EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Staates Israel an den Programmen der Gemeinschaft
11.11.2008 - (5471/2008) – (KOM(2007)0713 – C6-0180/2008 – 2007/0241(AVC)) - ***
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Véronique De Keyser
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Staates Israel an den Programmen der Gemeinschaft
(5471/2008 – (KOM(2007)0713 – C6-0180/2008 – 2007/0241(AVC))
(Verfahren der Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2007)0713),
– in Kenntnis des Textes des Rates (5471/2008),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Sätze 1 und 2 und Artikel 310 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0180/2008),
– gestützt auf Artikel 75 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0436/2008),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Staates Israel zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Im Rahmen der im Jahr 2004 ins Leben gerufenen Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) gibt die Europäische Union den Staaten, die an der ENP teilnehmen, die Möglichkeit, sich an bestimmten Programmen und Agenturen der Gemeinschaft zu beteiligen. In dem vorliegenden Entwurf einer Empfehlung geht es um die Teilnahme des Staates Israel an den Programmen der Gemeinschaft.
Die Teilnahme an den Programmen der Gemeinschaft muss von dem betreffenden Staat ausdrücklich beantragt werden und unterliegt einem genau vorgegebenen Verfahren: Aushandlung eines dem Zustimmungsverfahren unterworfenen Rahmenkonzepts, danach für jeden Antrag auf Teilnahme an einem Programm Ausarbeitung eines „Memorandum of Understanding“, das von den Parteien unterzeichnet wird. Nicht alle Programme der Gemeinschaft sind betroffen, da die Zielsetzungen und vor allem die Satzungen bestimmter Programme dies nicht erlauben. Es gibt insgesamt drei Kategorien von Programmen[1]: solche, die eine Teilnahme erlauben[2], solche, bei denen einen Zusammenarbeit möglich ist[3], und solche, bei denen jede Art von Teilnahme und Zusammenarbeit ausgeschlossen ist[4].
Die Teilnahme der ENP-Staaten erfolgt also auf der Grundlage von Einzelfallentscheidungen und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Staates. Der mit der Teilnahme an einem Programm verbundene finanzielle Beitrag hängt von programmspezifischen Kriterien ab und wird von dem Partnerland übernommen oder, in bestimmten Fällen, aus dem EU-Haushalt bestritten, wodurch alle ENP-Staaten unterschiedslos an einem Programm teilnehmen können.
Der Staat Israel arbeitet bereits seit vielen Jahren an Programmen der Gemeinschaft mit, deren Satzungen eine Zusammenarbeit mit Drittstaaten erlauben, wie dem Forschungsrahmenprogramm, an dem Israel seit der vierten Auflage beteiligt ist. Die Europäische Union ist im Übrigen die zweitwichtigste Finanzierungsquelle der Forschung in Israel, und Israel beabsichtigt, mit 440 Millionen Euro zum Siebten Forschungsrahmenprogramm (Zeitraum 2007 – 2013) beizutragen. Außerdem ist Israel der erste ENP-Staat, der eine Teilnahme an Programmen der Gemeinschaft, insbesondere an dem Programm „Competitiveness and Innovation Framework Programme“, beantragt hat. Dieses Programm besteht aus drei Teilen; in Bezug auf den ersten Teil wurde bereits eine Vereinbarung unterzeichnet, die Verhandlungen über die Teilnahme an den beiden anderen Teilen laufen noch. Der Staat Israel hat darüber hinaus sein Interesse an den Programmen „Culture“ und „Media 2007“ bekundet. Hinsichtlich dieser beiden Programme gibt es jedoch noch ein Problem, denn um daran teilnehmen zu können, muss der betreffende Staat die UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt ratifiziert haben. Da der Staat Israel diese Konvention noch nicht ratifiziert hat, kann er derzeit keine Schritte im Hinblick auf eine Teilnahme an diesen Programmen unternehmen.
Der vorliegende Entwurf einer Empfehlung geht mit dem Entwurf einer Entschließung einher, in dem die politischen Prioritäten, die den Rahmen für dieses Abkommen bilden, erläutert werden.
- [1] Die Liste dieser Programme steht auf der Website der Kommission zur Verfügung: http://ec.europa.eu/world/enp/documents_de.htm
- [2] Programme of Community Action in the field of Consumer Policy, Competitiveness and Innovation Framework Programme usw.
- [3] Marco Polo, Life long Learning, Culture, Media 2007, Youth in Action, Seventh Framework Programme for Research usw.
- [4] Life +, European Union Solidarity Fund usw.
VERFAHREN
Titel |
Teilnahme des Staates Israel an den Programmen der Gemeinschaft |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
05471/2008 – C6-0180/2008 – KOM(2007)0713 – 2007/0241(AVC) |
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Datum des Ersuchens um die Zustimmung des EP |
23.4.2008 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 8.5.2008 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
INTA 8.5.2008 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
INTA 18.12.2007 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Véronique De Keyser 27.11.2007 |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen) |
Jacek Saryusz-Wolski |
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Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses |
27.11.2007 |
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Prüfung im Ausschuss |
7.10.2008 |
4.11.2008 |
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Datum der Annahme |
6.11.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
43 5 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Vittorio Agnoletto, Roberta Alma Anastase, André Brie, Philip Claeys, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Michael Gahler, Georgios Georgiou, Ana Maria Gomes, Jana Hybášková, Jelko Kacin, Metin Kazak, Maria Eleni Koppa, Joost Lagendijk, Vytautas Landsbergis, Johannes Lebech, Francisco José Millán Mon, Philippe Morillon, Pasqualina Napoletano, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Baroness Nicholson of Winterbourne, Janusz Onyszkiewicz, Ria Oomen-Ruijten, Ioan Mircea Paşcu, João de Deus Pinheiro, Hubert Pirker, Samuli Pohjamo, Bernd Posselt, Michel Rocard, Michel Rocard, Libor Rouček, Christian Rovsing, Flaviu Călin Rus, Jacek Saryusz-Wolski, Inese Vaidere, Geoffrey Van Orden, Marcello Vernola, Kristian Vigenin, Andrzej Wielowieyski, Jan Marinus Wiersma, Zbigniew Zaleski, Josef Zieleniec |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Árpád Duka-Zólyomi, Kinga Gál, Milan Horáček, Marie Anne Isler Béguin, Tunne Kelam, Nickolay Mladenov, Inger Segelström, Jean Spautz |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Wolfgang Bulfon, Rosa Miguélez Ramos |
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Datum der Einreichung |
11.11.2008 |
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