BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Führersitz von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung)
9.10.2008 - (KOM(2008)0351 – C6-0243/2008 – 2008/0115(COD)) - ***I
Rechtsausschuss
Berichterstatterin: Diana Wallis
(Kodifizierung – Artikel 80 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Führersitz von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung)
(KOM(2008)0351 – C6-0243/2008 – 2008/0115(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0351),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0243/2008),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten[1],
– gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0384/2008),
A. in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt,
1. billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.
ANLAGE: STELLUNGNAHME DER BERATENDEN GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION
BERATENDE GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE |
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Brüssel, 6. September 2008
STELLUNGNAHME
FÜR DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
DEN RAT
DIE KOMMISSION
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Führersitz von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern
KOM(2008)0351 endgültig vom 13.06.2008 – 2008/0115(COD)
Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten, insbesondere deren Nummer 4, hat die beratende Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission am 7. Juli 2008 eine Sitzung abgehalten, in der u. a. der genannte von der Kommission vorgelegte Vorschlag geprüft wurde.
Bei der Prüfung[1] des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kodifizierung der Richtlinie 78/764/EG des Rates vom 25. Juli 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Führersitz von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern hat die beratende Gruppe übereinstimmend Folgendes festgestellt:
1) In der englischen Sprachfassung sollten die bereits in Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 78/764/EWG enthaltenen einleitenden Worte „No Member State may prohibit“ in Artikel 4 Absatz 1 an Stelle der veränderten Formulierung „A Member State shall not prohibit“ im kodifizierten Text eingefügt werden.
2) Die Formulierung von Artikel 9 sollte wie folgt geändert werden: „Die Mitgliedstaaten dürfen nicht wegen des Führersitzes die Zulassung verweigern oder den Verkauf, die Inbetriebnahme oder die Benutzung von Zugmaschinen verbieten, wenn dieser mit dem EG-Bauteil-Typgenehmigungszeichen versehen und gemäß den Vorschriften des Anhangs IV angebracht ist.“
3) Gewisse technische Probleme sind im Zusammenhang mit der elektronischen Bearbeitung der englischen Fassung des Kodifizierungsvorschlags aufgetreten. Eine korrigierte Fassung des englischen Textes des Vorschlags liegt als Anlage bei.
Aufgrund dieser Prüfung konnte die beratende Gruppe somit übereinstimmend feststellen, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt.
C. PENNERA J.-C. PIRIS C.-F. DURANDRechtsberater
Rechtsberater m.d.W.d.G.b. Generaldirektorin
- [1] Der beratenden Gruppe lagen 22 Sprachfassungen des Vorschlags vor. Sie hat bei ihrer Prüfung die englische Fassung, d.h. die Originalfassung des Textes, zugrunde gelegt.
VERFAHREN
Titel |
Führersitz von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
KOM(2008)0351 – C6-0243/2008 – 2008/0115(COD) |
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Datum der Übermittlung an das EP |
13.6.2008 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
JURI 19.6.2008 |
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Berichterstatter(in/innen) Datum der Benennung |
Diana Wallis 25.6.2008 |
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Datum der Annahme |
7.10.2008 |
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Datum der Einreichung |
9.10.2008 |
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