreize bietet, Wasser sparsamer zu verwenden;
47. betont die herausragende Rolle der regionalen und lokalen Behörden und der zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Organisation von Sensibilisierungskampagnen und Schulungsmaßnahmen;
48. fordert die Kommission und die Regionen und Städte in den Mitgliedstaaten auf, eine Kultur des Wassersparens in der EU zu unterstützen, indem sie die Regenwassersammlung fördern und Kampagnen zur Sensibilisierung der Bürger für eine sparsame Wassernutzung, beispielsweise in Form von entsprechenden Bildungsprogrammen, durchführen; ersucht die Kommission, den Austausch bewährter Praxis zwischen Regionen, Städten und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu fördern, wobei der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Wassereinsparung (einschließlich der Aufbereitung von Regen- und Abwasser), zur effizienteren Wassernutzung und zur Bewältigung des Dürrerisikos liegen sollte;
49. hält es für notwendig, Informations- und Sensibilisierungskampagnen sowie Schulungsmaßnahmen für die Erzeuger zu fördern, damit diese aktiv zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen beitragen;
50. ist der Ansicht, dass ein Kennzeichnungssystem für den Wasserverbrauch von Erzeugnissen, wie es bereits in Bezug auf Energieeffizienz existiert, ein geeignetes Mittel wäre, einen nachhaltigeren Wasserverbrauch zu erreichen, betont jedoch, dass
a) ein derartiges System freiwillig sein sollte, und
b) bestehende Kennzeichen und Kennzeichnungssysteme berücksichtigt werden sollten, damit nicht unter den Verbrauchern durch ein Übermaß an Informationen Verwirrung entsteht;
51. fordert mit Nachdruck, dass Kriterien wie die effiziente Wassernutzung, soweit möglich, in Baunormen aufgenommen werden;
52. bestärkt alle Beteiligten darin, ein freiwilliges System zur Kennzeichnung eines nachhaltigen Umgangs mit Wasser sowie ein Konzept für freiwillige Programme für Wassereinsparungen in den einzelnen Wirtschaftssektoren (z. B. Landwirtschaft, Tourismus, Produktion) zu entwickeln;
53. macht darauf aufmerksam, dass eine wirksame Wasserpreispolitik, die am wahren Wert des Wassers orientiert ist, der Verbraucherseite Anreize bietet, Wasser sparsamer zu verwenden;
54. vertritt die Auffassung, dass Wasser als öffentliches Gut und als entscheidender Bestandteil der Souveränität von Staaten erhalten bleiben muss, dass alle Menschen bei sozial und ökologisch gerechten Kosten Zugang zu Wasser erhalten müssen, wobei die spezifische Situation der einzelnen Länder und der verschiedenen landwirtschaftlichen Systeme sowie die gesamtgesellschaftliche Rolle der landwirtschaftlichen Tätigkeit berücksichtigt werden müssen;
55. fordert die Kommission auf, die Finanzierung eines Pilotprojekts im Jahr 2009 zur Erforschung, Erhebung und Überwachung der Entwicklung von Vorsorgemaßnahmen zur Bekämpfung der Desertifikation und Steppenbildung in Europa in Betracht zu ziehen und damit Erosion, Deflation und landwirtschaftliche Verluste sowie Verluste an biologischer Vielfalt zu verhindern und den Bodenschutz, die Bodenfruchtbarkeit und die Fähigkeit des Boden zur Wasseraufnahme und zur Kohlenstoffsequestrierung zu erhöhen; hält es nach wie vor für dringend notwendig, dass verlässliche und transparente Daten erhoben werden, damit diese Politik überhaupt Wirkung erzielen kann;
56. begrüßt die Schaffung der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle und des Frühwarnsystems; hebt es als wichtig hervor, dass eine umfassende Debatte über ihre wesentlichen Ziele, ihre Haushaltsmittel und ihre Organisation geführt wird;
57. fordert die Kommission auf, die Einrichtung der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle im Rahmen der Europäischen Umweltagentur voranzutreiben, und betont, dass die Beobachtungsstelle an der Ergänzung der nationalen Daten durch regionale und lokale saisonale Standarddaten über die Niederschläge und den sektorübergreifenden Wasserverbrauch arbeiten sollte, um zu einer fundierten, strategischen Entscheidungsfindung beizutragen;
58. hebt hervor, wie wichtig humusreiche Böden, angepasste Fruchtfolgesysteme und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wäldern, Wiesen und Äckern für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung sind; warnt, dass der zunehmende Flächenverbrauch eine Bedrohung für die Landwirtschaft, die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung und die nachhaltige Wasserbewirtschaftung darstellt;
59. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Wideraufforstung von Gebieten zu unterstützen, die in regelmäßigen Abständen von Dürre und Waldbränden heimgesucht worden sind, und zwar unter Beachtung des Bioklimas und der ökologischen Merkmale der betreffenden Gebiete, und gibt dem Wunsch Ausdruck, dass der Wiederherstellung der ländlichen und städtischen Landschaftsgestalt – unter gebührender Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten – besondere Bedeutung beigemessen wird;
60. vertritt die Auffassung, dass durch Wasserknappheit und regelmäßig wiederkehrende Dürreperioden die Plage der Waldbrände verschlimmert und ihr Ausmaß verstärkt worden ist, wodurch sich die Empfindlichkeit und die Gefahr des Aussterbens vieler Arten vergrößert, die für die Wälder der südeuropäischen Länder charakteristisch sind, in denen der Wald häufig die hauptsächliche natürliche Ressource ist;
61. weist darauf hin, dass die häufigsten und größten Gefahren für die Umwelt sowie Wasserknappheit und Dürre bei der Konzipierung des europäischen Agrarmodells berücksichtigt werden müssen und dass in diesem Zusammenhang ein effizienter Mechanismus für das Krisenmanagement ein wichtiges Element der GAP sein sollte;
62. hält es für notwendig, den ökologischen Nutzen der Wälder und der Agrarproduktion zu erhöhen in dieser Situation des Klimawandels, in der die Zunahme von Treibhausgasemissionen unbedingt einen Ausgleich durch Vergrößerung der Waldflächen erfordert, und stellt fest, dass, deren Rolle als Kohlenstoffsenke in die Gesamtheit der Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen einbezogen werden muss;
63. befürwortet die Zusage der Kommission, sie werde sich auch künftig auf internationaler Ebene der Herausforderung stellen, Wasserknappheit und Dürre zu bekämpfen, vor allem im Rahmen des UN-Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung und des UN-Rahmenübereinkommens über den Klimawandel;
64. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Wasser betrifft die gesamte Gesellschaft. Es ist eine Voraussetzung für das Leben der Menschen, Tiere und Pflanzen und eine unverzichtbare Ressource für die Wirtschaft. Jedoch handelt es sich um eine knappe Ressource. Der Schutz der Wasserressourcen, des Wasserökosystems und des Trink- und Nutzwassers stellt einen Eckpfeiler des Umweltschutzes dar. Daher sind konzertierte Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich, um einen wirksamen Schutz dieser wertvollen Ressource sicherstellen zu können.
In den vergangenen 30 Jahren sind immer häufiger Extremwetterlagen aufgetreten. Extreme Regenfälle haben in den vergangenen Jahren in einigen Teilen Europas zu Überschwemmungen geführt, wohingegen andere Regionen von Dürre und Hitzewellen betroffen waren. Durch die immer intensiveren Auswirkungen des Klimawandels könnten zukünftig bis zu 3,2 Milliarden Menschen von Wasserknappheit betroffen sein. Nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur aus dem Jahr 2007 lebt bereits ein Drittel der Europäer in Regionen, in denen Wasserknappheit herrscht und die Nachfrage nach Wasser größer ist als das Angebot. Die durch Dürreereignisse entstandenen Kosten sind in den vergangenen 30 Jahren auf nahezu 100 Milliarden Euro gestiegen, und allein die Dürre von 2003 kostete die EU-Wirtschaft 8,7 Milliarden Euro.
Die drei größten Herausforderungen, die die EU in Angriff nehmen sollte, sind der übermäßige, nicht nachhaltige und ineffiziente Wasserverbrauch und die damit verbundene Verschwendung von Wasser, das fehlende Bewusstsein für diese Problematik und das Fehlen eines Gesamtkonzepts für die Behandlung des Themas Wasser.
Der Klimawandel ist nicht die einzige Herausforderung, vor der Europa steht. Trotz der immer knapperen Wasserressourcen nimmt der übermäßige, nicht nachhaltige und ineffiziente Wasserverbrauch fast doppelt so schnell zu wie die Weltbevölkerung. Allein Europa verschwendet mindestens 20 % seines Wassers durch ineffizienten Umgang mit dieser Ressource. Eine Möglichkeit zur Bewältigung dieses Problems läge in der vollständigen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Bestimmungen über die Wassergebühren. Zudem sind Investitionen in wassersparende Technologien erforderlich.
Von der Nachfrageseite ausgehende Maßnahmen sollten einer bloßen Steigerung der Wasserversorgung vorgezogen werden. Angebotsseitige Maßnahmen sollten nur in Betracht gezogen werden, wenn alle Möglichkeiten der Steigerung der Wassereffizienz, der Verbesserung der Wasserbedarfssteuerung und der Sensibilisierungsmaßnahmen erschöpft sind. Der Transport von Wasser über große Entfernungen hinweg sollte keine Lösung für das Problem der Wasserknappheit darstellen, und grenzüberschreitende Transporte sollten weiterhin ausnahmslos in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Mitgliedstaats fallen.
Der Mangel an Informationen und das Fehlen einer weit reichenden Kampagne zur Förderung des Bewusstseins für diese Problematik sind angesichts des Umfangs des aufkommenden Problems eklatant. Damit eine verantwortbare Kultur des Wassersparens und eines sachgemäßen Umgangs mit der Ressource entsteht, bedarf es einer entschlossenen Öffentlichkeitsarbeit, an der alle Akteure des Wassersektors beteiligt werden müssen. Vorrang haben Maßnahmen zur Wissensvermittlung, Erziehung und Ausbildung. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, dieser Herausforderung zu begegnen. Die Kennzeichnung ist eine wirksame Methode, gezielte Informationen über den Umgang mit Wasser und nachhaltige Wasserbewirtschaftungsverfahren in der Öffentlichkeit zu verbreiten, und ist nur einer der möglichen Wege.
Die Herausforderung, das Thema Wasser in alle Politikbereiche einzubeziehen und für die Behandlung dieses Themas ein Gesamtkonzept zu schaffen, muss bewältigt werden. In diesen Prozess sollten alle politischen Ebenen (national, regional und lokal) einbezogen werden. Die zunehmende Wasserknappheit sollte in allen EU-Politikbereichen unter Nutzung aller Finanzinstrumente der EU Berücksichtigung finden.
Wasserknappheit und Dürre beschränken sich geografisch nicht auf die Europäische Union, sondern haben auch internationale Auswirkungen. Bereits heute gibt es zahlreiche internationale Konflikte um Wasserressourcen und die Gefahr wächst, dass sie häufiger auftreten werden. Daher ist es erforderlich, im Hinblick auf Wasserknappheit und Dürre einen umfassenderen Ansatz zu wählen.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (2.6.2008)
für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
zu möglichen Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union
(2008/2074(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Iratxe García Pérez
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass laut dem Vierten Kohäsionsbericht der Klimawandel, insbesondere Dürre und Wasserknappheit, eine der neuen Herausforderungen mit bedeutenden räumlichen Auswirkungen darstellt, auf die die Kohäsionspolitik Antworten finden muss, da bis heute bereits 11 % der Bevölkerung und 17 % des Territoriums der Europäischen Union betroffen sind,
B. in der Erwägung, dass die Folgen von Wasserknappheit und Dürren in der Europäischen Union in bestimmten Regionen stärker spürbar sind und sich am stärksten in den ärmsten Regionen bemerkbar machen, wo sie zur Aufgabe von Nutzflächen, zu Waldbränden und zu einer Verschlechterung des Bodens führen und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Bewohner dieser Regionen erheblich behindern; ferner in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen von Wasserknappheit und Dürren eine Herausforderung im Hinblick auf die Verwirklichung der Lissabonner Ziele und der Ziele der der Kohäsionspolitik der EU darstellen,
1. fordert den Rat nachdrücklich auf, ohne weiteren Verzug einen Beschluss über den Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung des Solidaritätsfonds der EU (KOM(2005)0108) zu fassen, um die Definition der Kriterien und förderfähigen Maßnahmen, auch im Fall von Dürren, zu verbessern, damit den durch Naturkatastrophen verursachten Schäden wirksamer, flexibler und rascher begegnet werden kann – dies auch in Anbetracht der Tatsache, dass das Parlament seinen Standpunkt bereits im Mai 2006 festgelegt hat; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass eine verbesserte Dürrerisikosteuerung eine optimierte Nutzung des Solidaritätsfonds der EU und des Gemeinschaftsmechanismus für den Katastrophenschutz voraussetzt und dass die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden die bestehende Wasserrahmenrichtlinie anwenden sollten (Richtlinie 2000/60/EG);
2. begrüßt, dass Wassereinsparungen die erste Priorität der Kommission für die Bewältigung von Wasserknappheit und Dürren sind; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang dringend auf sicherzustellen, dass der Einsatz der Strukturfonds dieser Priorität nicht zuwiderläuft, nachhaltige Wasserbewirtschaftungsverfahren als ein obligatorisches Kriterium für Projekte einzuführen sowie den Nachweis einzuholen, dass die regionalen und lokalen Behörden die Wassereinsparungsmöglichkeiten in vollem Umfang nutzen und die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie einhalten, bevor ihnen Mittel aus den Strukturfonds gewährt werden;
3. ist sich bewusst, dass Wasserknappheit und Dürren direkte Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt haben; weist darauf hin, dass dies bei der Gestaltung der künftigen Kohäsionspolitik adäquat berücksichtigt werden sollte und alle erforderlichen Haushaltsmaßnahmen und sonstigen Instrumente dafür vorgesehen werden sollten;
4. betont, dass die Tatsache, dass sich Flusseinzugsgebiete in der Regel über mehrere Regionen und über Grenzen hinweg erstrecken, ernsthafte grenzüberschreitende Auswirkungen auf flussaufwärts und flussabwärts gelegene Regionen haben kann und dass daher sowohl die Mitgliedstaaten als auch die regionalen und lokalen Behörden im Kampf gegen Wasserknappheit und Dürre unbedingt zusammenarbeiten und dadurch eine nachhaltige und gerechte Nutzung der Wasserressourcen gewährleisten müssen; vertritt die Auffassung, dass Wasserknappheit und Dürren aufgrund ihres spezifischen Charakters ein koordiniertes Vorgehen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten wie auch auf regionaler und kommunaler Ebene erfordern;
5. ersucht die regionalen und lokalen Behörden, die guten Möglichkeiten zu nutzen, welche die Strukturfonds bieten, und Investitionen in die Verbesserung oder Erneuerung bestehender Infrastrukturen und Technologie vorzunehmen (insbesondere in Regionen, in denen Wasserressourcen aufgrund von Lecks in den Wasserleitungen vergeudet werden); weist darauf hin, dass dies vor allem auch für umweltfreundliche Technologien gilt, die die effiziente Nutzung von Wasser ermöglichen und mit der integrierten Ressourcenbewirtschaftung für Wasser (IRM) verknüpft werden können; betont, dass damit insbesondere der Herausforderung einer (im Hinblick auf Wassereinsparungen und die Wiederverwertung von Wasser) effizienten Wassernutzung in Industrie, Landwirtschaft und Privathaushalten begegnet werden kann;
6. weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass die Zuweisung von Mitteln für die Infrastrukturen darauf gerichtet sein muss, Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Versorgung mit Qualitätswasser nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs zu verwirklichen;
7. betont, dass die Erfahrung weltweit gezeigt hat, dass Flussbettverlagerungen zu einer nicht wieder gutzumachenden Beeinträchtigung der ökologischen und hydromorphologischen Bedingungen führen können und die ansässige Bevölkerung zur Aufgabe ihrer Wohnsitze und Unternehmen zur Verlagerung ihrer Standorte zwingen können, wodurch der soziale und wirtschaftliche Zusammenhalt beeinträchtigt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, jegliche Verschlechterung ihrer Flusseinzugsgebiete zu verhindern und die Anforderungen, die in den Artikeln 1 und 4 der Wasserrahmenrichtlinie festgelegt sind, uneingeschränkt einzuhalten, und fordert die Kommission auf, Finanzmittel der EU nur für Projekte bereitzustellen, die diesen Anforderungen in vollem Maße genügen;
8. stellt fest, dass die Kommission in ihrer Mitteilung zu den Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre (KOM(2007)0414) nicht auf das Problem eingeht, das infolge fehlender Abwasseraufbereitungsanlagen in zahlreichen Regionen besteht;
9. betont, dass die Grundwasserressourcen geschützt werden müssen, wenn sie in die allgemeine Bewirtschaftung der Wasserressourcen einbezogen werden sollen;
10. tritt dafür ein, dass alle sinnvollen Systeme zur Regenwassersammlung (unter zufrieden stellenden sanitären Bedingungen) unterstützt werden;
11. ersucht den Rat, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden, die in der genannten Mitteilung enthaltenen Überlegungen über die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in ihren anderen Politikbereichen zu berücksichtigen, um nachteilige Auswirkungen auf den Schutz der Wasserressourcen zu vermeiden;
12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auch der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Entwaldung und die ungehemmte Verstädterung zur Wasserverknappung beitragen; appelliert an die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden, die Wasserfragen bei ihrer Raumordnung zu berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausbau von Wirtschaftstätigkeiten in sensiblen Wassereinzugsgebieten, einschließlich der Inseln und äußersten Randregionen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Bereitstellung von Wasser unabhängig von ihrem Zweck stets dem Prinzip der fairen Gestaltung der Wassertarife unterliegen muss, wodurch Unternehmen dazu angehalten werden, Wasser effektiver zu nutzen;
13. fordert die Kommission auf, die Einrichtung der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle im Rahmen der Europäischen Umweltagentur voranzutreiben, und betont, dass die Beobachtungsstelle an der Ergänzung der nationalen Daten durch regionale und lokale saisonale Standarddaten über die Niederschläge und den sektorübergreifenden Wasserverbrauch arbeiten sollte, um zu einer fundierten, strategischen Entscheidungsfindung beizutragen;
14. hebt die Bedeutung der Regionen als Triebkraft für die technologische Innovation im Bereich der Wasserwirtschaft hervor, da eine effiziente Wassernutzung zu einem immer bedeutenderen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit werden wird; fordert daher die regionalen Behörden mit Nachdruck auf, eine nationale und internationale Zusammenarbeit zwischen Regionen, einen Informationsaustausch und strategische Partnerschaften in Erwägung zu ziehen, um zu einer effizienten regionalen Wasserbewirtschaftung zu gelangen;
15. fordert die Kommission und die Regionen und Städte in den Mitgliedstaaten auf, eine Kultur des Wassersparens in der EU zu unterstützen, indem sie die Regenwassersammlung fördern und Kampagnen zur Sensibilisierung der Bürger für eine sparsame Wassernutzung, beispielsweise in Form von entsprechenden Bildungsprogrammen, durchführen; ersucht die Kommission, den Austausch bewährter Praktiken zwischen Regionen, Städten und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu fördern, wobei der Schwerpunkt auf Wassereinsparungsmaßnahmen (einschließlich der Aufbereitung von Regen- und Abwasser), zur effizienteren Wassernutzung und zum Dürrerisikomanagement liegen sollte;
16. macht darauf aufmerksam, dass die komplexen Umweltprobleme, die in der Mitteilung der Kommission erwähnt werden, die wirtschaftliche Situation, die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten einer Region grundlegend beeinflussen;
17. macht darauf aufmerksam, dass eine wirksame Wasserpreispolitik, die den wahren Wert des Wassers widerspiegelt, der Verbraucherseite Anreize bietet, Wasser sparsamer zu verwenden.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
29.5.2008 |
|
|
|
||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
45 2 2 |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Emmanouil Angelakas, Stavros Arnaoutakis, Jean Marie Beaupuy, Rolf Berend, Jana Bobošíková, Victor Boştinaru, Wolfgang Bulfon, Bairbre de Brún, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Zita Gurmai, Gábor Harangozó, Mieczysław Edmund Janowski, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Constanze Angela Krehl, Florencio Luque Aguilar, Sérgio Marques, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Pierre Pribetich, Wojciech Roszkowski, Elisabeth Schroedter, Grażyna Staniszewska, Catherine Stihler, Kyriacos Triantaphyllides, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Vladimír Železný |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Bernadette Bourzai, Jan Březina, Den Dover, Emanuel Jardim Fernandes, Fernando Fernández Martín, Francesco Ferrari, Louis Grech, Ramona Nicole Mănescu, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Zita Pleštinská, Samuli Pohjamo, Christa Prets, Jürgen Schröder, Richard Seeber, Bart Staes, László Surján, Manfred Weber |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Manuel Medina Ortega, Nicolae Vlad Popa |
|||||
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (25.6.2008)
für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
zu Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union
(2008/2074(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Esther Herranz García
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft als produktiver Sektor extrem unter den Auswirkungen von Wasserknappheit und Dürre leidet, jedoch gleichzeitig eine wichtige Rolle für die nachhaltige Bewirtschaftung der verfügbaren Wasserressourcen spielt,
B. in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre nicht in allen Regionen der EU in gleichem Maße auftreten, sondern vor allem die südlichen Mitgliedstaaten betreffen,
C. in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre ein bedeutender Faktor für die Verschärfung des Preisanstiegs bei Agrarrohstoffen sind, sowie in Anbetracht der Notwendigkeit, eine stabile Nahrungsmittelversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten,
D. in der Erwägung, dass in der Landwirtschaft riesige Mengen Wasser gebraucht werden und dass die Landwirtschaft, eben weil sie von der Wasserversorgung abhängig ist, als verantwortlicher Akteur in integrierte regionale Wasserbewirtschaftungssysteme eingebunden werden muss, wenn es um einen ausgewogenen Wasserverbrauch, ein Ende der Wasserverschwendung, eine angepasste Landschafts- und Anbauplanung sowie den Schutz des Wassers vor Verschmutzung geht,
E. in der Erwägung, dass die multifunktionale Landwirtschaft in der EU für die Erhaltung von Landschaften, der biologischen Vielfalt und sauberer Gewässer wichtig ist und daher für bestimmte Maßnahmen auf finanzielle Unterstützung und wissenschaftliche Beratung in Bezug auf die Wasserbewirtschaftung angewiesen ist,
F. in der Erwägung, dass durch Dürre auch die Ausbreitung bestimmter Pflanzenschädlinge begünstigt wird, was zu erheblichen Ernteeinbußen führt,
1. befürwortet eine stärkere Unterstützung der Europäischen Union für die Verbesserung der Wasserbewirtschaftung bei landwirtschaftlichen Nutzflächen und in Viehzuchtbetrieben, durch die ein Anreiz für eine höhere Wassereinsparung und Wassereffizienz der Anlagen sowie der Bewässerungssysteme geschaffen wird; fordert die Kommission auf, Forschung, Entwicklung und Innovation in diesem Bereich im Zuge des Siebten Rahmenprogramms unter besonderer Berücksichtigung der Regionen, die am meisten unter Wasserknappheit und Dürre leiden, zu verstärken und biotechnologische Entwicklungen dabei zu berücksichtigen; fordert auch, verstärkt dürreresistente Nutzpflanzen zu entwickeln;
2. hebt die Funktion hervor, welche die europäische Agrarbevölkerung bei der Bekämpfung der Bodenerosion und Wüstenbildung wahrnimmt, und fordert, dass die entscheidende Rolle des europäischen Erzeugers bei der Erhaltung der Vegetation in den von anhaltenden Dürren betroffenen oder durch Wanderdünen gefährdeten Regionen anerkannt wird; weist mit Nachdruck auf den Nutzen hin, den insbesondere Dauerkulturen, Obst- und Rebflächen, Grün- und Weideland und Forstflächen für die Wassergewinnung haben;
3. betont die Bedeutung der Frage der Wasserbewirtschaftung in Berggebieten und fordert die Kommission auf, die kommunalen und regionalen Behörden dazu anzuregen, Solidarität zwischen weiter oben und weiter unten gelegenen Gebieten aufzubauen;
4. hält es für notwendig, den ökologischen Nutzen der Wälder und der Agrarproduktion zu erhöhen in dieser Situation des Klimawandels, in der die Zunahme von Treibhausgasemissionen unbedingt einen Ausgleich durch Vergrößerung der Waldflächen erfordert, und stellt fest, dass deren Rolle als Kohlenstoffsenke in die Gesamtheit der Maßnahmen zur Eindämmung der Treibhausgasemissionen einbezogen werden muss;
5. vertritt die Auffassung, dass Wasser als öffentliches Gut und als entscheidender Bestandteil der Souveränität von Staaten erhalten bleiben muss, dass alle Menschen bei sozial und ökologisch gerechten Kosten Zugang zu Wasser erhalten müssen, wobei die spezifische Situation der einzelnen Länder und der verschiedenen landwirtschaftlichen Systeme sowie die gesamtgesellschaftliche Rolle der landwirtschaftlichen Tätigkeit berücksichtigt werden müssen;
6. bekräftigt, dass Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen, die in erster Linie auf dem Grundsatz, dass der Nutzer zahlt, basieren, zum Scheitern verurteilt sind, wenn sie nicht mit einer besseren Nutzung der Wasserressourcen einhergehen, die damit beginnen muss, dass den erheblichen Wasserverlusten eine Ende gesetzt wird, die in den Leitungssystemen durch schadhafte Anlagen entstehen; fordert, dass durch die Tarifgestaltung für Wasser die Existenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe nicht gefährdet wird, deren Fortbestand notwendig ist, um die Selbstversorgung in der Europäischen Union zu gewährleisten;
7. hält es für notwendig, im Fall von Wasserläufen, die durch mehrere Mitgliedstaaten fließen, Formen der interregionalen und staatenübergreifenden Zusammenarbeit bei der integrierten Bewirtschaftung von Wasserkörpern, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft, zu schaffen;
8. hält es für sinnvoll, Informations- und Sensibilisierungskampagnen sowie Schulungsmaßnahmen für die Erzeuger zu fördern, damit diese aktiv zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen beitragen;
9. hält es angesichts des Klimawandels und der Verschlimmerung der Dürren für zweckmäßig, eine europäische Beobachtungsstelle einzurichten, die unter anderem eine bessere Planung der landwirtschaftlichen Tätigkeit ermöglichen soll, damit die Landwirte die geeignetsten Maßnahmen für die Aufrechterhaltung ihrer Erzeugung treffen können;
10. hebt hervor, wie wichtig humusreiche Böden, angepasste Fruchtfolgesysteme und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wäldern, Grünland und Äckern für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung sind; warnt, dass der zunehmende Flächenverbrauch eine Bedrohung für die Landwirtschaft, die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung und die nachhaltige Wasserbewirtschaftung darstellt;
11. fordert die Kommission und den Rat auf, zu berücksichtigen, dass Mechanismen zur Unterstützung der Landwirte geschaffen werden müssen, die von regelmäßigen Dürren und Waldbränden und von Wasserknappheit betroffen sind, wobei diese Mechanismen auf die Verhütung weiterer durch den Klimawandel bedingter Großkatastrophen und die Minimierung von deren Auswirkungen ausgerichtet sein müssen;
12. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Wiederaufforstung von Gebieten, die in regelmäßigen Abständen von Dürre und Waldbränden heimgesucht worden sind, zu unterstützen, und zwar unter Beachtung des Bioklimas und der ökologischen Merkmale der betreffenden Gebiete, und gibt dem Wunsch Ausdruck, dass der Wiederherstellung der ländlichen und städtischen Landschaftsgestalt – unter gebührender Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten – besondere Bedeutung beigemessen wird;
13. hebt hervor, dass Umweltprogramme im Rahmen des zweiten Pfeilers der GAP wichtig sind, wenn es darum geht, Anreize für landwirtschaftliche Methoden festzulegen, mit denen die Nachhaltigkeit und die Reinheit der Wasserressourcen geschützt werden sollen;
14. fordert die Kommission und den Rat auf, eine von der EU getragene öffentliche Versicherung für die Landwirtschaft zu dem Zweck einzurichten, den Landwirten ein Mindesteinkommen in Katastrophenfällen wie Dürreperioden, Bränden oder Überschwemmungen zu garantieren und sie vor Risiken und Krisen, wie sie vor kurzem in den Ländern Südeuropas aufgetreten sind, zu schützen;
15. betont, dass Maßnahmen für eine wirkungsvolle Verhütung von Waldbränden entwickelt werden müssen und dass die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Eindämmung und Verhütung von Waldbränden unterstützen muss, wobei sie vor allem geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Waldbränden, wie Brandschutzstreifen, Waldwege, Zugangspunkte, Wasserstellen und Programme zur Waldpflege finanzieren sollte;
16. vertritt die Auffassung, dass durch Wasserknappheit und regelmäßig wiederkehrende Dürreperioden die Plage der Waldbrände verschlimmert und ihr Ausmaß verstärkt worden ist, wodurch sich die Empfindlichkeit und die Gefahr des Aussterbens vieler Arten vergrößert, die für die Wälder der südeuropäischen Länder charakteristisch sind, in denen der Wald häufig die wichtigste natürliche Ressource ist;
17. bedauert den mangelnden Weitblick der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten bei ihrem Beschluss, die Mitteldotierung für die ländliche Entwicklung zu kürzen, und stellt fest, dass die Mittel, die beim zweiten Pfeiler vorgesehen sind, zu begrenzt sind, um eine Bewältigung der neuen Herausforderungen, die sich aufgrund des Klimawandels stellen, zu ermöglichen; legt der Kommission nahe, in ihrem nächsten Weißbuch über die Anpassung an den Klimawandel die Einrichtung eines Sonderfonds zu prüfen, der zur Finanzierung präventiver Maßnahmen zum Nutzen aller betroffenen Wirtschaftssektoren, einschließlich der Landwirtschaft, dienen soll;
18. betont, dass im Rahmen der Überprüfung der Prioritäten des Gemeinschaftshaushalts Umweltschutzmaßnahmen mehr Gewicht verliehen werden muss, vor allem Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels, zu denen auch Wasserknappheit und Dürre gehören, wobei die dafür erforderlichen zusätzlichen Mittel bereitzustellen sind;
19. weist darauf hin, dass die häufigsten und größten Gefahren für die Umwelt sowie Wasserknappheit und Dürre bei der Konzipierung des europäischen Agrarmodells berücksichtigt werden müssen und dass in diesem Zusammenhang ein effizienter Mechanismus für das Krisenmanagement ein wichtiges Element der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU darstellt.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
25.6.2008 |
|
|
|
||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
35 2 1 |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Vincenzo Aita, Bernadette Bourzai, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, Albert Deß, Gintaras Didžiokas, Michl Ebner, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Esther Herranz García, Lily Jacobs, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Stéphane Le Foll, Véronique Mathieu, Mairead McGuinness, Rosa Miguélez Ramos, James Nicholson, Neil Parish, María Isabel Salinas García, Agnes Schierhuber, Willem Schuth, Czesław Adam Siekierski, Alyn Smith, Petya Stavreva, Witold Tomczak, Donato Tommaso Veraldi, Janusz Wojciechowski, Andrzej Tomasz Zapałowski |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen) |
Katerina Batzeli, Ilda Figueiredo, Wiesław Stefan Kuc, Astrid Lulling, Maria Petre, Brian Simpson |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Paulo Casaca |
|||||
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
9.9.2008 |
|
|
|
||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
54 0 5 |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Adamos Adamou, Georgs Andrejevs, Pilar Ayuso, Johannes Blokland, John Bowis, Frieda Brepoels, Martin Callanan, Dorette Corbey, Chris Davies, Avril Doyle, Anne Ferreira, Monica Frassoni, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Gyula Hegyi, Jens Holm, Marie Anne Isler Béguin, Caroline Jackson, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Holger Krahmer, Urszula Krupa, Aldis Kušķis, Marie-Noëlle Lienemann, Peter Liese, Linda McAvan, Roberto Musacchio, Riitta Myller, Péter Olajos, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Dagmar Roth-Behrendt, Guido Sacconi, Daciana Octavia Sârbu, Carl Schlyter, Richard Seeber, Bogusław Sonik, María Sornosa Martínez, Antonios Trakatellis, Evangelia Tzampazi, Donato Tommaso Veraldi, Anja Weisgerber, Glenis Willmott |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Inés Ayala Sender, Kathalijne Maria Buitenweg, Bairbre de Brún, Duarte Freitas, Genowefa Grabowska, Jutta Haug, Erna Hennicot-Schoepges, Alojz Peterle, Robert Sturdy |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Armando França, Florencio Luque Aguilar, Salvador Domingo Sanz Palacio |
|||||