BERICHT mit Empfehlungen an die Kommission zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung
29.1.2009 - (2008/2122(INI))
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Zsolt László Becsey
(Initiative gemäß Artikel 39 der Geschäftsordnung)
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- ANLAGE ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG: AUSFÜHRLICHE EMPFEHLUNGEN ZUM INHALT DES VERLANGTEN VORSCHLAGS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie
- STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
- ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit Empfehlungen an die Kommission zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. November 2007 über eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung (KOM(2007)0708),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juli 2007 zu der Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010 – Weißbuch[1], insbesondere Ziffer 35,
– in Kenntnis der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen[2],
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2005 über Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft (KOM(2005)0330),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 5. Juli 2005 „Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung: Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013“ (KOM(2005)0299),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2007 zur Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung durch die Mitgliedstaaten und Regionen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik, 2007-2013 (KOM(2007)0798),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2007 „Vorschlag für ein Lissabon-Programm der Gemeinschaft 2008-2010“ (KOM(2007)0804),
– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013)[3],
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 25. Juni 2008 „Vorfahrt für KMU in Europa - Ein „Small Business Act“ für Europa“ (KOM(2008)0394),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung)[4] und den Vorschlag der Kommission vom 1. Oktober 2008 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkrediten, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement (KOM(2008)0602),
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung[5],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen[6],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 der Kommission vom 20. Dezember 2007 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen im Agrarsektor[7],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste[8],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge[9],
– unter Hinweis auf seine schriftliche Erklärung vom 8. Mai 2008 zu Mikrokrediten[10],
– gestützt auf Artikel 192 Absatz 2 des EG-Vertrags,
– gestützt auf die Artikel 39 und 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Rechtsausschusses und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0041/2009),
A. in der Erwägung, dass nach der gegenwärtigen Definition der Kommission ein Kleinstkredit ein Darlehen über 25 000 EUR oder weniger ist, und die Empfehlung 2003/361/EG vorsieht, dass ein Kleinstunternehmen ein Unternehmen ist, das weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 2 000 000 EUR nicht überschreitet, sowie in der Erwägung, dass diese Definitionen nicht für alle nationalen Märkte geeignet zu sein scheinen und sie keine klare Unterscheidung zwischen Kleinstkrediten und Kleinstdarlehen an Kleinstunternehmen, Kleinstkrediten an nicht bankfähige Kreditnehmer und Kleinstkrediten an bankfähige Kleinstunternehmen ermöglichen,
B. in der Erwägung, dass der schwierige Zugang zu geeigneten Finanzierungsformen häufig als eines der Haupthindernisse für unternehmerische Initiative genannt wird, und dass in der EU eine bedeutende Nachfrage nach Kleinstkrediten besteht, die gegenwärtig nicht gedeckt wird,
C. in der Erwägung, dass die Kommission im Anschluss an die Entschließung des Parlaments vom 11. Juli 2007, in der es die Erstellung eines Aktionsplans für Mikrofinanzierungen, eine Koordinierung der verschiedenen politischen Maßnahmen sowie eine optimale Anwendung der besten Verfahren innerhalb und außerhalb der EU verlangte, nichts unternommen hat,
D. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament 2008 zum zweiten Mal in Folge der Einfügung einer Haushaltslinie „Förderung eines günstigeren Umfelds für Kleinstkredite in Europa“ in den Haushaltsplan zugestimmt hat, und dass diese Mittel, auch wenn sie in der Mitteilung der Kommission unerwähnt bleiben, nützlicherweise für die Bildung von Eigenkapital zweckbestimmt werden könnten, das als Startkapital dienen kann,
E. in der Erwägung, dass sich Kleinstkredite in vielerlei Hinsicht von klassischen Krediten, auch solchen an kleine und mittlere Unternehmen, unterscheiden, dass Unternehmen, die einen klassischen Kredit benötigen, in der Regel von Finanzinstituten verschiedenster Art bedient werden, und dass die Integration aller Bürgerinnen und Bürger in das formale Finanzsystem als ein wichtiges, übergeordnetes Ziel berücksichtigt werden sollte,
F. in der Erwägung, dass Kleinstkredite aufgrund der geringen Darlehenssummen, des Mangels an (ausreichenden) Sicherheiten und der hohen Bearbeitungskosten mit höheren Betriebskosten verbunden sind,
G. in der Erwägung, dass sich das Geschäft mit Kleinstkrediten durch innovative und subjektive Elemente auszeichnet, wie etwa alternative oder nicht vorhandene Kreditsicherheiten und eine nicht herkömmliche Bewertung der Kreditwürdigkeit, und dass die Gewährung von Kleinstkrediten nicht nur der Gewinnerzielung dient, sondern auch dem sozialen Zusammenhalt, indem versucht wird, benachteiligte Personen in die Gesellschaft zu (re-)integrieren,
H. in der Erwägung, dass Kleinstkredite zwar per definitionem klein sind, sie jedoch aufgrund ihrer meist kurzen Laufzeit „recycelt“ werden können (durch Gewährung eines weiteren solchen Darlehens nach Rückzahlung), wodurch ihre Wirkung um ein Vielfaches verstärkt wird, wobei nicht das Ziel vernachlässigt werden darf, die Empfänger in das traditionelle Banksystem zu reintegrieren,
I. in der Erwägung, dass eine Reihe von Anbietern, wie etwa informelle Finanzdienstleister (zugelassene Kreditvergabe von Privaten an Private), mitgliedschaftlich organisierte Vereinigungen (wie etwa Kreditgenossenschaften), nichtstaatliche Organisationen, Gegenseitigkeitsgesellschaften und Sparvereine, Finanzinstitute zur Förderung der lokalen Entwicklung, Garantiebanken und ‑fonds, Sparkassen sowie Genossenschafts- und Geschäftsbanken Kleinstkredite gewähren oder den Zugang zu Finanzierungen erleichtern können, und dass eine Zusammenarbeit dieser Anbieter von Nutzen sein könnte;
J. in der Erwägung, dass die besonderen Strukturen der in der EU bestehenden Finanzdienstleister anerkannt werden müssen, wie etwa die besonderen Strukturen der Kreditgenossenschaften, bei denen es sich um bankfremde Finanzinstitute handelt, welche die Einlagen ihrer Mitglieder für Kleinstkredite verwenden, sowie in der Erwägung, dass diese Finanzdienstleister nicht allein aufgrund dieser besonderen Strukturen von Programmen zur Finanzierung von Kleinstkrediten ausgeschlossen werden dürfen,
K. in der Erwägung, dass die gegenwärtige Finanzkrise und ihre möglichen Auswirkungen auf die Wirtschaft als Ganzes die Nachteile von komplexen Finanzprodukten aufzeigen und deutlich machen, dass angesichts des durch die Liquiditätsklemme erschwerten Zugangs zu Kapital nach Wegen zur Steigerung der Effizienz gesucht werden muss und alle möglichen Kanäle genutzt werden müssen, um die Unternehmen insbesondere in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Regionen mit Finanzmitteln zu versorgen, sowie in der Erwägung, dass die Finanzkrise und ihre Auswirkungen zugleich die Bedeutung von Kreditinstituten unterstreichen, die ihre Geschäftstätigkeit auf die lokale Entwicklung ausrichten, lokal stark verankert sind und allen Wirtschaftsakteuren umfassende Bankdienstleistungen anbieten,
L. in der Erwägung, dass unternehmerische Initiative gefördert werden sollte,
M. in der Erwägung, dass größtmögliche Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Belastung durch Reglementierungen für Kleinstunternehmen auf das strikte Minimum zu reduzieren, und die Kommission aufgefordert ist, entsprechend tätig zu werden,
N. in der Erwägung, dass Zinsobergrenzen die Kreditgeber davon abhalten können, Kleinstkredite zu gewähren, wenn sie aufgrund dieser Beschränkungen ihre Kosten nicht decken können,
O. in der Erwägung, dass der Förderung von Kleinstkrediten im Rahmen der überarbeiteten Lissabon-Strategie eine herausragende Rolle zukommen sollte,
P. in der Erwägung, dass in einer nicht unbedeutenden Anzahl von Fällen Personen, die im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik zur Gründung kleiner Familienbetriebe Zugang zu einer Finanzierung erhalten wollen, bei der Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung mit Schwierigkeiten konfrontiert sein könnten,
Q. in der Erwägung, dass benachteiligte Personen – wie etwa (Langzeit-)Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Zuwanderer, Angehörige ethnischer Minderheiten wie zum Beispiel Roma, Personen, die in der informellen Wirtschaft tätig sind oder in benachteiligten ländlichen Gebieten leben, und Frauen –, die ein Kleinstunternehmen gründen wollen, im Mittelpunkt einer EU-Kleinstkreditinitiative stehen sollten,
R. in der Erwägung, dass zwar eine Beteiligung des Privatsektors so weit wie möglich sichergestellt werden sollte, jedoch auch ein öffentliches Engagement im Kleinstkreditgeschäft notwendig ist,
S. in der Erwägung, dass mehrere EU-Initiativen bestehen, die eine Unterstützung von Kleinstkrediten ermöglichen, und dass es von Nutzen wäre, diese im Rahmen eines gezielteren Ansatzes in einer einzigen Regelung zusammenzufassen,
T. in der Erwägung, dass für Gründer von Kleinstunternehmen der Zugang zu Unterstützungsdiensten (wie etwa Schulungen, Beratungsangebote und Kapazitätsaufbau) unerlässlich ist und dass die Kreditnehmer zur Teilnahme an Schulungen verpflichtet werden sollten, sowie in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Vermittlung von Finanzwissen für die Verbraucher und die verantwortungsvolle Kreditvergabe zu einem wichtigen Bestandteil der Politik aller Mikrofinanzinstitute zu machen,
U. in der Erwägung, dass potenzielle Begünstigte von Kleinstkrediten eine adäquate Rechtsberatung erhalten sollten, was den Abschluss des Darlehensvertrags, die Geschäftsgründung, die Einziehung von Forderungen, den Erwerb und die Nutzung von Rechten des geistigen und gewerblichen Eigentums usw. angeht, vor allem wenn die betroffenen Kleinstunternehmen beabsichtigen oder über das Potenzial verfügen, ihre Geschäftstätigkeit auf andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union auszudehnen,
V. in der Erwägung, dass ein Zugang zu den Kreditdaten potenzieller Kreditnehmer die Gewährung von Kleinstkrediten erleichtern würde,
W. in der Erwägung, dass die Forschung und der Austausch bewährter Praktiken auf dem Gebiet der Kleinstkredite gefördert werden sollten, z.B. in Bezug auf innovative Methoden für die Gewährung und Absicherung von Kleinstkrediten und die Risikobegrenzung, sowie im Hinblick darauf, in welchem Ausmaß und mit welchen Zielgruppen solche Ansätze in einem EU-Kontext funktionieren,
X. in der Erwägung, dass die Rolle der Vermittler untersucht werden sollte, um Missbräuchen vorzubeugen und um alternative Methoden zur Feststellung der Kreditwürdigkeit von Darlehensnehmern (z.B. durch „Peer Support“-Gruppen) in Betracht zu ziehen,
Y. in der Erwägung, dass ein EU-Rahmen für bankfremde Mikrofinanzinstitute geschaffen werden sollte und die Kommission ein System zur Förderung von Kleinstkrediten entwickeln sollte, das in Bezug auf die genannten Anbieter von Kleinstkrediten neutral bleibt,
Z. in der Erwägung, dass Personen, die über keinen festen Wohnsitz oder persönliche Ausweisdokumente verfügen, der Zugang zu Kleinstkrediten nicht aufgrund von Rechtsvorschriften zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verwehrt sein sollte,
AA. in der Erwägung, dass das die EU-Wettbewerbvorschriften angepasst werden sollten, um Hindernisse für die Gewährung von Kleinstkrediten abzubauen,
AB. in der Erwägung, dass die EU-Vergabevorschriften eine Hilfe für Kleinstkreditnehmer darstellen sollten,
1. fordert die Kommission auf, ihm auf der Grundlage von Artikel 44, Artikel 47 Absatz 2 oder Artikel 95 des EG-Vertrags einen oder mehrere Legislativvorschläge zu unterbreiten, die die in den nachstehenden Empfehlungen behandelten Themen abdecken;
2. bestätigt, dass die Empfehlungen den Grundsatz der Subsidiarität und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger achten;
3. vertritt die Auffassung, dass die finanziellen Auswirkungen des verlangten Vorschlags bzw. der verlangten Vorschläge gegebenenfalls durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln der EU abzudecken sind;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und die als Anlage beigefügten ausführlichen Empfehlungen der Kommission und dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. C 175 E vom 10.7.2008, S. 392.
- [2] ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36.
- [3] ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15.
- [4] ABl. L 177 vom 30.6.2006, S. 1.
- [5] ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15.
- [6] ABl. L 379 vom 28.12.2006, S. 5.
- [7] ABl. L 337 vom 21.12.2007, S. 35.
- [8] ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1.
- [9] ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114.
- [10] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0199.
ANLAGE ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG: AUSFÜHRLICHE EMPFEHLUNGEN ZUM INHALT DES VERLANGTEN VORSCHLAGS
1. Empfehlung 1: Sensibilisierung in Bezug auf Kleinstkredite
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
(a) Die Kommission sollte dafür sorgen, dass das Konzept der Kleinstkredite in die relevanten Statistiken und Rechtsvorschriften über Finanzinstitute Eingang findet. Die Statistiken über Kleinstkredite sollten das Pro-Kopf-BIP der Mitgliedstaaten berücksichtigen und zwischen Ein-Personen- bzw. Familienunternehmen einerseits und Unternehmen mit familienfremden Mitarbeitern andererseits unterscheiden, um eine positive Diskriminierung ersterer zu ermöglichen.
(b) Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten dazu auffordern, die statistische Darstellung von Kleinstkrediten – einschließlich der Sammlung und Analyse von nach Geschlecht und Alter sowie ethnischer Herkunft aufgeschlüsselten Daten – zu standardisieren.
(c) Die Kommission sollte eine Kommunikationsstrategie ausarbeiten, um die Selbständigkeit als Alternative zur abhängigen Beschäftigung zu fördern, insbesondere als Weg aus der Arbeitslosigkeit für benachteiligte Zielgruppen.
(d) Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten auffordern, steuerliche Anreize zu setzen, um den Privatsektor in das Kleinstkreditgeschäft einzubeziehen.
(e) Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten auffordern, die Anwendung von Zinsobergrenzen bei Verbraucherkrediten einzuschränken. Den Mitgliedstaaten sollte es jedoch erlaubt sein, ein System anzuwenden, durch das außergewöhnlich hohe Zinssätze verhindert werden können.
(f) Die Kommission sollte vor dem Hintergrund der zurückliegenden Subprime-Krise prüfen, welche Vor- und Nachteile die direkte Vergabe von Kleinstkrediten gegenüber verbrieften Kreditfazilitäten bietet.
(g) Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, im Rahmen ihrer jährlichen Berichte über ihre Nationalen Reformprogramme gemäß den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung der überarbeiteten Lissabon-Strategie ihre Bemühungen und Ergebnisse auf dem Gebiet der Kleinstkredite besonders zu analysieren und darzulegen. Die Kommission sollte das Thema Kleinstkredite in ihrem jährlichen Fortschrittsbericht ausdrücklich erwähnen.
2. Empfehlung 2: Förderung seitens der Gemeinschaft
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
(a) Die (Ko-)Finanzierung folgender Projekte, unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung speziell darauf abzielt, den Kleinstkredit allen Personen und Unternehmen zugänglich zu machen, die keinen direkten Zugang zu Krediten haben und die in der Regel von den Mitgliedstaaten innerhalb ihres Hoheitsgebiet als benachteiligte Zielgruppen definiert werden (wie etwa Roma, Zuwanderer, Menschen, die in benachteiligten ländlichen Gebieten leben, Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen und Frauen):
(i) Bereitstellung von Garantien für Anbieter von Kleinstkrediten durch nationale oder EU-Fonds;
(ii) Unterstützungsdienste für Unternehmen als zusätzliche Dienstleistungen für Kleinstkreditnehmer, die entweder von den Anbietern von Kleinstkrediten oder von Dritten erbracht werden und die zielgerichtete Pflichtschulungen mit regelmäßigen Beurteilungen für Kleinstkreditnehmer umfassen müssen. Diese Schulungen können aus den Strukturfonds finanziert werden;
(iii) Forschung und Austausch bewährter Praktiken im operativen Bereich, z.B. in Bezug auf alternative Kreditsicherheiten, neuartige Methoden für die Bewertung der Kreditwürdigkeit, Scoring-Systeme und die Rolle der Vermittler;
(iv) Einrichtung einer Website, auf der potenzielle Empfänger von Kleinstkrediten ihre Projekte potenziellen Geldgebern präsentieren können; und
(v) Schaffung einer EU-weiten Datenbank, die positive und negative Kreditdaten über Kleinstkreditnehmer enthält.
(b) Um Doppelarbeit zu vermeiden, sollte die Kommission:
(i) eine einheitliche Koordinierungsstelle einrichten, in der alle Finanzierungstätigkeiten der EU im Bereich Kleinstkredite zentral erfasst werden; und
(ii) Projekte nur dann (ko-)finanzieren, wenn dies unter Aufrechterhaltung von Sozialleistungen wie etwa Arbeitslosenunterstützung und Einkommensbeihilfen erfolgen kann, und zwar auf der Grundlage der Analyse des Anbieters von Unternehmensdienstleistungen, der die Leistungen des Unternehmens und den nationalen Mindestlebensstandard berücksichtigen sollte.
3. Empfehlung 3: Schaffung eines harmonisierten EU-Rahmens für Mikrofinanzinstitute aus dem Banken- und Nichtbankensektor
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Die Kommission sollte einen Legislativvorschlag für die Schaffung eines EU-weiten Rahmens für Mikrofinanzinstitute aus dem Banken- und Nichtbankensektor unterbreiten. Ein solcher Rahmen sollte in Bezug auf bankfremde Mikrofinanzinstitute folgende Punkte umfassen:
(a) eine klare Definition der Anbieter von Kleinstkrediten, wobei sichergestellt sein muss, dass diese keine Einlagen annehmen dürfen und somit keine Finanzinstitute im Sinne der Eigenkapitalrichtlinie darstellen;
(b) die Fähigkeit, nur das Kreditgeschäft zu betreiben;
(c) die Fähigkeit, Darlehen weiterzuverleihen; und
(d) harmonisierte, risikogestützte Vorschriften in Bezug auf Genehmigung, Registrierung, Berichterstattung und Finanzaufsicht.
4. Empfehlung 4: Richtlinie 2005/60/EG
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
Die Kommission sollte bei der Überarbeitung der Richtlinie 2005/60/EG sicherstellen, dass die in dieser Richtlinie enthaltenen Bestimmungen für Personen, die über keinen festen Wohnsitz oder persönliche Ausweispapiere verfügen, kein Hindernis für den Zugang zu Kleinstkrediten darstellen. Hierfür sollte eine spezielle Ausnahmeregelung in die Bestimmungen über die kundenbezogenen Sorgfaltspflichten aufgenommen werden.
5. Empfehlung 5: Wettbewerbsvorschriften
Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der zu erlassende Rechtsakt Folgendes regeln sollte:
(a) Die Kommission sollte bei der Überarbeitung der „De-minimis“-Vorschriften Folgendes sicherstellen:
(i) Differenzierung der „De-minimis“-Schwellenwerte nach Mitgliedstaaten, soweit es um Finanzhilfen für Anbieter von Kleinstkrediten geht;
(ii) Abschaffung der unterschiedlichen Behandlung einer „De-minimis“-Beihilfe, die einem Unternehmen im Agrarsektor gewährt wird, wenn die Beihilfe in Verbindung mit einem Kleinstkredit gewährt wird; und
(iii) Verringerung des Verwaltungsaufwands, wenn die Beihilfe in Verbindung mit einem Kleinstkredit gewährt wird.
(b) Die Kommission sollte in dem Rechtsakt klarstellen, dass die Rolle der Anbieter von Kleinstkrediten und gegebenenfalls die öffentliche Unterstützung, die solche Institute erhalten, mit den EU-Wettbewerbsregeln in Einklang stehen.
(c) Die Kommission sollte Vorschriften erlassen, die es ermöglichen, dass Waren und Dienstleistungen von Kleinkreditnehmern in öffentlichen Vergabeverfahren bevorzugt behandelt werden.
BEGRÜNDUNG
Hintergrund
Das Kleinstkreditwesen hat seinen Ursprung in Südasien und Lateinamerika, wo Mitte der 70er Jahre die ersten Kleinstkreditinitiativen entstanden. Das berühmteste Kleinstkreditprojekt ist die 1976 von Prof. Muhammad Yunus gegründete Grameen Bank in Bangladesh. Das Geschäftsmodell der Grameen Bank, die heute mit mehr als 6 Millionen Kreditnehmern das größte Mikrofinanzinstitut ist, diente vielen anderen Mikrofinanzinstituten als Vorbild. Im Jahr 2006 wurden Prof. Yunus und die Grameen Bank mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
Die Erfolge, die durch die Vergabe von Kleinstkrediten bei der Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern erzielt wurden, sind bisher noch nicht auf EU-Ebene aufgegriffen worden. Es gibt zwar mehrere private und staatliche Initiativen, die dieses Modell auch in Europa zu fördern versuchen, doch fehlt es bislang an einem ganzheitlichen Ansatz. Zudem besteht in diesem Bereich eine Marktlücke: So weisen alle Indikatoren darauf hin, dass es eine hohe potenzielle Nachfrage nach Kleinstkrediten gibt, die von Menschen ausgeht, die nicht in der Lage sind, im klassischen Bankensektor einen Kredit zu erhalten.
Eine erfolgreiche Europäische Kleinstkreditinitiative könnte wesentlich dazu beitragen, dass die Ziele der überarbeiteten Lissabon-Strategie für Wachstum, Beschäftigung und Schaffung einer innovativen, kreativen und dynamischen Europäischen Wirtschaft erreicht werden. Kleine Unternehmen sind eine treibende Kraft für Wachstum, Beschäftigung, unternehmerische Fähigkeiten, Innovation und Zusammenhalt in der EU. Kleinstkredite können insbesondere eine der vier Prioritäten der Lissabon-Strategie unterstützten, nämlich die Freisetzung von unternehmerischem Potenzial, indem die soziale und wirtschaftliche (Re-)Integration von Menschen durch Förderung der Selbständigkeit unterstützt wird. Nur wenn das Beschäftigungsniveau deutlich angehoben wird, kann die Lissabon-Strategie als Erfolg betrachtet werden.
(Der Begriff „Mikrofinanz“ umfasst auch andere Finanzdienstleistungen mit geringen Beträgen wie Mikroversicherung, Basisgirokonten und Basissparkonten. Auf diese Konzepte wird im Bericht über Kleinstkredite nicht eingegangen.)
Die Mitteilung der Kommission
Die Kommission definiert einen Kleinstkredit als ein Darlehen über 25 000 EUR oder weniger, das einem Kleinstunternehmen (d.h. einem Unternehmen, das weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht überschreitet) gewährt wird.
In ihrer Mitteilung vom November 2007 „Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung“ forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, ihre einzelstaatlichen institutionellen, gesetzlichen und gewerblichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass das Umfeld für die Entwicklung von Kleinstkrediten günstiger wird. Darüber hinaus wurde die Initiative JASMINE gestartet, bei der es sich um eine neue EU-Fazilität zur Förderung der Entwicklung von bankfremden Mikrofinanzinstituten in den Mitgliedstaaten handelt. Obwohl diese Initiative viel versprechend ist, hat sie den Nachteil, dass sie das Anliegen weitgehend den Mitgliedstaaten überlässt, anstatt einen echten europäischen Rahmen zu schaffen.
Zielgruppen
Nach Ansicht des Berichterstatters sollte das Ergebnis einer europäischen Initiative im Bereich des Kleinstkredits innovativ sein, indem sie sich auf Zielgruppen konzentriert sein, denen bislang nicht genügend Aufmerksamkeit zuteil wurde. Da es für KMU der Kategorie „kleine und mittlere Unternehmen“ bereits zahlreiche Initiativen gibt und diese Zielgruppe in der Regel von den herkömmlichen Banken bedient wird, sollte sich eine europäische Initiative eher auf benachteiligte Personen konzentrieren, die ein Kleinstunternehmen gründen wollen, wie etwa (Langzeit-) Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Zuwanderer, Angehörige ethnischer Minderheiten, Personen, die in der informellen Wirtschaft tätig sind oder in benachteiligten ländlichen Gebieten leben, und Frauen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Zielgruppen in den Mitgliedstaaten erheblich voneinander abweichen und sehr unterschiedlich sind.
Es sollte auch geprüft werden, wer zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber als Vermittler auftreten sollte. Dabei ist in Betracht zu ziehen, dass ein Vermittler aus der Zielgruppe selbst ausgewählt werden kann. Eine solche Lösung könnte sich einerseits als wirksames Mittel erweisen, da die Mitglieder der Zielgruppe einem Vermittler, der einer von ihnen ist, möglicherweise mehr vertrauen als einem Vermittler von außen. Andererseits könnte ein internes Kreditsystem für bestimmte Gruppen nicht die ideale Lösung sein, da es die Dominanz einer in der Gruppe bereits bestehenden privilegierten Schicht verstärken kann.
Spezifische Merkmale von Kleinstkrediten
Der traditionelle Bankensektor betrachtet die Vergabe von Krediten an die für Kleinstkredite in Frage kommenden Zielgruppen, wie sie oben definiert wurden, als riskantes und kostenintensives Geschäft. Die Geschäftsbanken argumentieren, dass sie mit unangemessen hohen Ausfallrisiken und geringen Margen konfrontiert sind. Solche Banken haben infolgedessen kein Interesse an bestimmten Kundensegmenten, die als nicht „bankfähig“ gelten.
Dies bedeutet, dass sich das Kleinstkreditgeschäft vom klassischen Bankgeschäft unterscheidet. Es enthält innovative und subjektive Elemente, wie etwa alternative oder fehlende Anforderungen an Kreditsicherheiten sowie eine nicht herkömmliche Bewertung der Kreditwürdigkeit. Häufig dient die Gewährung von Kleinstkrediten nicht nur der Gewinnerzielung, sondern auch dem sozialen Zusammenhalt, indem versucht wird, benachteiligte Personen in die Gesellschaft zu (re-)integrieren.
Die Gewährung von Kleinstkrediten ist aufgrund der geringen Darlehenssummen, des Mangels an (ausreichenden) Sicherheiten und der hohen Bearbeitungskosten mit höheren Betriebskosten verbunden, da die Kunden oft nicht leicht erreichbar sind und einer intensiven unternehmerischen Unterstützung und Beratung bedürfen. Dies führt dazu, dass in der Regel ein breites und teures Netzwerk von Personen benötigt wird, die der Zielgruppe nahe stehen.
Auch wenn die Vergabe von Kleinstkrediten nicht gewinnbringend ist, so ist es doch wirtschaftlich sinnvoll, sie zu unterstützen, da die finanzielle Unterstützung der Selbständigkeit, zumindest auf mittlere und lange Sicht, in der Regel niedriger liegt als die Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
Mögliche Elemente einer europäischen Kleinstkreditinitiative
Kleinstkredite sichtbar machen
Um dem Konzept des Kleinstkredits die zur Förderung seiner Entwicklung auf EU-Ebene erforderliche Sichtbarkeit zu verleihen, muss der Kleinstkredit in den Statistiken und in den Bankenvorschriften als gesonderte Kategorie aufgeführt werden. In dieser Hinsicht ist es fraglich, ob die von der Kommission benutzte undifferenzierte Definition eines Kleinstkredits, die für alle Mitgliedstaaten gilt, angemessen ist. Da es beim Pro-Kopf-BIP erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt, wird ein Darlehen über denselben Nennbetrag in verschiedenen Regionen unterschiedlich wahrgenommen.
Kleinstkredite sollten auch durch steuerliche Anreize und die Abschaffung von Zinsobergrenzen gefördert werden. Der Grund für Zinsobergrenzen besteht darin, dass Kreditnehmer vor einer übermäßig hohen Belastung durch die Kreditaufnahme geschützt werden sollen. Zinsobergrenzen können jedoch dazu führen, dass Kreditgeber die Kosten der Kreditvergabe nicht decken können und die Menschen dazu gezwungen werden, sich bei Kredithaien Geld zu leihen, die sogar noch höhere Zinsen verlangen. Viele im Kleinstkreditgeschäft tätige Personen argumentieren, dass seitens der Kreditnehmer der Engpass bei Kleinstkrediten nicht bei den Kosten liegt, sondern beim Zugang. Da Kleinstkredite geringe Höhen und kurze Laufzeiten haben, sind die Rückzahlungen trotz der auf den ersten Blick unvertretbar hoch erscheinenden Zinssätze niedrig. Zinsobergrenzen sollten daher nur für Verbraucherkredite gelten.
EU-Finanzierung
Mit Ausnahme von JASMINE decken die EU-Initiativen, die den Kleinstkredit fördern sollen, ein breiteres Spektrum ab, was dem Ziel entgegensteht, sich speziell auf die Unterstützung benachteiligter Personen durch Gewährung von Kleinstkrediten zu konzentrieren. Darüber hinaus machen es die Vielfalt der Initiativen und deren administrative Komplexität für kleine Projekte schwierig, sich diese zunutze zu machen. Eine Straffung der EU-Initiativen und eine genauere Differenzierung zwischen den spezifischen Zielgruppen könnten nützlich sein.
Um die Vergabe von Kleinstkrediten an benachteiligte Zielgruppen zu fördern, sollte eine EU-Finanzierung davon abhängig gemacht werden, dass die den betreffenden Zielgruppen angehörigen Personen in folgenden Bereichen unterstützt werden:
- indirekte Unterstützung durch Bereitstellung von Garantien, da hierdurch Anreize für eine zusätzliche private Unterstützung gesetzt werden.
- Deckung der Kosten für die Erbringung von Unterstützungsdiensten für Unternehmen, soweit diese von dem Mikrofinanzinstitut selbst oder sonstigen Einrichtungen erbracht werden. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, dass Gründer von Kleinstunternehmen, die einer benachteiligten Zielgruppe angehören, Zugang zu Unterstützungsdiensten für Unternehmen (wie etwa „mentoring“, Schulungen, Beratung, finanzielle Bildung, Hotlines, Foren für Kleinstunternehmer) erhalten.
- Forschung und Austausch bewährter Praktiken, z.B. in Bezug auf innovative Methoden für die Gewährung und Absicherung von Kleinstkrediten und die Risikobegrenzung (wie etwa alternative Anforderungen an Kreditsicherheiten, neuartige Methoden für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit oder Scoring-Systeme). Ferner sollte geprüft werden, in welchem Ausmaß und mit welchen Zielgruppen solche Ansätze in einem EU-Kontext funktionieren. Ein umfangreicher Austausch von bewährten Praktiken und Erfahrungen (von Ländern und Regionen in und außerhalb Europas) sollte gefördert werden.
Regulierung der Anbieter von Kleinstkrediten
Was die Gewährung von Kleinstkrediten durch zugelassene Finanzinstitute betrifft, scheint die Kapitaladäquanzrichtlinie keine unmittelbaren Hindernisse aufzustellen. Die traditionellen Banken haben jedoch von ihrer Bestimmung her kein Interesse an „nicht bankfähigen“ Menschen. Bankfremde Mikrofinanzinstitute scheinen daher in einer besseren Position zu sein, sich dieser Zielgruppe anzunehmen. Gleichwohl sollte sichergestellt werden, dass Kleinstkredite, die sich in der Vergangenheit als weniger riskant erwiesen haben (die Erfahrung zahlreicher Anbieter von Kleinstkrediten zeigt, dass die Rückzahlungsquoten in der Regel außerordentlich hoch sind), im Rahmen der Kapitaladäquanzrichtlinie besser gestellt werden. Ferner würde die Aufnahme des Begriffs „Kleinstkredit“ in die Kapitaladäquanzrichtlinie dazu beitragen, diesen bekannter zu machen.
Auch einige Aspekte der Kapitaladäquanzrichtlinie und der Umstand, dass diese Richtlinie auf dem Grundsatz der Mindestharmonisierung beruht, führen mittelbar zu Hindernissen. Zunächst ist es gemäß der Kapitaladäquanzrichtlinie nur Finanzinstituten gestattet, vom Publikum Einlagen oder sonstige rückzahlbare Gelder entgegenzunehmen. Der Verwaltungsaufwand für Finanzinstitute ist hoch, so dass sich bankfremde Anbieter von Kleinstkrediten gezwungen sehen, zwischen den Vorteilen einer Bankzulassung (die Zugang zu einer relativ günstigen Einlagenfinanzierung verschafft) und den Nachteilen eines der Aufsicht unterliegenden Instituts abzuwägen. Hinzu kommt, dass einige Mitgliedstaaten die Bestimmungen der Kapitaladäquanzrichtlinie in ihren nationalen Rechtsvorschriften dahingehend verschärft haben, dass nahezu sämtliche Darlehenstätigkeiten den zugelassenen Banken vorbehalten sind. Auch das unmittelbare Weiterverleihen von Geldern, die von einer Bank an Kleinstkreditnehmer verliehen werden, unterliegt in mehreren Mitgliedstaaten Beschränkungen. Derartige Vorschriften stehen der Gewährung von Kleinstkrediten durch bankfremde Mikrofinanzinstitute entgegen.
Um die Entstehung von bankfremden Mikrofinanzinstituten zu fördern, spricht sich der Berichterstatter für die Schaffung eines umfassenden harmonisierten EU-Rahmens für bankfremde Mikrofinanzinstitute aus. Ein solcher harmonisierter Rahmen für bankfremde Mikrofinanzinstitute darf aber nicht dazu führen, dass bestehende Anbieter von Kleinstkrediten ihre Identität aufgeben müssen. Die Branche hat verschiedene Modelle in den Mitgliedstaaten hervorgebracht, die auf das jeweilige rechtliche, wirtschaftliche und soziale Umfeld zugeschnitten sind. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass es zu keinem unlauteren Wettbewerb mit zugelassenen Banken kommt.
Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus
Personen, die über keinen festen Wohnsitz oder persönliche Ausweispapiere verfügen, könnten aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie 2005/60/EG am Zugang zu Krediten gehindert sein. Diesen Gruppen von Menschen darf jedoch nicht die Möglichkeit genommen werden, Kleinstkredite in Anspruch zu nehmen. Da Kleinstkredite geringe Beträge aufweisen, werden durch spezielle Ausnahmen die Ziele der Richtlinie nicht gefährdet.
Staatliche Beihilfen / De-minimis-Verordnung
Staatliche Beihilfen spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Kleinstkredite. Die in der „De-minimis“-Verordnung vorgesehenen Meldepflichten können im Hinblick auf die finanzielle Förderung von Kleinstkrediten Schwierigkeiten bereiten, da gemäß der Verordnung Finanzhilfen bis zu 200 000 EUR, die einem bestimmten Unternehmen über einen Zeitraum von drei Jahren gewährt werden, nicht als staatliche Beihilfe gelten. Diese Vorschrift gilt ohne Unterschied für alle Mitliedstaaten, obwohl die Bedingungen, insbesondere für kleine und Einpersonen-Unternehmen, erheblich voneinander abweichen. Daher sollte für die „De-minimis“-Schwellenwerte eine Differenzierung nach Mitgliedstaaten in Betracht gezogen werden.
Für im Agrarsektor tätige Unternehmen darf die „De-minimis“-Finanzhilfe, die ein Betrieb über einen Zeitraum von drei Jahren insgesamt erhält, nicht über 7 500 EUR liegen. Dieser Sektor bildet jedoch einen wesentlichen Teil des potenziellen Markts für Kleinstkredite und sollte daher nicht schlechter gestellt werden. Zudem haben viele Landwirte, die kleine Betriebe im Agrarsektor führen, keinen Zugang zu Subventionen, da in der Regel eine Mindestgröße (der Fläche usw.) erforderlich ist, um Hilfen in Anspruch zu nehmen. Diese Diskriminierung des Agrarsektors in der „De-minimis“-Verordnung sollte überprüft werden.
Schließlich hat sich gezeigt, dass das Verfahren der Kommission zur Zulassung einer Methodik, die es ermöglicht, die Ausnahme für Garantiesysteme in Anspruch zu nehmen, schwerfällig und komplex ist. Es sollte daher untersucht werden, ob die Möglichkeit einer Vereinfachung besteht, soweit es darum geht, eine im Rahmen eines Garantiesystems gewährte Beihilfe als „transparent“ anzuerkennen.
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (11.12.2008)
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung
zu einer europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung
(2008/2122(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Gary Titley(Initiative – Artikel 39 der Geschäftsordnung)
VORSCHLÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass mit der Bereitstellung von Kleinstkrediten für Menschen, die ansonsten vom Finanzsystem ausgeschlossen wären, wertvolle soziale Ziele erreicht werden können,
B. in der Erwägung, dass das Ziel bei der Zuweisung von EU-Haushaltsmitteln darin besteht, nur dann Mittel bereitzustellen, wenn eine Finanzierung der Projekte durch die Kapitalmärkte und die Europäische Investitionsbank aufgrund einer geringen Rentabilität und/oder eines hohen Risikos nicht möglich ist, aber auch ein klarer sozialer Nutzeffekt erzielt wird,
C. in der Erwägung, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass die Bereitstellung von Kleinstkrediten nicht durch die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus behindert wird,
D. in der Erwägung, dass das Parlament eine vorbereitende Maßnahme zur Förderung günstigerer Rahmenbedingungen für Kleinstkredite in Europa verabschiedet hat,
1. fordert die Kommission auf zu untersuchen, ob der mit den Kleinstkrediten verbundene soziale Nutzen einen verstärkten Einsatz von EU-Instrumenten rechtfertigt, die Darlehen und Beihilfen miteinander kombinieren;
2. hebt hervor, dass jede EU-Initiative für Kleinstkredite, die sich öffentlicher Mittel bedient, auch so konzipiert sein sollte, dass sie die private Finanzierung von Mikrofinanzinstituten (MFI) fördert;
3. fordert die Kommission auf zu prüfen, ob eine EU-Rahmenregelung für Nichtbanken-MFI wünschenswert und/oder praktikabel ist, und unter Berücksichtigung des potenziellen sozialen und wirtschaftlichen Nutzens die etwaigen Auswirkungen einer solchen Regelung auf den EU-Haushalt zu untersuchen;
4. begrüßt die von der Kommission eingeleitete Initiative „Gemeinsame Aktion zur Förderung von Kleinstkreditinstituten in Europa“ (JASMINE) und fordert das Parlament und die Kommission auf, eine laufende Bewertung der Wirksamkeit und des Zusatznutzens von JASMINE vorzunehmen;
5. fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Kleinstkredite auch für Gebiete bereitstehen, die nicht unter die Strukturfondsförderung fallen, da es auch in den reichsten Regionen Gebietsteile mit Armut und Benachteiligung gibt;
6. fordert die Kommission auf zu untersuchen, ob Zinsobergrenzen ein Hindernis für die Bereitstellung von Kleinstkrediten darstellen, und, falls ja, zu prüfen, ob es möglich ist, für MFI und Nichtbanken-MFI eine Freistellung von den Zinsobergrenzen vorzusehen;
7. fordert die Kommission auf, innovative Verfahren für die Bewilligung und Sicherung von Kleinstkrediten und die Risikobegrenzung in diesem Kreditgeschäft zu erforschen;
8. anerkennt den Wert regional ausgerichteter Systeme, da die Bedingungen für die Bereitstellung von und die Nachfrage nach Kleinstkrediten innerhalb der EU stark variieren;
9. begrüßt die ständigen Bemühungen der Kommission um eine Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren mit dem Ziel, politische Initiativen im Kleinstkreditbereich in Europa zu fördern und zu verstärken.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
11.12.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
15 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Richard James Ashworth, Reimer Böge, Simon Busuttil, Valdis Dombrovskis, Brigitte Douay, Vicente Miguel Garcés Ramón, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Vladimír Maňka, Jan Mulder, Margaritis Schinas, László Surján, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Peter Šťastný |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (4.12.2008)
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung
zu einer europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung
(2008/2122(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Miloslav Ransdorf
(Initiative gemäß Artikel 39 der Geschäftsordnung)
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission, die darauf abzielt, durch die Verbesserung des rechtlichen Umfelds, die Förderung unternehmerischen Handelns, den Austausch von bewährten Verfahrensweisen und die Bereitstellung von Finanzkapital – insbesondere für nicht bankfähige Personen – verstärkt auf die Entwicklung von Kleinstkrediten in der EU hinzuwirken;
2. weist darauf hin, dass das von Nobelpreisträger Muhammad Yunus entwickelte Konzept der Kleinstkredite in Entwicklungsländern mit überwältigendem Erfolg zum wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg beiträgt; ist davon überzeugt, dass eine Kleinstkreditinitiative auch in der EU von beträchtlichem Nutzen bei dem Bemühen sein könnte, gerade bei Frauen, jungen Menschen, Arbeitslosen und Minderheiten die soziale Eingliederung und die Schaffung von Arbeitsplätzen bzw. die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu fördern; ist demnach der Ansicht, dass Kleinstkredite bei der Erfüllung der Ziele der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung eine wichtige Rolle spielen;
3. betont jedoch, dass Kleinstkredite eine Ergänzung und kein Ersatz für die bestehenden sozialen Sicherungssysteme sein sollten und dass Kleinstkreditprogramme nicht als Vorwand für den Abbau staatlicher Sozialprogramme dienen dürfen;
4. stellt fest, dass Kleinstkredite in großem Maße von Frauen in Anspruch genommen werden, die ein loyales und verlässliches Kundensegment mit hohen Rückzahlungsquoten darstellen;
5. weist darauf hin, dass es sich bei 91,5 % der Unternehmen in der EU um Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Beschäftigten) handelt und dass eine verstärkte Innovationstätigkeit bei diesen Unternehmen vor allem durch den eingeschränkten Zugang zu Krediten, insbesondere Kleinkrediten (unter 25 000 EUR), behindert wird; ist daher der Ansicht, dass sich die von der Kommission vorgeschlagene Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten als geeignetes Mittel erweisen wird, um die Beschäftigung in Kleinstunternehmen zu fördern, Menschen, die vom traditionellen Kreditsystem ausgeschlossen sind, die Aufnahme neuer Tätigkeiten zu ermöglichen und dem Innovationsprozess in der EU Auftrieb zu geben;
6. vertritt die Auffassung, dass im Kontext der von der Kommission vorgeschlagenen Definition, wonach Kleinstkredite Darlehen von unter 25 000 EUR sind, andere Variablen in Betracht gezogen werden sollten, vor allem die Tatsache, dass ein und derselbe Nominalbetrag nicht in allen Mitgliedstaaten denselben Wert hat;
7. ist sich des Umstands bewusst, dass die für Kleinstkredite in Frage kommenden Kunden in der Regel keine Sicherheiten bieten und die Banken in der Regel nicht bereit sind, ihnen Geld zu leihen; fordert die Kommission daher auf, eine „europäische Bürgschaft“ für Kleinstkredite einzuführen und die notwendigen Mittel bereitzustellen, um den Banken die von ihnen geforderten Sicherheiten zu bieten; diese „europäische Bürgschaft“ darf nur geleistet werden, wenn angemessene soziale Kriterien und die Grundsätze der Gleichbehandlung der Geschlechter beachtet werden;
8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, insbesondere in armen und benachteiligten Vierteln sowie in ländlichen Gebieten die Entwicklung von dauerhaften lokalen Mikrofinanzinstituten wie zum Beispiel Kreditgenossenschaften zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, ihre Bemühungen darauf zu konzentrieren, dass in diesen Gebieten Personalschulungen zum Thema Kleinstkredite angeboten werden;
9. fordert die Kommission auf, zur Verbreitung von Kleinstkrediten als Instrument der Schaffung von wirtschaftlichen Tätigkeiten zu prüfen, ob sie nicht durch innovative Lösungen wie das mobile Banking unterstützt werden können; fordert die Kommission ferner auf, wirtschaftliche und soziale Hilfen, wie etwa Darlehen an Solidargruppen oder solidarische Kreditkarten, zu fördern;
10. ist von dem Vorschlag, innerhalb des Europäischen Investitionsfonds eine eigene Förderstruktur für Kleinstkredite einzurichten, in höchstem Maße überzeugt; weist die Kommission und die Europäische Investitionsbank jedoch nachdrücklich darauf hin, dass die Mittel für diese Förderstruktur aufgestockt werden müssen, damit mehr Marktakteure davon profitieren und die Struktur insgesamt stärker in Erscheinung tritt;
11. ist der Auffassung, dass durch die gegenwärtigen Turbulenzen auf den Finanzmärkten und deren mögliche Auswirkungen auf die Wirtschaft als Ganzes der Bedarf an Kleinstkrediten in der EU erhöht wird, und zwar insbesondere in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Regionen;
12. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die durch die Strukturfonds (wie den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds) bereitgestellten Finanzhilfen besser zu nutzen, um spezifischen Zielgruppen einen besseren Zugang zu Kleinstkreditprogrammen zu ermöglichen;
13. befürwortet nachdrücklich die vor kurzem eingeleitete „Gemeinsame Aktion zur Förderung von Kleinstkreditinstituten in Europa“ (JASMINE), deren Ziel es ist, betriebstechnische Unterstützung zur Verfügung zu stellen und ein Qualitätslabel einzuführen, mit dem die Zuverlässigkeit von Kleinstkreditinstituten bestätigt wird; unterstreicht, dass ein flexibler Ansatz notwendig ist, damit die Kleinstkreditinstitute in allen Mitgliedstaaten ihren individuellen Herausforderungen und Pflichten gerecht werden können;
14. fordert die Kommission auf, die multidimensionalen Indikatoren zu erläutern, anhand derer sie die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pilotprojekte beurteilen will, die entwickelt wurden, um beste Praktiken und geeignete Methoden für die Vergabe von Kleinstkrediten zu ermitteln; fordert die Kommission ferner auf, die wirtschaftlichen und sozialen Ergebnisindikatoren zu erläutern, die zur Bewertung der Entwicklung von Kleinstkrediten und ihres neuen Projekts zur technischen Unterstützung – JASMINE – herangezogen werden;
15. ist aufgrund der Tatsache, dass die Finanzierungs-, Beschäftigungs- und Sozialsysteme miteinander verknüpft sind, fest davon überzeugt, dass die auf EU-Ebene angesiedelte Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten auf der einzelstaatlichen Ebene durch Maßnahmen wie Schulungs- und Beratungsangebote und den Aufbau von Kapazitäten ergänzt werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weiter nach innovativen Techniken zur Sicherung und Risikominimierung von Kleinstkrediten zu forschen; ist der Auffassung, dass ein umfangreicher Austausch bewährter Praktiken erforderlich ist;
16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, durch die Förderung externer Netzwerke für Unterstützung und Beratung die Entwicklung von Betrieben zu unterstützen, die Kleinstkredite in Anspruch nehmen.
17. bekundet seine Besorgnis angesichts des Vorschlags, die Zinsobergrenzen bei Kleinstkrediten aufzuheben, weil übermäßig hohe Zinssätze dazu führen können, dass Kleinstkreditnehmer in eine Schuldenspirale geraten und somit der mit dem Kleinstkredit verfolgte Zweck verfehlt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Frage der Zinssätze mit äußerster Zurückhaltung anzugehen.
18. unterstreicht, dass für bankfremde Mikrofinanzinstitute Schulungen und Kapazitätsaufbau wichtig sind, insbesondere zur Verbesserung der Kenntnisse über die verschiedenen Arten der Kapitalbeschaffung und Kapitalbereitstellung, wie etwa Beteiligungskapital, Schenkungen, Ausgabe von Anleihen, Fremdfinanzierungen, Beiträge an Risikofonds und Startbeihilfen; vertritt die Ansicht, dass auch in diesem Bereich der Austausch bewährter Praktiken eine wertvolle Rolle spielen könnte; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, die bestehenden Netze, wie etwa das Europäische Mikrofinanzierungsnetz, das Mikrofinanzierungszentrum und die Europäische Plattform für Mikrofinanzierung, optimal zu nutzen.
19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Kleinstkredite im Genossenschaftssektor und bei Arbeitnehmern in prekären und atypischen Arbeitsverhältnissen zu fördern.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
2.12.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
38 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Šarūnas Birutis, Jan Březina, Jerzy Buzek, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, Dragoş Florin David, Den Dover, Nicole Fontaine, Adam Gierek, Norbert Glante, David Hammerstein, Erna Hennicot-Schoepges, Mary Honeyball, Ján Hudacký, Werner Langen, Anne Laperrouze, Pia Elda Locatelli, Eluned Morgan, Antonio Mussa, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Aldo Patriciello, Miloslav Ransdorf, Vladimír Remek, Teresa Riera Madurell, Mechtild Rothe, Paul Rübig, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis, Adina-Ioana Vălean |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Gabriele Albertini, Alexander Alvaro, Pierre Pribetich, John Purvis, Silvia-Adriana Ţicău, Vladimir Urutchev |
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STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses (16.12.2008)
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung
zu einer europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung
(2008/2122(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Neena Gill
(Initiative - Artikel 39 der Geschäftsordnung)
VORSCHLÄGE
Der Rechtsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. weist darauf hin, dass potenzielle Begünstigte von Kleinstkrediten eine adäquate Rechtsberatung erhalten sollten, was den Abschluss der Kreditvereinbarung, die Gründung eines Betriebs, Schuldeintreibung, Erwerb und Nutzung von Rechten an geistigem und gewerblichem Eigentum usw. angeht, vor allem wenn die betroffenen Kleinstunternehmen beabsichtigen oder über das Potenzial verfügen, ihre Geschäftstätigkeit auf andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union auszudehnen;
2. fordert zu diesem Zweck Maßnahmen auf europäischer Ebene zur Schaffung eines Netzwerks von Anwälten, die bereit sind, anfänglich auf pro-bono-Basis die Gründer von Kleinstunternehmen zu beraten;
3. begrüßt den Vorschlag, mit dem die Mitgliedstaaten ermutigt werden sollen, Gelder auf die Förderung von Mikro-Kreditinstituten außerhalb des Bankensektors zu konzentrieren; erachtet folgende Institute - Kreditgenossenschaften sowie Gegenseitigkeitsgesellschaften und Wirtschaftsgenossenschaften, Mikrofinanzinstitute (CDFI - Community Development Finance Institutions) und Garantiegemeinschaften - als mögliche Finanzierungs- und Selbsthilfequellen für Kleinstunternehmen und fordert, dass diese Optionen gründlich geprüft werden, wenn Vorschläge für Rechtsvorschriften in diesem Bereich ausgearbeitet werden;
4. fordert, dass größtmögliche Anstrengungen unternommen werden, um die Belastung durch Reglementierungen für Kleinstunternehmen auf das strikte Minimum zu reduzieren, und fordert die Kommission auf, entsprechend tätig zu werden;
5. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um den Zugang von Gemeinschaften zu Mikrofinanzinstituten zu ermöglichen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
15.12.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
13 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Bert Doorn, Monica Frassoni, Giuseppe Gargani, Othmar Karas, Klaus-Heiner Lehne, Manuel Medina Ortega, Francesco Enrico Speroni, Diana Wallis |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Costas Botopoulos, Jean-Paul Gauzès, Eva Lichtenberger, Georgios Papastamkos, Ieke van den Burg |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (3.12.2008)
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung
zu einer europäischen Initiative für die Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung
(2008/2122(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Corien Wortmann-Kool
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. unter Hinweis darauf, dass die Selbständigkeit in Kleinst- und Kleinunternehmen (Einzelunternehmen oder Familienbetrieben) Frauen die Chance gibt, ihren wirtschaftlichen und sozialen Status zu verbessern, und gleichzeitig die Möglichkeit, Berufs- und Familienleben miteinander zu vereinbaren,
B. unter Hinweis darauf, dass eine unzureichende Bereitstellung von Kleinstkrediten ein großes Hindernis für Unternehmensgründerinnen ist,
C. unter Hinweis darauf, dass die Bereitstellung von Kleinstkrediten insofern ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des Status von Frauen ist, als ihnen – insbesondere den von der formellen Wirtschaft ausgeschlossenen Frauen – eine Startchance geboten wird, die unternehmerische Tätigkeit von Frauen ermutigt wird, der Zugang zum, die Teilnahme am und die anhaltende Präsenz auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden und ihnen Hilfestellung dabei geleistet wird, wirtschaftlich unabhängig zu werden; unter Hinweis darauf, dass es bei der Bereitstellung von Kleinstkrediten somit nicht nur um Unternehmertum und wirtschaftliches Wachstum geht, sondern auch um Selbstverwirklichung, soziale Integration und eine Maßnahme zur Bekämpfung der Armut,
D. in der Erwägung, dass Kleinstkredite den Frauen eine Chance des sozialen Aufstiegs bieten und so das Verhältnis zwischen den Geschlechtern geändert wird,
E. in der Erwägung, dass eine der direkten Konsequenzen der Gewährung von Kleinstkrediten an arme Frauen eine Investition in die Bildung ihrer Kinder ist, so dass den nachfolgenden Generationen die Chance auf ein besseres Leben geboten wird,
1. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Frauen als Zielgruppe zu sehen und Frauen einen spezifischen und angemessenen Status in Programmen und Initiativen in Verbindung mit Kleinstkrediten – z.B. JASMINE – einzuräumen;
2. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Frauen in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da sie eine verwundbare Gruppe und deshalb anfällig für den Verlust von Beschäftigung und Einkommen sind;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, Anlaufstellen einzurichten, bei deren Arbeit der Schwerpunkt auf der Förderung von Unternehmensgründungen durch Frauen liegt; unterstreicht die Tatsache, dass Beratungs- und Unterstützungsprogramme die Selbständigkeit als Alternative zur Arbeitslosigkeit oder zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis fördern;
4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Initiativen zur Vergabe von Kleinstkrediten mit Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zu verknüpfen, insbesondere zugunsten von Unternehmen, die von Frauen und jungen Menschen geführt werden, und dabei das Schwergewicht auf ihre Ausstattung und den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien zu legen;
5. fordert die Kommission auf, das Bewusststein für das Potenzial von Kleinstkrediten durch Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierungsprogramme zu steigern, die unter anderem auf junge Frauen und diejenigen ausgerichtet sind, die von sozialer und wirtschaftlicher Ausgrenzung betroffen sind, wobei insbesondere die Bedeutung von Lehrplänen an Schulen und Berufsbildungszentren hervorzuheben ist;
6. unterstreicht insbesondere, wie wichtig es ist, im Bildungswesen für die durch Kleinstkrediten gebotenen Möglichkeiten und ihre Inanspruchnahme durch regierungsunabhängige Frauenorganisationen und andere Stellen zu werben, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Hochschulabsolventen und Schulabgänger auf sämtlichen Ebenen in Kontakt mit dem Arbeitsmarkt zu bringen;
7. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die statistische Darstellung von Kleinstkrediten – einschließlich der Sammlung und Analyse von nach Geschlecht und Alter sowie ethnischer Herkunft aufgeschlüsselten Daten – zu standardisieren;
8. fordert die Aufstellung von Programmen, die Bürgschaften in Fällen bieten, in denen die vom Kreditnehmer gestellte Sicherheit als nicht ausreichend angesehen wird, insbesondere wenn es sich bei der Empfängerin um eine Frau handelt, die sich in einer Situation der sozialen Ausgrenzung oder Armut befindet bzw. der eine solche Situation droht;
9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, erfolgreiche Frauen, die Begünstigte von Kleinstkrediten gewesen sind, bei der Gründung von Finanzgenossenschaften zu unterstützen, um anderen Frauen Kleinstkredite anzubieten.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
2.12.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
15 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Edit Bauer, Ilda Figueiredo, Věra Flasarová, Lissy Gröner, Urszula Krupa, Astrid Lulling, Siiri Oviir, Zita Pleštinská, Anni Podimata, Teresa Riera Madurell, Raül Romeva i Rueda, Anne Van Lancker, Corien Wortmann-Kool, Anna Záborská |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Donata Gottardi |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
20.1.2009 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
40 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Mariela Velichkova Baeva, Paolo Bartolozzi, Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Slavi Binev, Sebastian Valentin Bodu, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Manuel António dos Santos, Jonathan Evans, Elisa Ferreira, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Louis Grech, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Sophia in ‘t Veld, Othmar Karas, Wolf Klinz, Christoph Konrad, Kurt Joachim Lauk, Astrid Lulling, Sirpa Pietikäinen, John Purvis, Bernhard Rapkay, Heide Rühle, Antolín Sánchez Presedo, Salvador Domingo Sanz Palacio, Peter Skinner, Margarita Starkevičiūtė, Ieke van den Burg, Cornelis Visser, Sahra Wagenknecht |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Daniel Dăianu, Mia De Vits, Valdis Dombrovskis, Harald Ettl, Werner Langen, Klaus-Heiner Lehne, Bilyana Ilieva Raeva, Margaritis Schinas, Theodor Dumitru Stolojan |
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