BERICHT über die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans

9.12.2008 - (2008/2149(INI))

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Bastiaan Belder

Verfahren : 2008/2149(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0489/2008
Eingereichte Texte :
A6-0489/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans

(2008/2149(INI))

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1946/2005 des Rates vom 14. November 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 zur Einführung besonderer Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Europäischen Union teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete[1],

–    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)[2],

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003, in denen der EU-Beitritt allen Ländern des westlichen Balkans in Aussicht gestellt wurde,

–    unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Status eines Kandidatenlandes zuzuerkennen, und die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2006, vom 14. und 15. Dezember 2006 sowie vom 19. und 20. Juni 2008,

–    unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 3. Oktober 2005, Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufzunehmen,

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2008 „Westlicher Balkan: Stärkung der europäischen Perspektive“ (KOM(2008) 127),

–    unter Hinweis auf die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999,

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft des Kosovo und Rolle der EU[3],

–    unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 12. Oktober 2006 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über eine Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft für den Kosovo[4],

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien[5],

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über Kroatien[6],

–    unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 15. März 2007 an den Rat zu Bosnien-Herzegowina[7],

–    unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 25. Oktober 2007 an den Rat zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Serbien[8],

–    unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 6. September 2006 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits[9],

–    unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 13. Dezember 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission zum Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits[10],

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 31. Januar 2007 „Ausdehnung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen auf die Nachbarländer - Leitlinien für den Verkehr in Europa und den Nachbarregionen“ (KOM(2007) 32),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2008 zu den Fortschritten der Sondierungsgespräche mit den Nachbarländern über die Zusammenarbeit im Verkehrsbereich (KOM(2008) 125),

–    unter Hinweis auf den am 25. Oktober 2005 in Athen unterzeichneten Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft EU-Südosteuropa,

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. November 2007 „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007-2008“ (KOM(2007) 663),

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. März 2006 zu dem Strategiepapier 2005 der Kommission zur Erweiterung[11] und seine Entschließung vom 13. Dezember 2006 zu der Mitteilung der Kommission zur Erweiterungsstrategie und zu den wichtigsten Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007[12],

–    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Ländern des westlichen Balkans,

–    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel und der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6‑0489/2008),

A.  in der Erwägung, dass der Europäische Rat von Thessaloniki die „europäische Perspektive“ der Länder des westlichen Balkans festgestellt und den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess zum allgemeinen Rahmen der Beziehungen der EU zu den Ländern des westlichen Balkans erklärt hat,

B.   in der Erwägung, dass Kroatien gegenwärtig Beitrittsverhandlungen mit der EU führt und dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 2005 den Kandidatenstatus erhalten hat,

C.  in der Erwägung, dass die Handelszugeständnisse und die Finanzhilfe der EU einen wichtigen Beitrag zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess im westlichen Balkan geleistet haben,

D.  in der Erwägung, dass Kroatien auf gutem Wege zu einer Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union ist und die Aussicht besteht, dass die Verhandlungen 2009 abgeschlossen werden, und in der Erwägung, dass es die politischen und wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen weiterhin einhält und als funktionierende Marktwirtschaft anerkannt wurde, was als positives Beispiel für die anderen Länder dieses Raums dienen könnte,

E.   in der Erwägung, dass das Parlament des Kosovo in seiner Entschließung vom 17. Februar 2008 den Kosovo für unabhängig erklärt hat; in der Erwägung, dass der Rat am 18. Februar 2008 erklärt hat, dass die Mitgliedstaaten entsprechend den nationalen Gegebenheiten und im Einklang mit dem Völkerrecht über ihre Beziehungen zum Kosovo entscheiden; in der Erwägung, dass die Gesamthilfe der EU für den Kosovo im Zeitraum 2007–2010 auf über eine Milliarde Euro geschätzt wird, wobei aus diesen Mitteln die Unterstützung der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung und der Beitrag der EU zur internationalen Präsenz im Kosovo finanziert werden,

F.   in der Erwägung, dass wirtschaftlicher Wohlstand und die volle Integration in den EU-Binnenmarkt und das Welthandelssystem wesentlich für die langfristige Stabilität und das nachhaltige wirtschaftliche und soziale Wachstum des gesamten westlichen Balkans sind,

G.  in der Erwägung, dass die vorsichtige allmähliche Marktöffnung der Länder des westlichen Balkans mit asymmetrischen Handelsregeln und einem länderspezifischen Ansatz, wodurch hauptsächlich die Entstehung eines regionalen Marktes gefördert wird, wohl erheblich zur politischen und wirtschaftlichen Stabilisierung der Region beitragen wird,

H.  in der Erwägung, dass die immer stärkere wirtschaftliche Zusammenarbeit der Länder des westlichen Balkans auch den südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten Wirtschaftswachstum verspricht und eine verstärkte Integration in den Binnenmarkt fördert,

I.    in der Erwägung, dass mit dem Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen 32 bilaterale Freihandelsabkommen zwischen südost- und osteuropäischen Staaten in einem einzigen umfassenden regionalen Freihandelsabkommen zusammengefasst wurden, das die Liberalisierung in dieser Region dank eines einzigen Systems fairer, transparenter und vorhersagbarer Regeln vorantreibt,

J.    in der Erwägung, dass das Wirtschaftswachstum in den einzelnen Ländern des westlichen Balkans sehr unterschiedlich ist und 2006 von 3 % in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bis zu 10,3 % in Montenegro reichte; in der Erwägung, dass auch die Arbeitslosenquote eine breite Spanne aufweist und 2007 von einer hohen Quote, z. B. 40 % im Kosovo, bis zu einer weniger hohen Quote, z. B. 11,9 % in Montenegro, reichte,

K.  in der Erwägung, dass die Wirtschaft der Länder des westlichen Balkans stark vom Außenhandel abhängt, dass ihre Gesamteinfuhren und -ausfuhren wesentlich zu ihrem Bruttoinlandsprodukt beitragen und dass 61 % ihrer Handelsströme mit der Europäischen Union abgewickelt werden, während die EU nur 2 % ihres Außenhandels mit diesen Ländern abwickelt,

L.   in der Erwägung, dass die Verkehrsinfrastrukturen und -erleichterungen von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung, den sozialen Zusammenhalt und die Integration sind,

M.  in der Erwägung, dass die kleinen und mittleren Unternehmen im westlichen Balkan verstärkt gefördert werden müssen, um nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Arbeitsplatzschaffung und Ausfuhren sicherzustellen,

N.  in der Erwägung, dass der Dienstleistungssektor, insbesondere der Tourismus, eine wichtige Rolle für die Wirtschaft der Länder des westlichen Balkans spielt,

O.  in der Erwägung, dass kleine Märkte wie die in einigen Ländern des westlichen Balkans besonders anfällig für Kartelle, Wettbewerbsbeschränkungen und Missbrauch von Marktmacht sind, welche sich sehr nachteilig auf das regionale Wirtschaftswachstum, die Beschäftigungsrate und die soziale Entwicklung auswirken können,

P.   in der Erwägung, dass die Wirtschaft in den Ländern des westlichen Balkans sehr heterogen strukturiert ist und verschiedene Merkmale aufweist und dass beispielsweise der Tourismus für die Wirtschaft in Albanien, Kroatien und Montenegro von entscheidender Bedeutung ist und insofern ein Unterschied zu den anderen Ländern besteht,

Q.  in der Erwägung, dass alle Länder des westlichen Balkans Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen haben,

Allgemeine Erwägungen

1.   begrüßt die Fortschritte, die im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess erzielt wurden, und insbesondere die kürzlich erfolgte Unterzeichnung der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina und mit Serbien; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Ratifizierungsprozess für alle Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen so rasch wie möglich abzuschließen; begrüßt die Fortschritte, die bei der Durchführung der Interimabkommen erzielt wurden, und fordert die Länder des westlichen Balkans auf, ihre Bemühungen in diesem Bereich fortzusetzen; betont die Bedeutung einer weiteren Verstärkung der multilateralen Dimension des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses im Hinblick auf die uneingeschränkte Wiederaufnahme der regionalen Zusammenarbeit in allen Bereichen;

2.   bekräftigt die vom Europäischen Rat von Thessaloniki festgestellte „europäische Perspektive“ der Länder des westlichen Balkans; weist aber darauf hin, dass der EU-Beitritt der Länder des westlichen Balkans an die strenge Einhaltung aller von der EU festgelegten Bedingungen und Anforderungen, einschließlich der Kopenhagener Kriterien und des erfolgreichen Abschlusses des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, gebunden ist, wozu auch regionale Zusammenarbeit, gute Nachbarschaftsbeziehungen und die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien gehören;

3.   betont, dass die konkrete Aussicht auf den EU-Beitritt der Länder des westlichen Balkans wie ein Katalysator auf die betroffenen Bevölkerungen und Regierungen wirken und sie bewegen kann, sich von rückwärtsgewandtem Nationalismus und konfessionell motivierter Gewalt abzuwenden und einer von der Integration ins restliche Europa geprägten Zukunft entgegenzusehen, und das schlechte Image des westlichen Balkans in der Europäischen Union infolge der Kriege der jüngsten Vergangenheit und der politischen Kontroversen der letzten Jahrzehnte verbessern wird, sodass die in der EU ansässigen Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen mit dieser Region ausbauen werden;

4.   ermutigt die Europäische Union, ihr Engagement für den westlichen Balkan beharrlich zu demonstrieren, insbesondere in der gegenwärtigen heiklen politischen Situation; weist den Rat und die Kommission nachdrücklich darauf hin, dass die Entstehung eines „Schwarzen Lochs“ im Kosovo weder im Interesse der EU noch im Interesse der Länder des westlichen Balkans ist; fordert die EU-Organe auf, sich stark zu engagieren, um Spannungen zu vermeiden;

5.   ist der Auffassung, dass die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ländern der Region in Bezug auf ihre wirtschaftliche Entwicklung und Anpassung an das Gemeinschafts- und WTO-Recht unbedingt in der Gesamtstrategie für den westlichen Balkan berücksichtigt werden müssen und dass es für jedes Land des westlichen Balkans einen ganz individuellen Heranführungsprozess unter anderem anhand der Kopenhagener Kriterien sowie der von der Europäischen Union festgelegten Bedingungen und Anforderungen geben muss;

6.   begrüßt die Visumserleichterungen, das im Januar 2008 in Kraft getretene Rückübernahmeabkommen sowie den Dialog über die Fahrpläne für die schrittweise Liberalisierung der Visumserteilung für die Länder des westlichen Balkans; hält die Schaffung und Verbesserung eines ordnungsgemäß funktionierenden Zollwesens für unbedingt notwendig, um die Handelsflüsse zu erleichtern und eine engere wirtschaftliche, wissenschaftliche, technologische und handelspolitische Zusammenarbeit sicherzustellen; begrüßt die Entscheidung der Kommission, mehr Stipendien für Studenten aus den Ländern des westlichen Balkans im Rahmen des Erasmus-Mundus-Programms anzubieten;

WTO und CEFTA

7.   fordert die Kommission und den Rat auf, die verstärkte Integration des westlichen Balkans in das Welthandels- und Weltwirtschaftssystem und insbesondere die WTO-Mitgliedschaft sämtlicher Länder dieser Region zu fördern; stellt mit Genugtuung fest, dass Albanien, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien schon WTO-Mitglieder sind; unterstreicht, dass die Liberalisierung des Handels mit einer Senkung der Armut und der Arbeitslosenquoten, der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte und dem Schutz der Umwelt einhergehen muss;

8.   verweist auf die stimulierende Wirkung der regionalen Zusammenarbeit und guter Nachbarschaftsbeziehungen auf das Wirtschaftswachstum in der Region sowie die hochwichtige Rolle des CEFTA für sowohl die regionale Zusammenarbeit als auch die weitere Integration der Region in die EU durch den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem westlichen Balkan; ist deshalb der Auffassung, dass das CEFTA einen wesentlichen Beitrag zur Vorbereitung der Länder des westlichen Balkans auf den EU-Beitritt leistet;

9.   fordert die Regierungen der Länder des westlichen Balkans auf, Handelserleichterungen in den bisher ausgenommenen Bereichen Erwägung zu ziehen sowie Mechanismen zur systematischen Bekämpfung von Verstößen gegen internationale Rechte des geistigen und industriellen Eigentums zu schaffen; fordert die Regierungen auf, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu übernehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um Praktiken und Regelungen zu beseitigen, die nichttarifäre Handelshindernisse darstellen;

EU-Hilfe und Eigenverantwortlichkeit der Länder des westlichen Balkans für den Reformprozess

10. unterstützt die Bemühungen der Länder des westlichen Balkans um Reformen und regionale Zusammenarbeit im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe; betont, dass die Länder des westlichen Balkans für ihren Reformprozess selbst verantwortlich sind; fordert diese Länder nachdrücklich auf, ambitionierte Projekte zur Nutzung der EU-Finanzhilfe in Eigenverantwortung zu entwerfen, statt passiv von EU-Initiativen abzuhängen;

11. hebt die Rolle der Regionen in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und damit auch die Bedeutung hervor, die dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) bei der Unterstützung der Länder des westlichen Balkans im Demokratisierungsprozess, wirtschaftlichen und sozialen Transformationsprozess und Prozess der Angleichung an die EU-Standards sowie bei der Annäherung dieser Länder an die Strukturen der Europäischen Union zukommt;

12. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, das Instrument für Heranführungshilfe mit den zusätzlichen Finanzmitteln auszustatten, die erforderlich sind, um bedarfsorientiert Projekte zu konzipieren und eine effiziente und konzentrierte Unterstützung auf lokaler und regionaler Ebene bereitzustellen; betont die Bedeutung von People-to-People-Projekten, die besonders dazu geeignet sind, den Menschen vor Ort den Mehrwert zu kommunizieren, den die Europäische Union bewirkt;

13. begrüßt die Tatsache, dass eine der Prioritäten des Instruments für Heranführungshilfe darin besteht, einen Beitrag zum Aufbau der institutionellen und administrativen Kapazitäten in den Ländern des westlichen Balkans sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene zu leisten; legt der Kommission nahe, diesen Tätigkeitsbereich zu verstärken, um den Ausbau der staatlichen Entscheidungsstrukturen voranzutreiben und diese Länder und Regionen auf die künftige Inanspruchnahme der Strukturfonds vorzubereiten sowie ihre Anpassung an die europäischen Normen im Hinblick auf ihren möglichen künftigen Beitritt zu fördern; fordert die Kommission auf, eine hohe Transparenz beim Aufbau der Institutionen zu sichern und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Korruption zu vermeiden;

14. fordert den Rat und die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den im Bereich der Wirtschaft des westlichen Balkans tätigen internationalen und regionalen Organisationen Sachverständige für technische Hilfe in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung in die Länder des westlichen Balkans zu entsenden, um die lokalen Verwaltungsstrukturen zu verbessern, die wirtschaftlichen Grundlagen zu konsolidieren und zu diversifizieren sowie die Durchdringung ausländischer Märkte, insbesondere des EU-Binnenmarkts, mit lokalen Erzeugnissen zu fördern;

15. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Ländern des westlichen Balkans so genannte „Government-to-government-Programme“ (Programme zur Zusammenarbeit staatlicher Stellen) anzubieten, um die Verwaltungen in den von den betroffenen Ländern ausdrücklich benannten Bereichen zu unterstützen, auszubilden und zu betreuen; betont, dass derartige Programme die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts erheblich erleichtern können und den Ländern des westlichen Balkans erlauben, ihren Bedürfnisse im Bereich der technischen Hilfe genau zu definieren;

16. fordert die Kommission auf, dem Parlament rechtzeitig etwaige neue Vorschläge für Sonderfinanzhilfen für die Länder des westlichen Balkans vorzulegen; betont, dass weitere Finanzhilfen für die Länder des westlichen Balkans (und insbesondere den Kosovo) an die Erstellung eines umfassenden, realistischen und langfristigen Wirtschaftsentwicklungsplans in Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen geknüpft sein sollten;

17. ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Behörden eine entscheidende Rolle für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und die Stärkung der Zivilgesellschaft spielen, indem sie die nationalen und gemeinschaftlichen Prioritäten in konkrete Projekte zur Herstellung von Partnerschaften mit den Akteuren des öffentlichen und des privaten Bereichs umsetzen;

18. betont die Bedeutung der grenzübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit für die Schaffung gemeinsamer Projekte und für die Herstellung dauerhafter Beziehungen sowohl zwischen den Regionen des westlichen Balkans als auch zwischen diesen und den Regionen der Mitgliedstaaten; betont ferner, dass die Vorteile, die eine solche Zusammenarbeit mit sich bringt, nicht nur wirtschaftlicher Art sind, sondern auch eine politische und menschliche Dimension aufweisen, die eine Annäherung zwischen den Völkern und den Regierungen ermöglicht und langfristig Stabilität und Wohlstand in dieser Region sichert;

19. legt den Regionen der EU nahe, die Initiative für die Durchführung grenzübergreifender Projekte mit den Regionen des westlichen Balkans zu ergreifen, um eine enge und langfristige Zusammenarbeit auf regionaler Ebene und beim Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken im Rahmen der europäischen Netze der regionalen Zusammenarbeit herzustellen; ist der Auffassung, dass durch die Stärkung des Regional Cooperation Council die Zusammenarbeit in der Region gefördert werden kann;

Wirtschaftspolitik, Energie, Verkehr und Umwelt

20. fordert die Länder des westlichen Balkans nachdrücklich auf, ihre makroökonomische Stabilität in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und den zuständigen internationalen Finanzinstitutionen zu konsolidieren und zu erhöhen, sodass eine solide Steuer- und Währungspolitik ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ermöglicht; fordert diese Länder auch nachdrücklich auf, ihre Strukturreformen, insbesondere im Bereich der Steuern, Zölle und öffentlichen Verwaltung, durch mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht und eine solide öffentliche Verwaltung zu beschleunigen;

21. betont die Notwendigkeit, in diesem Raum die Entwicklung des privatwirtschaftlichen Sektors und Infrastrukturinvestitionen stärker zu fördern, unter anderem durch eine vertiefte Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und anderen internationalen Finanzinstitutionen;

22. ist der Ansicht, dass es für die wirtschaftliche Entwicklung dieses Raums unverzichtbar ist, ein günstiges Investitionsklima zu schaffen, und fordert die Kommission und die Länder des westlichen Balkans auf, mit Hilfe strategischer Entwicklungspläne auf tiefer greifende Wirtschaftsreformen hinzuwirken, um Investitionsprojekte zu verwirklichen, die für den Raum als Ganzes von Bedeutung sind;

23. begrüßt die wirtschaftlichen Fortschritte der Länder des westlichen Balkans unter Wahrung der makroökonomischen Stabilität sowie die Umsetzung von steuerpolitischen Maßnahmen und Maßnahmen der Haushaltsdisziplin durch die Regierungen, die zu einer Erhöhung der Staatseinnahmen geführt haben;

24. verweist auf die Wichtigkeit des weiteren Ausbaus der energiepolitischen Zusammenarbeit in der Region, insbesondere bei der Erschließung erneuerbarer Energiequellen, der Schaffung offener, zuverlässiger und wettbewerbsfähiger Märkte sowie der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau der Energieinfrastrukturen in der Region einschließlich der Verbesserung der Verbindungskapazitäten zwischen den benachbarten EU-Mitgliedstaaten und den Partnerländern; betont den wichtigen Beitrag, den die Europäische Energiegemeinschaft dazu leistet, dieses Ziel zu erreichen;

25. ist der Auffassung, dass die Entwicklung des Hafens von Rijeka ein für die Europäische Union sehr wichtiges Projekt ist; ist der Überzeugung, dass die Europäische Union an einer möglichst schnellen Verwirklichung dieses Projekts interessiert ist;

26. betont, dass der Umweltschutz ein wichtiger Faktor für die nachhaltige Entwicklung des westlichen Balkanraums ist; sieht es als zwingend erforderlich an, dass die Kommission und die Regierungen der Länder des westlichen Balkans solide Umweltstrategien gemäß dem gemeinsamen Umweltrecht entwickeln;

27. hält es für wichtig, dass die Länder des westlichen Balkans die Grundsätze und Leitlinien der gemeinsamen Meerespolitik anwenden; verweist auf die Notwendigkeit einer wirksamen und umweltfreundlichen Nutzung der Donau, eines wichtigen Verkehrsweges und einer Quelle wertvoller Ressourcen, gemäß dem Gemeinschaftsrecht; unterstützt hierbei die laufenden regionalen Initiativen und die Organisationen (insbesondere die Internationale Kommission zum Schutz der Donau – IKSD), die auf den Umweltschutz, eine bessere Nutzung der Binnenschifffahrtskapazitäten und ein hohes Katastrophenschutzniveau im Donauraum hinarbeiten;

28. erinnert daran, dass der Agrarhandel auch mit Kroatien ausgeweitet werden muss, damit sich Kroatien zum Zeitpunkt seines Beitritts möglichst reibungslos in die GAP integrieren kann;

29. verweist auf die besondere geografische und strategische Lage, die den westlichen Balkan zu einem natürlichen Transitgebiet für Warenströme, insbesondere von Primärenergie (Rohöl und Erdgas), zwischen Europa und Asien machen; begrüßt die großen subregionalen Verkehrsvorhaben wie die Südostachse, die zur funktionellen Einbindung der Länder des westlichen Balkans in das umfassendere Netz von Energieleitungen beitragen wird, die die EU mit der Türkei und den Ländern des Kaukasus verbinden; fordert die Kommission und die Länder des westlichen Balkans auf, ausreichende finanzielle Mittel für die Modernisierung der Infrastrukturen, insbesondere im Bereich der Logistik, bereitzustellen und die notwendigen Reformen durchzuführen, um diesen Sektor wettbewerbsfähiger und dynamischer zu machen;

30. betont, dass die administrativen Hindernisse im Einzelhandel abgebaut werden müssen, die das Aufkommen wirklich wettbewerbsfähiger Lebensmittelhändler hemmen, weil die Ineffizienz des Lebensmittelhandels den Marktzugang von Erzeugern aus der EU erschwert;

31. betont, dass die Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen auf der Grundlage der von allen Ländern des westlichen Balkans unterzeichneten Europäischen Charta für Kleinunternehmen verstärkt gefördert werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang der kleinen und mittleren Unternehmen zu den EU-Strukturfonds zu gewährleisten und die Finanzierung von KMU-bezogenen Vorhaben zu verbessern; fordert die Kommission auf, einen institutionellen Rahmen für die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und dem Privatsektor der Länder des westlichen Balkans zu schaffen, durch den die korrekte Verwendung der Gemeinschaftsmittel gewährleistet wird;

32. betont die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Wissenschaft zwischen der EU und den Ländern des westlichen Balkans zu vertiefen, um die Voraussetzungen für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung und ein stabiles Wirtschaftswachstum in diesem Raum zu schaffen und auf diese Weise die Integration der Länder des westlichen Balkans in den gemeinsamen Wirtschaftsraum, den gemeinsamen Raum der Forschung und Bildung sowie ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt gemäß den Vorschriften und Auflagen der EU zu fördern;

33. fordert die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass die internationale Finanzkrise Europa erreicht hat und indirekte Auswirkungen auf den Handel und die ausländischen Investitionen in den Ländern des westlichen Balkans haben kann, auf, die weitere Entwicklung zu überwachen und erforderlichenfalls adäquate Maßnahmen zu treffen, um den reibungslosen Fortgang des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu gewährleisten, der ein wichtiger Faktor für die Stabilität in der Region und von größtem Interesse für die EU selbst ist;

Finanzdienstleistungen, Zollwesen sowie Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und Korruption

34. ist der Auffassung, dass die Länder des westlichen Balkans im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Entwicklung unbedingt ihr Bank- und Versicherungswesen grundlegend reformieren, ein effizientes Kleinstkreditwesen schaffen und die Bankenregulierung und -aufsicht verbessern müssen, um die Bedingungen für die schrittweise Öffnung ihrer Finanzmärkte zu schaffen;

35. fordert die Länder des westlichen Balkans, die unter Korruption im öffentlichen Dienst leiden, auf, sie entschieden zu bekämpfen und ihr Zollwesen nach Maßgabe der Standards der EU und der Weltzollorganisation effizienter und transparenter zu machen;

36. fordert verstärkte und strengere Grenzkontrollen, um Schmuggel, Produktfälschung und -piraterie zu bekämpfen, welche nicht nur zu Einkommenseinbußen führen, sondern auch ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung der EU und der Länder des westlichen Balkans darstellen;

37. begrüßt das verbesserte Geschäftsklima und den Abbau der rechtlichen und verwaltungstechnischen Hemmnisse für Unternehmensgründungen; ist allerdings besorgt angesichts der Kartelle und des Missbrauches von Marktmacht durch so genannte Tycoons in manchen Ländern des westlichen Balkans sowie durch Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung; fordert die Regierungen der Länder des westlichen Balkans nachdrücklich auf, ihren Kampf gegen die Korruption zu verstärken und eine wirksame Wettbewerbspolitik zu betreiben, der auch die staatlichen Beihilfen gerecht werden müssen;

38. fordert die Länder des westlichen Balkans auf, beschäftigungs- und steuerpolitische Maßnahmen zu entwickeln, um die Probleme der Arbeitslosigkeit, der relativ hohen Löhne und des großen Umfangs der Schattenwirtschaft zu beheben;

39. betont, dass ein fairer und transparenter grenzüberschreitender regionaler Wettbewerb im öffentlichen Auftragswesen ein wichtiger Faktor für einen wirklich integrierten regionalen Markt ist; fordert die Länder des westlichen Balkans auf, das Potenzial zu bewerten, das öffentliche Aufträge für die Stabilisierung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung haben, und sich verstärkt um die Integration und das Funktionieren des öffentlichen Auftragswesens in diesem Raum auf der Grundlage des Prinzips der Nichtdiskriminierung zwischen inländischen und regionalen Anbietern unter vollständiger Beachtung der Gemeinschaftsrechts zu bemühen;

o

o o

40. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und betroffenen Länder zu übermitteln.

  • [1]       ABl. L 312 vom 29.11.2005, S. 1.
  • [2]       ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82.
  • [3]       ABl. C 27 E vom 31.1.2008, S. 207.
  • [4]       ABl. C 308 E vom 16.12.2006, S. 141.
  • [5]       Angenommene Texte, P6_TA(2008)0172.
  • [6]       Angenommene Texte, P6_TA(2008)0120.
  • [7]       ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 224.
  • [8]       ABl. C 263 E vom 16.10.2008, S. 626.
  • [9]       ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S.141.
  • [10]     Angenommene Texte, P6_TA(2007)0617.
  • [11]     ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 402.
  • [12]     ABl. C 317 E vom 23.12.2006, S. 480.

BEGRÜNDUNG

Einführung

Vor den Kriegen der neunziger Jahre galt Jugoslawien als möglicher EU-Beitrittskandidat. Zehn Jahre nach diesen Kriegen haben sich die Rahmenbedingungen in Europa nunmehr grundlegend geändert. Nur Slowenien, die reichste und meistentwickelte Republik, konnte von der EU-Osterweiterung im Jahr 2004 profitieren und 2007 der Eurozone beitreten. In den anderen ehemaligen jugoslawischen Republiken brachten die Kriege nicht nur große Verluste an Menschenleben, sondern auch einen Konjunkturrückgang und eine Schwächung der Infrastrukturen von erheblichem Ausmaß infolge sowohl der kriegerischen Auseinandersetzungen als auch eines akuten Mangels an Infrastrukturwartung und -investitionen.

Die wirtschaftliche Lage in Albanien ist vergleichbar, denn nach dem Ende des Regimes von Enver Hoxha war infolge der Unterentwicklung dieses Landes und der katastrophalen Wirtschaftspolitik der kommunistischen Regierung ein vollständiger Wiederaufbau notwendig.

Die EU spielte eine Vorreiterrolle beim politischen und wirtschaftlichen Aufbau der Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Der Europäische Rat bekräftigte im März 2003 in der griechischen Stadt Thessaloniki die Zugehörigkeit der Länder des westlichen Balkans zu Europa. Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sind offizielle EU-Beitrittskandidaten. Der Status der anderen Länder des westlichen Balkans als potenzielle Beitrittskandidaten wurde anerkannt.

Die EU hat eine gewaltige Verantwortung gegenüber den Ländern des westlichen Balkans und steht damit vor einer schwierigen Aufgabe, die noch dadurch komplizierter wird, dass die Lage in der Region noch immer nicht vollkommen stabilisiert ist. Es gibt immer noch Herde von Spannungen und latenten Konflikten, die in Ermangelung einer tragfähigen Lösung den Friedensprozess im Balkan und den EU-Heranführungsprozess dieser Länder beeinträchtigen, verzögern oder sogar unterbrechen könnten.

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans und untersucht, wie die EU mit den verfügbaren Wirtschafts- und Finanzinstrumenten die Stabilisierung der Region, die Entwicklung der betroffenen Länder und einen höheren Lebensstandard für die Bevölkerung im Hinblick auf einen künftigen EU-Beitritt fördern kann.

Aufgabe der EU

Die EU spielt eine hochwichtige Rolle für den Wiederaufbau des westlichen Balkans. Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess ist weiterhin der politische Hintergrund der Beziehungen zwischen der EU und den Ländern des westlichen Balkans. Die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, die Handelspräferenzen sowie die technische und finanzielle Hilfe sind auch weiterhin die drei Pfeiler, welche die Region stabilisieren und die Länder des westlichen Balkans enger an das Rechts- und Wirtschaftssystem der EU binden sollen.

Der Entwicklungsstand und das Ausmaß der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts sind von einem Land zum anderen verschieden, sodass es individueller Heranführungsstrategien statt einer einzigen Gesamtstrategie bedarf.

Es ist hervorzuheben, dass der Fortschritt der Beitrittsverhandlungen (bzw. deren Eröffnung im Fall der potenziellen Beitrittkandidaten) mit den Ländern des westlichen Balkans an die vollständige Einhaltung der Kopenhagener Kriterien, der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte gebunden sein sollte.

WTO-Mitgliedschaft

Die WTO-Mitgliedschaft ist eine wichtige Bedingung für die Entwicklung der Länder des westlichen Balkans. Kroatien, Albanien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sind bereits Mitglied in der WTO. Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro haben einen Beobachterstatus erlangt und Beitrittsverhandlungen aufgenommen.

Die WTO-Mitgliedschaft ist notwendig, um diese Länder in das Welthandelssystem zu integrieren, sodass sie von den Vorteilen der Globalisierung für die wirtschaftliche Entwicklung und im Hinblick auf ausländische Direktinvestitionen profitieren können.

Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass die Kommission diese Länder weiterhin in ihren Verhandlungen mit der WTO unterstützen und ihnen eine geeignete technische Hilfe und diplomatische Unterstützung gewähren sollte.

Mitteleuropäisches Freihandelsabkommen (CEFTA)

Das CEFTA, dem alle Länder des westlichen Balkans angehören, wurde erneuert und ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem regionalen Binnenmarkt.

Obwohl die EU der wichtigste Handelspartner aller Länder des westlichen Balkans ist, bleibt die umfassende regionale Zusammenarbeit eine wirtschaftliche und handelspolitische Priorität sowohl aus ökonomischer als auch politischer Sicht.

Der Berichterstatter begrüßt die externe Unterstützung der EU bei der Schaffung des CEFTA und empfiehlt der Kommission, auf die Schaffung einer gut funktionierenden regionalen Wirtschaftsgemeinschaft im größtmöglichen Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht zu drängen.

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen

Wie schon oben erwähnt bilden die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen die Grundlage der Beziehungen der EU zu den Ländern des westlichen Balkans. Die jüngsten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen wurden 2007 mit Montenegro und Anfang 2008 mit Serbien und Bosnien-Herzegowina unterzeichnet. Zwar sind noch nicht alle Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in Kraft getreten, doch hat die Kommission aufgrund von Interimsabkommens für das beschleunigte Inkrafttreten der Handelsbestimmungen gesorgt.

Die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sind ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der Länder des westlichen Balkans in die EU. Der Berichterstatter weist aber darauf hin, dass diese Abkommen nicht zu einer verantwortungslosen „Flucht nach vorn“ ohne die vollständige Einhaltung der Kopenhagener Kriterien führen dürfen.

Neue strategische Rolle des westlichen Balkans

Zu lang war der Balkan ein entfernter Außenposten Europas, sodass ein starkes Entwicklungsgefälle entstanden ist und die unterentwickelten Logistik-, Energie- und Transportinfrastrukturen auf dem Balkan nicht den Bedürfnissen der Region entsprechen und die wirtschaftliche Entwicklung der ganzen Region, wenn nicht sogar der gesamten Europäischen Union hemmen.

Nach Auffassung des Berichterstatters wurden zwar beachtliche Fortschritte bei der Modernisierung der Infrastrukturen in der Region erzielt, doch müssen die Bemühungen um die vollständige Einbindung des westlichen Balkans in das Wirtschaftssystem der EU unter vollständiger Einhaltung des gemeinsamen Wettbewerbsrechts noch verstärkt werden.

Der Ausbau des regionalen Verkehrswesens im westlichen Balkan würde nicht nur die Bedingungen für die regionale wirtschaftliche Entwicklung verbessern, sondern auch ganz Südosteuropa und die Türkei wirksamer und kostengünstiger an die mittel- und westeuropäischen Märkte anbinden.

Die Entwicklung des Balkans ist aber nur dann gewährleistet, wenn neben den Hauptverkehrswegen wie Autobahnen, Eisenbahnverbindungen, Häfen und Flughäfen auch ein Netz von gut geplanten und gewarteten Nebenstraßen errichtet wird.

Die Energie ist eine wichtige Frage für die Länder des westlichen Balkans, die keine großen Energiereserven besitzen und somit von Energielieferungen aus Drittstaaten abhängen. Am besten ließen sich die Energiefragen des westlichen Balkans im Rahmen der Entwicklung der gemeinsamen Energiepolitik lösen. Deshalb sollten die Länder des westlichen Balkans nicht nur russisches Erdöl und Erdgas importieren, sondern im Hinblick auf das EU-Ziel der Diversifizierung der Energielieferanten auch Energieimporte aus dem Kaukasus und Zentralasien tätigen.

Wirtschafts- und Staatsreform der Länder des westlichen Balkans

Die relativ schwache Stellung des Staates schadet dem Image des Balkans immer noch sehr. Zwar unternehmen die Regierungen der betroffenen Länder und die EU große Anstrengungen, doch muss noch viel für ein effizientes und modernes Staatswesen getan werden. Der Berichterstatter empfiehlt die Auflage von so genannten „Government-to-government-Programmen“ (Programme zur Zusammenarbeit staatlicher Stellen) durch die EU-Mitgliedstaaten, sodass die Länder des westlichen Balkans spezifisch auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Hilfe und Unterstützung auf lokaler Verwaltungsebene erhalten.

Als Erstes müssen das Steuerwesen reformiert, die nationalen Zollverwaltungen gestärkt und die Korruption und das organisierte Verbrechen wirksam bekämpft werden. Sonst werden nach Auffassung des Berichterstatters das Wirtschaftswachstum im Balkan und die Entwicklung engerer Beziehungen zur EU erheblich gebremst. Auch das Bank- und Versicherungswesen sollte überholt werden, um die Wirtschaft besser steuern, den lokalen Unternehmen den Zugang zu Kredit erleichtern und Geldwäsche wirksam bekämpfen zu können.

Industrie, Landwirtschaft und Dienstleistungen

Das Wirtschaftswachstum der Länder des westlichen Balkans ist immer noch relativ stark und lässt auf die Zukunft hoffen. Auf makroökonomischer Ebene gibt es aber immer noch viele Probleme. Das große Handelsbilanzdefizit (zum Beispiel mit der EU), die inadäquate veraltete Industrie, die übermäßige Zersplitterung einer von kleinen und mittleren Unternehmen und oft sogar Kleinstunternehmen geprägten Wirtschaft sowie eine Arbeitslosenrate von bis zu 50 % könnten das Wirtschaftswachstum dieser Länder und somit ihre Vorbereitung auf den EU-Beitritt gefährden.

Nach Auffassung des Berichterstatters lassen sich diese Ziele unter vollständiger Einhaltung der Umweltschutznormen und des gemeinsamen und internationalen Sozialrechts im Bereich des Arbeitnehmerschutzes und unter Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs aller ethnischen Minderheiten zum Arbeitsmarkt und zu einer höheren Bildung erreichen.

Abschließende Bemerkungen

Die politische Integration der Länder des westlichen Balkans in die EU setzt eine bessere und intensivere wirtschaftliche Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene voraus. Die Länder des westlichen Balkans werden der EU umso früher beitreten können, als sie ein wirksames Staatswesen und eine solide und dynamische Wirtschaft vorweisen können. Die EU muss dafür echtes Engagement zeigen. Das schlechte Image dieser Region ist Teil des Problems. Dieses Image würde sich erheblich verbessern, wenn die EU die konkrete Absicht an den Tag legte, ihr Versprechen für einen termingerechten EU-Beitritt einzulösen.

Die EU hat eine Finanzhilfe in Höhe von fast 8 Milliarden Euro im Zeitraum 2007-2010 für die Länder des westlichen Balkans bereitgestellt, doch die erhofften Ergebnisse lassen sich nur im Rahmen einer angemessenen Zusammenarbeit erreichen, wenn alle Beteiligten auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten. Deshalb müssen sich die Länder des westlichen Balkans für ihren eigenen Reformprozess verantwortlich fühlen und geeignete Projekte zur bestmöglichen Nutzung der EU-Mittel entwickeln. Die EU und die anderen Akteure in der Region müssen ihrerseits nach endgültigen Lösungen für die noch ungelösten Konflikte suchen, wobei allen Bevölkerungsgruppen des westlichen Balkans gleiche Behandlung und Entwicklungschancen zuerkannt werden müssen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (6.11.2008)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans
(2008/2149(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Kristian Vigenin

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Fortschritte, die im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess erzielt wurden, und insbesondere die kürzlich erfolgte Unterzeichnung der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina und mit Serbien; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Ratifizierungsprozess für alle Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen so rasch wie möglich abzuschließen; begrüßt die Fortschritte, die bei der Durchführung der Interimabkommen erzielt wurden, und fordert die Länder des westlichen Balkans auf, ihre Bemühungen in diesem Bereich fortzusetzen; betont die Bedeutung einer weiteren Verstärkung der multilateralen Dimension des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses im Hinblick auf die uneingeschränkte Wiederaufnahme der regionalen Zusammenarbeit in allen Bereichen;

2.  erinnert an die Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Tagung des Europäischen Rates vom 19.-20. Juni 2003 in Thessaloniki, auf der eine Zusage an alle Länder des westlichen Balkans über einen künftigen Beitritt zur Europäischen Union gegeben wurde, sowie an die Salzburger Erklärung EU-Westbalkan vom 11. März 2006, in der erneut die Bedeutung gutnachbarlicher Beziehungen sowie die Notwendigkeit der Wahrung des Friedens und der Stärkung der Stabilität und Sicherheit auf dem westlichen Balkan bekräftigt wurden;

3.  betont die Bedeutung eines erleichterten Zugangs der Bürger der Länder des westlichen Balkans zur Europäischen Union, der durch eine angemessene Visa-Regelung ermöglicht werden sollte; begrüßt in diesem Zusammenhang die Abkommen über Visa-Erleichterungen und die Rückübernahmeabkommen, die zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten sind; hebt allerdings hervor, dass die Bürger dieser Länder weiterhin Schwierigkeiten haben, Visa für EU-Länder zu erhalten; fordert die Kommission auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Dialog mit den Ländern der Region und die Umsetzung der Fahrpläne mit dem Ziel fortzuführen, Visafreiheit einzuführen, sobald diese Länder die erforderlichen Kriterien dafür erfüllen;

4.  hebt die Notwendigkeit einer stärkeren regionalen Integration und einer intensivierten intraregionalen Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Humankapital, Telekommunikation und Energie, hervor; legt den Ländern des westlichen Balkans nahe, ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen im Hinblick auf die Schaffung eines regionalen Arbeitsmarktes zu intensivieren; weist mit Nachdruck auf die entscheidende Rolle hin, die regionale Organisationen und insbesondere der Regionale Kooperationsrat, sowie Initiativen der regionalen Zusammenarbeit, insbesondere das Mitteleuropäische Freihandelsabkommen (CEFTA), bei der Erleichterung der Wirtschafts- und Handelszusammenarbeit in der Region spielen können; fordert die Kommission auf, die Tätigkeiten dieser Organisationen und Initiativen weiter zu unterstützen; betont die Notwendigkeit, die bilaterale und regionale Zusammenarbeit in der Region zu verstärken, um einen stetigen Fortschritt zu gewährleisten; ist der Auffassung, dass die Entwicklung und Stärkung der regionalen Märkte zu einer besseren Heranführung der Länder des westlichen Balkans beitragen kann, indem den Folgen der Öffnung ihrer Märkte gegenüber dem europäischen Markt entgegengewirkt wird;

5.  weist nachdrücklich auf die gegenwärtige Unzulänglichkeit der Infrastruktur und der Straßenverkehrssicherheit sowie die dringende Notwendigkeit einer Verbesserung der Handelswege in der Region hin;

6.  fordert die Kommission auf, den Ländern des westlichen Balkans eine weitere institutionelle Unterstützung zukommen zu lassen, insbesondere was die Qualitätszertifizierung und Ausfuhrerleichterungen betrifft, wobei es jedoch die Länder des westlichen Balkans erneut auffordert, ihre institutionellen Kapazitäten zu verbessern;

7.  fordert alle Behörden in der Region auf, weiterhin die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um unter Beachtung aller Normen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen, die die Transparenz in der Unternehmensführung und im Steuerrecht erhöhen, zu schaffen, und der Förderung der Entwicklung des privatwirtschaftlichen Sektors, der Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Erhöhung der Innovationsfähigkeit durch die Herstellung von Verbindungen zwischen der Wirtschaft und den Hochschulen einen besonderen Stellenwert einzuräumen; hebt in dieser Hinsicht die Notwendigkeit hervor, die Bekämpfung von Korruption auf allen Ebenen zu verstärken und die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern;

8.  ist über die Qualifikationsdefizite und den schwachen sozialen Zusammenhalt im westlichen Balkanraum besorgt; weist mit Nachdruck darauf hin, dass Stabilität und nachhaltiges Wirtschaftswachstum erreicht werden müssen, indem sowohl wirtschaftliche als auch soziale Reformen in Angriff genommen und hohe Umweltschutzstandards festgelegt werden;

9.  weist auf die Bedeutung hin, die dem Umweltaspekt im wirtschaftlichen Leben der Länder des westlichen Balkans zukommt; betont, dass die umweltpolitischen Absichtserklärungen durch konkrete Maßnahmen und wirksame Strukturen untermauert werden müssen; fordert die Regierungen der Länder des westlichen Balkans eindringlich auf, erneuerbare Energiequellen zu erschließen, die Umsetzung der Abfallbewirtschaftungspolitik zu verbessern und verstärkt einen ökologisch nachhaltigen Tourismus aufzubauen, um ihr Natur- und Architekturerbe, das von außerordentlicher Schönheit ist, zu erhalten;

10. nimmt zur Kenntnis, dass in der Region eine Zunahme der Investitionen internationaler Akteure, insbesondere im Bereich der Energie, des Tourismus und der natürlichen Ressourcen, zu verzeichnen ist; hebt den positiven Einfluss ausländischer Investitionen und insbesondere ausländischer Direktinvestitionen auf die Volkswirtschaften der Länder in der Region hervor; betont allerdings, dass diese Investitionen in voller Transparenz und auf der Grundlage gleicher Regeln für alle Investoren erfolgen sollten und mit keinem politischen Druck seitens der Regierungen der Länder, aus denen die Investitionen stammen, verbunden sein sollten;

11. fordert die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass die internationale Finanzkrise Europa erreicht hat und indirekte Auswirkungen auf den Handel und die ausländischen Investitionen in den Ländern des westlichen Balkans haben kann, auf, die weitere Entwicklung zu überwachen und erforderlichenfalls adäquate Maßnahmen zu treffen, um den reibungslosen Fortgang des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu gewährleisten, der ein wichtiger Faktor für die Stabilität in der Region und von größtem Interesse für die EU selbst ist;

12. begrüßt die Einbeziehung der Länder des westlichen Balkans in die Programme Erasmus Mundus und Tempus; fordert diese Länder auf, die erforderlichen nationalen Einrichtungen zu schaffen, um an den Programmen für das lebenslange Lernen (LLL), und zwar Comenius, Erasmus und Leonardo da Vinci, teilzunehmen; fordert die Kommission auf, die Mittel des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) heranzuziehen, um auf die vollständige Zahlung der Gebühren seitens der Länder des westlichen Balkans für die Teilnahme an den Programmen für das lebenslange Lernen zu verzichten, wie dies bereits bei den Programmen Erasmus Mundus und Tempus der Fall ist; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit und verbesserte Möglichkeiten für den grenzüberschreitenden Austausch von Studenten, Lehrenden und Forschern aus den Ländern des westlichen Balkans und der EU, um die Menschen und die Institutionen in den Ländern des westlichen Balkans mit der Agenda der EU vertraut zu machen und die durch Bildung erworbenen Kompetenzen zu verstärken; weist jedoch auf die massive Abwanderungsrate bei hochqualifizierten Jugendlichen im westlichen Balkan hin und betont die Notwendigkeit, die Rückwanderung zu fördern;

13. fordert die Länder des westlichen Balkans auf, beschäftigungs- und steuerpolitische Maßnahmen zu entwickeln, um die Probleme der Arbeitslosigkeit, der relativ hohen Löhne und des großen Umfangs der Schattenwirtschaft zu beheben;

14. weist darauf hin, dass es wesentliche Unterschiede in den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Europäischen Union mit den einzelnen Ländern des westlichen Balkans gibt; fordert deshalb, aufgrund der Erfahrungen mit dem bisherigen Erweiterungsprozess die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen und die verschiedenen Komponenten des IPA flexibler, bedarfsgerechter und konzentrierter auf die nachhaltige Entwicklung der Regionen zu orientieren.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.11.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

50

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Vittorio Agnoletto, Roberta Alma Anastase, André Brie, Philip Claeys, Véronique De Keyser, Giorgos Dimitrakopoulos, Michael Gahler, Georgios Georgiou, Jana Hybášková, Jelko Kacin, Metin Kazak, Maria Eleni Koppa, Joost Lagendijk, Vytautas Landsbergis, Johannes Lebech, Francisco José Millán Mon, Philippe Morillon, Pasqualina Napoletano, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Baroness Nicholson of Winterbourne, Janusz Onyszkiewicz, Ria Oomen-Ruijten, Ioan Mircea Paşcu, João de Deus Pinheiro, Hubert Pirker, Samuli Pohjamo, Bernd Posselt, Libor Rouček, Christian Rovsing, Flaviu Călin Rus, Jacek Saryusz-Wolski, Inese Vaidere, Geoffrey Van Orden, Marcello Vernola, Kristian Vigenin, Andrzej Wielowieyski, Jan Marinus Wiersma, Zbigniew Zaleski, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Árpád Duka-Zólyomi, Kinga Gál, Milan Horáček, Marie Anne Isler Béguin, Tunne Kelam, Miloš Koterec, Nickolay Mladenov, Inger Segelström, Jean Spautz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Wolfgang Bulfon, Rosa Miguélez Ramos

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (6.11.2008)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans
(2008/2149(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Ramona Nicole Mănescu

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt die Rolle der Regionen in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und damit auch die Bedeutung hervor, die dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) bei der Unterstützung der Länder des westlichen Balkans im Demokratisierungsprozess, wirtschaftlichen und sozialen Transformationsprozess und Prozess der Angleichung an die EU-Standards sowie bei der Annäherung dieser Länder an die Strukturen der Europäischen Union zukommt;

2.  weist darauf hin, dass es wesentliche Unterschiede in den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit den einzelnen Ländern des westlichen Balkans gibt; fordert deshalb, aufgrund der Erfahrungen mit dem bisherigen Erweiterungsprozess die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen und die verschiedenen Komponenten des IPA flexibler, bedarfsgerechter und konzentrierter auf die nachhaltige Entwicklung der Regionen zu orientieren;

3.  fordert die bevorzugte Unterstützung nationaler Entwicklungspläne, die sowohl die ökonomische Entwicklung urbaner Zentren als auch ländlicher Gebiete berücksichtigen; betont dabei die besondere Bedeutung der Förderung von entsprechenden Aus-, Weiter- und Fortbildungsprogrammen;

4.  ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, das Instrument für Heranführungshilfe mit den zusätzlichen Finanzmitteln auszustatten, die erforderlich sind, um bedarfsorientiert Projekte zu konzipieren und eine effiziente und konzentrierte Unterstützung auf lokaler und regionaler Ebene bereitzustellen; betont die Bedeutung von People-to-People-Projekten, die besonders dazu geeignet sind, den Menschen vor Ort den Mehrwert zu kommunizieren, den die Europäische Union bewirkt;

5.  ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Behörden eine entscheidende Rolle für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und die Stärkung der Zivilgesellschaft spielen, indem sie die nationalen und gemeinschaftlichen Prioritäten in konkrete Projekte zur Herstellung von Partnerschaften mit den Akteuren des öffentlichen und des privaten Bereichs umsetzen;

6.  begrüßt die Tatsache, dass eine der Prioritäten des Instruments für Heranführungshilfe darin besteht, einen Beitrag zum Aufbau der institutionellen und administrativen Kapazitäten in den Ländern des westlichen Balkans sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene zu leisten; legt der Kommission nahe, diesen Tätigkeitsbereich zu verstärken, um den Ausbau der staatlichen Entscheidungsstrukturen voranzutreiben und diese Länder und Regionen auf die künftige Inanspruchnahme der Strukturfonds vorzubereiten sowie ihre Anpassung an die europäischen Normen im Hinblick auf ihren möglichen künftigen Beitritt zu fördern; fordert die Kommission auf, eine hohe Transparenz beim Aufbau der Institutionen zu sichern und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Korruption zu vermeiden;

7.  betont die Bedeutung der grenzübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit für die Schaffung gemeinsamer Projekte und für die Herstellung dauerhafter Beziehungen sowohl zwischen den Regionen des westlichen Balkans als auch zwischen diesen und den Regionen der Mitgliedstaaten; betont ferner, dass die Vorteile, die eine solche Zusammenarbeit mit sich bringt, nicht nur wirtschaftlicher Art sind, sondern auch eine politische und menschliche Dimension aufweisen, die eine Annäherung zwischen den Völkern und den Regierungen ermöglicht und langfristig Stabilität und Wohlstand in dieser Region sichert;

8.  legt den Regionen der EU nahe, die Initiative für die Durchführung grenzübergreifender Projekte mit den Regionen des westlichen Balkans zu ergreifen, um eine enge und langfristige Zusammenarbeit auf regionaler Ebene und beim Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken im Rahmen der europäischen Netze der regionalen Zusammenarbeit herzustellen; ist der Auffassung, dass durch die Stärkung des Regional Cooperation Council (RCC) die Zusammenarbeit in der Region gefördert werden kann;

9.  betont die Notwendigkeit, den Ausbau der Wirtschafts- und Handelszusammenarbeit speziell im Donaugebiet in Betracht zu ziehen, um zur Nutzung des Potenzials dieses Gebiets beizutragen, das die Europäische Union und den Westbalkanraum verbindet.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.11.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Emmanouil Angelakas, Stavros Arnaoutakis, Rolf Berend, Victor Boştinaru, Wolfgang Bulfon, Antonio De Blasio, Bairbre de Brún, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Monica Giuntini, Ambroise Guellec, Gábor Harangozó, Marian Harkin, Mieczysław Edmund Janowski, Gisela Kallenbach, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Florencio Luque Aguilar, Jamila Madeira, Yiannakis Matsis, Miroslav Mikolášik, James Nicholson, Jan Olbrycht, Maria Petre, Pierre Pribetich, Giovanni Robusti, Elisabeth Schroedter, Grażyna Staniszewska, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Domenico Antonio Basile, Emanuel Jardim Fernandes, Francesco Ferrari, Eleonora Lo Curto, Ramona Nicole Mănescu, Flaviu Călin Rus, Iuliu Winkler

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.12.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniel Caspary, Glyn Ford, Béla Glattfelder, Ignasi Guardans Cambó, Syed Kamall, Caroline Lucas, Helmuth Markov, Cristiana Muscardini, Vural Öger, Georgios Papastamkos, Peter Šťastný, Gianluca Susta, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Iuliu Winkler, Corien Wortmann-Kool

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Bastiaan Belder, Rovana Plumb, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Armando França, Glenis Willmott