BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen
20.11.2008 - (14066/2008 – C6‑0384/2008 – 2005/0259(CNS)) - *
(Erneute Konsultation)
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Genowefa Grabowska
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen
(14066/2008 – C6‑0384/2008 – 2005/0259(CNS))
(Verfahren der Konsultation - erneute Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Textes des Ratsentwurfs (14066/2008),
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2005)0649),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 13. Dezember 2007[1],
– gestützt auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0384/2008),
– gestützt auf Artikel 51 und Artikel 55 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6‑0456/2008),
1. billigt den Text des Rates;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den zur Konsultation unterbreiteten Text entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P6_TA(2007)0620.
BEGRÜNDUNG
Die Berichterstatterin ist sehr erfreut darüber, dass nun endlich die überarbeitete Fassung der Verordnung über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen vorliegt, zu der das Europäische Parlament vor nahezu einem Jahr Stellung genommen hat. Es ist jedoch bedauerlich, dass wir und insbesondere die Unionsbürger so lange auf diesen Text warten mussten.
Durch diese Verordnung soll das Leben der Bürgerinnen und Bürger erleichtert werden. Angestrebt wird zunächst eine Vereinfachung der Verfahren zur Feststellung des Unterhaltsanspruchs. Demzufolge ist in der Verordnung vorgesehen, dass, nachdem die Entscheidung über die Unterhaltspflicht in einem Mitgliedstaat getroffen worden ist, sie für alle Mitgliedstaaten rechtsverbindlich sein wird. Mit der Verordnung wird auch ein funktionsfähiges System der Zusammenarbeit zwischen den Zentralen Behörden der Mitgliedstaaten eingerichtet, um den Gläubigern zu helfen, ihre Schulden beizutreiben.
Die Berichterstatterin begrüßt, dass das Europäische Parlament zu dem überarbeiteten Text erneut konsultiert worden ist, obwohl sie immer noch den Standpunkt vertritt, dass ein solch wichtiger Text gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsverfahrens hätte ausgearbeitet werden sollen.
Was den Inhalt angeht, so möchte die Berichterstatterin ihrer Ansicht Ausdruck verleihen, dass viele Anliegen des Europäischen Parlaments berücksichtigt worden sind (z. B. die Abschaffung des Exequaturverfahrens). Das endgültige Ergebnis, das nun vorliegt, ist ein Kompromiss, der ihre Unterstützung erhält. Die Berichterstatterin hat sich deshalb entschlossen, von der Einreichung von Änderungsanträgen abzusehen, damit der endgültige Text vor Ende des Jahres vorliegen kann. Dadurch würde sichergestellt, dass dieser Text den Unionsbürgern sobald als möglich zugute kommen könnte.
Die Berichterstatterin möchte jedoch hervorheben, dass eine Fortführung der Arbeiten zu den Vollstreckungsverfahren durch die Kommission notwendig ist. Sie war erfreut zu hören, dass diese Absicht besteht, und sie hegt wirklich die Hoffnung, dass die Bürger sobald als möglich davon profitieren können. Eine wirkungsvolle Vollstreckung ist doch der Schlüssel dafür, ein gemeinsames, harmonisiertes System der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen in der Europäischen Union zu garantieren.
VERFAHREN
Titel |
Kompetenzen und Zusammenarbeit im Bereich der Unterhaltspflichten |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
14066/2008 – C6-0384/2008 – KOM(2005)0649 – C6-0079/2006 – 2005/0259(CNS) |
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Datum der Konsultation des EP |
23.2.2006 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
LIBE 17.11.2008 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
JURI 17.11.2008 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
JURI 11.11.2008 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Genowefa Grabowska 1.6.2006 |
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Prüfung im Ausschuss |
5.11.2008 |
17.11.2008 |
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Datum der Annahme |
17.11.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
44 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Alvaro, Catherine Boursier, Emine Bozkurt, Kathalijne Maria Buitenweg, Maddalena Calia, Jean-Marie Cavada, Fabio Ciani, Carlos Coelho, Elly de Groen-Kouwenhoven, Panayiotis Demetriou, Gérard Deprez, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Claudio Fava, Armando França, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Jeanine Hennis-Plasschaert, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Stavros Lambrinidis, Roselyne Lefrançois, Baroness Sarah Ludford, Javier Moreno Sánchez, Maria Grazia Pagano, Martine Roure, Sebastiano Sanzarello, Inger Segelström, Vladimir Urutchev, Ioannis Varvitsiotis, Manfred Weber, Tatjana Ždanoka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Marco Cappato, Carlo Casini, Elisabetta Gardini, Monica Giuntini, Genowefa Grabowska, Luis Herrero-Tejedor, Sophia in ‘t Veld, Ona Juknevičienė, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Jörg Leichtfried, Nicolae Vlad Popa, Luca Romagnoli, Stefano Zappalà |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Inés Ayala Sender |
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Datum der Einreichung |
20.11.2008 |
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