BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

4.12.2008 - (KOM(2008)0732 – C6‑0393/2008 – 2008/2317(ACI))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Reimer Böge

Verfahren : 2008/2317(ACI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0474/2008
Eingereichte Texte :
A6-0474/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

(KOM(2008)0732 – C6‑0393/2008 – 2008/2317(ACI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0732 – C6‑0393/2008),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 26,

–   gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[2],

–   unter Hinweis auf die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommene Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zum Solidaritätsfonds,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6‑0474/2008),

1.  billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom xx. Dezember 2008

über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 26,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[2],

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)    Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds“ genannt) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von Katastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen.

(2)    Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der Fonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 1 Milliarde EUR in Anspruch genommen werden kann.

(3)    In der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds niedergelegt.

(4)    Zypern hat infolge einer Dürrekatastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt.

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 wird aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union ein Betrag in Höhe von 7 605 445 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen bereitgestellt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Straßburg am … Dezember 2008.

Im Namen des Europäischen Parlaments                  Im Namen des Rates

Der Präsident                                                             Der Präsident

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.06.2006, S. 1.
  • [2]  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

BEGRÜNDUNG

Die Kommission schlägt auf der Grundlage von Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 die Inanspruchnahme des Europäischen Solidaritätsfonds zugunsten von Zypern vor. Die IIV sieht vor, dass der Fond bis zu einer jährlichen Obergrenze von 1 Milliarde EUR in Anspruch genommen werden kann. Im Laufe des Jahres 2008 wurde bisher ein Betrag von insgesamt 273 191 197 EUR in Anspruch genommen, und zwar zugunsten des Vereinigten Königreichs (162 387 985 EUR), Griechenlands (89 769 009 EUR), Sloweniens (8 254 203 EUR) und Frankreichs (Guadeloupe und Martinique – 12 780 000 EUR).

Die Kommission hat einen Berichtigungshaushaltsplan (BH Nr. 11/2008) vorgelegt, um, wie in Nummer 26 der IIV vorgesehenen, die entsprechenden Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2008 einzusetzen.

Zypern hat im Anschluss an die Dürre, von der das Land im vergangenen Frühjahr heimgesucht wurde und die im April 2008 ihren Höhepunkt erreichte, einen Antrag auf Unterstützung aus dem Fonds gestellt. Nachdem die Kommission sich davon überzeugt hat, dass dieser Antrag die Förderkriterien der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 erfüllt, schlägt sie vor, den EU-Solidaritätsfonds in Höhe eines Betrags von insgesamt 7 605 445 EUR in Anspruch zu nehmen, der im Rahmen der Rubrik 3b des Finanzrahmens bereitgestellt werden soll. Dieser Betrag entspricht einer Kürzung der Zahlungsermächtigungen bei der Haushaltslinie 13 04 02 (Kohäsionsfonds – Rubrik 1b) in Höhe von 7 605 445 EUR.

Der Berichterstatter begrüßt, dass die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds in dem von der Kommission unterbreiteten VEBH 11/2008 als einziges Thema behandelt wird, und erinnert daran, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde, das Parlament und der Rat, in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 in einer gemeinsamen Erklärung zum Ausdruck gebracht haben, dass sie „die Zusage der Kommission [begrüßen], dass von nun an jeder Vorentwurf eines Berichtigungshaushaltsplans, der durch die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds erforderlich wird, einzig und allein diesem Zweck dienen wird“.

Gemäß Nummer 26 der IIV muss ein Trilog stattfinden, ehe die beiden Teile der Haushaltsbehörde ihre Zustimmung zur Inanspruchnahme des Fonds erteilen können. Aufgrund der Dringlichkeit des Berichtigungshaushaltsplans 11/2008 haben sich beide Teile der Haushaltsbehörde auf ein vereinfachtes Verfahren geeinigt.

Der Ausschuss für Regionalpolitik hat in einem diesem Bericht beigefügten Schreiben eine befürwortende Stellungnahme abgegeben.

Der entstandene Schaden und die von der Kommission vorgeschlagene Finanzhilfe lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

 

 

 

 

(in EUR)

 

Direktschaden

Schwellenwert

Betrag auf der Basis von 2,5%

Betrag auf der Basisvon 6%

 

Gesamtbetrag dervorgeschlagenen Finanzhilfe

 

Zypern/Dürre

176 150 000

84 673 000

2 116 825

5 488 620

7 605 445

Gesamtbetrag

 

 

 

 

7 605 445

Der Berichterstatter empfiehlt, den diesem Bericht beigefügten Beschlussvorschlag der Kommission zu billigen.

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG

Herrn

Reimer Böge

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

Betrifft:     Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds (KOM(2008)0732)

Sehr geehrter Herr Böge,

ich darf Ihnen mitteilen, dass seitens des Ausschusses für regionale Entwicklung keinerlei Einwände gegen die von der Kommission vorgeschlagene Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds und Bereitstellung von 7 605 445 EUR für Zypern gemäß den Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und der Verordnung Nr. 2012/2002 bestehen. Auf diese Weise können unnötige Verzögerungen bei der Billigung dieser Maßnahme, die der Haushaltsausschuss so bald wie möglich annehmen möchte, vermieden werden.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Gerardo Galeote

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.12.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

15

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Reimer Böge, Costas Botopoulos, Brigitte Douay, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Ville Itälä, Anne E. Jensen, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Margaritis Schinas, László Surján, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Marusya Ivanova Lyubcheva, Gianluca Susta