BERICHT über den Verbraucherschutz: bessere Aufklärung und Sensibilisierung der Verbraucher in Kredit- und Finanzfragen

14.10.2008 - (2007/2288(INI))

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Berichterstatterin: Iliana Malinova Iotova
Verfasser der Stellungnahme(*):
Jean-Paul Gauzès, Ausschuss für Wirtschaft und Währung
(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 47 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2007/2288(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0393/2008
Eingereichte Texte :
A6-0393/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Verbraucherschutz: bessere Aufklärung und Sensibilisierung der Verbraucher in Kredit- und Finanzfragen

(2007/2288(INI))

Das Europäische Parlament,

–    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 18. Dezember 2007 zum Thema „Vermittlung und Erwerb von Finanzwissen“ (KOM(2007)0808),

–    unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt (KOM(2007)0226),

–    unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus zweiter Lesung vom 16. Januar 2008 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates[1],

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juli 2007 zu der Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010 – Weißbuch[2],

–    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0393/2008),

A.  in der Erwägung, dass sich auf der einen Seite die Finanzmärkte rasant entwickeln und sehr dynamisch und zunehmend komplexer geworden sind und dass auf der anderen Seite gesellschaftliche Veränderungen und eine veränderte Lebensweise eine solide Verwaltung der privaten Finanzen und ihre regelmäßige Anpassung an neue berufliche und familiäre Verhältnisse erforderlich machen,

B.   in der Erwägung, dass die Verbesserung der Finanzkompetenz für die Entscheidungsträger der nationalen wie auch der europäischen Ebene eine Priorität darstellen sollte, nicht nur wegen der Vorteile, die sich daraus für den Einzelnen ergeben, sondern auch wegen der Vorteile, die damit für die Gesellschaft und die Wirtschaft verbundenen sind wie etwa Verringerung des Volumens der Problemkredite, Erhöhung des Sparvolumens, vermehrter Wettbewerb, richtige Nutzung von Versicherungsprodukten und angemessene Altersvorsorge,

C.  in der Erwägung, dass Studien ergeben haben, dass die Verbraucher dazu neigen, ihr Wissen über Finanzdienstleistungen zu überschätzen, und darüber aufgeklärt werden müssen, dass sie nicht über ein so fundiertes Finanzwissen verfügen, wie sie glauben, und welche Folgen dies nach sich zieht,

D.  in der Erwägung, dass qualitativ hochwertige Programme zur Vermittlung von Finanzwissen, die gezielt und gegebenenfalls so personalisiert wie möglich eingesetzt werden, dazu beitragen können, die Finanzkompetenz der Verbraucher zu erweitern, sodass diese imstande sind, eine informierte Wahl zu treffen, und damit auch einen Beitrag zu einem wirksamen Funktionieren der Finanzmärkte leisten können,

E.   in der Erwägung, dass grenzübergreifende Finanzdienstleistungen stetig an Bedeutung gewinnen und dass die Kommission auf EU-Ebene Initiativen zur Förderung grenzüberschreitender und erforderlichenfalls vergleichbarer Informationen im Bereich der Finanzbildung einleiten sollte,

F.   in der Erwägung, dass dem Aufklärungsbedarf schutzbedürftiger Verbraucher und dem junger Verbraucher, die vor Entscheidungen stehen, die die wirtschaftlichen Aussichten ihres gesamten Lebens beeinflussen werden, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte,

G.  in der Erwägung, dass Untersuchungen ergeben haben, dass diejenigen, die schon in jungen Jahren Grundkenntnisse im Bereich der persönlichen Finanzen erworben haben, über eine bessere Finanzkompetenz verfügen, und dass die Vermittlung von Finanzwissen eng mit der Vermittlung der Grundfertigkeiten (Rechnen und Lesen) verbunden ist,

1.   begrüßt die Initiativen der Kommission auf dem Gebiet der Finanzbildung der Verbraucher, insbesondere die kürzlich erfolgte Einsetzung einer Sachverständigengruppe Finanzbildung und ihre Absicht, eine Online-Datenbank der Programme und Untersuchungen zur Finanzbildung in der EU zu errichten; ist der Ansicht, dass die Sachverständigengruppe Finanzbildung klare Aufgaben und Befugnisse haben sollte; schlägt vor, die Sachverständigengruppe insbesondere aufzufordern, den Zusatznutzen einer EU-weiten Finanzbildung und grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen in der EU sowie bewährte Verfahren in diesen Bereichen zu untersuchen;

2.   hebt hervor, dass das Ziel der Aufklärung und Sensibilisierung der Verbraucher in Kredit- und Finanzfragen darin besteht, das Bewusstsein der Verbraucher für die wirtschaftlichen und finanziellen Realitäten zu schärfen, sodass sie die wirtschaftlichen Verpflichtungen besser verstehen und unnötige Risiken, eine Überschuldung und die finanzielle Ausgrenzung vermeiden; ist der Ansicht, dass die Ausbildungs- und Informationsmaßnahmen die Verbraucher in die Lage versetzen sollten, ein eigenes, unabhängiges Urteil über die Finanzprodukte zu fällen, die ihnen angeboten werden oder die sie zu nutzen beabsichtigen;

3.   stellt fest, dass die „Subprime“-Hypothekenkrise nicht nur die Gefahren einer unzureichenden Information der Kreditnehmer veranschaulicht, sondern auch Ausdruck eines mangelhaften Verständnisses und fehlender Kenntnis einer solchen Information ist, was dazu führt, dass sich die Verbraucher der Gefahr der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nur unzureichend bewusst sind;

4.   unterstreicht, dass mündige und aufgeklärte Verbraucher dazu beitragen, Wettbewerb, Qualität und Innovation im Banken- und Finanzdienstleistungssektor zu fördern, und weist darauf hin, dass aufgeklärte und selbstsichere Anleger die Kapitalmärkte mit zusätzlicher Liquidität für Investitionen und Wachstum versorgen können;

5.   betont, wie wichtig es ist, das Niveau der finanziellen Allgemeinbildung in den Mitgliedstaaten zu ermitteln und eine Einigung über den Zusatznutzen zu erzielen, den die EU leisten kann, sowie den Aufklärungsbedarf bestimmter gesellschaftlicher Zielgruppen nach verschiedenen Kriterien wie Alter, Einkommen und Bildungsniveau zu definieren;

6.   anerkennt die Rolle privater Initiativen, der Finanzdienstleistungsindustrie und der Verbraucherorganisationen auf gemeinschaftlicher wie auch auf nationaler Ebene bei der Ermittlung des besonderen Bedarfs der Zielgruppen für die Vermittlung von Finanzwissen, bei der Feststellung der Schwachstellen und Mängel bestehender Bildungsprogramme und bei der Bereitstellung von Finanzinformationen für die Verbraucher zur Erleichterung der Finanzplanung, unter anderem durch internetgestützte Instrumente, Medien- und Aufklärungskampagnen usw.;

7.   ist der Ansicht, dass Finanzbildungsprogramme dann am effektivsten sind, wenn sie auf die Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen zugeschnitten sind und gegebenenfalls personalisiert eingesetzt werden; ist ferner der Ansicht, dass alle Finanzbildungsprogramme dazu beitragen sollten, dass der Einzelne seine finanziellen Möglichkeiten bewusster und realistischer einschätzt, und dass die Entwicklung von Programmen zur Verbesserung der finanziellen Kompetenz von Erwachsenen erwogen werden sollte;

8.   fordert die Kommission auf, auf EU-Ebene in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Bildungsprogramme im Bereich der persönlichen Finanzen zu entwickeln, die auf gemeinsamen Regeln und Grundsätzen basieren und an die Bedürfnisse aller Mitgliedstaaten angepasst und in allen Mitgliedstaaten angewandt werden können, und dabei Referenzwerte festzulegen und den Austausch bewährter Methoden zu fördern;

9.   betont, dass die Vermittlung und der Erwerb von Finanzwissen eine Ergänzung, aber keinesfalls ein Ersatz für kohärente Verbraucherschutzvorschriften in den für die Finanzdienstleistungen maßgebenden Rechtsvorschriften und für die Regulierung und strenge Überwachung der Finanzinstitute sein können;

10. erkennt an, welch wichtige Rolle dem Privatsektor, insbesondere den Finanzinstituten, dabei zukommt, die Verbraucher über die Finanzdienstleistungen zu informieren; betont jedoch, dass die Vermittlung von Finanzwissen im Interesse der Verbraucher auf faire, unvoreingenommene und transparente Weise erfolgen sollte und sich eindeutig von kommerzieller Beratung oder Werbung unterscheiden muss; ermutigt die Finanzinstitute, Verhaltenskodizes für ihre Mitarbeiter zu entwickeln, um dieses Ziel zu erreichen;

11. räumt ein, dass es nicht einfach ist, zwischen der Vermittlung des Wissen, das die Verbraucher benötigen, um informierte Finanzentscheidungen treffen zu können, und einer Überfrachtung der Verbraucher mit Informationen den goldenen Mittelweg zu finden; gibt Qualität den Vorzug vor Quantität und befürwortet z.B. qualitativ hochwertige, gut zugängliche, konkrete und leicht verständliche Informationen, die darauf abzielen, die Fähigkeit der Verbraucher, informierte und verantwortliche Entscheidungen zu treffen, zu verbessern;

12. vertritt die Ansicht, dass wirksame, klare und verständliche Informationen, vor allem in der Werbung für Finanzprodukte, notwendig sind und dass die Finanzinstitute vor Vertragsabschluss ausreichend informieren und insbesondere die Vorschriften der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente[3] (MiFID) und der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge[4] strikt einhalten müssen; fordert die Kommission auf, auf kohärenter Grundlage spezifische Legislativvorschläge für ein harmonisiertes System zur Information und zum Schutz der Verbraucher, vor allem bei Hypothekarkrediten, (beispielsweise in Form eines harmonisierten, einfachen und vergleichbaren europäischen standardisierten Merkblatts mit allgemeinen Angaben zum effektiven Jahreszins usw.) vorzulegen;

13. empfiehlt, dass sich die Finanzbildungsprogramme auf wichtige mit der Lebensplanung in Zusammenhang stehende Aspekte wie Bildung eines Grundstocks an Ersparnissen, Kreditaufnahme, Versicherungen und Altersvorsorge konzentrieren;

14. fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um eine Förderung des Dialogs zwischen den Akteuren fortzusetzen;

15. schlägt die Aufstockung der Haushaltslinie 17 02 02 vor, um auf EU-Ebene Maßnahmen zur Verbesserung des Finanzwissens und der Finanzkompetenz der Verbraucher zu finanzieren; fordert die Kommission auf, durch Unterstützung der Veranstaltung von nationalen und regionalen Konferenzen, Seminaren, Medien- und Sensibilisierungskampagnen sowie von Bildungsprogrammen mit grenzüberschreitender Beteiligung, insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistungen für Privatkunden und der Kredit-/Schuldenverwaltung der privaten Haushalte, auf EU-Ebene zur Schärfung des Bewusstseins beizutragen;

16.  fordert die Kommission auf, das Online-Instrument Dolceta weiterzuentwickeln und zu verbessern und diese Dienstleistung in allen Amtssprachen anzubieten; schlägt vor, dass die Kommission auf der Dolceta-Website einen Link zu der von ihr geplanten Online-Datenbank bestehender regionaler und nationaler Finanzbildungsprogramme anbringt; regt an, auf der Dolceta-Website nach Mitgliedstaaten untergliedert Links zu den Websites der auf dem Gebiet der Vermittlung von Finanzwissen tätigen öffentlichen und privaten Akteure aufzunehmen;

17.  fordert die Kommission auf, Indikatoren für die Verfügbarkeit und die Qualität von Finanzbildungsmaßnahmen in das Verbraucherbarometer aufzunehmen;

18. fordert die Kommission auf, Informationskampagnen durchzuführen, um bei den Verbrauchern ein Bewusstsein für die ihnen gemäß den EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Erbringung von Finanzdienstleistungen zustehenden Rechte zu schaffen;

19.  unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission regelmäßige Erhebungen unter Beteiligung der verschiedenen soziodemographischen Gruppen der Mitgliedstaaten über den derzeitigen Grad der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für finanzielle Fragen durchführen sollten, um prioritäre Aktionsbereiche zu ermitteln und auf diese Weise eine geeignete, umgehende und wirksame Durchführung von Finanzbildungsprogrammen für die Öffentlichkeit zu gewährleisten;

20. ermutigt die Mitgliedstaaten, die Vermittlung von Finanzwissen in die von den zuständigen Institutionen der Mitgliedstaaten aufgestellten Lehrpläne der Primar- und Sekundarstufe aufzunehmen, um die im Alltag benötigten Fähigkeiten auszubilden, und die Lehrer in diesem Bereich systematisch zu schulen;

21. unterstreicht die Notwendigkeit eines ständigen wechselseitigen Aufklärungsprozesses für beide Seiten, d.h. Finanzberater und Verbraucher, um die Bereitstellung genauer, mit den neuesten Entwicklungen im Bereich der Finanzdienstleistungen Schritt haltender Informationen zu gewährleisten;·

22. ist der Ansicht, dass Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Bildungseinrichtungen nicht ausreichend genutzt werden; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, ein Netzwerk für Finanzwissen einzurichten, an dem sich sowohl der private als auch der öffentliche Sektor beteiligen, und die Zusammenarbeit und den Dialog zwischen allen Beteiligten zu fördern;

23. ermutigt die Mitgliedstaaten, dem Aufklärungsbedarf von Rentnern und Personen am Ende ihres Berufslebens, die sich der potenziellen Gefahr eines Ausschlusses von Finanzdienstleistungen gegenübersehen, wie auch von jungen Menschen, die am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen und entscheiden müssen, wie sie ihr neues Einkommen sinnvoll verwenden, besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

24.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Schulungsprogramme in Wirtschaft und Finanzdienstleistungen für Sozialarbeiter einzuführen, da diese mit Personen in Kontakt stehen, die von Armut und Überschuldung bedroht sind;

25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0011.
  • [2]  ABl. 175 E vom 10.7.2008, S. 392.
  • [3]  ABl. L 145 vom 30.4.2004, S. 1.
  • [4]  ABl. L 133 vom 22.5.2008, S. 66.

BEGRÜNDUNG

I.         Die Bedeutung der Vermittlung und des Erwerbs von Finanzwissen

Sowohl in der EU als auch in den USA haben die Vermittlung und der Erwerb von Finanzwissen höchste Priorität. Dafür gibt es zwei Gründe. Zum einen werden die Verbraucher mit einem immer größeren und komplexeren Angebot an Waren und Dienstleistungen konfrontiert. Zum anderen hält die Information und Beratung von Kunden nicht mit der Komplexität von Finanzprodukten Schritt. Die Verbraucher werden im Bereich der Finanzfragen immer anfälliger.

Sie brauchen Grundkenntnisse, mit deren Hilfe sie eine Auswahl treffen und die Informationen und Vorschläge vollständig begreifen können. Durch eine Verringerung der Kluft zwischen Finanzintermediären und Verbrauchern im Hinblick auf Information und Fachwissen über Finanzen könnte das Risiko der Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz sinken. So würde auch ein größerer Wettbewerb zwischen Darlehensgebern entstehen und infolgedessen die allgemeine Markteffizienz steigen, da besser informierte Verbraucher zwischen verschiedenen Finanzangeboten unterscheiden und das am besten an ihre Bedürfnisse angepasste wählen können.

II.       Das Konzept der finanziellen Allgemeinbildung

Das Konzept der finanziellen Allgemeinbildung in der von Forschern definierten Form beinhaltet drei Grundelemente:

· Verständnis von und Fachwissen über Finanzen

Es sollte ein Grundniveau für die finanzielle Allgemeinbildung eingeführt werden. Die Verbraucher sollten in der Lage sein, Grundbegriffe im Bereich Finanzen und bis zu einem gewissen Maße auch die damit einhergehenden technischen, rechtlichen und mathematischen Prozesse zu verstehen. Dieses Wissen sollte im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Ausbildung erworben werden, aber auch durch die passive Aufnahme von Informationen durch verschiedene Quellen oder Erfahrungen.

· Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Finanzen

Nachdem sie ein gewisses Fachwissen erworben haben, sollten die Verbraucher die Fähigkeit entwickeln, diese Kenntnisse zu ihrem Vorteil einzusetzen. Dies erfordert eine Reihe besonderer Fertigkeiten, wie das Sammeln von Finanzinformationen (Bankauszüge, Quittungen, usw.) und Buchhaltung, die gründliche Auswertung der gesammelten Informationen, Vergleiche zwischen den verschiedenen Produkten und andere Fertigkeiten, die die Finanzplanung erleichtern (Sparen, Ausgeben, Haushalten, Investieren).

· Finanzielle Verantwortung

Fachwissen und Fertigkeiten reichen nicht aus, um sicherzustellen, dass Verbraucher ihre Finanzen angemessen verwalten. Sie müssen auch bereit sein, dieses Wissen und diese Fertigkeiten einzusetzen. Das hängt besonders von der Einstellung ab. Finanzielle Allgemeinbildung bedeutet mehr als nur das richtige Vorgehen zu erkennen. Verbraucher mit dem gleichen Hintergrundwissen entscheiden sich möglicherweise für verschiedene Vorgehensweisen, da sie unterschiedliche Einstellungen zu Ausgaben und Investitionen haben. Auch mit den notwendigen Kenntnissen und Fertigkeiten können Verbraucher trotzdem Entscheidungen treffen, die in makroökonomischer Hinsicht unverantwortlich sind.

III.      Probleme aufgrund von mangelnder finanzieller Allgemeinbildung

Für Verbraucher mit geringen finanziellen Fachkenntnissen ist es wichtig, die für ihre Bedürfnisse am besten geeigneten Produkte und Dienstleistungen zu wählen. Es ist sehr schwierig, Ratschläge zu bewerten, und sie können in die Irre geführt werden und unfairen Verkaufspraktiken zum Opfer fallen.

Finanzprodukte, vor allem kompliziertere, werden allgemein oft nicht verstanden. Dies führt zu zwei möglichen Ergebnissen – Verbraucher beschäftigen sich nicht mit Finanzangelegenheiten (finanzielle Ausgrenzung), oder Verbraucher beschäftigen sich damit, wählen aber vielleicht nicht das richtige Produkt oder aber suchen nicht lange nach Produkten, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen, da sie es schwierig finden, zwischen verschiedenen Produkten zu unterscheiden. Verschiedene Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass der Verbraucher entweder ganz einfach beschließt, das günstigste Produkt zu wählen, oder aber sich für Produkte von großen Unternehmen zu entscheiden, da diese für vertrauenswürdiger gehalten werden. Ein weiteres Problem besteht darin, dass Verbraucher Produkte nach dem Erwerb nicht mehr überwachen, so dass sie günstigere Angebote wahrnehmen könnten. Laut einer Studie der Finanzaufsichtsbehörde (FSA) befassen sich die Verbraucher in Großbritannien weitaus weniger intensiv mit der Suche nach Finanzprodukten als mit der Suche nach Kleidung oder Mobiltelefonen.

Außerdem kommt noch hinzu, dass die Verbraucher nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen. Umfrageergebnisse weisen darauf hin, dass die Tendenz dazu besteht, sich zunächst einmal an den Freundes- und Familienkreis zu wenden, da die Auffassung herrscht, dass Familienmitglieder vertrauenswürdige Ratschläge geben. Auf der anderen Seite kann das Einholen von Ratschlägen bei einer Bank dazu führen, dass sich Verbraucher unter Druck gesetzt fühlen, Finanzprodukte zu kaufen. Um den Interessen der Verbraucher am besten gerecht zu werden, sollten sie unabhängige Ratschläge erhalten. Es können sich allerdings nur wenige Verbraucher persönliche Finanzberater leisten.

Als Konsequenz aus mangelnder finanzieller Allgemeinbildung wird auch nicht vorausschauend geplant. Die Menschen sollten zu der Einsicht kommen, dass schon zu Beginn der Berufstätigkeit für den Ruhestand geplant werden sollte.

Schließlich werden die Verbraucher heute ständig durch Werbung unter Druck gesetzt und in Versuchung geführt, Geld zu leihen. Wenn sie nicht verstehen, welche Konsequenzen es haben kann, Kredite aufzunehmen und besonders, nicht in der Lage zu sein, diese zurückzuzahlen, kann das nicht nur negative Auswirkungen auf ihr Wohlbefinden sondern auch auf die Gesellschaft als Ganzes haben.

IV.      Bewusstsein schaffen

Obwohl Untersuchungen beweisen, dass ein allgemeiner Mangel an finanzieller Allgemeinbildung bei den europäischen Verbrauchern besteht, sind sich viele Menschen dessen möglicherweise nicht bewusst oder können es nicht eingestehen. Wir müssen bei den Verbrauchern ein Bewusstsein dafür schaffen, wie gut sie finanzielle Angelegenheiten verstehen, damit sie realisieren, dass ein Bedarf für die Vermittlung und den Erwerb von Finanzwissen und für unabhängige Beratung besteht.

Gleichzeitig sollten die Verbraucher sich der Konsequenzen ihrer Handlungen und vertraglicher Vereinbarungen, die sie abschließen, bewusst sein, zum Beispiel mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, wenn sie Raten nicht bezahlen oder was im Fall von vorzeitiger Kreditrückzahlung geschieht. Durch dieses Bewusstsein werden sie in der Lage sein, informierte und verantwortliche Entscheidungen zu treffen.

Es ist notwendig, Informationskampagnen durchzuführen, die darauf abzielen, das öffentliche Interesse an finanzieller Allgemeinbildung zu vergrößern. Auch sollte die Fähigkeit der Verbraucher, ihre eigenen finanziellen Möglichkeiten einzuschätzen, entwickelt werden.

Die Einstellung der Verbraucher hinsichtlich der Vermittlung und des Erwerbs von Finanzwissen sollte beeinflusst werden. Auch wenn Programme für die Vermittlung von Finanzwissen und kompetente Beratungsdienste zur Verfügung stehen, können die Verbraucher selbst entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen.

V.       Vermittlung und Erwerb von Finanzwissen und Finanzinformationen – eine differenzierte Herangehensweise

Im Laufe des Lebens verändern sich die finanziellen Möglichkeiten von Verbrauchern. Dies hängt von den Lebensumständen des Verbrauchers sowie seinem Bildungs- und Einkommensniveau ab. Sachkenntnis und Verständnis von Finanzthemen, Fertigkeiten und Befähigungen und Verantwortung sind nutzlos, wenn der Verbraucher sie in der Praxis nicht anwenden kann. Aus diesem Grunde sollte die Vermittlung von Finanzwissen nicht nur rein theoretisch, sondern auch praktisch sein, vor allem in Hinblick auf ältere Verbraucher. Bei den Programmen für die Vermittlung und den Erwerb von Finanzwissen müssen die Bedürfnisse der Verbraucher mit berücksichtigt werden. Diese hängen vom Alter, Einkommen, Familienstand, Bildungsniveau, persönlichen Interessen und Beschäftigungssektor ab.

Aus diesen Gründen müssen bei Programmen zur Vermittlung und zum Erwerb von Finanzwissen bestimmte Grundprinzipien beachtet werden. Sie sollten:

maßgeschneidert sein,

– die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen der verschiedenen Verbrauchergruppen berücksichtigen und in deren Sprache zur Verfügung gestellt werden, wobei die Verbraucherinformationen konkret und leicht verständlich sein sollten,

– auf ein breites Spektrum an Verbrauchern zugeschnitten sein – Kinder, junge Erwachsene, Erwachsene, Arbeitnehmer am Ende ihres Berufslebens, Rentner – und sollten in formale Ausbildungssysteme integriert werden, und anschließend sollten besondere Schulungsprogramme, die auf bestimmte soziale und wirtschaftliche Gruppen abzielen, entwickelt werden,

– auch die Fähigkeit von Verbrauchern berücksichtigen, Klage zu führen und eine Entschädigung zu verlangen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Information des Verbrauchers eine wichtige, aber nicht ausreichende Voraussetzung ist, um effiziente Entscheidungen zu treffen. Dass dem Verbraucher ein immer breiteres Informationsangebot zur Verfügung steht, bedeutet nicht automatisch, dass er tatsächlich auch mehr Informationen hat. Die Verbraucher benötigen Informationen, sie müssen jedoch auch in der Lage sein, diese Informationen zu verstehen und zu vergleichen. Die Verbraucher werden oft mit zu vielen Informationen überladen und haben Probleme damit, die richtigen Informationen herauszusuchen. Dadurch können das Verständnis und die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, eingeschränkt werden. Information darf nicht mit Wissensvermittlung und Beratung verwechselt werden.

Verbraucher mit niedrigem Einkommen haben gewöhnlich weniger Zugang zu Informationen, da sie Finanzprodukte nicht regelmäßig anwenden. Die Dienstleistungen von unabhängigen Finanzberatern werden von vielen Verbrauchern in Anspruch genommen, jedoch nicht von denjenigen, die nur ein geringes Einkommen haben. Es sollte besondere Aufmerksamkeit darauf verwendet werden, dass Verbraucher mit niedrigem Einkommen Zugang zu unabhängiger und qualitativ hochwertiger Beratung haben.

VI.      Entwicklung und Umsetzung von Programmen für die Vermittlung und den Erwerb von Finanzwissen

Alle Akteure sollten in den Prozess der Vermittlung von Finanzwissen involviert werden: der Staat, Nichtregierungsorganisationen, Verbraucherverbände und Finanzinstitute. Dazu müssen die Zuständigkeiten eindeutig aufgeteilt werden. Finanzinstitute verfügen über das nötige Sachwissen, um konkrete und praktische Programme für den Erwerb von Finanzwissen auszuarbeiten. Sie können jedoch nicht die einzigen Anbieter für die Vermittlung von Finanzwissen und Beratung sein. Weitere verlässliche Anbieter für die Vermittlung von Finanzwissen sind unabhängige Institutionen wie Verbraucherorganisationen und der Staat. Als Lösung bietet sich an, dass die Vermittlung von Finanzwissen gemeinsam von Finanzinstituten und Verbraucherorganisationen durchgeführt wird, so dass die Interessen und Rechte der Verbraucher gewahrt werden und kein Druck auf sie ausgeübt wird, um Finanzprodukte zu erwerben.

VII.    Vermittlung und Erwerb von Finanzwissen auf EU-Ebene

Verschiedene Institutionen und Organisationen bieten die Vermittlung von Finanzwissen an – Finanzaufsichtsbehörden, Finanzinstitute, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Verbraucherorganisationen usw. . In 11 Mitgliedstaaten gehören nationale Behörden zu den wichtigsten Akteuren in der Finanzbildung. Hauptsächlich werden Kenntnisse über die Geldtheorie und die Führung eines Bankkontos vermittelt. Programme zur Finanzbildung beinhalten auch die Verwaltung von Krediten und Anleihen und Themen wie Geldanlagen, Sparen, Versicherungen und Risikomanagement. Die Kommission hat im Bereich der Finanzbildung folgende Initiativen eingeleitet:

· Die Kommission hat die Website „Dolceta“ mit verbraucherbezogenen Lernmodulen für Erwachsene eingerichtet. Diese in alle Amtssprachen (außer Rumänisch und Bulgarisch) übersetzte Website trägt den Besonderheiten der verschiedenen nationalen Märkte Rechnung.

· Die Kommission hat beschlossen, Dolceta auch auf die Primar- und Sekundarschulbildung auszuweiten – dieses neue Projekt ist auf junge Menschen und Lehrer zugeschnitten. Die Zielsetzung besteht darin, Ausbildern dabei zu helfen, Finanzthemen in ihren Unterricht aufzunehmen und die Lernenden zu diesen Themen zu prüfen.

· “Schülerkalender“ – Dabei handelt es sich um eine Broschüre, die in der Sekundarstufe verteilt wird, um die Schüler über ihre Verbraucherrechte aufzuklären. In einem Kapitel geht es um Geld und Schulden, wird die Funktionsweise von Finanzinstituten und -produkten erklärt und vor den Risiken einer übermäßigen Kreditaufnahme gewarnt.

· Um die Bedeutung der Vermittlung eines soliden Finanzwissens zu unterstreichen und ein Forum für den Austausch vorbildlicher Praktiken zu bieten, veranstaltete die Kommission im März 2007 die Konferenz „Finanzielle Allgemeinbildung verbessern“.

· Im Grünbuch der Kommission über Finanzdienstleistungen für Privatkunden wurde darauf hingewiesen, dass mehr getan werden könnte, um die Vermittlung und den Erwerb von Finanzwissen zu fördern

· Mitteilung der Kommission zur Vermittlung und Erwerb von Finanzwissen (KOM(2007)226)

VIII.   Maßnahmen

– Die Mitgliedstaaten sollten bei der Vermittlung und dem Erwerb von Finanzwissen eine Schlüsselrolle spielen. Es sollte jedoch ein Grundprogramm auf EU-Ebene für die Vermittlung und den Erwerb von Finanzwissen entwickelt werden. Dieses Programm muss einheitliche Regeln und Grundsätze festlegen, die in allen Mitgliedstaaten angewandt werden.

– Der beste Weg, um die Finanzbildung von Menschen zu verbessern, besteht darin, Finanzthemen in den Schulunterricht einzugliedern. Um die besten Ergebnisse zu erzielen, muss die Vermittlung von Finanzwissen in der Schule beginnen und verpflichtend sein. Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, die Vermittlung von Finanzwissen in die nationalen Lehrpläne aufzunehmen.

– Es sollte ein spezielles Konzept für die Verbesserung der finanziellen Kompetenz verschiedener gesellschaftlicher Gruppen erarbeitet werden – Kinder in der Primar- und Sekundarstufe, Hochschulstudenten, Erwachsene, Menschen mit niedrigem Einkommen und Rentner.

– Die Mitgliedstaaten sollten ein Netzwerk für die Vermittlung und den Erwerb von Finanzwissen einrichten, an dem sowohl der Regierungs- als auch der Nichtregierungssektor sowie speziell geschulte Lehrkräfte mitwirken.

– Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, speziell auf Verbraucher, die am Ende ihres Berufslebens stehen oder bereits im Ruhestand sind, zugeschnittene Programme für die Vermittlung von Finanzwissen auszuarbeiten. Dies ist besonders wichtig, weil die heutigen Sozialversicherungssysteme so angelegt sind, dass die Risiken vom Bürger und nicht mehr vom Staat getragen werden.

– Die Kommission sollte eine Haushaltslinie für Programme zur Vermittlung und zum Erwerb von Finanzwissen auf EU-Ebene schaffen. Es müssen finanzielle Mittel für Medienkampagnen bereitgestellt werden, um den Verbraucher besser für die Probleme zu sensibilisieren, die durch mangelnde finanzielle Bildung entstehen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (*) (17.9.2008)

für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

zum Verbraucherschutz: bessere Aufklärung und Sensibilisierung der Verbraucher in Kredit- und Finanzfragen
(2007/2288(INI))

Verfasser der Stellungnahme (*): Jean-Paul Gauzès

(*)Assoziierter Ausschuss – Artikel 47 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt hervor, dass es das Ziel der Verbesserung der Kompetenz und Aufklärung von Verbrauchern in Kredit- und Finanzfragen ist, dass diese sich die wirtschaftlichen und finanziellen Realitäten besser bewusst machen, um wirtschaftliche Verpflichtungen zu verstehen und unnötige Risiken, Überschuldung und finanzielle Ausgrenzung zu vermeiden; ist der Ansicht, dass die Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen die Verbraucher in die Lage versetzen sollten, ein eigenes, unabhängiges Urteil über die Finanzprodukte zu fällen, die ihnen angeboten werden oder die sie zu nutzen beabsichtigen; fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden auf, gemeinsam mit Finanzinstituten, weiteren Beteiligten, Medien, Lehrkräften und Beratern sowie Verbraucherverbänden Maßnahmen und Initiativen zur Verbesserung des Finanzwissens der Bürger zu beschließen und zu koordinieren; fordert die Kommission auf, ein Europäisches Programm zur Vermittlung und zum Erwerb von Finanzwissen vorzulegen;

2.  stellt fest, dass die „Subprime-Hypotheken“-Krise nicht nur ein anschauliches Beispiel für die Gefährdung der Kreditnehmer durch unangemessene Unterrichtung, sondern auch für das fehlende Verständnis und Wissen bezüglich solcher Informationen ist, was dazu führt, dass die Verbraucher sich der Gefahr der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nur unzureichend bewusst sind;

3.  vertritt die Ansicht, dass wirksame, klare und verständliche Informationen vor allem in Werbebotschaften über Finanzprodukte notwendig sind und dass die Geldinstitute vor Abschluss von Verträgen ausreichend informieren und sich zu einer strikten Einhaltung der Vorschriften verpflichten müssen, die in der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente[1] und der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge[2] vorgesehen sind; fordert die Kommission auf, auf kohärenter Grundlage spezifische Legislativvorschläge für ein harmonisiertes System zur Information und zum Schutz von Verbrauchern vor allem im Rahmen von Hypothekarkrediten vorzulegen (z.B. ein harmonisiertes, einfaches und vergleichbares europaweit standardisiertes Informationsblatt mit allgemeinen Angaben zum effektiven Jahreszins usw.);

4.  empfiehlt, dass die Unterweisung in Wirtschafts- und Finanzfragen in das Unterrichtsprogramm aufgenommen und an die verschiedenen Stufen der Schulbildung angepasst wird und dass die umsichtige Verwaltung des Familienbudgets und die zweckmäßige Verwendung der bekanntesten Finanzprodukte dabei besondere Schwerpunkte sein sollten; weist darauf hin, dass Finanzwissen durch Medien und alle verfügbaren IT-Techniken unter Verbrauchern und Bürgern weit verbreitet werden kann;

5.  ist der Ansicht, dass Sozialarbeiter, die im Kontakt mit von Überschuldung und finanzieller Ausgrenzung bedrohten Familien stehen, in Wirtschafts-, Haushaltsführungs- und Kreditfragen unterwiesen werden müssen, damit sie kompetent beraten und vor Risiken warnen können; fordert die Entwicklung spezifischer Programme für Jugendliche, um sie als künftige Verbraucher bezüglich der Produkte des Banksektors zu unterweisen, für Immigranten, um sie besser über europäische Finanzpraktiken aufzuklären, und für Rentner, damit sie nach besseren, billigeren und geeigneteren Produkten und Dienstleistungen suchen können;

6.  ist der Ansicht, dass die Maßnahmen von Organisationen und Vereinen, die sich für die Aufklärung und Sensibilisierung der Verbraucher in Sachen Finanzen und Kreditaufnahme engagieren, seitens staatlicher Stellen gestärkt und gefördert werden müssen.

7.  unterstreicht, dass mündige und aufgeklärte Verbraucher dazu beitragen, Wettbewerb, Qualität und Innovation im Banken- und Finanzdienstleistungssektor zu fördern, und weist darauf hin, dass aufgeklärte und selbstsichere Anleger die Kapitalmärkte mit zusätzlicher Liquidität für Investitionen und Wachstum versorgen können; betont, dass die Aufklärung und der Schutz der Verbraucher eine sorgfältige Aufsicht nie ersetzen können, bei einem angemessenen Gleichgewicht jedoch deren Effizienz steigern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.9.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mariela Velichkova Baeva, Paolo Bartolozzi, Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Sebastian Valentin Bodu, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Manuel António dos Santos, Christian Ehler, Elisa Ferreira, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Robert Goebbels, Donata Gottardi, Gunnar Hökmark, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Othmar Karas, Christoph Konrad, Guntars Krasts, Kurt Joachim Lauk, Andrea Losco, Astrid Lulling, Gay Mitchell, Sirpa Pietikäinen, John Purvis, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Heide Rühle, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Salvador Domingo Sanz Palacio, Olle Schmidt, Peter Skinner, Margarita Starkevičiūtė, Ieke van den Burg

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Harald Ettl, Piia-Noora Kauppi, Vladimír Maňka, Bilyana Ilieva Raeva, Margaritis Schinas

  • [1]  ABl. L 145 vom 30.4.2004, S. 1.
  • [2]  ABl. L 133 vom 22.5.2008, S. 66.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.10.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Cristian Silviu Buşoi, Charlotte Cederschiöld, Gabriela Creţu, Mia De Vits, Janelly Fourtou, Evelyne Gebhardt, Hélène Goudin, Małgorzata Handzlik, Christopher Heaton-Harris, Anna Hedh, Iliana Malinova Iotova, Pierre Jonckheer, Kurt Lechner, Toine Manders, Catiuscia Marini, Arlene McCarthy, Nickolay Mladenov, Catherine Neris, Zita Pleštinská, Karin Riis-Jørgensen, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Leopold Józef Rutowicz, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Marianne Thyssen, Jacques Toubon, Barbara Weiler, Marian Zlotea

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Emmanouil Angelakas, Wolfgang Bulfon, Colm Burke, Giovanna Corda, Othmar Karas, José Ribeiro e Castro, Olle Schmidt