BERICHT über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2007 (Übereinkommen Nr. 188) im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren
6.11.2008 - (KOM(2008)0320 – C6‑0218/2008 – 2008/0107(CNS)) - *
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Ilda Figueiredo
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2007 (Übereinkommen Nr. 188) im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren
(KOM(2008)0320 – C6‑0218/2008 – 2008/0107(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für eine Entscheidung des Rates (KOM(2008)0320)[1],
– unter Hinweis auf das Übereinkommen Nr. 188 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Arbeit im Fischereisektor, das am 14. Juni 2007 angenommen wurde[2],
– gestützt auf Artikel 42 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0218/2008),
– gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Fischereiausschusses (A6‑0423/2008),
1. billigt den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates;
2. fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen rasch zu ratifizieren und seinen Inhalt noch vor Abschluss des Ratifizierungsprozesses in Kraft zu setzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Gründe und Ziele des Vorschlags
In der Begründung des von ihr vorgelegten Vorschlags erklärt die Kommission, wie wichtig die Durchsetzung des Übereinkommens Nr. 188 ist, die dessen Ratifizierung durch die verschiedenen Mitgliedstaaten voraussetzt.
Das Übereinkommen Nr. 188 über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation (nachstehend „IAO“ genannt) wurde im Juni 2007 auf der 96. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen.
Die Annahme des konsolidierten Seearbeitsübereinkommens der IAO im Februar 2006[1]machte die Annahme des Übereinkommens Nr. 188 erforderlich. Der Fischereisektor ist vom Geltungsbereich des Seearbeitsübereinkommens ausgenommen.
Das Internationale Arbeitsamt und die drei in der IAO vertretenen Gruppen (Regierungen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer) begannen 2003, sich mit aktualisierten und umfassenden internationalen Arbeitsnormen für den Fischereisektor zu befassen, um angesichts der besonderen Beschaffenheit des Sektors und der speziellen Lebens- und Arbeitsbedingungen, die einen besonderen Schutz erfordern, den Fischern weltweit einen angemessenen Schutz zu bieten.
Mit dem Übereinkommen Nr. 188 sollen internationale Mindeststandards für den Fischereisektor eingeführt werden. Daher werden mit dem Übereinkommen Nr. 188 folgende Übereinkommen geändert: das Übereinkommen über das Mindestalter (Fischer) aus dem Jahre 1959 (Nr. 112), das Übereinkommen über die ärztliche Untersuchung (Fischer), ebenfalls von 1959 (Nr. 113), das Übereinkommen über den Heuervertrag der Fischer aus dem gleichen Jahr (Nr. 114) und das Übereinkommen über die Quartierräume auf Fischereifahrzeugen aus dem Jahre 1966 (Nr. 126). Es deckt auch andere wichtige Punkte ab, z. B. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Bemannung und Ruhezeit, Besatzungsliste, Heimschaffung, Anwerbung und Arbeitsvermittlung sowie soziale Sicherheit.
Das Übereinkommen Nr. 188 wird ergänzt durch die Empfehlung Nr. 199 über die Arbeit im Fischereisektor, die im Juni 2007 von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen wurde. Das Übereinkommen von 2007 zielt letztendlich darauf ab, durch die Förderung menschenwürdiger Lebens- und Arbeitsbedingungen für Fischer und weltweit gerechterer Wettbewerbsbedingungen im Fischereisektor gleiche Ausgangsbedingungen herzustellen und zu erhalten. Dadurch soll auch die geringe Zahl der Ratifizierungen vieler Seearbeitsübereinkommen aufgewogen werden.
Das Übereinkommen umfasst neun Teile: (I) Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich, (II) Allgemeine Grundsätze, (III) Mindestanforderungen für die Arbeit an Bord von Fischereifahrzeugen, (IV) Dienstbedingungen, (V) Unterkunft und Verpflegung, (VI) Medizinische Betreuung, Gesundheitsschutz und soziale Sicherheit, (VII) Einhaltung und Durchsetzung, (VIII) Änderung der Anhänge I, II und III und (IX) Schlussbestimmungen.
Die in Fischereikreisen seit langem erwartete Annahme des IAO-Übereinkommens über die Arbeit im Fischereisektor stellt einen Fortschritt dar auf dem Weg zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen in diesem wichtigen strategischen Sektor durch die Berücksichtigung verschiedener Aspekte der beruflichen Tätigkeit, insbesondere: bessere Einrichtungen und Bedingungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz, Heuer, medizinische Versorgung auf See und an Land, Ruhezeit, Heuervertrag und soziale Sicherheit. Deshalb sprechen sich Gewerkschaften und andere Berufsverbände des Sektors für die möglichst baldige Ratifizierung des Übereinkommens aus, auch wenn diese Normen in einigen Ländern bereits angewandt werden. Worauf es ankommt, ist unbeschadet günstigerer Normen für die Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten die weltweite Anwendung von Mindestnormen für alle Betroffenen.
Deshalb befürworte ich die Billigung des Kommissionsvorschlags, der anregt, dass der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigt, in Bezug auf die Teile, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, das Übereinkommen Nr. 188 der IAO über die Arbeit im Fischereisektor aus dem Jahre 2007 zu ratifizieren.
Angesichts seiner Bedeutung appelliere ich jedoch an die Mitgliedstaaten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit das Übereinkommen so bald wie möglich (wie von der Kommission vorgeschlagen, vorzugsweise vor 2012) ratifiziert werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass das Übereinkommen nach seiner Ratifizierung durch 10 der 180 Mitgliedstaaten der IAO (von denen acht Küstenstaaten sein müssen) in Kraft treten wird.
- [1] Mit der Entscheidung 2007/431/EG vom 7. Juni 2007 (ABl. L 161 vom 22.6.2007, S. 63) hat der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigt, das Seearbeitsübereinkommen zu ratifizieren.
STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses (8.10.2008)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Übereinkommen Nr. über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2007 (Übereinkommen Nr. 188) im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren
(KOM(2008)0320 – C6‑0218/2008 – 2008/0107(CNS))
Verfasser der Stellungnahme: Willy Meyer Pleite
KURZE BEGRÜNDUNG
Die Annahme des Übereinkommens Nr. 188 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Arbeit im Fischereisektor verfolgt das Ziel, internationale Mindeststandards für den Fischereisektor einzuführen, die Probleme betreffen wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Regulierung der Bedingungen, die die Schiffe gewährleisten müssen, Ruhezeiten, Besatzungsliste, Heimschaffung, Anwerbung, soziale Sicherheit, Kontrolle der Tätigkeit und die Bedingungen an Bord der Schiffe usw.
Der Fischereisektor wird derzeit von der ILO als einer der gefährlichsten Arbeitsbereiche betrachtet, in dem sich nach Angaben dieser Organisation jedes Jahr ca. 24 000 tödliche Unfälle ereignen. Die Arbeitnehmer im Fischereisektor ertragen gravierende Situationen der Ausbeutung und der Schutzlosigkeit, die unmittelbaren Einfluss auf die Zahl und die Schwere der Unfälle haben.
Die zurzeit gültigen Vorschriften, wie die Richtlinie 93/104/EG des Rates über die Arbeitszeitgestaltung, geändert durch die Richtlinie 2000/34/EG des EP und des Rates, gewährleisten weder eine ordnungsgemäße Arbeitszeitregelung noch die notwendige Ruhezeit. Ebenso schließt das überarbeitete Seearbeitsübereinkommen der ILO, das im Februar 2006 angenommen wurde, den Fischereisektor aus seinem Anwendungsbereich aus. Daher ist die Annahme des Übereinkommens Nr. 188, gemeinsam mit der Empfehlung Nr. 199 zur Arbeit in der Fischerei, eine notwendige und vom gesamten Fischereisektor ungeduldig erwartete Maßnahme.
Zahlreiche Rechtsinstrumente mit internationaler Tragweite, die Teilaspekte des Fischereisektors regulieren sollen, wie das Übereinkommen von Torremolinos und das Internationale Übereinkommen von 1995 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Personal auf Fischereifahrzeugen, konnten aufgrund der unzureichenden Zahl von Ratifizierungen nicht in Kraft treten.
Die Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 188 ist angesichts der Bedeutung, die Anwendung dieser internationalen Instrumente voranzutreiben, ein Beitrag der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Förderung einer menschenwürdigen Arbeit für alle. Um seine Anwendung zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten entsprechende Maßnahmen ergreifen. Deshalb und weil das Übereinkommen Nr. 188 nach seiner Ratifizierung durch mindestens acht Länder in Kraft treten wird, steht zu hoffen, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union es unverzüglich ratifizieren.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, den folgenden Änderungsantrag in seinen Bericht zu übernehmen:
Änderungsantrag 1 Entwurf einer legislativen Entschließung Ziffer 1 a (neu) | |
Legislative Entschließung |
Änderungsantrag |
|
1a. fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen rasch zu ratifizieren und seinen Inhalt noch vor Abschluss des Ratifizierungsprozesses in Kraft zu setzen; |
VERFAHREN
Titel |
Ermächtigung, das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2007 (Übereinkommen Nr. 188) zu ratifizieren |
|||||||
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2008)0320 – C6-0218/2008 – 2008/0107(CNS) |
|||||||
Federführender Ausschuss |
EMPL |
|||||||
Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
PECH 19.6.2008 |
|
|
|
||||
Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Willy Meyer Pleite 26.6.2008 |
|
|
|||||
Datum der Annahme |
7.10.2008 |
|
|
|
||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
15 1 0 |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Elspeth Attwooll, Iles Braghetto, Paulo Casaca, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Emanuel Jardim Fernandes, Carmen Fraga Estévez, Pedro Guerreiro, Heinz Kindermann, Rosa Miguélez Ramos, Marianne Mikko, Philippe Morillon, Seán Ó Neachtain, Maria Grazia Pagano, Struan Stevenson, Catherine Stihler, Margie Sudre, Daniel Varela Suanzes-Carpegna |
|||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Vincenzo Aita, Ole Christensen, Constantin Dumitriu, María Isabel Salinas García, Thomas Wise |
|||||||
VERFAHREN
Titel |
Ermächtigung, das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2007 (Übereinkommen Nr. 188) zu ratifizieren |
|||||||
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2008)0320 – C6-0218/2008 – 2008/0107(CNS) |
|||||||
Datum der Konsultation des EP |
28.5.2008 |
|||||||
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
EMPL 19.6.2008 |
|||||||
Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
PECH 19.6.2008 |
|
|
|
||||
Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Ilda Figueiredo 24.6.2008 |
|
|
|||||
Prüfung im Ausschuss |
7.10.2008 |
|
|
|
||||
Datum der Annahme |
5.11.2008 |
|
|
|
||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
43 1 0 |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jan Andersson, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Jan Cremers, Proinsias De Rossa, Harald Ettl, Richard Falbr, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Joel Hasse Ferreira, Stephen Hughes, Karin Jöns, Sajjad Karim, Jean Lambert, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Jan Tadeusz Masiel, Elisabeth Morin, Juan Andrés Naranjo Escobar, Csaba Őry, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Pier Antonio Panzeri, Elisabeth Schroedter, José Albino Silva Peneda, Jean Spautz, Gabriele Stauner, Ewa Tomaszewska, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer |
|||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Françoise Castex, Gabriela Creţu, Anna Ibrisagic, Rumiana Jeleva, Claude Turmes |
|||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Giles Chichester, Viktória Mohácsi, Silvia-Adriana Ţicău |
|||||||