BERICHT über das Verbraucherbarometer

14.10.2008 - (2008/2057(INI))

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Berichterstatterin: Anna Hedh

Verfahren : 2008/2057(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0392/2008
Eingereichte Texte :
A6-0392/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Verbraucherbarometer

(2008/2057(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 29. Januar 2008 „Überwachung von verbraucherrelevanten Ergebnissen im Binnenmarkt: das Verbraucherbarometer“(KOM(2008)0031),

–   unter Hinweis auf den Binnenmarktanzeiger Nr. 16a vom 14. Februar 2008 (SEK(2008)0076),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2007 zum Grünbuch zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zur verbraucherpolitischen Strategie der EU (2007-2013)[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 zum Binnenmarktanzeiger[3],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. November 2007 „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“ (KOM(2007)0724),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. November 2007 „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen – Europas neues Engagement“ (KOM(2007)0725), als Begleitdokument zu der Mitteilung „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“,

–   unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommission: „Umsetzung des neuen Verfahrens zur Überwachung von Produktmärkten und Sektoren: Ergebnisse eines ersten Sektorscreenings“ (SEK(2007)1517), als Begleitdokument zu der Mitteilung „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A6‑0392/2008),

A. in der Erwägung, dass es die Veröffentlichung des Verbraucherbarometers, mit dem der Binnenmarkt den Erwartungen und Anliegen der Bürger stärker gerecht werden soll, begrüßt,

B. in der Erwägung, dass wettbewerbsfähige und effizient funktionierende Verbrauchermärkte von grundlegender Bedeutung sind, um zu gewährleisten, dass die Bürger dem Binnenmarkt Vertrauen entgegenbringen,

C. in der Erwägung, dass das Verbraucherbarometer durch weitere Überwachungsinstrumente ergänzt werden muss,

D. in der Erwägung, dass die Indikatoren des Verbraucherbarometers dazu gedacht sind, die Identifizierung von Sektoren, die detaillierter untersucht werden sollen, zu unterstützen,

E. in der Erwägung, dass das Verbraucherbarometer die Diskussion über Fragen der Verbraucherpolitik anregen sollte,

F. in der Erwägung, dass die Untersuchungen und Analysen nationaler Verbraucherverbände und Wettbewerbsbehörden für die Weiterentwicklung des Verbraucherbarometers von Bedeutung sein können,

Einleitung

1. betont, wie wichtig es ist, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, in den vollen Genuss der Vorteile des Binnenmarkts zu gelangen, und betrachtet das Verbraucherbarometer als wichtiges Instrument zu diesem Zweck;

2. begrüßt die fünf Hauptindikatoren des Verbraucherbarometers, die sich auf Beschwerden, das Preisniveau, die Verbraucherzufriedenheit, die Wechselmöglichkeiten für die Verbraucher und auf die Sicherheit beziehen;

3. betont, dass das Verbraucherbarometer noch in den Kinderschuhen steckt und mit Hilfe vollständigerer Daten, genauerer Statistiken und weiterer Analysen auf der Grundlage der verschiedenen Indikatoren weiter entwickelt werden muss;

4. betont, dass nach einem zufrieden stellenden Ausbau der fünf Grundindikatoren des Verbraucherbarometers neue Indikatoren ausgearbeitet werden sollten, damit der Binnenmarkt verstärkt den Erwartungen und Anliegen der Bürger entspricht;

5. fordert die Kommission auf, eine angemessene Finanzierung und Personalausstattung für die in den Ziffern 3 und 4 genannten Zwecke zu gewährleisten;

6. unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen, einen kohärenten und koordinierten Ansatz innerhalb ihrer Dienststellen zu gewährleisten, um Doppelarbeit und widersprüchliche Ergebnisse von Datenanalysen zu vermeiden;

7. fordert die Kommission auf, in künftigen Verbraucherbarometern eine leicht verständliche Zusammenfassung sowie eindeutige Schlussfolgerungen und Empfehlungen vorzusehen, die in alle Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt werden;

Weiterentwicklung der Indikatoren

8. vertritt die Auffassung, dass die Gesamtzahl der Indikatoren begrenzt werden sollte, um ein zielgerichtetes Verbraucherbarometer zu gewährleisten;

9. vertritt die Auffassung, dass ein beschwerdebezogener Indikator von grundlegender Bedeutung ist, um die Zufriedenheit der Verbraucher einzuschätzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf eine Angleichung der von den zuständigen Behörden und den einschlägigen Verbraucherschutzstellen in den Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene angewandten Beschwerdeklassifizierungssysteme hin zu arbeiten und eine unionsweite Datenbank über Verbraucherbeschwerden aufzubauen; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Bewusstsein der Verbraucher in Bezug auf Beschwerdeverfahren zu stärken und die Bearbeitung von Beschwerden zu verbessern, um die Wirtschaftsbeteiligten in die Lage zu versetzen, eine breitere Palette optimierter Dienstleistungen anzubieten;

10. fordert die Kommission auf, Indikatoren in Bezug auf grenzüberschreitende Gerichtsverfahren und die Entschädigung für von Verbrauchern erlittene Schäden durch gerichtliche und außergerichtliche sowie durch die vorhandenen einzelstaatlichen Rechtsbehelfsverfahren auszuarbeiten;

11. vertritt die Auffassung, dass Indikatoren zum Verbraucherbewusstsein, zum Verbraucherverhalten und zum Alter der Verbraucher (beispielsweise Bildungsgrad, EDV-Kenntnisse und Fremdsprachenkenntnisse) in das Verbraucherbarometer einbezogen werden könnten; betont jedoch, wie wichtig es ist, dass ein Gleichgewicht zwischen Indikatoren auf der Grundlage „sanfter“ Daten, die aus Verbraucherübersichten stammen, und „harter“ Daten auf der Grundlage sonstiger Quellen hergestellt wird;

12. weist darauf hin, dass die Ausarbeitung genauer und geeigneter Preisindikatoren eine überaus komplexe Angelegenheit darstellt, da unterschiedliche Preisniveaus auf eine ganze Reihe von Ursachen zurückgehen können und ihr bloßes Vorhandensein kein Hinweis auf ein Marktversagen ist; vertritt jedoch die Auffassung, dass das Verbraucherbarometer Preisindikatoren umfassen sollte, da die Preise für den Verbraucher von zentraler Bedeutung und Preisindikatoren wichtig sind, um die Diskussion zu stimulieren und die Aufmerksamkeit der Medien in Bezug auf Marktschwächen zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, das makroökonomische Klima ebenso zu berücksichtigen wie die Kaufkraft der Verbraucher und die Preise ohne Steuern in den Mitgliedstaaten;

13. begrüßt die Bemühungen zur Ausarbeitung feingliedrigerer Preisindikatoren, fordert jedoch auch die Verwendung anderer Indikatoren, die sich auf ein effizientes Funktionieren der Märkte beziehen, bevor spezifische politische Empfehlungen ausgegeben werden;

14. erinnert daran, dass ethische und umweltspezifische Belange für den Verbraucher immer mehr an Bedeutung gewinnen; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, die Verfügbarkeit von Informationen zu diesen Bereichen in unterschiedlichen Märkten zu messen;

Verbesserung der Informationsgrundlage

15. betont die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen den statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten, Eurostat und anderen Dienststellen der Kommission bei der Gewährleistung der Qualität und der Vollständigkeit der Zahlen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Zusammenarbeit zu erleichtern;

16. erinnert daran, dass die nationalen Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbsbehörden vielfach Fallstudien durchführen lassen oder über andere Nachweise in Bezug auf das Funktionieren der unterschiedlichen Märkte verfügen, und fordert deshalb die Kommission auf, bei der Weiterentwicklung des Verbraucherbarometers auf verfügbare nationale Informationen zurückzugreifen und nationale Sachverständige aktiv zu konsultieren;

17. fordert die Mitgliedstaaten auf, die mit der Einsetzung eines eigenen Verbraucherbeauftragten verbundenen Vorteile auszuloten; stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten über Verbraucherbeauftragte in mehreren Bereichen verfügen, die die Verbraucher beim Umgang mit Wirtschaftsbeteiligten unterstützen;

18. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dass den europäischen Verbraucherinformationszentren mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden und dass diese Informationszentren über genügend Personal verfügen, um sowohl die zunehmende Zahl grenzüberschreitender Verbraucherbeschwerden effizient bearbeiten zu können als auch die Bearbeitungsdauer entsprechender Beschwerden zu verkürzen;

Stärkeres Bewusstsein

19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Bewusstsein in Bezug auf das Verbraucherbarometer zu stärken und dazu unter anderem sicherzustellen, dass das Barometer auf den einschlägigen Internetportalen leicht zugänglich und sichtbar ist, und die Bemühungen zur Förderung des Verbraucherbarometers bei den Medien, den Behörden und den Verbraucherschutzorganisationen zu verstärken;

Verhältnis zum Binnenmarktanzeiger

20. vertritt die Auffassung, dass der Binnenmarktanzeiger und das Verbraucherbarometer gleichermaßen zur Förderung eines optimierten Binnenmarktes zum Wohle der Bürger und Verbraucher beitragen;

21. begrüßt die Absicht der Kommission, die Kommunikation in Bezug auf den Binnenmarkt zu verbessern, und vertritt die Auffassung, dass beide Barometer wichtige Schritte in diese Richtung sind;

22. betont, dass zwar beide Barometer miteinander verbunden sind und ihre kohärente Entwicklung weiter gefördert werden muss, dass sie aber ein unterschiedliches Zielpublikum ansprechen und deshalb unter Verwendung unterschiedlicher Indikatorensets getrennt geführt werden sollten;

23. vertritt die Auffassung, dass die verwendeten Indikatoren und die Beziehungen zwischen beiden Barometern regelmäßig überarbeitet werden sollten, um beide Indikatoren an die Entwicklungen des Binnenmarktes anzupassen;

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21. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Der Binnenmarkt wird oft als Kernbereich der europäischen Integration bezeichnet, für viele Verbraucher aber ist er nichts weiter als ein schwammiger Begriff. Unabhängig davon, wie gut wir seine Bedeutung, seine Regeln und Bestimmungen kennen, ist schließlich doch jeder von uns ein Verbraucher und als solche sind wir vom Funktionieren des Binnenmarktes sehr wohl betroffen. Deshalb ist das Vertrauen der europäischen Verbraucher eine Grundvoraussetzung dafür, dass sich der Binnenmarkt effizient und gedeihlich entwickeln kann.

Ihre Berichterstatterin ist der Auffassung, dass andere Maßnahmen erforderlich sind als lediglich eine Stärkung der Verbraucherrechte in juristischer Hinsicht, wenn es darum gehen soll, dieses Vertrauen auch tatsächlich zu verdienen. Vielmehr müssen wir auch sicherstellen, dass die Märkte optimal arbeiten und dass dem Verbraucher Produkte und Dienstleistungen zu einem Preis und in einer Qualität angeboten werden, die seinen Erwartungen entspricht. Dies bedeutet nicht zwangsläufig mehr oder strengere Gesetze. Gelegentlich kann Information, Heranführung oder Selbstregulierung der angemessenere und effizientere Ansatz sein. Unabhängig davon, wie die Probleme gelöst werden, sollte das Ziel stets darin bestehen, sicherzustellen, dass die Rechte des Verbrauchers gewährleistet werden und dass der Verbraucher das Recht auf Information, auf Sensibilisierung und auf Voraussetzungen für sorgfältig überlegte und gut durchdachte Entscheidungen hat. Dies ist nicht nur für das Wohl des Verbrauchers wichtig, sondern auch deshalb, weil ein effizienter und ordnungsgemäß funktionierender Markt Innovationen begünstigt und den Wettbewerb und das Wirtschaftswachstum stimuliert.

Allgemeine Bemerkungen zum Verbraucherbarometer

Im Zuge einer Aufforderung durch den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat die Europäische Kommission ein erstes Verbraucherbarometer als Instrument zur Identifizierung und Untersuchung von Problemen aus Verbrauchersicht vorgelegt. Ihre Berichterstatterin begrüßt dieses Barometer und ist davon überzeugt, dass es sich als wichtiges Instrument für die künftige Entwicklung der Verbraucherpolitik erweisen wird.

Der Binnenmarkt umfasst annähernd 500 Millionen Verbraucher und eine breite Palette von Waren und Dienstleistungen. Zwar mag es unmöglich sein, alle Aspekte des Binnenmarkts im Detail zu überprüfen, doch erscheint es wichtig, analytische Ressourcen dort einzusetzen, wo sie am meisten gebraucht werden. Die Verwendung von Indikatoren erweist sich dabei als wertvolles Instrument zur Identifizierung von Problemen und zur Erkennung von Bereichen, in denen weitere Untersuchungen erforderlich sind. Die im Verbraucherbarometer eingesetzten Indikatoren beziehen sich auf Beschwerden, das Preisniveau, die Verbraucherzufriedenheit, die Wechselmöglichkeiten für die Verbraucher und auf die Sicherheit. Ihre Berichterstatterin ist der Überzeugung, dass im Laufe der Zeit zwar manche dieser Indikatoren weiterentwickelt und verbessert werden müssen und dass vielleicht auch neue Indikatoren einbezogen werden müssen, dass diese fünf Hauptindikatoren ihrerseits aber schlüssig und nützlich sind.

Bei der Überwachung derart komplexer Systeme mit einer schier endlos erscheinenden Anzahl von Variablen muss man sich ständig vor Augen halten, dass ein Screening lediglich eine Möglichkeit darstellt, die für weitere Untersuchungen geeigneten Bereiche zu identifizieren und dass Abweichungen bei einem oder gar bei mehreren Indikatoren nicht zwangsläufig ein Marktversagen belegen.

Die meisten Indikatoren können auf die eine oder andere Weise als fehlerhaft betrachtet werden, in dem beschriebenen Umfeld jedoch werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit jene Genauigkeit bieten, die erforderlich ist, um analytische Ressourcen ordnungsgemäß zuzuweisen.

Einige Beteiligte haben die Verwendung von Preisniveauindikatoren in Frage gestellt mit dem Argument, dass Preise von sehr vielen Faktoren beeinflusst werden. Die Preise sind aber wichtig für den Verbraucher und Preisindikatoren sind vielfach leicht zu vermitteln. Außerdem führen die meisten Fälle von Marktversagen unmittelbar oder mittelbar zu Auswirkungen auf den Verbraucherpreis, der Preisniveauindikator wird dagegen in Kombination mit anderen Indikatoren zum effizienten Funktionieren des Marktes mit großer Wahrscheinlichkeit verlässliche Ergebnisse zeitigen. Deshalb ist Ihre Berichterstatterin der Überzeugung, dass Preisindikatoren in das Verbraucherbarometer einbezogen werden müssen und dass unterschiedliche Preisniveaus gelegentlich auf die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen hinweisen.

Stärkere Bewusstmachung

Ihre Berichterstatterin betont die Bedeutung einer Bewusstseinssteigerung in Bezug auf das Verbraucherbarometer. Dazu ist es wichtig, dass das Verbraucherbarometer in einer leicht zugänglichen Sprache verfasst ist. Außerdem sollte das Verbraucherbarometer in den einschlägigen Internetportalen erscheinen, gleichzeitig sollten Schritte zur Förderung des Verbraucherbarometers bei den Medien unternommen werden.

Anhand der Identifizierung von Problembereichen kann sich das Verbraucherbarometer als vielseitiges und flexibles Instrument erweisen, das der Öffentlichkeit, den Marktteilnehmern und den Institutionen die Schwächen vor Augen führt, die behoben werden müssen. Mit dieser Vorgehensweise werden wir nicht nur schrittweise die Lage für die Verbraucher in ganz Europa verbessern, sondern auch dafür sorgen, dass sich diese Verbraucher ihrer Rechte im Binnenmarkt stärker bewusst werden. Durch das Aufzeigen und Lösen der anstehenden Probleme können die europäischen Politiker zeigen, dass sie tatsächlich hinter ihren Bemühungen zur Stärkung der Verbraucher stehen und nicht nur vorführen, was der Binnenmarkt ist, sondern hoffentlich auch aufzeigen, was aus dem Binnenmarkt werden kann.

Das Verbraucherbarometer und der Binnenmarktanzeiger

Die Kommission verwendet seit 1997 den Binnenmarktanzeiger, um die Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt durch die Mitgliedstaaten zu überprüfen und aufzuzeigen. Der Binnenmarktanzeiger stellt ein wichtiges Instrument dar, um die Mitgliedstaaten darin zu bestärken, ihren Teil zu den gemeinsamen und anhaltenden Bemühungen zur Weiterentwicklung des Binnenmarktes beizutragen. Zu keinem Zeitpunkt jedoch sollte mit dem Binnenmarktanzeiger der Binnenmarkt dem Verbraucher näher gebracht werden. Dieser Anzeiger ist somit nicht darauf ausgerichtet, beim gewöhnlichen Verbraucher eine Vertrauensbasis zu schaffen. Dementsprechend ergänzen sich die beiden Anzeiger bei den Bemühungen zur Verbesserung des Binnenmarktes, wobei Ihre Berichterstatterin allerdings der Ansicht ist, dass beide Instrumente aufgrund des unterschiedlichen Ansatzes und des unterschiedlichen Adressatenkreises getrennt bleiben sollten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.10.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Cristian Silviu Buşoi, Charlotte Cederschiöld, Gabriela Creţu, Mia De Vits, Janelly Fourtou, Evelyne Gebhardt, Hélène Goudin, Małgorzata Handzlik, Christopher Heaton-Harris, Anna Hedh, Iliana Malinova Iotova, Kurt Lechner, Toine Manders, Catiuscia Marini, Arlene McCarthy, Nickolay Mladenov, Catherine Neris, Zita Pleštinská, Karin Riis-Jørgensen, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Leopold Józef Rutowicz, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Marianne Thyssen, Jacques Toubon, Barbara Weiler, Marian Zlotea

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Emmanouil Angelakas, Wolfgang Bulfon, Colm Burke, Giovanna Corda, Othmar Karas, José Ribeiro e Castro, Olle Schmidt