BERICHT über die WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen

28.10.2008 - (2008/2156(INI))

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Pervenche Berès, Werner Langen

Verfahren : 2008/2156(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0420/2008

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen

(2008/2156(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Mai 2008 zum Thema „WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion – Errungenschaften und Herausforderungen“ (KOM(2008)0238) (Mitteilung zur WWU@10),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Juni 2008 über die öffentlichen Finanzen in der WWU 2008 (KOM(2008)0387),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 2006 zu dem Jahresbericht 2006 über den Euroraum[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zu dem Jahresbericht 2007 über den Euroraum [2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 zu dem Beitrag zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2008 mit Blick auf die Lissabon-Strategie[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zum europäischen Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2007 zur Lage der europäischen Wirtschaft: Vorbereitender Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2007[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Februar 2005 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU – 2004[6],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. April 2007 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU 2006[7],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2008 zum Jahresbericht der EZB für 2007[8],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zur Erweiterung des Eurogebiets[9],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 zur Verbesserung der Methode zur Anhörung des Europäischen Parlaments bei Verfahren zur Erweiterung der Euro-Zone[10],

–   unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 17. Juni 2008 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates gemäß Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrags über die Einführung der einheitlichen Währung durch die Slowakei zum 1. Januar 2009[11],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zu der strategischen Überprüfung des Internationalen Währungsfonds[12],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2005 zur Umsetzung einer Informations- und Kommunikationsstrategie zum Euro und zur Wirtschafts- und Währungsunion[13],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Hedge-Fonds und Private Equity[14],

–   unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Rates vom 13. Dezember 1997 zur wirtschaftspolitischen Koordinierung in Stufe III der WWU und zu den Artikeln 109 und 109 b des EG-Vertrags,

–   unter Hinweis auf den Beitrag des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 12. Februar 2008 zu den Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Oktober 2008 zu einer koordinierten Reaktion der EU auf die Konjunkturschwäche,

–   unter Hinweis auf das Memorandum of Understanding vom 1. Juni 2008 über die Zusammenarbeit der Finanzaufsichtsbehörden, Zentralbanken und Finanzministerien der Europäischen Union im Bereich der grenzüberschreitenden Finanzstabilität,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0420/2008),

A. unter Hinweis darauf, dass am 11. Januar 1999 elf Mitgliedstaaten – Belgien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland – die einheitliche Währung der Europäischen Union eingeführt haben,

B.  unter Hinweis darauf, dass dem Euroraum seit seiner Gründung vier weitere Mitgliedstaaten beigetreten sind: Griechenland 2001, Slowenien 2007 und Zypern und Malta 2008,

C. in der Erwägung, dass eine Erweiterung des Euroraums abzusehen ist, da sich die meisten Mitgliedstaaten, die derzeit nicht zum Euroraum gehören, darauf vorbereiten, irgendwann in der Zukunft beizutreten; unter Hinweis darauf, dass die Slowakei dem Euroraum am 1. Januar 2009 beitreten wird,

D. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in vielerlei Hinsicht ein Erfolg gewesen ist und die einheitliche Währung die wirtschaftliche Stabilität in den Mitgliedstaaten fördert,

E.  in der Erwägung, dass die Mitgliedschaft im Euroraum ein hohes Maß an wirtschaftlicher Interdependenz zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten bedingt und deshalb eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken sowie die Übernahme einer effektiven Rolle bei der globalen Governance auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Finanzen erfordert, um den vollen Nutzen der einheitlichen Währung ernten und künftigen Herausforderungen wie z. B. einer zunehmenden Konkurrenz um die natürlichen Ressourcen, globalen wirtschaftlichen Ungleichgewichten, der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung der Märkte von Schwellenländern, dem Klimawandel und der Alterung der Bevölkerung in Europa begegnen zu können,

F.  in der Erwägung, dass sich die durchschnittliche Inflationsrate während der ersten zehn Jahre des Bestehens des Euroraums weitgehend im Einklang mit der von der Europäischen Zentralbank (EZB) verfolgten Zielvorgabe der Preisstabilität – nahe bei, jedoch unter 2 % – befand; unter Hinweis darauf, dass die Inflationsrate in jüngster Zeit aufgrund weltweiter struktureller Änderungen – insbesondere in Verbindung mit dem Anstieg der Energie- und Nahrungsmittelpreise, einer Lockerung der Geldpolitik in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie der mangelnden Wachsamkeit einer Reihe von Zentralbanken von Drittländern – weit über dieses Niveau gestiegen ist,

G. in der Erwägung, dass die rasch steigende Nachfrage nach knapper Energie und anderen Rohstoffen seitens der Volkswirtschaften der Schwellenländer die Versorgung schrittweise an ihre Kapazitätsgrenzen gebracht hat und dass der Preisdruck durch den Umstand verschärft wurde, dass Rohstoffe zunehmend als Finanzanlagen betrachtet werden, weil sie auch als Wertanlage verwendet werden können,

H. in der Erwägung, dass der offene Charakter des Euroraums begrüßenswert ist und vom gegenwärtigen Anstieg des Euro-Kurses mögliche negative Auswirkungen erwartet werden, da er insbesondere die Ausfuhren beeinträchtigt und Einfuhren in den Binnenmarkt begünstigt hat, und gleichzeitig auch positive Auswirkungen, da er der Wirtschaft der EU Hilfestellung dabei leistet, sich dem dramatischen Anstieg des Erdölpreises zu stellen,

I.   in der Erwägung, dass das weltweite wirtschaftliche Umfeld während der ersten zehn Jahre des Euro der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich war und zur Schaffung von fast 16 Millionen Arbeitsplätzen – ungeachtet der Qualität der geschaffenen Arbeitsplätze – und einem Rückgang der Arbeitslosenrate von 9 % im Jahre 1999 auf geschätzte 7,3 % im Jahre 2008 geführt hat,

J.   unter Hinweis darauf, dass das Wirtschaftswachstum und das Produktivitätswachstum enttäuschend waren und die Zunahme des Ausstoßes pro Beschäftigten von 1,5 % im Zeitraum zwischen 1989 und 1998 auf geschätzte 0,75 % während des Zeitraums zwischen 1999 und 2008, d.h. auf die Hälfte, zurückgegangen ist,

K. in der Erwägung, dass sich der Euro rasch zur zweitwichtigsten internationalen Währung neben dem US-Dollar entwickelt hat und der Euro eine wichtige Funktion als Bezugswährung für viele Länder weltweit erfüllt; in der Erwägung jedoch, dass das Potenzial des Euro auf globaler Ebene unzureichend ausgeschöpft wird, da der Euroraum weder über eine angemessen festgelegte internationale Strategie noch über eine effektive internationale Vertretung verfügt;

Die ersten zehn Jahre des Euro

1.  teilt die Auffassung, dass die einheitliche Währung zu einem Symbol Europas geworden ist und gezeigt hat, dass Europa imstande ist, weitreichende Beschlüsse mit Blick auf eine gemeinsame und von Wohlstand geprägte Zukunft zu fassen;

2.  begrüßt den Umstand, dass der Euro Stabilität herbeigeführt und die wirtschaftliche Integration im Euroraum gefördert hat; begrüßt die stabilisierende Wirkung des Euro auf die Weltdevisenmärkte insbesondere in Krisenzeiten; stellt fest, dass die internen wirtschaftlichen Unterschiede noch nicht so zurückgegangen sind, wie dies erwartet wurde, und sich die Produktivität nicht in allen Teilen des Euroraums zufriedenstellend entwickelt hat;

3.  stellt mit Genugtuung fest, dass die Errichtung weiterer Währungsunionen in anderen Teilen der Welt erwogen wird;

4.  verweist auf die – in zahlreichen Studien nachgewiesene – wichtige Verknüpfung von Geldpolitik und Handelspolitik in der Welt und unterstreicht diesbezüglich die positive Rolle der Stabilität der Wechselkurse für die Gewährleistung des dauerhaften Wachstums des internationalen Handels;

5.  weist darauf hin, dass die zunehmende Verwendung des Euro als internationale Handelswährung insbesondere den Mitgliedstaaten des Euroraums zugute kommt, weil sie für ihre Unternehmen das Wechselkursrisiko und damit die Kosten des internationalen Handels reduziert;

6.  verweist darauf, dass das Parlament während der ersten zehn Jahre der WWU eine aktive Rolle sowohl auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik als auch im Zusammenhang mit der Geldpolitik übernommen und alles in seinen Kräften Stehende unternommen hat, um mehr Transparenz und eine demokratische Rechenschaftslegung zu gewährleisten;

7.  unterstreicht, dass mehr getan werden muss, um den vollen Nutzen der WWU zu ernten, beispielsweise um Mitgliedstaaten und Regionen, deren BIP unter dem Durchschnitt liegt, das Aufholen zu ermöglichen, und um das Wissen der Bürger über die einheitliche Währung und ihr Engagement dafür zu stärken;

8.  schlägt die nachstehenden Elemente und konkreten Maßnahmen für einen wünschenswerten WWU-Fahrplan vor:

Wirtschaftliche Unterschiede, Strukturreformen und öffentliche Finanzen

9.  glaubt, dass gestraffte, in sich schlüssigere und breit gefächerte Wirtschaftsreformen, die fristgerecht auf der Grundlage der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Integrierte Leitlinien) und eines Policy-Mix-Ansatzes der Strategie von Lissabon koordiniert werden, zu einem Abbau von wirtschaftlichen Unterschieden führen könnten; unterstreicht die Notwendigkeit, die Verfahren und methodischen Vorgehensweisen für eine Revision und Bewertung der Umsetzung dieser Leitlinien am Ende jeden Jahres zu verbessern;

10. erkennt an, dass hinsichtlich der Modernisierungsanstrengungen und der wirtschaftlichen Leistungskraft die Länder am erfolgreichsten sind, die zukunftsorientierte und wohl ausgewogene Strukturreformen mit einem überdurchschnittlich hohen Niveau der Investitionen in die Bereiche Forschung, Entwicklung und Innovation, Bildung, lebenslanges Lernen und Kinderbetreuung sowie in die Erneuerung zuverlässiger sozialer Netze verknüpfen; stellt fest, dass dieselben Mitgliedstaaten meist über eine hocheffiziente und transparente Verwaltung mit Haushaltsüberschüssen, Verschuldungsraten unter dem Durchschnitt und qualitativ hochwertige, effektive und gezielte öffentliche Ausgaben verfügen und dabei einen im Verhältnis zum EU-Durchschnitt fast doppelt so hohen Beitrag des technischen Fortschrittes zum nationalen Wachstumsergebnis aufweisen; stellt ferner fest, dass diese „Benchmark“-Mitgliedstaaten aufgrund ihrer hohen Beschäftigungsquoten – einschließlich der Beschäftigung von Frauen und älteren Arbeitnehmern – und ihrer besonders hohen Geburtenraten diejenigen sind, die am besten auf die Alterung der Gesellschaft und die Gewährleistung eines hohen Maßes an Wettbewerbsfähigkeit vorbereitet sind;

11. unterstreicht die Notwendigkeit einer gegenseitigen Verstärkung von stabilitäts- und wachstumsorientierten makroökonomischen Politiken durch Verfolgung einer ausgewogenen Politik und einer Politik der Investitionen als gemeinsamer Aufgabe sowie die Notwendigkeit, durch das effiziente Management der Steuerpolitik die Entwicklung der öffentlichen Haushalte und ihre Auswirkungen auf der Nachfrageseite aufmerksam zu kontrollieren und sich parallel dazu auf die Schaffung eines günstigen Umfelds für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen zu einigen;

12. stellt fest, dass der überarbeitete Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) seinen Wert unter Beweis gestellt hat und dass eine starke Konsolidierung der Haushalte unumgänglich ist, da der demografische Wandel und ein möglicher Rückgang des Wirtschaftswachstums zu Haushaltsproblemen in Mitgliedstaaten des Euroraums führen könnten, die negative Auswirkungen auf die Stabilität des Euroraums in seiner Gesamtheit haben könnten; kritisiert in diesem Kontext den Mangel an Disziplin bei der Bekämpfung von Haushaltsdefiziten in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums und betont, dass die Mitgliedstaaten effektiver auf eine antizyklische Finanzpolitik hinarbeiten müssen, insbesondere um besser auf externe Schocks vorbereitet zu sein; unterstreicht deshalb die Notwendigkeit einer kurzfristigen Strategie mit Blick auf einen Abbau der nationalen Schulden und einer nachhaltigen und gesunden Wachstumsstrategie, die langfristig einen Abbau der nationalen Schulden auf höchstens 60 % ermöglichet;

13. weist darauf hin, dass auch in Zukunft kontinuierlich an den wichtigsten Elementen des SWP festgehalten werden muss, da die Schwelle von 3 % für das maximale Haushaltsdefizit und die Schwelle für eine höchstzulässige Staatsverschuldung in Höhe von 60 % des Bruttoinlandsprodukts auf der Grundlage der wirtschaftlichen Bedingungen in den neunziger Jahren spezifiziert wurden; ist der Auffassung, dass der SWP von den Mitgliedstaaten streng eingehalten und von der Kommission überwacht werden muss; ist der Auffassung, dass beide Zielvorgaben für die Verschuldung als Obergrenzen behandelt werden sollten, deren Erreichen vermieden werden sollte; stellt fest, dass eine effektive Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik eine Vorbedingung für den wirtschaftlichen Erfolg der WWU ist, auch wenn bei einer solchen Koordinierung das Subsidiaritätsprinzip geachtet werden sollte; fordert die Kommission auf, alle Möglichkeiten einer Stärkung des präventiven Arms des SWP zu prüfen; betont, dass die bestehenden Aufsichtsinstrumente von der Kommission besser eingesetzt werden müssen und dass die mittelfristige Prüfung der nationalen Haushalte durch die Eurogruppe verstärkt werden muss;

14. ist der Auffassung, dass ein nachhaltiges und stabiles makroökonomisches Umfeld eine Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen mit weiter konsolidierten Haushalten, einer hohen Effizienz der öffentlichen Ausgaben und verstärkten Investitionen in Bildung, Humankapital, FuE und Infrastruktur erfordert, die zu Wachstum führen und einen Anreiz für die Schaffung von Arbeitsplätzen geben könnten und die wichtige gesellschaftliche Probleme wie den Klimawandel in Übereinstimmung mit den Zielvorgaben des Klima-Energie-Pakets angehen;

15. vertritt die Auffassung, dass sich die Strukturreformen auf eine Steigerung der Produktivität durch eine bessere Kombination von Wirtschafts- und Sozialpolitik bei gleichzeitiger Gewährleistung eines guten Niveaus des sozialen Dialogs entsprechend der Strategie von Lissabon konzentrieren sollten;

16. stellt fest, dass die Wettbewerbspolitik die strukturpolitischen Maßnahmen ergänzen sollte, und befürwortet eine Unterstützung der Umstrukturierung der Wirtschaft;

17. warnt davor, den Schwerpunkt im Wesentlichen auf die Lohnmäßigung als Instrument zur Verwirklichung der Preisstabilität zu legen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass ein stärkerer Wettbewerb aufgrund der Globalisierung bereits zu einem Abwärtsdruck auf die Löhne geführt hat, während gleichzeitig die importierte Inflation, die durch den Anstieg des Ölpreises und des Preises anderer Rohstoffe ausgelöst wurde, bereits einen Verlust an Kaufkraft bei den Verbrauchern verursacht hat; bekräftigt erneut seine Überzeugung, dass dieses Thema insbesondere durch eine fairere Verteilung des Wohlstands angegangen werden sollte;

18. betrachtet die Lohn- und die Steuerpolitik als effiziente Instrumente sowohl für die wirtschaftliche Stabilisierung als auch für das Wachstum; ist der Auffassung, dass reale Lohnanhebungen entsprechend der Höhe der Produktivität gewährleistet werden sollten und dass die Koordinierung der Steuerpolitik selektiv dazu genutzt werden sollte, um die wirtschaftlichen Zielvorgaben zu verwirklichen; ist der Auffassung, dass der Kampf gegen Steuerbetrug – sowohl bei direkten als auch bei indirekten Steuern – von besonderer Bedeutung ist und dass dieser Kampf intensiviert werden sollte; unterstreicht die dringende Notwendigkeit, eine Kultur der Förderung und der Beteiligung im Rahmen von Konzepten der Unternehmensführung (Corporate Governance) und der sozialen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility) zu stärken;

19. unterstreicht die Notwendigkeit fairer Regeln für den Binnenmarkt; ist deshalb der Auffassung, dass der erbitterte Wettbewerb um die niedrigsten Körperschaftssteuersätze kontraproduktiv ist;

20. fordert, dass die Mitgliedstaaten im Euroraum die effektive Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik verstärken, insbesondere durch Entwicklung einer in sich schlüssigen gemeinsamen Strategie innerhalb der Eurogruppe; verweist darauf, dass eine solche in sich schlüssige gemeinsame Strategie die Koordinierung der zeitlichen Planung für das Haushaltsverfahren und die Haushaltsentwürfe auf der Grundlage gemeinsamer Annahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung, zum künftigen Wechselkurs zwischen dem Euro und dem US-Dollar und zur potenziellen Entwicklung der Energiepreise einschließen sollte; unterstützt den Vorschlag der Kommission, von den Mitgliedstaaten mittelfristige Rahmenprogramme für ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik zu verlangen und ihre Umsetzung zu kontrollieren; unterstreicht, dass jeder Mitgliedstaat die Verantwortung für die Bewältigung von Strukturreformen und die Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit in einem Geist der Zusammenarbeit übernehmen muss, damit das Vertrauen in den Euro und seine Akzeptanz gewahrt bleiben;

21. stellt fest, dass unterschiedliche Muster bei den Strukturreformen und unterschiedliche Grade der Offenheit zu den Unterschieden bei der Leistungskraft der Mitgliedstaaten des Euroraums beigetragen haben; unterstützt die in der Mitteilung der Kommission zur WWU@10 enthaltenen Schlussfolgerungen, was die ungenügenden Aufholbemühungen mehrerer Volkswirtschaften des Euroraums und die zunehmenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums betrifft; fordert einen regelmäßigen Meinungsaustausch und eine kontinuierliche Zusammenarbeit innerhalb der Eurogruppe mit Blick auf die Verwirklichung des gemeinsamen Ziels einer Beschleunigung des Konvergenzprozesses;

22. fordert, dass die Kommission die gemeinsamen Kriterien bei der Bewertung von Wirtschafts- und Finanzdaten einheitlich handhabt; verweist auf die Verantwortung der Kommission und der Mitgliedstaaten für die Zuverlässigkeit der statistischen Daten und fordert, dass künftige Beschlüsse nur dann gefasst werden, wenn es keinen Zweifel an der Stichhaltigkeit und der Genauigkeit der verfügbaren Daten gibt; fordert ferner, dass von der Möglichkeit der Einleitung von Untersuchungen Gebrauch gemacht wird, wenn über eine Reihe von Jahren hinweg eine Diskrepanz zwischen den prognostizierten Daten der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und den realistischerweise zu erwartenden Werten besteht;

Geldpolitik

23. verweist auf sein entschiedenes Engagement für die Unabhängigkeit der EZB;

24. stellt fest, dass die regelmäßigen Berichte der EZB an das Parlament – insbesondere an seinen Ausschuss für Wirtschaft und Währung – zur Transparenz der Geldpolitik beitragen, und begrüßt die für die Mitglieder des Europäischen Parlaments bestehende Möglichkeit, schriftliche Anfragen zur Geldpolitik an die EZB zu richten, um auf diese Weise die Rechenschaftslegung der EZB gegenüber den Bürgern der Union zu verbessern; unterstützt die Forderung nach einer intensiveren öffentlichen Debatte über die künftige gemeinsame Geld- und Währungspolitik im Euroraum;

25. ist der Auffassung, dass der währungspolitische Dialog zwischen dem Parlament und der EZB ein Erfolg gewesen ist, auf dem man noch stärker aufbauen sollte; erwartet eine Verbesserung des währungspolitischen Dialogs in mehreren Punkten, z. B. hinsichtlich der Koordinierung der Termine für die regelmäßigen Anhörungen des EZB-Präsidenten mit dem Zeitplan der EZB für die geldpolitischen Beschlüsse, um die Analyse der Beschlüsse zu verbessern und dennoch über die Möglichkeit zu verfügen, den Präsidenten der EZB zur Erörterung von aktuellen Themen einzuladen, wenn dies notwendig ist;

26. stellt fest, dass das übergeordnete Ziel der Geldpolitik der EZB in der Wahrung der Preisstabilität besteht und dass die EZB mittelfristig auf Inflationsraten von unter – jedoch nahe bei – 2 % abzielt; weist darauf hin, dass das Ziel der Preisstabilität nur dann effektiv verwirklicht werden kann, wenn die Kernursachen der Inflation angemessen angegangen werden; verweist darauf, dass der EZB in Artikel 105 des EG-Vertrags auch die Aufgabe zugewiesen wird, die allgemeinen Wirtschaftspolitiken der Gemeinschaft zu unterstützen;

27. ist der Auffassung, dass sich die EZB auf ein direktes System des Inflation Targeting zubewegen sollte, bei dem eine punktgenaue Zielinflationsrate durch eine Reihe von zulässigen Fluktuationen um die Zielrate herum ergänzt wird; fordert die EZB auf, ihre Inflationsvorhersagen zu veröffentlichen; ein solcher Schritt hin zu einem direkten System des Inflation Targeting sollte eine Fokussierung auf die Dynamik der Geldmengenaggregate nicht ausschließen, um neuen Vermögensblasen vorzubeugen;

28. ist der Auffassung, dass die Inflation eine weltweite Realität ist und dass sie in einer offenen Wirtschaft nicht ausschließlich mithilfe der EU-Geldpolitik bekämpft werden kann;

29. unterstreicht seine Bereitschaft, mögliche Verbesserungen beim Verfahren für die Ernennung der Mitglieder des EZB-Direktoriums vor 2010 zu sondieren; hält es für wichtig, dass wissenschaftliche und/oder berufliche Erfahrung und eine Vielfalt von Hintergründen auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Geld- und Finanzpolitik bei den Mitgliedern des Direktoriums vorhanden sein sollten; verweist auf seine Forderungen nach einem aus neun Mitgliedern bestehenden Direktorium der EZB, mit dem das derzeit bestehende System ersetzt und die für die Zukunft beschlossene, noch komplexere Lösung vermieden wird; fordert dringend eine entsprechende Änderung des Vertrags;

30. unterstreicht die Notwendigkeit eines verstärkten internationalen währungspolitischen Dialogs zwischen der EZB und anderen wichtigen Zentralbanken und Institutionen, insbesondere mit der amerikanischen Bundesbank (Federal Reserve), der Bank von Japan und der People’s Bank of China;

Integration und Aufsicht von Finanzmärkten

31. glaubt, dass die Finanzintegration mehr Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich zu mehr Stabilität und Liquidität im Binnenmarkt bedeuten sollte;

32. stellt fest, dass sich das bedeutendste Finanzzentrum in der EU außerhalb des Euroraums befindet; verweist nichtsdestoweniger darauf, dass die Rechtsvorschriften der EG sämtliche Mitgliedstaaten und alle im Binnenmarkt aktiven Marktakteure abdecken; glaubt, dass die EU dringend ihre Aufsichtsstruktur unter Berücksichtigung der spezifischen Rolle der EZB verstärken muss;

33. ist der Auffassung, dass im Bereich des Clearing und der Abrechnung von grenzüberschreitenden Wertpapiertransaktionen, wo es bisher keine wirkliche Integration gibt, noch viel zu tun bleibt;

34. unterstreicht, dass bei den Einzelhandelsdienstleistungen mehr Integration erforderlich ist, da das Fehlen einer solchen Integration zu Lasten des Verbraucherschutzes geht; glaubt, dass die Mobilität der Kunden, die Sensibilisierung für Finanzfragen, der Zugang zu Grunddiensten und die Vergleichbarkeit von Produkten verbessert werden müssen;

35. hält mittelfristig gesehen eine Europaisierung der Struktur der Finanzaufsicht, die Transparenz der Finanzmärkte, effektive Wettbewerbsvorschriften sowie eine angemessene Regulierung für notwendig, um das Krisenmanagement und die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB), den Aufsichtsbehörden, den Regierungen und den Marktteilnehmern zu verbessern; vertritt die Auffassung, dass ein integrierter, umfassender (alle Finanzsektoren abdeckender), kontinuierlicher und in sich schlüssiger Aufsichtsrahmen – beginnend mit einem ausgewogenen Ansatz bei der Regulierung der grenzüberschreitenden Verbreitung von Finanzrisiken auf der Grundlage harmonisierter Rechtsvorschriften – die Einhaltungskosten im Falle von Aktivitäten, die einer Vielfalt von Rechtsordnungen unterliegen, senken würde; weist darauf hin, dass „Gold plating“ (Regulierung über die in den Rechtsvorschriften der EG festgelegten Mindestauflagen hinaus) sowie ordnungspolitische Willkür vermieden werden sollten; fordert die Kommission auf, entsprechend diesen Grundsätzen Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden Aufsichtsstruktur vorzulegen; ist der Auffassung, dass eine etwaige Rolle der EZB im Bereich der Aufsicht auf dem Weg über das ESZB über die Grenzen des Euroraums hinaus ausgeweitet werden sollte;

36. begrüßt das im Frühjahr 2008 vereinbarte Memorandum of Understanding über die Zusammenarbeit zwischen den Finanzaufsichtsbehörden, den Zentralbanken und Finanzministerien der Europäischen Union im Bereich der grenzüberschreitenden Finanzstabilität; unterstreicht jedoch, dass es sich bei diesem Memorandum of Understanding lediglich um ein nicht zwingendes Instrument („soft law“) handelt und dass das Memorandum von der Bereitschaft der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Zusammenarbeit abhängt; ist der Auffassung, dass – selbst wenn Regeln zur Lastenteilung ex ante sehr schwierig festzulegen sind – die Arbeit im Bereich des Krisenmanagements fortgeführt werden muss;

37. hebt hervor, dass die Europäische Union als der größte Wirtschaftsraum der Welt mit den größten Finanzmärkten auf internationaler Ebene eine führende Rolle bei der Reform des Regulierungssystems für Finanzdienstleistungen zum Nutzen aller beteiligten Länder und der Stabilität insgesamt übernehmen sollte; ist der Auffassung, dass die Finanzstabilität zu einem grundlegenden Ziel der Politikgestaltung in einer Welt zunehmend integrierter Finanzmärkte und von Finanzinnovationen, die bisweilen destabilisierende Effekte haben und mit Systemrisiken einhergehen können, werden sollte; ist davon überzeugt, dass ehrgeizige Beschlüsse, die auf der Ebene der EU gefasst werden, andere Länder ermutigen werden, dem Beispiel zu folgen, und unterstreicht in dieser Hinsicht die Verantwortung, auch globale bzw. „Offshore“-Probleme anzugehen; vertritt die Auffassung, dass die politische Rechenschaftspflicht der internationalen Regulierungsbehörden parallel zu einer solchen Regulierungstätigkeit angegangen werden muss;

38. fordert, dass die Kommission die Einführung europäischer Anleihen prüft und eine langfristige Strategie entwickelt, die die Ausgabe solcher Anleihen innerhalb des Euroraums zusätzlich zu den nationalen Anleihen der Mitgliedstaaten ermöglicht; verweist auf die Notwendigkeit einer Bewertung der Auswirkungen sowohl auf die internationalen Finanzmärkte als auch auf die WWU;

Erweiterung des Euroraums

39. fordert, dass sämtliche Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums die Kriterien von Maastricht sowie den reformierten und generell flexiblen SWP einhalten; ist der Ansicht, dass eine strenge Auslegung des SWP und die Verwendung der Ausschlusskriterien vor jedwedem möglichen Beitritt von der Kommission gewährleistet werden müssen; stellt fest, dass die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten im Euroraum und der Mitgliedstaaten, die dem Euroraum beitreten wollen, gewährleistet sein muss; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die langfristige Stabilität des Euroraums als Zielvorgabe von gemeinsamem Interesse angesehen werden muss und dass Erweiterung und Stabilität Hand in Hand gehen müssen; hält es für wichtig, dass Mitgliedstaaten im Euroraum und diejenigen mit einem Sonderstatus streng ihre Verpflichtungen einhalten und keinen Zweifel an den gemeinsamen Zielvorgaben der Preisstabilität, der Unabhängigkeit der EZB, der Haushaltsdisziplin bzw. ihrer Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit lassen;

40. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums, die die Kriterien von Maastricht erfüllen und denen im Vertrag keine Ausnahmeregelung zugestanden wurde, die gemeinsame Währung bei der frühestmöglichen Gelegenheit einführen sollten;

41. unterstreicht, dass die Mitgliedschaft im Euroraum die uneingeschränkte Einhaltung der Kriterien erfordert, wie sie im Vertrag von Maastricht und im Protokoll zu Artikel 121 des Vertrags spezifiziert werden: ein hohes Maß an gemessener Preisstabilität sowie die Nachhaltigkeit dieser Preisstabilität, öffentliche Finanzen ohne übermäßiges Defizit, eine Mitgliedschaft im WKM II während einer Dauer von mindestens zwei Jahren, die Einhaltung der normalen Schwankungsbreiten, die Anpassung der langfristigen Zinsen, die Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften mit den Bestimmungen des Vertrags von Maastricht zur WWU und eine unabhängige Zentralbank;

42. ist der Auffassung, dass eine der größten Herausforderungen beim Beitritt zum Euroraum darin besteht, die Nachhaltigkeit der Kriterien von Maastricht sicherzustellen; unterstreicht jedoch, dass die Kriterien von Maastricht gleichzeitig ebenfalls ein erster Schritt auf dem Weg sind, die Reformprozesse am Laufen zu halten, einschließlich weiterer Zusagen und Bemühungen im Hinblick auf Strukturreformen, Investitionen und die Koordinierung der Wirtschaftspolitik;

43. begrüßt die strengere und effiziente Aufsicht von Mitgliedstaaten, die am WKM II teilnehmen und dem Euroraum beitreten wollen, sowie ihre wirtschaftliche Entwicklung; verweist darauf, dass die erfolgreiche Teilnahme am WKM II weiterhin eine reale Vorbedingung und nicht nur eine zweitrangige Auflage für die Mitgliedschaft im Euroraum sein muss; ist der Auffassung, dass dieselben Beitrittsauflagen auf alle Mitgliedstaaten, die dem Euroraum beitreten, angewandt werden müssen;

44. hält eine anhaltende und erfolgreiche Ausweitung des Euroraums für eine bedeutende Herausforderung für die kommenden Jahre und ist der Auffassung, dass sowohl die institutionellen Standards der EZB als auch ihr Beschlussfassungsprozess an diesen Wandel angepasst werden müssen und dass beim Rotationsmodell das wirtschaftliche Gewicht der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden muss;

45. unterstreicht in Verbindung mit der Erweiterung des Euroraums, dass ein hohes Maß an Konvergenz in der realen Wirtschaft wünschenswert ist, um die damit verbundenen Belastungen sowohl für den Euroraum als auch für die beitrittswilligen Mitgliedstaaten zu begrenzen; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass Fazilitäten zugunsten der Mitgliedstaaten, die am Euroraum mitwirken und in denen eine einheitliche Geldpolitik eine besonders bremsende Wirkung haben kann, eingerichtet werden sollten;

Kommunikation

46. betont, dass im Euroraum zwar bisher ein hohes Maß an Preisstabilität gewahrt worden ist, dass sich aber die „empfundene Inflation“ beträchtlich von den niedrigeren tatsächlichen Inflationsraten in den Mitgliedstaaten während der letzten zehn Jahre unterschieden hat; fordert deshalb eine bessere Unterrichtung und eine Klärung der Sachverhalte für die Bevölkerung, was die Notwendigkeit der WWU und ihre Funktionsweise betrifft, insbesondere im Hinblick auf die Preisstabilität, die internationalen Finanzmärkte und die Vorteile der Stabilität innerhalb des Euroraums bei Finanzkrisen;

47. ist der Auffassung, dass die einheitliche Währung auch weiterhin eine Priorität für die Kommunikationspolitik der Europäischen Union darstellt; glaubt, dass die Vorzüge des Euro und der WWU – Preisstabilität, niedrige Zinsen für Hypothekarkredite, leichteres Reisen, Schutz vor Wechselkursschwankungen und externen Schecks – der breiten Öffentlichkeit weiterhin verdeutlicht und eingehend erläutert werden müssen; glaubt, dass ein besonderes Schwergewicht darauf gelegt werden sollte, die Bürger der Union, die Verbraucher sowie die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die nicht genügend Kapazität haben, um sich unverzüglich neuen Entwicklungen und Herausforderungen für den Euro anzupassen, kontinuierlich zu unterrichten und sie über neueste Entwicklungen auf dem laufenden zu halten;

48. fordert die EZB auf, in ihrem Jahresbericht oder in einem Sonderbericht eine jährliche quantitative Analyse der Vorteile des Euro für den Durchschnittsbürger durchzuführen, zusammen mit konkreten Beispielen für die Art und Weise, wie sich die Verwendung des Euro positiv auf den Lebensalltag der Bürger ausgewirkt hat;

49. hält die Kommunikation für äußerst wichtig bei der Vorbereitung der Einführung des Euro in den Mitgliedstaaten, die den Beitritt zum Euroraum planen; stellt fest, dass die Kommunikation über die Erweiterung des Euroraums ebenfalls für sämtliche Mitgliedstaaten im Euroraum wichtig ist;

50. vertritt die Ansicht, dass die Kommission ihre Bemühungen darauf konzentrieren muss, die neuen Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre Bürger durch intensive Informationskampagnen auf die Einführung des Euro vorzubereiten, die Durchführung einer solchen Kampagne zu beaufsichtigen, falls sie bereits eingeleitet wurde, und regelmäßig über bewährte Praktiken bei der Umsetzung der nationalen Aktionspläne für die Einführung des Euro Bericht zu erstatten; ist ebenfalls der Auffassung, dass bewährte Praktiken und Fachwissen, das bei den früheren Umstellungen erworben wurde, wahrscheinlich für die Umstellung der neuen Mitgliedstaaten sowie für die bevorstehende Erweiterung und Vorbereitung der neuen Bewerberstaaten nützlich ist;

Internationale Rolle des Euro und externe Vertretung

51. begrüßt die zügige Entwicklung des Euro als zweitwichtigster Reserve- und Transaktionswährung nach dem US-Dollar mit einem Anteil von 25 % an den weltweiten Devisenreserven; stellt fest, dass der Euro insbesondere in den Ländern, die an den Euroraum angrenzen, eine wichtige Rolle als Finanzierungswährung spielt, und dass die Wechselkurse dieser Länder auf den Euro abgestimmt sind; begrüßt ausdrücklich die Auffassung der EZB, dass die Einführung des Euro der letzte Schritt hin zu einem strukturierten Konvergenzprozess innerhalb der Europäischen Union ist und damit die Einführung des Euro nur im Rahmen des EG-Vertrags möglich ist;

52. ist der Auffassung, dass die Agenda der WWU-Politik für die nächste Dekade unter anderem von den Herausforderungen geprägt sein wird, die die Volkswirtschaften der Schwellenländer in Asien darstellen; bedauert, dass ungeachtet der zunehmenden weltweiten Rolle des Euro bei den Bemühungen um die Verbesserung der externen Vertretung des Euroraums in Finanz- und Währungsfragen nicht viele Fortschritte verbucht werden konnten; unterstreicht, dass der Euroraum eine internationale Strategie aufbauen muss, die dem internationalen Status seiner Währung angemessen ist;

53. verweist darauf, dass der effektivste Weg für den Euroraum, einen Einfluss zu gewinnen, der seinem wirtschaftlichen Gewicht entspricht, darin besteht, gemeinsame Positionen zu entwickeln, die Vertretung des Euroraums zu stärken und letztlich einen gemeinsamen Sitz in den einschlägigen internationalen Finanzinstitutionen und -foren zu erhalten; fordert die Mitgliedstaaten des Euroraums unter anderem nachdrücklich auf, in Fragen der Wechselkurspolitik mit einer Stimme zu sprechen;

54. unterstreicht, dass der Euro außerhalb des Euroraums als nationale Währung verwendet wird; vertritt die Auffassung, dass die Auswirkungen einer solchen Verwendung analysiert werden müssen;

55. verweist darauf, dass die wichtige Rolle des Euro auf den internationalen Finanzmärkten Verpflichtungen mit sich bringt und dass die Effekte der Geld- sowie der Wachstumspolitik im Euroraum globale Wirkung haben; unterstreicht die zunehmende Bedeutung des Euro für den internationalen Handel und die Dienstleistungen als stabilisierendem Instrument im globalen Umfeld, als Motor für die Finanzmarktintegration und als Grundlage für eine Steigerung der Direktinvestitionen und grenzüberschreitende Unternehmensfusionen, da die Transaktionskosten beträchtlich gesenkt werden könnten; fordert die Durchführung einer Studie über globale Ungleichgewichte und die Rolle des Euro sowie mögliche Anpassungsszenarien, deren Ziel darin besteht, Europa besser auf die Bewältigung größerer externer Schocks vorzubereiten;

56. empfiehlt eine stärker zukunftsgerichtete Zusammenarbeit und einen intensiveren internationalen Dialog zwischen den verantwortlichen staatlichen Stellen der wichtigsten „Währungsblöcke“ mit dem Ziel, die Bewältigung internationaler Krisen zu verbessern und Hilfestellung bei der Bewältigung der Auswirkungen von Währungsbewegungen auf die reale Wirtschaft zu leisten; verweist auf das erfolgreiche gemeinsame Krisenmanagement zu Beginn der jüngsten Subprime-Krise in den USA sowie bei der Krise unmittelbar nach den Ereignissen vom 11. September 2001, das dabei geholfen hat, einen direkten Zusammenbruch des US-Dollar zu vermeiden;

57. unterstützt die Absicht der Kommission, den Einfluss der WWU in den internationalen Finanzinstitutionen mittels einer gemeinsamen EU-Position zu stärken, die von ausgewählten Vertretern repräsentiert wird, wie dem Präsidenten der Eurogruppe, der Kommission und dem Präsidenten der EZB; stellt fest, dass sie in der Praxis bereits befugt sind, als Beobachter in den wichtigsten internationalen Finanzinstitutionen mitzuwirken; fordert jedoch eine bessere Koordinierung der europäischen Positionen, damit die gemeinsame europäische Geldpolitik künftig von ihren legitimen Vertretern repräsentiert wird; erwartet, dass ein Standpunkt des Euroraums zur Wechselkurspolitik seiner wichtigsten Partner zum Ausdruck gebracht werden kann; fordert den Präsidenten der Eurogruppe auf, den Euroraum im Finanzstabilitätsforum (FSF) zu vertreten; regt an, dass die Satzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) geändert wird, um die Vertretung von Wirtschaftsblöcken und Wirtschaftsorganisationen zu ermöglichen;

58. unterstreicht, dass ein gemeinsamer Ansatz der EU für die Reform der internationalen Finanzinstitutionen erforderlich ist, bei der den Herausforderungen einer globalen Wirtschaft einschließlich des Auftretens neuer Wirtschaftsmächte Rechnung getragen werden sollte;

59. bedauert, dass die Kommission im Rahmen der Mitteilung über die WWU@10 keine detailliertere und präzisere Analyse der internationalen Rolle des Euro vorgenommen hat; fordert die Kommission auf, einen detaillierten Bericht über die externe Dimension der gemeinsamen Währungspolitik und ihre Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Handelsleistung der Eurozone zu erstellen;

60. unterstreicht, dass die von einigen Partnern der Europäischen Union verfolgte Währungspolitik auf eine Unterbewertung ihrer Währung abzielt und dass diese Praktik auf unlautere Weise den Handelsaustausch beeinträchtigt und als nichttarifäres Hemmnis für den internationalen Handel angesehen werden könnte;

Wirtschaftliche Instrumente der WWU und Governance

61. vertritt die Auffassung, dass alle relevanten Parteien – Parlament, Rat, Kommission, Eurogruppe und die Sozialpartner auf der Ebene der EU und auf nationaler Ebene – zusammenarbeiten sollten, um die künftige Funktionsfähigkeit der WWU im Hinblick auf die wirtschaftliche Governance auf der Grundlage der folgenden Anregungen zu verstärken:

a)  als wesentliche Komponente der Strategie von Lissabon und als das zentrale wirtschaftspolitische Instrument sollten die Integrierten Leitlinien – mit dem Ziel eines ausgewogenen „Policy-Mix-Ansatzes“ – sich gegenseitig inspirierende Reformen in den Bereichen Beschäftigung, Umwelt und soziale Sicherheit verfolgen;

b)  mit den Integrierten Leitlinien sollte ein breiter Rahmen für eine engere wirtschaftspolitische Koordinierung festgelegt werden, um die Nationalen Reformprogramme (NRP) aufeinander abzustimmen, wobei jedoch die wirtschaftliche Vielfalt und unterschiedliche nationale Traditionen zu berücksichtigen sind; es sollte eine Konsultation der nationalen Parlamente zu den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen und den NRP festgelegt werden;

c)  es sollte eine stärkere Verknüpfung zwischen den Integrierten Leitlinien, insbesondere den Grundzügen der Wirtschaftpolitik, und den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen hergestellt werden; die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und die NRP könnten zeitgleich (jährlich zu Herbstanfang) nach einer Debatte im nationalen Parlament präsentiert werden; die Gründzüge der Wirtschaftspolitik könnten gemeinsame haushaltspolitische Ziele im Einklang mit dem präventiven Arm des SWP einschließen;

d)  die Regierungen der Mitgliedstaaten sollten bei der Beschlussfassung über ihre nationalen Haushalte die Integrierten Leitlinien und die länderspezifischen Empfehlungen ebenso berücksichtigen wie die Haushaltslage im Euroraum insgesamt; die unterschiedlichen nationalen Zeitpläne für die Finanzpolitik und die wichtigsten Annahmen, die bei den Prognosen verwendet werden, sollten harmonisiert werden, um Ungleichheiten zu vermeiden, die durch die Verwendung unterschiedlicher makroökonomischer Prognosen (globales Wachstum, Wachstum in der EU, Ölpreis pro Barrel, Zinsen) und andere Parameter verursacht werden;

e)  wann immer dies möglich ist, sollte von formelleren Empfehlungen für die Mitgliedstaaten des Euroraums Gebrauch gemacht werden, z. B. Festlegung von Zielen für die mittelfristigen Ausgaben, spezifische Strukturreformen, Investitionen, Qualität der öffentlichen Finanzen; man sollte sich ebenfalls um eine stärker standardisierte Struktur der Berichterstattung im Kontext der NRP bemühen, ohne die nationalen Reformprioritäten zu beeinträchtigen; sämtliche Verpflichtungen, Zielvorgaben und Benchmarks sollten uneingeschränkt in die Integrierten Leitlinien und die NRP einbezogen werden, um die Kohärenz und Effizienz der wirtschaftlichen Governance zu verbessern;

f)   in den Rahmen für die wirtschaftspolitische Governance sollte eine langfristige Strategie zum Abbau der nationalen Verschuldung unter eine Obergrenze von 60 % des BIP einbezogen werden, da dies die Kosten des Schuldendienstes und die Kosten von Kapital für private Investitionen senken würde;

g)  es sollte ein verbindlicher Rahmen festgelegt werden, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten des Euroraums einander und die Kommission konsultieren, ehe sie wichtige wirtschaftspolitische Beschlüsse fassen, z. B. im Falle von Maßnahmen zur Bewältigung höherer Nahrungsmittel- und Energiepreise;

h)  die wirtschaftspolitische Koordinierung sollte die Form einer integrierten „Europäischen Wirtschafts- und Beschäftigungsstrategie“ auf der Grundlage der bestehenden Instrumente der Wirtschaftspolitik – insbesondere der Strategie von Lissabon, der Integrierten Leitlinien, der Strategie für nachhaltige Entwicklung und der Konvergenz- und Stabilitätsprogramme – annehmen; fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, unter Federführung des Präsidenten der Eurogruppe die Wirtschaftstätigkeit auf in sich schlüssige Weise, zeitgleich und in die gleiche Richtung hin zu unterstützen;

i)   diese unter Buchstabe h) genannte Wirtschafts- und Beschäftigungsstrategie sollte das Potenzial neuer und grüner Technologien als einem Eckpfeiler des Wirtschaftswachstums – in Verbindung mit einem makroökonomischen Policy-Mix – anerkennen;

j)   die Finanzierung von innovativen Unternehmen – insbesondere von KMU – sollte unter anderem durch Errichtung eines „Europäischen Fonds für intelligentes Wachstum“ durch die Europäische Investitionsbank erleichtert werden;

k)  im Jahresbericht über den Euroraum sollte eine stärker praxisorientierte Palette von Instrumenten und Bewertungen geboten werden, um einen eingehenderen Dialog zwischen den verschiedenen EU-Gremien zu ermöglichen, die an der wirtschaftlichen Governance beteiligt sind;

l)   es muss ein Verhaltenskodex zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission festgelegt werden, der eine angemessene Zusammenarbeit und die uneingeschränkte Beteiligung dieser drei EU-Institutionen an der angemessenen Weiterbehandlung der Integrierten Leitlinien als wirtschaftspolitischem Schlüsselinstrument gewährleisten würde;

m) die institutionelle Struktur für die wirtschaftspolitische Koordinierung sollte wie folgt verstärkt werden:

- auch in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit/Industrie, Umwelt, Beschäftigung und Bildung sollten „Eurogruppe-Formationen“ eingerichtet werden;

- die Eurogruppe sollte eine stärkere institutionelle Struktur und mehr Humanressourcen erhalten;

- das Mandat des Präsidenten der Eurogruppe sollte im Einklang mit den Wirtschaftszyklen der Integrierten Leitlinien stehen;

- der Wirtschaftspolitische Ausschuss sollte im Wirtschafts- und Finanzausschuss des Rates aufgehen, so dass sie ein einziges und in sich schlüssiges Gremium zur Vorbereitung der Arbeit des Rates Wirtschaft und Finanzen und der Eurogrup0pe bilden;

- innerhalb der Eurogruppe und auf informellen Ratstagungen sollte einem Vertreter des Parlaments Beobachterstatus gegeben werden;

- Treffen der Troika mit dem Parlament, der Kommission und der Eurogruppe sollten erforderlichenfalls viermal jährlich organisiert werden;

n)  es sollte ein regelmäßigerer und stärker strukturierter Dialog über makroökonomische Fragen zwischen Parlament, Kommission und der Eurogruppe ähnlich dem währungspolitischen Dialog zwischen dem Parlament und der EZB eingerichtet werden (der Dialog sollte mindestens einmal je Quartal stattfinden), um die bestehenden Rahmen zu vertiefen und die Herausforderungen zu erörtern, mit denen die Wirtschaft im Euroraum konfrontiert ist, und

o)  es muss ein aktiver Dialog zwischen dem Parlament, der Eurogruppe, der EZB und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozilausschuss eingerichtet werden, damit Debatten über den geeigneten Mix von Geld-, Wirtschafts-, Wechselkurs-, Lohn- und Strukturpolitik geführt werden können;

62. ist der Auffassung, dass die Agenda der WWU-Politik für die nächste Dekade vor allem von den Herausforderungen geprägt sein wird, die sich aufgrund der jüngsten Turbulenzen auf den Finanzmärkten und ihrer Auswirkungen auf die reale Wirtschaft ergeben; nimmt in diesem Kontext positiv zur Kenntnis, dass Mitgliedstaaten innerhalb des Euroraums dank einer gemeinsamen Geldpolitik und der in den letzten Jahren durchgeführten Reformen besser für größere Schocks gerüstet sind als in der Vergangenheit; fordert jedoch mit Blick auf ein breit angelegtes Vorgehen gegen den wirtschaftlichen Abschwung und die hohe Inflation:

a)  eine koordinierte Antwort auf der Ebene der EU, die sich auf ein gemeinsames Verständnis der Probleme und gemeinsame Folgemaßnahmen bei gleichzeitiger Anerkennung einiger nationaler Besonderheiten stützt;

b)  ehrgeizige und angepasste NRP und Engagement für ihre Umsetzung, einschließlich intensiver Dialoge mit den Sozialpartnern;

c)  umfassende und zügige Umsetzung des Zeitplans für Finanzdienstleistungen, einschließlich von Folgemaßnahmen und einer verstärkten Effizienz der Aufsicht mit Blick auf die anhaltenden Turbulenzen auf den Finanzmärkten;

d)  Ausbau der Krisenbewältigungsregelungen durch eine Verbesserung der EU-Vorschriften für den Fall einer Liquidation und Aufstellung rechtsverbindlicher Regelungen für die Lastenteilung unter den entsprechenden Mitgliedstaaten im Fall der Insolvenz innerhalb grenzüberschreitender Finanzgruppen;

e)  Vervollständigung der für die Konzeption der Geldpolitik eingesetzten Instrumente durch die gründliche Analyse von Faktoren, die die Stabilität und die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems beeinflussen, insbesondere was den Transfer der Geldpolitik, die Entwicklung der Kreditvergabe und des Finanzvermögens, die charakteristischen Merkmale neuer Produkte sowie die Konzentration von Risiken und die Liquidität betrifft;

f)   eine proaktive europäische Reaktion innerhalb internationaler Foren, insbesondere innerhalb des FSF und des IWF und verstärkte Prozesse der gemeinsamen politischen Beschlussfassung sowie

g)  Formulierung der Standpunkte der Europäischen Union innerhalb der G8 und Überlegungen über die Rolle der Europäischen Union als effizienteres weltweites Beschlussfassungsgremium bei gleichzeitiger Anpassung einer solchen Rolle an die Konsequenzen der Globalisierung und dominanterer Weltfinanzmärkte;

h)  bessere und effizientere Koordinierung zwischen der Welthandelsorganisation (WTO) und den Institutionen von Bretton Woods (IWF und Weltbankgruppe), um Spekulation zu bekämpfen und den durch die ernsthafte Krise verursachten Herausforderungen zu begegnen;

i)   angesichts der gegenwärtigen schwerwiegenden Währungsturbulenzen sollte unter der Schirmherrschaft des IWF eine Weltwährungskonferenz veranstaltet werden, um weltweite Konsultationen zu Währungsfragen abzuhalten, wobei auch die praktische Möglichkeit der Einrichtung eines Mechanismus im Rahmen des IWF zur Schlichtung von Streitigkeiten in der Geld- und Währungspolitik in Erwägung gezogen werden sollte;

°

° °

63. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Präsidenten der Eurogruppe und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]       ABl. C 314E vom 21.12.2006, S.125.
  • [2]       ABl. C 175E vom 10.7.2008, S.569.
  • [3]       Angenommene Texte, P6_TA(2008)0057.
  • [4]       Angenommene Texte, P6_TA(2007)0533.
  • [5]       ABl. C 287E vom 29.1.2007, S. 535.
  • [6]       ABl. C 304E vom 1.12.2005, S.132.
  • [7]       ABl. C 74E vom 20.3.2008, S.780.
  • [8]       Angenommene Texte, P6_TA(2008)0357.
  • [9]       ABl. C 298E vom 8.12.2006, S.249.
  • [10]     ABl. C 146E vom 12.6.2008, S.251.
  • [11]     Angenommene Texte, P6_TA(2008)0287.
  • [12]     ABl. C 291E vom 30.11.2006, S.118.
  • [13]     ABl. C 157E vom 6.7.2006, S.73.
  • [14]     Angenommene Texte, P6_TA(2008)0425.

BEGRÜNDUNG

Die ersten zehn Jahre der Wirtschafts- und Währungsunion

aus dem Blickwinkel des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament war eng an jeder Stufe der WWU beteiligt: Nachdem 1992 in Maastricht der Beschluss zur Einführung der Währung gefasst worden war, wurden am 1. Januar 1999 die Wechselkurse der teilnehmenden Mitgliedstaaten unwiderruflich gegenüber dem Euro festgelegt und die Europäische Zentralbank errichtet; im Jahre 2002 erfolgte die physische Umstellung auf den Euro. Das Parlament hat ebenfalls an sämtlichen Beschlüssen über die Erweiterung des Euroraums seit seinen Anfängen mitgewirkt.

Während der ersten zehn Jahre der Wirtschafts- und Währungsunion spielte das Europäische Parlament eine aktive Rolle. Diese Rolle spiegelte sich in seiner Arbeit in vielen Bereichen wider: Beteiligung am Erlass von Rechtsvorschriften im Bereich des Binnenmarktes, insbesondere was Finanzdienstleistungen betrifft; Teilnahme an der Beschlussfassung über die Erweiterung des Euroraums; Ausarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen zu den wichtigsten makroökonomischen Entwicklungen; Förderung der Debatte über aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen; Steigerung von Transparenz und Rechenschaftspflicht der Beschlussfassung über das wirtschaftspolitische Vorgehen und Institutionalisierung eines offenen und transparenten währungspolitischen Dialogs mit der Europäischen Zentralbank.

Koordinierung der Wirtschaftspolitik

Als das einzige Organ der Europäischen Union, das direkt von seinen Bürgern gewählt wird, hat sich das Europäische Parlament aktiv für die Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung und die Umsetzung der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung eingesetzt. Die Wirtschaftspolitik ist ein Bereich, in dem angesichts der typisch zwischenstaatlichen Verfahren, wie sie im Vertrag vorgesehen sind[1], der Mangel an Transparenz besonders deutlich spürbar wird.

Das Europäische Parlament hat sich deshalb ungeachtet der begrenzten formalen Befugnisse, die ihm im Vertrag zugewiesen werden, als wichtiger Akteur auf der Ebene der EU behauptet. Wir haben deshalb den Ansatz gewählt, eine offenere Haltung der Regierungen der Mitgliedstaaten gegenüber den nationalen Parlamenten, dem EP und den Sozialpartnern einzufordern. Auf dem Gebiet der Koordinierung der Finanzpolitik wird das Parlament nach den gegenwärtigen Vorschriften des Vertrags in Fragen konsultiert, die sich auf die Annahme von abgeleiteten Rechtsvorschriften über das Verfahren bei übermäßigem Defizit und den SWP beziehen.

Das Parlament hat eine Vielfalt von Wegen entwickelt, über die es seine Meinungen in Europa zu Gehör bringt. Dies ist weitgehend möglich gewesen, weil der ECON-Ausschuss ein aktives Interesse daran hatte, das Parlament zu einem der Hauptakteure zu machen.

Wir haben uns bemüht, den Ansatz einer Partnerschaft auf breiterer Grundlage zu entwickeln, die die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und die staatlichen Stellen entsprechend den nationalen Traditionen und Praktiken einbezieht.

Der ECON hat einen regelmäßigen Dialog mit den Organen und Einrichtungen der EU aufgenommen, die eine Rolle bei der Gestaltung der Wirtschaftspolitik im Euroraum und in der Union spielen. In jedem Halbjahr wird die künftige Ratspräsidentschaft (Finanzminister) eingeladen, um dem Ausschuss ihr Arbeitsprogramm vorzustellen. Nach Abschluss des Sechsmonatszeitraums findet eine Überprüfung der erzielten Ergebnisse statt. Bei beiden Gelegenheiten schließt sich an die Präsentation eine Aussprache mit dem Ausschuss an. Eine weitere Gelegenheit für regelmäßige Treffen zwischen dem ECON-Ausschuss und dem Rat (ECOFIN) ergibt sich in dem Prozess, der zur Verabschiedung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik führt und in dessen Verlauf Vertreter des Ausschusses Debatten mit der Troika (den Vertretern der gegenwärtigen, der vorherigen und der künftigen Ratspräsidentschaft) abhalten.

Aus eigener Initiative hat der ECON-Ausschuss ebenfalls einen regelmäßigen Meinungsaustausch mit dem Präsidenten der Eurogruppe ins Leben gerufen. Dieser Meinungsaustausch hat in der Regel zweimal jährlich stattgefunden. Bei diesen Treffen hat der Präsident der Eurogruppe die Debatten und Beschlüsse der Gruppe erläutert und ihr künftiges Arbeitsprogramm vorgestellt. Diese Treffen mit den Mitgliedern des ECON-Ausschusses sind vor allem deshalb nützlich gewesen, weil es sich bei der Eurogruppe um ein informelles Gremium ohne formale Beschlussfassungsbefugnis handelt. Diese Dialoge waren wichtig für die Steigerung der Transparenz der von der Eurogruppe unternommenen wirtschaftspolitischen Koordinierung.

Innerhalb des Parlaments trägt der ECON-Ausschuss die Verantwortung für die Abhaltung von Bestätigungsanhörungen mit den Kandidaten für das Amt eines Kommissionsmitglieds innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs. Zusätzlich zu den Kontakten zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission, die in einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft vorgesehen sind, führt der Ausschuss einen regelmäßigen Dialog mit dem Mitglied der Kommission, das für die Wirtschaftspolitik zuständig ist. Das Mitglied der Kommission wird eingeladen, an Ausschusssitzungen teilzunehmen und die alle zwei Jahre von der Kommission veröffentlichten Wirtschaftsprognosen, den Bericht über die öffentlichen Finanzen, die Grundzüge der Wirtschaftspolitik und andere wichtige aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik vorzustellen. An die Unterrichtung über die Tätigkeiten der Kommission und eine Bewertung der jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten und in der Union schließt sich eine Aussprache an, die einen erschöpfenden Meinungsaustausch zwischen dem Mitglied der Kommission und den Mitgliedern des ECON gestattet.

Häufige und regelmäßige Kontakte und Debatten mit Vertretern des Wirtschafts- und Finanzausschusses und des Wirtschaftspolitischen Ausschusses (EPC) haben es den Mitgliedern des ECON ermöglicht, sich um eine Klärung der Aktivitäten des EFC und des EPC zu bemühen und einen interessanten Meinungsaustausch zu führen.

Regelmäßige gemeinsame Sitzungen des Parlaments und der nationalen Parlamente haben dabei geholfen, dass sich die nationalen Parlamente stärker mit der erforderlichen wirtschaftspolitischen Koordinierung identifizieren und sich dafür engagieren. Besondere Aufmerksamkeit wurde in diesem Kontext der Agenda von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung gewidmet.

Da die Grundzüge der Wirtschaftspolitik das wichtigste politische Dokument für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik sind, hat das Parlament Schritte ergriffen mit dem Ziel, den Prozess, der zur Annahme der Grundzüge der Wirtschaftspolitik führt, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene offener und integrativer zu gestalten. Das Europäische Parlament hat sich bemüht, einen effektiven Beitrag zu leisten, indem es vor den jährlichen Berichten der Kommission über die Integrierten Leitlinien einen vorbereitenden Bericht und eine Entschließung verfasste. Um seinen Einfluss auszuweiten, hat der ECON auch die Praxis von Debatten mit der Troika eingeführt. Diese Debatten finden statt, nachdem die Kommission die Empfehlungen für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik veröffentlicht hat und der vorbereitende Bericht des Parlaments über das Thema erstellt worden ist. Bei diesen Treffen ist die generelle Position des Parlaments zu Schlüsselthemen mit den Vertretern der Mitgliedstaaten erörtert worden. Parallel dazu hat der Ausschuss einen zweiten Bericht mit Änderungsanträgen zu den Empfehlungen der Kommission für neue Leitlinien vorbereitet. Bereits auf der zweiten Stufe der WWU wurden informelle Konsultationsprozesse eingeführt, und das Parlament hat seit 1994 formellere Änderungen an den Grundzügen der Wirtschaftspolitik vorgeschlagen und ausgehandelt. Unser Organ hat sich aktiv für eine Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen den drei großen Organen eingesetzt, um die jeweiligen Rollen und Zeitpläne zu klären, doch diese Arbeit ist weder abgeschlossen noch formell festgeschrieben worden.

Bei seiner Arbeit hat das Europäische Parlament die erneuerte Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung unterstützt. Es vertrat die Auffassung, dass die Strategie auf Gemeinschaftsebene einen Zusatznutzen erbringen muss, um die Kohärenz der Reformen zu verbessern und die positiven Ausstrahlungseffekte zu optimieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Reformagenden – z. B. Strukturreformen und Investitionen in das Wissen – effektiv zu mehr und besseren Arbeitsplätzen überall in der Europäischen Union führen;

Das Parlament hat sich für eine Straffung des Prozesses der Strategie von Lissabon und für die Verknüpfung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der Beschäftigungspolitischen Leitlinien zu den Integrierten Leitlinien eingesetzt. Darüber hinaus haben wir die spezifischen Leitlinien für den Euroraum eingehend überwacht und damit eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik unterstützt.

Unser Organ hat die Auffassung vertreten, dass der besondere euroraumspezifische Charakter der strukturellen Überwachung in Verbindung mit der Strategie von Lissabon durch die Einbeziehung von Maßnahmen, die zur Verbesserung der Funktionsweise der WWU erforderlich sind, gestärkt werden sollte; ein erster Schritt in diese Richtung war die Konzentration auf den Euroraum im jährlichen Fortschrittsbericht der Kommission über den Stand der Umsetzung der Strategie von Lissabon.

Darüber hinaus boten die Jahresberichte der Kommission zum Euroraum eine gute Grundlage für eine umfassende Diskussion über die gesamtwirtschaftliche Lage im Euroraum und die künftigen Herausforderungen. Ebenso haben sie dem Europäischen Parlament die Möglichkeit gegeben, seine Standpunkte darzulegen und Prioritäten für die Wirtschaftspolitik und die Governance zu formulieren.

Das Europäische Parlament hat jedoch sein Bedauern über die geringe Sichtbarkeit der Strategie von Lissabon in den nationalen Politiken vieler Mitgliedstaaten bekundet. Unser Organ hat deshalb die Notwendigkeit einer besseren Einbeziehung der Sozialpartner, der nationalen Parlamente, der regionalen und lokalen Behörden sowie der Zivilgesellschaft unterstrichen, um ihre effektive Umsetzung zu gewährleisten.

Das Europäische Parlament hat den im März 2005 überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt unterstützt. In seiner Entschließung zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahre 2004 bekundete das Europäische Parlament seine Überzeugung, dass eine intelligente Reform des SWP erforderlich ist, um die Wirtschaft Europas zügiger wieder in ein Gleichgewicht zu bringen und Verbesserungen bei der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit Europas zu ermöglichen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt hat sich im großen und ganzen bewährt und muss deshalb in Zukunft weiter aufrecht erhalten werden, um die Stabilität und Zuverlässigkeit des Euroraums zu stärken. Das Parlament hat die Auffassung vertreten, dass eine gesunde Finanzpolitik die Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in jedem Mitgliedstaat entsprechend den einschlägigen Vertragsbestimmungen als gemeinsame Verantwortung der Europäischen Union ist.

Unser Organ hat die Notwendigkeit unterstrichen, dass sämtliche Mitgliedstaaten – zumindest diejenigen, die dem Euroraum angehören – ihre unterschiedlichen nationalen haushaltspolitischen Zeitpläne koordinieren und ihre Haushaltsprognosen auf vergleichbare Kriterien stützen, um Ungleichheiten vorzubeugen, die durch die Verwendung unterschiedlicher makroökonomischer Prognosen (globales Wachstum, Wachstum in der EU, Ölpreis pro Barrel, Zinssätze) und andere Parameter verursacht werden. Das Europäische Parlament hat die Kommission mit Nachdruck aufgefordert, für die Stichhaltigkeit der verfügbaren Daten aus den Mitgliedstaaten Sorge zu tragen.

Selbst im Vorfeld der gegenwärtigen Finanzmarktturbulenzen und wirtschaftlichen Spannungen hat das Parlament argumentiert, dass zunehmende globale Ungleichgewichte, die Gesamtnachfrage und ein weltweiter Inflationsdruck zu einer großen Herausforderung für die Geldpolitik werden können. In diesen Jahren wurde auch Besorgnis über die Schwankungen des Euro-Wechselkurses bekundet, die der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft Schaden zufügen können.

Geldpolitik und währungspolitischer Dialog

Seit Beginn des Projekts einer Wirtschafts- und Währungsunion zu Beginn der frühen neunziger Jahre war das Europäische Parlament – zunächst unter Federführung des Unterausschusses Währung und anschließend des ECON-Ausschusses – eng an ihrer Konzeption, ihrer Entwicklung und ihrer Förderung beteiligt.

Bereits 1992 war der Unterausschuss eng an der Überwachung und Aushandlung von abgeleiteten Rechtsvorschriften für die erste, zweite und dritte Stufe der WWU und an der konzeptionellen Ausarbeitung der Informationskampagne beteiligt. Das Europäische Parlament beteiligte sich auch an der Debatte darüber, welche Art von Banknoten und Münzen im Interesse des Verbrauchers ausgegeben werden sollten. Das Parlament nahm insbesondere eine grundlegende Rolle im Hinblick auf die Überwachung und Kontrolle der Geldpolitik des Euroraums wahr, seit diese Aufgabe im Jahr 1999 der Europäischen Zentralbank (EZB) übertragen wurde.

Diese im EU-Vertrag verankerte Verantwortung bedeutet, dass das Europäische Parlament das am besten geeignete europäische Organ ist, das eine wirklich demokratische Rechenschaftslegung unserer Zentralbank gewährleisten kann, einer Einrichtung, die angesichts der institutionellen Struktur die unabhängigste Zentralbank eines politischen Systems in der Geschichte ist. Zwar muss die Unabhängigkeit der EZB uneingeschränkt geachtet werden, doch die Bank kann nicht von ihrer Verantwortung freigesprochen werden, Informationen über ihre Tätigkeiten zu liefern und einen regelmäßigen Dialog mit demokratisch gewählten Politikern zu führen.

Es lässt sich somit argumentieren, dass die Arbeit des Europäischen Parlaments auf dem Gebiet der Geldpolitik erfolgreich gewesen ist, was die demokratische Rechenschaftslegung betrifft. Mit seinen Berichten und Stellungnahmen hat es den Weg für diese Dialoge abgesteckt. Es ist dem ECON-Ausschuss gelungen, mit seinen zahlreichen Initiativen und insbesondere durch Einführung der Praxis der vierteljährlichen währungspolitischen Dialoge die EZB zur Rechenschaft zu ziehen.

Für diese Rechenschaftspflicht der EZB hat sich das Parlament energisch eingesetzt, da die genaue Form dieser Dialoge im Vertrag nicht geregelt wird. Es lässt sich argumentieren, dass das Europäische Parlament mittlerweile eine Rolle übernommen hat, die noch stärker ist als die des Kongresses der Vereinigten Staaten gegenüber der Federal Reserve.

Bereits in einem Bericht vom März 1998 über die demokratische Rechenschaftspflicht auf der dritten Stufe der WWU forderte das Parlament die Festlegung des gemeinsamen Rahmens für den auf den Vertrag gestützten Dialog zwischen dem Europäischen Parlament und der EZB über Fragen der Währungspolitik. Das Europäische Parlament stellte klar, dass es ein gewisses Maß an Befugnissen auf dem Gebiet der Währungspolitik besitzt, vor allem angesichts der Tatsache, dass der EZB im Vertrag und im Statut des ESZB und der EZB nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten übertragen werden.

Das Verhältnis zwischen dem Parlament und der EZB stützt sich auf folgende Tätigkeitsbereiche:

a) Verfahren zur Ernennung der Mitglieder des Direktoriums der EZB;

b) Unterrichtung des Europäischen Parlaments und

c) die Veröffentlichungen der EZB und insbesondere den Jahresbericht, der dem Parlament vorgelegt wird, sowie den Konvergenzbericht.

Die Ernennungen in das Direktorium können nur nach Konsultation des Parlaments erfolgen. Damit wird das Parlament zu dem am besten geeigneten europäischen Organ für die Gewährleistung einer demokratischen Rechenschaftspflicht für Schlüsselpositionen in der EZB. Der Konsultationsprozess hat die Form von öffentlichen Anhörungen, die vom ECON einberufen werden. Dies hat sich als das beste Instrument erwiesen, um vor der abschließenden Empfehlung des EP die notwendigen Informationen über einen Kandidaten zu erhalten. Das wichtigste Ziel der Anhörungen besteht darin, mehr über die Persönlichkeit und Ansichten des Kandidaten zu Schlüsselfragen der Wirtschafts- und Geldpolitik zu erfahren und ihn dazu zu befragen, wie seiner bzw. ihrer Ansicht nach die EZB arbeiten sollte und welche Auffassung er bzw. sie von der demokratischen Rechenschaftspflicht der EZB hat. Die Mitglieder des Ausschusses fassen unmittelbar darauf einen Beschluss über die Eignung des Kandidaten für das Amt, und dieser Beschluss wird dem Plenum zur Ratifizierung übermittelt.

Verfolgt wird auch ein längerfristiger Zweck: Dieses Verfahren sorgt dafür, dass die Mitglieder des Parlaments die Mitglieder des Direktoriums der EZB, die anschließend regelmäßig vor dem Ausschuss erscheinen müssen, besser kennen lernen.

Gemäß dem Vertrag[2] können der Präsident der EZB und die übrigen Mitglieder des Direktoriums auf Ersuchen einer der beiden Seiten „von den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments gehört werden“. Diese Vorschrift ist zu einem entschiedenen Engagement für Transparenz und Aufsicht geworden, das sich auf einen regelmäßigen Meinungsaustausch stützt, der auf Betreiben des ECON im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den beiden Organen eingerichtet wurde. Der Präsident der EZB oder gelegentlich der Vizepräsident erscheinen mindestens alle drei Monate in einer im Fernsehen übertragenen Sitzung des ECON-Ausschusses, um Fragen zu den Wirtschaftsaussichten und zur Währungspolitik im Euroraum zu beantworten. Seit 1999 haben insgesamt 38 währungspolitische Dialoge stattgefunden. Die Mitglieder des Ausschusses wählen zwei spezifische Themen aus, denen der Präsident der EZB besondere Aufmerksamkeit widmen sollte. Bei der Vorbereitung dieser Sitzungen erhält das Parlament regelmäßig Vorabinformationen von einer Gruppe von zwölf Wissenschaftlern und anderen Beratern (diese Papiere und die Protokolle der Sitzungen sind auf der Homepage des ECON verfügbar). Nach einer Einführung durch den Präsidenten der EZB findet eine Sitzung mit Fragen und Antworten statt. Der Präsident der EZB hat auch schriftliche Fragen beantwortet, die von Mitgliedern gestellt wurden.

Die Jahresberichte der EZB sind Instrumente, mit denen eine größere Transparenz in der Geld- und Währungspolitik geschaffen werden soll. Die Jahresberichte der EZB werden vom Präsidenten der EZB für die Aussprache im Europäischen Parlament präsentiert und bilden die Grundlage für parlamentarische Entschließungen, die alljährlich vom ECON vorbereitet werden. Es handelt sich hier um eine Gelegenheit für die Mitglieder, alljährlich die Entwicklungen in der Geld- und Währungspolitik zu bewerten. Die Debatten finden im Plenum statt und sind ein feierlicher Augenblick für den Präsidenten der EZB, umfassend Bericht über das ganze Jahr zu erstatten und künftige Initiativen zu formulieren.

Der ECON hat die EZB kontinuierlich gedrängt, die Modelle und anderen Instrumente der wirtschaftspolitischen Analyse, auf die sich ihre geldpolitischen Beschlüsse stützen, weiter zu entwickeln und öffentlich bekannt zu machen. In seiner Entschließung zum Bericht der EZB forderte das Parlament die Bank 1999 auf, halbjährlich makroökonomische Prognosen zusammen mit dem Forschungs- und makroökonomischen Modell zu veröffentlichen, auf das sich die Prognosen stützen, und ferner Berichte über die nationalen Volkswirtschaften (vergleichbar dem Beige Book in den Vereinigten Staaten). In der Entschließung des darauf folgenden Jahres konnte die Zusage der EZB begrüßt werden, sowohl die Prognosen als auch die Modelle zu veröffentlichen.

Ein immer wiederkehrendes Thema betrifft die Transparenz der Beschlussfassung im Gouverneursrat der EZB. Im Bericht für 1999 und in späteren Berichten wurde gefordert, dass „die Kurzprotokolle der Sitzungen des EZB-Rates kurz nach den darauf folgenden Sitzungen veröffentlicht und die Pro- und Kontra-Argumente für die jeweils getroffenen Entscheidungen sowie die Überlegungen, die zu diesen Entscheidungen geführt haben, ausführlich darlegt werden“. Auch die öffentliche Bekanntgabe der Stimmengewichtung – allerdings in anonymer Form – wurde gefordert. Bisher hat es die EZB versäumt, den Argumenten des Parlaments auf diesem Gebiet stattzugeben.

Die Rolle des ESZB und der EZB bei der Verwaltung des Finanzsystems des Euroraums und der Aufsicht darüber ist nicht völlig eindeutig bestimmt. Bereits in einer Entschließung des Parlaments zum Jahresbericht der EZB aus dem Jahre 2000 wurden die Notwendigkeit einer engen Einbeziehung des ESZB in die Systemaufsicht und die Rolle der EZB für die Wahrung der Finanzstabilität unterstrichen.

Bei seinem währungspolitischen Dialog mit der EZB bemüht sich das Parlament darum, zu einem besseren Policy-Mix zu ermutigen und die Legitimität der Währungspolitik zu steigern. Gemeinsame Dialoge zwischen der Eurogruppe, der Kommission und dem Parlament ähnlich dem währungspolitischen Dialog zwischen dem Parlament und der EZB haben ebenfalls stattgefunden.

Erweiterung des Euroraums

Eine gewichtige Facette der legislativen Rolle des Parlaments[3] betrifft die Frage, ob sich ein EU-Mitgliedstaat für den Beitritt zum Euroraum qualifiziert hat oder nicht: Für den endgültigen Beschluss sind weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig, doch auch hier hat das Parlament vorher seine Stellungnahme abzugeben. Seit 1998 sind Griechenland, Malta, Zypern und Slowenien dem Euroraum beigetreten. Das nächste Land wird die Slowakei sein. Die Erweiterung des Euroraums ist in jedem Einzelfall eine historisch wichtige Herausforderung sowohl für den betreffenden Mitgliedstaat als auch für den übrigen Teil des Euroraums. Das Parlament hat deshalb die Auffassung vertreten, dass der Prozess der wirtschaftlichen Konvergenz eines Mitgliedstaats aufmerksam überwacht werden muss und dass der Weg zur Einführung des Euro im Einklang mit dem tatsächlichen Zustand ihrer Volkswirtschaften stehen sollte.

Im Kontext des Verfahrens der Konsultation hat das Europäische Parlament gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags eine Stellungnahme zu jedem Vorschlag für einen Beschluss des Rates – d. h. im Vorfeld jeder Erweiterung des Euroraums – abgegeben. Das Parlament hat außerdem eine frühzeitigere Konsultation durch die Kommission gefordert, um über mehr Zeit für die Vorbereitung seiner Stellungnahme nach einer eingehenden Analyse der Situation zu verfügen. Anfang 2008 ist eine Delegation des ECON in die Slowakei gereist, um mehr Informationen vor Abgabe seiner Stellungnahme zusammenzutragen.

Die Frage der Erweiterung ist ebenfalls bei mehreren Gelegenheiten wie z. B. anlässlich eines Sonderberichts von 2006 über die Erweiterung des Euroraums und im Kontext der Jahresberichte über den Euroraum und über den Jahresbericht der EZB angesprochen worden.

Was die allgemeinen Vorbedingungen für die künftige Erweiterung des Euroraums betrifft, hat das Parlament immer eine strikte Einhaltung der Konvergenzkriterien des Vertrags von Maastricht befürwortet und sich entschieden Sondervorschriften betreffend die Erfüllung der Kriterien von Maastricht widersetzt. Es hat ferner erklärt, dass seiner Auffassung nach die langfristige Stabilität des Euroraums auch im Hinblick auf seine Kapazität zur Aufnahme neuer Mitglieder bewertet werden sollte. Was die technischen Vorbedingungen für die Erweiterung des Euroraums betrifft, hat das Parlament die beitretenden Mitgliedstaaten aufgefordert, dem Verbraucherschutz während der Übergangsphase besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und auch auf die Notwendigkeit verwiesen, früh mit umfassenden Kampagnen zur Information der Bürger in den beitrittswilligen Mitgliedstaaten zu beginnen.

Unser Organ hat ebenfalls besondere Auflagen für Bewerber um die Aufnahme in den Euroraum festgelegt und darauf hingewiesen, dass ein verfrühter Beitritt zum Euroraum zu unerwarteten Entwicklungen im Prozess der wirtschaftlichen Konvergenz führen könnte und dass die Erweiterung des Euroraums den Prozess der wirtschaftlichen Konvergenz erleichtert und zur Stärkung des Euroraums in seiner Gesamtheit beiträgt.

Euro-Kommunikationsstrategie

Das Parlament hat seine Standpunkte zur Durchführung einer Informations- und Kommunikationsstrategie zum Euro und zur WWU dargelegt und bereits 2005 darauf hingewiesen, dass der offenkundige Mangel an Popularität des Euro unter bestimmten Bürgern im Gegensatz zu der Tatsache stand, dass der Euro möglicherweise das erfolgreichste jemals lancierte europäische Projekt ist. Es vertrat die Auffassung, dass die einheitliche Währung weiterhin eine Priorität für die Kommunikationspolitik der EU darstellt, und brachte die Überzeugung zum Ausdruck, dass die Vorzüge des Euro der Öffentlichkeit weiterhin umfassend nahe gebracht und ausführlich erläutert werden müssen. Das Parlament forderte in dieser Hinsicht eine Reihe von spezifischen Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz des Euro.

Finanzmarktintegration

Als Teil der Rechtsetzungsbehörde und Akteur der politischen Beschlussfassung kam dem Europäischen Parlament eine bedeutende Rolle bei der Integration der Finanzmärkte in der Europäischen Union zu. Unsere legislative Arbeit konzentrierte sich auf die Verwirklichung eines integrierten Marktes zum Nutzen der Verbraucher. Der 1999 angenommene Aktionsplan für Finanzdienstleistungen wurde 2005 in die abschließende Fassung gebracht. Die Arbeit ist jedoch seither angesichts der Notwendigkeit, auf Marktentwicklungen oder Defizite zu reagieren, kontinuierlich fortgesetzt worden. Das Europäische Parlament hat sich – um nur einen besonderen Punkt zu nennen – über viele Jahre hinweg für eine Angleichung der Zahlungsgebühren im gesamten Euroraum eingesetzt, und 2001 wurde schließlich eine entsprechende Verordnung angenommen. Zusätzlich zu dieser Arbeit mit dem Ziel, einen einheitlichen europäischen Zahlungsraum (EEZR) zu verwirklichen, erstreckte sich die legislative Tätigkeit auf Versicherungsdienstleistungen (Rückversicherung und Liquidität), Bankendienste (Kapitalanforderungen), Wertpapiermärkte (Investitionsdienstleistungen) und Fragen der Regulierung und Aufsicht generell im Rahmen des Lamfalussy-Prozesses. Das Parlament war sehr aktiv bei der Errichtung des Lamfalussy-Rahmens zur Verbesserung der Finanzmarktaufsicht und –regulierung. Dieser Prozess hat sichergestellt, dass es über dieselben Befugnisse wie der Rat befugt, da beide Organe Teil der Rechtsetzungsinstanz sind. Es hat sich ebenfalls dafür eingesetzt, diesen Prozess auf sämtlichen Stufen transparenter zu gestalten.

Externe Vertretung des Euro

Die Frage, ob es eine Wechselkurspolitik für den Euro geben sollte und, wenn ja, wer genau dafür verantwortlich sein sollte, ist immer noch mehr oder weniger offen. Der Vertrag enthält diesbezüglich keine klaren Bestimmungen. Genauso unklar ist, wer auf internationaler Ebene für den Euroraum sprechen kann: der EZB-Präsident, die Kommission, die Ratspräsidentschaft oder die Präsidentschaft der Eurogruppe (sofern sich diese von der Ratspräsidentschaft unterscheidet). In Berichten des Parlaments wurden deshalb eine „verstärkte Vertretung der Eurozone in internationalen Organen der politischen Beschlussfassung“ und „die Auswahl eines einzigen Vertreters des Euroraums“ gefordert.

Nach Auffassung des Europäischen Parlaments tragen die Europäische Union und die Mitgliedstaaten gemeinsam die Verantwortung, sich der Herausforderungen, Chancen und Ungewissheiten anzunehmen, mit denen die Bürger infolge der Globalisierung konfrontiert sind. Unser Organ hat die Auffassung unterstützt, dass die externe Dimension des Binnenmarkts weiterentwickelt werden muss.

Das Europäische Parlament hat unterstrichen, dass weitere Schritte erforderlich sind, bevor die externe Vertretung der Eurozone ihrer wachsenden Bedeutung in der Weltwirtschaft entspricht. In Berichten des Parlaments wurden deshalb eine „verstärkte Vertretung der Eurozone in internationalen Organen der politischen Beschlussfassung“ und „die Auswahl eines einzigen Vertreters des Euroraums“ gefordert.

  • [1]  Der legislative Rahmen auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik ist in den Artikeln 98, 99 und 104 des Vertrags niedergelegt.
  • [2]  In Artikel 113 Absatz 3 des Vertrags wird verfügt, dass die EZB dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission sowie auch dem Europäischen Rat einen Jahresbericht über die Tätigkeit des ESZB und die Geld- und Währungspolitik im vergangenen und im laufenden Jahr unterbreitet. Der Präsident der EZB legt diesen Bericht dem Rat und dem Europäischen Parlament vor, das auf dieser Grundlage eine allgemeine Aussprache durchführen kann. Der Präsident der EZB und die übrigen Mitglieder des Direktoriums können auf Ersuchen des Europäischen Parlaments oder auf ihre Initiative hin von den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments gehört werden.
  • [3]  In Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrags wird bestimmt, dass der ECOFIN-Rat auf der Grundlage der Berichte der Kommission und der EZB nach Anhörung des Europäischen Parlaments und nach Aussprache im Rat, der in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt, auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit beschließt, welche der Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, die auf den Kriterien des Artikels 121 Absatz 1 beruhenden Voraussetzungen erfüllen, und die Ausnahmeregelungen der betreffenden Mitgliedstaaten aufhebt.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (10.9.2008)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zur WWU@10: Die ersten zehn Jahre der Wirtschafts- und Währungsunion und künftige Herausforderungen
(2008/2156(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Jean-Pierre Audy

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  bekundet seine Genugtuung darüber, dass die Wirtschafts- und Währungsunion zehn Jahre nach ihrer Schaffung als technischer und politischer Erfolg angesehen wird und dass sich der Euro seit seiner Einführung zunehmend neben dem US-Dollar als Währung zur Abrechnung von Handelstransaktionen etabliert hat, und zwar nicht nur zwischen den Ländern der Eurozone und Drittländern, sondern auch darüber hinaus;

2.  ist der Auffassung, dass das Eurosystem, seine Geldpolitik und die daraus resultierende Stabilität des Euro einen Beitrag zur wirtschaftlichen und finanziellen Integration der Weltwirtschaft geleistet haben;

3.  verweist auf die – in zahlreichen Studien nachgewiesene – wichtige Verknüpfung von Währungspolitik und Handelspolitik in der Welt und unterstreicht diesbezüglich die positive Rolle der Stabilität der Wechselkurse für die Gewährleistung eines dauerhaften Wachstums des internationalen Handels;

4.  weist darauf hin, dass die zunehmende Verwendung des Euro als internationale Handelswährung insbesondere den Mitgliedern der Eurozone zugute kommt, weil sie für Unternehmen aus diesen Staaten das Wechselkursrisiko und damit die Kosten des internationalen Handels reduziert;

5.  begrüßt, dass die Einführung des Euro über eine Stärkung des Binnenmarktes die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen aus der EU verbessert und das Gewicht der EU in multi- und bilateralen Handelsverhandlungen gestärkt hat;

6.  begrüßt, dass die Wirtschafts- und Währungsunion die Attraktivität der Eurozone für ausländische Direktinvestitionen erhöht hat;

7.  ist der Auffassung, dass die Inflation eine weltweite Realität ist und dass sie in einer offenen Wirtschaft nicht ausschließlich mithilfe der europäischen Währungspolitik bekämpft werden kann; ist der Auffassung, dass die Europäische Zentralbank durch die erfolgreiche Wahrnehmung des Auftrags, der Preisstabilität Priorität einzuräumen, das Vertrauen in den Euro gestärkt und damit einen entscheidenden Beitrag zur internationalen Attraktivität des Euro geleistet hat;

8.  bedauert, dass die Kommission im Rahmen der Mitteilung über die WWU@10 keine detailliertere und präzisere Analyse der internationalen Rolle des Euro vorgenommen hat; fordert die Kommission auf, einen detaillierten Bericht über die externe Dimension der gemeinsamen Währungspolitik und ihre Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Handelsleistung der Eurozone zu erstellen;

9.  vertritt die Auffassung, dass sich die EU-Handelspolitik nicht auf Wechselkurse stützen kann, wenn die handelspolitischen Instrumente (Zölle, Quoten etc.) träge sind und sich deshalb nicht dazu eignen, Währungsschwankungen abzuwehren;

10. begrüßt den offenen Charakter der Eurozone und erkennt an, dass der gegenwärtige Anstieg des Euro-Kurses möglicherweise negative Auswirkungen hat, da er die Ausfuhren beeinträchtigt und Einfuhren in den Binnenmarkt begünstigt hat, und gleichzeitig positive Auswirkungen, da er der EU-Wirtschaft Hilfestellung dabei leistet, sich dem dramatischen Anstieg des Erdölpreises zu stellen; nimmt in diesem Zusammenhang die Besorgnisse zahlreicher Unternehmen in der EU zur Kenntnis und stellt fest, dass es für die Unternehmen und die Arbeitnehmer in der EU – vor allem in der Industrie – von großer Bedeutung ist, in sämtlichen Ländern über eine korrekt bewertete Währung mit Blick auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verfügen; sieht gleichzeitig die Chance, dass die Unternehmen in der EU durch den erhöhten Wettbewerbsdruck ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern müssen und somit mittelfristig gegenüber ihren Konkurrenten im Vorteil sein könnten;

11. unterstreicht, dass die von einigen Partnern der EU verfolgte Währungspolitik auf eine Unterbewertung ihrer Währung abzielt und dass diese Praktik auf unlautere Weise den Handelsaustausch beeinträchtigt und als nichttarifäres Hemmnis für den internationalen Handel angesehen werden könnte;

12. befürwortet eine bessere und effizientere Koordinierung zwischen der Welthandelsorganisation (WTO) und den so genannten „Bretton Woods“-Einrichtungen (Internationaler Währungsfonds (IWF) und Weltbankgruppe) zur Bekämpfung der Spekulation und zur Bewältigung der Herausforderungen, die sich aufgrund der schwerwiegenden Krise nicht nur im Währungsbereich, sondern auch im Finanz-, Energie- und Nahrungsmittelbereich stellen, die gegenwärtig sämtliche Länder bedroht; ist der Auffassung, dass eine solche Koordinierung zur Währungs- und Finanzstabilität in der Weltwirtschaft beitragen würde;

13. schlägt vor, dass angesichts der gegenwärtigen schwerwiegenden Währungsturbulenzen unter der Schirmherrschaft des IWF eine Weltwährungskonferenz veranstaltet wird, um weltweite Konsultationen zu Währungsfragen abzuhalten;

14. schlägt ebenfalls vor, die praktische Durchführbarkeit der Errichtung eines Organs zur Regelung von Währungsstreitigkeiten nach dem Vorbild der Schaffung einer Einrichtung zur Schlichtung handelspolitischer Auseinandersetzungen in der WTO zu prüfen, und ist der Ansicht, dass diese Einrichtung dabei helfen könnte, das Weltwährungssystem zu stabilisieren, das Risiko missbräuchlicher Praktiken zu verringern und den Weltmärkten wieder das Vertrauen zu geben, das sie brauchen, um sich erfolgreich den neuen wirtschaftlichen Herausforderungen zu stellen, die vor allem auf die Globalisierung und die zunehmende Verknappung der natürlichen Ressourcen sowie auf das Auftreten neuer Handelsmächte zurückzuführen sind;

15. unterstützt den Vorschlag der Kommission, gemeinsame währungspolitische Positionen der EU zu entwickeln, indem die Vertretung der Eurozone konsolidiert und auf längere Sicht für die Eurozone in den internationalen Finanzinstitutionen und -foren ein einziger Sitz erreicht wird.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.9.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Carlos Carnero González, Daniel Caspary, Françoise Castex, Christofer Fjellner, Béla Glattfelder, Ignasi Guardans Cambó, Jacky Hénin, Alain Lipietz, Marusya Ivanova Lyubcheva, Erika Mann, Helmuth Markov, David Martin, Vural Öger, Georgios Papastamkos, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Gianluca Susta, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Corien Wortmann-Kool

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jean-Pierre Audy, Albert Deß, Elisa Ferreira, Vasco Graça Moura, Eugenijus Maldeikis, Rovana Plumb, Salvador Domingo Sanz Palacio, Zbigniew Zaleski

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.10.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

1

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Paolo Bartolozzi, Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Jonathan Evans, Elisa Ferreira, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Donata Gottardi, Benoît Hamon, Gunnar Hökmark, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Othmar Karas, Wolf Klinz, Christoph Konrad, Andrea Losco, Bernhard Rapkay, Dariusz Rosati, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Margarita Starkevičiūtė, Ieke van den Burg

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Harald Ettl, Werner Langen, Klaus-Heiner Lehne, Margaritis Schinas