BERICHT zur Haushaltskontrolle der EU-Mittel in Afghanistan
9.12.2008 - (2008/2152(INI))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Véronique Mathieu
Verfasser der Stellungnahmen (*):
Mladenov Nickolay: Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Öry Csaba: Entwicklungsausschuss
(*) Assoziierte Ausschüsse – Artikel 47 der Geschäftsordnung
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Haushaltskontrolle der EU-Mittel in Afghanistan
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Afghanistan, insbesondere seine Entschließung vom 8. Juli 2008[1],
– unter Hinweis auf die Konferenzen von Bonn (2001), Tokio (2002) und Berlin (2004), auf denen sich die Vereinten Nationen, die EU und die internationale Gemeinschaft verpflichtet haben, internationale Hilfe in einem Gesamtumfang von über 8 000 000 000 EUR für Afghanistan bereitzustellen; unter Hinweis auf die Konferenz von London im Jahr 2006, auf der der „Afghanistan-Pakt“ unterzeichnet wurde,
– unter Hinweis auf die nationale Entwicklungsstrategie, die Anfang 2008 von der afghanischen Regierung angenommen wurde und die auch die Strategie für die Verringerung der Armut im Lande darstellt,
– unter Hinweis auf die Konferenz von Paris vom 12. Juni 2008, auf der die Geberländer Afghanistan eine Hilfe von über 21 000 000 000 US-Dollar zugesagt haben,
– in Kenntnis der von der Union auf der oben erwähnten Konferenz von Paris eingegangenen Verpflichtungen für einen effizienten Einsatz der Hilfe in Afghanistan sowie des 2007 angenommenen Verhaltenskodexes der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. April 2008 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 – Einzelplan III „Kommission“ – sind[2], insbesondere deren Ziffern 181 bis 200 (externe Maßnahmen, humanitäre Hilfe und Entwicklung),
– in Kenntnis des von der Kommission im Einvernehmen mit dem Parlament verabschiedeten Landesstrategiepapiers 2003-2006, in dem der Schwerpunkt auf Stabilität und Verringerung der Armut gelegt wurde,
– in Kenntnis des Landesstrategiepapiers 2007-2013 und des Mehrjährigen Richtprogramms (MRP) 2007-2010, die jeweils von der Kommission im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament angenommen wurden, und unter Hinweis darauf, dass im letztgenannten Dokument für die Haushaltsjahre 2007 bis 2010 ein Betrag von 610 000 000 EUR für die Islamische Republik Afghanistan vorgesehen ist,
- in Kenntnis der Aufgabe seiner Delegation, die vom 26. April bis 1. Mai 2008 nach Afghanistan gereist ist, um die Bedingungen für den Einsatz der Gemeinschaftshilfe und der internationalen Hilfe zu untersuchen, und des Berichts über diese Reise,
- gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[3], insbesondere deren Artikel 53 und ihre Durchführungsbestimmungen,
- gestützt auf die Artikel 285 bis 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union[4] betreffend den Rechnungshof sowie die Artikel 310 bis 325 dieses Vertrags mit den Finanzvorschriften, die nach Abschluss des Prozesses der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in Kraft treten werden[5],
- gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)[6],
– unter Hinweis auf die von den VN am 8. September 2000 angenommene und von 189 Ländern unterzeichnete Millennium-Erklärung und die darin verkündeten Millenniums-Entwicklungsziele (MEZ),
- unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI))[7],
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses und der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses (A6-0488/2008),
A. in der Erwägung, dass sich Afghanistan seit mehreren Jahrzehnten praktisch in einem ständigen Konflikt- oder Kriegszustand befindet und dass die Zentralregierung neben dem Drogenhandel und der auf allen Ebenen der Verwaltung anzutreffenden latenten Korruption schon immer mit schwachen Strukturen sowie einem Mangel an Kapazitäten, Sachverstand und chronisch unzureichenden Mitteln – die Einnahmen im Haushaltsplan des Staates decken kaum 30 % der Gesamtausgaben ab – konfrontiert gewesen ist,
B. in der Erwägung, dass die schwierige Lage, in der sich Afghanistan befindet, eine rasche Verbesserung der Staatsführung erfordert, mit dem Entstehen eines stärkeren Staates, der in der Lage ist, seiner Bevölkerung Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten und die notwendigen Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung des Landes zu schaffen,
C. in der Erwägung, dass es im gegenwärtigen Klima eines weltweiten Konjunkturabschwungs besonders wichtig ist, eine wirksame Kontrolle der EU-Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit sicherzustellen,
D. in der Erwägung, dass in Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b des DCI die Bedingungen für die Gewährung von Budgethilfen an Partnerländer festgelegt werden,
E. in der Erwägung, dass Rechenschaftspflicht, Transparenz und ergebnisorientiertes Management mehreren internationalen Übereinkommen, darunter der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit („Pariser Erklärung“), zufolge zu den wichtigsten Grundsätzen für die Entwicklungszusammenarbeit gehören,
F. in der Erwägung, dass in Afghanistan 90 % der öffentlichen Gelder aus internationaler Hilfe stammen, was den großen Bedarf und den hohen Grad der Hilfsabhängigkeit des Landes verdeutlicht,
Verteilung der Hilfe der Europäischen Union
1. unterstreicht, dass die EU einer der wichtigsten Geber von Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe für Afghanistan ist; erinnert daran, dass die Kommission, die seit 2002 über eine Delegation in Kabul verfügt, zwischen 2002 und 2007 eine Gesamthilfe in Höhe von 1 400 000 000 EUR (davon 174 000 000 EUR für humanitäre Hilfe) bereitgestellt hat und bisher etwa 1 150 000 000 EUR ausgezahlt worden sind, was einer sehr hohen Auszahlungsquote von 81,5 % entspricht;
2. stellt fest, dass sich die Hilfe der EU aus direkten und indirekten Hilfen zusammensetzt, und dass die direkte Gemeinschaftshilfe, die 70 % (970 000 000 EUR) des Gesamtbetrags der Gemeinschaft ausmacht, zwischen 2002 und 2007 von den Dienststellen der Kommission verwaltet wurde, und zwar in Form von Finanzierungsvereinbarungen mit dem afghanischen Staat, von Verträgen mit den Erbringern von Dienstleistungen, Lieferungen und Arbeiten und im Rahmen von Beihilfevereinbarungen mit internationalen Organisationen oder europäischen oder lokalen Nichtregierungsorganisationen, während die indirekte Hilfe im Wesentlichen von den Vereinten Nationen und der Weltbank (13 % bzw. 17 % des Gesamtbetrags der Mittel) verwaltet wird;
Schwerpunktbereiche der Hilfe
3. erinnert daran, dass sich das Länderstrategiepapier (LSP) der Kommission für Afghanistan für den Zeitraum 2003-2006 zur Schaffung der für die nachhaltige Entwicklung und die Verringerung der Armut erforderlichen Voraussetzungen für den Zeitraum 2003-2006 auf die folgenden Prioritäten konzentriert hat: Reform der öffentlichen Verwaltung (212 000 000 EUR), Drogenbekämpfung (95 000 000 EUR), Ernährungssicherheit (203 000 000 EUR), Infrastrukturen (90 000 000 EUR), Gesundheit (50 000 000 EUR), Flüchtlinge (38 000 000 EUR) und Minenräumung (47 200 000 EUR); für den Zeitraum 2007-2013 werden in dem LSP für Afghanistan zwei langfristige vorrangige Ziele vorgeschlagen, und zwar die nachhaltige Entwicklung und die Armutsbekämpfung;
4. stellt fest, dass im Hinblick auf die Verwirklichung dieser beiden langfristigen Ziele für den Zeitraum 2007-2013 die prioritären Bereiche für die Bereitstellung von Hilfe die Staatsführung, die ländliche Entwicklung und das Gesundheitswesen sind, während als zusätzliche nichtprioritäre Interventionsbereiche der Sozialschutz, die regionale Zusammenarbeit und die Minenräumung festgelegt worden sind;
5. verweist darauf, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen sowohl in der nationalen Entwicklungsstrategie der afghanischen Regierung als auch im LSP 2007–2013 als zentrale Themen anerkannt werden, wobei in letzterem festgelegt ist, dass die Geschlechterperspektive integraler Bestandteil der Planung in drei vorstehend genannten Schwerpunktbereichen ist;
6. fordert die Kommission zwecks Aufstockung der Mittel für die beiden langfristigen vorrangigen Ziele der EU in Afghanistan – nachhaltige Entwicklung und Bekämpfung der Armut – auf, im Verlauf der Ausarbeitung des Mehrjährigen Richtprogramms (MRP) 2010 – 2013 die Verteilung der Mittel der Gemeinschaft zwischen den drei prioritären und den drei nichtprioritären Bereichen neu zu ordnen, wobei die Neuordnung der Mittelverteilung auch der Entwicklung von Infrastrukturen und alternativen Einkommensquellen zugute kommen muss, die zur Verminderung der Armut beitragen und die Umstellung von einer auf Opium gestützten Wirtschaft auf ein alternatives Wirtschafts- und Sozialsystem erleichtern; fordert die Kommission deshalb dringend auf, die Mittelzuweisungen für das Gesundheitswesen, die Bildung und die Infrastrukturen aufzustocken; verweist ferner auf das Engagement der Europäischen Union für die Verwirklichung der MEZ;
Bilanz der Verwendung der Mittel der EU
7. erinnert daran, dass bei den Treffen, die seine vorstehend genannte Afghanistan-Delegation abgehalten hat, zwei große Probleme bei der Verteilung der internationalen Hilfe herausgestellt worden sind: die geringe Aufnahmekapazität Afghanistans im wirtschaftlichen und administrativen Bereich sowie die mangelnde Koordinierung zwischen den Gebern und den afghanischen Behörden;
8. ist der Auffassung, dass die mangelnde Koordinierung mit der Schwäche der Regierungsstrukturen und dem Fehlen einer angemessenen Strategie auf der Ebene der Regierung zusammenhängt; glaubt, dass den staatlichen Stellen und den verantwortlichen Politikern in Afghanistan nicht die Verantwortung für die Abwicklung der allgemeinen Angelegenheiten des Landes abgenommen werden kann, ob es sich nun um das Fehlen strategischer Ausrichtungen oder die Verwaltung der hohen Mittelbeträge, die ihnen zugewiesen worden sind, handelt; bemerkt darüber hinaus, dass die Vielzahl der Geber und ihr Wille, deutlich sichtbar zu sein, oft zu isolierten nationalen Strategien oder zu Doppelarbeit zwischen verschiedenen nationalen Ministerien führen kann; ist der Ansicht, dass dieser Mangel an Koordinierung die Korruption tendenziell begünstigt und sich als schädlich für den nationalen Wiederaufbau erwiesen hat;
9. weist darauf hin, dass der zwischen der Islamischen Republik Afghanistan und der internationalen Gemeinschaft anlässlich der Londoner Konferenz 2006 geschlossene Afghanistan-Pakt der beiderseits verbindliche Rahmen für den Wiederaufbau und den Staatsaufbau in Afghanistan ist;
10. bekundet seine Besorgnis über die schlechte Qualität der Verwaltung der Finanzhilfe durch die Zentralverwaltung in Afghanistan und die mangelnde Transparenz bei der Verwaltung dieser Hilfe; hält es für äußerst wichtig, dass das nächste MRP 2010 – 2013 den konkreten Ergebnissen der Bekämpfung der Korruption in gebührender Weise Rechnung trägt und die Unterstützung der EU entsprechend angepasst wird;
11. ist der Auffassung, dass die afghanische Regierung die Schaffung rechtsstaatlicher Verhältnisse sowie die Bekämpfung von Korruption und Drogenhandel zu einer ihrer Prioritäten machen muss; ist ferner der Ansicht, dass in Afghanistan ohne eine angemessene Staatsführung keine dauerhaften Fortschritte erzielt werden können;
12. bemerkt jedoch, dass trotz dieser strukturellen Schwächen die Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft und der afghanischen Regierung eine Verbesserung des Lebensstandards der Bevölkerung ermöglicht hat;
13. weist darauf hin, dass die Reise seiner Delegation zu einer positiven Bewertung der der Union zu Gebote stehenden Optionen für die Gewährung von Hilfe auf dem Wege über die Tätigkeit der Kommission geführt hat;
14. ist insbesondere der Auffassung, dass im Gesundheits- und Bildungswesen sowie im Bereich der Infrastrukturen (insbesondere was den Bau von Straßen betrifft) seit dem Sturz des Taliban-Regimes vielversprechende Entwicklungen zu verzeichnen waren: beträchtlicher Rückgang der Kindersterblichkeit (von 22 % im Jahr 2001 auf 12,9 % im Jahr 2006), ein höherer Anteil von Afghanen, die einen direkten Zugang zur primären Gesundheitsfürsorge haben (65 % im Jahr 2006 gegenüber 9 % im Jahr 2001), erste Anzeichen einer positiven Entwicklung im Bildungswesen und Initiativen zugunsten der Gleichstellung der Geschlechter;
15. verweist auf die besonders schwerwiegende Diskriminierung afghanischer Frauen unter dem Regime der Taliban; verurteilt deshalb jegliche rechtliche, kulturelle oder religiöse Praxis, die eine Diskriminierung von Frauen bewirkt, sie vom öffentlichen und politischen Leben ausschließt und sie in ihrem Alltag abschottet; fordert die Kommission nachdrücklich auf, derartige Praktiken bei all ihren Entwicklungsmaßnahmen im Land zu bekämpfen;
16. unterstreicht, wie wichtig es ist, alle Formen von Kinderarbeit, Kinderhandel und Gewalt gegen Kinder zu bekämpfen und den sozialen Schutz von Minderjährigen in Afghanistan zu verbessern; fordert Programme zur Förderung des Schulbesuchs von Kindern, einschließlich der Zahlung von Schulgebühren und Schulspeisungsprogrammen;
17. nimmt die Anstrengungen der Kommission zur Kenntnis, ihre Aktivitäten gegenüber ihren afghanischen Partnern zu optimieren; bedauert nichtsdestoweniger die Tatsache, dass sie bei ihren Bemühungen, Projekte zu ermitteln, praktisch keinerlei Unterstützung von den Mitgliedstaaten erhält;
18. ist angesichts der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem System für die Kontrolle der direkten und indirekten Gemeinschaftshilfe, die in den von der Union unterzeichneten Vereinbarungen über die Verwaltung der Außenhilfe der Gemeinschaft enthalten sind, die über Treuhandfonds mehrerer Geber (MDTF) weitergeleitet wird, der Auffassung, dass die Kommission über ein ausreichend breites rechtliches Instrumentarium verfügt, um die finanziellen Interessen der Union in Afghanistan zu schützen, und erwartet von ihr, dass eine Liste mit der Typologie der vor Ort ermittelten Unregelmäßigkeiten erstellt wird;
19. stellt fest, dass auch der Europäische Rechnungshof (ERH) gemäß denselben Bestimmungen Kontrollen bei den betreffenden internationalen Organisationen durchführen kann;
20. erinnert daran, dass sowohl die Agenturen der Vereinten Nationen als auch die Weltbank über einen ausgereiften Katalog von Vorschriften über die Governance verfügen, die mit dem innerhalb der Kommission bestehenden System vergleichbar sind, und zwar mit Fachgremien für Finanzverwaltung, internen Prüfungen, Kontrollen, externen Prüfungen, Marktbeobachtung sowie der Bekämpfung von Betrug und Unregelmäßigkeiten;
21. begrüßt die jüngsten Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen sowie weiteren internationalen Organisationen und den Organen der Europäischen Union, was die Überwachung der Finanzmittel für die Entwicklungszusammenarbeit betrifft; fordert, dass dieser Prozess der Verbesserung in naher Zukunft weiter vertieft wird;
22. unterstreicht die Notwendigkeit einer intensiveren Kontrolle der Umsetzung der EU-Entwicklungszusammenarbeit; fordert die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen, die EU-Gelder verwalten, auf, umfassend mit dem ERH und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie der Gemeinsamen Inspektionsgruppe der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten;
23. unterstützt die Anstrengungen der Kommission, Afghanistan Hilfestellung zu leisten, und begrüßt ihr langfristiges Engagement gegenüber dem Land; bekräftigt, dass die Kommission enger mit den Vereinten Nationen und der Weltbank zusammenarbeiten sollte, auch durch eine Zusammenarbeit zwischen ihr selbst, dem ERH, OLAF und den einschlägigen VN-Agenturen, um sicherzustellen, dass ihr Beitrag zu den MDTF transparent verwaltet wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Parlament regelmäßig und angemessen zu unterrichten;
24. unterstreicht die Notwendigkeit, die Koordinierung unter den Gebern in Afghanistan unter Federführung der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan zu verbessern, und vertritt die Auffassung, dass die Kommission die Koordinierung der Hilfe unter den Mitgliedstaaten verstärken sollte, um die Effizienz zu verbessern und die Sichtbarkeit der Hilfe der EU zu erhöhen;
Empfehlungen
Koordinierung und Sichtbarkeit der internationalen Hilfe:
25. ist der Auffassung, dass im Bereich der internationalen Hilfe zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, um die Umsetzung der nationalen afghanischen Entwicklungsstrategie zu unterstützen und schrittweise eine bessere Koordinierung sowie effizientere Methoden bei der Umsetzung der von den Afghanen selbst festgelegten Entwicklungsprioritäten herbeizuführen; drängt darauf, dass die Behörden in Kabul eine wichtigere Rolle bei der Durchführung von Entwicklungsvorhaben und bei der Korruptionsbekämpfung übernehmen, insbesondere durch die verbesserte Verwaltung der öffentlichen Finanzen und durch eine Schulung der Kontrolleure, vor allem in den Fachministerien und auf lokaler Ebene;
26. besteht darauf, dass sich die Kommission im Zusammenhang mit der Finanzhilfe der EU für Afghanistan mit dem besorgniserregenden Mangel an Koordinierung nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten und ihr selbst, sondern auch unter den Mitgliedstaaten beschäftigt; fordert die Kommission auf, eine Strategie zu entwickeln, die die Geber und die afghanischen Regierungsstellen einbezieht und darauf ausgerichtet ist, die Koordinierung und Kommunikation zwischen ihnen zu verbessern;
27. unterstreicht die große Bedeutung der Geberkoordinierung in Afghanistan und insbesondere der Harmonisierung der Verfahren auf der Grundlage von ländereigenen Systemen; fordert nachdrücklich, dass diese und weitere Maßnahmen zur Steigerung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, wie sie in der Pariser Erklärung dargelegt werden, in Afghanistan uneingeschränkt umgesetzt werden;
28. verweist darauf, dass die Wirksamkeit der Hilfe ein Schlüsselprinzip der Entwicklungspolitik der EU ist; unterstreicht in dieser Hinsicht die Bedeutung der Agenda der Kommission für eine Steigerung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und nimmt die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 26. Mai 2008 zur Wirksamkeit der EU-Hilfe in Afghanistan zur Kenntnis;
29. vermerkt die Absicht der Kommission, die bisher seitens der Kommission erfolgte Finanzierung der gesundheitlichen Grundversorgung dem afghanischen Gesundheitsministerium zu übertragen; betont, dass bei einer Aufstockung der über die afghanische Regierung erfolgenden Finanzierung gleichzeitig ein Kapazitätsaufbau erfolgen muss und klare Vorgaben erteilt werden müssen, einschließlich einer spezifischen Unterstützung der demokratischen Verwaltung auf subnationaler Ebene;
30. stellt die Weiterleitung der Mittel über den Kernetat der afghanischen Regierung („Budgethilfen“) unter Einsatz von MDTF mit Beiträgen aus dem Gemeinschaftshaushalt in Frage, da nicht davon ausgegangen wird, dass Afghanistan bereits die Anforderungen der EU für eine direkte Beteiligung an einem Programm der Haushaltsstützung erfüllt; vertritt die Auffassung, dass Budgethilfen bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen sektorbezogener Grundlage gewährt werden sollten;
31. verweist auf Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b des DCI[8], wonach Programme der Haushaltsstützung mit einer Unterstützung der Bemühungen der Partnerländer um die Entwicklung parlamentarischer Kontroll- und Prüfkapazitäten einhergehen sollten und die Transparenz sowie den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen verbessern sollten; weist darauf hin, dass entsprechende Maßnahmen auch durchgeführt werden sollten, wenn Budgethilfen von anderen Gebern oder MDTF bereitgestellt werden, und betont die wichtige Rolle, die Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Kontrolle derartiger Haushaltszuschüsse übernehmen können;
32. betont, wie wichtig die Bewertung der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit in Afghanistan gemäß Artikel 33 des DCI[9] ist, und wie notwendig es ist, dass sich Bewertungen auf eine solide Grundlage stützen, die Koordinierung der Geber abgedeckt wird und Aspekte betreffend Input-Aktivitäten und Ergebniskette (Output, Ergebnis, Wirkung) berücksichtigt werden; fordert, dass die Befunde der Bewertung für die Festlegung nachfolgender Kooperationsmaßnahmen genutzt werden;
33. hält es angesichts der Bedeutung der Gemeinschaftshilfe im Kontext der internationalen Hilfe insgesamt für unerlässlich, dass die Aktionen der Union, sowohl vor Ort als auch bei den europäischen Bürgern, deutlicher sichtbar werden; glaubt, dass die Union gegenüber der afghanischen Regierung, den nationalen und regionalen Verwaltungen und der internationalen Gebergemeinschaft eine wichtige Rolle auf der Ebene des Dialogs, der Orientierung und der Entscheidungshilfe spielen muss; hofft, dass die Kommission allgemeine Überlegungen über die künftige Verwaltung der direkten Hilfe durch die afghanischen Behörden einleiten wird;
34. fordert die afghanische Regierung auf, daneben zu wachen, dass für den vor kurzem verabschiedeten nationalen Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter (NAPWA) ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen und dass er in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Frauenorganisationen umgesetzt wird; fordert parallel dazu die Kommission auf, zu gewährleisten, dass ihre Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter transparent sind und im Einklang mit den jeweiligen Maßnahmen der anderen Geber in Afghanistan umgesetzt werden; fordert die Kommission in diesem Sinne auf, einen Bericht zu unterbreiten, in dem geprüft wird, in welchem Maße die Gleichstellung der Geschlechter bisher bei der Planung der von der Kommission zugeteilten globalen Finanzhilfe berücksichtigt worden ist;
Schwerpunktbereiche der Hilfe:
35. ermutigt die Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ihre Interventionsbereiche auszuweiten, um die vorrangigen Probleme, die das tägliche Leben, die Gesundheit, die Sicherheit und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen sowie die grundlegende Bildung berühren, anzugehen;
36. ist der Ansicht, dass die im LSP 2007-2013 dargelegten Prioritäten mit den Erfordernissen der afghanischen Gesellschaft in Einklang stehen; betont, dass eine Konzentration auf die Reform des Strafrechtssystems, einschließlich der Polizei, der Haftverfahren und der Gerichtsbarkeit, erfolgen muss, wobei die Achtung der Menschenrechte, insbesondere derjenigen von Frauen und Kindern, und die Armutsbekämpfung, einschließlich der Entwicklung des ländlichen Raums und des Vorgehens gegen das vordringliche Problem der Opiumherstellung, zu gewährleisten sind; begrüßt die Absicht der Kommission, sich gezielt mit der Governance zu befassen, und fordert eine Wiederbelebung der Maßnahmen zur Unrechtsaufarbeitung im Einklang mit dem Aktionsplan der afghanischen Regierung für Frieden, Gerechtigkeit und Aussöhnung;
37. betont, dass die Entwicklungshilfe für Afghanistan ausgeweitet und gleichzeitig effizienter gestaltet werden muss; bekräftigt, dass die Hilfe die einheimischen Kapazitäten stärken und landesweit gemäß den festgestellten sozialen und wirtschaftlichen Erfordernissen ausgewogen verteilt werden muss; nimmt Kenntnis von den diesbezüglichen Empfehlungen der Pariser Konferenz und im Bericht der Agentur für die Koordinierung der Afghanistan-Hilfe; fordert seinen Haushaltskontrollausschuss auf, eine Bewertung der Frage einzubeziehen, inwieweit die Finanzmittel für die Polizei-Mission der EU in Afghanistan korrekt und effizient verwendet werden;
38. verweist auf zwei besondere Herausforderungen, die unverzügliches Handeln erfordern, nämlich die Entwicklung der Landwirtschaft, um eine potenzielle humanitäre Krise abzuwenden, die die bereits instabile Sicherheitslage weiter verschärfen könnte, und die Entwicklung von Maßnahmen und Programmen zur Bewältigung der durch Drogenabhängigkeit verursachten großen sozialen und gesundheitlichen Probleme mit einem besonderen Schwerpunkt auf Frauen und ihren Familien;
Kontrolle der EU-Mittel:
39. erwartet, dass die Kommission die Effizienz der Verwaltung der Finanzhilfe der EU und insbesondere ihren Beitrag zu den MDTF verstärkt kontrolliert;
40. fordert die Kommission auf, dem Parlament einen Jahresbericht mit einer Bewertung der Effizienz und der Wirkung der Hilfe, eine mit Gründen versehene Zuverlässigkeitserklärung, aufgeschlüsselt nach der Art der Hilfen und mit einer Bewertung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der finanzierten und refinanzierten Maßnahmen, und Informationen über den Anteil der kontrollierten Ausgaben, aufgeschlüsselt nach Arten von Hilfen, die Typologie der festgestellten Unregelmäßigkeiten und die getroffenen Maßnahmen zu übermitteln;
41. verweist auf die Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 und verlangt, dass alle Informationen über Fälle von Betrug oder schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten mit Auswirkungen auf die EU-Mittel umgehend an OLAF weitergeleitet werden;
42. drängt darauf, dass von der Kommission und von OLAF Initiativen eingeleitet werden, um die operativen Kontakte mit dem Integrity Department der Weltbank, insbesondere im Rahmen von Finanzierungen über MDTF zu verstärken, und fordert, dass der Durchführung von mehr gemeinsamen Untersuchungen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Agenturen der Vereinten Nationen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;
43. ist äußerst besorgt über die Risiken, denen das in der Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan tätige Personal ausgesetzt ist, was durch den Tod von vier Beschäftigten im August 2008 deutlich gemacht wurde; vertritt die Auffassung, dass die Sicherheit des zivilen Hilfspersonals durch die Verwischung der Unterschiede zwischen militärischen und zivilen Akteuren gefährdet ist, die dadurch entsteht, dass im Rahmen des Wiederaufbaus in den Provinzen Militär zur Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen eingesetzt wird; fordert deshalb die Wiederherstellung einer klaren Unterscheidung zwischen militärischem und zivilem Personal;
44. ist der Auffassung, dass die Verschlechterung der Sicherheitslage erhebliche Schwierigkeiten für das Personal der Delegation der Kommission in Kabul mit sich bringt und die Kosten für die Verwaltung der Umsetzung der von der Kommission unterstützen Vorhaben in die Höhe treibt; fordert die Kommission auf, den Personalbestand der Delegation aufzustocken, indem mehr und besser qualifizierte Bedienstete eingestellt werden, die imstande sind, alle angesichts der derzeitigen Umstände in Afghanistan erforderlichen Überprüfungen und Kontrollen durchzuführen;
45. fordert angemessene Finanzmittel für Sicherheitskosten im Rahmen von Projekten der Kommission, um sicherzustellen, dass sowohl die Mitarbeiter von Hilfsorganisationen geschützt werden als auch dass für legitime Sicherheitsmaßnahmen kein Geld von den Projektzielen selbst und ihrer Verwirklichung abgezogen wird;
46. bringt seine Wertschätzung für die bemerkenswerte Arbeit des Personals der Delegation der Kommission in Kabul zum Ausdruck und fordert eine erhebliche Verstärkung der derzeitigen Sicherheitsmaßnahmen sowie eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen;
Unterstützung für den Ausbau der Kapazitäten der afghanischen Verwaltung:
47. begrüßt die Bemühungen der afghanischen Behörden, ihre Verwaltungs- und Finanzverfahren zu verbessern, was zu afghanischer Eigenverantwortlichkeit führen würde, ist jedoch der Ansicht, dass besser konzertierte Anstrengungen notwendig sind, um diesen Prozess nachhaltig zu gestalten; unterstreicht, dass die afghanischen Institutionen die Korruptionsbekämpfung fortsetzen und wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage und der Lebensbedingungen, des Bildungs- und Gesundheitswesens für die Bevölkerung ergreifen und insbesondere Möglichkeiten zur Integration sozial benachteiligter Gruppen und zur Beteiligung von Frauen an der Beschlussfassung Aufmerksamkeit widmen müssen;
48. hält es für wichtig, die Aktionen und Programme zur Verbesserung der verantwortungsvollen Staatsführung und der Effizienz der afghanischen Verwaltung sowie zur Bekämpfung jeglicher Form von Korruption weiter zu verstärken; nimmt die Anstrengungen der Union zur Kenntnis, die Korruption in der afghanischen Verwaltung einzudämmen, indem sie einen Teil der Mittel ihrer Haushaltslinie für deren Schulung und Besoldung vorsieht, und fordert die Kommission auf, Fortbildungsmaßnahmen für das Personal der Verwaltung und der Polizei fortzusetzen;
49. fordert, dass ähnliche Fortbildungsmaßnahmen, wie sie von OLAF und EuropeAid unter dem Motto „Schutz und Optimierung der öffentlichen Mittel – Zusammenarbeit zwischen den nationalen und internationalen Institutionen“ für Beamte in Ländern Afrikas durchgeführt werden, auch in Afghanistan organisiert werden;
50. drängt darauf, dass die internationale Gemeinschaft bei der afghanischen Regierung auf einer größeren Transparenz bei der Zuweisung von Finanzmitteln an Provinzen, Bezirke und kommunale Behörden und auf einer besseren Einbeziehung dieser Institutionen in die Umsetzung der nationalen Entwicklungspolitiken besteht und darauf beharrt, dass die afghanische Regierung das Parlament des Landes angemessen über die Verwendung der internationalen Hilfe unterrichtet;
51. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die afghanische Regierung nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass ihre Programme und Aktivitäten, insbesondere in den Provinzen, voll und ganz mit der nationalen Entwicklungsstrategie für Afghanistan und mit der Erfüllung der von allen Parteien anlässlich der Pariser Konferenz eingegangenen Verpflichtungen koordiniert werden;
52. würdigt die Bedeutung der Wiederaufbauteams in den Provinzen und die Tätigkeit der afghanischen Sicherheitskräfte, verweist nichtsdestoweniger auf die Herausforderung bezüglich der Effektivität der Hilfe, wenn es darum geht, die Entwicklung in Afghanistan durch zivil-militärische Institutionen zu fördern, und fordert eine maximale Beteiligung seitens afghanischer nichtstaatlicher Akteure und Organisationen der Zivilgesellschaft, der afghanischen Regierung und internationaler Agenturen;
53. bedauert, dass sich die Beziehungen zwischen nichtstaatlichen Akteuren und der afghanischen Regierung nicht immer reibungslos gestalten, und fordert, dass alle nur erdenklichen Anstrengungen zur Verbesserung der Beziehungen unternommen werden; verweist außerdem auf die Notwendigkeit, eine genaue Definition nicht gewinnorientierter nichtstaatlicher Akteure auf nationaler Ebene festzulegen, nachdem die nichtstaatlichen Akteure selbst konsultiert worden sind;
54. unterstützt jegliche Initiative mit dem Ziel engerer Beziehungen zwischen seinen eigenen interparlamentarischen Delegationen und den beiden Kammern des afghanischen Parlaments (der Wolesi Dschirga und der Meschrano Dschirga), um eine verantwortungsbewusste parlamentarische Governance zu fördern;
55. verweist auf seine Initiative im Haushaltsplan 2008 zur Unterstützung des Demokratieaufbaus mit Parlamenten in Drittländern und beschließt, die betreffenden Mittel so zu nutzen, dass die Fähigkeit des afghanischen Parlaments, legislativ tätig zu werden, die Exekutive zu überwachen und das afghanische Volk umfassend zu vertreten, verbessert wird;
56. betont die Notwendigkeit, vorrangig die Entwicklung politischer Parteien, themenbezogene Gruppierungen von Abgeordneten in der Nationalversammlung, die Zivilgesellschaft und die Medien zu unterstützen; vertritt die Auffassung, dass die internationale Gemeinschaft verpflichtet ist, zumindest teilweise die Finanzierung von Mitteln für Wahlen zu übernehmen und Hilfe bei der Umsetzung aller Bestimmungen des afghanischen Wahlgesetzes zu leisten, einschließlich derjenigen, die die Überprüfung von Kandidaten betreffen;
57. fordert die Kommission und die afghanische Regierung mit Blick auf die bevorstehenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die 2009 bzw. 2010 in Afghanistan stattfinden, auf, weiterhin Maßnahmen zur Förderung der politischen Emanzipation von Frauen, vor allem in den Provinzen, zu fördern und ausreichend zu finanzieren, da bei den letzten Wahlen für die Provinzräte nicht genügend Kandidatinnen zur Verfügung standen, um die 124 für Frauen bestimmten Sitze in den Provinzräten zu besetzen;
58. ist der Auffassung, dass die Kommission die Mittel für die Bekämpfung des Drogenhandels aufstocken muss, und empfiehlt, dass die Gebergemeinschaft alle erforderlichen Anstrengungen unternimmt, damit die Einführung von alternativen Kulturen den Erzeugern ausreichende Einkünfte verschafft, um die endgültige Einstellung des Mohnanbaues zu gewährleisten;
59. verweist auf seine Empfehlung vom 25. Oktober 2007 an den Rat zur Herstellung von Opium für medizinische Zwecke in Afghanistan[10], in der es die Ausräucherung als Mittel zur Vernichtung der Mohnpflanzen in Afghanistan im Rahmen integrierter Entwicklungsprogramme ablehnt und seine Unterstützung bei der Erörterung der Möglichkeiten und der Durchführbarkeit für die Umsetzung des wissenschaftlichen Pilotprojekts „Poppy for Medicine“ anbietet;
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60. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Afghanistan zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0337.
- [2] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0133.
- [3] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [4] ABl. C 115 vom 9.5.2008, S. 47.
- [5] ABl. C 306 vom 17.12.2007, S. 1.
- [6] ABl.L 136 vom 31.5.1999, S. 1
- [7] ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.
- [8] DCI Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b
- [9] DCI Artikel 33
- [10] Angenommene Texte, P6_TA(2007)0485.
BEGRÜNDUNG
Im letzten UNDP-Bericht von 2007 belegt Afghanistan unter den 178 im Index der menschlichen Entwicklung erfassten Ländern Platz 174. Seit Jahrzehnten befindet sich das Land aufgrund der zahlreichen Stammeskonflikte und internationalen Konfrontationen fast unentwegt im Konflikt- oder Kriegszustand. Die verschiedenen Arten von illegalem Handel, insbesondere der Drogenhandel durch den Anbau von Mohn, betreffen weite Teile des Landes und begünstigen die latente Korruption auf allen staatlichen Verwaltungsebenen.
Die Hilfe der Europäischen Union und ihre Verwendung
Die Hilfe der EU setzt sich aus direkten und indirekten Beihilfen zusammen. Zwischen 2002 und 2007 betrug die direkte Gemeinschaftshilfe 70 % (970 Mio. EUR) und die von den internationalen Organisationen verwaltete indirekte Gemeinschaftshilfe 30 % (422 Mio. EUR) der gesamten Gemeinschaftshilfe.
Die Hilfen gingen an von mehreren Geldgebern finanzierte Treuhandfonds (trust funds), die von den Vereinten Nationen (13 % der Fonds) oder von der Weltbank (17 % der Fonds) verwaltet werden. Die beiden wichtigsten Treuhandfonds sind:
- der ARTF (Afghanistan Reconstruction Trust Fund) mit einer Gesamtsumme von 187 Mio. EUR, der von der Weltbank verwaltet wird und zu dem die Europäische Union 13 % der Gesamtsumme beiträgt, sowie
- der LOFTA (Law and Order Trust Fund) mit einer Gesamtsumme von 180,5 Mio. EUR, der vom UNDP verwaltet wird und zu dem die Europäische Union als Hauptgeber 38 % der Gesamtsumme beiträgt.
Die derzeitige Gemeinschaftshilfe erfolgt im Rahmen eines Strategiepapiers für die Jahre 2007-2013 und eines mehrjährigen Richtprogramms, in dem die Hauptziele und Schwerpunkte der Gemeinschaftsintervention für die Jahre 2007-2013 festgelegt sind.
Vorläufige Bilanz der Gemeinschaftshilfe
Seit der Unterzeichung des „Afghanistan Compact“ Anfang 2006 haben die Geberländer bedeutende Fortschritte bei der Vergabe ihrer Hilfsmittel erzielt, wodurch Doppelausgaben und Korruption verringert werden konnten. Die neue Strategie, die die internationalen Organisationen, und insbesondere die Weltbank, bei der Vergabe der Direktmittel an die afghanische Regierung verfolgen, erscheint vielversprechend, da sie die Ministerien direkt in die Verantwortung nimmt.
Die größten und vielversprechendsten Fortschritte seit dem Sturz der Taliban wurden im Gesundheits- und Bildungswesen sowie in der Infrastruktur (vor allem im Straßenbau) erzielt. Die Kindersterblichkeit ist deutlich zurückgegangen (von 22 % im Jahr 2001 auf 12,9 % im Jahr 2006), und ein höherer Anteil der afghanischen Bevölkerung hat Zugang zur medizinischen Grundversorgung (65 % im Jahr 2006 im Vergleich zu nur 9 % im Jahr 2001). Im Bildungswesen zeichnen sich ebenfalls erste positive Entwicklungen ab: Eine steigende Zahl von Kindern, insbesondere von Mädchen, Schülern und Lehrern ist wieder in den Schulbetrieb integriert (der Anteil der eingeschulten Kinder stieg von 5 % im Jahr 2001 auf mehr als 60 % im Jahr 2007). Auch die laufende Sanierung von Grundschulen und die Lehrerausbildung sowie die Bemühungen der afghanischen Behörden, Initiativen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einzuführen, sind positiv hervorzuheben.
Dennoch muss festgestellt werden, dass es zwischen den Geberländern auf internationaler Ebene sowie zwischen den Mitgliedstaaten der Union und der Europäischen Kommission, bei der alle Stränge zusammenlaufen könnten, an Koordination mangelt. Das Resultat ist letztendlich ein Kosten-Nutzen-Verhältnis, das weit schlechter ausfällt als es sollte, sowie die Überzeugung, dass die afghanische Bevölkerung aus der internationalen Hilfe für das Land einen weitaus größeren direkten Nutzen hätte ziehen können.
Darstellung des Systems zur Kontrolle der direkten und indirekten Gemeinschaftshilfe
Aufgrund der Schwäche der Strukturen der afghanischen Verwaltung unterliegen alle wichtigen Schritte der Auswahl, der vertraglichen Festlegung, der Annahme der Verträge und der Zahlungen der mit Gemeinschaftsmitteln finanzierten Projekte der Genehmigung und der vorherigen Unterschrift durch die Kommissionsdienststellen (je nach Fall über eine Vollmacht und/oder die Dienststellen). Sämtliche Projekte und Programme werden vor der endgültigen Mittelauszahlung mindestens einmal einer Prüfung unterzogen. Den Informationen der zuständigen Kommissionsdienststellen zufolge werden die Verträge und Zahlungen in den Fällen der direkten zentralen Verwaltung der Projekte durch die Geldgeber und Vertragspartner der Dienststellen oder andere Leistungserbringer (Artikel 53a der Haushaltsordnung und Artikel 36 der Durchführungsbestimmungen) direkt von den Kommissionsdienststellen festgelegt, genehmigt, unterzeichnet und geprüft.
Den Dienststellen zufolge zieht die Kommission im Fall von unberechtigten oder nichtzuschussfähigen Ausgaben die entsprechenden Beträge über Forderungseinziehungen, Rückgriff auf die für die Verträge geltenden Bankbürgschaften oder Aufrechnung mit im Rahmen anderer Verträge fälligen Zahlungen an die betroffenen Vertragspartner unverzüglich wieder ein. Im Falle der direkten zentralen Verwaltung der Finanzhilfevereinbarungen mit Nichtregierungsorganisationen (NRO) gelten dieselben Verfahrensweisen (Artikel 53a der Haushaltsordnung und Artikel 36 der Durchführungsbestimmungen). Wird mit internationalen Organisationen bei der Ausarbeitung und gemeinsamen Umsetzung eines gemeinsamen Projekts, das ausschließlich über Gemeinschaftsmittel finanziert wird, zusammengearbeitet, unterzeichnen die Dienststellen der Kommission einen Direktvertrag, in dem die Aufgaben und Pflichten der betreffenden internationalen Organisationen festgelegt sind. Die Auszahlung der Gemeinschaftshilfe erfolgt durch von mehreren Geberländern finanzierte Treuhandfonds. Zahlt die Kommission die Gemeinschaftshilfe über einen von mehreren Geberländern finanzierten Treuhandfonds aus, der von einer internationalen Organisation verwaltet wird, so erfolgt die Auszahlung des Gemeinschaftsbeitrags in gemeinsamer Verantwortung. Zur Finanzierung der Programme und Projekte, die von den Verwaltungsorganen der betreffenden Treuhandfonds beschlossenen wurden, werden die Gemeinschaftsmittel mit den Finanzmitteln der anderen Geberländer zusammengeführt. Aufgrund der Fungibilität der Mittel der verschiedenen Geberländer und der gemeinsamen Finanzierung der gleichen Operationen ist es schwierig, ein bestimmtes Projekt mit dem Gemeinschaftsbeitrag zu verbinden.
Die Kommission nimmt des Weiteren als Leiterin der einzelnen Treuhandfonds systematisch an den Ausschüssen der Geberländer und den verschiedenen Arbeitsgruppen teil, die die sektoralen Hauptziele bei der Festlegung der Projekte vorgeben. Den vorliegenden Informationen zufolge führt die Kommission gleichzeitig gemäß den Bestimmungen der Rahmenübereinkommen in den Verwaltungs- und Finanzabteilungen der internationalen Organisationen, in denen die entsprechenden Dokumente zusammenlaufen, stichprobenartige Finanzprüfungen der Buchführung und der Belege durch, die die Gemeinschaftszahlungen und die entsprechenden Ausgaben nachweisen.
Im Zusammenhang mit der Anwendung von Artikel 53d der Haushaltsordnung muss die Kommission vor der Auszahlung von Finanzmitteln an eine internationale Organisation prüfen, ob diese den internationalen Standards auf dem Gebiet der Rechnungsführung, der Rechnungsprüfung, der internen Kontrolle und der Auftragsvergabe genügt.
Die Bekämpfung von Korruption und Drogenhandel
Die Berichterstatterin erinnert daran, dass Afghanistan der weltgrößte Produzent von Mohn ist und hält es für unabdingbar, aktiv gegen den Drogenhandel vorzugehen. Dazu zählt die Einführung von Programmen zum Anbau von Kulturen/Ersatzprodukten, wie sie sich bereits z. B. im „Goldenen Dreieck“ in Thailand bewährt haben. Der Kreis der Geberländer muss alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, damit die afghanische Bevölkerung durch die Herstellung anderer Produkte, vor allem durch den Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse, ein ausreichend hohes Einkommen erzielt und sich endgültig vom Mohnanbau abwendet.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (*) (6.11.2008)
für den Haushaltskontrollausschuss
zur Haushaltskontrolle von EU-Mitteln in Afghanistan
(2008/2152(INI))
Verfasser der Stellungnahme: (*): Nickolay Mladenov
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 47 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. unterstützt die Anstrengungen der Kommission, um Afghanistan zu helfen, und begrüßt ihr langfristiges Engagement gegenüber diesem Land; bekräftigt, dass die Kommission enger mit den Vereinten Nationen und der Weltbank zusammenarbeiten sollte, auch durch eine Zusammenarbeit zwischen der Kommission, dem Rechnungshof, OLAF und den einschlägigen VN-Agenturen, um sicherzustellen, dass der Beitrag der Kommission zum Trustfonds transparent verwaltet wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Parlament angemessen zu unterrichten;
2. betont, dass die Koordinierung unter den Gebern in Afghanistan unter Führung der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan verbessert werden muss, und vertritt die Auffassung, dass die Kommission einen stärkeren Beitrag zur Koordinierung unter den EU-Mitgliedstaaten leisten sollte, um die Effizienz zu verbessern und die Sichtbarkeit der Hilfe der Europäischen Union zu verstärken;
3. weist darauf hin, dass der zwischen der Islamischen Republik Afghanistan und der internationalen Gemeinschaft anlässlich der Londoner Konferenz 2006 geschlossene Afghanistan-Pakt der beiderseits verbindliche Rahmen für den Wiederaufbau und den Staatsaufbau in Afghanistan ist;
4. ist der Ansicht, dass die im Länderstrategiepapier 2007-2013 von der Kommission dargelegten Prioritäten mit den Erfordernissen der afghanischen Gesellschaft in Einklang stehen; betont, dass eine Konzentration auf die Reform des Strafrechtssystems, einschließlich der Polizei, der Haftverfahren und der Gerichtsbarkeit, erfolgen muss, wobei die Achtung der Menschenrechte, insbesondere derjenigen von Frauen und Kindern, und die Armutsbekämpfung, einschließlich der Entwicklung des ländlichen Raums und des Vorgehens gegen das riesige Problem der Opiumherstellung, zu gewährleisten sind; begrüßt die Absicht der Kommission, sich gezielt mit der Governance zu befassen, und fordert eine Wiederbelebung der Maßnahmen zur Unrechtsaufarbeitung im Einklang mit dem Aktionsplan der afghanischen Regierung für Frieden, Gerechtigkeit und Aussöhnung;
5. betont, dass die Entwicklungshilfe für Afghanistan ausgeweitet und effizienter werden muss; bekräftigt erneut, dass die Hilfe die einheimischen Kapazitäten verstärken und landesweit gemäß den festgestellten sozialen und wirtschaftlichen Erfordernissen ausgewogen verteilt werden muss; nimmt Kenntnis von den diesbezüglichen Empfehlungen der Pariser Konferenz und des ACBAR-Berichts; fordert den Haushaltskontrollausschuss auf, eine Bewertung einzubeziehen, inwieweit die Finanzmittel für EUPOL Afghanistan korrekt und effizient verwendet worden sind;
6. verweist auf zwei besondere Herausforderungen, die unverzügliches Handeln erfordern, nämlich die Entwicklung der Landwirtschaft, um eine potenzielle humanitäre Krise abzuwenden, die die bereits instabile Sicherheitslage weiter verschärfen könnte, und die Entwicklung von Maßnahmen und Programmen zur Bewältigung der durch Drogenabhängigkeit verursachten großen sozialen und gesundheitlichen Probleme mit Schwerpunktsetzung auf Frauen und ihre Familien;
7. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die afghanische Regierung nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass ihre Programme und Aktivitäten, insbesondere in den Provinzen, voll und ganz mit der nationalen Entwicklungsstrategie für Afghanistan und mit der Erfüllung der von allen Parteien anlässlich der Pariser Konferenz eingegangenen Verpflichtungen koordiniert werden;
8. betont die Notwendigkeit, vorrangig die Entwicklung politischer Parteien, themenbezogene Gruppierungen von Abgeordneten in der Nationalversammlung, die Zivilgesellschaft und die Medien zu unterstützen; vertritt die Auffassung, dass die internationale Gemeinschaft verpflichtet ist, zumindest teilweise die Finanzierung von Mitteln für Wahlen zu übernehmen und Hilfe bei der Umsetzung aller Bestimmungen des afghanischen Wahlgesetzes zu leisten, auch derjenigen, die die Überprüfung von Kandidaten betreffen;
9. begrüßt die Bemühungen der afghanischen Behörden, ihre Verwaltung und ihre Finanzverfahren zu verbessern, was zu afghanischer Eigenverantwortlichkeit führen würde, ist jedoch der Ansicht, dass stärker konzertierte Anstrengungen notwendig sind, um diesen Prozess nachhaltig zu gestalten; unterstreicht, dass die afghanischen Institutionen die Korruptionsbekämpfung fortsetzen und wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Situation und der Lebensbedingungen, des Bildungs- und Gesundheitswesens für die Bevölkerung ergreifen und Möglichkeiten zur Einbindung sozial benachteiligter Gruppen und Frauen in die Beschlussfassungsstrukturen besondere Aufmerksamkeit widmen müssen;
10. vermerkt die Absicht der Kommission, die bisher seitens der Kommission erfolgte Finanzierung der gesundheitlichen Basisversorgung dem afghanischen Gesundheitsministerium zu übertragen, und betont, dass bei einer Aufstockung der über die afghanische Regierung geleiteten Finanzmittel gleichzeitig ein Kapazitätsaufbau erfolgen muss und klare Vorgaben erteilt werden müssen, einschließlich einer spezifischen Unterstützung der demokratischen Verwaltung auf subnationaler Ebene;
11. würdigt die Bedeutung der Wiederaufbauteams in den Provinzen und die Tätigkeit der afghanischen Sicherheitskräfte, verweist jedoch auf die Herausforderung bezüglich der Effektivität der Hilfe, wenn es darum geht, die Entwicklung in Afghanistan durch zivil-militärische Institutionen zu fördern, und fordert eine maximale Beteiligung seitens afghanischer nichtstaatlicher Akteure und Organisationen der Zivilgesellschaft, der afghanischen Regierung und internationaler Agenturen;
12. verweist auf seine Initiative im Haushaltsplan 2008 zur Unterstützung des Demokratieaufbaus mit Parlamenten in Drittländern und beschließt, die betreffenden Mittel zu nutzen, um die Fähigkeit des afghanischen Parlaments, legislativ tätig zu werden, die Exekutive zu überwachen und das afghanische Volk umfassend zu vertreten, zu verbessern;
13. fordert angemessene Finanzmittel für Sicherheitskosten im Rahmen von Projekten der Kommission, um sicherzustellen, dass sowohl die Mitarbeiter von Hilfsorganisationen geschützt werden als auch dass für legitime Sicherheitsmaßnahmen kein Geld von den Projekten selbst und den entsprechenden Zielsetzungen abgezogen wird;
14. verweist auf seine Empfehlung vom 25. Oktober 2007 an den Rat zur Herstellung von Opium für medizinische Zwecke in Afghanistan[1], in der es die Ausräucherung als Mittel zur Vernichtung der Mohnpflanzen in Afghanistan im Rahmen integrierter Entwicklungsprogramme ablehnt und seine Unterstützung bei der Erörterung der Möglichkeiten und der Durchführbarkeit für die Umsetzung des wissenschaftlichen Pilotprojekts „Poppy for Medicine“ anbietet.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
6.11.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
45 0 5 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Vittorio Agnoletto, Roberta Alma Anastase, André Brie, Philip Claeys, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Michael Gahler, Georgios Georgiou, Ana Maria Gomes, Jana Hybášková, Jelko Kacin, Metin Kazak, Maria Eleni Koppa, Joost Lagendijk, Vytautas Landsbergis, Johannes Lebech, Francisco José Millán Mon, Philippe Morillon, Pasqualina Napoletano, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Baroness Nicholson of Winterbourne, Janusz Onyszkiewicz, Ria Oomen-Ruijten, Ioan Mircea Paşcu, João de Deus Pinheiro, Hubert Pirker, Samuli Pohjamo, Bernd Posselt, Libor Rouček, Christian Rovsing, Flaviu Călin Rus, Jacek Saryusz-Wolski, Inese Vaidere, Geoffrey Van Orden, Marcello Vernola, Kristian Vigenin, Andrzej Wielowieyski, Jan Marinus Wiersma, Zbigniew Zaleski, Josef Zieleniec |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Árpád Duka-Zólyomi, Kinga Gál, Milan Horáček, Marie Anne Isler Béguin, Tunne Kelam, Miloš Koterec, Nickolay Mladenov, Inger Segelström |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Wolfgang Bulfon, Rosa Miguélez Ramos |
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- [1] ABl. C 263 E vom 16.10.2008, S. 651.
STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (*) (10.11.2008)
für den Haushaltskontrollausschuss
zur Haushaltskontrolle von EU-Mitteln in Afghanistan
(2008/2152(INI))
Verfasser der Stellungnahme(*): Csaba Őry
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 47 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI)[1],
– unter Hinweis auf die in der im September 2000 von 189 Ländern unterzeichneten Millenniums-Erklärung aufgeführten Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen,
A. in der Erwägung, dass es im gegenwärtigen Klima eines weltweiten Konjunkturabschwungs besonders wichtig ist, eine wirksame Kontrolle der EU-Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit sicherzustellen,
B. in der Erwägung, dass in Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b des DCI die Bedingungen für die Gewährung von Budgethilfen an Partnerländer festgelegt werden,
C. in der Erwägung, dass Rechenschaftspflicht, Transparenz und ergebnisorientiertes Management mehreren internationalen Übereinkommen, darunter der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, zufolge zu den wichtigsten Grundsätzen für die Entwicklungszusammenarbeit gehören,
D. in der Erwägung, dass in Afghanistan 90 % der öffentlichen Gelder aus internationaler Hilfe stammen, was den großen Bedarf und den hohen Grad der Hilfsabhängigkeit des Landes verdeutlicht,
1. begrüßt die jüngsten Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen sowie weiteren internationalen Organisationen und den Organen der Europäischen Union, was die Überwachung der Finanzmittel für die Entwicklungszusammenarbeit betrifft; fordert eine weitere Vertiefung dieser Verbesserungen in naher Zukunft;
2. unterstreicht die Notwendigkeit einer intensiveren Kontrolle der Umsetzung der EU-Entwicklungszusammenarbeit; fordert die Vereinten Nationen sowie die anderen internationalen Organisationen, die EU-Gelder verwalten, auf, umfassend mit dem Europäischen Rechnungshof und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie der Gemeinsamen Inspektionsgruppe der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten;
3. stellt die Weiterleitung der Mittel durch den Kernetat der Regierung von Afghanistan („Budgethilfen“) über Treuhandfonds der Geber (MDTF) mit Beiträgen aus dem Gemeinschaftshaushalt in Frage, da nicht davon ausgegangen wird, dass Afghanistan bereits die Anforderungen der EG für eine direkte Beteiligung an einem Budgethilfen-Programm erfüllt; vertritt die Auffassung, dass Budgethilfen, wenn die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind, auf sektorbezogener Grundlage gewährt werden sollten;
4. verweist auf das DCI-Erfordernis[2], dass Budgethilfen einhergehen sollten mit einer Unterstützung der Bemühungen der Partnerländer um die Entwicklung parlamentarischer Kontroll- und Prüfkapazitäten und der Verbesserung der Transparenz und des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen; weist darauf hin, dass entsprechende Maßnahmen auch durchgeführt werden sollten, wenn „Budgethilfen“ von anderen Gebern oder MDTF gewährt werden, und betont die wichtige Rolle, die Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Kontrolle derartiger Budgethilfen übernehmen können;
5. betont, wie wichtig die Bewertung der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit in Afghanistan gemäß der DCI-Anforderung[3] ist, damit die Bewertungen auf einer soliden Grundlage beginnen, die Koordinierung der Geber einschließen sowie Aspekte betreffend Ressourcen und Ergebnisse (Output, outcome, impact) berücksichtigen; fordert, dass die Prüfungsfeststellungen für die Festlegung nachfolgender Kooperationsmaßnahmen genutzt werden;
6. ist äußerst besorgt über die Risiken, denen das in der Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan tätige Personal ausgesetzt ist, was durch den Tod von vier Beschäftigten im August 2008 deutlich gemacht wurde; vertritt die Auffassung, dass die Sicherheit des zivilen Hilfspersonals durch die Verwischung der Unterschiede zwischen militärischen und zivilen Akteuren gefährdet ist, die dadurch entsteht, dass im Rahmen des Wiederaufbaus in den Provinzen Militär zur Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen eingesetzt wird; fordert deshalb die Wiederherstellung einer klaren Unterscheidung zwischen militärischem und zivilem Personal;
7. bedauert, dass sich die Beziehungen zwischen nichtstaatlichen Akteuren und der afghanischen Regierung nicht immer reibungslos gestalten, und fordert, alle Anstrengungen zur Verbesserung der Beziehungen zu unternehmen; verweist außerdem auf die Notwendigkeit, eine genaue Definition nicht gewinnorientierter nichtstaatlicher Akteure auf nationaler Ebene festzulegen, nachdem die nichtstaatlichen Akteure selbst konsultiert wurden;
8. verweist auf die besonders gravierende Diskriminierung afghanischer Frauen unter dem Regime der Taliban und in der Folgezeit; verurteilt jegliche rechtliche, kulturelle und religiöse Maßnahme zur Diskriminierung von Frauen, die sie vom öffentlichen und politischen Leben ausschließt und sie in ihrem Alltag abschottet; fordert die Kommission nachdrücklich auf, derartige Praktiken bei all ihren Entwicklungsmaßnahmen im Land zu bekämpfen;
9. betont, wie wichtig es ist, alle Formen von Kinderarbeit, Kinderhandel und Gewalt gegen Kinder zu bekämpfen und den sozialen Schutz von Minderjährigen in Afghanistan zu verbessern; fordert Programme zur Förderung des Schulbesuchs von Kindern, einschließlich der Zahlung von Schulgebühren und Schulspeisungsprogrammen;
10. unterstreicht die große Bedeutung der Geberkoordinierung in Afghanistan und insbesondere der Harmonisierung der Verfahren auf der Grundlage von Systemen und Verfahren der Partnerländer; fordert nachdrücklich, dass diese und weitere Maßnahmen betreffend die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit gemäß der einschlägigen Pariser Erklärung in Afghanistan uneingeschränkt umgesetzt werden.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
5.11.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Josep Borrell Fontelles, Danutė Budreikaitė, Marie-Arlette Carlotti, Corina Creţu, Nirj Deva, Alexandra Dobolyi, Beniamino Donnici, Fernando Fernández Martín, Juan Fraile Cantón, Alain Hutchinson, Romana Jordan Cizelj, Filip Kaczmarek, Glenys Kinnock, Maria Martens, Gay Mitchell, Toomas Savi, Pierre Schapira, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Feleknas Uca, Johan Van Hecke, Anna Záborská, Jan Zahradil, Mauro Zani |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Miguel Angel Martínez Martínez, Manolis Mavrommatis, Csaba Őry, Renate Weber, Gabriele Zimmer |
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STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (11.11.2008)
für den Haushaltskontrollausschuss
zu der Haushaltskontrolle der EU-Mittel in Afghanistan
(2008/2152(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Laima Liucija Andrikienė
VORSCHLÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. besteht darauf, dass sich die Kommission im Zusammenhang mit der Finanzhilfe der EU für Afghanistan mit dem besorgniserregenden Mangel an Koordinierung nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission, sondern auch zwischen Mitgliedstaaten beschäftigt; fordert die Kommission auf, eine Strategie zu entwickeln, die die Geber und die afghanischen Regierungsstellen einbezieht und darauf ausgerichtet ist, die Koordinierung und Kommunikation zwischen ihnen zu verbessern;
2. verweist darauf, dass die Wirksamkeit der Hilfe ein Schlüsselprinzip der Entwicklungspolitik der EU ist; unterstreicht in dieser Hinsicht die Bedeutung der Agenda der Kommission für eine Steigerung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und nimmt die Schlussfolgerungen des Rates der EU vom 26. Mai 2008 zur Wirksamkeit der EU-Hilfe in Afghanistan zur Kenntnis;
3. fordert die Kommission zwecks Aufstockung der Mittel für die langfristigen vorrangigen Ziele der EU in Afghanistan – nachhaltige Entwicklung und Bekämpfung der Armut – auf, im Verlauf der Ausarbeitung des mehrjährigen Richtprogramms (MRP) 2010 – 2013 die Verteilung der Mittel der Gemeinschaft zwischen den drei wichtigsten prioritären und den drei nichtprioritären Bereichen neu zu ordnen, wobei die Neuordnung der Mittelverteilung auch die Entwicklung von Infrastrukturen und alternativen Einkommensquellen umfassen muss, die zur Verminderung der Armut beitragen und die Umstellung von einer auf Opium gestützten Wirtschaft auf ein alternatives Wirtschafts- und Sozialsystem erleichtern; fordert die Kommission deshalb dringend auf, die Mittelzuweisungen für die Bereiche Gesundheitswesen, Bildung und Infrastrukturen aufzustocken; verweist ferner auf das Engagement der Europäischen Union für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele;
4. bekundet seine Besorgnis über die schlechte Qualität der Verwaltung der Finanzhilfe durch die Zentralverwaltung in Afghanistan und die mangelnde Transparenz bei der Verwaltung dieser Hilfe; hält es für äußerst wichtig, dass das nächste mehrjährige Richtprogramm 2010 – 2013 den konkreten Ergebnissen der Bekämpfung der Korruption in gebührender Weise Rechnung trägt und die Unterstützung der EU entsprechend angepasst wird.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
10.11.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
17 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Laima Liucija Andrikienė, Reimer Böge, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Brigitte Douay, Salvador Garriga Polledo, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Anne E. Jensen, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Jan Mulder, Margaritis Schinas, Nina Škottová, Helga Trüpel, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
2.12.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
13 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jean-Pierre Audy, Herbert Bösch, Paulo Casaca, Antonio De Blasio, Szabolcs Fazakas, Aurelio Juri, Dan Jørgensen, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Bogusław Liberadzki, Jan Mulder, Bart Staes |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Véronique Mathieu, Gabriele Stauner |
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