BERICHT über Wildnis in Europa

5.12.2008 - (2008/2210(INI))

Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Gyula Hegyi

Verfahren : 2008/2210(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0478/2008
Eingereichte Texte :
A6-0478/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu Wildnis in Europa

(2008/2210(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie)[1],

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Fauna‑Flora‑Habitat‑Richtlinie)[2],

–   unter Hinweis auf das ökologische Netz besonderer Schutzgebiete der Europäischen Union, das Netz Natura 2000, das durch die beiden genannten Richtlinien geschaffen wurde,

–   unter Hinweis auf die Ergebnisse der neunten Konferenz der Vertragsparteien (COP 9) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt,

–   unter Hinweis auf den Bericht Nr. 3/2008 der Europäischen Umweltagentur (EUA) über die Rahmenbedingungen für Waldökosysteme und deren nachhaltige Nutzung,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6‑0478/2008),

A. in der Erwägung, dass der wirksame Schutz und, soweit notwendig, die Wiederherstellung der letzten europäischen Wildnisgebiete entscheidend dazu beitragen, dem Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 Einhalt zu gebieten,

B.  in der Erwägung, dass das Ziel, dem Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 Einhalt zu gebieten, nicht erreicht werden wird und dass die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Verlusts an biologischer Vielfalt und des Rückgangs der Ökosystemleistungen bereits spürbar sind,

C. in der Erwägung, dass die Europäische Union auf den bislang erzielten Erfolgen wie Natura 2000 aufbauen und einen neuen, erheblich verstärkten und ambitionierten Rahmen der Politik für die biologische Vielfalt in der Zeit nach 2010 schaffen sollte,

D. in der Erwägung, dass die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna‑Flora‑Habitat‑Richtlinie einen stabilen und funktionierenden Rahmen für den Schutz der Natur vor schädlichen Entwicklungen, u.a. in Wildnisgebieten, vorgeben,

E.  in der Erwägung, dass die Ziele der Politik der Europäischen Union zum Schutz der biologischen Vielfalt sowie die Ziele der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna‑Flora‑Habitat‑Richtlinie bisher in keiner Weise angemessen in Politikbereiche wie zum Beispiel Landwirtschaft, regionale Entwicklung, Energie oder Verkehr einbezogen worden sind,

F.  in der Erwägung, dass viele Wildnisgebiete als umfangreiche Kohlenstoffspeicher fungieren, deren Schutz für die biologische Vielfalt und für den Klimaschutz wichtig ist,

G. in der Erwägung, dass die Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die biologische Vielfalt insbesondere für diejenigen Wildnisgebiete gefährlich sind, in denen es nicht möglich ist, solche Arten früh auszumachen, und in denen möglicherweise erheblicher ökologischer und wirtschaftlicher Schaden entsteht, bevor Maßnahmen ergriffen werden können,

Definition und Bestandsaufnahme

1.  fordert die Kommission auf, den Begriff „Wildnis“ zu definieren; vertritt die Auffassung, dass die Definition verschiedene Aspekte wie Ökosystemleistungen, Schutzwert, Klimawandel und nachhaltige Nutzung umfassen sollte;

2.  fordert die Kommission auf, die EUA und andere einschlägige europäische Institutionen damit zu beauftragen, eine Bestandsaufnahme der letzten Wildnisgebiete Europas durchzuführen, um die gegenwärtige Verteilung, die biologische Vielfalt in verschiedenen Gebieten und die Fläche noch unberührter Gebiete sowie auch jene Gebiete, in denen nur minimale menschliche Aktivität stattfindet (und die in größere Lebensraumtypen wie Wald, unberührte Binnengewässer und unberührte Seegebiete unterteilt werden können), zu erfassen;

3.  fordert die Kommission auf, eine Studie über den Wert und den Nutzen des Wildnisschutzes durchzuführen, in deren Rahmen insbesondere die Themen Ökosystemleistungen, biologische Vielfalt in Wildnisgebieten, Klimawandel und nachhaltiger Naturtourismus untersucht werden sollten;

Entwicklung von Wildnisgebieten

4.  fordert die Kommission auf, eine mit der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Einklang stehende EU-Strategie für den Schutz der Wildnis zu entwickeln, in der ein Ökosystem-Ansatz verfolgt, bedrohte Arten und Biotope bestimmt und Prioritäten festgelegt werden;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Wildnisgebiete auszuweisen; betont, dass besondere Fördermittel bereitgestellt werden müssen, um die Zerschneidung von Lebensräumen zu verhindern, Wildnisentwicklungsgebiete sorgfältig zu verwalten, Ausgleichsmechanismen und -programme auszuarbeiten, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und für mehr Verständnis zu werben und für die Wildnis relevante Begriffe wie die Rolle ungehindert ablaufender natürlicher Prozesse und struktureller Elemente, die als Ergebnis solcher Prozesse entstehen, in die Überwachung und Beurteilung eines günstigen Erhaltungsstatus einzubeziehen; vertritt die Ansicht, dass dies in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung vor Ort und den beteiligten Kreisen geschehen sollte;

Förderung

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit nichtstaatlichen Organisationen vor Ort, mit den beteiligten Kreisen und mit der örtlichen Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um das Verständnis für den Wert der Wildnis an sich zu fördern;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Informationskampagnen durchzuführen und zu fördern, um die Öffentlichkeit für die Wildnis und ihren Stellenwert zu sensibilisieren und die Einsicht zu fördern, dass der Schutz der biologischen Vielfalt mit wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung einhergehen kann;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Erfahrungen mit bewährten Methoden in Wildnisgebieten und bisher diesbezüglich gewonnene Erkenntnisse auszutauschen, indem sie europäische Sachverständige zusammenführen, um den Begriff der Wildnis in der Europäischen Union zu untersuchen und das Thema Wildnis in die aktuelle Politik der Europäischen Union aufzunehmen;

9.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten angesichts des ausführlich dokumentierten Schadens, der durch Tourismus in einem großen Teil der wertvollsten europäischen Gebiete des europäischen Naturerbes entstanden ist und immer noch entsteht, auf, gegebenenfalls unter Bezugnahme auf Artikel 6 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie dafür Sorge zu tragen, dass der Tourismus, auch wenn er darauf abzielt, Touristen die Lebensräume und wildlebenden Tiere in Wildnisgebieten nahe zu bringen, mit extremer Vorsicht gehandhabt wird, wobei außer- und innereuropäische Erfahrungen darüber, wie seine Auswirkungen so gering wie möglich gehalten werden können, umfassend genutzt werden; stellt fest, dass Konzepte in Betracht gezogen werden sollten, in deren Rahmen Wildnisgebiete dem Zugang der Allgemeinheit zum größten Teil verschlossen bleiben (mit Ausnahme genehmigter wissenschaftlicher Forschung), jedoch begrenzte Gebiete dem hochwertigen und nachhaltigen Tourismus zum echten Erleben der Wildnis offen stehen, der den lokalen Gebietskörperschaften wirtschaftlich zugute kommt;

Besserer Schutz

10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den wirkungsvollen Schutz von Wildnisgebieten besonders wichtig zu nehmen;

11. fordert die Kommission auf, akute Gefahren im Zusammenhang mit Wildnisgebieten zu ermitteln;

12. fordert die Kommission auf, sinnvolle Empfehlungen zu formulieren, die den Mitgliedstaaten der EU Anleitungen im Hinblick auf einen bestmöglichen Ansatz zur Sicherstellung des Schutzes natürlicher Lebensräume bieten;

13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Wildnisgebiete zu schützen, indem die Vogelschutzrichtlinie, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die Wasserrahmenrichtlinie[3] und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie[4] mit Hilfe einer besseren finanziellen Ausstattung wirksamer und konsequenter umgesetzt werden, damit die Zerstörung dieser Gebiete durch schädliche, nicht nachhaltige Entwicklungen verhindert wird;

14. begrüßt die Überarbeitung der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie mit dem Ziel, sie bei Bedarf so zu ändern, dass bedrohte Arten und Biotope besser geschützt werden;

15. fordert die Kommission auf, die Initiative Wild Europe anzuerkennen, eine Partnerschaft mehrerer Naturschutzorganisationen wie IUCN, IUCN-WCPA, WWF, Birdlife International and PAN Parks, die sich mit großem Nachdruck für Wildnisgebiete oder nahezu wilde Gebiete einsetzt;

Wildnis und Natura 2000

16. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Kreisen im Rahmen des Netzes Natura 2000 Leitlinien für den Schutz, die Verwaltung, die nachhaltige Nutzung, die Überwachung und die Finanzierung von Wildnisgebieten auszuarbeiten, insbesondere, was bevorstehende Herausforderungen wie den Klimawandel, illegalen Holzeinschlag und die steigende Nachfrage nach Gütern angeht;

17. erklärt sich aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel zur Verwaltung des Netzes Natura 2000 tief beunruhigt über die auf Artenvielfalt bezogene Politik der EU; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, wie in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vorgesehen, eine gemeinschaftliche Kofinanzierung der Verwaltung der Gebiete in den Mitgliedstaaten vorzubereiten;

18. fordert die Kommission auf, Wildnisgebieten, die Teil des Netzes Natura 2000 sind, einen besonderen Status zu geben und sie stärker zu schützen;

19. ist der Auffassung, dass die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und die Integration des Umweltschutzes in den Agrarsektor der EU stärker vorangetrieben werden müssen; betrachtet jedoch den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums unter den Aspekten der Ressourcen, der Programmentwicklung und des Fachwissens als unzulänglich für die Finanzierung der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Wildnis;

20. fordert die Kommission auf, für die weitere Stärkung des Netzes Natura 2000 zu sorgen, damit es sich zu einem kohärenten und funktionierenden ökologischen Netz entwickelt, bei dem Wildnisgebiete eine zentrale Rolle spielen; betont, dass kohärente Strategien, insbesondere in den Bereichen Gemeinsame Agrarpolitik, Verkehr, Energie und Haushalt, notwendig sind, damit die auf Naturerhaltung bezogenen Ziele von Natura 2000 nicht leiden;

Gebietsfremde invasive Arten

21. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Schaffung eines soliden Rechtsrahmens bezüglich gebietsfremder invasiver Arten zusammenzuarbeiten, mit dem das Problem der von diesen Arten ausgehenden ökologischen und wirtschaftlichen Risiken in Angriff genommen wird und die Wildnisgebiete vor diesen Gefahren geschützt werden;

Wildnis und Klimawandel

22. fordert die Kommission auf, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wildnis zu beobachten und zu bewerten;

23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erhaltung der Wildnis im Rahmen ihrer Klimaschutzstrategie zu einem vorrangigen Ziel zu erklären;

24. fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu untersuchen, in welchen Fällen und mit welchen Mitteln menschliches Eingreifen der Erhaltung der Wildnis dienen kann, und diesbezüglich Leitlinien vorzugeben;

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25. bekräftigt, dass es die Stärkung der politischen Strategien und Maßnahmen im Bereich der Wildnisgebiete entschieden unterstützt;

26. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1.
  • [2]  ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.
  • [3]  Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. 327 vom 22.12.2000, S.1).
  • [4]  Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19).

BEGRÜNDUNG

Mit dem Wort „Wildnis“ werden „unberührte“ Gebiete bezeichnet, eine natürliche Umwelt, die noch nicht in entscheidendem Maße durch menschliches Eingreifen verändert wurde. Diese Gebiete sind für die Natur von größter Wichtigkeit. Wildnisgebiete sind Zonen, in denen sich die Natur und wildlebende Tiere frei entwickeln können. Diese Gebiete sind große Land- oder Wasserflächen, die – in Verbindung mit der in ihnen heimischen Flora und Fauna und den Ökosystemen, deren Teil sie sind – naturbelassen sind und in welchen erhebliche Eingriffe von menschlicher Seite verhindert werden müssen. Noch macht die Wildnis etwa 46 % der weltweiten Landmasse aus.

Die Wildnis hat zwei Seiten. Einerseits wird sie als Ort angesehen, der zu fürchten und zu meiden ist, als Ort der Monster und unbekannten Gefahren. Andererseits ist sie wohl ein Ort des Genusses und der Kontemplation, ein Ort, der uns zeitweilig dem Stress der industrialisierten Zivilisation der Städte entfliehen lässt. Es findet eine ernst zu nehmende Debatten über die Vor- und Nachteile unseres Wildniskults statt – manche argumentieren etwa, dass er es uns erlaubt, uns der Verantwortung für die Orte zu entziehen, an denen wir tatsächlich leben. Auch wird unterschieden zwischen dem Konzept des Schutzes (der umsichtigen Nutzung der Natur) und jenem der Erhaltung (Schutz der Natur vor der Nutzung). Solche philosophischen Debatten gehen über die Möglichkeiten von Berichten wie diesem hinaus. In jedem Fall steht der Berichterstatter, zumindest was Europa angeht, auf der Seite des Schutzes der Natur.

Wir müssen die Natur schützen, jedoch durch menschliche Nutzung. Die Fläche Europas ist zu klein, um Bürgern den Zugang zu bestimmten Gegenden zu verbieten. 33 %, d. h. 185 Mio. Hektar (ha), der Landmasse der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind Waldgebiete. Nur etwa 9 Mio. Hektar Wald (5 % der gesamten Waldfläche) gelten als „wild“. Diese Flächen mit ihrer heimischen Flora und Fauna und den Ökosystemen, deren Teil sie sind, sind im Wesentlichen naturbelassen. Diese Wildnisgebiete verdienen einen wirksamen und besonderen Schutzstatus. Es gibt viele Gründe, warum sich Europa eingehender mit Wildnisgebieten befassen sollte. Vor allem dient die Wildnis vielen Arten, insbesondere großen Säugetieren wie Braunbären, Wölfen und Luchsen, die bereits unter nur minimal veränderten Bedingungen nicht überleben könnten, als Schutzraum und genetische Reserve. Auch wartet eine Vielzahl von Arten noch darauf, entdeckt und beschrieben zu werden. Die meisten dieser Arten leben im Erdreich oder in faulendem Holz und reagieren auf Veränderungen höchst empfindlich. In diesen unberührten Gebieten können natürliche Veränderungen, d. h. die Evolution, perfekt erforscht werden. Auch erzeugt das Wissen, dass in diesen Gebieten die Kräfte der Natur walten, eine besondere und einzigartige Spannung, die in wirtschaftlicher Hinsicht zur Entwicklung neuer Tourismusprodukte genutzt werden kann. Jedoch sind diese Gebiete auch stark anfällig für anthropogene Umwelteinflüsse von außerhalb, wie z. B. den Klimawandel, die Ausbreitung gebietsfremder invasiver Arten und Veränderungen in Flusssystemen oberhalb dieser Gebiete. Letztlich sprechen auch viele rein ethische Gründe für die Erhaltung der europäischen Wildnis. Wir sind moralisch dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass künftige Generationen eine wirkliche europäische Wildnis genießen und aus ihr Nutzen ziehen können. Die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus wird dazu genutzt, der Wildnis einen wirtschaftlichen Wert zu geben und Unterstützung für Naturerhaltung zu gewinnen.

Der nachhaltige Tourismus ist ein wichtiger Bestandteil der Nutzung der Wildnis in Europa. Durch ihn werden Normalbürger dazu ermutigt, den verborgenen Wert der Natur zu entdecken, ohne sie zu schädigen. Durch nachhaltigen Tourismus werden sich die Bürger dank eigenen Erfahrungen der Notwendigkeit des Naturschutzes bewusst. Das fördert die Akzeptanz der Politik zur Erhaltung der Natur. Nachhaltiger Tourismus trägt auf wirtschaftlicher Ebene zur Erhaltung der Wildnis bei und schafft Arbeitsplätze für Naturschutzexperten.

Eine interessante Initiative zur Kombination von Wildnisprogrammen und nachhaltigem Tourismus in Europa ist die PAN (Protected Area Network) Parks Foundation (PPF). Die PPF verwaltet ein Netz von Schutzgebieten, die immer noch die letzten unberührten Landstriche Europas ausmachen. Das Ziel der seit bereits zehn Jahre bestehenden PPF ist ein nachhaltiger Tourismus in diesen Gegenden. Es gibt bereits zehn PAN-Parks in ganz Europa, vom Polarkreis bis zum Mittelmeer. Die PPF fördert den Tourismus, um neue Anhänger für den Naturschutz zu gewinnen. Die Wildnisgebiete werden nach sehr strengen Mindestkriterien definiert. Mindestens 10 000 Hektar eines Gebiets müssen noch unberührt sein, d. h., es darf dort keine Rohstoffgewinnung durch den Menschen stattfinden. Ein PAN-Parks‑Wildnisgebiet muss folgende Kriterien erfüllen:

Es muss sich um ein aus ökologischer Sicht zusammenhängendes Kern-/Wildnisgebiet von mindestens 10 000 Hektar handeln, in dem keine Rohstoffgewinnung betrieben werden darf und in dem verwaltungstechnische Maßnahmen allein zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung natürlicher ökologischer Prozesse durchgeführt werden. Dieses Kern-/Wildnisgebiet wurde in der Vergangenheit nicht verkleinert.

PAN-Parks‑Wildnisgebiete:

Die Erahltung der Wildnis ist einer der wichtigsten Erfolge des Konzepts der PAN-Parks und gehört zu ihren Kernzielen. Nachstehend eine kurze Übersicht über diesen Erfolg:

· Nationalpark Archipel (FI):                                       10 600 ha

· Nationalpark Bieszczady (PL):                                  18 425 ha

· Nationalpark Borjomi-Kharagauli (Georgien): 50 325 ha (außerhalb der EU)

· Nationalpark Fulufjället (SE):                        22 140 ha

· Nationalpark Oulanka (FI):                                      12 924 ha

· Nationalpark Zentralbalkan (BG):                             21 019 ha

· Nationalpark Majella (I):                                          25 500 ha

· Nationalpark Paanajärvi (RUS):                                30 000 ha (außerhalb der EU)

· Nationalpark Paanajärvi (RUS):                                14 215 ha

· Nationalpark Rila (BG):                                           16 350 ha

· Gesamtfläche der zertifizierten Wildnisgebiete:     226 498 ha

· Mitgliedstaaten der Europäischen Union:              146 173ha

Dieser Ansatz bietet die einzigartige Möglichkeit, die bestehenden Probleme durch eine wachsende Anzahl artenreicher Gebiete in ganz Europa wenigstens teilweise zu lösen und ein zwar kleines, jedoch äußerst wichtiges Netz geschützter Wildnisgebiete zu schaffen.

Es besteht ein Verbund europäischer nichtstaatlicher Organisationen wie die PAN Parks Foundation, die Europarc Federation, Eurosite, Wild Europe, Birdlife International und WWF, die den verbesserten Schutz des europäischen Naturerbes der Wildnisgebiete unterstützen.

Das europäische Netz Natura 2000 deckt bereits die wertvollsten und biologisch vielfältigsten Gebiete der Europäischen Unon ab. Somit steht zumindest ein großer Teil der europäischen Wildnis durch Natura 2000 unter Schutz. Hier gilt es, die Arbeit fortzusetzen. 13 % der Waldgebiete der 27 Mitgliedstaaten der EU gelten gemäß der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna‑Flora‑Habitat‑Richtlinie der EU als Natura-2000‑Gebiete. Mit Natura 2000 wird den Mitgliedstaaten ein flexibler Rahmen zur Festlegung ihrer Erhaltungsziele sowie zum Schutz und zur Verwaltung der Natura-2000-Gebiete mit dem Ziel an die Hand gegeben, den günstigen Erhaltungsstatus der Arten und Lebensräume, für die diese Gebiete bestimmt sind, wiederherzustellen oder zu erhalten.

Der Erlass einer neuen Rechtsvorschrift über Wildnisgebiete ist nicht notwendig; es ist jedoch sehr zu empfehlen, den Wildnisgebieten im Rahmen von Natura 2000 eine besondere Rolle zuzuweisen und besonderen Schutz zu gewähren. Deswegen sollte die Europäische Kommission entsprechende Empfehlungen ausarbeiten, in denen den EU‑Mitgliedstaaten Orientierung gegeben wird, wie sie den Schutz der bestehenden und potenziellen Wildnisgebiete und deren natürlichen Prozesse, die unter dem Schutz von Natura 2000 stehen, am besten gewährleisten können. Diese Leitlinien sollten Folgendes umfassen: eine Definition des Begriffs Wildnis für das Europäische Parlament, eine Bestandsaufnahme der letzten Wildnisgebiete Europas, weil wir wissen sollten, wie sich die Verteilung der noch unberührten Gebiete und die gegenwärtige betroffene Fläche gestalten (die sich in drei große Habitattypen unterteilen lassen: Wald, unberührte Binnengewässer und unberührte Gebiete im Meer), Anfertigung einer Studie über den Wert/Nutzen des Wildnisschutzes und Formulierung von Wildnis-Leitlinien für das Netz Natura 2000 einschließlich einer europäischen Strategie für den Schutz der Wildnis. Fördermittel sollten für die Reduzierung der Zerschneidung von Lebensräumen, für die sorgfältige Verwaltung von Wildnisentwicklungsgebieten, für die Konzipierung von Ausgleichsmechanismen und -programmen, für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Förderung eines besseren Verständnisses, für die Entwicklung verschiedener touristischer Angebote sowie für die Bewertung und Verbesserung der Effizienz der Verwaltung vergeben werden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.12.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Adamos Adamou, Georgs Andrejevs, Margrete Auken, Irena Belohorská, Johannes Blokland, John Bowis, Martin Callanan, Dorette Corbey, Magor Imre Csibi, Chris Davies, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Jill Evans, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Satu Hassi, Gyula Hegyi, Jens Holm, Marie Anne Isler Béguin, Holger Krahmer, Linda McAvan, Riitta Myller, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Dagmar Roth-Behrendt, Guido Sacconi, Richard Seeber, Kathy Sinnott, Glenis Willmott

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Iles Braghetto, Christofer Fjellner, Johannes Lebech