BERICHT mit einem Entwurf einer Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko

17.2.2009 - (2008/2289(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra

Verfahren : 2008/2289(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0028/2009

ENTWURF EINER EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AN DEN RAT

zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko

(2008/2289(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des von José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra im Namen der PPE-DE-Fraktion eingereichten Entwurfs einer Empfehlung an den Rat zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko (B6-0437/2008),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Für eine strategische Partnerschaft EU-Mexiko“ (KOM(2008)0447),

   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Oktober 2007 zu den Frauenmorden (Femiziden) in Mexiko und Mittelamerika und der Rolle der Europäischen Union bei der Bekämpfung dieses Phänomens[1],

–   unter Hinweis auf das Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits[2],

–   in Kenntnis der auf den bisherigen fünf Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, der Karibik und der Europäischen Union (EU-LAK) in Rio de Janeiro (28./29. Juni 1999), Madrid (17./18. Mai 2002), Guadalajara (28./29. Mai 2004), Wien (12./13. Mai 2006) und Lima (16./17. Mai 2008) abgegebenen Erklärungen,

–   unter Hinweis auf das auf dem Vierten Gipfeltreffen Europäische Union/Mexiko in Lima, Peru, am 17. Mai 2008 angenommene gemeinsame Kommuniqué,

–   unter Hinweis auf das anlässlich der achten Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses EU/Mexiko am 13./14. Oktober 2008 in Mexiko-Stadt angenommene gemeinsame Kommuniqué,

–   unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses (GPA) Vereinigte Mexikanische Staaten/Europäische Union vom 28./29. Oktober 2008 in Mexiko,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 13. Oktober 2008,

–   unter Hinweis auf die Botschaft der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika an das Fünfte Gipfeltreffen Europäische Union/Lateinamerika und Karibik vom 1. Mai 2008,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2008 zum Fünften Gipfeltreffen Lateinamerika/Karibik und Europäische Union (LAK-EU) in Lima[3],

–   unter Hinweis auf die anlässlich des 17. iberoamerikanischen Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs vom 29. bis 31. Oktober 2008 angenommene Erklärung von San Salvador,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 über die Menschenrechts- und Demokratieklausel in Abkommen der Europäischen Union[4],

–   gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 83 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6‑0028/2008),

A. in der Erwägung, dass sich sowohl Mexiko als auch die Europäische Union zu bestimmten Grundwerten und gemeinsamen Grundsätzen bekennen und dass zwischen beiden Seiten historische und kulturelle Bindungen bestehen,

B.  in der Erwägung, dass die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte, auf die sich die Demokratieklausel bezieht, ein wesentliches Element der strategischen Partnerschaft und des Globalen Abkommens ist, das von beiden Seiten umgesetzt werden muss,

C. in der Erwägung, dass Mexiko sowohl auf internationaler Ebene als auch auf regionaler Ebene immer größeres politisches Gewicht erlangt, wie seine kürzliche Ernennung zum nichtständigen Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (für den Zeitraum 2009 bis 2010) bzw. die Übernahme des Vorsitzes im Pro-Tempore-Sekretariat der Rio-Gruppe (Zeitraum 2008 bis 2010) belegen,

D. in der Erwägung, dass die Europäische Union den Beitrag Mexikos zum multilateralen System anerkennen muss, da der Multilateralismus eines der Grundprinzipien ist, zu dessen Förderung auf internationaler Ebene sich beide Seiten, Mexiko und die Europäische Union, verpflichtet haben,

E.  in der Erwägung, dass Mexiko in strategisch wichtigen Sektoren Strukturreformen eingeleitet und mittlerweile in der Reihe der Wirtschaftsmächte weltweit die zehnte Position erreicht hat, Mitglied der G-20 und der G-5 (Brasilien, China, Indien, Südafrika und Mexiko) und darüber hinaus das einzige lateinamerikanische Land ist, das der OECD angehört,

F.  in der Erwägung, dass Mexiko mehr als 100 Millionen Einwohner hat und ein ausgesprochen junges Land ist, da 45 % der Bevölkerung jünger als 20 Jahre sind, und dass ihm als „Brücke“ zwischen Nord- und Südamerika und zwischen Karibik und Pazifik eine wichtige geostrategische Position zukommt,

G. in der Erwägung, dass sich das am 8. Dezember 1997 unterzeichnete Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen Mexiko und der Europäischen Union – nachstehend „Globalabkommen“ genannt – auf drei Säulen stützt: den politischen Dialog, den schrittweisen Aufbau einer Freihandelszone und die Zusammenarbeit, und dass sich seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2000 die Beziehungen zwischen beiden Seiten in diesen drei Bereichen – Politik, Handel und Zusammenarbeit – vertieft und gefestigt haben,

H. in der Erwägung, dass die Europäische Union und Mexiko anlässlich des Gipfeltreffens in Lima (Mai 2008) auf die positive Entwicklung der Handels- und Investitionsströme im Rahmen des Assoziierungsabkommens hingewiesen haben,

I.   in der Erwägung, dass die Europäische Union und Mexiko sowohl im bilateralen Bereich als auch im Rahmen des Globalabkommens ihre Kontakte auf allen Ebenen und mit allen Institutionen, besonders im Bereich der parlamentarischen Zusammenarbeit im Rahmen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Mexiko und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, verstärkt haben,

J.   in der Erwägung, dass der Vorschlag für eine strategische Partnerschaft mit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise zusammenfällt und dass diese Krise das wirtschaftliche und soziale Gleichgewicht der bilateralen Beziehungen beeinflussen kann,

K. in der Erwägung, dass die Vertiefung der Beziehungen zwischen Mexiko und der Europäischen Union die Einigung zwischen der Europäischen Union und ihren lateinamerikanischen Partnern über regionale und globale Fragen begünstigen und ein gemeinsames Eintreten für ihre gemeinsamen Werte und Interessen in den internationalen und regionalen Gremien ermöglichen könnte,

L.  in der Erwägung, dass diese strategische Partnerschaft eine qualitative Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Mexiko auf zweierlei Ebenen bewirken sollte: auf multilateraler Ebene die Koordinierung zwischen beiden Seiten in globalen Fragen und auf bilateraler Ebene den Ausbau ihrer besonderen Beziehungen und Initiativen,

M. in der Erwägung, dass die Prozesse der politischen und wirtschaftlichen Integration, das zunehmende Voranschreiten der wirtschaftlichen Globalisierung und die sehr bedeutsame Diskussion über Demokratie, Menschenrechte, Umwelt usw. die Prioritäten auf der Tagesordnung beider Regionen verändert haben,

N. in der Erwägung, dass Mexiko aufgrund seiner strategischen Lage und seines Netzwerks von Handelsabkommen für die Ausfuhren der Union große strategische Bedeutung erlangt hat und die Europäische Union die zweitwichtigste Quelle ausländischer Direktinvestitionen in Mexiko ist,

O. in der Erwägung, dass die Freihandelszone („FHZ“) zwischen der EU und Mexiko in den bilateralen Beziehungen der EU eine wichtige Rolle spielt, da ihr Geltungsbereich sehr umfassend ist (Waren, Dienstleistungen, Beschaffungswesen, Wettbewerb, Rechte des geistigen Eigentums, Investitionen und damit zusammenhängende Zahlungen),

P.  in der Erwägung, dass die Auswanderung von Mexikanern u. a. in die Europäische Union für Mexiko wegen der großen Zahl der mexikanischen Einwanderer in der Europäischen Union, von denen viele hoch qualifiziert sind, eines der wichtigsten und sensibelsten Themen ist,

1.  richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

a)    hofft, dass diese strategische Partnerschaft eine qualitative Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen Mexiko und der europäischen Union und Mexiko auf multilateraler Ebene in Fragen von globaler Bedeutung mit sich bringen und auch zum Ausbau der bilateralen Beziehungen beitragen wird,

b)    plädiert dafür, im Rahmen der strategischen Partnerschaft jährliche Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und Mexiko zu einer festen Einrichtung zu machen, wie dies auch in der Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten, Russland, China und Brasilien der Fall ist,

c)    ist zuversichtlich, dass diese strategische Partnerschaft dem Globalabkommen EU-Mexiko in seinen verschiedenen Komponenten, d. h. in politischen (einschließlich die Menschenrechte betreffenden), sicherheitsrelevanten, die Bekämpfung des Drogenhandels betreffenden, ökologischen, die technische und kulturelle Zusammenarbeit betreffenden und sozioökonomischen Fragen, neue Impulse geben wird,

d)    wünscht, dass sich das Handelskapitel auf gleichberechtigten Umgang, Solidarität, Dialog und Achtung der Besonderheiten Mexikos und der Europäischen Union gründet;

e)    sichert der mexikanischen Regierung und Präsident Calderón erneut seine Unterstützung bei der wichtigen Aufgabe zu, einige staatliche Stellen zu sanieren; vertritt die Auffassung, dass dies notwendig ist, um Korruption zu verhüten und zu verhindern, dass die Gesellschaft der Schutzlosigkeit preisgegeben wird;

f)     trägt im Rahmen seiner Tätigkeit der Bekämpfung des Phänomens der Femizide in beiden Regionen im Wege des Dialogs, der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren Rechnung;

g)    vertraut darauf, dass die strategische Partnerschaft die Koordinierung von Standpunkten in Krisensituationen und globalen Fragen auf der Grundlage der beiderseitigen Interessen und Anliegen ermöglichen wird,

h)    wünscht die Ausarbeitung klarer Leitlinien für eine möglichst effiziente enge Zusammenarbeit, um wirksamen Multilateralismus zu fördern und die Fähigkeiten zur Sicherung und Festigung des Friedens sowie der Achtung der Menschenrechte seitens der Vereinten Nationen zu stärken sowie im Einklang mit der Erklärung von Lima im Rahmen des Völkerrechts gemeinsamen Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit einschließlich des Drogenhandels, des Waffenhandels, der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und des Menschenhandels zu begegnen;

i)     ist der Auffassung, dass die strategische Partnerschaft eine Gelegenheit zu Gesprächen darüber bietet, wie sich die Klausel für Menschenrechte und Demokratie stärker mit Leben füllen und ihre Einhaltung bewerten lässt, etwa durch den Ausbau der positiven Dimension der Klausel, da es sich um für beide Seiten wesentliche Elemente in allen Abkommen handelt;

j)     versichert die mexikanische Regierung seiner Unterstützung bei ihren Beiträgen zur Tätigkeit der Vereinten Nationen und ihrem Kampf gegen Drogenhandel, internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalität, insbesondere angesichts der steigenden Zahl der Opfer von Drogenhandel und Drogenkonsum;

k)    ist zuversichtlich, dass die aus der strategischen Partnerschaft EU-Mexiko erwachsenden privilegierten Mechanismen des politischen Dialogs zu einem echten Impuls für die Beziehungen zu den einzelnen Prozessen regionaler Integration und zwischen diesen zum Schutz der Werte und Interessen der strategischen Partnerschaft und zur Stärkung des Multilateralismus im Bereich der internationalen Beziehungen werden,

l)     schlägt vor, das Forum der Zivilgesellschaft EU-Mexiko zu einer eigenständigen Einrichtung zu machen und so weit wie möglich seinen Empfehlungen zu folgen,

m)   betont, dass diese strategische Partnerschaft zu einem Instrument zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten in internationalen Gremien wie der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds, der OECD, der G-20 und der G-8+5 werden muss, um im Einklang mit der Erklärung von San Salvador Lösungen für die weltweite Finanzkrise zu finden und gemeinsam Maßnahmen zu ergreifen, damit das Vertrauen in die Finanzinstitute wiederhergestellt wird,

n)    betont insbesondere in Anbetracht der weltweiten Finanzkrise die Notwendigkeit, die Entwicklung von KMU, die für die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Gefüges und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze unerlässlich sind, zu unterstützen,

o)    betont die Bedeutung aller zwischen der EU und Mexiko geschlossenen bilateralen Abkommen, hauptsächlich des Globalabkommens, das eine Freihandelszone beinhaltet, und seiner strategischen Partnerschaft,

p)    verweist auf die positiven Auswirkungen der Durchführung des Globalabkommens für beide Seiten in Anbetracht des zu verzeichnenden Anstiegs des bilateralen Handels um mehr als 100 %;

q)    unterstreicht, dass die Strategische Partnerschaft EU-Mexiko den bilateralen Beziehungen neue Impulse verleihen und den Weg für eine Entwicklung und Verbesserung von Kooperationsprogrammen wie dem Umfassenden Programm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (Programa Integral de Apoyo a Pequeñas y Medianas Empresas – PIAPYME) bereiten wird, deren Ergebnisse beiden Seiten zugute kommen werden; fordert, in diesem Zusammenhang eine Informationskampagne mit dem Ziel durchzuführen, alle Programme, die im Rahmen dieser Vertiefung der Beziehungen für beide Seiten von Nutzen sein werden, bekannt zu machen; hebt hervor, dass die strategische Partnerschaft dazu dienen wird, die Koordinierung zwischen beiden Seiten in den wichtigsten multilateralen Foren und Institutionen weiter zu verstärken;

r)     empfiehlt, dass Mexiko ständiges Mitglied der neuen internationalen Finanz- und Wirtschaftsarchitektur der G-20 wird, weil in diesem Zusammenhang die bilaterale strategische Partnerschaft mit der EU noch wichtiger werden wird;

s)     betont die Notwendigkeit, Gemeinsamkeiten zu ermitteln, um im Hinblick auf die für 2009 in Kopenhagen geplante Konferenz der Vereinten Nationen zum Klimawandel und den Abschluss eines weltweiten Abkommens eine weitreichende gemeinsame Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels auszuarbeiten;

t)     fordert mit Nachdruck kohärentere Anstrengungen zur Förderung des Wissenschafts- und Technologietransfers, um eine wirkliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Klimawandels voranzutreiben und den Umweltschutz zu verbessern;

u)    fordert, darüber hinaus einen umfassenden und strukturierten Dialog zum Thema Migration zu entwickeln, der sowohl legale als auch illegale Migration und die Zusammenhänge zwischen Migration und Entwicklung einschließt, aufbauend auf den Erfahrungen Mexikos und der Europäischen Union in diesem Bereich und im Einklang mit der Erklärung von Lima,

v)    fordert den Gemischten Rat EU-Mexiko auf der Grundlage der Evolutivklausel gemäß Artikel 43 des Globalabkommens auf zu prüfen, ob es an der Zeit ist, zwischen beiden Seiten u. a. ein Abkommen über eine Einwanderungspolitik zu schließen, insbesondere was die Mode‑4-Verfahren betrifft.

w)   fordert, dass beide Seiten die im Hinblick auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele eingegangenen Verpflichtungen bekräftigen und sich die Notwendigkeit vor Augen halten, in Fragen des sozialen Zusammenhalts, der Geschlechtergerechtigkeit, des Klimawandels, der nachhaltigen Entwicklung, der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, des Drogenhandels und der Kriminalität, der Ernährungssicherheit und der Bekämpfung von Armut eng zusammenzuarbeiten,

x)    fordert, dass das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika und der Gemischte Parlamentarische Ausschuss EU-Mexiko von den Organen der Europäischen Union und der mexikanischen Regierung regelmäßig über den Stand der strategischen Partnerschaft und der in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen unterrichtet werden;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und – zur Information – der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Regierung und dem Kongress der Vereinigten Mexikanischen Staaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 227 E vom 4.9.2008, S. 140.
  • [2]  ABl. L 276 vom 28.10.2000, S. 45.
  • [3]  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0177.
  • [4]  ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S. 107.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Die Beziehungen zwischen Mexiko und der Europäischen Union beruhen auf einer soliden Grundlage. Außer den historischen und kulturellen Bindungen teilen beide Seiten das Bekenntnis zu bestimmten Grundwerten und gemeinsamen Grundsätzen, die auf der Achtung der demokratischen Werte, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte basieren.

Mexiko und die Europäische Union unterhalten seit den siebziger Jahren Kooperationsbeziehungen, die 1997 in die Unterzeichnung eines Partnerschaftsabkommens mündeten, das einen weit reichenden und institutionalisierten Rahmen für ihre Beziehungen vorgibt. Dieses Partnerschaftsabkommen, das allgemein als "Globalabkommen" bezeichnet wird, beruht auf drei Säulen: der wirtschaftlichen Partnerschaft, der politischen Koordinierung und der Zusammenarbeit.

Der Erfolg dieses Globalabkommens seit seinem Inkrafttreten im Oktober 2000 und die seitherige Vertiefung der Beziehungen zwischen beiden Seiten auf allen Ebenen verlangen nun eine weitere Aufwertung: die strategische Partnerschaft zwischen Mexiko und der Europäischen Union.

Mexiko im weltweiten Kontext

Mit einer Bevölkerung von mehr als 100 Millionen Einwohnern, von denen 45 % jünger als 20 Jahre sind, gehört Mexiko in Lateinamerika zu den Ländern mit dem stärksten demografischen Potenzial.

Seine geografische Lage verleiht ihm eine strategische Position als „Brücke“ zwischen Nord- und Südamerika, Karibik und Pazifik. Diese geostrategische Position wird durch mehr als 40 Wirtschafts- und Handelsabkommen verstärkt, die Mexiko mit anderen Ländern oder Regionen geschlossen hat, darunter das Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten und Kanada (NAFTA), Abkommen mit Japan und Australien, sowie das weit reichende Partnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union. So hat sich Mexiko mittlerweile zu einer der weltweit wichtigsten Wirtschaftsmächte entwickelt, und die Europäische Union war in den vergangenen Jahren der zweitwichtigste Handelspartner Mexikos nach den Vereinigten Staaten.

Mexiko ist ebenso wie die Europäische Union eng in das System der Vereinten Nationen als den geeignetsten Rahmen zur Gewährleistung von Frieden und Sicherheit in der Welt eingebunden. Sein Bekenntnis zu diesem System zeigt sich sowohl an der Tatsache, dass das Land im Zeitraum 2009-2010 zum vierten Mal in seiner Geschichte als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vertreten ist, als auch an seinen Beiträgen zur Tätigkeit der Organisation, u.a. in folgenden Bereichen:

· friedliche Lösung von Konflikten und Krisensituationen,

· Bekämpfung der Apartheid,

· Förderung der Abrüstung, besonders im Rahmen des Vertrags von Tlatelolco,

· Annahme der Charta über die wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten,

· Unterstützung der Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Thema Drogen, um die gemeinsame Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft für dieses Problem zu verdeutlichen,

· Vorbereitung und Förderung eines internationalen Übereinkommens über den Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern und ihren Familienangehörigen,

· Internationale Konferenz über Entwicklungsfinanzierung,

· Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Der finanzielle Beitrag Mexikos zum ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen macht mehr als die Hälfte des Gesamtbeitrags aller lateinamerikanischen Länder aus, wodurch Mexiko auf der Liste der weltweit größten Beitragszahler den 10. Platz einnimmt[1].

Als Mitglied in verschiedenen internationalen und regionalen Gremien hat Mexiko eine politische und wirtschaftliche Führungsrolle inne. Außer einem sehr aktiven Mitglied der Vereinten Nationen ist Mexiko Vollmitglied der wichtigsten Foren für den politischen Dialog in Lateinamerika, wie der Rio-Gruppe, in der Mexiko derzeit für den Zeitraum 2008-2010 den Vorsitz führt. Außerdem ist Mexiko als zehntstärkste weltweite Handelsmacht u.a. Mitglied der G-20 und der G-8+5, der WTO und des Internationalen Währungsfonds. Es ist außerdem das einzige lateinamerikanische Land, das der OECD angehört.

Im Umweltbereich hat Mexiko die wichtigsten internationalen Übereinkommen unterzeichnet, wie die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und das Kyoto-Protokoll sowie den Aktionsplan von Bali. Mexiko teilt die Überzeugung der EU, dass das Problem des Klimawandels gemäß dem Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung angegangen werden muss.

Vom Globalabkommen zur strategischen Partnerschaft

Mexiko und die Europäische Union unterhalten seit den siebziger Jahren Kooperationsbeziehungen, die mit der Unterzeichnung des Rahmenabkommens über Zusammenarbeit zwischen Mexiko und der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft konkrete Gestalt annahmen. Diese Beziehungen wurden mit dem Übereinkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit, dem so genannten Globalabkommen, das am 8. Dezember 1997 unterzeichnet wurde und am 1. Oktober 2000 in Kraft trat, institutionalisiert und weiter ausgebaut. Das Globalabkommen umfasst drei Säulen der Zusammenarbeit auf bilateraler Ebene:

1.        wirtschaftliche Partnerschaft: durch Schaffung einer Freihandelszone für Waren und Dienstleistungen

2.        politische Koordinierung: durch Institutionalisierung des politischen Dialogs

3.        Zusammenarbeit: konzentriert auf die Bereiche, die für die Entwicklung Mexikos und eines bessere Nutzung der Möglichkeiten des Globalabkommens von vorrangiger Bedeutung sind.

Infolge des Globalabkommens haben die EU und Mexiko ihre Handelsbeziehungen und ihre politische Annäherung intensiviert. Darüber hinaus wurde der politische Dialog auf allen Ebenen verstärkt. Zahlreiche Besuche auf hoher Ebene fanden auf beiden Seiten statt, wie der Besuch des mexikanischen Präsidenten Felipe Calderón Hinojosa bei den europäischen Institutionen in Brüssel und in anderen europäischen Hauptstädten im Jahr 2007, sowie das Treffen zwischen der mexikanischen Außenministerin Patricia Espinosa und der EU-Kommissarin für Außenbeziehungen und Nachbarschaftspolitik, Benita Ferrero Waldner. Unter den sonstigen Besuchen hoher Beamter der EU in Mexiko sind besonders der des Hohen Vertreters der GASP und Generalsekretärs der EU, Javier Solana; des für Handels zuständigen Kommissionsmitglieds Peter Mandelson, des EU-Kommissars für Forschung und Wissenschaft Janez Potočnik, des für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit zuständigen EU-Kommissars Vladimir Spidla sowie der Besuch des Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, zu nennen. Die regelmäßigen Kontakte zwischen Parlamentariern im Rahmen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses Mexiko-EU und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika waren von großem Nutzen für die Förderung eines politischen Dialogs auf parlamentarischer Ebene.

In diesem Zusammenhang erschien es zweckmäßig, einen ehrgeizigeren politischen Rahmen zu schaffen, um den politischen Dialog über ein wirksames Instrument zu verstärken, das eine Koordinierung der Standpunkte auf internationaler Ebene sowie in den verschiedenen multilateralen Gremien und internationalen Einrichtungen ermöglicht. Die vorgeschlagene strategische Partnerschaft wird deshalb Auswirkungen auf zwei Ebenen haben: Koordinierung zwischen EU und Mexiko auf multilateraler Ebene und neue Impulse für die Beziehungen auf bilateraler Ebene.

Auf multilateraler Ebene müssen Konsultations- und Koordinationsmechanismen geschaffen werden, die die gemeinsamen Interessen beider Seiten widerspiegeln und es ermöglichen, in konkreten Fragen von globaler Bedeutung gemeinsame Standpunkte anzunehmen. Die wichtigsten Bereiche der Koordinierung wären also politische Fragen, Sicherheitsfragen, Umweltfragen und sozioökonomische Fragen.

Auf bilateraler Ebene soll die strategische Partnerschaft den bilateralen Beziehungen im Rahmen ihres politischen Dialogs und in anderen Bereichen neue Impulse geben und damit die im Rahmen des Globalabkommens bereits bestehenden Beziehungen verstärken.

Schlussfolgerungen

Die Führungsrolle Mexikos in lateinamerikanischen und internationalen Gremien sowie seine aktive Teilnahme in den wichtigsten multilateralen Gremien und internationalen Institutionen bieten ausgezeichnete Möglichkeiten zur Intensivierung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Mexiko, besonders im Hinblick auf die Koordinierung von Standpunkten und die Präsentation gemeinsamer Initiativen auf internationaler Ebene.

Die vorgeschlagene strategische Partnerschaft ist ein wichtiger und unverzichtbarer Schritt zur Festigung der bestehenden Beziehungen zu Mexiko und für eine stärkere Abstimmung über Themen von globaler Bedeutung. In diesem Sinne wird ausdrücklich vorgeschlagen, im Rahmen der neuen strategischen Partnerschaft jährliche Gipfeltreffen zwischen der EU und Mexiko, wie sie die EU auch mit den Vereinigten Staaten, China, Russland und Brasilien vorsieht, zu einer festen Einrichtung zu machen, unbeschadet der bereits im Rahmen des Globalabkommens bestehenden Dialogmechanismen. Der parlamentarische Dialog im Rahmen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Mexiko und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika stellt einen zusätzlichen wichtigen Mechanismus zur Förderung der Beziehungen zwischen den Partnern dar.

In der vorliegenden Empfehlung des Rates werden die wichtigsten Aspekte und Themen genannt, für die eine stärkere Koordinierung und Abstimmung angestrebt werden soll. Gleichzeitig wird gefordert, klare Leitlinien festzulegen über die beste Form einer engen gemeinsamen Zusammenarbeit zur Förderung eines wirksamen Multilateralismus und gemeinsamen Bewältigung der Bedrohungen und neuen Herausforderungen, denen sich beide Seiten gegenübersehen.

Nur so wird es gelingen, mit der neuen strategischen Partnerschaft die derzeit noch bestehenden Mängel zu beheben, die Standpunkte in Fragen von globaler Bedeutung einander anzunähern und damit die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Mexiko zu stärken.

  • [1]  Nationaler Entwicklungsplan Mexikos, offizielle Website der Präsidentschaft der Republik, Mexiko 2008.

ENTWURF EINER EMPFEHLUNG AN DEN RAT (B6-0437/2008) (15.9.2008  )

eingereicht gemäß Artikel 114 Absatz 1 der Geschäftsordnung

von José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra

im Namen der PPE-DE-Fraktion

zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Für eine strategische Partnerschaft EU-Mexiko“ (KOM(2008)447),

–   unter Hinweis auf das Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten mexikanischen Staaten andererseits[1],

–   unter Hinweis auf die auf dem V. Gipfeltreffen Europäische Union/Lateinamerika und Karibik in Lima, Peru, am 16. Mai 2008 angenommene Erklärung von Lima,

–   unter Hinweis auf das auf dem IV. Gipfeltreffen Europäische Union/Mexiko in Lima, Peru, am 17. Mai 2008 angenommene Gemeinsame Kommuniqué,

–   unter Hinweis auf die Botschaft der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika an das V. Gipfeltreffen Europäische Union/Lateinamerika und Karibik,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2008 zum 5. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Lima,

–   gestützt auf Artikel 114 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich das 1997 unterzeichnete und im Jahre 2000 in Kraft getretene Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten mexikanischen Staaten andererseits – nachstehend „Globales Abkommen“ genannt – auf drei Säulen stützt: den politischen Dialog, den schrittweisen Aufbau einer Freihandelszone und die Zusammenarbeit, und dass sich seit seinem Inkrafttreten im Jahre 2000 die Beziehungen zwischen beiden Seiten sowohl in der Politik als auch im Handel und im Bereich der Zusammenarbeit vertieft und gefestigt haben,

B.  in der Erwägung, dass die Organe der Europäischen Union und Mexikos seit 2004 ihre Kontakte auf hoher Ebene sowohl im bilateralen Bereich als auch im Rahmen des Globalen Abkommens verstärkt haben,

C. in der Erwägung, dass die Vertiefung der Beziehungen zwischen Mexiko und der Europäischen Union den Konsens zwischen der Europäischen Union und ihren lateinamerikanischen Partnern über regionale und globale Fragen begünstigen könnte;

D. in der Erwägung, dass diese strategische Partnerschaft eine Verstärkung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Mexiko auf zweierlei Ebenen mit sich bringt: auf multilateraler Ebene die Koordinierung zwischen beiden Seiten in globalen Fragen und auf bilateraler Ebene den Ausbau ihrer besonderen Beziehungen und Initiativen,

E.  in der Erwägung, dass solche strategischen Partnerschaften auch dazu beitragen müssen, den Wohlstand der europäischen und lateinamerikanischen Partner zu fördern, damit integrativere und stärker zusammenhaltende Gesellschaften entstehen, in denen die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Werte und Grundsätze der Demokratie und der Menschenrechte in einem Rahmen der Solidarität und Gleichheit vorherrscht, wie es in Lima beschlossen wurde,

1.  richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

     a)  die biregionale strategische Partnerschaft EU-Mexiko in das biregionale Konzept und die globale Sichtweise der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika und der Karibik einzubetten, welche die Grundlage der im Rahmen der Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika und der Karibik beschlossenen biregionalen strategischen Partnerschaft bilden;

     b)  dafür zu sorgen, dass die aus der strategischen Partnerschaft EU-Mexiko erwachsenden privilegierten Mechanismen des politischen Dialogs in einen echten Impuls für die Beziehungen zu den einzelnen Prozessen regionaler Integration und zwischen diesen zum Schutz der Werte und Interessen der strategischen Partnerschaft und zur Stärkung des Multilateralismus im Bereich der internationalen Beziehungen münden;

     c)  dafür zu sorgen, dass die strategische Partnerschaft EU-Mexiko sowohl in Bezug auf die Bestimmungen des derzeitigen Partnerschaftsabkommens (Globalen Abkommens) zwischen Mexiko und der Europäischen Union als auch im bilateralen Rahmen einen echten Mehrwert schafft;

     d)  dafür zu sorgen, dass es diese strategische Partnerschaft ermöglicht, die derzeit bestehenden Lücken in der Koordinierung zwischen den Partnern innerhalb der verschiedenen internationalen Foren und Institutionen zu schließen, und dass sie über die Aufstellung einer gemeinsamen Agenda hinausgeht und die Koordinierung von Standpunkten zu globalen Fragen auf der Grundlage der beiderseitigen Interessen und Anliegen einschließt;

     e)  dafür zu sorgen, dass Leitlinien dazu einbezogen werden, wie am besten eng zusammengearbeitet werden soll, um gemäß der Erklärung von Lima echten Multilateralismus zu fördern und die Fähigkeiten zur Sicherung und Festigung des Friedens seitens der Vereinten Nationen zu stärken sowie im Rahmen des Völkerrechts gemeinsamen Bedrohungen des Friedens und der Sicherheit einschließlich des Drogenhandels, des Waffenhandels, der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und der Mafias, die sich an der illegalen Einwanderung bereichern, zu begegnen;

     f)   eine regelmäßige und vollständige Unterrichtung des Europäischen Parlaments und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika durch die Organe der Union und die mexikanische Regierung über den Stand der strategischen Partnerschaft und über die Kontrolle der in ihrem Rahmen durchgeführten Arbeiten vorzusehen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und – zur Information – der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 276 vom 28.10.2000, S. 45.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (8.1.2009)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zu einer strategischen Partnerschaft EU-Mexiko
(2008/2289(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Erika Mann

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass Mexiko am G-20-Gipfel zu den Finanzmärkten und zur Weltwirtschaft teilgenommen hat, der am 15. November 2008 in Washington stattfand,

B.   in der Erwägung, dass Mexiko ein System von Strukturreformen in strategischen Sektoren in die Wege geleitet hat und zur zehntgrößten Wirtschaftsmacht der Welt geworden ist,

C.  in der Erwägung, dass Mexiko aufgrund seiner strategischen Lage und seines Netzwerks von Handelsabkommen für die Ausfuhren der Union große strategische Bedeutung erlangt hat und die Europäische Union die zweitwichtigste Quelle ausländischer Direktinvestitionen in Mexiko ist,

D.  in der Erwägung, dass die EU und Mexiko durch ein System bilateraler Abkommen verbunden sind, die die gesamte politische, wirtschaftliche und handelspolitische Beziehung abdecken, und dass das Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit (das „Globalabkommen“) die Grundlage dieser Beziehung bildet,

E.   in der Erwägung, dass die Freihandelszone („FHZ“) zwischen der EU und Mexiko in den bilateralen Beziehungen der EU eine wichtige Rolle spielt, da ihr Geltungsbereich sehr umfassend ist (Waren, Dienstleistungen, Beschaffungswesen, Wettbewerb, Rechte des geistigen Eigentums, Investitionen und damit zusammenhängende Zahlungen),

F.   in der Erwägung, dass die Auswanderung von Mexikanern u. a. in die Europäische Union für Mexiko wegen der großen Zahl der mexikanischen Einwanderer in der Europäischen Union, von denen viele hoch qualifiziert sind, eines der wichtigsten und sensibelsten Themen ist,

richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

a)   die Bedeutung aller zwischen der EU und Mexiko geschlossenen bilateralen Abkommen zu betonen, hauptsächlich des Globalabkommens, das eine Freihandelszone beinhaltet, und seiner strategischen Partnerschaft;

b)   auf die positiven Auswirkungen der Durchführung des Globalabkommens für beide Seiten in Anbetracht des zu verzeichnenden Anstiegs des bilateralen Handels um mehr als 100% zu verweisen;

c)   zu unterstreichen, dass die Strategische Partnerschaft EU-Mexiko den bilateralen Beziehungen neue Impulse verleihen und den Weg für eine Entwicklung und Verbesserung von Kooperationsprogrammen, wie des Umfassenden Programms zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (Programa Integral de Apoyo a Pequeñas y Medianas Empresas – PIAPYME), bereiten wird, deren Ergebnisse beiden Seiten zugute kommen werden; zu fordern, in diesem Zusammenhang eine Informationskampagne mit dem Ziel durchzuführen, alle Programme, die im Rahmen dieser Vertiefung der Beziehungen für beide Seiten von Nutzen sein werden, bekannt zu machen; hervorzuheben, dass die strategische Partnerschaft dazu dienen wird, die Koordinierung zwischen beiden Seiten in den wichtigsten multilateralen Foren und Institutionen weiter zu verstärken;

d)   zu empfehlen, dass Mexiko ständiges Mitglied der neuen internationalen Finanz- und Wirtschaftsarchitektur der G-20 wird, weil in diesem Zusammenhang die bilaterale strategische Partnerschaft mit der EU noch wichtiger werden wird;

e)   den Gemischten Rat EU-Mexiko auf der Grundlage der Evolutivklausel gemäß Artikel 43 des Globalabkommens aufzufordern zu prüfen, ob es an der Zeit ist, zwischen beiden Seiten u. a. ein Abkommen über eine Einwanderungspolitik zu schließen, insbesondere was die Mode‑4-Verfahren betrifft.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.1.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Carlos Carnero González, Daniel Caspary, Christofer Fjellner, Glyn Ford, Jacky Hénin, Caroline Lucas, Marusya Ivanova Lyubcheva, Erika Mann, David Martin, Vural Öger, Georgios Papastamkos, Tokia Saïfi, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Iuliu Winkler, Corien Wortmann-Kool

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jean-Pierre Audy, Ole Christensen, Pia Elda Locatelli, Eugenijus Maldeikis, Jan Tadeusz Masiel, Javier Moreno Sánchez, Zbigniew Zaleski

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.1.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Elmar Brok, Giorgos Dimitrakopoulos, Michael Gahler, Alfred Gomolka, Anna Ibrisagic, Jelko Kacin, Ioannis Kasoulides, Maria Eleni Koppa, Joost Lagendijk, Vytautas Landsbergis, Johannes Lebech, Willy Meyer Pleite, Francisco José Millán Mon, Pasqualina Napoletano, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Raimon Obiols i Germà, Justas Vincas Paleckis, Alojz Peterle, Tobias Pflüger, João de Deus Pinheiro, Raül Romeva i Rueda, Libor Rouček, Jacek Saryusz-Wolski, Hannes Swoboda, István Szent-Iványi, Ari Vatanen, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Andrew Duff, Aurelio Juri, Gisela Kallenbach, Erik Meijer, Nickolay Mladenov, Doris Pack, Jean Spautz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Călin Cătălin Chiriţă