BERICHT zu den Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung

18.12.2008 - (2008/2170(INI))

Entwicklungsausschuss
Berichterstatter: Jürgen Schröder

Verfahren : 2008/2170(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0513/2008
Eingereichte Texte :
A6-0513/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung

(2008/2170(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Abkommen von Cotonou)[1],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen[2],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates vom 20. Dezember 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des Karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören[3],

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 10./11. April 2006 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und vom 16. Oktober 2006 zur Handelshilfe sowie auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15./16. Juni 2006,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 15. Mai 2007 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des 2870. Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 26. und 27. Mai 2007 zu Wirtschaftspartnerschafts­abkommen,

 unter Hinweis auf die am 13. Juni 2008 in Addis Abeba angenommene Entschließung des AKP-EU-Ministerrats,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2006 mit dem Titel „Änderung der Direktiven zur Aushandlung von Wirtschaftspartnerschaften mit den AKP-Staaten und AKP-Regionen“ (KOM(2006)0673),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Juni 2007 mit dem Titel „Von Kairo nach Lissabon – die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Afrika“ (KOM(2007)0357),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Oktober 2007 zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (KOM(2007)0635),

 unter Hinweis auf das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), insbesondere auf Artikel XXIV,

 unter Hinweis auf die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2002, in der die Millenniums-Entwicklungsziele als von der internationalen Gemeinschaft gemeinsam festgelegte Kriterien für die Beseitigung der Armut dargelegt sind,

 unter Hinweis auf die Erklärung der zweiten Konferenz der afrikanischen Integrationsminister, die am 26./27. Juli 2007 in Kigali (Ruanda) angenommen wurde,

 unter Hinweis auf den am 16. Juni 2008 vorgelegten Bericht von Christiane Taubira, Mitglied der französischen Nationalversammlung, "Les Accords de Partenariat Economique entre l'Union européenne et les pays ACP. Et si la Politique se mêlait enfin des affaires du monde ?" (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten. Und wenn die Politik sich endlich in die Angelegenheiten der Welt einmischte?),

 unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 19. Februar 2004 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: Schwierigkeiten und Perspektiven[4],

 unter Hinweis auf die am 23. November 2006 in Barbados angenommene Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zur Überprüfung der Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA)[5],

 unter Hinweis auf die am 20. November 2007 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU angenommene Erklärung von Kigali für entwicklungsfreundliche Wirtschaftspartnerschaftsabkommen[6],

 unter Hinweis auf die Erklärung der AKP-Staatschefs zu WPA, die am 3. Oktober 2008 in Accra angenommen wurde,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2002 mit seinen Empfehlungen an die Kommission zur Aushandlung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Regionen und den AKP-Staaten[7],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2005 zu einer Entwicklungsstrategie für Afrika[8],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zu den Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung[9],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zu „Mehr und besser zusammenarbeiten: Das Paket 2006 über die Effizienz der Hilfe der EU“[10],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen[11],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zur handelsbezogenen Hilfe der EU[12],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 zu den Millenniums-Entwicklungszielen – Zwischenbilanz[13],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. November 2007 über „Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft – Vorschlag für die Entwicklung der Landwirtschaft und für Nahrungsmittelsicherheit in Afrika“[14],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2007 zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen[15],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2008 über die Folgemaßnahmen zur Pariser Erklärung von 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe[16],

 gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses (A6-0513/2008),

A.  in der Erwägung, dass Artikel 36 Absatz 1 des Abkommens von Cotonou eine Klausel enthält, nach der die Europäische Union und die AKP-Staaten übereinkommen, „eine neue, WTO-konforme Handelsregelung zu vereinbaren, die zwischen ihnen bestehenden Handelshemmnisse schrittweise zu beseitigen und die Zusammenarbeit in allen handelsrelevanten Bereichen zu verstärken“,

B.   in der Erwägung, dass der Rat die Direktiven zur Aushandlung von WPA mit den AKP-Staaten am 12. Juni 2002 angenommen hat und dass im selben Jahr mit der AKP-Staatengruppe Verhandlungen zu Fragen von allgemeinem Interesse begannen, gefolgt von separaten Verhandlungen mit sechs WPA-Regionen (Karibischer Raum, Westafrika, Zentralafrika, östliches und südliches Afrika, SADC-Minus und Pazifischer Raum),

C.  in der Erwägung, dass die 15 Mitgliedstaaten des Karibischen Forums afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (CARIFORUM) am 16. Dezember 2007 ein WPA mit der EU und ihren Mitgliedstaaten paraphiert haben,

D.  unter Hinweis auf Artikel 231 des mit dem CARIFORUM geschlossenen WPA, mit dem ein parlamentarischer Ausschuss CARIFORUM-EG eingesetzt wird,

E.   in der Erwägung, dass 18 afrikanische Staaten, von denen 8 zu den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) gehören, im November und Dezember 2007 „Sprungbrett“-WPA paraphiert haben, während 29 andere afrikanische AKP-Staaten, von denen drei nicht zu den LDC gehören, keinerlei WPA paraphiert haben; in der Erwägung, dass Südafrika bereits das Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA), eine WTO-kompatible Handelsregelung, mit der EU unterzeichnet hat,

F.   in der Erwägung, dass Papua-Neuguinea und Fidschi, zwei AKP-Staaten, die nicht zu den LDC gehören, am 23. November 2007 ein Interims-WPA paraphiert haben, während die übrigen AKP-Staaten des Pazifischen Raums (von denen sechs zu den LDC gehören und sieben nicht) kein WPA paraphiert haben,

G.  in der Erwägung, dass bislang keines der 2007 paraphierten Abkommen unterzeichnet wurde, alle Abkommen jedoch bis Ende 2008 unterzeichnet sein sollen,

H.  in der Erwägung, dass die EU seit dem 1. Januar 2008 die Einfuhrvereinbarungen für Erzeugnisse mit Ursprung in den AKP-Staaten, die WPA oder Sprungbrett-WPA paraphiert haben, anwendet, so wie es in den Vereinbarungen vorgesehen ist[17],

I.    in der Erwägung, dass Afrika und die Pazifikregion weiter mit der Kommission verhandeln, um den Abschluss eines vollständigen WPA zu erreichen,

J.    in der Erwägung, dass von allen Seiten, insbesondere in seinen eigenen Entschließungen, aber auch in Dokumenten des Rates und der Kommission wiederholt bestätigt wurde, dass WPA Entwicklungsinstrumente zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung und Regionalintegration und zur Verringerung der Armut in den AKP-Staaten sein müssen,

K.  in der Erwägung, dass sich die aus den WPA resultierenden Anpassungskosten in erheblichem Maße nachteilig auf die Entwicklung der AKP-Staaten auswirken werden, was sich trotz der Schwierigkeit einer Vorhersage voraussichtlich unmittelbar in einem Verlust an Zolleinnahmen und den Kosten der Reform und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Einhaltung der ganzen Bandbreite der in den WPA festgeschriebenen Regelungen und mittelbar in den Kosten für Anpassung oder soziale Unterstützung in den Bereichen Beschäftigung, Erweiterung der Fähigkeiten, Produktion, Diversifizierung bei den Ausfuhren und Reform des Managements der Staatsfinanzen niederschlagen wird,

L.   in der Erwägung, dass 21 AKP-Staaten, von denen einige noch kein WPA unterzeichnet haben, in ihren nationalen Richtprogrammen für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) spezifische Beträge für flankierende Maßnahmen für WPA ausgewiesen haben,

M.  in der Erwägung, dass die eigens für WPA-bezogene Maßnahmen in allen nationalen Richtprogrammen festgeschriebenen Beträge nur 0,9 % des Gesamtbetrags der nationalen Richtprogramme (A-Mittel) ausmachen; in der Erwägung, dass dazu noch umfangreiche indirekte WPA-Unterstützungsmaßnahmen wie Regionalintegration und Infrastruktur sowie Handelshilfen zur Verfügung stehen,

N.  in der Erwägung, dass die entwicklungsbezogenen Auswirkungen der WPA sich ergeben werden aus

 der Verringerung der Netto-Zolleinnahmen und von deren Auswirkungen auf die Haushalte der AKP-Staaten,

 der Verbesserung der Versorgung der AKP-Volkswirtschaften und der Verbraucher mit eingeführten EU-Erzeugnissen,

 wachsenden Ausfuhren aus den AKP-Ländern in die EU durch verbesserte Ursprungsregeln, die zu Wirtschaftswachstum, mehr Beschäftigung und höheren staatlichen Einkünften führen würden, welche sich zur Finanzierung sozialer Maßnahmen einsetzen lassen könnten,

 regionaler Integration in den AKP-Regionen, durch die sich der Rahmen für Wirtschaftsentwicklung verbessern lässt, was zum Wirtschaftswachstum beitragen würde,

 dem erfolgreichen Einsatz der Finanzierung für Handelshilfe im Zusammenhang mit WPA,

 der Umsetzung von Reformmaßnahmen in den AKP-Ländern insbesondere im Zusammenhang mit der Verwaltung der Staatsfinanzen, der Einziehung von Zöllen und der Einführung eines neuen Steuereinkünftesystems,

O.  in der Erwägung, dass der Handel innerhalb von und zwischen AKP-Regionen sowie zwischen AKP-Ländern und anderen Entwicklungsländern (Süd-Süd) unbedingt gefördert und unterstützt werden muss, der sich äußerst positiv auf die Entwicklung der AKP-Länder auswirken und ihre Abhängigkeit verringern wird,

P.   in der Erwägung, dass in den Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 26./27. Mai 2008 die Notwendigkeit eines flexiblen Ansatzes bei gleichzeitiger Erreichung angemessener Fortschritte hervorgehoben und die Kommission aufgefordert wurde, die gesamte WTO-kompatible Flexibilität und Asymmetrie dazu zu nutzen, dass der jeweilige Entwicklungsbedarf und -stand der AKP-Länder und ‑Regionen berücksichtigt werden können,

Q.  in der Erwägung, dass die Bevölkerung der AKP-Staaten am härtesten von der weltweiten Finanz- und Nahrungsmittelkrise getroffen wird, die die mageren Ergebnisse auf dem Weg zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele auf Null zu reduzieren droht,

1.  dringt darauf, dass der Rat, die Kommission, die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und die AKP-Staaten ihr Möglichstes tun, um wieder eine von gegenseitigem Vertrauen und einem konstruktiven Dialog geprägte Atmosphäre herzustellen, falls diese im Laufe der Verhandlungen beeinträchtigt wurde, und die AKP-Staaten als gleichwertige Partner in den Verhandlungen und bei der Durchführung anzuerkennen;

2.  dringt darauf, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen zur Steigerung der öffentlichen Entwicklungshilfe auch in dieser Zeit der globalen Finanzmarktkrise erfüllen, wodurch sich auch die handelsbezogene Hilfe steigern ließe, und dass sie flankierende Maßnahmen in Form regionaler Handelshilfepakete für die Umsetzung der WPA verabschieden, die zu der positiven Wirkung der WPA auf die Entwicklung beitragen; betont, dass die Unterzeichnung eines WPA nicht Voraussetzung für den Erhalt von Mitteln für handelsbezogene Hilfe ist;

3.  betont, dass WPA ein Entwicklungsinstrument sind, das sowohl nationale und regionale Interessen als auch die Bedürfnisse der AKP-Staaten widerspiegeln sollte, damit die Armut abgebaut wird, die Millenniums-Entwicklungsziele erreicht werden und grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Nahrung und auf Zugang zu den wichtigsten öffentlichen Dienstleistungen eingehalten werden;

4.  erinnert den Rat und die Kommission daran, dass weder Abschluss noch Kündigung eines WPA zu einer Situation führen sollten, in der ein AKP-Land in eine ungünstigere Situation gerät als die, in der es nach den Handelsbestimmungen des Abkommens von Cotonou war;

5.  betont, dass die WTO-Kompatibilität gemäß GATT XXIV sich nur auf den Warenhandel bezieht und es erfordert, dass nahezu der gesamte Handel innerhalb eines angemessenen Zeitraums liberalisiert wird; dringt daher darauf, dass Rat und Kommission nur Waren betreffende WTO-kompatible Vorschläge aus den AKP-Ländern akzeptieren;

6.  dringt darauf, dass die Kommission und die AKP-Länder die für handelsbezogene Hilfen zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich nutzen, um den Reformprozess in Bereichen zu unterstützen, die wesentlich für die Wirtschaftsentwicklung sind, dass sie die Infrastruktur dort verbessern, wo dies nötig ist, denn die Möglichkeiten der WPA können nur voll und ganz genutzt werden, wenn starke flankierende Maßnahmen der AKP-Länder hinzukommen, dass sie die Nettoverluste bei den Zolleinnahmen ausgleichen und Steuerreformen fördern, damit nicht weniger öffentliche Investitionen in den Sozialbereich fließen, dass sie in die Produktionskette investieren, um die für die Ausfuhr bestimmte Produktion zu diversifizieren und dass sie mehr Exportgüter mit höherem Mehrwert produzieren und in Fortbildung und Unterstützung für Kleinerzeuger und ‑exporteure investieren sollten, um die Kriterien für den Gesundheits- und Pflanzenschutzbereich zu erfüllen;

7.  betont, dass WPA mit einzelnen AKP-Ländern oder einer Gruppe von Ländern, die nicht alle Länder einer Region einschließt, Gefahr laufen, die Regionalintegration zu stören; fordert die Kommission auf, ihren Ansatz neu auszurichten und dabei diese Gefahr zu berücksichtigen und zu gewährleisten, dass der Abschluss von WPA die Regionalintegration nicht gefährdet;

8.  betont, dass die von den Mitgliedstaaten zugesagte Aufstockung der öffentlichen Entwicklungshilfe in erster Linie dazu dienen sollte, dass die Anstrengungen zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele in den AKP-Ländern verdoppelt werden, die am härtesten von den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Nahrungsmittelkrise getroffen werden, welche die bei der Verfolgung dieser Ziele erreichten Ergebnisse jeden Tag aufs Neue ernstlich gefährdet;

9.  weist auch darauf hin, dass in allen Abkommen die Asymmetrie zugunsten der AKP-Länder respektiert werden muss, sowohl bei der Palette der berücksichtigten Erzeugnisse als auch bei den Übergangsfristen, und dass die WPA konkrete Garantien zum Schutz der von den AKP-Ländern benannten sensiblen Sektoren beinhalten müssen;

10.  betont, dass bei mit den WPA verbundenen Unterstützungsmaßnahmen die Bedeutung der Regionalintegration und der Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Entwicklungsländern für die Entwicklung der AKP-Länder berücksichtigt werden muss;

11.  dringt darauf, dass die Kommission den AKP-Unterhändlern vor der Annahme des einschlägigen Abkommens genügend Zeit zur Prüfung des Abkommens und zur Unterbreitung von Vorschlägen gibt und auch die WTO-Zeitplanung berücksichtigt;

12.  betont, dass WPA eine Revisionsklausel für eine Überprüfung fünf Jahre nach Unterzeichnung enthalten sollten, an der die nationalen Parlamente, das Europäische Parlament und die Bürgergesellschaft offiziell beteiligt werden müssen; betont außerdem, dass diese Frist eine intensive Bewertung der Auswirkungen der WPA auf die Volkswirtschaften und die Regionalintegration der AKP-Staaten und eine angemessene Neuorientierung ermöglichen wird;

13.  ist der Auffassung, dass Handelsabkommen zwischen AKP und EU, die die Existenzgrundlagen der Bevölkerung betreffen, das Ergebnis einer offenen, öffentlichen Debatte unter uneingeschränkter Beteiligung der Parlamente der AKP-Staaten sein sollten;

14.  dringt darauf, dass die AKP-Regierungen diejenigen Reformen insbesondere in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Management der Staatsfinanzen, Einziehung von Zolleinnahmen, Steuereinnahmesystem und Bekämpfung von Korruption und Missmanagement umsetzen, die für eine gute Regierungsführung erforderlich sind;

15.  betont die Notwendigkeit strengerer Überwachungs- und Bewertungsvorschriften in den WPA, die die Auswirkungen der WPA auf die Ziele der landesweiten und der Regionalentwicklung sowie des Abbaus von Armut – nicht nur nach WPA-Standards – bestimmen;

16.  betont, dass die Transparenz bei den Verhandlungen und deren Ergebnissen erhöht werden muss, damit politische Entscheidungsträger, Abgeordnete und die Vertreter der Bürgergesellschaft eine öffentliche Kontrolle ausüben können;

17.  betont, dass die Implementierung der WPA von einem parlamentarischen Gremium beobachtet werden sollte, das in den WPA-Texten festgeschrieben werden muss, und dass dieses parlamentarische Gremium sich in jedem Fall aus der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und deren Gremien heraus entwickeln und eng an diese oder Teile davon angebunden sein sollte;

18.  ist der Auffassung, dass die EEF-Regionalstrategiepapiere und Regionalen Richtprogramme umfangreiche, systematische und gut durchdachte Unterstützung für die Umsetzung der WPA enthalten sollten, wobei auch der erforderliche Reformprozess zu berücksichtigen wäre, der den WPA zum Erfolg verhelfen würde;

19.  dringt darauf, dass die Kommission in Partnerschaft mit den AKP-Staaten Entwicklungs-Benchmarks in die WPA und Interims-WPA aufnimmt, um die sozioökonomischen Auswirkungen der WPA auf Schlüsselsektoren zu messen, die im Rahmen der von jeder Region festgelegten Prioritäten und zeitlichen Abstände zu bestimmen sind;

20.  betont, dass Wälder, Artenvielfalt und indigene oder waldabhängige Völker keinesfalls in Gefahr gebracht werden dürfen; weist diesbezüglich darauf hin, dass es AKP-Ländern gestattet werden sollte, Vorschriften umzusetzen, mit denen die Ausfuhr von Holz und anderen unverarbeiteten Rohmaterialien beschränkt wird, und diese Gesetze zum Schutz von Wäldern, wildlebenden Arten und heimischen Industriezweigen einzusetzen;

21.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten, dem AKP-EU-Rat und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
  • [2]  ABl. L 169 vom 30.6.2005, S. 1.
  • [3]  ABl. L 348 vom 31.12.2007, S. 1.
  • [4]  ABl. C 120 vom 30.4.2004, S. 16.
  • [5]  ABl. C 330 vom 30.12.2006, S. 36.
  • [6]  ABl. C 58 vom 1.3.2008, S. 44.
  • [7]  ABl. C 273 E vom 14.11.2003, S. 305.
  • [8]  ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 475.
  • [9]  ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 121.
  • [10]  ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 373.
  • [11]  ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 301.
  • [12]  ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 291.
  • [13]  ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 232.
  • [14]  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0577.
  • [15]  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0614.
  • [16]  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0237.
  • [17]  Verordnung (EG) Nr. 1528/2007.

BEGRÜNDUNG

Geschichtlicher Hintergrund

Die Lomé-Abkommen der Europäischen Gemeinschaft mit den Ländern Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums (AKP) enthielten spezifische Bestimmungen in Bezug auf Handelspräferenzen für die AKP-Länder. Diese Handelspräferenzen waren vorteilhafter als die Handelspräferenzen, die die EU im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) anderen Entwicklungsländern gewährte.

In den 1990er Jahren wurden die Lomé‑Präferenzen von anderen Entwicklungsländern stark kritisiert und konnten vorübergehend durch eine WTO‑Ausnahme aufrechterhalten werden. Das Cotonou-Partnerschaftsabkommen enthielt ähnliche Handelsbestimmungen wie Lomé IV, gleichzeitig jedoch auch ein Kapitel über neue Handelsregelungen (Artikel 36 bis 38) in Abschnitt 3 Titel II (Wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit). Gemäß Artikel 36 kamen die AKP-Staaten und die EG überein, eine neue, WTO-konforme Handelsregelung zu vereinbaren, „die zwischen ihnen bestehenden Handelshemmnisse schrittweise zu beseitigen und die Zusammenarbeit in allen handelsrelevanten Bereichen zu verstärken“. In Artikel 37 heißt es: „Im Vorbereitungszeitraum, der spätestens am 31. Dezember 2007 endet, werden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ausgehandelt“.

Im Jahr 2002 begann die erste Verhandlungsphase zwischen der Kommission und der AKP‑Staatengruppe zu Fragen, die für alle beteiligten AKP-Länder von allgemeinem Interesse waren. Dem schlossen sich separate Verhandlungen mit sechs AKP-Regionen an, die für die WPA-Verhandlungen festgelegt worden waren (Karibik, Westafrika, Zentralafrika, östliches und südliches Afrika, SADC-Minus, pazifischer Raum).

Bis Oktober 2007 zeigte sich, dass nur die karibischen Staaten zur Paraphierung eines vollständigen WPA bereit waren. Die Kommission suchte nicht nach Übergangslösungen wie etwa einer Ausweitung des APS+ auf alle AKP-Länder, drängte jedoch die AKP-Länder zur Unterzeichnung von WTO‑kompatiblen Interims‑WPA. Am 23. Oktober 2007 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung, in der sie den Abschluss von WTO‑kompatiblen Interimsabkommen entweder auf regionaler, subregionaler oder nationaler Ebene vorschlug.

Zur Schaffung solch WTO-konformer Freihandelsabkommen ist es unerlässlich, „nahezu den gesamten Handel“ (mit Waren) zwischen den betreffenden Ländern „innerhalb eines angemessenen Zeitraums “ zu liberalisieren. Diese Bestimmungen des Artikels XXIV des GATT‑Abkommens sind Auslegungssache, was die erheblichen Unterschiede zwischen den paraphierten WPA erklärt. Allerdings besagt die offizielle Auslegung des „angemessenen Zeitraums“, dass der Liberalisierungsprozess nur in Ausnahmefällen länger als zehn Jahre dauern sollte[1]. Im Falle der WPA gilt ein Liberalisierungsprozess von 15 Jahren für die EU und die AKP‑Staaten als annehmbar. „Nahezu der gesamte Handel“ wären mindestens 80 % des Handels zwischen den Partnern. Offenbar sind diese „Vereinbarungen“ ebenfalls eine Frage der Auslegung[2].

Bis Ende 2007 paraphierten die 15 CARIFORUM‑Staaten ein „vollständiges“ WPA, 18 afrikanische und zwei pazifische Staaten paraphierten Interims-WPA, während insgesamt 42 AKP-Länder keinerlei WPA paraphierten[3]. Der Handel dieser Länder mit der EU vollzieht sich seit dem 1. Januar 2008 auf der Grundlage des APS.

Von den 30 afrikanischen Ländern ohne WPA gehören 26 zu den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) und profitieren von der EU-Initiative „Alles außer Waffen“ (EBA), die einen nahezu zoll- und quotenfreien Zugang (DFQF) zum EU‑Markt ermöglicht. Nur Gabun, Nigeria und Kongo gehören nicht zu den LDC, und ihre Exporte in die EU unterliegen den normalen APS-Zöllen, oder es findet die Meistbegünstigungsklausel Anwendung, sofern die Posten nicht unter die übliche APS-Regelung fallen. Es wird im Vergleich mit den Cotonou-Präferenzen für LDC keine Zollerhöhungen geben. Nigeria wird für etwa 1,2 % der Exporte neue Zölle entrichten müssen, Kongo für 3,5 % und Gabun für 6 %. Die meisten Zollsätze werden relativ niedrig sein, jedoch kann in spezifischen Sektoren der Export durchaus beeinträchtigt werden, beispielsweise in allen drei Ländern bei Krabben, Garnelen und Krebsen, in Kongo bei Zuckerrohr und Tabak, in Gabun bei Sperrholz und in Nigeria bei Kakao- und Ziegenfleischerzeugnissen sowie Baumwolle und Polyester. Das vierte afrikanische Land, das nicht zu den LDC gehört und kein WPA abgeschlossen hat, ist Südafrika, das bereits das WTO‑kompatible Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA) umsetzt.

Im pazifischen Raum haben lediglich Papua-Neuguinea und Fidschi, die beide zu den LDC gehören, ein Interims‑WPA paraphiert. Für die übrigen pazifischen AKP‑Staaten sind die Effekte wegen der eingeschränkten Handelsbeziehungen mit der EU begrenzt, obwohl 7 der 13 Länder, die kein WPA unterzeichnet haben, keine LDC sind.

Die Interimsabkommen werden unterzeichnet und dem Europäischen Parlament bis August 2008 zur Zustimmung übermittelt.

Überblick[4]

Alle WPA mit afrikanischen und pazifischen Ländern sind Interims- oder „Sprungbrett“‑Abkommen. Sie beinhalten ausnahmslos Zeitpläne für die Liberalisierung der Einfuhr von Waren aus der EU, um dem Anspruch der WTO-Kompatibilität gerecht zu werden (nahezu den gesamten Handel zu liberalisieren). Ansonsten unterscheiden sie sich in Umfang, Inhalt und den möglichen Auswirkungen auf die Entwicklung der betreffenden Länder.

Tabelle 1: Länder mit vollständigen und Interims-WPA 

Region (Anzahl)

Vollständige oder Interimsabkommen

(9 LDC (fett), 26 Nicht-LDC)

Karibik (15)

Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Zentralafrika (1)

Kamerun

östliches / südliches Afrika (10)

EAC (Ostafrikanische Gemeinschaft)

Burundi , Kenia, Ruanda, Tansania, Uganda

ESA (östliches & südliches Afrika)

Komoren, Madagaskar, Mauritius, Seychellen, Simbabwe

pazifischer Raum (2)

Papua-Neuguinea, Fidschi

Westafrika (2)

Côte d'Ivoire, Ghana

SADC (5)

Botswana, Lesotho, Namibia, Mosambik, Swasiland

Quelle: Europäische Kommission

Alle Abkommen enthalten relativ präzise Bestimmungen zum Warenverkehr (Meistbegünstigungsklausel(MFN), Stillhaltebestimmung, Ursprungsregeln, Sanktionen). Alle Interims-WPA treffen Festlegungen zur Entwicklungszusammenarbeit, jedoch ohne bindende Verpflichtungen. Weitere umfassendere Bestimmungen betreffend die Entwicklung werden nach dem Abschluss umfassender WPA aufgenommen. Im Rahmen der institutionellen Bestimmungen sind gemeinsame Organe in verschiedenen Zusammensetzungen sowie Regelungen zur Streitvermeidung und ‑beilegung vorgesehen. Keines der Interims-WPA sieht einen parlamentarischen Ausschuss vor, wie das bei dem umfassenden WPA mit CARIFORUM der Fall ist. Es sind jedoch weitreichende institutionelle Vereinbarungen für alle vollständigen WPA vorgesehen, die derzeit ausgehandelt werden. Handelsbezogene Fragen wie Dienstleistungen, Investitionen, Wettbewerb, Umwelt, soziale Aspekte und verantwortungsbewusste Staatsführung sind nicht Teil der Interimsabkommen (ausgenommen einige allgemeine Erklärungen). Über diese Aspekte sollte zwecks Aufnahme in die umfassenden WPA verhandelt werden.

Einige der wichtigsten Probleme der Interims‑WPA

· Handel mit Waren - Verlust von Zolleinnahmen

Die WPA sollen WTO‑kompatibel sein, damit sie das bisherige Cotonou‑Präferenzsystem ablösen können, das diesem Anspruch nicht genügt. Daher sind die Zeitpläne für die Liberalisierung des Warenverkehrs ein Kernelement der Interims‑WPA.

Zur Feststellung der Auswirkungen einer solchen Liberalisierung auf die Entwicklung müssen der Beginn und die Gesamtdauer des Liberalisierungsprozesses, die Folgen der ersten Tranchen der Liberalisierung und die Ausschlüsse in Betracht gezogen werden.

Alle WPA‑Regionen werden in einer fünfzehnjährigen Übergangsphase einen Liberalisierungsgrad von 80 % erreichen. Einige Regionen werden über diese Phase hinaus eine weitere Liberalisierung erfahren, so z. B. die EAC‑Länder bis zum Jahr 2033. Die betroffenen Produkte, Ausschlusslisten und Tranchen der Liberalisierung variieren je nach WPA stark. Aufgrund dieser Unterschiede werden auch die Auswirkungen der ersten Tranchen der Liberalisierung der Wirtschaft der AKP‑Länder sehr unterschiedlich ausfallen.

In diesem Zusammenhang sind Zölle von großer Bedeutung, die für die AKP‑Staaten eine wichtige Einnahmequelle darstellen. Die Zolleinnahmen der meisten afrikanischen AKP‑Staaten werden voraussichtlich stark sinken. In einer ODI/ECDPM-Studie wird der Verlust auf mehr als 30 % der Zolleinnahmen geschätzt[5]. Derselben Studie zufolge gehen den afrikanischen AKP-Ländern voraussichtlich bereits in der ersten Phase der Liberalisierung jährlich 359 Mio. $ verloren. Côte d'Ivoire wird wahrscheinlich 83 Mio. $ weniger einnehmen, was genau dem gegenwärtigen Gesundheitsbudget für 500 000 Menschen entspricht[6]. Schätzungen zufolge betragen die Verluste nach der Liberalisierung aller Erzeugnisse 139 Mio. $ für Côte d'Ivoire, 143 Mio. $ für die Seychellen und 162 Mio. $ für Ghana; für die übrigen afrikanischen AKP‑Länder ist es weniger[7].

Allerdings ist es nicht möglich, diese Zahlen genau anzugeben, da die Auswirkungen von WPA auf die wirtschaftliche Entwicklung nur grob geschätzt werden können. Darüber hinaus sollten WPA zur Ausbildung von verantwortungsbewusster Staatsführung unter unbedingter Einbeziehung einer Reform der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, der Gebühren- und Zollerhebung sowie einer Steuerreform anregen. Ein direkter Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes und der „Belastung“, die die im Interims‑WPA festgelegte Liberalisierung mit sich bringt, kann nicht so einfach hergestellt werden.

· Regionale Integration

Als Argument für die WPA wird häufig angeführt, dass sie die regionale Integration fördern würden. Die sechs WPA‑Verhandlungsgruppen für die AKP‑Staaten wurden auf deren Vorschlag hin vereinbart. Sie sind jedoch nicht mit bereits bestehenden regionalen Gruppierungen identisch. So wurden entweder Nichtmitglieder in bestehende regionale Gruppierungen eingegliedert (Karibik und pazifischer Raum) oder aber sie spalteten sich auf und schlossen sich regionalen Organisationen an (EAC mit COMESA‑Ländern; Aufspaltung der SADC; UEMOA in ECOWAS-Gruppe (+Mauretanien)).

Mehrere afrikanische regionale Organisationen haben die Schaffung von Zollunionen vereinbart. Dabei ist in allen diesen Regionen der Prozess der Anpassung der nationalen Zolltarife an ein gemeinsames Tarifsystem noch nicht abgeschlossen, und außer im Falle der EAC wird keine der fertigen Zollunionen mit einer WPA‑Gruppierung identisch sein.

Keine der afrikanischen Regionen (oder die PACPS) war in der Lage, gemeinsam ein Freihandelsabkommen mit der EU auszuhandeln. Erst 2007 beschloss die EAC, die Gruppe der ESA zu verlassen und über einen gemeinsamen Liberalisierungsplan zu verhandeln. Strukturell waren – und sind – die meisten afrikanischen AKP-Länder noch nicht darauf vorbereitet, ein umfassendes Liberalisierungsprogramm mit ihrem Haupthandelspartner in ihre Zollverwaltung zu integrieren.

Die regionale Integration bleibt daher eine ernsthafte Herausforderung für die AKP-Länder. Insbesondere der von der Kommission vorgenommene Wechsel von einem regionalen zu einem doppelten Ansatz mit sowohl regionalen als auch nationalen Verhandlungen war für die Förderung der regionalen Integration nicht hilfreich. Die Verhandlungspartner der Kommission und der AKP‑Staaten sollten die bestehenden regionalen Organisationen und deren Pläne zur internen Liberalisierung und Zusammenarbeit berücksichtigen, da aus deren Entwicklung bedeutende Wirtschafts- und Handelsvorteile entstehen können.

· Handelsströme und wirtschaftliche Entwicklung

Für die am wenigsten entwickelten Länder bestehen kaum Anreize zum Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der EU, können sie doch von der EU‑Initiative „Alles außer Waffen“ (EBA) profitieren, ohne ihre Märkte öffnen zu müssen. Entsprechend der APS-Verordnung ist es LCD‑Ländern erlaubt, alle Waren mit Ausnahme von Waffen und Rüstungsgütern zoll- und quotenfrei in die EU zu exportieren. Übergangsregelungen für Reis und Bananen werden 2009 vollständig abgeschlossen sein.

Der Abschluss von WPA ist für LCD‑Länder von wirtschaftlicher Bedeutung. Diese können so verbesserte Ursprungsregeln für wichtige Sektoren wie den Textilsektor und die Agrarwirtschaft in Anspruch nehmen und deren Entwicklung fördern.

AKP‑Länder, die nicht zu den LDC gehören und kein WPA abschließen, wären gezwungen, zum normalen APS zurückzukehren (oder sich bis spätestens 31. Oktober 2008 für APS+ zu bewerben, so sie die Begünstigungen des neuen APS+ ab Januar 2009 in Anspruch zu nehmen wünschen). Dies würde eine gewisse Reduzierung ihres bevorzugten Zugangs für einige ihrer Exportwaren zur EU zur Folge haben.

Während die EU für die meisten AKP‑Länder und praktisch für alle afrikanischen AKP‑Staaten der wichtigste Handelspartner ist, hat der Handel mit den AKP-Staaten für die EU‑Wirtschaft eine recht geringe Bedeutung. Weniger als 3 % der EU‑Exporte gehen in die AKP‑Länder. Allerdings wird damit gerechnet, dass europäische Exporteure von der Gegenseitigkeit profitieren. Bei bestimmten Erzeugnissen dürfte es durch die Abschaffung der Zölle zu einem Anstieg der EU-Exporte kommen. So kann beispielsweise mit höheren Fleischexporten gerechnet werden (was in der momentanen Situation zu begrüßen wäre)[8].

Andererseits werden auch die nicht zu den LDC gehörenden AKP-Länder, die WPA paraphiert haben, in den Genuss der Zoll- und Quotenfreiheit für all ihre Exporte in die EU kommen, was 2008 für ein Exportvolumen von 1,4 Mrd. EUR zutrifft. Am stärksten hiervon betroffen ist das Importvolumen von Mauritius (Exportvolumen 270 Mio. EUR), Kamerun (175 Mio. EUR) und Côte d'Ivoire (146 Mio. EUR). Die Zoll- und Quotenfreiheit betrifft in erster Linie die Agrarexporte, wobei in den Produktgruppen Reis, Weintrauben, Rindfleisch und Zitrusfrüchte die Gewinne sicherlich am höchsten sein werden.

· Anpassungskosten

Sicher werden sich durch die Beseitigung der Handelsbarrieren für Einfuhren aus der EU neue Möglichkeiten für die Wirtschaft in den AKP-Ländern auftun (d. h. Preissenkungen bei Erzeugnissen für Wirtschaft und Verbraucher, offenere Handelsbeziehungen), gleichzeitig wird sie aber auch stärker dem regionalen und internationalen Wettbewerb ausgesetzt. Das wird in einigen Sektoren wirtschaftliche Umstrukturierung und den Verlust von Arbeitsplätzen mit sich bringen. Es wird viel für den institutionellen Aufbau getan werden müssen, um die Zölle durch andere staatliche Einnahmen ersetzen zu können. Die Anpassungskosten wurden für alle AKP-Regionen auf insgesamt 8,9 Mrd. EUR geschätzt, untergliedert nach steuerlicher Anpassung (2,9 Mrd. EUR), Exportdiversifizierung (2,3 Mrd. EUR), beschäftigungspolitischer Anpassung (1,4 Mrd. EUR) sowie Qualifikations- und Produktivitätsverbesserung (2,2 Mrd. EUR)[9].

· Handelsbezogene Hilfe

Alle Parteien erkennen an, dass flankierende Maßnahmen und Entwicklungshilfe notwendig sind, um zu gewährleisten, dass die AKP‑Staaten die potentiellen Vorteile der WPA für die Entwicklung nutzen können und dass zumindest ein Teil der Anpassungskosten abgedeckt wird. Die AKP-Länder bestanden darauf, dass zusätzlich zu den EEF‑Mitteln feste rechtliche Garantien für Entwicklungsressourcen in die WPA aufgenommen werden. Kommission und Mitgliedstaaten lehnten es ab, über Entwicklungsressourcen als Bestandteil der WPA zu verhandeln. Schließlich wurden Kapitel oder Anhänge zur Entwicklung in die Abkommen integriert, die die Möglichkeit einer Art von WPA‑Mitteln vorsehen. Damit verbunden sind jedoch nur vage Zusicherungen bezüglich einer Aufstockung der für handelsbezogene Sektoren verwendeten Entwicklungsressourcen.

Die EU-Seite bestätigte, dass die sich aus den WPA ergebenden Erfordernisse im Rahmen der 2007 aufgestellten EU-Strategie für Handelshilfe berücksichtigt werden. Diese Strategie beinhaltet die Verpflichtung der EU, bis 2010 jährlich 2 Mrd. EUR (1 Mrd. von den Mitgliedstaaten, 1 Mrd. von der Kommission) als handelsbezogene Hilfe zur Verfügung zu stellen (Unterstützung für Handelspolitik und ‑regulierung sowie Entwicklung des Handels). Die Strategie verpflichtet die EU auch zu Bemühungen im Rahmen der erweiterten Handelshilfe-Agenda im Einklang mit dem allgemeinen Anstieg der öffentlichen Entwicklungshilfe, jedoch ohne die Festlegung eines bestimmten quantitativen Ziels. Die EU hatte zugesichert, dass rund 50 % dieser handelsbezogenen Hilfe in die AKP‑Regionen gehen, was einen Anstieg der derartigen Hilfe für die AKP-Länder um jährlich 400 Mio. EUR bedeuten würde.

Auf EU-Ebene (EEF und EU-Haushalt) werden nach dem Abschluss der WPA keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt, während der 10. EEF angesichts der WPA bereits beträchtlich aufgestockt wurde (insbesondere die regionenspezifischen Mittelzuweisungen). Die handelsbezogene Hilfe sieht folglich so aus, dass zum einen bestehende Maßnahmen einen neuen Namen bekommen und zum anderen Mittel aus laufenden Programmen abgezogen und für neue handelsbezogene Programme eingesetzt werden[10]. Was die 1 Mrd. EUR der Mitgliedstaaten anbetrifft, so ist nicht bekannt, ob die Mittel zusätzlich zur Verfügung stehen oder ob die Mitgliedstaaten ebenso vorhandene Mittel umlenken/umbenennen.

Sollten die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen einhalten, die öffentliche Entwicklungshilfe auf 0,7 % des BIP zu erhöhen, könnten die vereinbarten Summen einfach bereits existierenden Programmen zukommen.

Diese handelsbezogene Hilfe wird den Verlust von Zolleinnahmen oder von zusätzlicher Unterstützung zur wirtschaftlichen Anpassung, die von anderer Seite kommen sollte, nicht decken.

Herausforderungen für die Zukunft

Die Kommission hat eine Neuverhandlung der Interimsabkommen strikt abgelehnt. Diese war wiederholt von NRO und Wissenschaftlern vorgeschlagen worden, die das Ergebnis der Verhandlungen von Ende 2007 kritisierten, während der Rat und die Kommission darin übereinstimmten, dass umstrittene Klauseln in den umfassenden WPA überarbeitet werden könnten.

Die EU muss jedoch bezüglich des Übergangs von Interims- zu vollständigen WPA flexibel sein, da die Marktöffnung für die AKP-Länder mit hohen Kosten verbunden sein wird. Die Kommission und die AKP-Verhandlungspartner planen die Fertigstellung vollständiger WPA für alle AKP‑Regionen bis Ende 2008 oder Mitte 2009. Obwohl die Verhandlungen mit allen Regionen fortgesetzt werden, ist nicht klar, ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann. Das Jahr 2008 wird entscheidend sein für die Aushandlung von endgültigen WPA mit – wahrscheinlich – vielen afrikanischen und pazifischen AKP‑Ländern.

Die Kommission muss flexibel sein, was eine Verhandlung der WTO‑kompatiblen Liberalisierungspläne in den umfassenden WPA und der davon ausgeschlossenen Waren betrifft. Unterschiedliche Zeitpläne für Länder in ein und derselben Region sind im Einverständnis mit den AKP‑Partnern aufeinander abzustimmen, so weit dies möglich und hinnehmbar ist. Zum Beispiel haben in Westafrika lediglich Ghana und Côte d'Ivoire Interims‑WPA paraphiert, die nunmehr überarbeitet werden müssen, um ein gemeinsames WPA für die Region zu erreichen.

· Handel mit Dienstleistungen

Viele AKP‑Länder haben sich einverstanden erklärt, über die Einbeziehung der Dienstleistungen in die vollständigen WPA zu verhandeln.

Das Beispiel des CARIFORUM-WPA ist ambivalent. Im Rahmen des karibischen WPA wurden bis zu 75 % der Dienstleistungssektoren für europäische Dienstleister geöffnet, selbst in solchen Bereichen wie Telekommunikation, Bankwesen, Einzelhandel und Kurierdienste. EU‑Unternehmen müssen dabei generell die gleiche Behandlung erfahren wie inländische Dienstleistungsanbieter. Einschränkungen oder Anpassungen an die Entwicklungsbedürfnisse sind in einem nur sehr begrenzten Maße möglich, was einerseits eine Gefahr für die Entwicklung darstellen könnte. Andererseits würde eine Öffnung der Märkte den Wettbewerb fördern und Dienstleistungen günstiger und leichter zugänglich machen. Ein stärkerer Wettbewerb in Sektoren wie dem Bankwesen und der Telekommunikation könnte erheblich zur Entwicklung beitragen.

Die EU hat ihren Dienstleistungssektor für Bürger der CARIFORUM‑Länder geöffnet, jedoch wird die Dienstleistungserbringung durch Bedingungen stark eingeschränkt. Zugewinne im Bereich der Beschäftigung und der Handelsmöglichkeiten könnten für die Entwicklung der Länder des CARIFORUM geringer ausfallen als erwartet.

Afrikanische und pazifische AKP-Staaten müssen sehr vorsichtig sein, wenn sie den Dienstleistungssektor in die WPA einbeziehen, da ihnen das womöglich wenige Vorteile für ihre Entwicklung einbringt.

· Ausländische Direktinvestitionen

Wenn die AKP‑Länder ausländische Direktinvestitionen ins Land holen wollen, müssen sie durch transparente und stabile Vorschriften potenziellen Investoren die nötige Sicherheit bieten. Das CARIFORUM-WPA enthält diesbezüglich ein Kapitel zu Investitionen. Die Länder öffnen derzeit ihre Märkte für Investitionen in verschiedenen Bereichen, darunter Bergbau, Strom- und Gasverteilung, Land- und Forstwirtschaft sowie Fertigungssektor. Obwohl regionale und EU‑Investoren zur Einhaltung der Umwelt- und Arbeitsnormen verpflichtet sind, verzichten die karibischen Länder inzwischen im Allgemeinen auf ihre Rechte zur Einführung von Investitionssicherungsmaßnahmen zur Einschränkung oder Beeinflussung von regionalen oder EU-Investoren, falls deren Aktionen den Binnenmärkten oder den Lebensbedingungen schaden.

· Öffentliches Auftragswesen

Durch transparente Vorschriften für die öffentliche Beschaffung kann die Effektivität der öffentlichen Ausgaben verbessert werden, nicht zuletzt durch eine Verstärkung des Wettbewerbs und eine Ausgabenkürzung. Außerdem können sie ein wichtiges Instrument zur Korruptionsbekämpfung sein. Das CARIFORUM-WPA enthält jedoch eine Klausel, wonach EU‑Lieferanten erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Gleichbehandlung erfahren sollen. Diese Bestimmung könnte in Zukunft auch die Unterstützung für inländische Lieferanten beeinträchtigen und die Entwicklung in den Sektoren zum Erliegen bringen, die vom öffentlichen Auftragswesen profitieren. Andererseits sollte nicht unberücksichtigt bleiben, dass durch einen verstärkten Wettbewerb und günstigere Angebote im öffentlichen Auftragswesen öffentliche Gelder gespart werden und so für wirkliche Entwicklungsprojekte eingesetzt werden könnten.

· Handelshilfe

Es ist wichtig, dass das Entwicklungselement der WPA gestärkt wird und in die vollständigen Abkommen verbindliche Verpflichtungen für handelsbezogene Hilfe aufgenommen werden.

Das Jahr 2008 wird für die Konzipierung von Maßnahmen der künftigen handelsbezogenen Hilfe von entscheidender Bedeutung sein. Auch wenn im Rahmen dieser EU‑Hilfe nur teilweise zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden, könnten die Gelder doch sehr zielgerichtet eingesetzt werden, um die negativen Auswirkungen der WPA zu begrenzen und mit Hilfe dieser Abkommen die wirtschaftliche und administrative Entwicklung der AKP-Länder voranzubringen. Die Integration der handelsbezogenen Hilfe in gut erarbeitete nationale und regionale Entwicklungsstrategien, die in der Verantwortlichkeit der AKP‑Staaten liegen, ist wichtig.

Die meisten nationalen Richtprogramme für den 10. EEF sind bereits ausgehandelt und enthalten größtenteils keine spezifischen Programme für handelsbezogene Hilfe, lassen jedoch Freiraum für zukünftige Bedürfnisse. Die regionalen Richtprogramme sind noch nicht fertig gestellt. Kommission und AKP‑Länder sollten sicherstellen, dass sie bedeutende Komponenten der handelsbezogenen Hilfe enthalten, vor allem im Hinblick auf den Ausgleich von Einnahmeverlusten, den Ausbau der Verwaltungskapazitäten zur Gewährleistung einer verantwortungsbewussten Staatsführung sowie Unterstützungsmaßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schlüsselsektoren der Wirtschaft. Ausschlaggebend sind dabei die spezifische Situation und die Handelsmöglichkeiten der einzelnen Länder.

Abschließende Bemerkungen

Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) sind dazu gedacht, durch den Handel und die regionale Integration die Entwicklung und eine bessere Staatsführung in den AKP‑Ländern zu fördern. Während der Verhandlungen jedoch gewannen viele afrikanische und auch europäische Beteiligte den Eindruck, dass für einige AKP‑Länder die WPA womöglich eher von Nachteil als von Vorteil sind.

Die Kommission hat immer wieder betont, dass die WPA Anreize für die AKP‑Staaten bieten würden, Reformen im Sinne einer verantwortungsbewussten Staatsführung durchzuführen, insbesondere bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und zur Entwicklung ihrer eigenen Wirtschaftssysteme, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Verwaltungen der WPA‑Partner in den AKP‑Staaten, insbesondere in Afrika, einfach überfordert sind und die zusätzlichen Belastungen nicht bewältigen können, sofern die EU-Seite keine weitreichende Unterstützung zum Kapazitätsaufbau gibt.

Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass die WPA über Potenzial zur Verbesserung und Stärkung einer verantwortungsbewussten Staatsführung in den AKP‑Ländern, vor allem in den afrikanischen Ländern, verfügen. Ein solcher Effekt könnte sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene erreicht werden: Die durch die Handelsliberalisierung entstehenden Einbußen bei Gebühren und Zöllen sollten für die Länder Anlass sein, ihre Verwaltung zu stärken, um die Steuererhebung zu diversifizieren und effizienter zu gestalten. Durch eine stärkere regionale Integration würden, dort wo es um eine Zusammenarbeit geht, der gegenseitige Dialog und die Transparenz gefördert. Bei nationalen Besonderheiten, wie etwa der Funktionsweise des Finanzsystems, werden regionale Partner einen gemeinsamen Nenner finden müssen. Größere Transparenz würde auch die nationalen Parlamente stärken, die dann das Vorgehen der Regierung besser kontrollieren könnten. Auch würde dies zur Verbesserung des Systems der Verwendung öffentlicher Gelder führen, um knappe staatliche Mittel einzusparen.

WPA haben das Potenzial, eine verantwortungsbewusste Staatsführung zu fördern und die staatliche Verwaltung transparenter und effektiver zu machen. Die AKP-Länder sollten diese Möglichkeit für Reformen nutzen.

  • [1]  Vereinbarung zur Auslegung des Artikels XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/10-24_e.htm).
  • [2]  Vgl. beispielsweise Meyn, Economic Partnership Agreements: A ‚historic step‘ towards a ‚partnership of equals‘? (ODI Working Paper 288), März 2008, S.10, FN 14; Robert Scollay, „Substantially all trade“: Which definitions are fulfilled in practice? Am empirical investigation. A report for the Commonwealth Secretariat, University of Auckland, New Zealand, 2005, S. 2; Axel Borrmann, Harald Großmann, Georg Koopmann, Die WTO-Kompatibilität der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten, Eschborn 2005, S. 36.
  • [3]  Südafrika als eines der 79 Mitglieder der AKP-Staatengruppe nimmt an den Verhandlungen teil, maßgeblich für seinen Handel mit der EU ist jedoch das bilaterale Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA); Kuba ist kein Unterzeichnerstaat des Cotonou-Abkommens.
  • [4]  Die in diesem Arbeitsdokument enthaltenen Zahlenangaben und Schätzungen basieren weitestgehend auf drei Publikationen:
    - Stevens, Meyn, Kennan (ODI), Bilal, Braun-Munzinger, Jerosch, Makhan, Rampa (ECDPM), The new EPAs: comparative analysis of their content and the challenges for 2008. Final report, 31. März 2008.
    - Meyn, Economic Partnership Agreements: A ‚historic step‘ towards a ‚partnership of equals‘? (ODI Working Paper 288), März 2008
    - Partnership or Power Play? Oxfam Briefing Paper, April 2008.
    Weitere Informationen insbesondere in Trade Negotiations Insights, monatlich veröffentlicht durch ICTSD und ECDPM. Siehe auch Website von „tralac“ (Trade Law Centre for Southern Africa).
  • [5]  Stevens, Meyn, Kennan (ODI), Bilal, Braun-Munzinger, Jerosch, Makhan, Rampa (ECDPM), The new EPAs: comparative analysis of their content and the challenges for 2008. Final report, 31. März 2008, S. 107; vgl. Chris Milner, Oliver Morrissey, Evious Zgovu, Adjusting to Bilateral Trade Liberalisation under an EPA: Evidence for Mauritius, Centre for Economic Development and International Trade, University of Nottingham.
  • [6]  Partnership or Power Play?, Oxfam Briefing Paper, April 2008, S. 19.
  • [7]  Stevens, Meyn, Kennan (ODI), Bilal, Braun-Munzinger, Jerosch, Makhan, Rampa (ECDPM), The new EPAs: comparative analysis of their content and the challenges for 2008. Final report, 31 März 2008, S. 107.
  • [8]  Vgl. Antoine Bouët, David Laborde, Simon Mevel, Searching for an Alternative to Economic Partnership Agreements, International Food Policy Research Institute, Research Brief No. 10, Washington D.C. 2007.
  • [9]  Vgl. Chris Milner, An assessment of the overall implementation and adjustment costs fort he ACP countries of Economic Partnership Agreements with the EU, in: R. Grynberg, A. Clarke (ed.), The European Development Fund and Economic Partnership Agreements, London 2006; vgl. Chris Milner et al., Some Simple Analytics of the Trade and Welfare Effects of the Economic Partnership Agreements, Journal of African Economics, 14(3), S. 327-358. In dieser Studie konnte die spezifische Situation jeder Region nicht geprüft werden; mögliche von den WPA unterstützte dynamische Effekte und die Auswirkungen der flankierenden Maßnahmen (handelsbezogene Hilfe z.B.) können daher zu einer Überschätzung der negativen Auswirkungen führen.
  • [10]  Es sollte jedoch erwähnt werden, dass das Finanzvolumen des 10. EEF für den Sechsjahreszeitraum 2008-2013 gegenüber den 13,5 Mrd. EUR im Achtjahreszeitraum 2000-2007 auf 22,7 Mrd. EUR aufgestockt wurde (wobei 9,9 Mrd. EUR Rückstände aus früheren EEF hinzugefügt und Inflationsverluste berücksichtigt werden müssen).

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.12.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

15

13

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Alessandro Battilocchio, Josep Borrell Fontelles, Danutė Budreikaitė, Marie-Arlette Carlotti, Nirj Deva, Fernando Fernández Martín, Juan Fraile Cantón, Alain Hutchinson, Glenys Kinnock, Maria Martens, Gay Mitchell, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Johan Van Hecke

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Miguel Angel Martínez Martínez, Manolis Mavrommatis, Csaba Őry, Renate Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Emanuel Jardim Fernandes, Francesco Ferrari, Zita Gurmai, Emilio Menéndez del Valle, Ramona Nicole Mănescu, Jan Olbrycht, Justas Vincas Paleckis, Leopold Józef Rutowicz, Bogusław Sonik