BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Genehmigung von Änderungen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik, die die Einführung von Streitbeilegungsverfahren, die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Übereinkommens und eine Überprüfung der Ziele des Übereinkommens ermöglichen
22.1.2009 - (KOM(2008)0512 – C6‑0338/2008 – 2008/0166(CNS)) - *
Fischereiausschuss
Berichterstatter: Philippe Morillon
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Genehmigung von Änderungen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik, die die Einführung von Streitbeilegungsverfahren, die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Übereinkommens und eine Überprüfung der Ziele des Übereinkommens ermöglichen
(KOM(2008)0512 – C6‑0338/2008 – 2008/0166(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2008)0512)[1],
– gestützt auf Artikel 37 und Artikel 300 Absatz 2 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0338/2008),
– gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A6‑0009/2009),
1. stimmt den Änderungen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
BEGRÜNDUNG
Das Übereinkommen über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik (nachstehend „das Übereinkommen“) wurde am 18. November 1980 in London unterzeichnet und trat am 17. März 1982 in Kraft. Die Europäische Gemeinschaft ist dem Übereinkommen am 13. Juli 1981 beigetreten[1].
Mit dem Übereinkommen wurde eine regionale Fischereiorganisation, die Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC), mit dem Ziel eingesetzt, die Erhaltung und optimale Nutzung der Fischereiressourcen im Nordostatlantik in einem Rahmen zu fördern, der den erweiterten Hoheitsbefugnissen der Küstenstaaten in Bezug auf die Fischerei Rechnung trägt, und so auch die internationale Zusammenarbeit und Konsultation in Bezug auf diese Ressourcen zu fördern.
Der Vorschlag für einen Beschluss des Rates zielt darauf ab:
· die Änderungen des Übereinkommens, die von der NEAFC auf ihrer 23. Jahrestagung im November 2004 beschlossen wurden und die es ihr ermöglichen, Empfehlungen für die Einführung von Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Übereinkommen abzugeben, in Gemeinschaftsrecht umzusetzen;
· die Festlegung des Geltungsbereichs des Übereinkommens zu verbessern, der sich auf jene Teile des Atlantischen und Arktischen Ozeans und ihrer dazugehörigen Gewässer, die nördlich von 36° nördlicher Breite und zwischen 42° westlicher Länge und 51° östlicher Länge liegen, erstreckt, jedoch mit Ausnahme:
- der Ostsee sowie des Kleinen und Großen Belts südlich und östlich der Linien, die von Hasenøre bis zur Spitze von Gniben, von Korshage bis Spodsberg und von Gilbjerg Hoved bis Kullen verlaufen, und
- des Mittelmeers und seiner angrenzenden Gewässer bis zum Schnittpunkt des 36. Breitenkreises und des Längenkreises 5° 36’ westlicher Länge;
· die Begriffsbestimmungen zu präzisieren und neue hinzuzufügen;
· die ortsgebundenen Arten in den Geltungsbereich des Übereinkommens einzubeziehen.
Bemerkungen des Berichterstatters:
Da die an dem Übereinkommen vorgenommenen Änderungen geeignet sind, seine Anwendung, insbesondere hinsichtlich der Beilegung von Streitigkeiten, zu erleichtern, und da sie zudem die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen verbessern, befürwortet der Berichterstatter den Vorschlag für einen Beschluss des Rates.
- [1] ABl. L 227 vom 12.8.1981, S. 21.
VERFAHREN
Titel |
Änderungen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2008)0512 – C6-0338/2008 – 2008/0166(CNS) |
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Datum der Konsultation des EP |
30.9.2008 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
PECH 9.10.2008 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Philippe Morillon 28.8.2008 |
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Datum der Annahme |
21.1.2009 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Elspeth Attwooll, Marie-Hélène Aubert, Iles Braghetto, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Paulo Casaca, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Avril Doyle, Emanuel Jardim Fernandes, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Pedro Guerreiro, Daniel Hannan, Heinz Kindermann, Rosa Miguélez Ramos, Marianne Mikko, Philippe Morillon, Seán Ó Neachtain, Struan Stevenson, Catherine Stihler, Margie Sudre, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Cornelis Visser |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Eleonora Lo Curto, Raül Romeva i Rueda, Thomas Wise |
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Datum der Einreichung |
22.1.2009 |
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