BERICHT über die Evaluierung und künftige Entwicklung der Agentur FRONTEX und des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR)
11.11.2008 - (2008/2157(INI))
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Javier Moreno Sánchez
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der Evaluierung und künftigen Entwicklung der Agentur FRONTEX und des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2008 mit dem Titel „Bericht über die Evaluierung und künftige Entwicklung der Agentur FRONTEX“ (KOM(2008)0067),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2008 mit dem Titel „Prüfung der Schaffung eines Europäischen Grenzkontrollsystems (EUROSUR)“ (KOM(2008)0068),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2008 mit dem Titel „Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union“ (KOM(2008)0069),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union[1],
– unter Hinweis auf den Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl, der am 7. Juli 2008 in Paris von den 27 Mitgliedstaaten gebilligt und auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15./16. Oktober 2008 angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates (Tagung vom 15./16. Dezember 2005) zum „Gesamtansatz zur Migrationsfrage: Vorrangige Maßnahmen mit Schwerpunkt Afrika und Mittelmeerraum“, der auch in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes nach der Tagung des Europäischen Rates vom 14./15. Dezember 2006 wiederzufinden ist,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 zu den politischen Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen[3],
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6-0437/2008),
A. in der Erwägung, dass die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und insbesondere die integrierte Verwaltung aller Grenzen der Union im Rahmen eines umfassenden und harmonisierten Herangehens an die Wanderungsbewegungen stattfinden muss, das auch die Steuerung der legalen Einwanderung, die Integration der legalen Einwanderer und die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern beinhalten sollte,
B. in der Erwägung, dass die illegale Einwanderung eine gemeinsame europäische Herausforderung darstellt und deshalb eine gemeinsame europäische Politik erforderlich macht,
C. in der Erwägung, dass diese Wanderungsbewegungen so lange anhalten werden, wie die Entwicklungsunterschiede zwischen den verschiedenen Regionen der Welt fortbestehen, und dass es daher angebracht ist, die Steuerung der Migrationsströme unter Ausnutzung von Synergieeffekten mit der Entwicklungspolitik und der Politik für die Zusammenarbeit mit Drittländern vorzunehmen,
D. warnt davor, die FRONTEX als Allheilmittel für alle Probleme, die durch die illegale Einwanderung hervorgerufen werden, anzusehen;
E. in der Erwägung, dass die Überwachung der Außengrenzen der Union ein dynamisches Element im Kampf gegen die illegale Einwanderung darstellt, das von den komplementären repressiven Maßnahmen zur Eindämmung der Ursachen von Einwanderung, wie der Bekämpfung der Schwarzarbeit – insbesondere durch die Annahme der Richtlinie über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen – und der Bekämpfung der zur organisierten Kriminalität gehörenden Schleusernetze, begleitet werden muss,
F. in Erwägung der hohen Sterblichkeitsrate im Zusammenhang mit der illegalen Einwanderung und der Notwendigkeit, Informationskampagnen mit den Herkunfts- und Transitländern über die Risiken und die fatalen Folgen dieser Art von Einwanderung durchzuführen,
G. in der Erwägung, dass zwar jeder Mitgliedstaat für die Kontrolle seines Teils der Grenze zuständig ist, der Migrationsdruck auf die Ost- und Südgrenzen der Union es jedoch erforderlich macht, unter den Mitgliedstaaten einen Geist der Mitverantwortung und verbindlichen Solidarität zu entwickeln und zu organisieren, damit die Bündelung der mobilisierbaren materiellen und personellen Ressourcen zur Bekämpfung dieses Phänomens erleichtert wird,
H. unter Hinweis darauf, dass das Ziel, das all diese Instrumente (FRONTEX, EUROSUR, das elektronische Reisegenehmigungssystem (ESTA), das Einreise-/Ausreisesystem oder „Fast Track“) auf lange Sicht verfolgen, die schrittweise Einführung eines integrierten europäischen Grenzverwaltungssystems ist,
I. in der Erwägung, dass die ersten quantifizierbaren Ergebnisse der Agentur FRONTEX seit ihrer Arbeitsaufnahme im Oktober 2005 sowie die notwendige Festlegung einer in diesem Stadium ihrer Entwicklung unumgänglich gewordenen mittel- und langfristigen Strategie mit Befriedigung zur Kenntnis genommen werden sollten,
J. in der Erwägung, dass die FRONTEX eine Einrichtung der Gemeinschaft im Rahmen der ersten Säule ist, die den Prinzipien einer uneingeschränkten demokratischen Kontrolle und Transparenz unterliegt und als solche verpflichtet ist, die Grundwerte der Union zu bewahren und zu fördern,
K. unter Hinweis darauf, dass die erkenntnisgestützte Koordinierungstätigkeit der FRONTEX auf Risikoanalysen und Gefahreneinschätzungen beruht, die unter die Gemeinhaltungspflicht fallen,
L. in der Erwägung, dass im Rahmen der Entwicklungsstrategie der FRONTEX die Gelegenheit ergriffen werden sollte, die Tragfähigkeit des Grundsatzes der „verbindlichen Solidarität“ zwischen den Mitgliedstaaten zu prüfen – ein Grundsatz, der bereits im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT-System), mit dem im Dringlichkeitsfall die Schnelleingreifkapazitäten der Union koordiniert werden, herangezogen wurde –, um die geeignete Vorgehensweise zu wählen, mit der das für ein wirksames Handeln der Agentur notwendige bedingungslose Zurverfügungstellen materieller Ressourcen, die im Zentralregister der technischen Ausrüstungsgegenstände (CRATE – Centralised Record of Available Technical Equipment) erfasst sind, und personeller Ressourcen gewährleistet werden kann,
M. in der Erwägung, dass das Parlament die Agentur ständig unterstützt und dafür gestimmt hat, ihren Haushalt erheblich aufzustocken, damit sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ihre Aufgaben zu erfüllen,
N. in der Erwägung, dass die Agentur mit Missionen auf See vor der Küste der südlichen Mitgliedstaaten begonnen hat, deren Erfolg entsprechend dem Grad an Zusammenarbeit der Drittländer, aus denen die Einwanderer stammen, unterschiedlich ausfiel; in der Erwägung, dass die Mission „Hera“ vor den Kanarischen Inseln erfolgreich war und zu einer erheblichen Verringerung der Zahl der ankommenden Einwanderer geführt hat, die Mission „Nautilus“ im mittleren Mittelmeerraum jedoch nicht effektiv war, da die Zahl der ankommenden Einwanderer eher zu- als abgenommen hat,
O. in der Erwägung, dass an den Brennpunkten der Einwanderung in den südlichen Seegebieten ständige dauerhaft eingerichtete Missionen für Patrouillen auf See erforderlich sind,
P. in der Erwägung, dass alle von der Agentur durchgeführten Maßnahmen unter allen Umständen den Normen des Völkerrechts, und im Besonderen jenen, die sich auf das Seerecht sowie auf die Menschenrechte, die Würde des Menschen, die Flüchtlinge und insbesondere auf das Asylrecht und den Grundsatz der Nichtzurückweisung beziehen, entsprechen müssen,
Q. in der Erwägung, dass die Agentur bei all ihren Handlungen die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und Mittel im Hinblick auf besonders schutzbedürftige Personen, auf Frauen und insbesondere auf Schwangere, Kinder – im Besonderen unbegleitete Minderjährige –, ältere Menschen sowie behinderte oder schwerkranke Menschen ergreifen muss,
R. in der Erwägung, dass die humanitäre Dimension des Handelns der FRONTEX durch höchstmögliche Rechtssicherheit gefestigt werden muss, und zwar sowohl im Rahmen der von ihr durchzuführenden Rettungseinsätze als auch im Rahmen der gemeinsamen Rückführungsaktionen, an denen sie möglicherweise beteiligt sein wird,
S. in der Erwägung, dass die Fortbildungsmaßnahmen für die an den Tätigkeiten der FRONTEX beteiligten Fachkräfte angesichts ihres Erfolges fortgesetzt, vor allem jedoch auf das Personal aus Drittstaaten, das täglich mit der FRONTEX zusammenarbeiten muss, ausgeweitet werden sollten, um dieses in Seenotrettung und in der Bergung von Leichen bei Schiffsunglücken zu schulen,
T. in der Erwägung, dass bei der Grenzüberwachung nicht nur unerlaubte Grenzübertritte verfolgt werden, sondern auch andere Aspekte im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Kriminalität, wie z. B. Menschenhandel, Drogenschmuggel oder illegaler Waffenhandel, und so ein Beitrag zur Erhöhung der gesamten inneren Sicherheit geleistet wird,
U. unter Hinweis darauf, dass die Tätigkeit der FRONTEX nicht effizient sein kann ohne eine europäische Grenzverwaltungspolitik, die die neuen für die Grenzkontrolle vorgeschlagenen europäischen Systeme, wie das elektronische Reisegenehmigungssystem (ESTA), das Einreise-/Ausreisesystem oder „Fast Track“, umfasst,
1. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Herausforderung der Migration im Rahmen eines Gesamtansatzes zu betrachten, bei dem verstärkte Kontrollen an den Außengrenzen der Union, die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und die Rückführung illegaler Einwanderer in ihr Herkunftsland, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Menschenhandels, aber auch die Steuerung der legalen Einwanderung und Maßnahmen zur Förderung der Integration der legalen Einwanderer, die Stärkung einer umfassenden Partnerschaft mit den Drittstaaten zur Förderung einer positiven Beziehung zwischen Migration und Entwicklung sowie das Betreiben einer homogenen Asylpolitik auf gemeinschaftlicher Ebene mit der gleichen Energie vorangetrieben werden;
2. hält die Agentur FRONTEX für ein wichtiges Instrument im Rahmen der globalen Einwanderungsstrategie der Union und fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Überprüfung des Mandats der Agentur vorzulegen, um ihre Rolle zu stärken und sie effektiver zu machen;
3. weist nachdrücklich darauf hin, dass man sich der absoluten Notwendigkeit bewusst werden sollte, dass die FRONTEX sich sowohl für ihre Koordinierung punktueller gemeinsamer Einsätze als auch für ihre ständigen Missionen darauf verlassen können muss, dass die von den Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Datenbank CRATE, zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich verfügbar sind; bedauert, dass einige Mitgliedstaaten bisher noch keine ausreichende Bereitschaft gezeigt haben, der FRONTEX die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, und fordert sie auf, dies zu tun;
4. begrüßt die Annahme des Europäischen Paktes zu Einwanderung und Asyl durch den Europäischen Rat und seine Forderungen nach einer Stärkung der Agentur;
5. betont, dass die FRONTEX den Kampf gegen Menschenhandel in ihre Arbeit einbeziehen sollte, insbesondere an den Außengrenzen der Union;
6. drängt deshalb die Mitgliedstaaten, so schnell wie möglich im Rahmen der Möglichkeiten und der besonderen, jeweils aktuellen Bedürfnisse eines jeden beteiligten Landes ein System „unwiderruflicher und verbindlicher Solidarität“ zu formalisieren, damit die FRONTEX bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Missionen nicht weiterhin im Unklaren bleibt über den genauen Umfang der Mittel, mit denen sie in Echtzeit rechnen kann;
7. fordert eingedenk der Tatsache, dass das Recht auf Leben das oberste der unverletzlichen Grundrechte ist, dass in allen Gebieten mit hohem Risiko, und insbesondere an den Seegrenzen, ständige und ununterbrochene gemeinsame Wachpatrouillen, die das ganze Jahr über einsatzbereit sind, geschaffen werden;
8. betont, dass es wichtig ist, dass das Gemeinschaftsrecht im Einklang mit dem Völkerrecht – das ansonsten in diesem Bereich anwendbar ist – steht, damit die Union mit den erforderlichen Maßnahmen wirksam dazu beitragen kann, Flüchtlingen in Not zu helfen;
9. empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich baldmöglichst dazu zu verpflichten, diesen Grundsatz der Solidarität in die Tat umzusetzen, indem sie insbesondere die materiellen Mittel, die sie der Agentur zur Verfügung stellen, insbesondere im Hinblick auf Ressourcen zur Flächenüberwachung („surface assets“), erhöhen und indem sie – auf praktischem Gebiet – die Agentur der uneingeschränkten Verfügbarkeit dieser Mittel innerhalb eines angemessenen Zeitraums versichern;
10. legt der FRONTEX nahe, dem Parlament und dem Rat einen Bericht zu übermitteln, aus dem vor allem der tatsächliche Gebrauch und die wirkliche Verfügbarkeit der in der Datenbank CRATE erfassten Ausrüstungsgegenstände genau hervorgehen, und gegebenenfalls besonders auf die aufgetretenen Schwierigkeiten hinzuweisen und umfassende Informationen darüber bereitzustellen, welche Mitgliedstaaten Ressourcen zur Verfügung stellen und welche dies nicht tun;
11. empfiehlt den Mitgliedstaaten, im Falle einer anhaltenden unzureichenden Verfügbarkeit von Mitteln eine rasche Änderung der Größenordnung des FRONTEX-Haushalts vorzusehen, um der FRONTEX die Durchführung ihrer Missionen zu ermöglichen, und gegebenenfalls die rechtlichen Aspekte eines künftigen Ausleihs und/oder Kaufs des dafür benötigten Materials zu prüfen;
12. erinnert daran, dass das Parlament als Haushaltsbehörde seit der Errichtung der FRONTEX deren Haushaltsmittel bereits erhöht hat und auf die korrekte Ausführung dieses Haushalts sowie auf dessen Anpassung an die Entwicklung der Aufgabenbereiche der FRONTEX achten wird;
13. begrüßt die großen Anstrengungen, die von fast allen Drittstaaten, mit denen die FRONTEX tagtäglich kooperieren muss, im Bereich der Zusammenarbeit unternommen worden sind und die zu äußerst positiven Ergebnissen wie jenen auf den Kanarischen Inseln geführt haben; bedauert jedoch, dass in anderen Fällen, wie bei der Türkei und Libyen, es immer noch keine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Einwanderung gibt;
14. fordert die Union auf, bei ihren Verhandlungen mit Drittstaaten der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Zusammenarbeit seitens der Drittländer auf dem Gebiet der Einwanderung zu verstärken, und diejenigen Drittstaaten, deren Zusammenarbeit unzureichend oder nicht vorhanden ist, zu drängen, die größtmöglichen Anstrengungen zu unternehmen, um der Agentur die Arbeit zu erleichtern, insbesondere indem sie eine wirksamere Zusammenarbeit ihrer Dienststellen auf dem Gebiet der Prävention gewährleisten;
15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu verstärken, um ein höheres Maß an Zusammenarbeit der Drittländer zu erreichen, und zwar insbesondere durch die Aushandlung von Rückübernahmeabkommen; ist der Ansicht, dass die Einwanderung ein wesentlicher Teil aller Verhandlungen über Abkommen mit Drittländern darstellen sollte, bei denen es sich um Herkunfts- oder Transitländer handelt;
16. weist darauf hin, dass die FRONTEX bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten die Positionen der Mitgliedstaaten, die besondere Erfahrungen mit dem Zustrom von Migranten aus den betreffenden Ländern haben, in angemessener Weise berücksichtigen muss; ist der Auffassung, dass jegliche Beteiligung von Drittstaaten an gemeinsamen Operationen von Mitgliedstaaten, die von der FRONTEX koordiniert werden, von dem Staat, in dem die Operation stattfindet, genehmigt werden muss;
17. fordert, dass das Mandat der FRONTEX ausdrücklich die Verpflichtung beinhaltet, die internationalen Menschenrechtsstandards zu erfüllen, sowie eine Verantwortung gegenüber Asylbewerbern bei Rettungsaktionen auf hoher See, und dass die Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und anderen relevanten nichtstaatlichen Organisationen im Rahmen des Mandats verankert wird;
18. befürchtet, dass Drittstaatsangehörige nicht über angemessene Mittel verfügen könnten, um zu überwachen, ob sie betreffende personenbezogene Daten, die in dem geplanten „System der Systeme“ der Union gesammelt werden, im Einklang mit den Grundsätzen der in der Union anzuwendenden Datenschutzvorschriften verarbeitet werden; fordert die Kommission auf klarzustellen, in welchem Umfang personenbezogene Daten den Behörden von Drittländern zur Verfügung gestellt werden sollen;
19. fordert die Ausweitung der Befugnisse der FRONTEX, damit sie aufgefordert werden kann, Projekte und Aktionen in Drittländern durchzuführen, um unter anderem die Effizienz von Arbeitsabkommen zu verbessern und zu ermitteln, was für den Kapazitätsaufbau im Hinblick auf den Grenzschutz in Drittländern erforderlich ist;
20. fordert die FRONTEX auf, ihre Schlüsselrolle bei der Unterstützung gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen und allen Aspekten im Zusammenhang mit diesen Verfahren zu stärken und wahrzunehmen, und fordert die Mitgliedstaaten im Geist der Solidarität auf, die FRONTEX bei der Planung und Organisation gemeinsamer Rückführungsflüge und bei der Ermittlung der Notwendigkeit gemeinsamer Rückführungen einzubeziehen;
21. legt den Mitgliedstaaten nahe, eine Überprüfung des Mandats der FRONTEX zuzulassen, um die Rechtslücken, die die Arbeit der FRONTEX beeinträchtigen könnten, zu schließen, indem insbesondere die genauen Bedingungen für ihre Seenotrettungseinsätze und für ihre Beteiligung an Rückführungsmaßnahmen aufgenommen werden sowie die Möglichkeit für Drittstaaten, insbesondere durch Pilotprojekte, von denen sie profitieren würden, auf die Ausrüstung der FRONTEX zurückzugreifen;
22. fordert die Kommission auf, die Tätigkeiten der FRONTEX im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Grundrechte und -freiheiten, einschließlich der Verantwortung für den Schutz von Menschen, eingehend zu prüfen;
23. fordert, das Personal der FRONTEX in den verschiedenen geschlechterspezifischen Aspekten, die sich bei der Tätigkeit der Agentur ergeben, zu schulen;
24. ist der Ansicht, dass der so erweiterte Aufgabenbereich der FRONTEX sowie ihr kontinuierlicher Beitrag zum täglichen Kampf gegen die illegale Einwanderung eine strukturelle Entwicklung ihrer logistischen und administrativen Kapazitäten unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips rechtfertigen könnte;
25. ist insbesondere der Auffassung, dass das angeschlagene Tempo und die eingesetzten Mittel zwar noch nicht die Schaffung mehrerer dezentralisierter Agenturen rechtfertigten, dass aber bereits heute die Schaffung zweier unterschiedlicher Außenstellen – einer, welche die Tätigkeiten an den Landgrenzen und einer anderen, welche die Maßnahmen auf See koordinieren würde – ins Auge gefasst werden könnte, und zwar unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Migrationsrouten über Land an den östlichen Grenzen künftig in immer höherem Maße eine große Herausforderung darstellen werden und mehr Aufmerksamkeit und Mittel erhalten sollten;
26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Überlegungen zu der Realisierbarkeit eines europäischen Systems von Grenzschutzbeamten anzustellen;
27. weist nachdrücklich darauf hin, dass es notwendig ist, die Fortbildungsmaßnahmen für das an den Einsätzen der FRONTEX beteiligte Personal fortzusetzen – insbesondere in den Bereichen Seerecht, Asylrecht und Grundrechte –, und dass diese Maßnahmen auch dem Personal der betreffenden Drittstaaten zugute kommen müssen, sobald das Mandat der Agentur erweitert worden ist; ermutigt die FRONTEX deshalb, mit anderen Institutionen, wie der Internationalen Organisation für Migration, der Grundrechteagentur und dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, dem für Seerecht zuständigen Organ der Vereinten Nationen und nichtstaatlichen Organisationen, sowie mit weiteren Organisationen, die auf diesem Gebiet Erfahrung und Know-how besitzen, zusammenzuarbeiten;
28. fordert die Kommission auf, im Einklang mit den bewährten Praktiken der Mitgliedstaaten Informationskampagnen über die Risiken der illegalen Einwanderung zu organisieren;
29. begrüßt die Überlegungen des Rates zur Errichtung des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR), mit dem die optimale Nutzung aller Überwachungsvorrichtungen gewährleistet werden soll, und zwar hauptsächlich dadurch, dass ihr gegenwärtiger Abdeckungsbereich, der sich nur auf einen Teil der Gebiete erstreckt, in denen Maßnahmen durchgeführt werden müssen, ausgeweitet wird;
30. besteht deshalb darauf, dass die nationalen Überwachungssysteme und ihre Vernetzung unverzüglich auf den neuesten Stand gebracht werden und dass mit der Zusammenlegung der zur Verfügung stehenden Instrumente, und insbesondere mit der Verwaltung des Informations- und Koordinierungsnetzes für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten (ICONET) sowie mit der Wiederaufnahme der Tätigkeiten des Informations-, Reflexions- und Austauschzentrums für Fragen im Zusammenhang mit dem Überschreiten der Außengrenzen und der Einwanderung (CIREFI), aus Kohärenzgründen die FRONTEX betraut wird;
31. hebt hervor, wie notwendig es ist, die Zusammenarbeit der Agentur auf dem Gebiet der Risikoanalyse mit Europol und anderen europäischen Agenturen sowie mit anderen internationalen Einrichtungen und Grenzüberwachungsbehörden von Drittländern zu fördern, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit der Sprengung internationaler Schleuserringe und der Bestrafung von Personen, die mit dem Einschleusen illegaler Einwanderer in Verbindung stehen; hält es auch für wichtig, dass es einen Mechanismus gibt, mit dem die FRONTEX Schlüsselinformationen an diejenigen übermitteln kann, die sie am besten nutzen können;
32. empfiehlt den Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass die konkreten Erfordernisse der Grenzkontrollbehörden in der Forschung besonders berücksichtigt werden;
33. hält das Ziel einer wirklich integrierten europäischen Grenzverwaltung für legitim und teilt die Auffassung, dass es wichtig ist, die gemeinsame Politik der EU im Bereich der Grenzverwaltung ständig weiterzuentwickeln und zu stärken; betont jedoch, dass die Prüfung und Bewertung bestehender und in Vorbereitung befindlicher Systeme notwendig ist, bevor die neuen Bausteine in Angriff genommen werden, wie dies von der Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union“ (KOM(2008)0069) vorgeschlagen wird; weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig ein umfassender Masterplan ist, der die allgemeine Struktur der Grenzstrategie der EU festlegt und genau aufzeigt, wie alle diesbezüglichen Programme und Maßnahmen zusammenwirken sollen und wie die Verknüpfung zwischen verbundenen Programmen optimiert werden kann;
34. legt der FRONTEX nahe, die Initiative zur Schaffung eines gemeinsamen Umfelds der Informationsweitergabe zwischen den zuständigen nationalen Behörden zu ergreifen, um die Erhebung, die Analyse und die Verbreitung sensibler Daten zu optimieren; ersucht das Europäische Forum für Sicherheitsforschung und Innovation (ESRIF – European Security Research and Innovation Forum), seinen Beitrag zur Verwirklichung dieses Ziels zu leisten, indem es bei seinen Arbeiten den gemeinsamen Anwendungen im Bereich der Perfektionierung und Erneuerung von Überwachungsinstrumenten Vorrang einräumt;
35. empfiehlt eine stärkere demokratische Kontrolle der FRONTEX durch das Europäische Parlament und empfiehlt der Agentur, das Parlament über die Verhandlungen über den Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten zu unterrichten, taktische Bewertungen mit Schwerpunkt auf bestimmten Grenzregionen vorzulegen und die Bewertungsberichte über gemeinsame Aktionen und weitere koordinierte Missionen, Risikoanalysen, Durchführbarkeitsstudien und Statistiken über Migrationstrends zu veröffentlichen; weist darauf hin, dass eine demokratische Kontrolle ihrer Tätigkeit der FRONTEX unter anderem größere Legitimität verleihen würde; ist jedoch der Auffassung, dass die in diesen Berichten veröffentlichten Informationen keine vertraulichen Daten enthalten sollten, die laufende Aktionen betreffen könnten;
36. fordert die Kommission auf klarzustellen, in welchem Umfang die unter Phase 1 Schritt 3 von EUROSUR genannte logistische Unterstützung benachbarter Drittländer bei der Grenzüberwachung erfolgen soll;
37. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat sowie dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
I. Einleitung
« Je voudrais sourire car je me sens une force de titan. J’ai sauté sur l’Europe. J’ai enjambé des mers et sauté par-dessus des montagnes.
…
Massambalo. Il se souvenait du récit qu’il avait entendu la veille. C’était bien ce même nom, celui du dieu des émigrés qui se lance à travers le continent des ombres pour veiller sur les peuples en souffrance. »
Eldorado, Laurent Gaudé, Verlag Actes du Sud
Weder der afrikanische Gott, der in dem wundervollen Roman von Laurent Gaudé erwähnt wird, noch die anderen Götter der Auswanderer können über die immer größer werdende Zahl von Menschen wachen, die auf der Flucht vor dem Elend Meere und Berge überqueren, um ihren Traum zu verwirklichen und Europa zu erreichen. Die Anzahl der auf dem Meer ums Leben Gekommenen und die Bilder der Flüchtlingsboote, die ohne Unterlass an den Südküsten der Union landen, rufen es uns tagtäglich ins Gedächtnis.
Die Götter können all diese verzweifelten Menschen weder vor den tödlichen Risiken schützen, die sie auf dem Weg der Hoffnung eingehen, noch vor den Klauen der organisierten Kriminalität, den Schleusernetzen oder den skrupellosen Arbeitgebern, die sie ausbeuten, nachdem sie auf unserem Kontinent angekommen sind.
Es obliegt uns Menschen, uns Europäern, diese Höllenfahrten zu verhindern, die illegale Einwanderung zu stoppen. Wir müssen also dahin gelangen, dass nur diejenigen Einwanderer, die den legalen Weg wählen, es schaffen, das Gebiet der Europäischen Union zu erreichen, und dass danach alle Anstrengungen unternommen werden, um diesen Menschen die Integration in unsere Gesellschaften zu ermöglichen.
Es obliegt uns Europäern, mit den Herkunftsländern so zusammenzuarbeiten, dass die Einwanderung zu einem Faktor der Entwicklung für diese Länder, für unsere Aufnahmeländer, doch vor allem für die Einwanderer selbst wird.
Bei dieser umfassenden europäischen Antwort auf die Herausforderung der Einwanderung müssen wir eine undankbare, doch unvermeidliche Aufgabe bewältigen, nämlich die Verwaltung des Schutzes der Grenzen, und zwar aller Außengrenzen der Union.
Diese Antwort ist nur ein Aspekt einer umfassenden Politik, welche die Union entwickeln muss und deren wichtigste Elemente in den Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl eingegangen sind.
So sieht also der Kontext aus für den vom Berichterstatter vorgelegten Entwurf eines Initiativberichts, in dem dieser als Antwort auf die entsprechende Mitteilung der Kommission einen Vorschlag zur Evaluierung und künftigen Entwicklung der Agentur FRONTEX und des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) skizziert.
Der Berichterstatter hat versucht, den Ergebnissen des bei der öffentlichen Anhörung vom 30. Juni 2008 erfolgten breiten Meinungsaustauschs sowie der Erörterungen im LIBE-Ausschuss, der Kontakte mit Vertretern der Kommission und des Rates, mit nichtstaatlichen Organisationen und selbstverständlich mit den Verantwortlichen der Agentur, insbesondere deren Leiter und stellvertretendem Leiter, Rechnung zu tragen. Die Änderungsanträge der verschiedenen Fraktionen werden die Diskussion und den Bericht noch bereichern.
Schließlich sei angemerkt, dass dieser Bericht parallel zu dem Bericht des Europäischen Parlaments über die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union“ behandelt werden muss, wenn man ein vollständiges Bild der integrierten Grenzverwaltung erhalten möchte.
II. Evaluierung 2005/2007
Die FRONTEX nimmt ihre Tätigkeit vorrangig im Rahmen der Koordinierung der operativen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Schutzes der Außengrenzen wahr.
Sie hat zum Ziel, die integrierte Verwaltung der Außengrenzen der Mitgliedstaaten zu verbessern und somit gegen die illegale Einwanderung und die Schleusernetze zu kämpfen, dabei jedoch die Würde und die Grundrechte der Einwanderer zu achten, insbesondere deren Recht auf Leben. In diesem Sinne sollte das Europäische Parlament fordern, das Mandat der Agentur zu ändern und die rechtlichen Voraussetzungen für die Seenotrettung zu präzisieren. Die Agentur muss darüber hinaus auch weiterhin die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und die notwendigen Mittel an die Hand bekommen, damit besonders schutzbedürftige Personen, Frauen und Kinder und insbesondere unbegleitete Minderjährige und behinderte Menschen mit Würde und unter Einhaltung der Menschenrechte behandelt werden.
2006 und 2007 hat sie bereits 28 gemeinsame Aktionen – neun an den Seegrenzen, zwölf an den Landgrenzen und sieben auf Flughäfen – durchgeführt, zu denen zehn Pilotprojekte hinzukommen, die ergänzend zu diesen Operationen stattfanden.
Diese Aktionen bewirken einen fruchtbaren Austausch von bewährten Praktiken und Informationen sowie die Intensivierung der täglichen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Grenzschutzbehörden. So wurden innerhalb von zwei Jahren über 53 000 Personen an den Grenzen aufgegriffen oder an der Einreise gehindert, mehr als 2 900 falsche Reisedokumente entdeckt und 58 Schleuser festgenommen.
Die Beteiligung der Mitgliedstaaten gestaltete sich unterschiedlich: Im Schnitt beteiligten sich sieben Mitgliedstaaten an den Aktionen an Seegrenzen, neun an denen an Landgrenzen und elf an denen auf Flughäfen. Das Europäische Parlament sollte fordern, dass alle Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen und nach dem Grundsatz der „verbindlichen Solidarität“, der insbesondere in die Verordnung über Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke Eingang gefunden hat, die notwendigen materiellen und personellen Mittel für ein effizientes Handeln der Agentur zur Verfügung stellen. Sollten sich die Mittel als dauerhaft unzureichend erweisen, müsste die Möglichkeit geprüft werden, den FRONTEX-Haushalt anzupassen, damit die Agentur ihr Material selbst erwerben oder leihen kann.
Auf dem Gebiet der sonstigen wichtigen Initiativen sei auf die Errichtung des Europäischen Patrouillennetzes (Mai 2007) hingewiesen, dessen Patrouillen in Gebieten nahe der Küsten der beteiligten Mitgliedstaaten operieren, sowie auf das Zentralregister der verfügbaren technischen Ausrüstungsgegenstände (CRATE) für die Kontrolle und Überwachung der Grenzen.
Aus strategischer Sicht ist die operative Zusammenarbeit zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung an den südlichen Seegrenzen nach den bisherigen Erfahrungen eine dringliche Priorität. Deshalb sollte das Europäische Parlament fordern, dass die Möglichkeit geprüft wird, regionale Fachaußenstellen der Agentur in denjenigen Mitgliedstaaten zu errichten, die ständigem Druck durch illegale Einwanderung ausgesetzt sind, und dass in Gebieten mit hohem Risiko systematisch ständige Missionen durchgeführt werden.
Ferner kann die FRONTEX die Mitgliedstaaten in Situationen unterstützen, die eine verstärkte operative und technische Hilfe und den Einsatz von Soforteinsatzteams an den Grenzen erfordern.
Das am 20. August 2007 in Kraft getretene und vom Europäischen Parlament in erster Lesung gebilligte RABIT-System sieht nämlich eine „Schnelleingreifkapazität“ zur Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen für jeden in Schwierigkeiten befindlichen Mitgliedstaat vor. Der zu diesem Zweck gebildete Pool für den Soforteinsatz an den Grenzen umfasst zwischen 500 und 600 Grenzschutzbeamte; eine Übung wurde im Herbst 2007 durchgeführt.
Die FRONTEX sollte in Erwägung ziehen, die Beschaffung ihrer Ausrüstungsgegenstände – die von den Soforteinsatzteams verwendet werden sollen – als Vorsorgemaßnahme zu betreiben, um zu gewährleisten, dass diese in Notsituationen innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus leistet die FRONTEX den Mitgliedstaaten Unterstützung bei der Ausbildung der nationalen Grenzschutzbeamten, einschließlich der Festlegung gemeinsamer Ausbildungsnormen.
An den 97 Ausbildungsmaßnahmen der FRONTEX nahmen 1 341 Personen teil. Die Maßnahmen hatten die Harmonisierung der Ausbildung der Grenzschutzbeamten überall in Europa zum Ziel.
Die gewählte Vorgehensweise hat sich als sehr erfolgreich erwiesen und sollte daher unter Beachtung des Schengen-Besitzstands (und im Einklang mit diesem) ausgebaut werden. Die Ausbildungsmaßnahmen sollten insbesondere auch dem Personal der Drittstaaten, die mit der FRONTEX zusammenarbeiten, zugute kommen. Auch die Zusammenarbeit mit internationalen Einrichtungen wie der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation oder dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen sollte ausgebaut werden.
Betont werden muss ferner, dass die Agentur eigene Risikoanalysen vornimmt, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten eine entscheidende und transversale Rolle spielen. So trug sie im Zuge der zweiten Jahresbewertung (Februar 2007) zur Erstellung des Berichts über die Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität (OCTA) und in Zusammenarbeit mit Europol zur Erstellung des Berichts über die Risikorouten der illegalen Einwanderung in den westlichen Balkanstaaten bei.
Die FRONTEX hat sich zu diesem Zweck 2007 dem Informations- und Koordinierungsnetz für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten (ICONet) angeschlossen – das den beteiligten Diensten seit 2006 den Austausch von Informationen über illegale Migrationsströme ermöglicht –, um Informationen über die Risikoanalysen, die Vorbereitung gemeinsamer Aktionen und die Rückführung auszutauschen; sie nimmt im Übrigen auch an den Sitzungen des CIREFI (Informations-, Reflexions- und Austauschzentrum für Fragen im Zusammenhang mit dem Überschreiten der Außengrenzen und der Einwanderung) teil.
Um Synergien nutzen zu können und Skaleneffekte zu erzielen, sollten die verschiedenen zur Verfügung stehenden Tools und Einrichtungen von der FRONTEX verwaltet werden.
Die Agentur verfolgt die für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevante Forschung. Diese Aufgabe hat bereits in der Durchführung von sechs Projekten und sieben Workshops/Seminaren im Bereich Forschung und Entwicklung, die zur Ausarbeitung und zur Festlegung des Einreise-/Ausreisesystems (darunter BIOPASS) und des Europäischen Grenzüberwachungssystems beigetragen haben, ihren konkreten Ausdruck gefunden; vor allem aber beteiligt sich die Agentur aktiv an den Arbeiten des neuen Europäischen Forums für Sicherheitsforschung und Innovation (ESRIF), in dessen Rahmen eine gesonderte Arbeitsgruppe für Grenzsicherheit eingesetzt worden ist.
Es geht darum zu gewährleisten, dass den konkreten Erfordernissen der zuständigen Grenzkontrollbehörden in den verschiedenen Forschungstätigkeiten speziell Rechnung getragen wird.
Abschließend ist festzustellen, dass die Agentur im Nachgang zu den Kontroll- und Überwachungsaktionen ermächtigt ist, den Mitgliedstaaten die bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen notwendige Unterstützung zu leisten. Obwohl sie bereits neun solcher Aktionen mitorganisiert hat, bleiben ihre Rolle sowie die rechtlichen Voraussetzungen im Unklaren und sollten deshalb eindeutig festgelegt werden.
III. Vorstellungen zur langfristigen Entwicklung
Die FRONTEX wird ein wesentliches – wenn nicht gar das zentrale – Element der langfristigen Entwicklung der Strategie des integrierten Schutzes der Außengrenzen der Union darstellen. Durch ein schrittweises Vorgehen und eine progressive Stärkung der Kapazitäten der Agentur kann sie einen echten Mehrwert zum Nutzen des gesamten Schengen-Systems liefern, vor allem im Rahmen der Maßnahmen, die Gegenstand der Zusammenarbeit mit Drittländern sind, indem sie die Kohärenz zwischen ihrer Tätigkeit und dem Gesamtrahmen für die Außenbeziehungen gewährleistet.
Es wurden bereits Modalitäten der Zusammenarbeit mit den Behörden Russlands, der Ukraine und der Schweiz festgelegt, die ausgezeichnete Ergebnisse erbringen, und über eine ganze Reihe weiterer wird derzeit verhandelt.
In Bezug auf die Maßnahmen an den Außengrenzen verfolgt die FRONTEX parallel dazu ihre Überlegungen zu dem Konzept einer „einzigen Anlaufstelle“, das die Zoll- und Grenzkontrollbehörden zusammenbringen soll, ohne dass deshalb darauf verzichtet wird, bewährte Vorgehensweisen auf dem Gebiet der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen oder im Rahmen der erfolgreichsten Pilotprojekte zu ermitteln.
Wesentlicher Bestandteil des Beitrags der Agentur wird ihre Beteiligung an der Entwicklung des EUROSUR (gemäß Beschluss des Rates vom 14. und 15. Dezember 2006) sein, das auf die südlichen und östlichen Außengrenzen der Union ausgerichtet ist und dessen Hauptpriorität die Integration aller Meeresüberwachungssysteme sein muss, um die ihm übertragenen Aufgaben optimal zu erfüllen: Verringerung der Zahl der illegalen Einwanderer, denen es gelingt, auf das Gebiet der Europäischen Union zu gelangen, Stärkung der inneren Sicherheit insgesamt durch einen Beitrag zur Bekämpfung und Zerschlagung der grenzüberschreitenden Kriminalität und Stärkung der Such- und Rettungskapazitäten, um mehr Menschenleben zu retten (in allen drei Fällen setzt erfolgreiches Handeln des EUROSUR die volle Einbeziehung der betroffenen Drittländer voraus, vor allem der Länder am Südrand des Mittelmeeres, wo der Schwerpunkt des Migrationsdrucks in Richtung Europäische Union liegt).
Die größte Herausforderung besteht darin, die vorhandenen Überwachungsinfrastrukturen besser zu koordinieren und ihren Abdeckungsbereich auszuweiten, der sich derzeit nur auf einen Teil der Gebiete erstreckt, in denen Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um eine vollständige Kenntnis der Lage in Echtzeit zu erlangen und die Reaktionsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden und/oder Hilfsdienste zu steigern. Das Europäische Parlament sollte fordern, dass die Angleichung der nationalen Überwachungssysteme und ihre Vernetzung unverzüglich in Angriff genommen werden. Auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung sollte gemeinsamen Anwendungen im Bereich der Perfektionierung und Erneuerung der Überwachungsinstrumente Vorrang eingeräumt werden.
Schließlich sollte festgelegt werden, wer mit der Schaffung eines gemeinsamen Umfelds der Informationsweitergabe zwischen den zuständigen nationalen Behörden betraut werden soll, um die Erhebung, die Analyse und die Verbreitung dieser sensiblen Daten zu optimieren.
Es zeigt sich, dass sowohl anhand der FRONTEX als auch des EUROSUR deutlich werden wird, dass operative Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten unerlässlich ist und dass nur dann, wenn diese Solidarität auch aktiv zum Ausdruck gebracht wird, die Ressourcen an denjenigen Abschnitten der Außengrenzen zur Verfügung gestellt werden können, an denen der dringendste Bedarf besteht.
Was die Frage der Bildung einer vollwertigen Europäischen Grenzschutztruppe betrifft, so kann diese erst entschieden werden, wenn die ersten Lehren aus der Arbeit der Agentur gezogen worden sind, denn so legitim die Fragen der Verbesserung des derzeitigen Systems der Ressourcenzuweisung an die betroffenen Bereiche und das Bemühen um höchste Rentabilität der gegenwärtigen Mechanismen auch sein mögen, so dürfen sie doch nicht darüber hinwegtäuschen – ganz zu schweigen von der eminent politischen Dimension einer solchen Maßnahme –, dass den Mitgliedstaaten der Union bereits über 450.000 Grenzschutzbeamte zur Verfügung stehen.
ANLAGE
Herrn Gérard Deprez
Vorsitzender
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Betrifft: Bericht des LIBE-Ausschusses über die Evaluierung und künftige Entwicklung der Agentur FRONTEX und des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) – Berichterstatter: Javier Moreno Sánchez
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
gestatten Sie mir, im Namen des Haushaltsausschusses einige Anmerkungen zu dem obengenannten Bericht vorzunehmen.
Der Haushaltsausschuss ist sich vollkommen darüber im Klaren, wie wichtig die Tätigkeiten der FRONTEX sind, wenn es darum geht, die Kontrolle der Außengrenzen der Union zu gewährleisten und die illegale Einwanderung zu bekämpfen, und unterstützt die Stärkung ihrer Kapazitäten, was durch seine Befürwortung einer wesentlichen Erhöhung der Mittel dieser Agentur in den vergangenen Jahren deutlich geworden ist. Erst vor kurzem hat unser Ausschuss im Hinblick auf die erste Lesung des Haushaltsverfahrens 2009 einer weiteren Erhöhung der FRONTEX-Mittel in einer Weise zugestimmt, die der von Ihrem Ausschuss vorgeschlagenen sehr ähnlich war.
Diese Erhöhung soll es der FRONTEX insbesondere ermöglichen, das ganze Jahr hindurch ständig gemeinsame Missionen durchzuführen, insbesondere an den Südgrenzen der Union (HERA, NAUTILUS, POSEIDON). Ein Teil dieser zusätzlichen Mittel wurde in die Reserve eingestellt, in Erwartung dessen, dass der Exekutivdirektor der Agentur die Pläne vorlegt, nach denen solchen Einsätzen ein ständiger Charakter verliehen werden soll.
In diesem Zusammenhang kann es sich als nützlich erweisen, dass in dem Berichtsentwurf Ihres Ausschusses – unter dessen Ziffer 4 ebenfalls ständige gemeinsame Missionen gefordert werden – diese Erhöhung sowie die Notwendigkeit in Erinnerung gerufen wird, die erforderlichen administrativen Maßnahmen durchzuführen, damit sie ihre Wirkung entfalten kann. Darüber hinaus könnte in dem Bericht noch stärker betont werden, dass es nicht nur notwendig ist zu gewährleisten, dass finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, sondern auch, dass alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die gemeinsamen Missionen ständigen Charakter erhalten, – erforderlichenfalls durch eine Ergänzung der Rechtsgrundlage.
Gestatten Sie mir auch einige Anmerkungen zu dem unter Ziffer 7 des Berichtsentwurfs behandelten Erwerb durch die Agentur von zur „Durchführung ihrer Missionen benötigte[m] Material“. Ohne der Frage auf den Grund zu gehen, inwieweit die Agentur die Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet ersetzen kann – da die Agentur nur das Recht hat, „technische Ausrüstungsgegenstände“ zu erwerben, tendiert unser Ausschuss zu der Auffassung, dass es eher den Mitgliedstaaten obliegt, der Agentur materielle und personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen –, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit doch darauf lenken, dass jede mögliche Änderung „der Größenordnung des FRONTEX-Haushalts“ eine Entscheidung darstellt, die nicht allein von den Mitgliedstaaten getroffen werden kann, sondern in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Haushaltsbehörde – und damit auch in denjenigen des Europäischen Parlaments – fällt.
Was schließlich die unter Ziffer 13 des Berichtsentwurfs angeführte Möglichkeit der Schaffung „dezentralisierter Agenturen“ anbelangt – auch wenn dies eine rein hypothetische Erwägung zu sein scheint –, so möchte ich Sie daran erinnern, dass der Haushaltsausschuss im Rahmen interinstitutioneller Verhandlungen wiederholt angemerkt hat, dass keine weiteren dezentralisierten Agenturen geschaffen werden sollten, bevor eine gründliche Evaluierung der Rolle der Agenturen durchgeführt worden ist. Kommission und Rat haben sich diesem Standpunkt angeschlossen, wie aus der im Rahmen der letzten Haushaltskonzertierung vom 18. Juli 2008 zustande gekommenen Erklärung hervorging, und man einigte sich auf den Grundsatz, dass zur Durchführung dieser Evaluierung eine interinstitutionelle Gruppe einberufen werden soll.
Natürlich ist in der Rechtgrundlage der FRONTEX bereits die Möglichkeit vorgesehen, dass in den Mitgliedstaaten – im Einvernehmen mit diesen – „Fachaußenstellen“ der Agentur eingerichtet werden, falls der Verwaltungsrat der Agentur dies für notwendig erachtet. Unser Ausschuss hält es jedoch für wichtig zu betonen, dass bei jeder künftigen Errichtung von Fachaußenstellen so weit wie möglich die vorhandenen Kapazitäten der Mitgliedstaaten sowie die spezifischen Lasten, die diese zu tragen haben, berücksichtigt werden, um unnötige Doppelungen zu vermeiden.
Ich hoffe, sehr geehrter Herr Vorsitzender, dass Ihr Ausschuss diese Anmerkungen bei der Annahme des endgültigen Berichts berücksichtigen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Reimer Böge
Vorsitzender des Haushaltsausschusses
STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (7.10.2008)
für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Evaluierung und künftige Entwicklung der Agentur FRONTEX und des europäischen Grenzüberwachungssystems EUROSUR
(2008/2157(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Gabriele Zimmer
VORSCHLÄGE
Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass es die Aufgabe von FRONTEX ist, die operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Grenzsicherheit zu koordinieren, und dass FRONTEX einen besonderen Mehrwert für die nationalen Grenzverwaltungssysteme der Mitgliedstaaten schafft;
2. erinnert daran, dass sich die EU nach Artikel 178 EGV zu Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung verpflichtet hat, sowie an die Schlussfolgerungen der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ vom 5./6. Juni 2008 zu einem verstärkten Gesamtansatz zur Migrationsfrage, in denen insbesondere betont wird, dass der Politik der EU in den Bereichen Migration und Schutz von Flüchtlingen die Achtung der Menschenrechte und der grundlegenden Freiheiten von Migranten, die Genfer Konvention von 1951 und das Recht auf Zugang zu den Asylverfahren zugrunde liegen;
3. beharrt darauf, dass alle EU-Agenturen, einschließlich FRONTEX, bei all ihren Tätigkeiten die grundlegenden Werte der EU umfassend beachten müssen und dass FRONTEX der Kontrolle durch das Europäische Parlament unterworfen sein sollte;
4. betont, dass alle Mitgliedstaaten für die Sicherheit der EU-Grenzen verantwortlich sind und dass die Grenzkontrollen unter dem Gesichtspunkt der Aufteilung der Zuständigkeiten sowie im Geiste der Solidarität erfolgen müssen; fordert daher den Rat auf, den Grundsatz der Aufteilung der Zuständigkeiten für alle Mitgliedstaaten verbindlich zu machen;
5. ist überzeugt, dass die Achtung und Förderung grundlegender Freiheiten und Rechte, einschließlich des Rechts, um Asyl nachzusuchen, und des Zugangs zu einem Rechtsbeistand für Menschen, die Schutz suchen, als entscheidender Teil jedes umfassenden integrierten Grenzverwaltungssystems und als Bestandteil des Mandats und der Tätigkeiten von FRONTEX angesehen werden sollte;
6. warnt davor, FRONTEX als Allheilmittel für alle Probleme, die durch die illegale Einwanderung hervorgerufen werden, anzusehen;
7. begrüßt den Vorschlag der Kommission, spezielle Kurse zum Asylrecht und zu den Menschenrechten in die FRONTEX-Schulungen aufzunehmen, und ermutigt zur Weiterentwicklung dieses Ansatzes; schlägt vor, dass FRONTEX seine enge Zusammenarbeit mit dem UNHCR verstärkt, einschließlich in Bezug auf Schulungen;
8. fordert die Kommission auf, unverzüglich einen Vorschlag für eine Überarbeitung des Mandats von FRONTEX vorzulegen, damit die Seenotrettung einbezogen werden kann;
9. ist besorgt darüber, dass den Tätigkeiten, welche die EU in den Entwicklungsländern zur Hilfestellung bei der legalen Einwanderung durchführt, geringere Priorität eingeräumt wird als der Bekämpfung der illegalen Einwanderung;
10. warnt davor, dass durch FRONTEX-Maßnahmen außerhalb des Gebietes der EU Flüchtlingen ihr Recht, um Asyl nachzusuchen, sowie Personen, die um Schutz in der EU nachsuchen, der Zugang zu einem Rechtsbeistand vorenthalten werden könnte;
11. befürchtet, dass eine Ausweitung der von FRONTEX koordinierten Maßnahmen auf See zu einer noch höheren Zahl von Todesopfern auf noch gefährlicheren Seewegen führen könnte; weist darauf hin, dass eine realistische Analyse der Migrationsströme auf einem globalen Ansatz beruhen muss, da eine auf einzelne Seewege beschränkte Analyse falsche Hinweise hinsichtlich der Trends liefern würde;
12. hebt die Tatsache hervor, dass bei Rettungsmaßnahmen und der Unterstützung von schutzsuchenden Personen oder Asylbewerbern besonderes Augenmerk auf Personen mit spezifischen Bedürfnissen, wie Kinder und Frauen gelegt werden muss, und vertritt daher die Auffassung, dass Ausbildungskurse von FRONTEX auch den Umgang mit besonderen Bedürfnissen zum Inhalt haben sollten;
13. fordert die Kommission auf klarzustellen, in welchem Umfang Informationen, die im Rahmen des so genannten „gemeinsamen Informationsbildes des Grenzvorbereichs“ gesammelt worden sind, afrikanischen oder anderen Regierungen zur Verfügung gestellt werden;
14. befürchtet, dass Drittstaatsangehörige nicht über angemessene Mittel verfügen könnten, um zu überwachen, ob sie betreffende personenbezogene Daten, die in dem geplanten „System der Systeme“ der EU gesammelt werden, im Einklang mit den Grundsätzen der in der EU anzuwendenden Datenschutzvorschriften verarbeitet werden; fordert die Kommission auf klarzustellen, in welchem Umfang personenbezogene Daten den Behörden von Drittländern zur Verfügung gestellt werden sollen;
15. fordert die Kommission auf klarzustellen, in welchem Umfang die unter Phase 1 Schritt 3 von EUROSUR genannte logistische Unterstützung benachbarter Drittländer bei der Grenzüberwachung erfolgen soll.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
7.10.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
26 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alessandro Battilocchio, Thijs Berman, Josep Borrell Fontelles, Danutė Budreikaitė, Nirj Deva, Alexandra Dobolyi, Beniamino Donnici, Fernando Fernández Martín, Juan Fraile Cantón, Alain Hutchinson, Romana Jordan Cizelj, Filip Kaczmarek, Glenys Kinnock, Maria Martens, José Javier Pomés Ruiz, Toomas Savi, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Anna Záborská |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Fiona Hall, Miguel Angel Martínez Martínez, Manolis Mavrommatis, Anne Van Lancker, Renate Weber, Gabriele Zimmer |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Catherine Boursier |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
5.11.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
40 2 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Alvaro, Catherine Boursier, Emine Bozkurt, Philip Bradbourn, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Maddalena Calia, Giusto Catania, Jean-Marie Cavada, Carlos Coelho, Gérard Deprez, Bárbara Dührkop Dührkop, Armando França, Urszula Gacek, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Roland Gewalt, Jeanine Hennis-Plasschaert, Lívia Járóka, Ewa Klamt, Magda Kósáné Kovács, Henrik Lax, Roselyne Lefrançois, Baroness Sarah Ludford, Viktória Mohácsi, Javier Moreno Sánchez, Rareş-Lucian Niculescu, Athanasios Pafilis, Maria Grazia Pagano, Martine Roure, Sebastiano Sanzarello, Inger Segelström, Csaba Sógor, Søren Bo Søndergaard, Vladimir Urutchev, Ioannis Varvitsiotis, Manfred Weber, Renate Weber, Tatjana Ždanoka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Marco Cappato, Genowefa Grabowska, Ona Juknevičienė, Jean Lambert, Marian-Jean Marinescu, Antonio Masip Hidalgo |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Fernand Le Rachinel |
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