BERICHT über die Auswirkungen der ungezügelten Bautätigkeit in Spanien auf die individuellen Rechte von europäischen Bürgern, auf die Umwelt und auf die Anwendung des EU-Rechts (auf der Grundlage eingegangener Petitionen)

20.2.2009 - (2008/2248(INI))

Petitionsausschuss
Berichterstatterin: Margrete Auken

Verfahren : 2008/2248(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0082/2009
Eingereichte Texte :
A6-0082/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Auswirkungen der ungezügelten Bautätigkeit in Spanien auf die individuellen Rechte von europäischen Bürgern, auf die Umwelt und auf die Anwendung des EU-Rechts (auf der Grundlage eingegangener Petitionen)

(2008/2248(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der in der Anlage zu diesem Bericht aufgeführten Petitionen, insbesondere Petition 0609/03,

–   unter Hinweis auf das in Artikel 194 des EG-Vertrags verankerte Petitionsrecht,

–   gestützt auf Artikel 192 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Petitionsausschusses und der Stellungnahme des Rechtsausschusses (A6‑0082/2009),

A.  in der Erwägung, dass das Petitionsverfahren allen EU-Bürgern und Personen mit Wohnsitz in der EU die Möglichkeit zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gibt, die mit den Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union im Zusammenhang stehen,

B.   in der Erwägung, dass Artikel 6 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union Folgendes besagt: „Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam“,

C.  in der Erwägung, dass die Union nach Artikel 6 Absatz 2 des EU-Vertrags die Grundrechte achtet, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) garantiert werden,

D.  in der Erwägung, dass Bürger oder Personen mit Wohnsitz in einem Unterzeichnerstaat der EMRK, die sich in ihren Menschenrechten verletzt fühlen, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden sollten, wobei zu berücksichtigen ist, dass gemäß Artikel 35 dieser Konvention „erst nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe“ eine Beschwerde bei diesem Gericht eingereicht werden kann,

E.   in der Erwägung, dass Artikel 7 des EU-Vertrags Verfahren vorsieht, auf deren Grundlage die Union auf Verstöße gegen die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Grundsätze reagieren und nach Lösungen suchen kann,

F.   in der Erwägung, dass Artikel 7 ferner dem Parlament das Recht gibt, dem Rat einen begründeten Vorschlag vorzulegen, anhand dessen er feststellen kann, ob die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundwerte der Union durch einen Mitgliedstaat besteht,

G.  in der Erwägung, dass Artikel 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union den Schutz des Privat- und Familienlebens einschließlich der Privatwohnung der Bürger gewährleistet, und in der Erwägung, dass diese Rechte auch in Artikel 8 der EMRK verankert sind, der besagt: „Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer“; in der Erwägung, dass sich das Parlament, der Rat und die Kommission verpflichtet haben, die Charta bei all ihren Tätigkeiten zu achten,

H.  in der Erwägung, dass das Eigentumsrecht in Artikel 17 der Charta der Grundrechte als ein Grundrecht der Unionsbürger anerkannt wird: „Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. Die Nutzung des Eigentums kann gesetzlich geregelt werden, soweit dies für das Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist“,

I.    in der Erwägung, dass laut Artikel 18 des EG-Vertrags jeder Unionsbürger das Recht hat, „sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in diesem Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten“,

J.    in der Erwägung, dass der EG-Vertrag laut Artikel 295 „die Eigentumsordnung in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt“ lässt, und in der Erwägung, dass laut der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs in dieser Bestimmung lediglich die Befugnis der Mitgliedstaaten anerkannt wird, die Eigentumsordnung zu definieren; in der Erwägung, dass laut der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs die diesbezügliche Kompetenz der Mitgliedstaaten stets unter Wahrung der Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts wie z. B. des Grundsatzes des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs ausgeübt werden muss (siehe Urteil vom 22.  Juni 1976 in der Rechtssache C-119/75, Terrapin v.Terranova, Slg. 1976, S.1039),

K.  jedoch in der Erwägung , dass der Gerichtshof konsequent die Auffassung vertreten hat, dass das Eigentumsrecht zwar Teil der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ist, dass es jedoch kein absolutes Recht darstellt und im Verhältnis zu seiner sozialen Funktion betrachtet werden sollte und dass seine Ausübung folglich beschränkt sein könnte, vorausgesetzt, dass diese Beschränkungen tatsächlich den Zielen des allgemeinen Interesses der Gemeinschaft entsprechen und keine unverhältnismäßige und unannehmbare Einmischung bedeuten, durch die die eigentliche Substanz der garantierten Rechte beeinträchtigt wird (siehe Urteil vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-491/01 British American Tobacco (Investments) and Imperial Tobacco, Slg. 2002, I-11453),

L.   in der Erwägung, dass der Gerichtshof ungeachtet dieser ständigen Rechtsprechung konsequent die Auffassung vertreten hat, dass es in den Fällen, in denen eine einzelstaatliche Regelung nicht in den Bereich des Gemeinschaftsrechts fällt, keine gemeinschaftliche Rechtsprechung zur Bewertung der Vereinbarkeit dieser Bestimmungen mit den elementaren Rechten gibt, deren Einhaltung der Gerichtshof gewährleistet (siehe z.B. den Beschluss vom 6.10.2005 in der Rechtssache C-328/04 Vajnai, Slg. 2005, I-8577, Randnummern 12 und 13),

M.  in der Erwägung, dass der erste Absatz von Artikel 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur EMRK Folgendes besagt: „Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es verlangt, und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen“; ferner in der Erwägung, dass es im zweiten Absatz dieses Artikels heißt: „Artikel 1 beeinträchtigt jedoch nicht das Recht des Staates, diejenigen Gesetze anzuwenden, die er für die Regelung der Benutzung des Eigentums im Einklang mit dem allgemeinen Interesse oder zur Sicherung der Zahlung der Steuern oder sonstigen Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält“; ferner in der Erwägung, dass Spanien zum Zeitpunkt der Ratifizierung des besagten Protokolls einen Vorbehalt gegenüber Artikel 1 vor dem Hintergrund von Artikel 33 der spanischen Verfassung zum Ausdruck brachte, in dem folgendes vorgeschrieben ist: „Das Recht auf Privateigentum und das Erbrecht werden anerkannt. 2. Die soziale Funktion dieser Rechte grenzt ihren Inhalt nach Maßgabe der Gesetze ab. 3. Niemand darf seiner Güter und seiner Rechte enteignet werden, es sei denn aus gerechtfertigten Gründen des öffentlichen Nutzens oder des Interesses der Allgemeinheit sowie gegen entsprechende Entschädigung und nach Maßgabe der Gesetze“,

N.  in der Erwägung, dass das Parlament der Ansicht ist, dass die Verpflichtung, rechtmäßig erworbenes Privateigentum ohne ein ordnungsgemäßes Verfahren und eine angemessene Entschädigung abzutreten, in Verbindung mit der Pflicht, willkürlich festgelegte Gebühren für unverlangte und häufig unnötige Erschließungsmaßnahmen zu zahlen, einen Verstoß gegen die Grundrechte des Einzelnen darstellt, wie sie in der EMRK und in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (siehe beispielsweise Aka v. Türkei[1]) verankert sind,

O.  in der Erwägung, dass die spanischen Behörden 2008 Anweisungen hinsichtlich der Anwendung des Küstengesetzes von 1988 erlassen haben, was viele Jahre lang vernachlässigt wurde, und dass es in dieser Zeit zu umfangreichen Umweltschäden in den Küstengebieten Spaniens gekommen ist; ferner in der Erwägung, dass selbst die derzeitigen Anweisungen keine klaren Durchführungsmaßnahmen seitens der beteiligten lokalen und regionalen Behörden vorsehen und dass aus zahlreichen neu eingereichten Petitionen die rückwirkenden Inhalte der Anweisungen und die willkürliche Zerstörung und Demontage des rechtmäßig erworbenen Eigentums von Privatpersonen, ihrer Rechte auf solches Eigentum und ihrer Fähigkeit ersichtlich ist, ihre Rechte durch Erbschaft weiterzugeben,

P.   in der Erwägung, dass im Hinblick auf den tatsächlichen Verlauf der Demarkationslinie sich der Eindruck willkürlicher Festlegung zu Lasten ausländischer Eigentümer, zum Beispiel auf der Insel Formentera, bei den Betroffenen verfestigt hat,

Q.  in der Erwägung, dass dieses Küstengesetz unverhältnismäßigen Einfluss auf Privateigentümer hat, deren Rechte uneingeschränkt respektiert werden sollten, und dass es gleichzeitig unzureichenden Einfluss auf die wirklich Verantwortlichen für die Zerstörung der Küste hat, die in zahlreichen Fällen für die unkontrollierte Zersiedlung entlang der Küsten einschließlich Ferienanlagen verantwortlich waren und die aus gutem Grund wissen mussten, dass sie ausnahmslos gegen die Bestimmungen des fraglichen Gesetzes verstoßen haben,

R.   in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss im Verlauf der derzeitigen Wahlperiode angesichts der sehr großen Zahl eingegangener Petitionen eingehende Untersuchungen durchgeführt, drei Berichte über die Missachtung der legitimen Rechte von EU-Bürgern an ihrem rechtmäßig erworbenen Immobilieneigentum in Spanien erstellt und seine Bedenken im Hinblick auf die Gefährdung der nachhaltigen Entwicklung, den Schutz der Umwelt, die Wasserqualität und -versorgung, die Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe im Bausektor und die unzulängliche Kontrolle der Bautätigkeit in vielen Kommunen und Regionen Spaniens zum Ausdruck gebracht hat[2], alles Angelegenheiten, die derzeit Gegenstand von sowohl in Spanien als auch vor dem Europäischen Gerichtshof anhängigen Gerichtsverfahren sind,

S.   in der Erwägung, dass es viele Beispiele von Fällen gibt, in denen Verwaltungen sowohl auf nationaler als auch auf regionaler und lokaler Ebene dafür verantwortlich sind, dass nicht nachhaltige Entwicklungsmodelle auf den Weg gebracht wurden, die schwerwiegende ökologische, aber auch wirtschaftliche und soziale Folgen hatten,

T.   in der Erwägung, dass das Parlament viele Petitionen von Einzelpersonen und verschiedenen Vereinigungen, die EU-Bürgerinnen und -Bürger vertreten, erhalten hat, in denen diese Beschwerden über verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Bauaktivitäten vorbringen, wobei festzustellen ist, dass bei vielen der sich mit der fortschreitenden Bebauung befassenden Petitionen kein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht vorliegt und die darin beschriebenen Probleme den Mitteilungen der Kommission an die Mitglieder zufolge durch Ausschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe beigelegt werden müssten,

U.  in der Erwägung, dass es zunehmende Hinweise darauf gibt, dass die spanischen Justizbehörden allmählich auf die ungezügelte Bebauung in zahlreichen Küstengebieten reagieren, indem sie insbesondere Ermittlungen und Verfahren gegen gewisse korrupte Kommunalbeamte einleiten, die durch ihr Verhalten einer die Rechte der EU-Bürger missachtenden beispiellosen und unkontrollierten Zersiedelung Vorschub geleistet und damit der biologischen Vielfalt und der ökologischen Unversehrtheit vieler spanischer Regionen irreparable Schäden zugefügt haben; in der Erwägung, dass das Parlament dennoch beobachtet hat, dass die Verfahren im Zusammenhang mit solchen Beschuldigungen unerhört langwierig sind und die ergangenen Urteile in vielen Fällen nicht zur Zufriedenheit der Opfer dieses Amtsmissbrauchs vollstreckt werden können und sich daher bei vielen betroffenen nicht-spanischen EU-Bürgern der Eindruck von Untätigkeit und/oder Parteilichkeit der spanischen Justiz verfestigt hat, jedoch in der Erwägung, dass es erwähnenswert ist, dass auch die Möglichkeit der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte besteht, sobald inländische Rechtsmittel erschöpft sind,

V.  in der Erwägung, dass diese weit verbreitete Praxis – unterstützt durch verantwortungslose Kommunal- und Regionalbehörden und durch unzulängliche und teils ungerechtfertigte Rechtsvorschriften, die oftmals den Zielen mehrerer europäischer Rechtsetzungsakte zuwiderlaufen - ebenso wie die unzulängliche Anwendung der in den Autonomen Gemeinschaften Spaniens geltenden Bebauungs- und Umweltvorschriften bei verschiedenen Bautätigkeiten sowie das Auftreten einiger damit einhergehender bedeutender Fälle von Korruption dem Ansehen Spaniens sowie seinen wirtschaftlichen und politischen Interessen in Europa schweren Schaden zugefügt hat,

W. in der Erwägung, dass sich die regionalen Bürgerbeauftragten häufig unter sehr widrigen Umständen für die Interessen von EU-Bürgern eingesetzt haben, die Opfer von Baukorruption wurden, obwohl in einigen Autonomen Gemeinschaften die Regionalregierungen diesen Bemühungen zum Teil keine Beachtung geschenkt haben,

X.  in der Erwägung, dass Artikel 33 der spanischen Verfassung auf das Eigentumsrecht der Bürger Bezug nimmt, und in der Erwägung, dass es unterschiedliche Auslegungen dieses Artikels gegeben hat, insbesondere was die Abtretung von Immobilieneigentum für gesellschaftliche Zwecke und andererseits die Rechte der Bürger an ihrem rechtmäßig erworbenen Wohneigentum anbelangt, ferner in der Erwägung, dass zur Anwendung der Landerschließungsgesetze in der Region Valencia nie ein Urteil gesprochen wurde,

Y.  in der Erwägung, dass Artikel 47 der Spanischen Verfassung festlegt, dass alle Spanier das Recht auf eine würdige und angemessene Unterkunft haben, und der öffentlichen Hand den Auftrag erteilt, die notwendigen Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieses Rechts zu schaffen und die einschlägigen Vorschriften dafür zu erlassen, wobei die Nutzung der Grundstücke zum Wohle der Allgemeinheit zu regeln ist, um Spekulationen zu verhindern,

Z.   in der Erwägung, dass die nationale Regierung Spaniens verpflichtet ist, den EG-Vertrag anzuwenden und die vollständige Anwendung des EU-Rechts auf ihrem Hoheitsgebiet durchzusetzen und zu gewährleisten, und zwar unabhängig von der inneren politischen Ordnung, die auf der Verfassung des Königreichs Spanien gründet,

AA. in der Erwägung, dass die Kommission in Ausübung der ihr durch Artikel 226 des EG-Vertrags verliehenen Befugnisse beim Gerichtshof Klage gegen Spanien erhoben hat, wobei es um einen der zahlreichen Fälle von Baukorruption in Spanien geht, der direkt die Umsetzung der Beschaffungsrichtlinie[3] durch die valencianischen Behörden betrifft,

AB. in der Erwägung, dass die Kommission auf Ersuchen des Petitionsausschusses eine Untersuchung zu mehr als 250 Bauvorhaben eingeleitet hat, die von den zuständigen Wasserwirtschaftsbehörden negativ beurteilt wurden und die daher die Vorhaben, insbesondere in Andalusien, Kastilien-La Mancha, Murcia und Valencia, als gegen die Wasserrahmenrichtlinie[4] verstoßend einstufen könnten,

AC. in der Erwägung, dass viele dieser Bauvorhaben abseits von bestehenden städtischen Gebieten durchgeführt werden, was hohe Ausgaben für grundlegende Einrichtungen wie Strom, Wasser und Straßeninfrastruktur erfordert, und in der Erwägung, dass diese Investitionen häufig auch EU-Finanzmittel beinhalten,

AD. in der Erwägung, dass die Kommission in vielen dokumentierten Fällen von Bauproblemen in Spanien nicht mit der nötigen Konsequenz eingeschritten ist, was nicht nur für die Durchsetzung des Vorsorgeprinzips im Umweltrecht gilt, sondern auch für die nachsichtige Interpretation rechtlich bindender Maßnahmen durch die zuständigen Kommunal- oder Regionalbehörden, so z. B. die „einstweilige Genehmigung“ eines integrierten Bebauungsplans durch eine kommunale Behörde,

AE. in der Erwägung, dass die Richtlinie über die strategische Umweltprüfung[5], die laut Artikel 3 ausdrücklich auch für die Bereiche Fremdenverkehr und Landerschließung gilt, das Ziel hat, im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und Programmen einbezogen werden, und in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Wasserrahmenrichtlinie[6] verpflichtet sind, eine Verschlechterung des Zustands ihrer Gewässer zu verhindern und die nachhaltige Nutzung ihrer Süßwasserressourcen zu fördern,

AF. in der Erwägung, dass sich bei mehreren Informationsreisen des Petitionsausschusses gezeigt hat, dass einige kommunale und regionale Behörden (nicht nur in den Küstenregionen) diese Zielsetzungen in vielen Fällen zu verkennen scheinen, indem sie ausufernde Bauvorhaben vorschlagen bzw. genehmigen, in der Erwägung, dass die meisten Erschließungspläne, die in den Petitionen angefochten werden, mit der Umwidmung von Agrarflächen in Bauland einhergehen, woraus die Bauträger (agentes urbanizadores) und Baufirmen erhebliche wirtschaftliche Vorteile ziehen, und in der Erwägung, dass außerdem in vielen Fällen geschützte Gebiete bzw. Gebiete, die aufgrund ihrer Sensibilität und biologischen Vielfalt geschützt werden sollten, allein zum Zwecke der baulichen Erschließung von entsprechenden Listen gestrichen und umgewidmet oder gar nicht erst als schutzbedürftig ausgewiesen werden,

AG. in der Erwägung, dass sich Tausende EU-Bürger angesichts derartiger Machenschaften noch stärker missbraucht fühlen, nachdem sie infolge der Pläne der Urbanisatoren nicht nur ihr rechtmäßig erworbenes Immobilieneigentum verloren, sondern auch gezwungen wurden, die willkürlich angesetzten Kosten unerwünschter, oft unnötiger und überdies ungerechtfertigter Infrastrukturvorhaben zu tragen, die ihre Eigentumsrechte beschneiden und in deren Folge viele Familien finanziell und psychisch am Ende sind,

AH. in der Erwägung, dass viele Tausende EU-Bürger unter unterschiedlichen Umständen in gutem Glauben und unter Einschaltung örtlicher Rechtsanwälte, Städteplaner und Architekten Immobilieneigentum in Spanien erworben haben, um anschließend feststellen zu müssen, dass sie Opfer der Baukorruption skrupelloser kommunaler Behörden geworden sind und ihren Eigenheimen der Abriss droht, weil sie als illegal errichtet gelten und daher wertlos und unverkäuflich geworden sind,

AI. in der Erwägung, dass Immobilienmakler in den Mitgliedstaaten, z.B. im Vereinigten Königreich, und andere Dienstleister in Verbindung mit dem Immobilienmarkt in Spanien weiterhin Immobilien in neuen Baugebieten veräußern, auch wenn ihnen zwangsläufig klar ist, dass eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass das fragliche Projekt weder fertig gestellt noch gebaut wird,

AJ. in der Erwägung, dass die Natur der mediterranen Insel- und Küstengebiete Spaniens in den letzten zehn Jahren schwere Schäden davongetragen hat, da diese Regionen dermaßen zuzementiert und -betoniert wurden, dass nicht nur die schutzbedürftigen Küstenbereiche – die zum großen Teil als Schutzgebiete nach der Habitat-[7]/Natura 2000‑ und Vogelschutz-[8]Richtlinie ausgewiesen sind – darunter gelitten haben, z.B. durch die Ausweisung von Neubaugebieten in Cabo de Gata (Almeria) sowie in Murcia, sondern vielerorts auch das soziale und kulturelle Leben beeinträchtigt wurde, was wiederum einen tragischen und unwiederbringlichen Verlust kultureller Identität und Tradition und der Unversehrtheit der Umwelt zur Folge hatte, und all das vor allem wegen der fehlenden überkommunalen Planung oder fehlender regionaler Flächennutzungsleitlinien, die, gestützt auf eindeutige Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit, der zunehmenden Bebauung und Bauentwicklung vernünftige Grenzen gesetzt hätten, und wegen der Gier und des Spekulantentums gewisser kommunaler und regionaler Behörden sowie von Vertretern der Baubranche, die mit ihren Machenschaften riesige Gewinne erzielten, welche zum größten Teil ins Ausland verlagert wurden[9],

AK.         in der Erwägung, dass dieses Expansionsmodell auch nachteilige Auswirkungen auf den Fremdenverkehrssektor hat, weil es sich dabei um ein für den Qualitätstourismus katastrophales Modell handelt, das den Wert des Standorts zerstört und übermäßiger Zersiedelung Vorschub leistet,

AL. in der Erwägung, dass es sich um ein Modell der Ausplünderung von Kulturgütern handelt, das fundamentale Werte und Identitätsmerkmale der vielfältigen spanischen Kultur vernichtet und archäologische Stätten, Gebäude und Standorte von kulturellem Interesse sowie die natürliche Umgebung und die Landschaft zerstört,

AM. in der Erwägung, dass die Bauindustrie, die in den Jahren des rapiden wirtschaftlichen Aufschwungs steigende Gewinne erzielte, jetzt die Hauptleidtragende des Zusammenbruchs der Finanzmärkte ist, was sie sich durch die Spekulationen im Wohnungsbau teilweise selbst zuzuschreiben hat, und in der Erwägung, dass dies nicht nur die nun vor dem Ruin stehenden Bauunternehmen an sich betrifft, sondern auch Zehntausende Arbeitnehmer im Baugewerbe, die infolge einer unverantwortlichen Bebauungspolitik von Arbeitslosigkeit bedroht und damit selbst zum Opfer geworden sind,

1.   fordert die Regierung Spaniens und die Regionalregierungen zur gründlichen Überprüfung und Überarbeitung aller Gesetze auf, die die Rechte individueller Immobilieneigentümer infolge massiver Bebauung betreffen, um so der Missachtung von Rechten und Pflichten ein Ende zu setzen, die im EG-Vertrag, in der Charta der Grundrechte, in der EMRK und den betreffenden EU-Richtlinien sowie in anderen Übereinkommen, denen die EU beigetreten ist, festgeschrieben sind;

2.   fordert die spanischen Behörden auf, alle Rechtsformen abzuschaffen, die die Spekulation begünstigen, wie z.B. den Bauträger (agente urbanizador);

3.   ist der Auffassung, dass die zuständigen Regionalbehörden alle neuen Bebauungsvorhaben aussetzen und überprüfen sollten, die nicht die Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung berücksichtigen und bei denen die Achtung der Rechte an rechtmäßig erworbenem Eigentum nicht gewährleistet ist, sowie alle laufenden Erschließungsvorhaben einzustellen und zu beenden, bei denen Kriterien des EU-Rechts - namentlich Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen und Bestimmungen im Hinblick auf den Gewässer- und Umweltschutz - nicht angewandt wurden;

4.   ersucht die spanischen Behörden, dafür Sorge zu tragen, dass kein Verwaltungsakt, aufgrund dessen ein Bürger verpflichtet wäre, rechtmäßig erworbenes Privateigentum abzutreten, seine Rechtsgrundlage in einer Rechtsvorschrift findet, die nach dem jeweiligen Errichtungszeitpunkt angenommen wurde; dies würde in der Tat gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots von Verwaltungsakten verstoßen, der ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist (siehe das Urteil des Gerichtshofs vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 234/83, Gesamthochschule Duisburg, Slg. 1985, 327), und Garantien aushöhlen, die den Bürgern Rechtssicherheit, Vertrauen und berechtigte Erwartungen hinsichtlich des Schutzes im Rahmen der Rechtsvorschriften der EU gewährleisten;

5.   fordert die spanischen Behörden auf, eine Kultur der Transparenz zu schaffen, die auf eine Information der Bürger über die Bodenbewirtschaftung abzielt und wirksame Mechanismen für die Unterrichtung und Beteiligung der Bürger fördert;

6.   fordert die spanische Regierung nachdrücklich auf, eine öffentliche Diskussion unter Beteiligung aller Verwaltungsorgane zu führen, die eine gründliche Studie mittels der Einsetzung einer Arbeitsgruppe für die städtebauliche Entwicklung in Spanien einschließt und gesetzgeberische Maßnahmen gegen Spekulation und nicht nachhaltige Entwicklung ermöglichen würde;

7.   fordert die zuständigen nationalen und regionalen Behörden nachdrücklich auf, funktionierende Justiz- und Verwaltungsstrukturen unter Einbeziehung der regionalen Bürgerbeauftragten zu schaffen und diese Strukturen zu bevollmächtigen, Wege zur Beschleunigung von Rechtsbehelfen und Entschädigungsmöglichkeiten für die Opfer von Baukorruption zu bieten, die infolge der Anwendung geltender Gesetze geschädigt wurden;

8.   ersucht die zuständigen Finanz- und Handelsorgane im Bau- und Erschließungsbereich, gemeinsam mit den politischen Behörden nach Lösungen für die Probleme zu suchen, die eine Folge großangelegter Bautätigkeit sind und eine große Zahl von EU-Bürgern betreffen, die sich entschieden haben, die Bestimmungen des EU-Vertrags in Anspruch zu nehmen und ihr in Artikel 44 verankertes Recht auf Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat auszuüben;

9.   dringt bei den zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden darauf, eine faire Regelung der zahlreichen laufenden Fälle von EU-Bürgern zu gewährleisten, die durch die Nichtfertigstellung ihrer Häuser aufgrund schlechter Planung und Koordinierung zwischen Einrichtungen und Bauunternehmen betroffen sind;

10. weist darauf hin, dass ungerecht behandelte Parteien, wenn sie vor den spanischen Gerichten kein Recht bekommen, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden müssen, da die angeblichen Verstöße gegen das Grundrecht auf Eigentum nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gerichtshofs fallen;

11. fordert die EU-Institutionen auf, den spanischen Behörden auf Ersuchen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, um es ihnen zu ermöglichen, die verheerenden Auswirkungen der unkontrollierten Bebauung auf das Leben der Menschen innerhalb einer vertretbar kurzen Zeit zu überwinden;

12. fordert die Kommission auf, zugleich die strikte Achtung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Ziele der von dieser Entschließung betroffenen Richtlinien sicherzustellen, damit deren Einhaltung zugesichert werden kann;

13. bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Rechts- und Justizbehörden in Spanien Schwierigkeiten haben, sich mit den Auswirkungen der unkontrollierten Bautätigkeit auf das Leben der Menschen auseinanderzusetzen, was aus den Tausenden Beschwerden beim Parlament und beim zuständigen Ausschuss des Parlaments hervorgeht;

14. hält es für äußerst besorgniserregend, dass bei den Petenten ein weit verbreiteter Mangel an Vertrauen in das spanische Rechtssystem als effektives Instrument für Schadenersatz und Gerechtigkeit zu bestehen scheint;

15. bringt seine Besorgnis über Unzulänglichkeiten bei der korrekten Umsetzung der Richtlinien über die Geldwäsche[10] zum Ausdruck, durch die die Transparenz und strafrechtliche Verfolgung des illegalen Umlaufs von Kapital einschließlich Investitionen in bestimmte große Bebauungsprojekte eingeschränkt wurden und die jetzt Gegenstand von Vertragsverletzungsverfahren sind;

16. ist der Ansicht, dass Personen, die in Spanien Immobilien in gutem Glauben gekauft haben und feststellen müssen, dass die Transaktion für illegal erklärt wurde, das Recht auf angemessene Entschädigung durch die spanischen Gerichte haben sollten;

17. ist der Ansicht, dass wenn Privatleute, die eine Immobilie in Spanien erworben haben, obwohl ihnen die wahrscheinliche Illegalität der betreffenden Transaktion bekannt war, mit den Kosten für ihr riskantes Verhalten belastet werden können, dies analog erst recht für professionelle Akteure im Immobilienbereich gelten muss; ist daher der Ansicht, dass Bauunternehmer, die Verträge unterzeichnet haben, deren Rechtswidrigkeit ihnen hätte bewusst sein sollen, keinen Anspruch auf Entschädigungen für Pläne haben sollten, die wegen Nichteinhaltung nationaler und europäischer Rechtsvorschriften aufgegeben wurden; auch sollten sie keinen automatischen Anspruch auf Rückzahlung von Beträgen haben, die sie bereits an Kommunen geleistet haben, wenn diese Zahlungen in Kenntnis der voraussichtlichen Illegalität des unterzeichneten Vertrags getätigt wurden;

18. ist dennoch der Auffassung, dass die mangelnde Klarheit, Genauigkeit und Gewissheit hinsichtlich der Eigentumsrechte der Bürger, die in den geltenden Rechtsvorschriften verankert sind, sowie die unzulängliche und uneinheitliche Anwendung des Umweltrechts die eigentliche Ursache zahlreicher Probleme im Zusammenhang mit der Bautätigkeit sind und dass dies im Zusammenspiel mit einer gewissen Laschheit bei der Rechtsdurchsetzung das Problem nicht nur verschlimmert, sondern auch eine ortstypische Form von Korruption hervorgebracht hat, deren Hauptopfer erneut die EU-Bürger sind, die aber auch dem Staat Spanien erheblichen Schaden zugefügt hat;

19. unterstützt die Schlussfolgerungen der Síndica de Greuges de la Comunidad Valenciana (Bürgerbeauftragte der Region Valencia), einer Institution, die zu Recht ein hohes Ansehen als Verteidigerin der Grundrechte der Bürger genießt, wonach die Rechte der Eigentümer möglicherweise verletzt wurden, ob aufgrund einer Unterbewertung durch den Bauträger oder von ihm einseitig geforderter zu hoher Erschließungskosten, die diese Eigentümer tragen mussten;

20. hält eine Gewährleistung des Zugangs zur Information und der Beteiligung der Bürger am Erschließungsprozess von Anfang an für erforderlich, und dass ihnen klare, einfache und verständliche Umweltinformationen zugänglich gemacht werden;

21. ist der Auffassung, dass weder in den geltenden Erschließungsvorschriften noch von den zuständigen Behörden der Begriff „allgemeines Interesse“ klar definiert wurde, der für die Genehmigung von ökologisch nicht nachhaltigen Projekten verwendet und in einigen Fällen angeführt wird, um negative Umweltverträglichkeitsprüfungen und Berichte der jeweiligen Wasserwirtschaftsverbände zu umgehen;

22. anerkennt und unterstützt die Bemühungen der spanischen Behörden, die Umwelt in den Küstenbereichen, wo dies möglich ist, zu schützen und sie in einer Weise zu regenerieren, die biologische Vielfalt und die Regeneration einheimischer Arten von Flora und Fauna ermöglicht, und appelliert in diesem besonderen Zusammenhang an die Behörden, das Küstengesetz umgehend zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten, um die Ansprüche rechtmäßiger Eigenheimbesitzer und derjenigen zu schützen, die kleine Grundstücke in Küstenbereichen besitzen, die keine negativen Auswirkungen für die Umwelt in den Küstenbereichen haben; betont, dass ein derartiger Schutz nicht für diejenigen Erschließungsvorhaben gelten sollte, die als spekulative Unternehmen geplant sind und die Einhaltung der geltenden EU-Umweltrichtlinien nicht beachten; verpflichtet sich, zu diesem Thema eingegangene Petitionen vor dem Hintergrund der Antworten der zuständigen spanischen Behörden zu überprüfen;

23. äußert sich besorgt über die Stadtplanungssituation der Kommune Marbella in Andalusien, wo Zehntausende Eigenheime illegal errichtet wurden, die wahrscheinlich gegen EU-Rechtsvorschriften über Umweltschutz sowie öffentliche Beteiligung, die Wasserpolitik und die öffentliche Vergabe verstoßen und die voraussichtlich durch einen neuen Generalplan für die Stadt legalisiert werden, was zur Folge hat, dass Hauskäufer, Hausbesitzer und Bürger im Allgemeinen keine Rechtssicherheit haben und Sicherheitsklauseln fehlen;

24. würdigt und unterstützt rückhaltlos die Arbeit der regionalen Bürgerbeauftragten („síndics de greuges“) und ihrer Mitarbeiter sowie der gewissenhafteren Staatsanwälte („fiscales“), die einen erheblichen Beitrag geleistet haben, damit die ordnungsgemäßen Verfahren in dieser Angelegenheit durch die betroffenen Institutionen wieder angewandt werden;

25. würdigt ferner die Bemühungen der Petenten, ihrer Vereinigungen und der lokalen Interessenverbände, in denen Tausende spanischer und nichtspanischer Bürger aktiv sind, die das Parlament auf diese Probleme aufmerksam gemacht haben und sich für die Wahrung der Grundrechte ihrer Nachbarn und all derer, die von dieser komplexen Problematik betroffen sind, einsetzen;

26. erinnert daran, dass die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung[11] und die Richtlinie über die strategische Umweltprüfung[12] die Pflicht begründen, die Öffentlichkeit bereits während der Erarbeitung der Pläne zu konsultieren und nicht erst dann, wenn die Pläne bereits de facto von der kommunalen Behörde genehmigt wurden (wie es in vielen Fällen geschah, über die der Petitionsausschuss informiert wurde); erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass dieses Verfahren auch im Falle wesentlicher Änderungen vorhandener Pläne einzuhalten ist und dass die Pläne aktuell sowie statistisch genau und auf dem neusten Stand sein müssen;

27. erinnert ferner daran, dass die Kommission gemäß Artikel 91 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006[13] die Zahlung bei der Strukturfondsförderung unterbrechen und gemäß Artikel 92 die Zahlungen an einen betroffenen Mitgliedstaat bzw. eine betroffene Region aussetzen kann und dass sie befugt ist, finanzielle Berichtigungen im Hinblick auf Projekte vorzunehmen, wenn sie im Nachhinein feststellt, dass einschlägige EU-Rechtsvorschriften nicht eingehalten wurden;

28. erinnert überdies daran, dass das Parlament als Haushaltsbehörde beschließen kann, zweckgebundene Mittel für die Kohäsionspolitik so lange in die Reserve einzustellen, wie es dies für erforderlich hält, um einen Mitgliedstaat zur Beendigung ernster Verstöße gegen die Regeln und Grundsätze zu veranlassen, die einzuhalten er entweder gemäß dem Vertrag oder infolge der Anwendung von EU-Recht gehalten ist, bis das Problem gelöst ist;

29. wiederholt die in seinen vorherigen Entschließungen enthaltenen Schlussfolgerungen, indem es die Methode der Auswahl von Bauträgern sowie die oftmals exzessiven Befugnisse in Frage stellt, die manche Kommunalbehörden den Stadtplanern und Bauträgern auf Kosten der örtlichen Gemeinschaften sowie der Bürger, die dort ihre Häuser haben, verleihen;

30. fordert die kommunalen Behörden erneut nachdrücklich auf, ihre Bürger zu konsultieren und sie an Stadtentwicklungsprojekten zu beteiligen, um dort, wo es notwendig ist, eine faire, transparente und nachhaltige Stadtentwicklung im Interesse örtlicher Gemeinschaften und nicht im alleinigen Interesse der Bauträger, Immobilienmakler und anderer Interessengruppen zu fördern;

31. fordert die für Städtebau zuständigen Behörden auf, die Verfahren zur Konsultation bei städtebaulichen Erschließungsmaßnahmen immer dann gegen Empfangsbestätigung auf die Eigentümer auszudehnen, wenn Änderungen in der Einstufung ihres Eigentums erfolgen, und den Gemeinden vorzuschlagen, während der Genehmigungsverfahren für Raumordnungs- oder Umwidmungspläne direkte und persönliche Vorladungen vorzunehmen;

32. verurteilt aufs Schärfste die unlauteren Machenschaften gewisser Bauträger, die die legitimen Eigentumsrechte von EU-Bürgern arglistig untergraben, indem sie Grundbuch- und Katastereintragungen manipulieren, und fordert die kommunalen Behörden auf, sachdienliche rechtliche Schutzmaßnahmen dagegen einzuführen;

33. bekräftigt seine Auffassung, dass im Falle von für Eigentumsverluste zu leistenden Entschädigungszahlungen angemessene Beträge in Übereinstimmung mit dem Gesetz und mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorgesehen werden müssten;

34. erinnert daran, dass aufgrund der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken[14] alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind, geeignete Instrumente für Schadenersatz und Entschädigungen für Verbraucher bereitzustellen, die Opfer solcher Praktiken geworden sind, und zu gewährleisten, dass angemessene Sanktionen gegen solche Praktiken bestehen;

35. fordert die Kommission erneut auf, eine Aufklärungskampagne für EU-Bürger, die Immobilien in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen erwerben, zu starten;

36. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat, der Regierung und dem Parlament des Königreichs Spanien sowie den Regierungen und Parlamenten der autonomen Regionen, dem nationalen und den regionalen Bürgerbeauftragten Spaniens sowie den Petenten zu übermitteln.

  • [1]  Urteil vom 23. September 1998; siehe auch Entschließung des Parlaments vom 21. Juni 2007 zu den Ergebnissen der im Namen des Petitionsausschusses unternommenen Informationsreise nach Andalusien, Valencia und Madrid (ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 340).
  • [2]  Siehe die o.g. Entschließung vom 21. Juni 2007 und die Entschließung vom 13. Dezember 2005 zu dem angeblichen Missbrauch des valencianischen Gesetzes über Grundeigentum oder Ley Reguladora de la Actividad Urbanística (LRAU – Landerschließungsgesetz) und dessen Auswirkungen auf EU-Bürger (Petitionen 609/2003, 732/2003, 985/2002, 1112/2002, 107/2004 u. a.) (ABl. C 286 E vom 23.11.2006, S. 225).
  • [3]  Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114).
  • [4]  Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1).
  • [5]  Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30).
  • [6]  Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1).
  • [7]  Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7).
  • [8]  Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1).
  • [9]  Siehe aktuelle Berichte der spanischen Nationalbank sowie von Greenpeace und Transparency International.
  • [10]  Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15); Richtlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006 mit Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Begriffsbestimmung von politisch exponierten Personen und der Festlegung der technischen Kriterien für vereinfachte Sorgfaltspflichten sowie für die Befreiung in Fällen, in denen nur gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte getätigt werden (ABl. L 214 vom 4.8.2006, S. 29).
  • [11]  Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40).
  • [12]  Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30).
  • [13]  Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25).
  • [14]  Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22).

BEGRÜNDUNG

Der dem Europäischen Parlament nunmehr zur Prüfung vorliegende Entwurf einer Entschließung ist erforderlich, um für Tausende europäische Bürger die Achtung ihrer im Vertrag festgeschriebenen Rechte zu gewährleisten.

Dem Petitionsausschuss ist die Entscheidung für den Weg, den er eingeschlagen hat und der im Laufe dieser Wahlperiode auch drei Informationsreisen nach Spanien umfasste, nicht leicht gefallen. Das Parlament selbst hat zwei Entschließungen zu diesem Thema angenommen, in denen die Ergebnisse der Arbeit des Ausschusses gebilligt werden - die erste 2005 und die zweite im Juni 2007[1]. Der Standpunkt des Parlaments in der seinerzeit zur Abstimmung gestellten Form ist in die Erwägung N des vorliegenden Entschließungsentwurfs eingeflossen. Wenn die zuständigen Stellen auf nationaler bzw. kommunaler Ebene in irgendeiner Weise spürbar auf die Bedenken des Hohen Hauses reagiert hätten, wäre diese Entschließung vermutlich überflüssig gewesen. Weil sie dies nicht getan haben, ist die jetzige Lage entstanden.

Dennoch werden auch heute noch Tausende europäische Bürger Opfer einer massiven Bautätigkeit, die nach Ansicht des Petitionsausschusses in vielen Fällen zur Aushebelung ihrer legitimen Rechte als Immobilieneigentümer führen und zugleich die schutzbedürftigen Ökosysteme und die mediterrane Umwelt in vielen Abschnitten an der spanischen Küste und im Hinterland zerstören. Petenten haben ihren Fall bei verschiedenen Gelegenheiten auf den gut besuchten Sitzungen des Petitionsausschusses zur Prüfung vorgelegt, und die zuständigen Behörden - namentlich aus der autonomen Region Valencia und in geringerem Maße auch aus Andalusien - nutzten die Möglichkeit, ihr Vorgehen zu rechtfertigen. Mittlerweile hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet, das sich direkt auf Bauvorhaben in Valencia und die Anwendung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge bezieht, und sie untersucht weitere Fälle mutmaßlicher Nichtanwendung von EU-Rechtsvorschriften im Umwelt- und Wasserbereich. Eine Kernfrage lautet, ob, wenn durch den kumulativen Effekt dieser Vielzahl großer Bauvorhaben, für die kein positiver Wasserbescheid der zuständigen Behörde vorliegt, keine Möglichkeit des Zugangs zu Wasser für den menschlichen Verbrauch und die Landwirtschaft besteht, die Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie nicht gegenstandlos wird.

Viele europäische Bürger haben sich wegen all der Vorteile, die das Land und seine Bewohner zu bieten haben, für Spanien als Wohnsitzland entschieden und haben damit von den Rechten Gebrauch gemacht, die die Verträge allen Unionsbürgern gewähren. Allerdings betreffen die in diesem Bericht behandelten Probleme auch die Spanier selbst, von denen mindestens genauso viele Petitionen zu dieser Problematik eingegangen sind wie von Bürgern anderer Staatsangehörigkeit.

Die Behauptung bestimmter politischer Stellen und führender Politiker in den Parteien, diese Probleme würden nur Ausländer betreffen, die die spanischen Gesetze nicht verstehen, oder Betroffene bräuchten sich nur an das für sie zuständige nächstgelegene Gericht zu wenden, um ihren Fall klären zu lassen, ist daher inakzeptabel. Zahlreiche Petenten haben vergeblich versucht, diesen Weg zu beschreiten, anderen fehlt es an den dafür erforderlichen finanziellen Mitteln. Bei den meisten herrscht angesichts der widersprüchlichen Auskünfte, die ihnen von kommunalen Behörden und Rechtsanwälten erteilt werden, an die sie sich ratsuchend gewandt, die ihnen aber kaum weitergeholfen haben, Verwirrung (ganz zu schweigen von den vielen Fällen, in denen die kommunalen Behörden und die Rechtsanwälte sogar Teil des Problems waren). Die fehlende Rechtssicherheit und die Verwirrung, die ein ungenaues oder unnötig kompliziertes Baurecht und dessen Konsequenzen sowie noch verwirrendere Durchführungsbestimmungen stiften, löst bei einem Großteil der Petenten und vielen Rechtsanwälten Fassungslosigkeit aus. Ein weiterer Streitpunkt ist das kürzlich wieder eingeführte Küstengesetz aus dem Jahre 1988.

Der Petitionsausschuss räumt ein, dass Bebauungsfragen in die Zuständigkeit der autonomen Regionen und der Gemeinden in Spanien fallen; er erkennt an, dass die nationalen Behörden auch für Angelegenheiten wie den allgemeinen Rahmen für das Bodenrecht und Umweltaspekte wie die Wasserversorgung sowie den Schutz aufgelisteter Arten zuständig sind. Der Ausschuss hat keine irrige Auffassung vom Geltungsbereich oder der Anwendbarkeit des nationalen Rechts und erteilt den Petenten dazu auch keine falschen Auskünfte. Wir haben sogar den regionalen Bürgerbeauftragten, den Sindic de Greuges, mehrfach konsultiert.

Gleichwohl müssen die in diesen Bereichen geltenden Gesetze, und das ist die Aufgabe der spanischen Regierung, mit den allgemeinen Bestimmungen der EU-Verträge und mit den einschlägigen Rechtsakten der EU im Einklang stehen. Auf dieser Rechtsgrundlage ist der Petitionsausschuss im Zusammenhang mit gemäß Artikel 194 EG-Vertrag eingegangenen Petitionen vorgegangen[2].

Der Ausschuss wird tätig, weil die Unionsbürger gemäß den Verträgen Inhaber von Rechten sind, doch er beachtet das Subsidiaritätsprinzip.

Der Ausschuss wird tätig, weil sich europäische Bürger mit der Bitte um Beistand bei der Suche nach einer Lösung für die dramatische Situation, in der sie sich individuell oder kollektiv befanden, an den Petitionsausschuss gewandt haben und die direkt gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments bereit sind, die Rechte ihrer Wähler zu verteidigen.

Der Ausschuss ist tätig geworden, weil seines Erachtens alle Mitgliedstaaten eine politische, rechtliche und moralische Verpflichtung haben, im Sinne der wesentlichen Grundsätze zu handeln, die in den Verträgen, einschließlich der von den Präsidenten der drei wichtigsten Organe der EU unterzeichneten Charta der Grundrechte, verankert sind. Die Unionsbürger erwarten von ihren Politikern, dass sie sich an von ihnen unterzeichnete Rechtsakte halten und dass sie nicht versuchen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen.

Zweifellos haben die globale Finanzkrise und deren Auswirkungen die spanische Bauwirtschaft schwer getroffen, was für die Arbeitnehmer eine Tragödie ist, doch bereits vor dem Herbst 2008 steuerte die Branche auf einen Schock zu. Die ungezügelte Bautätigkeit und die übermäßige Bebauung - heute warten 1,5 Millionen neu gebaute Häuser und Wohnungen auf Käufer und unzählige neue Golfplätze auf Nutzer -, die durch irrationale und völlig überzogene Annahmen von Erschließungsfirmen und Bauträgern ausgelöst wurden, haben Spanien eine Rezession katastrophalen Ausmaßes beschert.

Die spanischen Behörden, vor allem diejenigen in den Regionen, leugnen dies weiterhin hartnäckig, obwohl die Zahl der Betroffenen inzwischen in die Tausende geht. Vielfach legen sie hinsichtlich der Eigentumsrechte der Bürger bestenfalls ein selbstgefälliges Verhalten an den Tag; schlimmstenfalls weisen sie jegliche Verantwortung kategorisch von sich.

Der Schaden in der Landschaft ist vielen verlässlichen Berichten[3] zufolge angerichtet, während die noch nicht realisierten Bebauungspläne wie Damoklesschwerter über zahlreichen Gemeinden im ländlichen Raum und an der Küste schweben. Darum werden die kommunalen Behörden in der Entschließung aufgefordert, alle laufenden Planungen zu stoppen, sie einer Überprüfung zu unterziehen und unter Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften in zu treffende Entscheidungen mit den Arbeiten erst dann zu beginnen, wenn die Nachhaltigkeit nachgewiesen ist und Schutzvorkehrungen für die Umwelt getroffen wurden. Legitime Eigentumsrechte müssen gewahrt bleiben.

Bereits im Bericht über die erste Informationsreise nach Spanien im Jahre 2004 werden die Vorgänge und ihre Konsequenzen ausführlich geschildert. Während der zweiten Reise gingen bestimmte Politiker und Bauträger, die im selben Versammlungsraum nebeneinander Platz genommen hatten, als wollten sie ihre symbiotische Verbundenheit demonstrieren, sogar so weit zu erklären, der Petitionsausschuss sei für die eingetretene Situation und für den Wegfall von Investitionen in der Region Valencia verantwortlich. Das sagten sie den Mitgliedern der Ausschussdelegation auch offen ins Gesicht. Während der dritten Informationsreise nach Valencia, die 2007 stattfand, war das Verhalten einiger Gesprächspartner an Arroganz nicht zu überbieten, Mitgliedern der Delegation wurde erklärt, die Petitionen seien ein Ausfluss der kollektiven Phantasien des Ausschusses. Im Januar hatte ich dann Gelegenheit, mit dem zuständigen valencianischen Minister ein offenes Gespräch über diese Angelegenheit zu führen; auf nationaler Ebene war dies hingegen nicht möglich.

Möglicherweise führten die spanischen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden nicht zufällig parallel zu den laufenden Untersuchungen des Ausschusses eigene Ermittlungen durch. Bekanntlich kam dabei eine schier endlose Liste mit Namen von Kommunalpolitikern und Beamten auf dem spanischen Festland und den Inseln heraus, die wegen Korruptionsverdachts im Zusammenhang mit den in jüngster Zeit massenhaft abgeschlossenen Baugeschäften verhaftet und angeklagt wurden. Es ist allgemein bekannt, dass beim Hausbau in Spanien im zurückliegenden Jahrzehnt mehr Zement und Beton verbraucht wurde als in Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich zusammengenommen.

Diese Tragödie hat allerdings einen von vielen Menschen mit einer kritischen Einstellung gegenüber den Untersuchungen des Ausschusses zu Recht vorgetragenen Punkt in den Hintergrund gerückt, dass nämlich selbstverständlich nicht alle kommunalen Behörden bestechlich sind, nicht alle in die Honigfalle des schnellen finanziellen Gewinns getappt sind. Viele handeln verantwortungsbewusst, den meisten Bürgermeistern liegen ausschließlich die Interessen ihrer Gemeinde am Herzen. Trotzdem bleibt die traurige Tatsache, dass auch sie zu Opfern der massiven Bautätigkeit geworden sind.

Viele Vertreter der Bauwirtschaft, mit denen die Berichterstatterin gesprochen hat, sind ebenfalls der Hatz der größten Akteure nach Wohlstand und politischer Macht zum Opfer gefallen. Es steht außer Frage, dass sich letztlich die eher kleinen Bauunternehmen, die ihr Handeln auf den Bestand des Unternehmens ausrichten und daneben auch die örtlichen Erfordernisse und bescheidenere, aber dennoch ökologisch sinnvolle Ziele im Blick behalten, als Motor des Aufschwungs der Branche erweisen werden, sobald wieder Ordnung herrscht und Regulierungsmechanismen geschaffen und respektiert werden.

Dem Petitionsausschuss liegen hunderte Einzelfalluntersuchungen vor, die den von den Petenten eingereichten Unterlagen beigefügt waren. Aus der Tabelle im Anhang zu diesem Bericht ist ersichtlich, dass sie ein relativ breites Spektrum konkreter Sachverhalte abdecken. Die meisten Petitionen wurden von Einzelpersonen im Namen der Einwohner einer bestimmten Gemeinde eingereicht; bei anderen ist eine breitere Unterstützerbasis vorhanden; etliche Petitionen wurden von besonders schutzbedürftigen älteren Menschen übermittelt, die befürchten, dass alle ihre Ersparnisse, die sie in ihren Alterswohnsitz investiert haben, in den Taschen skrupelloser und unverantwortlicher örtlicher Makler landen werden.

Der Petitionsausschuss hat sich bemüht, die Petitionen verschiedenen Kategorien zuzuordnen, damit die Stellen, die zur Herbeiführung von Lösungen rechtlicher oder politischer Art befugt sind, besser erkennen, wo sich die europäischen Bürger mit Problemen konfrontiert sehen. In der Entschließung werden bestimmte Lösungswege vorgeschlagen, die geprüft werden könnten, um sicherzustellen, dass die betreffenden Unionsbürger angemessen für die Verluste entschädigt werden, die sie aufgrund des Landraubs erlitten haben. Es werden Präventivmaßnahmen gefordert. Das Vorsorgeprinzip muss bei allen Programmen das ausschlaggebende Kriterium der Umweltverträglichkeitsprüfung sein.

Vor allem werden mehr Rechtssicherheit und eine größere Achtung der rechtmäßigen Grundstückseigentümer und ihrer Rechte gefordert. Das Vertrauen in die spanische Justiz muss wieder hergestellt werden, gerade in Anbetracht der Äußerungen führender Mitglieder der valencianischen Anwaltskammer, die eindeutig erklärt haben, dass es für von der massiven Bautätigkeit Betroffene keinen Rechtsbehelf gebe. Das liegt gleichermaßen im Interesse der Bürger wie der Kommunen.

Gefordert werden genauere Informationen und eine transparentere Darstellung aller Erschließungsvorhaben unter Nennung der Folgen für Grundstückseigentümer. Fallen Gebühren an, müssen sie begründbar und gerechtfertigt sein und nicht willkürlich erhoben werden, was derzeit allzu oft der Fall ist. Niemandem darf sein Grund und Boden oder seine Immobilie ohne ordnungsgemäßes Verfahren und eine angemessene und korrekte Entschädigung nach Maßgabe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entzogen werden, an die alle Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union gebunden sind.

Der Ausschuss fordert die zuständigen Behörden in Spanien auf, die entsprechenden Gesetze zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten, um die Achtung der im Vertrag festgeschriebenen Rechte von Immobilieneigentümern zu garantieren, und alle Bauvorhaben zu beenden, bei denen das EU-Recht nicht beachtet oder angewandt wird[4]. Es sollte ein Stopp für alle neuen Bebauungsvorhaben verhängt werden, die nicht den Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung entsprechen und bei denen die Achtung der Rechte an rechtmäßig erworbenem Eigentum nicht gewährleistet ist. Die Rolle der Bauträger und die Bedingungen der Zuschlagserteilung durch die kommunalen Behörden war Gegenstand zahlreicher Petitionen und ist jetzt Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Aus diesem Grund wird die Berichterstatterin auf weitere Kommentare verzichten und nur noch mitteilen, dass der Ausschuss das Vorgehen der Europäischen Kommission in dieser Sache uneingeschränkt unterstützt; dasselbe trifft auf viele Petenten zu.

Der Ausschuss sieht und unterstützt die Bemühungen der spanischen Behörden, die Umwelt in den Küstengebieten zu erhalten und wieder herzustellen, soweit das möglich ist. Er versteht jedoch nicht, warum das Küstengesetz von 1988 gerade jetzt wieder eingeführt wird, also nach fast dreißig Jahren Schwebezustand, in denen ein solches Ausmaß an Zerstörung angerichtet wurde. Warum herrschen bei der Anwendung des Gesetzes ein derartiges Durcheinander und eine solche Willkür, werden doch in traditioneller Bauweise errichtete Wohnhäuser abgerissen und neu erschlossene moderne Apartmentanlagen geduldet? Warum durften die Menschen in den vergangenen dreißig Jahren diese Immobilien unter Beachtung aller gesetzlichen Auflagen kaufen, wenn sie sich heute mit einem rückwirkenden Gesetz herumschlagen müssen, das ihnen die mit einem rechtmäßigen Eigentumserwerb verbundenen Rechte entzieht? Dass Spekulanten und Bauträger bestraft werden sollen, die die rechtlichen Möglichkeiten hatten, sich besser zu informieren, ist verständlich; kein Verständnis hat der Ausschuss jedoch dafür, dass Menschen, die ihre Immobilien gutgläubig unter Einhaltung aller Auflagen erworben haben, die Rechte an ihren Häusern verlieren sollen, wovon auch ihre Familien und Nachkommen betroffen sind.

Die Europäische Kommission kann das Vertragsverletzungsverfahren nutzen, um zu gewährleisten, dass ein Mitgliedstaat seinen in den Verträgen und Richtlinien der EU festgeschriebenen Verpflichtungen nachkommt. Das Europäische Parlament, das über keine derartige Waffe verfügt, kann in ausreichend begründeten Fällen seine Haushaltsbefugnisse nutzen, um vergleichbare Ergebnisse zu erzielen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei nur gesagt, dass in vielen Fällen der massiven Bebauung auch EU-Gelder für neue Infrastrukturen in das Gesamtprogramm geflossen sind, was dem Parlament und seinem Haushaltskontrollausschuss die Möglichkeit bietet, sich genauer mit diesen Fällen zu befassen, sollte es mit der Lösung der Probleme, mit denen sich die Petenten an das Europäische Parlament gewandt haben, nicht vorangehen. Als Berichterstatterin hoffe ich natürlich sehr, dass dies nicht erforderlich sein wird.

PetitionNumber

Title

Petitioner

Organisation

0001-97

*Fait des reclamations contre les agissements discriminatoires de la Municipalite de l'urbanisation de "Rosa Flor Park" en Alicante - Espagne

GAILDRAUD ARLETTE null

 

0964-01

Negative impact of urban development on the environment in Spain.

SALA JORRO ANA null

Associacio Cultural Ecologista de Calp

1112-02

Urbanisation laws and their abuse in Javea, Alicante, Spain.

RANGER ROGER null

Grupo Accion de Pinomar

0609-03

LRAU Abusive urbanisation projects in Valencia and impact on fundamental rights, environment, public procurement law, water.

SVOBODA CHARLES null

Asociacion Valenciana en Defensa de los Derechos Humanos, Me dioambientales y en contra de los Abusos Urbanisticos

1129-03

*sur les pratiques abusives des lois d'urbanisme (LRAU) de la communaute de Valence en Espagne

PERRET LUNDBERG ULLA BRITT null

Agrupacion de Interes Urbanistico "Los Almendros"

0107-04

*sur la loi regissant la construction et l'urbanisme dans la province autonome de Valence (Espagne)

SCHUCKALL KLAUS null

Grupo Aleman

0310-04

Property confiscation in Andalucia - Marbella, Spain.

CORSGREEN PATRICIA ANN null

 

0566-04

*sur le pretendu lotissement illegal d'une zone du quartier de Boria, a San Vicente de la Barquera, en Espagne

PENIL GONZALES EMETERIO null

 

0822-04

*projets de construction d'appartements sur des parcelles destinees a des villas de style local dans la region

OESS ATTILA null

Los residentes de La Lagunas

0926-04

*fonds europeens en Espagne dans le cadre de la loi sur le developpement urbain promulguee par le gouver. Valence LRAU

STODDART VALERIE null

 

0250-05

*Petition concernant le parc naturel de "Las Lagunas de la Mata y Torrevieja"

SANMARTIN GARCIA JOSE null

 

0470-05

*Abus urbanistique a Benicassim (Castellon - Comunidad Valenciana)

JUAN JOSE SALVADOR TENA null

Asociacion Ciudadanos de Benicàssim

0535-05

*Investigation of a large property development project in a village in Alicante

Oltra Ann

Informal Association of Affected Local People

0875-05

*Contre le projet d'urbanisation "EL MANISERO" à Betera (Valencia)

Sánchez Quilis Nieves

 

0877-05

*Respect de la législation en vigueur concernant un projet d'urbanisation presenté dans la région de Valence

Garcia i Sevilla Bernat

Plataforma Salvem Porxinos

0169-06

*Projet d'urbanisation illégale à l'intérieur du Parque Natural de Cabo de Gara-Nìjar, Almeria, Espagne

CALLEJON DE LA SAL Maria Eugenia

 

0254-06

*Un projet d'urbanisation dans la vallée d'Aguas Vivas

Gonzalez Perez Angel

 

0256-06

*Plainte contre la transation et utilisaiton future de terrains municipaux

Marín Segovia Antonio

"Cercle obert" de Benicalap iniciativas sociales y culturales de futuro

0258-06

*Plainte contre le plan general d'amenagement urbain de Galapagar

- -

Plataforma de Vecinos contra el Nuevo PGOU de Galapagar

0259-06

*La procedure d'infraction de la Commission europeenne au sujet de legislation sur l'urbanisation de la "Generalitat Valenciana"

Campos Guinot Victor

Generalitat Valenciana

0260-06

*Non respect des directives européennes en ce qui concerne l'industrie de la construction - Parcent

Cotterill Jacqueline Claire

 

0262-06

*Abus dans le secteur de l'urbanisme a Torreblanca

O'Carroll Brian

 

0300-06

*Construction d'un bloc de residences sur la plage de "Playa del Esparto"

Martinez Gonzalez Maria Jose

 

0368-06

*L'expropriation d'un terrain en Espagne

Cutillas Gimeno Salvador

 

0443-06

*Albanature Project, Albatera, Alicanate, Spain - Land Grab under LRAU Law

Marsh Michael

 

0611-06

*Dénonciation de projets urbanistiques dans la ville de Monserrat (Espagne)

Badia Molina Antonio

 

0651-06

*Expropriation de terrains privés et construction d'un centre commercial et d'un stade de football dans un quartier périférique de Valencia

MARIN SEGOVIA Antonio

Associacion de Veins i Cultural "Cercle Obert" de Benicalap

0656-06

*Demande d'investigation du "Plan territorial parcial de ordenacion caboblanco Buzanada" à Teneriffe

REVERON GONZALEZ José Antonio

Grupo Socialista (PSOE) - Ayuntamiento de Arona - Tenerife

0728-06

*Violation of Environmental Assessment European Law

Moya Garcia Nicolás Antonio

 

0732-06

*Their problems in Spain concerning granting of illegal building licences by the Zurgena Council

Tinmurth Steve

 

0734-06

*The appropriation of land by the regional government of Andalusia

Wheatley Antony

 

0773-06

*Manquement aux directives 79/409/CE et 85/337/CE concernant un projet urbanistique des municipalités de Torrelodones, Rascafria, Moralzarzal, Las Rozas de Madrid y Galapagar situées au nord et nordest de la Commune de Madrid

SIMANCAS SIMANCAS Rafael

Grupo Parlamentario Socialista

0906-06

*Protection de l'environnement dans la Commune de Valencia

Schmit Leonardo

 

0907-06

*Irrégularités concernant le projet d'urbanisation de la zone du "Coto de Catalá"

Edo Vázquez José Vicente

Agrupación de Interés Urbanístico "Paraje Tos Pelat"

0926-06

*La conversion d'un terrain en terrain a Batir

Arribas Ugarte Carlos

Ecologistas en Acción del País Valenciano

0964-06

*Contre "El Proyecto de Actuación Integrada (PAI) Nou Mil lenni " à Catarroja (Espagne)

Royo Alfonso Juan Carlos

Plataforma "Salvem Catarroja"

0993-06

*Abus urbanistiques et environnementaux de la part de certaines institutions locales sur le littoral de Benidorm

GONZALEZ GONZALEZ Enrique

 

0995-06

*Demande d'arrêt du projet de construction Pai Abadia dans la localité de Canet de Berenguer (Valencia) et possibilité de mettre sur pied un referendum sur ce projet considéré comme une abérration urbanistique

SALVA SOLER Francisco

Vecinos de Canet

0997-06

*Dénonciation d'un projet d'urbanisation touristique à l'intérieur d'un espace naturel protégé situé à El Gordo y Berrocalejo (Caceres, Estremadura)

VALIENTE Jesus

ADENEX

1017-06

*Projet urbanistique dans la région autonome d'Aragon et ses impactes néfastes sur l'environnement

BARRENA SALCES ADOLFO

Izquierda Unida de Aragon

0001-07

by W.S. (Spanish), on behalf of the Asociación Vecinos de Monchells, on infringement of the EC environmental legislation by a construction project launched in Las Atalayas (Peníscola, Castellón, Spain)

SPIESS Wolfgang

 

0002-07

by Ingrid Schramm-Knoch (German), on her problems associated with purchase of property in Spain

SCHRAMM KNOCH Ingrid

 

0013-07

by Mr D. Wheeler (British), on problems related to buying a property in Catral (Alicante, Spain)

WHEELER D.

 

0016-07

by Ms Sophia Vilchez Lopez (Spanish), on behalf of Asociacion de Vecinos Coproprietarios, on unreasonable urban development planning in Tibi (Alicante)

VILCHEZ LOPEZ Sofia

Asociacion de vecinos copropietarios

0017-07

by Mr Manuel Gómez Costa (Spanish), on behalf of Asociacion de vecinos 'San Miguel Arcangel', on the detrimental impact of the implementation of the urban development plan for San Miguel de Salinas

Gomez Costa Manuel

Asociación de Vecinos "San Miguel Arcángel"

0018-07

by Ms Isabel Fernandez Sanchez (Spanish), on behalf of Amigos de la Canadas, on the negative impact of a project concerning the regeneration of the northern beach in Peníscola (Castelón, Valencia) on Marjal o Prat, a Natura 2000 protected area

FERNANDEZ SANCHEZ Isabel

Amigos de las Canadas (Proyecto 2000)

0056-07

by Jesús Pons Vidal (Spanish), on behalf of Associació per a la protecció mediambiental de l’Atzúbia GELIBRE, on unreasonable urbanization in Adsubia (Alicante) and potential detrimental impact on the protected area Marjal Pego -Oliva

Pons Vidal Jesús

Associació per a la protecció mediambiental de l'Atzubia - GELIBRE

0059-07

by Olegario Álvarez Suarez (Spanish), on behalf of the ‘San Felix’ Residents’ Association, on alleged infringement of directives on the assessment of the effects of certain public and private projects on the environment resulting from the modification of an urban development master plan

Álvarez Suárez Olegario

Asociación de Vecinos "San Felix"

0070-07

by Asociacion de Vecinos de Hondón de las Nieves (Spanish), on excessive urbanisation and potential detrimental impact on the environment in Hondón de las Nieves (Alicante)

03688- -

Asociacion de vecinos de Hondon de la Nieves

0113-07

, by Mr Stephen Kimsey (British), on excessive charges asked for new infrastructure developments by the owner of Estepona Golf course (Malaga, Spain)

Kimsey Stephen

Benamara Golf Urbanisation

0120-07

, by D. M. (British), on violation of property rights and abusive development in Ronda (Andalucía)

Milnes David

 

0124-07

, by Stewart Muir and Joyce Robson (British), on excessive urbanisation in Monóvar (Alicante) and alleged infringements of EC legislation on public access to information and public procurement

Muir Stewart

 

0163-07

by Gertrud Vera Wöbse (German), on the new urban development law in Valencia (LUV)

WÖBSE Gertrud Vera

 

0164-07

by Enrique Clement (Spanish) and Hubert Vockensperger (German), on behalf of "Abusos Urbanisticos No”, on violation of EU legislation in connection with urban development programmes in Spain

CLIMENT Enrique

Valencianischer Verein für die Wahrung der Menschenrechte, Umweltschutz und gegen städtebaulichen Missbrauch - "Abusos Urbanis

0174-07

by Ms Sonia Ortiga (Spanish), on behalf of Los Verde Europa, on excessive urbanization causing damage to the bed of Rio Adra (Almeria) - a community protected area

ORTIGA Sonia

Los Verdes Europa

0212-07

by Unai Fuente Gómez (Spanish), on excessive urbanization and alleged breaches of the EIA Directive in connection with the approval of the urban development plan for Navalcarnero (Madrid)

FUENTE GOMEZ Unai

 

0216-07

by Mr. Federico Arrizabalaga Moreno (Spanish), on behalf of Residentes Montañeta S.Jose - Oropesa, on alleged abuses by local authorities in connection with the urban development plans in Montañeta S.Jose - Oropesa

ARRIZABALAGA MORENO Federico

As. Residentes Mont. S. Jose-Oropesa

0217-07

by Mr. Javier Sanchis Marco (Spanish), on lack of measures for the protection of the environment in Masalaves (Valencia) in connection with the activity of a local brick factory

SANCHIS MARCO Javier

 

0237-07

by Marcos Bollesteros Galera (Spanish), on alleged breaches of EC Birds Directive (79/409/EEC) and Habitats Directive (92/43/EEC) by local authorities in Andalucia

Ballesteros Galera Marcos

 

0254-07

by Ms Jean Dudley and Mr Tony Dudley (British), on problems related to the acquisition of property in Catral (Spain)

Dudley Tony

 

0255-07

by Mr Keith Partridge (British) on problems related to the acquisition of property in Catral (Spain)

Partridge Keith

 

0259-07

by Mr Keith Baker (British), on unreasonable charges due for house-owners in Estepena-Malaga Province (Spain) for new unwanted infrastructure-related costs

Baker Keith

 

0285-07

by Mr. José Morales Roselló (Spanish), on his personal experience with one of the well-known developers in Valencia (Spain)

Morales Roselló José

 

0293-07

by Mr. Diego de Ramón Hernández (Spanish), on behalf of Unión Democrática Región de Murcia, on the need to control excessive urbanization plans in Murcia

De Ramon Hernández Diego

Unión Democrática Región de Murcia

0308-07

by Mr Enrique Lluch Broseta (Spanish), on Valencian authorities' disregard of the recommendations of the Fourtou Report

LLUCH BROSETA Enrique

 

0309-07

by Mr José Enrique Sanz Salvador (Spanish), on behalf of Arca Ibérica, on concerns in respect to the provisions of the draft Land Law prepared by the Spanish government

SANZ SALVADOR José Enrique

Arca Iberica

0310-07

by Mr Miguel Costa Gomez (Spanish), on behalf of Asocoacion de Vecinos de San Miguel de Arcangel, on the allegedly illegal construction of a golf camp in the protected area of Sierra de Escalona y Dehesa de Campoamor (San Miguel de Salinas - Alicante, Spain)

Gomez Costa Manuel

Asociación de Vecinos "San Miguel Arcángel"

0388-07

by Mr Brent Gardner (British), on problems with his property in Catral (Alicante, Spain)

Gardner Brent

 

0389-07

by Mr P.J. Hall (British) on problems with his property in Catral (Alicante, Spain)

Hall GJW

 

0391-07

by Ms Elaine Comet (British) on a dispute with the Valencian Planning Authorities in connection with a possible seizure of a part of her property

Comet Elaine

 

0392-07

by Ms Brenda Marshall (Spanish) on excessive charges to cover infrastructure costs related to growing urbanisation in Cadiz (Spain)

Marshall Brenda

Urbanisation Invespania, San Roque

0397-07

by Ms Cristina Gil Collada (Spanish), on alleged abuses against the interests of the residents of Puig-i-lis (Lliria, Valencia) in connection with the urbanisation plans of the local authorities

Gil Collado Cristina

 

0451-07

by Mr. Allan Gulliver (British), on behalf of Valle Romano, on unjust charges for new infrastructure in Estepona (Spain)

Gulliver Alan

Valle Romano

0460-07

by Mr Pedro Torres Tortosa (Spanish), on alleged abuses of the legislation on expropriation on grounds of public interest

Torres Tortosa Pedro

 

0475-07

by Ronald Brichall (British), on excessive infrastructure charges

Birchall Ronald

 

0476-07

by Michael Izatt (British), on excessive charges for new infrastructure

Izatt Michael

 

0478-07

by David Clarke (British), on excessive costs for new infrastructure

Clarke David

 

0513-07

Petition 0513/2007 by Mr. José-Domingo López Manchón (Spanish), on behalf of Grup Ecologista Maigmó (GREMA), on the incorporation of a public property road in the urbanization project "Valle de Sabinar" (Alicante, Spain)

LOPES MANCHON José Domingo

Grup Ecologista Maigmo (GREMA) - Ecologistes en Accio

0515-07

Petition 0515/2007 by Ms. Odorinda Tena Llorens (Spanish), bearing 4 signatures, on problems related to the approval of the Marina d'Or-Golf project (Castellon, Spain)

TENA LLORENS Odorinda

 

0516-07

Petition 0516/2007 by Ms. Liliane Rocher (Spanish), on behalf of Asociación de Vecinos Partida Pitchell, on detrimental environmental effects of the Revised Urban Development Plan of Peniscola (Castellón) on the Serra d'Irta protected area

ROCHER Liliane

Asociacion de Vecinos Partida Pitchell (Sector 14)

0538-07

*Protest against infrastructure costs to provide new housing development

Wilson Gillian

 

0541-07

*Projet d'urbanisme à Parcent, Espagne

Ripoll Vidal Fernando

Arenal Parcent S.L.

0542-07

*Construction d'un stade de footbal`l

Sanmartin y Gonzalez Agustin

 

0543-07

*Projets d'urbanisme dans le region de Valence

Amoros Samper Francisco

Asociación Nueva Cultura del Territorio

0544-07

*Projets d'urbanisme a Oropesa del Mar et Cabanes

Votron Brigitte

Asociación de Vecinos Defensores del Poblado El Borseral

0545-07

*Projet d'urbanisme a Villalonga

Pavia Ferrando Josefa

 

0546-07

*Projet de construction de logements dans la zone "Mestrets Borriolenc"

Bentran Serulla Vicent

Asociación de Vecinos y Afectados Mestrets-Borriolenc"

0547-07

*Le developpement des quartiers de la ville Madrid

Cuellar Martin Eloy Gregorio

Foro por Orcasitas

0557-07

*Streit mit den Behörden über ein Grundstück in Valencia

Eichenberger Ulrich

 

0558-07

*Urban development in Tormos

Bob Johnson

 

0559-07

*Construction de logement dans une zone de protection ecologique a Javea

Ruiz Cruanes Salvador

 

0573-07

*Dysfonctionnements dans les travaux d'aménagement de la Communauté valencienne

FERNANDEZ LLAMAS Honorio

AECU-Asociacion Europa de Consumidores y Usuarios en general y especialmente de Urbanismo

0575-07

*Plusieurs projets d'urbanisme dans la région d'Almeria et Murcia

DEL VAL Jaime

Asociacion Salvemos Mojacar y el Levante Almeriense

0580-07

*Malversations immobilières en Espagne dont est victime une famille française

BARDY Jean-Paul

 

0600-07

*Unregelmässigkeiten von Seiten des Baupromoters beim Kauf eines Hauses mit Grundstück in San Miguel de Salinas

VON DER BRUGGEN Annelie

 

0608-07

*Tender launched by the Orba (Spain) townhall causing the owners to pay a total infrastructure contribution of about 70.000 Euros

SANDERSON Eric

 

0609-07

*Latest urbanization project in Fleix (Vall de Laguart, Alicante) causing the owner of a property to loose 284 m2 of land and a compensation charge of 48.000 Euro

SPARKS David & Rosita

 

0610-07

*Building projects in Benissa's neighbourhood Pedramala 2 ignoring fundamental environmental laws and concerns of those living nearby

ROPOHL Eckhard

Pedramala 2, S.L.

0611-07

*Property owners affected by fraudulent dealings, involving the Lliber council (Spain), a promoter and a property developer

ARTHURS D.R.

La Cuta Owners' Association

0612-07

*Total ignorance of building regulations in the area Colonia Escandinavia situated in Alfaz

LOMM Bengt

 

0615-07

*Permis de construction irréguliers octroyés par les autorités municipales de la ville de El Campello (Espagne)

De Jeronimo Gonzalez Jaime

 

0616-07

*Protection du parc naturel "de la Albufera de Valencia"

BLANCO PEREZ Manuel

Defensores del parque natural de la Albufera de Valencia

0617-07

*Irrégularités constatées dans le plan de construction du projet "Dels Tarongers Golf Resort"

SANFELIU BUENO José Miguel

Asociacion afectados del PAI "Dels Tarongers Golf Resort" Albalat dels Tarongers

0619-07

*Projet d'urbanisme à Castellon de la Plana, Valencia (Espagne)

ROGER DOLS José

Asociacion de vecinos Sant Joan del Riu Sec

0620-07

*Projet de construction "Benicassim Golf" à Benicassim, Espagne

JUAN JOSE SALVADOR TENA null

Asociacion Ciudadanos de Benicàssim

0621-07

*Application dans la région valencienne de la loi espagnole "Plan general de ordenacion urbana"

LLORET VALENZUELA Gaspar

Grupo Municipal Socialista en el Ayuntamiento de Villa joyosa

0622-07

*Modalités d'application par les autorités municipales de Tormos (Espagne) de la législation espagnole "Plan general de ordenacion urbana"

FERRANDIZ GONZALEZ Antonio

 

0625-07

*Les nouveaux projets d'urbanisme à Cullera, Espagne

MORALES Manuel

Agrupaciones Afectados por los PAIs de Cullera (Marenyet y Brosquill)

0627-07

*Projet d'urbanisme dans la municipalité de Alboraya (Valencia)

SANZ GARCIA Julio

 

0628-07

*Demande d'investigation sur les irrégularités urbanistiques commises dans la Communauté valencienne

BALLESTER José Carlos

Asociacion de vecinos C/ Eugenia Vines

0629-07

*Plainte des habitants de la zone d'urbanisme Los Lagos (Valencia)

MORENO GORRIZ José Enrique

 

0684-07

Petition 0684/2007 by David Wilkins (British), on problems with his property in Alicante (Spain)

Wilkins David

 

0695-07

by J.M (British), on excessive urbanisation and deforestation in Costa del Sol (Malaga)

McCann Juliet

 

0750-07

by Francisco Pellicer Alcayna (Spanish), on behalf of La Coordinadora Ciudadana para la defensa de los Bosques Metropolitanos de la Ribera del río Turia, and Vincente Perez Gil (Spanish), on behalf of Asociacion de Veins Amics d'Entrepins, on the detrimental environmental impact of an urban development project to be implemented in Eliana (Valencia)

PELLICER ALCAYNA Francisco

Coordinadora Ciudadana para la defensa de los Bosques Metropolitanos de la Ribera del Rio Turia

0752-07

by Amparo Palazón Martínez (Spanish), on behalf of Plataforma Cívica Monovera ‘Por Monóvar No a este PGOU’, on alleged infringements of EC legislation in connection with the approval of the General Urbanisation Plan (PGOU) for Monóvar (Alicante)

PALAZÓN MARTÍNEZ Amparo

Plataforma Cívica Monovera "Por Monóvar no a Este Pgou"

0799-07

by José Antonio Moreno de Frutos (Spanish) on assessment of the potential increase of urbanization pressure in connection with a project to build a water desalination plant in Cabanes (Castellón)

Moreno de Frutos José Antonio

 

0805-07

by Robert Alan Barlow and Margaretha Elizabeth Martinette Easton (British), on behalf of Lamayuru S.L., on alleged violations of EC legislation on protected areas in connection with the provisional approval of an urban development plan in Bédar (Almeria)

Barlow Robert Alan

Lamayuru SL

0821-07

by Honorio Fernandez Llamas (Spanish), on behalf of Asociacion Europea de Consumidores, Usuarios y Urbanismo (AECU), on illegal urbanisation projects in San Miguel de Salinas (Alicante) and improper implementation of the legislation in force

FERNANDEZ LLAMAS Honorio

AECU-Asociacion Europa de Consumidores y Usuarios en general y especialmente de Urbanismo

0824-07

by Ms Margarita Gonzáles Gómez (Spanish), on alleged breaches of EC legislation in connection with the urban projects in Moralzarzal, Torrelodones, Rascafria, Las Rozas and Galapagar (Madrid)

GONZALEZ GOMEZ Margarita

 

0878-07

by Mr. Pedro Garcia Moreno (Spanish), on behalf of Asociación de Naturalistas del Sureste (ANSE), on alleged breaches of EC environmental legislation by regional and local authorities in the Autonomous Community of Murcia (Spain)

GARCIA MORENO Pedro

ANSE

0898-07

by Mr. Jose Rodriguez Hernandez and Ms. María Belmonte Núnez (Spanish) on expropriation and illegal demolition of their house as result of the approval of an urban development plan in Calpe (Alicante)

Rodriguez Hernández José

 

1051-07

by Mr. David Chervin (French), on urban abuses resulting in the expropriation of his land in Polop de la Marina (Alicante, Spain)

CHERVIN David

 

1058-07

by Ms. Francisca Talens Sapina (Spanish), on breaches of her property rights and of EC public procurement legislation in connection with the implementation of the urban development plan of Cullera (Valencia) adopted on the basis of the LRAU (Ley Reguladora de Actividades Urbanisticas)

TALENS SAPINA Francisca

 

1183-07

by Ms Mary Wall (Irish), on breach of her property rights in Spain

Wall Mary

 

1230-07

by C.G.C. (French), on possible breaches of her property rights in connection with the application of article 193 of the Valencian Urban Law (Ley Urbanística Valenciana)

Gil Collado Cristina

 

1386-07

by Mr Román Alonso Santos (Spanish), on behalf of Izquierda Unida de Vigo, on the environmental impact of the Vigo General Urban Development Plan (PGOU)

Santos Roman Alfonso

Esquerda Unida - Izquierda Unida

0008-08

by Ms. Jennifer Harvey (British), on problems with her property in Spain

Harvey Jennifer

 

0085-08

by Mrs. Esther Morales Valero (French), on alleged urban abuse resulting from the implementation of the General Urban Development Plan (PGOU) 2005 of Santa Pola

Morales Valero Esther

 

0113-08

by José Mouriz Cruz (Spanish), on behalf of the Asociación de Vecinos 'San Vicenzo', bearing one other signature, on a protest against the adoption of the general development plan for the municipality of Rábade in Galicia

Mouriz Cruz José

Asociación de vecinos "San Vicenzo"

0174-08

by Mr. Jose Ortega (Spanish), on the alleged abusive application of the Spanish law of the coasts in relation to property rights

Ortega Ortega José

 

0179-08

by Mr. Alberto Mayor Barajona (Spanish), on behalf of Ecologistas en Acción (Guadalajara), on alleged breaches of EC environmental legislation in connection with the approval of an urban development project concerning Vega del Henares area (Castilla-La Mancha)

Mayor Barahona Alberto

Ecologistas en acción

0242-08

by Geert Jongsma (Dutch), on infringement of his property rights in Spain

Jongsma Geert

 

0278-08

by N.N.S. (Spanish), concerning alleged irregularities regarding development plans for La Marina (Elche - Alicante)

Navarro Soler Noelia

 

0482-08

by Maria-Pilar Malon Azpilicueta (Spanish), on behalf of the Asociacion Abusos Urbanisticos in Navarra, concerning the harmful impact of an urban development project on Estella-Lizarra (Navarra)

Malón Azpilicueta María-Pilar

Asociación "Abusos Urbanísticos en Navarra: No"

0496-08

by Maria Teresa Salvador Alarcón (Spanish), on opposition to the urban renewal project for El Cabanal district (Valencia)

Salvador Alarcón María Teresa

 

0521-08

by Peter Jozef Mathilda Van Kerckhoven and Marie Françoise Georgette Schorreels (Belgian), on alleged irregularities in connection with the adoption of the integrated action program for the urbanisation of 'La Serreta' sector in Nucía (Valencia)

Van Kerckhoven Peter Jozef Mathilda

 

0631-08

by Konrad Ringler (German), on mass expropriations in Catalonia, Spain

Ringler Konrad

 

0645-08

by Ms. E. W.(British), on problems with the house she purchased in Murcia (Spain)

Wheatley Elizabeth

 

0716-08

by Luis Cerillo Escudero (Spanish) on behalf of Ecologistas en Accion de Valencia, on alleged breaches of EC Directive 85/337 on environmental impact assessment in connection with a Formula One-track project in Valencia.

Cerrillo Escudero Luis

Ecologistas en acción de Valencia

0774-08

by María Jesus Peréx Agorreta (Spanish), on behalf of the 'Departamento de Historia Antigua-UNED' (Department of Ancient History at the UNED), on protection of the natural and cultural environment in Soria and Numancia in Castilla y León in northern Spain

Peréx Agorreta Maria Jesús

Departamento de Historia Antigua - UNED - Madrid

0867-08

by Ms. Karin Koberling (German), on alleged abusive application of the law of the coast by the Spanish authorities

Koberling Karin

Asociación de Vecinos de Puerto de la Cruz

0983-08

by Clara Gonzalez Jiménez (Spanish), on the alleged detrimental environmental impact of an urban development project in Candeleda (Castilla y Leon)

González Jiménez Clara

 

1038-08

*Illegal activities in the Santa Maria Green Hills Development in Elivira, Marbella, Spain

Pabla Jasbir

 

1057-08

*Illegal builds in Spain

Burns Michael

 

1146-08

*La contribution financiere au projet urbanistique d'une construction des centaines de bungalows demandee aux habitants d'un immeuble, situe a une proximite directe, par l'administration locale

Fernandez Arias Leal Carmen

 

1265-08

*Illegal permission/licence of house building

Dorrell David

 

1485-08

*The Spanish Rules of Coast concerning a property in the Marina of Empuriabrava

Hazelhurst Alan

 

1552-08

*Urbanization in Spain and illegal building

Perez Garreta Maria Dolores

EUC Zona Ranchos-Pueblo Azahar

  • [1]  Bericht über die erste Informationsreise nach Spanien, Juli 2004, PE 346.773.
    Bericht von Janelly Fourtou an das Europäische Parlament, einschließlich Einzelheiten über die zweite Informationsreise, Juni 2005, A6-0382/2005.
    Bericht über die dritte Informationsreise nach Spanien, April 2007, PE 386.549.
    Vom Europäischen Parlament angenommene Entschließung, 21. Juni 2008, B6-0251/2007.
  • [2]  Siehe insbesondere: La Gestión Urbanística en el Derecho de la Unión Europea, del Estado Espanol y de la Communidad Valenciana, von Prof. José Antonio Tardio Pato, Thomson - Editorial Aranzadi, 2007.
  • [3]  Greenpeace Spanien : Destrucción a Toda Costa.
    Ministerio de Medio Ambiente & Observatorio de la Sostenibilidad en Espana: Cambios de ocupación del suelo en Espana; Implicaciones para la sostenibilidad, 2006.
  • [4]  In der Entschließung wird zwar auf Artikel 33 der spanischen Verfassung Bezug genommen, doch sind hinsichtlich der Anwendung der Bestimmungen des Artikels auf die massiven Bebauungsprogramme vom Verfassungsgericht keine klaren Festlegungen getroffen worden.

STELLUNGNAHME DES RECHTSAUSSCHUSSES ZUR RECHTSGRUNDLAGE

Herrn

Marcin LIBICKI

Vorsitzender

Petitionsausschuss

ASP 04F158

BRÜSSEL

Betrifft:     Stellungnahme in Form eines Schreibens zu dem Entwurf eines Berichts über die Auswirkungen der ungezügelten Bautätigkeit in Spanien auf die individuellen Rechte von europäischen Bürgern, auf die Umwelt und auf die Anwendung des EU-Rechts (auf der Grundlage eingegangener Petitionen) (2008/2248(INI))

Sehr geehrter Herr Libicki,

zu dem oben genannten Berichtsentwurf hat der Rechtsausschuss die folgenden Bemerkungen zu einigen rein rechtlichen Aspekten zu machen.

Der von der Berichterstatterin des Petitionsausschusses ausgearbeitete Berichtsentwurf enthält einige Falschauffassungen bezüglich des Anwendungsbereichs und der Anwendbarkeit von nationalem Recht, die die Leser dazu verleiten könnten, das zu überschätzen, was die Europäische Union in Fällen tun kann, in denen ein Mitgliedstaat oder nationale Behörden angeblich bei ihrem Handeln gegen Grundrechte verstoßen haben, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind.

Damit die Gemeinschaftsorgane (die Kommission, der Gerichtshof) in solchen Fällen Schritte gegen einen Mitgliedstaat unternehmen können, muss die Verletzung eines Grundrechts auf die Ausübung einer gemeinschaftlichen Befugnis zurückzuführen sein. Die Tatsache, dass einige der Personen, denen infolge einer angeblichen Verletzung eines Grundrechts, das in der EMRK und der Charta verankert ist, Schaden entstanden sein soll, von ihren gemeinschaftlichen Rechten auf Freizügigkeit oder Niederlassungsfreiheit Gebrauch gemacht hatten, ist allein nicht ausreichend, um sie zu einer Angelegenheit zu machen, die der gemeinschaftlichen Gerichtsbarkeit unterliegt.

Was den angeblichen Verstoß gegen das Eigentumsrecht anbelangt (Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls zur EMRK), so fehlt im Berichtsentwurf jeglicher Hinweis auf einen Bezug zu Gemeinschaftsrecht.

Ferner zeugt die Aussage in Bezugsvermerk I des Berichtsentwurfs, wonach ein Fall, in dem es um die Zuständigkeit der Gemeinschaft für geistige Eigentumsrechte gemäß Artikel 295 des Vertrags[1] (Rechtssache C-119/75, Terrapin v.Terranova, Slg. 1976, S.1039) geht, zeige, dass die diesbezügliche Befugnis der Mitgliedstaaten stets unter Wahrung der Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts wie z. B. des Grundsatzes des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs ausgeübt werden muss, von einer grundlegenden Fehlinterpretation der Rechtsprechung zu Artikel 295. Diese Rechtsprechung bezieht sich auf Fälle, in denen die Gemeinschaft in Ausübung ihrer Befugnisse (im Bereich freier Warenverkehr etc.) angeblich in gewisser Weise die Ausübung von Eigentumsrechten gemäß Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls zur EMRK beeinflusst, eingeschränkt oder kontrolliert hat. Der Gerichtshof hat nämlich stets erklärt, dass das Eigentumsrecht zwar zu „den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, es aber nicht schrankenlos gewährleistet ist, da es im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen werden muss. Folglich kann die Ausübung des Eigentumsrechts Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet“ (Rechtssache C-491/01 British American Tobacco (Investments) and Imperial Tobacco [2002] EuGH, Slg. I-11453).

Der Gerichtshof hat diesen Standpunkt hinreichend klargestellt, z.B. in dem Beschluss vom 6. Oktober 2005 in der Rechtssache C-328/04, Vajnai, Slg. 2005, I-8577, und in dem früheren Urteil betreffend die Enteignung von Grundeigentum in der Rechtssache C-309/96, Annibaldi v. Sindaco del Comune di Guidonia and Presidente Regione Lazio, Slg. 1997, EuGH I-7493, Randnr. 22-25: wenn eine einzelstaatliche Regelung nicht in den Bereich des Gemeinschaftsrechts fällt, und wenn der Gegenstand des Verfahrens keinen Bezug zu einer der von den Bestimmungen der Verträge in Betracht gezogenen Situationen aufweist, gibt es keine Zuständigkeit der Gemeinschaft, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Grundrechten beurteilen zu können, deren Wahrung der Gerichtshof sichert.

Der Erwerb von Immobilien in Spanien erfolgt jedenfalls im Einklang mit nationalen Gesetzen, und jede Übertretung dieser Gesetze muss vor den zuständigen spanischen Justizbehörden geregelt werden (vgl. Rechtssache C-182/83, Fearon v. Irish Land Commission, Slg. 1984, 3677). Erst als letzte Möglichkeit, wenn alle nationalen Rechtsbehelfe ausgeschöpft wurden, kann ein Fall dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgetragen werden.

Langer Rede kurzer Sinn: Mit einer Zwangsenteignung von Grundeigentum handeln die spanischen Behörden gemäß der spanischen Verfassung und nach Gesetzen, die infolge der diesbezüglichen Bestimmungen der Verfassung erlassen wurden. Die Tatsache, dass es sich bei einigen der von diesen Maßnahmen Betroffenen um Unionsbürger handelte, die eine der vom Vertrag garantierten Freiheiten ausgeübt hatten, ist dabei unerheblich. Der angemessene Rechtsbehelf sind die spanischen Gerichte und nach Ausschöpfung aller nationalen Rechtsbehelfe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Schließlich geht der Berichtsentwurf auf ein Verfahren der Kommission gegen Spanien wegen angeblichen Verstoßes gegen die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe ein. Es ist jedoch zweifelhaft, ob ein hinreichender kausaler Zusammenhang besteht zwischen der angeblich nicht ordnungsgemäßen Umsetzung dieser Richtlinie und dem angeblichen Schaden der Petenten.

Dementsprechend empfiehlt der Rechtsausschuss nach Prüfung der Angelegenheit in seiner Sitzung vom 12. Februar 2009 und Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen ohne Enthaltungen[2], dass Ihr Ausschuss als federführender Ausschuss den genannten Vorschlag unter Berücksichtigung seiner Vorschläge prüft.

Hochachtungsvoll,

Giuseppe GARGANI

  • [1]  Dieser Vertrag lässt die Eigentumsordnung in den verschiedenen Mitgliedstaaten unberührt.
  • [2]  Anwesend waren: Alin Lucian Antochi (amtierender Vorsitzender), Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (stellvertretende Vorsitzende), Francesco Enrico Speroni (stellvertretender Vorsitzender), Monica Frassoni (Berichterstatterin), Sharon Bowles, Brian Crowley, Jean-Paul Gauzès, Klaus-Heiner Lehne, Alain Lipietz, Manuel Medina Ortega, Georgios Papastamkos, Aloyzas Sakalas, Jaroslav Zvěřina.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

11

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Sir Robert Atkins, Margrete Auken, Alessandro Battilocchio, Victor Boştinaru, Simon Busuttil, Michael Cashman, Alexandra Dobolyi, Glyn Ford, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Cristina Gutiérrez-Cortines, David Hammerstein, Carlos José Iturgaiz Angulo, Marcin Libicki, David Martin, Miguel Angel Martínez Martínez, Manolis Mavrommatis, Mairead McGuinness, Willy Meyer Pleite, Gay Mitchell, José Javier Pomés Ruiz, Nicolae Vlad Popa, Andreas Schwab, Richard Seeber, Kathy Sinnott, Rainer Wieland

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexander Alvaro, Thijs Berman, Roger Helmer, Mieczysław Edmund Janowski, Henrik Lax, Juan Andrés Naranjo Escobar, María Sornosa Martínez

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Vicente Miguel Garcés Ramón, Jules Maaten, Teresa Riera Madurell, Frédérique Ries