BERICHT über bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität: eine europäische Partnerschaft für die Forscher

18.2.2009 - (2008/2213(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Pia Elda Locatelli
Verfasserin der Stellungnahme (*):
Bilyana Ilieva Raeva, Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 47 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2008/2213(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0067/2009
Eingereichte Texte :
A6-0067/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu besseren Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität: eine europäische Partnerschaft für die Forscher

(2008/2213(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. Mai 2008 mit dem Titel „Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität: eine europäische Partnerschaft für die Forscher“[1] und der begleitenden Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen, nämlich der Folgenabschätzung (SEK(2008)1911) und ihrer Zusammenfassung (SEK(2008)1912),

–   unter Hinweis auf die Entscheidung 2006/973/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm „Menschen“ zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013)[2],

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 3. Dezember 2008[3],

–   in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission vom 20. Juni 2001 mit dem Titel „Eine Mobilitätsstrategie für den europäischen Forschungsraum“ (KOM(2001)0331) und vom 18. Juli 2003 mit dem Titel „Forscher im europäischen Forschungsraum: ein Beruf, vielfältige Karrieremöglichkeiten“[4] sowie der Empfehlung der Kommission vom 11. März 2005 über die Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern[5],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0067/2009),

A. in der Erwägung, dass Europa mehr Forscher braucht, die unter anderem in der Lage sind, Pionierforschung zu betreiben, weil sie zur Steigerung seiner Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit unverzichtbar sind und zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie beitragen,

B.  in der Erwägung, dass es zur Überwindung des Forschermangels notwendig ist, außerhalb der Union arbeitende europäische Wissenschaftler zur Rückkehr zu bewegen und die Einreise von Wissenschaftlern aus Drittländern, die in der Europäischen Union arbeiten möchten, zu vereinfachen,

C. in der Erwägung, dass es von größter Bedeutung ist, Forschern in der Europäischen Union attraktive Karrieremöglichkeiten zu bieten, um die Verfügbarkeit von hochqualifizierten Arbeitskräften zu gewährleisten und solche hochqualifizierte Forscher auch aus Drittländern anzuziehen,

D. in der Erwägung, dass die Europäische Union negative wirtschaftliche Trends durch verstärkten Einsatz für Bildung und Forschung bekämpfen und alles Erdenkliche unternehmen muss, um die Beschäftigung, Sicherheit und Mobilität von Forschern sicherzustellen, damit sie in der Europäischen Union bleiben,

E.  in der Erwägung, dass die Mobilität der Forscher einer der Hauptfaktoren dafür ist, die vollständige Umsetzung des Europäischen Forschungsraums (EFR) sicherzustellen,

F.  in der Erwägung, dass die Mobilität der Forscher in Europa gewährleistet sein muss, wenn die Forschung eine positive Entwicklung nehmen soll; in der Erwägung, dass dafür eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor von Ausschlag gebender Bedeutung ist,

G. in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit von Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten für Forscher oft begrenzt ist, da viele Auswahlverfahren intern in Forschungsinstituten durchgeführt werden,

H. in der Erwägung, dass die in Europa in der Forschung Beschäftigten immer älter werden und daher dringend Initiativen benötigt werden, die jungen Menschen und insbesondere Frauen eine Karriere in der Forschung zugänglich und attraktiv machen,

I.   in der Erwägung, dass das Beförderungssystem in vielen Forschungsinstituten noch immer sehr rigide ist und weniger auf den Erfolgen der Forscher als auf dem Dienstalter beruht,

J.   in der Erwägung, dass komplizierte Bewerbungsverfahren und fehlende verwaltungstechnische Kenntnisse gemeinsam mit anderen Faktoren, z. B. was das Ausfüllen von Formularen in einer Fremdsprache und das Registrieren von Patenten betrifft, Wissenschaftler davon abhalten, an Mobilitätsprojekten teilzunehmen,

K. in der Erwägung, dass viele Universitäten noch nicht erkannt haben, wie wichtig es ist, Erkenntnisse an die Industrie, die gewerblichen Unternehmen und die Gesellschaft weiterzugeben, wodurch ein Mangel an Verbindungen zur Wirtschaft entsteht und die Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union geschwächt wird,

L.  in der Erwägung, dass Sprachkenntnisse eine wichtige Rolle für die Mobilität von Forschern spielen, wobei dem Weggang in Länder, deren Sprache weithin gesprochen wird, Vorschub geleistet wird und andere Länder folglich weniger Möglichkeiten haben, von der Arbeit mobiler Forscher zu profitieren,

M. in der Erwägung, dass die Mobilität wesentlich zur Ausbildung von Doktoranden dazugehört, da sie weiterreichende Erfahrungen in der Forschung und größere Möglichkeiten im Hinblick auf die Laufbahnentwicklung ermöglicht,

N. in der Erwägung, dass die Mobilität in manchen Mitgliedstaaten erheblich dazu beiträgt, dass diese ihre Schwierigkeiten bei der Ausbildung ihrer eigenen jungen Forscher in Bereichen, in denen es keine kritische Masse von Doktoranden oder keine angemessene Forschungsinfrastruktur gibt, überwinden,

O. in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen Forschungsinstituten, Unternehmen und Industriebetrieben verbessert werden sollte, um den Austausch von Wissen, verbesserte Innovation und einen wirksameren Einsatz von Finanzmitteln zu gewährleisten,

P.  in der Erwägung, dass die Beteiligung an gemeinschaftlichen Forschungsprogrammen ein hervorragender Weg ist, um die Karriere von Forschern zu beschleunigen, weil sie einen Wettbewerb auf internationaler Ebene, den Zugang zu multinationalen Forschungsnetzen und umfassendere Finanzmittel für die Verbesserung ihrer eigenen Forschungseinrichtungen ermöglicht,

Q. in der Erwägung, dass Frauen in den meisten Bereichen von Wissenschaft und Technologie und in leitenden Stellen immer noch unterrepräsentiert sind,

Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Stipendien

1.  begrüßt und unterstützt die Initiative der Kommission für eine europäische Partnerschaft für die Forscher und ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen bei der Beseitigung der wesentlichen Hindernisse, die der Vollendung eines EFR im Wege stehen, Wirkung zeigen dürften;

2.   betont, dass der Aufbau eines weltweit führenden europäischen Forschungssystems, der durch eine umfassende Partnerschaft zwischen der Kommmission und den Mitgliedstaaten bewerkstelligt werden muss, erfordert, dass alle Partner auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene einen umfassenden Beitrag leisten;

3.  erachtet es als notwendig, dass die Gemeinschaft hier eine feste Verpflichtung eingehen muss, indem sie konkrete Vorschläge zur vorgeschlagenen Initiative annimmt und die rasche Verwirklichung der Ziele des oben genannten spezifischen Programms „Menschen“ sicherstellt;

4.  fordert, dass Informationen über Einstellungsmöglichkeiten für Forscher besser zugänglich und transparenter sind und die Einstellungsverfahren öffentlicher Einrichtungen offener abgewickelt werden; ist der Ansicht, dass Informationen über Einstellungen auf den Webseiten der Forschungsinstitute sowie auf der EURAXESS-Webseite veröffentlicht werden sollten;

5.  weist darauf hin, dass künftig ein einheitliches gemeinschaftliches Modell für die Forscherlaufbahn festgelegt und eingeführt und ein integriertes Informationssystem für Arbeitsangebote und Praktikumsverträge im Bereich der Forschung in der Europäischen Union eingerichtet werden muss, und ist der Auffassung, dass dies von großer Bedeutung für die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsmarktes für Forscher ist;

6.   erachtet es in diesem Zusammenhang als notwendig und wichtig, dass alle Partner einen Beitrag leisten, dass sich die Mitgliedstaaten entschlossen an diesem Prozess beteiligen und die Kommission für die Unterstützung der Verfahren und Maßnahmen zwischen den Partnern verantwortlich ist, indem sie Anleitungen und genaues Informationsmaterial erstellt und verbreitet und den Austausch bewährter Verfahren ermöglicht;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Standards für die gegenseitige Anerkennung von Forschungsqualifikationen und insbesondere von nicht-formellen Qualifikationen auszuarbeiten;

8.   hebt erneut den Stellenwert der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2008 zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) für lebenslanges Lernen[6] hervor und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu anzuregen, ihre eigenen nationalen Qualifikationsrahmen zu schaffen, und sie dabei zu unterstützen, damit sie sich bis 2010 dem EQR anschließen können;

9.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zur Umsetzung der Grundsätze zu verstärken, die in der oben angeführten Europäischen Charta für Forscher und im Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern enthalten sind;

10. ermuntert die Mitgliedstaaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen, die notwendigen Unterstützungsleistungen für Forscher zu erbringen, indem sie die Bewerbungsverfahren vereinfachen und Forschern leichter Zugang zu Finanzmitteln verschaffen und ihnen beispielsweise Finanzhilfen gewähren, mit deren Hilfe sie ihren Forschungsbereich frei wählen können; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission für die Vereinheitlichung der Bewerbungsformulare für die Mobilität von Forschern sorgen;

11. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Zusammenhang mit der Tatsache, dass im Laufe einer Forscherkarriere eine Interaktion notwendig ist und alle teilnehmenden Forscher mobil sein müssen, die Mobilitäts- und Partnerschaftsprogramme mit Drittländern wie Erasmus Mundus zu berücksichtigen;

12. ermuntert die Mitgliedstaaten und die Kommission, die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der Portabilität von einzelnen Forschungsstipendien zu prüfen, wenn dies den Geldgebern ermöglicht, ihre Forschungserfordernisse besser zu erfüllen, und den Forschern, Zugang zu Forschungseinrichtungen zu erhalten, die in ihren eigenen Einrichtungen nicht zur Verfügung stehen; ist der Ansicht, dass bei dieser Prüfung insbesondere die Folgen der Portabilität für Forschungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten und die Gefahr einer „ungleichen Verteilung der Forscher“ innerhalb der Europäischen Union sowie zwischen dieser und Drittländern untersucht werden sollten;

13. vertritt die Auffassung, dass durch eine größere Mobilität von Forschern und eine Aufstockung der Ressourcen der Einrichtungen, die Forscher aus anderen Mitgliedstaaten anziehen, die Bildung von Exzellenzzentren beflügelt und die Verbreitung der Spitzenforschung in der gesamten Europäischen Union gefördert würden;

14. hält es für wichtig, die Auswahl- und Förderverfahren für Forscher und Forscherinnen vollständig offen und transparent zu gestalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, für ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Männern und Frauen in den für die Einstellung und Förderung von Forschern verantwortlichen Einrichtungen zu sorgen;

15. vertritt die Auffassung, dass die Mobilität der Forscher in Europa Vorrang erhalten sollte, um sicherzustellen, dass Erkenntnisse verbreitet werden und innovative Pionierforschung in verschiedenen Disziplinen einsatzbereite und kompetente Forscher und umfangreichere Finanzmittel mobilisiert;

16. fordert dazu auf, den Austausch mit Wissenschaftlern und Forschern aus Drittländern durch die Einführung von Regelungen wie z. B. Sondervisa für Forscher zu erleichtern;

17. vertritt die Auffassung, dass die Mobilität durch ein System von „Forschungsgutscheinen“ gefördert werden sollte, das die Aufnahme von Forschern aus anderen Mitgliedstaaten für die Gasteinrichtungen und -universitäten attraktiver und vorteilhafter macht; ist der Ansicht, dass diese Forschungsgutscheine Geld für Forscher transferieren und an die Personen gebunden sein sollten, die eine Tätigkeit an Forschungseinrichtungen in einem anderen Mitgliedstaaten als ihrem eigenen aufnehmen; betont, dass diese zusätzliche Unterstützung für die Mobilität von Forschern ergänzend zu den derzeitigen Förderregelungen gewährt werden sollte; ist ferner der Auffassung, dass solche Forschungsgutscheine einen Anreiz für die Mitgliedstaaten und für die Forschungseinrichtungen darstellen dürften, miteinander um die Anwerbung der talentiertesten Wissenschaftler zu konkurrieren;

Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

18. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, einen europäischen Rentenfonds für Forscher einzurichten, und zwar unabhängig von der Dauer der Forschungsverträge;

19. weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten nur in der Lage sind, umfassende nationale Aktionspläne auszuarbeiten, mit denen eine breite europäische Partnerschaft erreicht werden kann, wenn sie die Standpunkte der Forscher, der nationalen Forschungsinstitute und der in die Forschungspolitik eingebundenen Interessengruppen berücksichtigen;

Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

20. fordert die Mitgliedstaaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen auf, die notwendigen Unterstützungsleistungen für Forscher aus anderen Ländern zu erbringen, einschließlich Unterbringung, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen; ist der Ansicht, dass diese Leistungen auf allen Webseiten mit Einstellungsangeboten für Forscher ausdrücklich erwähnt werden sollten;

21. fordert, dass die Arbeitsbedingungen sowohl für Forscherinnen als auch für Forscher flexibler gestaltet werden, so dass sie ihre Arbeit mit ihrem Familienleben vereinbaren können, und fordert, dass das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Bezügen von Forschern abgeschafft wird;

22. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen einzuführen, die eine Familienzusammenführung ermöglichen, wenn beide Ehepartner in der Forschung arbeiten;

23. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Chancen im Rahmen der Förderregelungen unter dem oben genannten spezifischen Programm „Menschen“ besser zu nutzen, um eine Abwanderung von Forschern aus der Europäischen Union zu vermeiden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rückkehr in die eigene Einrichtung für Forscher durch Gehaltserhöhungen oder zusätzliche Vergütungen attraktiver zu machen, um dafür zu sorgen, dass die finanziellen Bedingungen mit jenen des Mobilitätszeitraums vergleichbar sind;

24. fordert die Mitgliedstaaten und die öffentlichen Forschungseinrichtungen auf, die Laufbahn von Forschern durch die Förderung von Reformen zu verbessern, durch die der Arbeitsmarkt für Forscher stärker vom Wettbewerb geprägt und weniger durch die Zugehörigkeit zu einer Einrichtung eingeschränkt wird; ist der Ansicht, dass im Falle einer Anstellung für Forscher eine Anerkennung ihres Forschungsaufenthalts an einer ausländischen Lehreinrichtung erfolgen sollte;

25. ist besorgt angesichts der fehlenden Flexibilität bei Verträgen für erfahrene oder am Laufbahnende angelangte Forscher, was nicht nur deren Mobilität einschränkt, sondern auch einen funktionierenden Austausch von Wissen und Erfahrungen behindert; bedauert, dass es im Privatsektor oft keine Regelungen für die Vergütung und das Personalmanagement gibt, die denen im öffentlichen Sektor entsprechen;

26. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung am Siebten Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013)[7] zu erleichtern, indem sie wirksame Unterstützungsleistungen gewährleisten, insbesondere nationale Anlaufstellen, um Kofinanzierungsmöglichkeiten besser zu nutzen;

27. fordert die Mitgliedstaaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen auf, Anreize für Mobilität zu bieten, etwa dadurch, dass Mobilität als wesentliche Empfehlung für die Anstellung bewertet wird und dass Forscher nach der Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat rascher aufsteigen können;

28. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten die für die Forschung bestimmten Haushaltsmittel weiter aufstocken müssen, um qualitativ gute Arbeitsplätze schaffen zu können, die im Einklang mit den grundlegenden ethischen Prinzipien und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehen;

Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrungen europäischer Forscher

29. ermuntert die Mitgliedstaaten, die Erfahrung von Forschern im Industriesektor als wertvollen Pluspunkt für ihre Karriereentwicklung anzuerkennen, um die Mobilität zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor zu fördern;

30. fordert die Mitgliedstaaten auf, in die angewandte Forschung zu investieren, damit die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten, den Forschungseinrichtungen und dem Privatsektor verbessert wird;

31. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Karrieremöglichkeiten für junge Forscher zu verbessern, z. B. durch eine stärkere Förderung und eine Karriereentwicklung auf der Grundlage von Erfolgen anstelle des Dienstalters, wie etwa Innovationsfähigkeit, Praktika in Unternehmen usw.;

32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Rechtsstatus von Doktoranden in den Mitgliedstaaten zu prüfen, um die Möglichkeit der Einführung eines einheitlichen Doktorandenstatus im Rahmen der Arbeitsrechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu sondieren;

33. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Verbesserung der Karriereaussichten junger Forscher zu fördern, unter anderem indem eine fachübergreifende Ausbildung unterstützt und der Wert einer fachübergreifenden Mobilität anerkannt wird;

34. fordert die Mitgliedstaaten auf, Innovation durch die Förderung der interdisziplinären, multidisziplinären und internationalen Mobilität von älteren, erfahrenen Forschern zu unterstützen, auch um zu Fortschritten in der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses beizutragen;

35. setzt sich nachdrücklich für bessere Fortbildungsmöglichkeiten für Forscher ein, um so ihre Beschäftigungsfähigkeit und ihre Karrierechancen zu verbessern;

36. betont, dass die Grundlagen für Spitzenforschung in einer Wissensgesellschaft bereits in der Schule gelegt werden; fordert die Mitgliedsstaaten daher auf, ihren Zusagen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bildung nachzukommen;

37. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemäß der von ihnen eingegangenen Verpflichtung, wonach bis 2010 ein Anteil von 3 % der Haushaltsmittel für die Forschung bereitgestellt werden soll und zusätzliche 600 000 Forscher ausgebildet werden sollen, der wissenschaftlichen Forschung im Haushaltsplan der Europäischen Union mehr Gewicht zu geben;

38. weist mit Nachdruck darauf hin, dass besondere Aufmerksamkeit den Doktoranden gewidmet werden sollte, da sie im Allgemeinen am Anfang einer wissenschaftlichen Laufbahn stehen; ist der Ansicht, dass junge Forscher, die mobil sind und insbesondere in Exzellenznetzen arbeiten, einen größeren Beitrag zur Entwicklung der europäischen Forschung leisten könnten;

39. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bessere Kontakte zwischen der akademischen Gemeinschaft und der Industrie und eine größere Mobilität von Forschern und Managern zu unterstützen, indem ehrgeizige Konzepte wie etwa das Abkommen der Industrie für Ausbildung durch Forschung in Frankreich („Conventions Industrielles de Formation par la Recherche (CIFRE)“) gefördert werden;

40. ist der Auffassung, dass ein intensiverer Austausch im Rahmen der maßgeblichen Hochschulprogramme der EU, die sich auf die Forschung konzentrieren, den künftigen Generationen von europäischen Forschern den Weg ebnen und dem Forschungssektor mehr Dynamik verleihen würde;

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41. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 10 vom 15.1.2009, S. 17.
  • [2]  ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 272.
  • [3]  INT/435 - CESE 1908/2008.
  • [4]  ABl. C 96 vom 21.4.2004, S. 9.
  • [5]  ABl. L 75 vom 22.3.2005, S. 67.
  • [6]  ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1.
  • [7]  ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.

BEGRÜNDUNG

Die Mitteilung der Kommission unterstützt das Ziel der EU, zur wettbewerbsfähigsten wissensorientierten Wirtschaft der Welt zu werden, indem die Mobilität von Forschern verbessert wird, wobei anerkannt wird, dass sie die wichtigsten Protagonisten im Hinblick auf Kenntnisse und Fachwissen sind, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem Europa immer stärker mit globalen Herausforderungen in den Bereichen Energie, Umwelt, Telekommunikation usw. konfrontiert ist.

Die Ergebnisse der bisher durchgeführten Initiativen der Kommission in Bezug auf die Notwendigkeit angemessener Humanressourcen für FuE, insbesondere Forscher, und alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mobilität von Forschern und der Verbesserung ihrer Karrieremöglichkeiten sind zu begrüßen. Diese Initiativen waren zwar im Allgemeinen erfolgreich, doch es gibt noch immer zahlreiche Herausforderungen, wenn es darum geht, die notwendigen langfristigen FuE-Kapazitäten in Europa sicherzustellen.

Wenn Europa die in der Lissabon-Strategie festgelegten Ziele erreichen will, werden mehr Forscher gebraucht, um seine Produktivität zu steigern und für mehr Wettbewerb zu sorgen, insbesondere im Hinblick auf den Wettbewerb mit anderen großen globalen Volkswirtschaften wie den USA und Japan und den schnell aufholenden Wirtschaften wie Indien und China. Die Kommission schlägt vor, eine Partnerschaft zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten zu bilden, um in folgenden Bereichen bis Ende 2010 messbare Fortschritte zu erzielen:

· offene Einstellungsverfahren;

· Sozialversicherung und Altersversorgung von Forschern, die mobil sind;

· attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen;

· Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung der Forscher.

Zusammenfassung der von der Kommission vorgeschlagenen vorrangigen Maßnahmen

Umfragen zeigen, dass viele Forscher die fehlende Offenheit und Transparenz bei der Information über Einstellungen beanstanden (z. B. finden viele Auswahlverfahren intern in öffentlichen Forschungseinrichtungen und Universitäten statt, weshalb es nicht möglich ist, wirklich den besten Kandidaten auszuwählen). Die Kommission schlägt Maßnahmen wie bessere und offenere Bekanntmachung von Stellen (auf den EURAXESS- und EURES-Webseiten) sowie die Portabilität von Stipendien („die Mittel folgen dem Forscher“) vor. Es ist zu betonen, wie wichtig die Verbesserung der Mobilität ist, um mehr Forscher für verschiedene Projekte anzuziehen und die Wahlmöglichkeiten der Forscher zu verbessern, für welches Projekt und in welchem Land sie arbeiten wollen. Die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen zwischen Forschungsinstituten ist auch von großer Bedeutung.

Was die Sozialversicherung von mobilen Forschern anbelangt, so sind flexible Rentensysteme notwendig; z. B. wären gesamteuropäische Rentensysteme einfacher zu handhaben als die derzeit übliche Übertragung von Pensionsrechten. Vorschriften in diesem Bereich sollten zugunsten der Forscher auf gemeinschaftlicher Ebene aktualisiert und angepasst werden.

Die Kommission schlägt verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung eines Mangels an Forschern und der Überalterung der Forscher vor, indem die Mobilität dadurch erhöht wird, dass mehr Forschungsstellen mit Frauen besetzt werden, das Forschungsumfeld für junge und ausländische Forscher attraktiver gestaltet wird (einige Mitgliedstaaten haben die Richtlinie über das Wissenschaftlervisum noch immer nicht umgesetzt) und das Forschungsumfeld familienfreundlicher gemacht wird, damit Arbeit und Privatleben miteinander vereinbar sind, insbesondere wenn es darum geht, mehr Frauen für die Forschung zu gewinnen.

Forschungskarrieren attraktiver zu gestalten, bedeutet, dem Nachwuchs früher bessere Möglichkeiten zu bieten – je besser die Bedingungen für junge Forscher sind, umso höher wird ihre Zahl sein. Die EU muss auch für die besten Forscher aus Drittstaaten attraktiver werden. Im Zusammenhang mit der attraktiveren Gestaltung des Forschungsumfelds für junge Menschen sollte das Schwergewicht auf die Karriereentwicklung auf der Grundlage der Leistung und der wissenschaftlichen Erfolge und nicht des Dienstalters gelegt werden.

Damit die Forscher in der modernen Wissensgesellschaft effizient und effektiv arbeiten, müssen ihre Ausbildung und ihre Fähigkeiten von der traditionellen akademischen Ausbildung zu einer stärker fachübergreifenden und wirtschaftsorientierten Ausbildung verbessert werden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre „nationalen Befähigungsprogramme“ weiterzuentwickeln, um den Forschern aktuellere Qualifikationen zu vermitteln und bessere Verbindungen zwischen der akademischen Welt und der Industrie zu gewährleisten.

Die Kommission, der Rat und die Mitgliedstaaten sollten partnerschaftlich zusammenarbeiten und den bestehenden gemeinschaftlichen Rechtsrahmen zugunsten der Forscher so weit wie möglich nutzen. Die Mitgliedstaaten werden dringend aufgefordert, ihre nationalen Aktionspläne bis Anfang 2009 anzunehmen, um die Ziele dieser Partnerschaft zu erreichen.

Es ist auch von wesentlicher Bedeutung, die Ergebnisse und Fortschritte der partnerschaftlichen Aktionen im Bereich der Mobilität von Forschern zu bewerten, wozu die Kommission eine Gesamtbewertung nach der ersten Phase der Partnerschaft (2010) vorschlägt, bei der die Ansichten der Forscher selbst berücksichtigt werden.

Standpunkt der Berichterstatterin

Öffnung der Einstellungsverfahren

Die Mitgliedstaaten sollten offene, transparente, auf Wettbewerb beruhende Einstellungsverfahren für Forscher auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erfolge sicherstellen. Informationen über die Einstellungsverfahren sollten für potenzielle Kandidaten über die Webseite der Einrichtung leicht abrufbar sein.

Die Leistung sollte auf der Grundlage der überragenden wissenschaftlichen Leistung und der wissenschaftlichen Produktion (Publikationen) gemessen werden. Es sollten allerdings auch andere wichtige Aspekte als Verdienst in der Laufbahn eines Wissenschaftlers anerkannt werden: Innovationsfähigkeit, Forschungsmanagementkapazitäten, Ausbildungs- und Supervisionskapazitäten, Zusammenarbeit mit der Industrie usw.

Portabilität von Stipendien

Was die Portabilität von Stipendien angeht, so hat die Berichterstatterin Bedenken, was die Auswirkungen auf Einrichtungen angeht, die mit weniger Mitteln ausgestattet sind, wenn eine umfassende Portabilität zulässig ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Forscher immer von einer mit weniger Mitteln ausgestatten Einrichtung zu einer besseren wechseln, da die Forscher natürlich von den besten Einrichtungen und den größeren Möglichkeiten, mit den besten Forschern in ihrem Bereich zusammenzuarbeiten, angezogen werden. Daher könnten die Auswirkungen der Portabilität die Situation noch verschlechtern, weil noch mehr Forscher von den weniger begünstigten Einrichtungen/Ländern zu den besten Einrichtungen wechseln und erstere somit noch weiter benachteiligt werden. Daher muss ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen dem Recht der Forscher, zu der im Hinblick auf seine Karriere bestmöglichen Einrichtung zu wechseln, und den Folgen für die Forschungspolitik der Einrichtungen und Länder, die ihre Forscher verlieren, gefunden werden.

Um die nationalen Forschungspolitiken nicht zu beeinträchtigen, würde die Berichterstatterin Maßnahmen unterstützen, die gewährleisten, dass die Forscher nach einigen Jahren in einer neuen Einrichtung in ihre Länder zurückkehren.

Bessere Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und dem Privatsektor

Es ist zu betonen, dass Forschung und Wissen in der EU ein sehr hohes Ansehen haben, dass die europäischen Forschungsorganisationen und Unternehmen bei der Umsetzung guter Ideen und Erkenntnisse und deren Umsetzung in gewinnbringende Initiativen, die mehr Arbeitsplätze schaffen, jedoch nicht erfolgreich genug sind. Dies kann dadurch verbessert werden, dass im Rahmen der Forschungsprogramme soziale Belange angegangen werden und die notwendige technologische Innovation verwirklicht wird, was zur Erreichung der Lissabon-Ziele von größter Bedeutung ist.

Es wird also vorgeschlagen, dass die Verbindungen zwischen der Welt der Forschung und der Industrie, vor allem KMU, gestärkt werden, insbesondere indem bessere Verbindungen zwischen der Geschäftswelt und akademischen Organisationen auf lokaler Ebene sichergestellt werden. Eine stärkere Mobilität von der akademischen Welt zur Industrie könnte auch dazu beitragen, die Abwanderung aus kleineren Ländern und von öffentlichen Einrichtungen mit weniger Finanzierungsmöglichkeiten zu verhindern.

Daher wird vorgeschlagen, der Mobilität zwischen der akademischen Welt und der Industrie und umgekehrt Vorrang einzuräumen.

Anerkennung von Studienabschlüssen

Die gegenseitige Anerkennung von Doktortiteln durch die Mitgliedstaaten wird unterstützt, um Hindernisse für die Mobilität von Forschern und Wissenschaftlern auszuräumen und einen einheitlichen europäischen Forschungsraum in der EU zu konsolidieren. Klare gemeinsame Standards auf Ebene der EU für den Zugang zur akademischen Laufbahn sollten festgelegt werden, so dass Forscher von den Universitäten und Forschungszentren der Mitgliedstaaten angeworben werden können.

Bessere Ausbildung von Wissenschaftlern

Studien zeigen, dass in vielen Fällen Forscher nicht gut genug über das Bestehen von Mobilitätsprojekten, über die praktischen Bedingungen für die Bewerbung, Finanzierung, Sozialversicherung, Stipendien usw. für solche Projekte informiert sind und in verwaltungstechnischen Fragen nicht versiert genug sind, etwa was den Schutz ihres geistigen Eigentums, die Registrierung ihrer Patente usw. angeht. Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Forscher im Bereich der verwaltungstechnischen Erfordernisse für ihre Arbeit entsprechend ausgebildet werden, und die von der Kommission vorgeschlagene Einrichtung von „nationalen Befähigungsdatenbanken“ wird unterstützt.

Die Sprachbarriere

Die Sprachbarriere ist ein wichtiger Faktor, der in der Mobilitätspolitik zu berücksichtigen ist. Es besteht eine erhebliche Gefahr, dass Länder, in denen gebräuchlichere Sprachen gesprochen werden, mehr Forscher anziehen als Länder mit weniger populären Sprachen. Die Sprachbarriere könnte die Forscher durchaus davon abhalten, von der Mobilität zu profitieren.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, mit geeigneten Mechanismen zur besseren Verbreitung von Informationen die besten Forscher sowohl innerhalb der EU als auch in Drittländern zu erreichen. Diese Mechanismen sollten eine bessere Koordinierung für die Belange der Forscher umfassen, so dass sie alle Informationen über ihre Möglichkeiten und Rechte bei einer Teilnahme an Mobilitätsprojekten vorliegen haben.

Verstärkte Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Beschäftigung

Folgende Aspekte der Mitteilung der Kommission fallen in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des EMPL-Ausschusses:

· Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung von Forschern, die mobil sind.

Bezüglich des folgenden Themas ist eine gemeinsame Zuständigkeit mit dem ITRE-Ausschuss gegeben:

· attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (*) (3.12.2008)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu Besseren Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität: eine Europäische Partnerschaft für die Forscher
(2008/2213(INI))

Verfasserin der Stellungnahme(*): Bilyana Ilieva Raeva

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 47 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union im Rahmen der Lissabon-Strategie bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Raum der Welt werden soll und dass die Forschungstätigkeit intensiviert werden soll, damit Innovation zum Wirtschaftswachstum und zur Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze beiträgt,

B.  in der Erwägung, dass die EU negative wirtschaftliche Trends durch verstärkten Einsatz für Bildung und Forschung bekämpfen und alles Erdenkliche unternehmen muss, um die Beschäftigung, Sicherheit und Mobilität von Forschern sicherzustellen, damit sie in der Europäischen Union bleiben,

C. in der Erwägung, dass die Forschung in der EU gestärkt und gut genutzt wird, wenn auch für die Mobilität der Forscher und für eine enge Zusammenarbeit mit den Anwendern, vor allem kleinen und mittleren Unternehmen, gesorgt wird,

1.  begrüßt und unterstützt die Initiative der Kommission für eine europäische Partnerschaft für die Forscher und ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen bei der Beseitigung der wesentlichen Hindernisse, die der Vollendung eines europäischen Forschungsraums (EFR) im Wege stehen, Wirkung zeigen dürften;

2.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die bislang auf der Ebene der EU angenommenen Maßnahmen zum EFR[1] umzusetzen, die einen wesentlichen Schritt zu dessen Vollendung darstellen;

3.  fordert, die Mobilität von Forschern mit entsprechenden Integrationsmaßnahmen zu begleiten;

4.  betont die Notwendigkeit, in das geplante Programm konkrete Vorschläge aufzunehmen sowie die rasche Verwirklichung der Ziele des spezifischen Programms „Menschen“ im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013)[2] sicherzustellen;

5.  ist der Auffassung, dass die gegenseitige Anerkennung der Qualifikationen von Forschern durch die Mitgliedstaaten und Forschungseinrichtungen auf der Grundlage des Europäischen Qualifikationsrahmens die Mobilität fördern und für eine möglichst breite Zusammensetzung der Forschungsteams sorgen wird;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine neue Politik einzuleiten, mit der sichergestellt werden soll, dass die Verträge von Forschern, insbesondere kurzfristige Verträge oder Verträge mit variabler Laufzeit, Bestimmungen zum sozialen Schutz und zur Sozialversicherung enthalten;

7.  ist der Auffassung, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um die gegenseitige Anerkennung der Nachweise beruflicher Qualifikationen, die in Drittländern erworben wurden, zu beschleunigen;

8.  ist besorgt angesichts der fehlenden Flexibilität bei Verträgen für erfahrene oder am Laufbahnende angelangte Forscher, was nicht nur deren Mobilität einschränkt, sondern auch einen funktionierenden Austausch von Wissen und Erfahrungen behindert; bedauert, dass es im Privatsektor oft keine Regelungen für die Entlohnung und das Personalmanagement gibt, die denen im öffentlichen Sektor entsprechen;

9.  regt an, dass es Forschern und insbesondere jungen Forschern ermöglicht werden sollte, aufgrund der Befähigung und Leistung anstatt ausschließlich aufgrund des Dienstalters befördert zu werden, wobei dem Grundsatz der Nicht-Diskriminierung im Rahmen des Gemeinschaftsrechts gebührend Rechnung zu tragen ist;

10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Förderung der besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Forscher auszuarbeiten;

11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben und zur Unterstützung von Forscherinnen zu erlassen;

12. setzt sich nachdrücklich für bessere Fortbildungsmöglichkeiten für Forscher ein, um so ihre Beschäftigungsfähigkeit und ihre Karrierechancen zu verbessern;

13. betont die Notwendigkeit besserer Verbindungen zwischen Wissenschaft und Industrie, um die Beschäftigungsaussichten von Akademikern zu verbessern und die Fähigkeit, die Forschungsergebnisse praktisch anzuwenden, zu fördern;

14. betont, dass in Wissenschaft und Industrie bewährte Verfahren ermittelt werden müssen, so dass angemessene gemeinsame Leitlinien ausgearbeitet werden können;

15. ist der Auffassung, dass die Intensivierung des Austauschs im Rahmen der maßgeblichen Hochschulprogramme der EU, die sich auf die Forschung konzentrieren, die künftigen Generationen von europäischen Forschern vorbereitet und dem Forschungssektor mehr Dynamik verleiht;

16. hält es für angebracht, jungen Forschern mehr Forschungsprojekte anzuvertrauen, und ist der Ansicht, dass die Unabhängigkeit in der Forschung sowie die Weitergabe von Wissen von einer Generation zur anderen gefördert werden müssen; hält es ferner für notwendig, Initiativen der Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Fortbildung von am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehenden Forschern zu fördern und die Verbreitung von Veröffentlichungen, Studien und Büchern durch Forscher zu unterstützen, um so Wissen zu verbreiten sowie die theoretische und wissenschaftliche Ausbildung der jungen Forscher zu fördern;

17. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten die für die Forschung bestimmten Haushaltsmittel weiter aufstocken müssen, um qualitativ gute Arbeitsplätze schaffen zu können, die im Einklang mit den grundlegenden ethischen Prinzipien und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehen;

18. betont, dass die Grundlagen für Spitzenforschung in einer wissensbasierten Gesellschaft bereits in der Schule gelegt werden; fordert die Mitgliedsstaaten daher auf, ihren Zusagen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bildung nachzukommen;

19. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemäß der von ihnen eingegangenen Verpflichtung, wonach bis 2010 ein Anteil von 3 % am Haushaltsplan für die Forschung bereitgestellt werden soll und zusätzlich 600 000 Forscher ausgebildet werden sollen, der wissenschaftlichen Forschung im Haushaltsplan der Europäischen Union mehr Gewicht zu geben;

20. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung eines echten gemeinschaftlichen Arbeitsmarktes für die Forscher zu fördern, ein kohärentes Paket mit Begleitmaßnahmen umzusetzen, mit denen die Hindernisse für die berufliche Mobilität, vor allem auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit und in Fragen der Besteuerung der Forscher, beseitigt werden sollen, da diese oft abschreckende Wirkung haben, wenn es um die Entscheidung für eine Forscherlaufbahn geht, sowie die Karriereaussichten für Forscher in Europa zu verbessern, insbesondere durch Zusicherung angemessener wirtschaftlicher Bedingungen und eines angemessenen Gehaltsniveaus; ist ferner der Ansicht, dass dabei die Qualitätsaspekte der Ausbildung im Forschungsbereich, die gemeinsame Nutzung von Wissen durch verschiedene Sektoren und Forschungseinrichtungen, wobei die Forscher eine Vermittlungsfunktion ausüben und die Mobilität in beide Richtungen zwischen der Wissenschaft und der Industrie gefördert werden soll, sowie eine bessere Einbindung von Frauen und jungen Forschern in die FuE zu berücksichtigen sind;

21. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der im Laufe einer Forscherkarriere notwendigen gegenseitigen „Befruchtung“ und der Mobilität aller teilnehmenden Forscher die Mobilitäts- und Partnerschaftsprogramme mit Drittländern wie Erasmus Mundus zu berücksichtigen;

22. empfiehlt der Kommission, im Rahmen der Europäischen Partnerschaft für die Forscher dafür zu sorgen, dass Forschern aus den Mitgliedstaaten, die außerhalb der EU tätig sind, Anreize für eine Rückkehr und anerkannten Forschern aus Drittstaaten Anreize für eine Niederlassung in der EU geboten werden können.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.12.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Edit Bauer, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Jan Cremers, Proinsias De Rossa, Harald Ettl, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Stephen Hughes, Ona Juknevičienė, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Jan Tadeusz Masiel, Maria Matsouka, Juan Andrés Naranjo Escobar, Csaba Őry, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Pier Antonio Panzeri, Rovana Plumb, Bilyana Ilieva Raeva, José Albino Silva Peneda, Jean Spautz, Gabriele Stauner, Ewa Tomaszewska, Anne Van Lancker

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Petru Filip, Donata Gottardi, Marian Harkin, Magda Kósáné Kovács, Sepp Kusstatscher, Jamila Madeira, Viktória Mohácsi, Anja Weisgerber

  • [1]  Europäische Charta für Forscher, Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern, Paket zu „Wissenschaftlervisa“.
  • [2]  Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1).

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (22.1.2009)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu besseren Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität: Eine europäische Partnerschaft für Forscher
(2008/2213(INI))

Verfasser der Stellungnahme: László Tőkés

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   betont, dass es für den Aufbau eines weltweit führenden europäischen Forschungssystems durch eine umfassende Partnerschaft zwischen der Kommmission und den Mitgliedstaaten erforderlich ist, dass alle Partner auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene einen umfassenden Beitrag leisten;

2.   weist mit Nachdruck darauf hin, dass Doktoranden besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, da sie im Allgemeinen am Anfang einer wissenschaftlichen Laufbahn stehen, wobei die Mobilität der jungen Forscher, besonders in Exzellenznetzen, deren Potenzial erhöhen würde, einen Beitrag zur Entwicklung der europäischen Forschung zu leisten;

3.   fordert alle beteiligten Seiten auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, damit geeignete Bedingungen für junge Wissenschaftler geschaffen und die Forscher dazu motiviert werden, ihre Laufbahn in der EU zu beginnen und weiterzuverfolgen, da die derzeitige Abwanderung hochqualifizierter Fachkräfte Anlass zu großer Besorgnis gibt;

4.   betont ferner, dass es im Zusammenhang mit der Notwendigkeit eines Beitrags aller Partner wichtig ist, dass auf der einen Seite die Mitgliedstaaten entschlossen sind, sich an diesem Prozess zu beteiligen, und auf der anderen Seite die Kommission für die Unterstützung der Verfahren und Maßnahmen zwischen den Partnern verantwortlich ist, indem sie Anleitungen und genaues Informationsmaterial erstellt und verbreitet und den Austausch bewährter Verfahren ermöglicht;

5.   weist erneut darauf hin, dass nur bei Berücksichtigung der Standpunkte der Forscher, der nationalen Forschungsinstitute und der in die Forschungspolitik eingebundenen Interessengruppen die Mitgliedstaaten in der Lage sind, umfassende nationale Aktionspläne auszuarbeiten, mit denen eine breite europäische Partnerschaft erreicht werden kann;

6.   betont, dass Forscherinnen in der Europäischen Union eine Minderheit darstellen und im Durchschnitt nur 35 % der in der Forschung im Staatssektor und im Hochschulsektor Tätigen ausmachen sowie im Durchschnitt nur 18 % der in der Forschung im privaten Sektor Tätigen und dass auch immer noch ein erheblicher Mangel an Frauen in wissenschaftlichen Führungspositionen besteht;

7.   betont, dass durch die Förderung der Mobilität der Forscher, insbesondere zu Beginn ihrer Laufbahn, in allen 27 Mitgliedstaaten alle Partner dazu beitragen sollten, den mit der Vielfalt verbundenen Nutzen zu optimieren und die Mehrsprachigkeit in der EU zu stärken;

8.   betont erneut den Stellenwert des vor kurzem angenommenen Europäischen Qualifikationsrahmens zur Förderung des lebenslangen Lernens und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu anzuregen, ihre eigenen nationalen Qualifikationsrahmen zu schaffen, und sie dabei zu unterstützen, damit sie sich bis 2010 dem europäischen Qualifikationsrahmen anschließen können;

9.   begrüßt die Anwendung der bestehenden EU-Instrumente zur Öffnung der Einstellungsverfahren für Forscher, wie z. B. der Europäischen Charta für Forscher und des Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern, die trotz ihrer Unverbindlichkeit unentbehrlich sind und in erheblichem Maße zu offenen und transparenten Einstellungsverfahren beitragen werden, sobald sie in allen 27 Mitgliedstaaten umgesetzt sind;

10. fordert die Kommission und Mitgliedstaaten auf, die bestehenden Sozialversicherungsvorschriften zu verbessern, behördliche Hürden abzubauen, das Jobportal Eures auszubauen und die breite Öffentlichkeit für die Möglichkeiten und Vorteile einer Arbeit im Ausland zu sensibilisieren, wie dies im Europäischen Aktionsplan für berufliche Mobilität festgelegt wurde[1].

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.1.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia i Cutchet, Ivo Belet, Guy Bono, Marie-Hélène Descamps, Věra Flasarová, Milan Gaľa, Vasco Graça Moura, Lissy Gröner, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Mikel Irujo Amezaga, Ramona Nicole Mănescu, Manolis Mavrommatis, Ljudmila Novak, Doris Pack, Zdzisław Zbigniew Podkański, Pál Schmitt, Hannu Takkula, Thomas Wise, Tomáš Zatloukal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Gyula Hegyi, Nina Škottová, László Tőkés, Ewa Tomaszewska, Cornelis Visser

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Maria Berger

  • [1]  Mitteilung der Kommission vom 6. Dezember 2007: Mobilität, ein Instrument für mehr und bessere Arbeitsplätze: der Europäische Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010)“ (KOM(2007)0773).

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Šarūnas Birutis, Jan Březina, Jerzy Buzek, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, Dragoş Florin David, Pilar del Castillo Vera, Den Dover, Lena Ek, Nicole Fontaine, Adam Gierek, Norbert Glante, András Gyürk, Fiona Hall, David Hammerstein, Rebecca Harms, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Pia Elda Locatelli, Eluned Morgan, Antonio Mussa, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Anni Podimata, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Paul Rübig, Andres Tarand, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis, Alejo Vidal-Quadras, Dominique Vlasto

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexander Alvaro, Juan Fraile Cantón, Cristina Gutiérrez-Cortines, Eija-Riitta Korhola, John Purvis, Vladimir Urutchev