BERICHT über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
8.12.2008 - (16263/2008 – C6‑0462/2008 – 2008/2311(BUD))
Einzelplan III – Kommission
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Kyösti Virrankoski
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan III – Kommission
(16263/2008 – C6‑0462/2008 – 2008/2311(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere die Artikel 37 und 38,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, der am 13. Dezember 2007 endgültig festgestellt wurde[2],
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, der von der Kommission am 31.Oktober 2008 vorgelegt wurde (KOM(2008)0693),
– in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2008, der vom Rat am 27. November 2009 aufgestellt wurde (16263/2008– C6‑0462/2008),
– gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6‑0487/2008),
A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 9 zum Gesamthaushaltsplan 2008 Folgendes vorsieht:
- eine Nettoerhöhung (1 198,7 Mio. Euro) der Einnahmenansätze infolge der Aktualisierung der Eigenmittelvorausschätzungen und der Vorausschätzungen für sonstige Einnahmen;
- eine Kürzung der Zahlungsermächtigungen bei einigen Haushaltslinien der Rubriken 1a, 1b, 2, 3b und 4 (4 891,3 Mio. Euro) nach Berücksichtigung der im Rahmen der globalen Mittelübertragung vorgeschlagenen Umschichtungen;
- die Einbeziehung der Haushaltsaspekte im Zusammenhang mit der Finanzierung der Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern im Jahr 2008 gemäß der gemeinsamen Erklärung von Parlament und Rat vom 21. November 2008 zur Finanzierung der Nahrungsmittelfazilität,
B. in der Erwägung, dass diese Haushaltsanpassung mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2008 formell in den Haushaltsplan 2008 aufgenommen werden soll,
C. in der Erwägung, dass der Rat nach der Annullierung des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans (VEBH) Nr. 8/2008 den VEBH Nr. 10/2008 als EBH 9/2008 angenommen hat,
1. nimmt den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2008 zur Kenntnis;
2. billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2008 ohne Änderungen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Haushaltsordnung kann die Europäische Kommission unter „unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen“ Vorentwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen vorlegen. Nach der Haushaltskonzertierung vom 21. November 2008 hat der Rat angekündigt, dass er den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2008 nicht annehmen wird. Infolgedessen wurde der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10/2008 zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2008.
Mit diesem Berichtigungshaushaltsplan, der von der Kommission am 31. Oktober 2008 angenommen wurde, sollten ursprünglich nur die Zahlungsermächtigungen in einigen Haushaltslinien der Rubriken 1a, 1b, 2, 3b und 4 mit einem Betrag von insgesamt 4 891,3 Mio. Euro gekürzt und eine Nettoerhöhung der Einnahmen von 1 200 Mio. Euro in den Haushaltsplan eingesetzt werden. Er dient auch der Umsetzung der Vereinbarung, die während des Haushaltsverfahrens 2009 über die „Nahrungsmittelfazilität“ für 2008 erzielt wurde (die Nahrungsmittelfazilität erstreckt sich auf die Jahre 2008, 2009 und 2010).
Zu den verschiedenen Punkten des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2008 macht ihr Berichterstatter die folgenden Anmerkungen:
I. Kürzung der Zahlungsermächtigungen
Der weitaus größte Teil des Überschusses betrifft die Teilrubrik 1 b (4,5 Mrd. Euro). Im Verlauf der Aussprache im Haushaltsausschuss wurden Bedenken wegen der niedrigen Verwendungsrate zum Ausdruck gebracht, während andere Mitglieder darauf drängten, dass die Bestimmungen eingehalten werden sollten. Die Kürzung bei den Zahlungsermächtigungen betrifft alle Strukturfonds:
Haushaltslinie |
Fonds |
Differenz (in Millionen Euro) |
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04 02 17 |
ESF — Konvergenz |
-649 702 522 |
|
04 02 19 |
ESF — Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung |
-965 000 000 |
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13 03 16 |
EFRE — Konvergenz |
-1 127 000 000 |
|
13 03 18 |
EFRE — Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung |
-200 000 000 |
|
13 03 19 |
EFRE — Europäische territoriale Zusammenarbeit |
-158 000 000 |
|
13 04 02 |
Kohäsionsfonds |
-1 415 000 000 |
|
Teilrubrik 1b insgesamt |
|
-4 514 702 522 |
|
In seinem jüngsten Jahresbericht (für das Jahr 2007) erklärt der Rechnungshof wie in früheren Jahren, dass die Maßnahmen im Rahmen der Kohäsionspolitik (42 Mrd. Euro) der Bereich sind, der von Fehlern am stärksten betroffen ist. Nach Schätzung des Rechungshofes hätten mindestens 11% der geltend gemachten und erstatteten Kosten nicht ausgezahlt werden dürfen.
Die enorme Kürzung von 4,9 Milliarden Euro nicht verwendeter Zahlungsermächtigungen bedeutet, dass dieser Betrag den Mitgliedstaaten zurückgezahlt wird.
In der Konzertierungssitzung vom 21. November zeigte sich die Delegation des EP zutiefst besorgt über die außerordentlich geringe Verwendungsrate der Mittel im Rahmen der EU-Politiken, insbesondere für den Bereich der Kohäsion, aber auch für andere Prioritäten des EP. Es wurde eine gemeinsame Erklärung vereinbart, und das EP hat eine einseitige Erklärung abgegeben (siehe Anlage).
II. Nahrungsmittelfazilität
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich in der Konzertierungssitzung vom 21. November 2008 in einer gemeinsamen Erklärung darauf geeinigt, einen Teil der Finanzierung einer „Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern“ (der so genannten „Nahrungsmittelfazilität“) bereitzustellen.
Was den Haushaltsplan 2008 anbelangt, so werden die Mittel schließlich mit einem Betrag von 262 Mio. Euro aus der Soforthilfereserve entnommen; von diesen Mitteln sind 22 Mio. Euro noch im Haushaltsplan 2008 verfügbar, und 240 Mio. Euro werden durch eine einmalige Aufstockung des Betrags der Soforthilfereserve, die im Haushaltsjahr 2008 erfolgt, zur Verfügung gestellt. Der Gesamtbetrag von 262 Mio. Euro ist Gegenstand des Antrags auf Mittelübertragung DEC 45/2008, mit der die Mittel von der Soforthilfereserve auf die neue Haushaltslinie für die Nahrungsmittelfazilität übertragen werden sollen. In diesen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans wird daher ein p.m.-Vermerk eingesetzt – Artikel 21 02 03 „Rasche Reaktion auf den Preisanstieg bei Nahrungsmitteln in Entwicklungsländern“.
III. Schlussfolgerung
Ihr Berichterstatter empfiehlt, den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans ohne Änderungen anzunehmen.
ANLAGE
3. Umsetzung der Kohäsionspolitik
"Unbeschadet der anstehenden Vorschläge der Kommission im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsabschwung stellen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission Folgendes fest:
- Im Hinblick auf die Herausforderungen, die sich mit dem derzeitigen Wirtschaftsabschwung stellen, könnte die Wirtschaft von einer beschleunigten Durchführung der Struktur- und Kohäsionsfonds innerhalb der Obergrenzen des für die Jahre 2007-2013 vereinbarten mehrjährigen Finanzrahmens profitieren.
- Im Rahmen des bestehenden Kontrollrahmens können erst dann Zwischenzahlungen geleistet werden, wenn die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten als anforderungsgerecht erachtet und – bei groß angelegten Projekten – die betreffenden Projekte von der Kommission gebilligt worden sind.
- Die Mitgliedstaaten werden dazu ermutigt, so bald wie möglich die Beschreibung ihrer Verwaltungs- und Kontrollsysteme und die Beurteilung der Einhaltung der Bestimmungen zu übermitteln, damit die Kommission zügig mit der Analyse beginnen kann."
In diesem Rahmen kommen das Europäische Parlament und der Rat zu folgendem Schluss:
- Sie ersuchen die Kommission, im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um zeitnah die entscheidenden Aspekte der Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu prüfen und so die Einleitung der Zwischenzahlungen zu ermöglichen.
- Sie ersuchen die Kommission, Anträge für Großprojekte beschleunigt zu prüfen, um deren Beginn und damit verbundene Zwischenzahlungen zu erleichtern.
- Sie ersuchen die Kommission, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um rasch zu einer Einigung über alle Aspekte der Einhaltung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu gelangen.
- Sie begrüßen, dass die Kommission die Haushaltsbehörde regelmäßig anhand von aktualisierten zusammenfassenden Übersichten über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme und die Großprojekte unterrichtet.
- Sie ersuchen die Kommission, der Haushaltsbehörde einen monatlichen Bericht über die Billigung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie der Großprojekte und den Stand der Ausführung der Zwischenzahlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten vorzulegen.
- Sie ersuchen die Kommission, für die Zwecke des Haushalts- und des Entlastungsverfahrens zusammen mit dem Haushaltsplanvorentwurf einen Bericht über die Durchführung vorzulegen.
- Sie ersuchen den Rechnungshof und die Entlastungsbehörde, diesen Aspekt sowie den mehrjährigen Charakter der Kontrolltätigkeit der Kommission zu berücksichtigen, wenn sie die Verwaltung von EU-Mitteln prüfen.
Das Europäische Parlament erkennt an, dass strukturelle Verbesserungen und Vereinfachungsmaßnahmen erforderlich sind, um eine wiederholte Nichtausschöpfung zu vermeiden und um sicherzustellen, dass sich die Zahlungsermächtigungen planmäßig im Vergleich zu den Verpflichtungsermächtigungen entwickeln, wie es in den Berichten des Rechnungshofes angemahnt wurde".
* * *
2. Zahlungen und Umsetzung der Kohäsionspolitik
"Das Europäische Parlament ist zutiefst besorgt über das äußerst niedrige Niveau von Zahlungen – weit unterhalb des mehrjährigen Finanzrahmens –, das nicht den wirklichen Herausforderungen der Europäischen Union in Zeiten einer Wirtschaftskrise entspricht.
Ganz besonders besorgt ist es über das unannehmbar niedrige Niveau der Ausführung der Mittel für die Kohäsionspolitik, die doch eine der fundamentalen Politiken der Europäischen Union darstellt.
Das Europäische Parlament appelliert an die Kommission und an die für die Ausführung dieser Mittel zuständigen Mitgliedstaaten, alle denkbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine angemessene Ausführung sicherzustellen."
VERFAHREN
Titel |
Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2008 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan III |
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Bezugsdokumente |
KOM(2008)0693 - 16263/2008 – C6-0462/2008 – 2008/2311(BUD) |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG4.12.2008
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Kyösti Virrankoski 13.12.2006 |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
James Elles |
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Datum der Aufstellung des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans durch den Rat |
27.11.2008 |
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Datum der Übermittlung des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans durch den Rat |
0.0.0000 |
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Prüfung im Ausschuss |
2.12.2008 |
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Datum der Annahme |
2.12.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
17 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Reimer Böge, Ville Itälä, Janusz Lewandowski, Margaritis Schinas, László Surján, Costas Botopoulos, Paulo Casaca, Brigitte Douay, Szabolcs Fazakas, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Vladimír Maňka, Ralf Walter, Anne E. Jensen, Kyösti Virrankoski, Marusya Ivanova Lyubcheva, Gianluca Susta. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Datum der Einreichung |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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