BERICHT über den Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
11.11.2008 - (KOM(2008)0179 – C6‑0163/2008 – 2008/0069(COD)) - ***I
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatter: Jan Andersson
Verfasserin der Stellungnahme (*):
Ramona Nicole Manescu, Ausschuss für Kultur und Bildung
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 47 der Geschäftsordnung
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
(KOM(2008)0179 – C6‑0163/2008 – 2008/0069(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0179),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2, Artikel 149 Absatz 4 und Artikel 150 Absatz 4 des EG‑Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6‑0163/2008),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschuss für Kultur und Bildung (A6‑0438/2008),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Empfehlung Titel | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
über den Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung |
über den Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung |
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Empfehlung Erwägung 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(1) Der Übergang zu einem wissensbasierten Wirtschaftsraum (Europäischer Rat, Tagung von Lissabon im Jahr 2000) erfordert die Modernisierung und kontinuierliche Verbesserung der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung (im Folgenden „Berufsbildung“ genannt), damit diese Systeme angesichts des raschen Wandels von Wirtschaft und Gesellschaft zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, der sozialen Eingliederung und des Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle beitragen können. |
(1) Der Übergang zu einem wissensbasierten Wirtschaftsraum (Europäischer Rat, Tagung von Lissabon im Jahr 2000) erfordert die Modernisierung und kontinuierliche Verbesserung der Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung (im Folgenden „Berufsbildung“ genannt), damit diese Systeme angesichts des raschen Wandels von Wirtschaft und Gesellschaft zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, der sozialen Eingliederung und des Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle, einschließlich benachteiligter Menschen, beitragen können. |
Begründung | |
In der Europäischen Union muss dafür Sorge getragen werden, dass jedwede Form der Diskriminierung bekämpft wird. | |
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Empfehlung Erwägung 4 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(4) Im Anschluss an die Entschließung des Rates zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung („Kopenhagen-Prozess“) und als Ergebnis der engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern, den EFTA/EWR-Ländern und den Kandidatenländern im prioritären Bereich der Qualitätssicherung wurde – auf Basis der bisherigen Erfahrungen und bewährter Verfahren der beteiligten Länder – ein gemeinsamer europäischer Rahmen für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (Common Quality Assurance Framework, im Folgenden „CQAF“ genannt) entwickelt. |
(4) Im Anschluss an die Entschließung des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung („Kopenhagen-Prozess“) und als Ergebnis der engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern, den EFTA/EWR-Ländern und den Kandidatenländern im prioritären Bereich der Qualitätssicherung wurde – auf Basis der bisherigen Erfahrungen und bewährter Verfahren der beteiligten Länder – ein gemeinsamer europäischer Rahmen für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (Common Quality Assurance Framework, im Folgenden „CQAF“ genannt) entwickelt. |
Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Empfehlung Erwägung 5 | |
Betrifft nicht die deutsche Fassung. |
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Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Empfehlung Erwägung 7 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(7) Mit dem europäischen Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (European Network on Quality Assurance in Vocational Education and Training, im Folgenden „ENQA-VET“ genannt) wurde eine geeignete europäische Plattform für die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates aus dem Jahr 2004 und des Helsinki-Kommuniqués geschaffen, die eine nachhaltige länderübergreifende Zusammenarbeit ermöglicht. |
(7) Das europäische Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (European Network for Quality Assurance in Vocational Education and Training) schuf eine europäische Plattform, die eine geeignete Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates aus dem Jahr 2004 und des Helsinki-Kommuniqués ermöglichte und die nachhaltige Zusammenarbeit unter den Ländern erleichterte. |
Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Empfehlung Erwägung 8 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(8) Im Jahr 2006 wurde im Helsinki-Kommuniqué hervorgehoben, dass – wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2004 zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung beschrieben – auf Basis der CQAF-Grundsätze gemeinsame, speziell für die Berufsbildung konzipierte europäische Instrumente weiterentwickelt und angewandt werden müssen, um die Qualitätsverbesserung sowie eine breitere Teilnahme am ENQA-VET zu fördern. |
(8) Im Jahr 2006 wurde im Helsinki-Kommuniqué hervorgehoben, dass – wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2004 zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung beschrieben – auf Basis der CQAF-Grundsätze gemeinsame, speziell für die Berufsbildung konzipierte europäische Instrumente weiterentwickelt und angewandt werden müssen, um die Qualitätsverbesserung sowie eine breitere Teilnahme am europäischen Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung zu fördern. |
Änderungsantrag 7 Vorschlag für eine Empfehlung Erwägung 11 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(11) Der Bezugsrahmen sollte in der Berufsbildung sowohl auf System- als auch auf Anbieterebene zum Einsatz kommen. Er sollte auf einem systemabhängigen Qualitätskonzept basieren, das alle relevanten Ebenen und Akteure abdeckt und untereinander in Beziehung setzt, und sein Schwerpunkt sollte auf der Qualitätsüberwachung und ‑verbesserung liegen, wofür durch Messungen gestützte interne und externe Evaluierungen, Überprüfungen und Verbesserungsverfahren zum Einsatz kommen sollten. Der Rahmen sollte die Grundlage für die Weiterentwicklung der Berufsbildung mittels Zusammenarbeit auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene bilden. |
(11) Der Bezugsrahmen sollte in der Berufsbildung auf System-, Anbieter- und Qualifizierungsebene zum Einsatz kommen. Er sollte auf einem systemabhängigen Qualitätskonzept basieren, das alle relevanten Ebenen und Akteure abdeckt und untereinander in Beziehung setzt. Der Schwerpunkt des Bezugsrahmens sollte auf der Qualitätsüberwachung und ‑verbesserung liegen, in dem durch Messungen und qualitative Analysen gestützte interne und externe Evaluierungen, Überprüfungen und Verbesserungsverfahren zum Einsatz kommen sollten. Der Rahmen sollte die Grundlage für die Weiterentwicklung der Berufsbildung mittels Zusammenarbeit auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene bilden. |
Änderungsantrag 8 Vorschlag für eine Empfehlung Erwägung 12 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
. |
(12a) Die vorliegende Empfehlung bietet einen Rahmen für Erkennung, Förderung und Austausch bewährter Verfahren nicht nur auf nationaler, sondern auch auf lokaler und regionaler Ebene in allen relevanten Netzwerken einschließlich des europäischen Netzes für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung |
Änderungsantrag 9 Vorschlag für eine Empfehlung Erwägung 13 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(13) In dieser Empfehlung sollten die „Gemeinsamen Grundsätze für die Qualitätssicherung in der Hochschul- und Berufsbildung“ berücksichtigt werden, die in Anhang 3 der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (im Folgenden „EQR“ genannt) enthalten sind, d. h. der Bezugsrahmen sollte zur Umsetzung des EQR beitragen. Ferner sollte er auch die Anwendung der anderen relevanten europäischen Instrumente, etwa des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) und der gemeinsamen europäischen Grundsätze für die Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen, unterstützen. |
(13) In dieser Empfehlung werden die „Gemeinsamen Grundsätze für die Qualitätssicherung in der Hochschul- und Berufsbildung“ berücksichtigt, die in Anhang 3 der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (nachstehend "EQR" genannt) enthalten sind. Der Bezugsrahmen sollte daher zur Umsetzung des EQR beitragen, insbesondere der Qualität der Zertifizierung von Lernergebnissen. Ferner sollte er auch die Anwendung der anderen relevanten europäischen Instrumente, etwa des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) und der gemeinsamen europäischen Grundsätze für die Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen, unterstützen. |
Änderungsantrag 10 Vorschlag für eine Empfehlung Erwägung 14 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(14) Die Empfehlung entspricht dem Subsidiaritätsprinzip (Artikel 5 EG-Vertrag), da sie das Tätigwerden der Mitgliedstaaten dadurch unterstützt und ergänzt, dass sie ihnen eine engere Zusammenarbeit ermöglicht, um die Transparenz der Berufsbildung zu erhöhen sowie die Mobilität und das lebenslange Lernen zu fördern. |
(14) In Anbetracht ihres nicht verbindlichen Charakters entspricht diese Empfehlung dem Subsidiaritätsprinzip (Artikel 5 EG-Vertrag), da sie das Tätigwerden der Mitgliedstaaten dadurch unterstützt und ergänzt, dass sie ihnen eine engere Zusammenarbeit ermöglicht, um die Transparenz der Berufsbildung zu erhöhen sowie die Mobilität und das lebenslange Lernen zu fördern. Sie sollte im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis umgesetzt werden. Die Empfehlung entspricht ferner dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach diesem Artikel, da sie nationale Qualitätssicherungssysteme weder ersetzt noch definiert. Der Bezugsrahmen schreibt kein spezifisches Qualitätssystem bzw. -konzept vor, sondern beinhaltet gemeinsame Grundsätze, Qualitätskriterien, als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren und Indikatoren, die die Bewertung und Verbesserung der bestehenden Systeme und des bestehenden Bildungsangebots unterstützen können. |
Änderungsantrag 11 Vorschlag für eine Empfehlung Erwägung 15 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(15) Die Empfehlung entspricht ferner dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da sie nationale Qualitätssicherungssysteme weder ersetzt noch definiert. Der Bezugsrahmen schreibt kein spezifisches Qualitätssystem bzw. ‑konzept vor, sondern beinhaltet gemeinsame Grundsätze, Qualitätskriterien, als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren und Indikatoren, die die Bewertung und Verbesserung der bestehenden Systeme und des bestehenden Bildungsangebots unterstützen können. |
(15) Die in Anhang 2 dieser Empfehlung vorgeschlagenen Referenzindikatoren sollen die Evaluierung und Qualitätsverbesserung der Berufsbildungssysteme und/oder Berufsbildungsanbieter entsprechend den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten unterstützen und als ein Instrumentarium dienen, aus dem die verschiedenen Anwender die Indikatoren auswählen können, die ihrer Ansicht nach am ehesten den Anforderungen ihres Qualitätssicherungssystems entsprechen. Sie sollten sich in Art und Zweck von den Indikatoren und Benchmarks in der Schlussfolgerung des Rates vom 25. Mai 2007 über einen kohärenten Indikator- und Benchmark-Rahmen zur Beobachtung der Fortschritte bei der Erreichung der Lissabon-Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung1 unterscheiden. |
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1 ABl. C 311 vom 21.12.2007, S. 13. |
Änderungsantrag 12 Vorschlag für eine Empfehlung Erwägung 15 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(15a) Der Europäische Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung könnte, falls er von den Mitgliedstaaten genutzt und weiterentwickelt wird, diesen helfen, ihre Berufsbildungssysteme weiter zu verbessern und auszubauen, Strategien für das lebenslange Lernen zu unterstützen, die Integration in den europäischen Arbeitsmarkt und die Umsetzung des HEQR vorantreiben und eine Kultur der Qualitätsverbesserung auf allen Ebenen fördern, unter Achtung der ausgesprochenen Vielfalt der nationalen Bildungssysteme. |
Änderungsantrag 13 Vorschlag für eine Empfehlung Erwägung 15 b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(15b) Mit dieser Empfehlung sollte ein Beitrag zur Modernisierung des Bildungs- und Ausbildungssystems, zur Effizienzsteigerung durch den Kampf gegen den Ausbildungsabbruch, zur Verbesserung des Austauschs zwischen den Bereichen Bildung, Ausbildung und Beschäftigung, zur engeren Verknüpfung von formalen, nicht formalen und informellen Lernerfahrungen sowie zur Förderung der Validierung des Erfahrungswissens geleistet werden. |
Änderungsantrag 14 Vorschlag für eine Empfehlung Empfehlung 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
1. den europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung, die Qualitätskriterien, die als Richtgrößen zu verstehenden Deskriptoren und die Referenzindikatoren (siehe Anhänge 1 und 2) zu nutzen und weiterzuentwickeln, um ihre Berufsbildungssysteme zu reformieren, zu verbessern und auszubauen, Strategien für lebenslanges Lernen sowie die Umsetzung des EQR zu unterstützen und eine Kultur der Qualitätsverbesserung auf allen Ebenen zu fördern; |
1. den europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung, die Qualitätskriterien, die als Richtgrößen zu verstehenden Deskriptoren und die Referenzindikatoren (wie in den Anhängen 1 und 2 aufgeführt und weiter beschrieben) zu nutzen und weiterzuentwickeln, um ihre Berufsbildungssysteme zu reformieren, zu verbessern und auszubauen, Strategien für lebenslanges Lernen sowie die Umsetzung des EQR und der Europäischen Qualitätscharta für Mobilität zu unterstützen sowie eine Kultur der Qualitätsverbesserung und der Innovation auf allen Ebenen zu fördern; besonderer Nachdruck sollte auf den Anschluss der Berufsbildung an die Hochschulbildung gelegt werden. |
Änderungsantrag 15 Vorschlag für eine Empfehlung Empfehlung 2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
2. bis zum Jahr 2010 jeweils ein nationales Konzept für die Umsetzung des europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung zu entwickeln, das – im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis – die Beteiligung der Sozialpartner sowie aller anderen relevanten Stakeholder vorsieht. Hierzu sollten einige gemeinsame Indikatoren für die Bewertung und Überwachung der Fortschritte und zur Unterstützung der Überprüfung festgelegt werden; |
2. spätestens 24 Monate nach der Annahme dieser Empfehlung jeweils ein Konzept zur Verbesserung der Qualitätssicherungssysteme auf nationaler Ebene, wo dies angemessen ist, und unter bestmöglicher Nutzung des europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung zu entwickeln, das – im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis – die Beteiligung der Sozialpartner, der regionalen und lokalen Behörden sowie aller anderen relevanten Stakeholder vorsieht. |
Änderungsantrag 16 Vorschlag für eine Empfehlung Empfehlung 3 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
3. sich – im Hinblick auf die Weiterentwicklung gemeinsamer Grundsätze, Referenzkriterien, Indikatoren, Leitlinien und Instrumente für die Qualitätsverbesserung in der Berufsbildung auf nationaler, regionaler bzw. lokaler Ebene – aktiv am ENQA-VET zu beteiligen; |
3. sich – im Hinblick auf die Weiterentwicklung gemeinsamer Grundsätze, Referenzkriterien, Indikatoren, Leitlinien und Instrumente für die Qualitätsverbesserung in der Berufsbildung auf nationaler, regionaler bzw. lokaler Ebene – aktiv am europäischen Netz „Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung“ zu beteiligen; |
Änderungsantrag 17 Vorschlag für eine Empfehlung Empfehlung 4 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
4. jeweils einen nationalen Bezugspunkt für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (Quality Assurance National Reference Point, im Folgenden „QANRP“ genannt) zu benennen, der die bestehenden relevanten Stellen zusammenführt und für die Einbindung der Sozialpartner und aller relevanten Stakeholder auf nationaler und regionaler Ebene sorgt, um ein angemessenes Follow-up der Initiativen und eine wirksame Informationsverbreitung zu gewährleisten. Die Bezugspunkte sollten |
4. einen nationale Bezugspunkt für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung, wo es diese noch nicht gibt, zu benennen, der mit den besonderen Strukturen und Erfordernissen jedes Mitgliedstaats verknüpft ist und der unter Beachtung der nationalen Traditionen, die bestehenden relevanten Stellen zusammenführt und für die Einbindung der Sozialpartner und aller betroffenen Akteure auf nationaler und regionaler Ebene sorgt, um die Überwachung der Initiativen und eine wirksame Informationsverbreitung zu gewährleisten. Die Bezugspunkte sollten |
– ein möglichst breites Spektrum von Stakeholdern über die Tätigkeiten des ENQA-VET informieren; |
– ein über die Tätigkeiten des in Absatz 3 genannten europäischen Netzes "Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung" informieren; |
– die Umsetzung des Arbeitsprogramms des ENQA-VET aktiv unterstützen; |
– die Umsetzung des Arbeitsprogramms des Netzes des europäischen Netzes "Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung" aktiv unterstützen; |
– konkrete Schritte einleiten, um die Weiterentwicklung des europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung im nationalen Kontext zu fördern; |
– konkrete Schritte einleiten, um die Weiterentwicklung des europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung im nationalen Kontext zu fördern; |
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– Selbstbewertung als ergänzendes und effektives Instrument der Qualitätssicherung unterstützen, das die Messung des Erfolgs und die Ermittlung von Bereichen ermöglicht, in denen Verbesserungen im Hinblick auf die Umsetzung des Arbeitsprogramms des Europäischen Netzes erzielt werden können; |
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– – den Stakeholdern den Zugang zur wirksamen Informationsverbreitung gewährleisten; |
Änderungsantrag 18 Vorschlag für eine Empfehlung Empfehlung 5 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
5. den Umsetzungsprozess alle drei Jahre einer Überprüfung zu unterziehen. Die Ergebnisse der nationalen Überprüfungen fließen in eine europäische Überprüfung ein, die von der Kommission veranlasst wird. |
5. den Umsetzungsprozess alle vier Jahre einer Überprüfung zu unterziehen – diese Überprüfung ist in alternierende Fortschrittsberichte der Mitgliedstaaten einzubeziehen, die im Kontext des künftigen strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung erstellt wird – auf der Grundlage von Referenzkriterien, die im Rahmen des europäischen Netzes „Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung“ in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegt werden. |
Änderungsantrag 19 Vorschlag für eine Empfehlung Intention 2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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2. die Rolle des ENQA-VET auszubauen, das durch konkrete Vorschläge und Initiativen zur Entwicklung der einschlägigen Politik beitragen soll; |
2. sich zusammen mit den Mitgliedstaaten am europäischen Netz "Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung" beteiligen und dieses fördern, das durch konkrete Vorschläge und Initiativen zur Entwicklung der einschlägigen Politik nach Bedarf beitragen soll; |
Änderungsantrag 20 Vorschlag für eine Empfehlung Intention 3 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
3. die auf Grundlage dieser Empfehlung von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zu überwachen und drei Jahre nach der Annahme dieser Empfehlung dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die bisherigen Erfahrungen sowie Schlussfolgerungen für die Zukunft vorzulegen, was erforderlichenfalls eine Überprüfung dieser Empfehlung mit einschließt. |
3. die Überwachung der Umsetzung dieser Empfehlung zu gewährleisten, indem sie dem Europäischen Parlament und dem Rat alle vier Jahre einen Bericht über die bisherigen Erfahrungen sowie Schlussfolgerungen für die Zukunft vorlegt, was erforderlichenfalls eine Überprüfung dieser Empfehlung in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und unter Beteiligung der verschiedenen Stakeholder miteinschließt; |
Änderungsantrag 21 Vorschlag für eine Empfehlung Intention 3 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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3a. auf der Grundlage des Berichts und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Bewertung der Umsetzung dieser Empfehlung und erforderlichenfalls ihre Überarbeitung vorzunehmen.. |
Änderungsantrag 22 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang I (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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EINLEITUNG ZU DEN ANHÄNGEN |
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In dieser Empfehlung wird die Annahme eines Qualitätssicherungs- und verbesserungszyklus für die Berufsbildung (Planung, Umsetzung, Evaluierung/Bewertung, Überprüfung oder Überarbeitung) vorgeschlagen, der auf ausgewählten Qualitätskriterien, Deskriptoren und Indikatoren beruhen und für das Qualitätsmanagement in der Berufsbildung sowohl auf System- als auch auf Anbieterseite gelten soll. Mit ihr sollen keine neuen Standards eingeführt werden, sondern es geht darum, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen und gleichzeitig die Vielfalt ihrer Ansätze zu bewahren. |
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Der Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung sollte vielmehr als ein Instrumentarium betrachtet werden, aus dem die verschiedenen Anwender die Deskriptoren und Indikatoren auswählen können, die ihnen am relevantesten für die Anforderungen ihres jeweiligen Qualitätssicherungssystems erscheinen. |
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Die vorgeschlagenen Deskriptoren (Anhang 1) und Indikatoren (Anhang 2) sind lediglich als Orientierungshilfe gedacht und können von den Anwendern des Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung im Einklang mit der Gesamtheit oder einem Teil ihrer Anforderungen und bestehenden Systeme ausgewählt und angewandt werden. |
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Sie können auf die berufliche Grundausbildung und/oder die berufliche Weiterbildung angewandt werden, abhängig von den einschlägigen individuellen Merkmalen des Berufsbildungssystems jedes Mitgliedstaats und der Art der Berufsbildungsanbieter. |
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Sie sind auf völlig freiwilliger Basis unter Berücksichtigung ihres potenziellen Mehrwert und im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten anzuwenden. Sie sollten weder als Benchmarks betrachtet werden, noch als ein Instrument, um über die Qualität und Effizienz der verschiedenen nationalen Systeme zu berichten oder diese zu vergleichen. Für die Qualitätsüberwachung dieser Systeme sind ausschließlich die Mitgliedstaaten verantwortlich. |
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Änderungsantrag 23 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 2 – Einleitung | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
In diesem Anhang werden gemeinsame Qualitätskriterien und als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren aufgeführt, die die Mitgliedstaaten gegebenenfalls bei der Umsetzung des Bezugsrahmens unterstützen sollen. |
In diesem Anhang werden gemeinsame Qualitätskriterien und als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren vorgeschlagen, die als angemessen erachtet werden, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Bezugsrahmens zu unterstützen. |
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Änderungsantrag 24 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 1 – Qualitätskriterien: Die Planung basiert auf einer gemeinsamen strategischen Sichtweise der relevanten Stakeholder und umfasst explizite Ziele, Maßnahmen und Indikatoren. Deskriptoren (Richtgrößen) auf Ebene der Berufsbildungsanbieter - Satz 8 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Die Anbieter haben eine explizite und transparente „Charta“ für die Lernenden festgelegt und ein Qualitätsmanagementsystem eingerichtet. |
Die Anbieter haben ein explizites und transparentes Qualitätssystem festgelegt. |
Änderungsantrag 25 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 1 – Qualitätskriterien: Die Ergebnisse und Verfahren werden regelmäßig anhand von Messungen evaluiert. | |
Deskriptoren (Richtgrößen) auf Systemebene |
Deskriptoren (Richtgrößen) auf Ebene der Berufsbildungsanbieter |
Es wird eine Methodik für die (interne und externe) Evaluierung aufgestellt. |
Gemäß den jeweiligen nationalen/regionalen Regelungen/ Bezugsrahmen oder auf Initiative der Berufsbildungsanbieter werden regelmäßig Selbstbewertungen durchgeführt. |
Die Einbindung der relevanten Stakeholder in den Überwachungs- und Evaluierungsprozess wird vereinbart und genau beschrieben. |
Die Evaluierungen und Überprüfungen decken Verfahren und Bildungsergebnisse ab und umfassen u. a. Bewertungen der Kundenzufriedenheit und der Leistungen des Personals. |
Die nationalen/regionalen Standards und Verfahren zur Qualitätssicherung und -verbesserung sind relevant und entsprechen den Bedürfnissen im betreffenden Bereich. |
Zu den Evaluierungen und Überprüfungen werden geeignete, wirksame Mechanismen zur Einbindung interner und externer Stakeholder (z. B. Manager, Lehrkräfte, Lernende, Eltern, Arbeitgeber, Sozialpartner, lokale Behörden) herangezogen. |
Die Systeme sehen Selbstbewertungen und externe Überprüfungen vor. |
Um das wechselseitige Lernen und die Verbesserung der Leistungen zu unterstützen, werden Benchmarks und Vergleichsindikatoren angewandt. |
Es werden Frühwarnsysteme eingerichtet. |
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Leistungsindikatoren werden angewandt. |
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Es erfolgen relevante, regelmäßige und kohärente Datenerhebungen zur Erfolgsmessung und zur Ermittlung von Bereichen, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Geeignete Methoden zur Datenerhebung werden festgelegt (z. B. Fragebögen und Indikatoren/Maße). |
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Geänderter Text | |
Deskriptoren (Richtgrößen) auf Systemebene |
Deskriptoren (Richtgrößen) auf Ebene der Berufsbildungsanbieter |
Es wird eine Methodik für die (interne und externe) Evaluierung aufgestellt. |
Gemäß den jeweiligen nationalen/regionalen Regelungen/ Bezugsrahmen oder auf Initiative der Berufsbildungsanbieter werden regelmäßig Selbstbewertungen durchgeführt. |
Die Einbindung der relevanten Stakeholder in den Überwachungs- und Evaluierungsprozess wird vereinbart und genau beschrieben. |
Die Evaluierungen und Überprüfungen decken Verfahren und Bildungsergebnisse ab und umfassen u. a. Bewertungen der Zufriedenheit der Lernenden und der Leistungen und der Zufriedenheit des Personals. |
Die nationalen/regionalen Standards und Verfahren zur Qualitätssicherung und -verbesserung sind relevant und entsprechen den Bedürfnissen im betreffenden Bereich. |
Zu den Evaluierungen und Überprüfungen werden geeignete und wirksame Mechanismen zur Einbindung interner und externer Stakeholder herangezogen. |
Die Systeme sehen Selbstbewertungen und gegebenenfalls interne und externe Überprüfungen vor. |
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Es werden Frühwarnsysteme eingerichtet. |
Es werden Frühwarnsysteme eingerichtet. |
Leistungsindikatoren werden angewandt. |
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Es erfolgen relevante, regelmäßige und kohärente Datenerhebungen zur Erfolgsmessung und zur Ermittlung von Bereichen, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Geeignete Methoden zur Datenerhebung werden festgelegt (z. B. Fragebögen und Indikatoren/Maße). |
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Änderungsantrag 26 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 1 – Qualitätskriterien: Review – Indicative descriptors at system level – sentence 2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Die Prozesse werden fortlaufend überprüft, und es werden Aktionspläne für Veränderungen aufgestellt. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt. |
Die Prozesse werden regelmäßig überprüft, und es werden Aktionspläne für Veränderungen aufgestellt. Die Systeme werden entsprechend angepasst. |
Änderungsantrag 27 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 1 – Qualitätskriterien: Überprüfung – Indicative descriptors at system level – Satz 3 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Um das wechselseitige Lernen unter Berufsbildungsanbietern zu fördern, wird Benchmarking unterstützt. |
entfällt |
Änderungsantrag 28 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 1 – Qualitätskriterien: Überprüfung - Deskriptoren (Richtgrößen) auf Ebene der Berufsbildungsanbieter - Satz 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Das von den Lernenden eingeholte Feedback zu ihrem Lernumfeld und den gewonnenen Erfahrungen wird zusammengetragen und für andere Maßnahmen genutzt. |
Das Feedback der Lernenden wird zu ihrer individuellen Lernerfahrung sowie zum Lern- und Unterrichtsumfeld eingeholt. Gemeinsam mit dem Feedback der Lehrenden wird es für andere Maßnahmen genutzt. |
Änderungsantrag 29 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 2 – Titel und Einleitung | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
REFERENZINDIKATOREN FÜR DIE QUALITÄT DER BERUFSBILDUNG |
AUSGEWÄHLTE REFERENZINDIKATOREN FÜR DIE BEWERTUNG DER QUALITÄT DER BERUFSBILDUNG |
Dieser Anhang enthält eine umfassende Aufstellung von Indikatoren, die die Evaluierung, Überwachung und qualitative Verbesserung der Berufsbildungssysteme bzw. der Berufsbildungsanbieter unterstützen sollen. Diese Indikatoren werden im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit auf bilateraler und/oder multilateraler Ebene auf Grundlage europäischer Daten und nationaler Register weiterentwickelt. |
Dieser Anhang schlägt eine umfassende Aufstellung von Indikatoren vor, die dazu verwendet werden können, die Evaluierung, Überwachung und qualitative Verbesserung der Berufsbildungssysteme bzw. der Berufsbildungsanbieter zu unterstützen. Diese Indikatoren werden im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit auf bilateraler und/oder multilateraler Ebene auf Grundlage europäischer Daten und nationaler Register weiterentwickelt. |
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In Bezug auf ihre Natur und Zielsetzung sollten sie von den Indikatoren und Benchmarks unterschieden werden, auf die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Mai 2007 betreffend einen kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung* Bezug genommen wird |
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Darüber hinaus enthält die Tabelle der Indikatoren keine aggregierten Indikatoren auf nationaler Ebene in Fällen, wenn diese nicht vorhanden oder schwer zu beschaffen sind. Die Aggregation solcher Indikatoren auf nationaler Ebene kann in einer späteren Phase auf der Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem europäischen Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung durchgeführt werden. |
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* ABl. C 311 vom 21.12.2007, S. 13 |
Änderungsantrag 30 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 2 – Spalte "Anwendung auf" | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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Spalte entfällt |
Änderungsantrag 31 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 2 – Indikator Nr. 3 – Strategischer Zweck – Unterabsatz 2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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Betrifft nicht die deutsche Fassung |
Änderungsantrag 32 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 2 – Indikator Nr. 4 – Unterabsatz 2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen/abgebrochenen Berufsbildungsgänge (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien) |
Anzahl der Personen, die Berufsbildungsgänge (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien) erfolgreich abgeschlossen/abgebrochen haben. |
Änderungsantrag 33 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 2– Indikator Nr. 4 – Strategischer Zweck – Unterabsatz 4 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots, u. a. für sozial benachteiligte Gruppen |
Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots, u. a. für benachteiligte Gruppen. |
Änderungsantrag 34 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 2 – Indikator Nr. 5 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
a) berufliche Situation der Absolventen 6/12/36 Monate nach Abschluss des Berufsbildungsgangs (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien) |
a) berufliche Situation der Absolventen zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Abschluss des Berufsbildungsgangs (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien) und unter Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer. |
Änderungsantrag 35 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 2 – Indikator Nr. 5 – Buchstabe b | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
b) Anteil der Absolventen von Berufsbildungsgängen, die 6/12/36 Monate nach ihrem Abschluss erwerbstätig sind (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien) |
b) berufliche Situation der Absolventen zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Abschluss des Berufsbildungsgangs (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien) |
Änderungsantrag 36 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 2 – Indikator 5 – Strategischer Zweck – Unterabsatz 3 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots, u. a. für sozial benachteiligte Gruppen |
Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots, u. a. für benachteiligte Gruppen. |
Änderungsantrag 37 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 2 – Indikator 6 – Strategischer Zweck – Unterabsatz 3 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots, u. a. für sozial benachteiligte Gruppen |
Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots, u. a. für benachteiligte Gruppen. |
Änderungsantrag 38 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 2 – Indikator 8 – Strategischer Zweck – Unterabsätze 2 und 3 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Verbesserung des Zugangs sozial benachteiligter Gruppen zur Berufsbildung |
Verbesserung des Zugangs benachteiligter Gruppen zur Berufsbildung |
Unterstützung eines an die Anforderungen sozial benachteiligter Gruppen angepassten Berufsbildungsangebots |
Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots für benachteiligte Gruppen |
Änderungsantrag 39 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 2 – Indikator 9 - Buchstabe b | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
b) Belege für den Nutzen dieser Programme |
b) Belege für die Wirksamkeit dieser Programme |
Änderungsantrag 40 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 2 – Indikator 10 - Buchstabe b | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
b) Belege für den Nutzen dieser Programme |
b) Belege für die Wirksamkeit dieser Programme |
Änderungsantrag 41 Vorschlag für eine Empfehlung Anhang 2 – Indikator 10 - Strategischer Zweck – Unterabsatz 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung, unter Einbindung sozial benachteiligter Gruppen |
Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung, unter Einbindung benachteiligter Gruppen |
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (7.10.2008)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
(KOM(2008)0179 – C6‑0163/2008 – 2008/0069(COD))
Verfasserin der Stellungnahme (*): Ramona Nicole Mănescu
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 47 der Geschäftsordnung
KURZE BEGRÜNDUNG
A. KURZE ZUSAMMENFASSUNG DES VORSCHLAGS
Die Berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) stellt ein wichtiges Instrument dar, das den europäischen Bürgern Fähigkeiten, Wissen und Kompetenzen an die Hand gibt, die sie auf dem Arbeitsmarkt und in einer wissensbasierten Gesellschaft benötigen.
Gemäß der Kopenhagener Erklärung wird eines der Hauptziele, die über die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung verfolgt werden sollen, darin bestehen, die Zusammenarbeit im Bereich Qualitätssicherung zu verstärken, und zwar insbesondere in Bezug auf den Austausch von Modellen und Methoden sowie in Bezug auf die Festlegung von gemeinsamen Kriterien und Grundsätzen für die Qualitätssicherung in der Beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Ziel der vorgeschlagenen Empfehlung ist die Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung. Dieses Instrument soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, auf der Grundlage gemeinsamer europäischer Referenzen ihre Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung (im Folgenden Berufsbildung genannt) kontinuierlich zu verbessern und diesen Prozess zu überwachen.
Es wird empfohlen, dass die Mitgliedstaaten die Nutzung des Bezugsrahmens fördern, um eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Berufsbildung zu erreichen, und dass sie den Rahmen weiterentwickeln. Ferner wird empfohlen, den Bezugsrahmen dafür zu nutzen, eine integrative Zusammenarbeit und das wechselseitige Lernen im Rahmen des ENQA-VET (Europäisches Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung) zu fördern, die nationalen Bezugspunkte für die Qualitätssicherung auszubauen und weiterzuentwickeln und die Anwendung des Rahmens – im Hinblick auf eine eventuelle Überprüfung der Empfehlung fünf Jahre nach ihrer Annahme – zu überwachen.
B. ANMERKUNGEN DER VERFASSERIN DER STELLUNGNAHME
Die Hauptfunktion des europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung besteht darin, gemeinsame länderübergreifende Referenzen festzulegen, anhand derer die Mitgliedstaaten und die Stakeholder die Wirksamkeit ihres Berufsbildungsangebots und ihrer Qualitätsmanagementverfahren dokumentieren, weiterentwickeln, überwachen, evaluieren und verbessern können.
Die Verfasserin der Stellungnahme möchte betonen, dass ebenfalls die Notwendigkeit besteht, im Bereich des formalen und informellen Lernens einen ergänzenden Ansatz zu konzipieren, um den Ausbildungsprozess besser auf die Bedarfssituation am Arbeitsmarkt ausrichten zu können. Daher sind die Strategien des lebenslangen Lernens und zur Förderung von Mobilität von zentraler Bedeutung, um die Beschäftigungsfähigkeit, die aktive Teilnahme am öffentlichen Leben, die Teilhabe an der Gesellschaft und die persönliche Entwicklung des Einzelnen zu fördern.
Die Verfasserin der Stellungnahme möchte ferner darauf verweisen, dass eines der Ziele dieses Bezugsrahmens in der Entwicklung engerer Verknüpfungen zwischen den nationalen Systemen besteht. Deswegen ist es sehr wichtig, dass bestehende bewährte Verfahren nicht nur auf nationaler, sondern auch auf regionaler und lokaler Ebene überprüft und ausgetauscht werden.
Die Verfasserin der Stellungnahme ist ebenfalls der Auffassung, dass ein gut funktionierender nationaler Ansatz für die Anwendung des Europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung voraussetzt, dass eine Reihe von gemeinsamen Indikatoren für die Bewertung und Überwachung der Fortschritte und zur Unterstützung der Überprüfung festgelegt werden; ferner müssten eine ganze Palette von Grundsätzen, Methoden, Aktionen, Maßnahmen und Instrumenten zur Verbesserung der Qualität sowohl auf Systemebene als auch auf der Ebene der Berufsbildungsanbieter festgeschrieben werden.
Ferner unterstreicht die Verfasserin der Stellungnahme, wie wichtig eine Förderung der Selbstbewertung als ein wichtiger Prozess für die Qualitätssicherung ist, da so Fortschritt gemessen und Schwachstellen bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms ENQA-VET ermittelt werden können.
Vor allem sind auch folgende Aspekte hervorzuheben:
– die Anwendung des europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist freiwillig;
– der Vorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der EU, da das Programm für lebenslanges Lernen (Leonardo da Vinci) ausdrücklich die Förderung gezielter Initiativen in diesem Bereich vorsieht und nur Kosten für die Überwachung bedacht werden müssen.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Empfehlung Erwägung 10 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(10) Der Bezugsrahmen sollte einen Qualitätssicherungs- und ‑verbesserungszyklus umfassen, der die Bereiche Planung, Umsetzung, Evaluierung/Bewertung und Überprüfung der Berufsbildung abdeckt und untermauert wird durch gemeinsame Qualitätskriterien, als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren und Indikatoren. Die Überwachungsverfahren, einschließlich einer Kombination von Mechanismen für die interne und externe Evaluierung, müssen von den Mitgliedstaaten gegebenenfalls näher definiert werden, um die Leistungsfähigkeit von Systemen, Prozessen und Verfahren sowie verbesserungsbedürftige Bereiche zu ermitteln. Außerdem sollte der Bezugsrahmen den Einsatz von Messinstrumenten vorsehen, um Erkenntnisse zur Wirksamkeit zu gewinnen. |
(10) Der Bezugsrahmen sollte einen Qualitätssicherungs- und ‑verbesserungszyklus umfassen, der die Bereiche Planung, Umsetzung, Evaluierung/Bewertung und Überprüfung der Berufsbildung abdeckt und untermauert wird durch gemeinsame Qualitätskriterien, als Richtgröße dienende Deskriptoren und Indikatoren. Die Überwachungsverfahren, einschließlich einer Kombination von Mechanismen für die interne und externe Evaluierung, müssen von den Mitgliedstaaten gegebenenfalls näher definiert werden, um die Leistungsfähigkeit von Systemen, Prozessen und Verfahren sowie verbesserungsbedürftige Bereiche zu ermitteln. Außerdem sollte der Bezugsrahmen den Einsatz von Messinstrumenten vorsehen, um Erkenntnisse zur Wirksamkeit zu gewinnen. Dabei ist es wichtig, dass die nationalen Qualitätsrahmen zumindest den in den Bezugsrahmen aufgenommenen Normen und Richtlinien für Qualitätskontrolle im berufsbildenden Unterricht der Mittelstufe gerecht werden. |
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Empfehlung Erwägung 12 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
. |
(12a) Die vorliegende Empfehlung bietet einen Rahmen für Erkennung, Förderung und Austausch bewährter Verfahren nicht nur auf nationaler, sondern auch auf lokaler und regionaler Ebene in allen relevanten Netzwerken einschließlich ENQA-VET. |
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Empfehlung Erwägung 15 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(15) Die Empfehlung entspricht ferner dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da sie nationale Qualitätssicherungssysteme weder ersetzt noch definiert. Der Bezugsrahmen schreibt kein spezifisches Qualitätssystem bzw. -konzept vor, sondern beinhaltet gemeinsame Grundsätze, Qualitätskriterien, als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren und Indikatoren, die die Bewertung und Verbesserung der bestehenden Systeme und des bestehenden Bildungsangebots unterstützen können. |
(15) Die Empfehlung entspricht ferner dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da sie nationale Qualitätssicherungssysteme weder ersetzt noch definiert. Der Bezugsrahmen schreibt kein spezifisches Qualitätssystem bzw. -konzept vor, sondern beinhaltet gemeinsame Grundsätze, Qualitätskriterien, als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren und Indikatoren, die die Bewertung und Verbesserung der bestehenden Systeme und des bestehenden Bildungsangebots unterstützen können. Der politische Handlungsspielraum in den Mitgliedstaaten bleibt dadurch erhalten, und gleichzeitig werden sie dem europäischen Rahmen gerecht. |
Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Empfehlung Empfehlung 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
1. den europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung, die Qualitätskriterien, die als Richtgrößen zu verstehenden Deskriptoren und die Referenzindikatoren (siehe Anhänge 1 und 2) zu nutzen und weiterzuentwickeln, um ihre Berufsbildungssysteme zu reformieren, zu verbessern und auszubauen, Strategien für lebenslanges Lernen sowie die Umsetzung des EQR zu unterstützen und eine Kultur der Qualitätsverbesserung auf allen Ebenen zu fördern; |
1. den europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung, die Qualitätskriterien, die als Richtgrößen zu verstehenden Deskriptoren und die Referenzindikatoren (siehe Anhänge 1 und 2) zu nutzen und weiterzuentwickeln, um ihre Berufsbildungssysteme zu reformieren, zu verbessern und auszubauen, Strategien für lebenslanges Lernen sowie die Umsetzung des EQR und der Europäischen Qualitätscharta für Mobilität zu unterstützen und eine Kultur der Qualitätsverbesserung auf allen Ebenen zu fördern; besonderer Nachdruck sollte auf den Anschluss des berufsbildenden Unterrichts an die Hochschulbildung gelegt werden; |
Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Empfehlung Empfehlung 2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
2. bis zum Jahr 2010 jeweils ein nationales Konzept für die Umsetzung des europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung zu entwickeln, das – im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis – die Beteiligung der Sozialpartner sowie aller anderen relevanten Stakeholder vorsieht. Hierzu sollten einige gemeinsame Indikatoren für die Bewertung und Überwachung der Fortschritte und zur Unterstützung der Überprüfung festgelegt werden; |
2. bis zum Jahr 2010 jeweils ein nationales Konzept für die Umsetzung des europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung zu entwickeln, das – im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis – die Beteiligung der Sozialpartner sowie aller anderen relevanten Stakeholder vorsieht. Hierzu sollten einige gemeinsame Indikatoren für die Bewertung und Überwachung der Fortschritte und zur Unterstützung der Überprüfung festgelegt werden, sowie eine Palette von Grundsätzen, Methoden, Aktionen, Maßnahmen und Instrumenten zur Verbesserung der Qualität sowohl auf Systemebene als auch auf der Ebene der Berufsbildungsanbieter; daher ist es auch von großer Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten untereinander mehr Vertrauen in die Qualität des berufsbildenden Unterrichts gewinnen, denn wo dieses Vertrauen herrscht, können Studierende problemlos einen Teil ihrer Studien im Ausland absolvieren, ohne dass dies auf Kosten der Anerkennung von Diplomen oder Bildungsniveaus geht. |
Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Empfehlung Empfehlung 4 – Spiegelstrich 3 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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– Selbstbewertung als ergänzendes und wirksames Instrument der Qualitätssicherung unterstützen, das die Messung des Erfolgs und die Ermittlung von Bereichen ermöglicht, in denen Verbesserungen im Hinblick auf die Umsetzung des Arbeitsprogramms des Europäischen Netzes erzielt werden können. |
Begründung | |
Es ist sehr wichtig, die Selbstbewertung als bedeutenden Prozess für die Qualitätssicherung zu unterstützen, um Erfolge zu messen und Bereiche zu ermitteln, in denen eine Verbesserung im Rahmen der Durchführung des Arbeitsprogramms des Europäischen Netzes erforderlich ist. Die Selbstbewertung wird ein ergänzendes und effektives Instrument der Qualitätssicherung darstellen, und sie wird von den Mitgliedstaaten und Stakeholdern regelmäßig durchgeführt, um die Effizienz ihrer Bestimmungen über die Berufsbildung und die Praktiken für Qualitätsmanagement zu verbessern. |
VERFAHREN
Titel |
Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
KOM(2008)0179 – C6-0163/2008 – 2008/0069(COD) |
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Federführender Ausschuss |
EMPL |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
CULT 24.4.2008 |
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Assoziierte(r) Ausschuss/Ausschüsse ‑ Datum der Bekanntgabe im Plenum |
19.6.2008 |
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Verfasser(-in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Ramona Nicole Mănescu 10.6.2008 |
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Prüfung im Ausschuss |
24.6.2008 |
10.9.2008 |
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Datum der Annahme |
7.10.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
17 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Ivo Belet, Marielle De Sarnez, Marie-Hélène Descamps, Věra Flasarová, Milan Gaľa, Lissy Gröner, Ruth Hieronymi, Mikel Irujo Amezaga, Manolis Mavrommatis, Ljudmila Novak, Dumitru Oprea, Doris Pack, Zdzisław Zbigniew Podkański, Christa Prets, Hannu Takkula, Thomas Wise |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen) |
Rolf Berend, Jaroslav Zvěřina |
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VERFAHREN
Titel |
Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2008)0179 – C6-0163/2008 – 2008/0069(COD) |
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Datum der Konsultation des EP |
9.4.2008 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
EMPL 24.4.2008 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
CULT 24.4.2008 |
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Assoziierte(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
CULT 19.6.2008 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Jan Andersson 6.5.2008 |
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Prüfung im Ausschuss |
10.9.2008 |
6.10.2008 |
4.11.2008 |
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Datum der Annahme |
5.11.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
41 1 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jan Andersson, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Jan Cremers, Proinsias De Rossa, Harald Ettl, Richard Falbr, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Joel Hasse Ferreira, Stephen Hughes, Karin Jöns, Sajjad Karim, Jean Lambert, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Jan Tadeusz Masiel, Elisabeth Morin, Juan Andrés Naranjo Escobar, Csaba Őry, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Pier Antonio Panzeri, Elisabeth Schroedter, José Albino Silva Peneda, Jean Spautz, Gabriele Stauner, Ewa Tomaszewska, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Françoise Castex, Anna Ibrisagic, Rumiana Jeleva, Patrizia Toia, Claude Turmes |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Giles Chichester, Viktória Mohácsi, Silvia-Adriana Ţicău |
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Datum der Einreichung |
11.11.2008 |
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