BERICHT zur Unterstützung der frühzeitigen Demonstration einer nachhaltigen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen

21.10.2008 - (2008/2140(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Christian Ehler
Verfasser der Stellungnahme(*):
Gyula Hegyi, Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 47 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2008/2140(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0418/2008
Eingereichte Texte :
A6-0418/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Unterstützung der frühzeitigen Demonstration einer nachhaltigen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen

(2008/2140(INI))

Das Europäische Parlament,

–    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. Januar 2008 mit dem Titel „Unterstützung der frühzeitigen Demonstration einer nachhaltigen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen“ (KOM(2008)0013) und des begleitenden Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen über die Folgenabschätzung (SEK(2008)0047),

–    in Kenntnis des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (KOM(2008)0016) und des begleitenden Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen über die Folgenabschätzung (SEK(2008)0052),

-    in Kenntnis des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (KOM(2008)0018) und des begleitenden Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen über die Folgenabschätzung (SEK(2008)0054),

-    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 22. November 2007 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan): Der Weg zu einer kohlenstoffemissionsarmen Zukunft“ (KOM(2007)0723) und der begleitenden Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Technology Map“ (SEK(2007)1510) und „Capacities Map“ (SEK(2007)1511) für den europäischen Strategieplan für Energietechnologie,

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. Januar 2008 mit dem Titel „20 und 20 bis 2020: Chancen Europas im Klimawandel“ (KOM(2008)0030),

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007 mit dem Titel „Eine Energiepolitik für Europa“ (KOM(2007)0001),

- unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013)[1],

- gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0418/2008),

A.  in der Erwägung, dass die Nutzung fossiler Brennstoffe innerhalb der EU nach heutigen wissenschaftlich-technologischen Erkenntnissen noch viele Jahrzehnte zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit erforderlich sein wird, wenn nicht massiv in die Erforschung und Entwicklung anderer Technologien investiert wird,

B.  in der Erwägung, dass Kohle der einzige in der EU verfügbare fossile Brennstoff ist, der die zunehmende Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten aus unsicheren Drittstaaten verringern kann und daher von strategischer Bedeutung ist,

C.  in der Erwägung, dass Kohle in vielen Mitgliedstaaten einen wesentlichen Anteil am Energiemix hat, die Kohlekraftwerke jedoch modernisiert und zur Reduzierung der von ihnen verursachten Treibhausgasemissionen hohe Investitionen getätigt werden müssen,

D.  in der Erwägung, dass in vielen Mitgliedstaaten große Kohlevorkommen vorhanden sind, die vermutlich bis weit in das kommende Jahrhundert reichen werden,

E.  in der Erwägung, dass der Einsatz der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) auf breiter Front – in Kraftwerken und langfristig auch in Industriesektoren mit beträchtlichen CO2-Emissionen – einen Beitrag dazu leisten könnte, die ambitionierten, über das Jahr 2020 hinausgehenden EU-Klimaziele zu erreichen, und dass der Einsatz dieser Technologien klar eine Ergänzung zu den Anstrengungen im Bereich der Energieeffizienz auf der Angebots- und Nachfrageseite sowie im Bereich der erneuerbaren Energien darstellen muss,

F.  in der Erwägung, dass die Energieerzeugung in vielen wachsenden Volkswirtschaften der Welt von der Kohlenutzung abhängig ist, und dass klimapolitische Erfolge in diesen Regionen in überaus engem Zusammenhang mit der Möglichkeit der emissionsreduzierten Kohlenutzung stehen,

G.  in der Erwägung, dass der Einsatz von CCS-Technologien in Kraftwerken ab 2020 nur möglich sein wird, wenn Demonstrationsvorhaben zu den notwendigen neuen technologischen Entwicklungen und Verbesserungen der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit und gleichzeitig zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit beitragen,

H.  in der Erwägung, dass Verzögerungen bei der Errichtung von Demonstrationsanlagen den Einsatz von CCS-Technologien in Kraftwerken und damit die Erreichung der klimapolitischen Ziele in Frage stellen,

I.   in der Erwägung, dass es bisher noch keinen adäquaten legislativen Rahmen, der für den Einsatz von CCS-Technologien notwendig ist, gibt,

J.   in der Erwägung, dass die bestehenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in diesem Bereich schnellstmöglich durch nationale oder regionale Gesetze umgesetzt und durch neue Legislativvorschläge vor allem in Bezug auf den Bau von Transportinfrastrukturen ergänzt werden müssen,

K.  in der Erwägung, dass fehlende gesetzliche Regelungen Investitionsentscheidungen für Unternehmen sowie das Agieren potenzieller Investoren auf den Finanzmärkten erschweren,

L.  in der Erwägung, dass die Errichtung von mindestens zwölf Demonstrationsanlagen zu unterstützen ist, und dass die Demonstrationsprojekte auf europäischer Ebene danach auszuwählen sind, ob sie die erforderlichen Erkenntnisse zu den einzelnen Technologien und den unterschiedlichen Transport- und Einlagerungsoptionen liefern werden,

1.   betont, dass das Ziel der klimapolitischen Maßnahmen der EU darin bestehen sollte, dass weltweit die Treibhausgasemissionen verringert werden;

2.   verweist auf den Sonderbericht der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen (IPCC) über CCS, in dem CCS als vielversprechende Technologie für die rasche Reduzierung der weltweiten Treibhausgasemissionen mit einem Verringerungspotenzial von bis zu 55 % bis zum Jahr 2100 bezeichnet wird;

3.   erkennt an, dass der Einsatz von CCS-Technologien zur Erreichung der verbindlich festgelegten Klimaziele der EU nach dem Jahr 2020 beitragen kann; weist jedoch darauf hin, dass die Förderung des Einsatzes von CCS-Technologien eine Ergänzung zu den Bemühungen um eine Verbesserung der Energieeffizienz und um eine verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern darstellen muss;

4.   weist darauf hin, dass sich der Europäische Rat in seiner Tagung vom 8. und 9. März 2007 dazu verpflichtet hat, den Bau und Betrieb von bis zu zwölf Demonstrationsanlagen für Technologien zur nachhaltigen Nutzung fossiler Brennstoffe in der kommerziellen Stromerzeugung bis 2015 zu fördern;

5.   betont, dass unbedingt dafür zu sorgen ist, dass nationale Debatten stattfinden und alle einschlägigen Experten einbezogen werden, wenn es darum geht, auf die Bedeutung der kurzfristigen Demonstration im Bereich der nachhaltigen Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen hinzuweisen;

6.   teilt die Einschätzung, dass die Errichtung von mindestens zwölf Demonstrationsanlagen innerhalb der EU notwendig ist, um den gewünschten Einsatz der CCS-Technologien in Kraftwerken und die sichere Einlagerung von CO2 ab dem Jahr 2020 zu erreichen; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Demonstration von CCS-Technologien nach Möglichkeit auch in anderen Industrieanlagen vor 2020 gefördert werden sollte; weist darauf hin, dass die Demonstration von CCS-Verfahren in den Phasen der Abscheidung, des Transports und der Speicherung nachweisen muss, ob CCS-Technologien sicher eingesetzt werden können und das Problem des Klimawandels kosteneffizient lösen können;

7.   hält die Weiterentwicklung und den Einsatz von CCS-Technologien für eine Möglichkeit, die Erreichung der Ziele Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen voranzutreiben;

8.   vertritt die Auffassung, dass CCS-Technologien – angesichts des Anteils fossiler Brennstoffe am Energiemix vieler Länder weltweit – in der EU neben den Bemühungen um größere Energieeffizienz und verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger auch zur Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz beitragen könnten;

9.   unterstreicht, dass verbindliche strenge Kriterien für die langfristige Sicherheit und dauerhafte Nutzung der Standorte für die Lagerung festgelegt werden sollten;

10. ist der Auffassung, dass die Lagerung unter dem Meeresboden im Falle eines Unfalls die Ökosysteme der Meere schädigen kann;

11. ist der Auffassung, dass die von der Kommission dargestellten Maßnahmen nicht ausreichen, um die gewünschten Anreize für die Errichtung von mindestens zwölf Demonstrationsanlagen bis 2015 sicherzustellen;

12. fordert die Kommission auf, die Kosten jeder der zwölf Demonstrationsanlagen im Einzelnen zu veranschlagen und den jeweiligen Kostenanteil des öffentlichen und des privaten Sektors zu nennen;

13. ist der Ansicht, dass ein direktes finanzielles Engagement notwendig ist, um die Errichtung von zwölf Demonstrationsanlagen sicherzustellen;

14. macht darauf aufmerksam, dass Investitionsentscheidungen und die Kapitalbeschaffung für Demonstrationsanlagen auf den Finanzmärkten durch den fehlenden legislativen Rahmen, insbesondere auf nationaler und regionaler Ebene, sowie durch die Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen Preisentwicklung von Zertifikaten aus dem Emissionshandel erschwert werden;

15. vertritt die Auffassung, dass die zeitliche Lücke zwischen der potenziellen Förderung aus dem Emissionshandel ab dem Jahr 2013 und der notwendigen Planungs- und Errichtungsphase von Demonstrationsanlagen durch die Bereitstellung von Finanzmitteln überbrückt werden kann;

16. schlägt in diesem Zusammenhang vor, die nach der Annahme des 7. Forschungsrahmenprogramms bis zur Halbzeitüberprüfung zurückgehaltenen Mittel aus der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis für CCS-Demonstrationsanlagen zu binden, um so zeitnah Mittel für die Unterstützung dieser Vorhaben zur Verfügung zu stellen und, wenn möglich, wie von der Kommission angedacht, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank durch weitere Finanzmittel zu ergänzen;

17. hält es des Weiteren im Zusammenhang mit dem Emissionshandelssystem der EU (ETS) für erforderlich, die Anreize für die Produktion mit CCS-Technologien dadurch zu erhöhen, dass im Rahmen des ETS Zertifikate für die erwartete Produktion mit CCS-Technologien mit einem Aufschlag von mindestens 25 % ab 2013 zugeteilt werden, ist jedoch der Ansicht, dass diese Zertifikate mindestens zwei Jahre vor der Errichtung zugeteilt werden sollten, sodass damit gehandelt werden kann; ist der Ansicht, dass andernfalls eine Zuteilung von 500 Millionen Emissionshandelszertifikaten für die Förderung dieser Vorhaben innerhalb der EU in Erwägung gezogen werden sollte; hält die Mitgliedstaaten ferner dazu an, die Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen des ETS zur Förderung der CCS-Technologien sowie der notwendigen Infrastrukturen zu verwenden;

18. sieht es als dringend erforderlich an, dass die mindestens zwölf zu unterstützenden Demonstrationsanlagen alle möglichen Kombinationen der drei CCS-Technologien mit den verschiedenen Energieträgern und den verschiedenen Einlagerungsoptionen abdecken, und dass die Auswahl der Standorte im Bemühen um eine größtmögliche geografische Streuung innerhalb der Europäischen Union erfolgt;

19. spricht sich mit Nachdruck dafür aus, dass Kraftwerksprojekte mit einer Mindestleistung von 180 MW in die Auswahl einbezogen werden;

20. vertritt die Auffassung, dass unverzüglich die notwendigen Voraussetzungen für die Genehmigungsverfahren für Transport und Einlagerung auf nationaler und regionaler Ebene zu schaffen sind;

21. hält ein stärkeres Engagement der EU im Hinblick auf die Erleichterung des Ausbaus der erforderlichen Transportinfrastrukturen für notwendig und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Genehmigungsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten für andere Transportinfrastrukturen über Jahre hinziehen können; hält es in diesem Zusammenhang für dringend geboten, diese Verfahren zu verkürzen, um deren Ausbau bis 2020 sicherzustellen;

22. sieht in der Möglichkeit, Strukturfondsmittel für CCS-Demonstrationsanlagen einzusetzen, nur dann eine Option, wenn einzelne Regionen die Mittel bislang weder in anderen langfristigen Projekten gebunden haben noch derartige Vorschläge vorgelegt haben, und macht deutlich, dass die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen abnehmen wird, wenn die Mittel zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts mit denen für den Klimaschutz konkurrieren;

23. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1

BEGRÜNDUNG

Mit der Mitteilung der Kommission „Unterstützung der frühzeitigen Demonstration einer nachhaltigen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen“ hat die Kommission eine Diskussionsgrundlage für politische Maßnahmen vorgelegt. Diese reichen von Ansätzen zur Verbesserung der öffentlichen Akzeptanz der Technologie über die Bereitstellung notwendiger legislativer Vorgaben oder die Beseitigung rechtlicher Hindernisse bis zur Unterstützung durch den Emissionshandel, die EIB oder die Strukturfondsförderung.

Es besteht Einigkeit, dass die Europäische Union ihre ambitionierten klimapolitischen Ziele nach dem Jahr 2020 nur erreichen wird, wenn es gelingt, den Einsatz der CCS-Technologien in den Kraftwerken auf breiter Front sicherzustellen. Verzögerungen bei Demonstrationsvorhaben werden zu Verzögerungen bei der Einsatzfähigkeit nach 2020 führen.

Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Kohle für bezahlbare Energiepreise und für die sichere Energieversorgung unserer Bevölkerung kann auf Kohle im Energiemix nicht verzichtet werden, sondern es muss die klimaschonende Nutzung vorangetrieben werden.

Das Problem bei den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen liegt darin, dass diese nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, um die Fertigstellung der Demonstrationsprojekte bis 2015 voranzutreiben. Zudem werden Investitionsentscheidungen für CCS-Demonstrationsanlagen und die Beschaffung von Finanzmitteln durch die fehlenden legislativen Vorgaben erschwert. Während gegenwärtig auf europäischer Ebene die Verabschiedung der Richtlinie zur geologischen Speicherung vorangetrieben wird, fehlt es auf nationaler oder regionaler Ebene weitgehend an entsprechenden Initiativen, insbesondere im Hinblick auf die notwendige Transportinfrastruktur.

In diesem Berichtsentwurf wird die Errichtung von mindestens 12 Demonstrationsanlagen mit einer Mindestgröße von 200 MW befürwortet. Notwendig dafür sind einerseits schnelle Fortschritte in der Erarbeitung und Verabschiedung der legislativen Anforderungen sowohl für die geologische Speicherung als auch für die Transportinfrastruktur. Andererseits müssen finanzielle Anreize vor dem Jahr 2013 gesetzt werden. Hierfür bietet sich an, dass die RSFF-Mittel, die durch das Parlament in Höhe von 500 Mio. Euro bis zur Halbzeitbewertung zurückgehalten wurden, zukünftig für CCS-Demonstrationsanlagen zweckgebunden werden. Zusammen mit der Kofinanzierung der EIB dürfte damit ein Mittelvolumen von einer Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Andererseits soll das ETS, stärker als bisher vorgesehen, durch eine frühzeitigere Zuteilung der Zertifikate zur Unterstützung von Demonstrationsanlagen herangezogen werden.

Bei der Auswahl der Demonstrationsprojekte, die seitens der EU unterstützt werden, muss fest davon ausgegangen werden können, dass die Projekte die erforderlichen Erkenntnisse zu den einzelnen Technologien und unterschiedlichen Transport- und Einlagerungsoptionen liefern. Daher sollten die ausgewählten Projekte die möglichen Kombinationen der drei CCS-Technologien mit den verschiedenen Energieträgern und den verschiedenen Einspeicherungsoptionen abdecken.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit(*) (9.10.2008)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu der Unterstützung der frühzeitigen Demonstration einer nachhaltigen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen
(2008/2140(INI))

Verfasser der Stellungnahme (*): Gyula Hegyi

(*) Assoziierte Ausschüsse – Artikel 47 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   betont, dass das Ziel der europäischen Klimapolitik in der weltweiten Verringerung der Treibhausgasemissionen bestehen sollte;

2.   verweist auf den Sonderbericht der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen (IPCC) über CO2-Abscheidung und ‑Speicherung (CCS), in dem die CO2-Abscheidung und ‑Speicherung als vielversprechende Technologie für die rasche Reduzierung der weltweiten Treibhausgasemissionen mit einem Verringerungspotenzial von bis zu 55 % bis zum Jahr 2100 bezeichnet wird;

3.   weist darauf hin, dass die meisten Prognosen davon ausgehen, dass die Versorgung mit Primärenergie sich mindestens bis zur Jahrhundertmitte überwiegend auf fossile Brennstoffe stützen wird und dass CCS daher neben Fortschritten bei der Energieeffizienz und der weiteren Entwicklung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen eine Ergänzungstechnologie ist, um die bis 2050 geforderte Emissionsverringerung zu erzielen;

4.   erinnert an die vom Europäischen Rat am 8. und 9. März 2007 eingegangene Verpflichtung, ein System zur Förderung des Baus und des Betriebs von bis zu 12 Demonstrationsanlagen für Technologien zur nachhaltigen Nutzung fossiler Brennstoffe in der kommerziellen Stromerzeugung bis 2015 zu schaffen;

5.   ist der Auffassung, dass CCS eine überholte Technologie ist, die jedoch unter der Voraussetzung, dass Sicherheit und Umweltintegrität innerhalb der gesamten Kette gewährleistet sind, Teil der europäischen Klimapolitik sein kann; betont allerdings, dass dadurch die Maßnahmen für die rationelle Energienutzung und die Investitionen in erneuerbare Energien nicht beeinträchtigt werden dürfen;

6.   unterstreicht, dass verbindliche strenge Kriterien im Hinblick auf die langfristige Sicherheit und Beständigkeit der Lagerungsorte festgelegt werden sollten;

7.   weist darauf hin, dass frühzeitige Demonstrationen von CCS in industriellem Maßstab entscheidend dafür sind, dass umweltsichere CCS ab 2020 weltweit industriell eingesetzt werden kann;

8.   ist der Auffassung, dass eine Lagerung unter dem Meeresboden im Falle eines Unfalls die Ökosysteme der Meere schädigen kann;

9.   ist der Auffassung, dass CCS aufgrund ihrer hohen technischen und finanziellen Kosten zu einer Energiestruktur mit wenigen sehr großen Kraftwerken beitragen kann, obgleich kleine dezentralisierte Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung besser geeignet sind, um eine 20%ige Steigerung der Energieeffizienz in Europa zu erreichen;

10. ist der Auffassung, dass CCS die Effizienz von Kraftwerken verringert;

11. ist der Auffassung, dass rationelles und unabdingbares Handeln im Kohleenergiesektor in einer breiteren Nutzung der neuesten emissionsarmen Technologien der Kohleverbrennung besteht, die sich sowohl durch große Wirkungsgrad als auch durch deutlich geringere Auswirkungen auf die Umwelt auszeichnen;

12. unterstreicht, dass eine Steigerung der Kohleverbrennung zu einem Anstieg der Luftverschmutzung führen wird, u. a. durch Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO) sowie Staub- und Quecksilberemissionen;

13. weist darauf hin, dass die Richtlinie über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC) derzeit kein Referenzdokument (BREF) über die besten verfügbaren Technologien (BAT) in Bezug auf CCS enthält; betont daher, dass bis 2015 ein horizontales BREF in Bezug auf CCS vorgelegt werden muss;

14. ist der Auffassung, dass der Einsatz von CCS im Wettbewerb mit anderen Verfahren zur Eindämmung von Kohlenstoffemissionen im Rahmen der vereinbarten Obergrenzen für Treibhausgasemissionen erfolgen sollte und dass CCS nicht subventioniert werden sollte; ist der Auffassung, dass CCS-Anlagen vom Kraftwerksektor finanziert werden sollten, sofern dies die geeignetste Lösung zur Verringerung der CO2-Emissionen darstellt;

15. ist der Auffassung, dass CCS eine durch die Notwendigkeit der Bekämpfung des Klimawandels bedingte Technologie ist und dass ihre Wirtschaftlichkeit vollständig vom CO2-Preis abhängt; ist der Ansicht, dass das EU-Emissionshandelssystem (EHS) daher ein geeignetes Instrument ist, um einen vorläufigen Projektdemonstrationsmechanismus zu schaffen, der die erforderlichen Anreize bietet, um frühzeitige Investitionen in das CCS-Demonstrationsprogramm zu ermöglichen;

16. schlägt vor, dass im Rahmen der EHS-Richtlinie der EU eine Reserve von bis zu 500 Millionen Euro zur Unterstützung von industriellen Demonstrationsvorhaben zur Abscheidung und geologischen Speicherung von Kohlendioxid in großem Maßstab auf dem Gebiet der EU eingerichtet wird;

17. fordert die Kommission auf, die erforderlichen Legislativvorschläge für die Schaffung von Verfahren zur Auswahl und Genehmigung von Demonstrationsvorhaben sowie für die Gewährung von Beihilfen für Demonstrationsvorhaben unter Berücksichtigung der nachstehenden Kriterien vorzulegen:

      –  es ist die Entwicklung einer umfassenden Auswahl von CCS-Technologien bei größter Kosteneffizienz und an in ausgewogener Weise in der gesamten EU ausgewählten Orten sicherzustellen;

      –  Beihilfen sollten für die nachgewiesene geologische Speicherung von CO2 gewährt werden;

      –  ein höherer Anreiz sollte für frühzeitig Entschlossene und für komplexere Technologie bzw. Verknüpfung von Transport und Speicherung geboten werden;

      –  es ist sicherzustellen, dass unter Nutzung der potenziellen Mittlerrolle der Europäischen Investitionsbank in diesem Bereich durch Demonstrationsvorhaben die Notwendigkeit der Kostendeckung ausgeglichen und das Risiko von Zufallsgewinnen vermieden wird;

      –  das Funktionieren des Projektdemonstrations-Mechanismus sollte zeitlich und umfangmäßig begrenzt sein, damit es nicht zu langfristigen Beihilfen für die Industrie kommt.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.10.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

10

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Adamos Adamou, Margrete Auken, Liam Aylward, Pilar Ayuso, Irena Belohorská, Johannes Blokland, John Bowis, Frieda Brepoels, Hiltrud Breyer, Martin Callanan, Magor Imre Csibi, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Jill Evans, Anne Ferreira, Elisabetta Gardini, Matthias Groote, Satu Hassi, Gyula Hegyi, Jens Holm, Marie Anne Isler Béguin, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Urszula Krupa, Peter Liese, Jules Maaten, Marios Matsakis, Linda McAvan, Roberto Musacchio, Riitta Myller, Péter Olajos, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Guido Sacconi, Daciana Octavia Sârbu, Amalia Sartori, Richard Seeber, Bogusław Sonik, María Sornosa Martínez, Salvatore Tatarella, Antonios Trakatellis, Evangelia Tzampazi, Thomas Ulmer, Anja Weisgerber, Åsa Westlund, Glenis Willmott

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Iles Braghetto, Bairbre de Brún, Caroline Lucas, Miroslav Mikolášik

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Dieter-Lebrecht Koch

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.10.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jerzy Buzek, Giles Chichester, Den Dover, Nicole Fontaine, Adam Gierek, Norbert Glante, András Gyürk, Fiona Hall, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Anne Laperrouze, Anni Podimata, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Catherine Trautmann, Claude Turmes

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Etelka Barsi-Pataky, Ivo Belet, Daniel Caspary, Manuel António dos Santos, Christian Ehler, Juan Fraile Cantón, Malcolm Harbour, Pierre Pribetich, Silvia-Adriana Ţicău

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Mikel Irujo Amezaga