BERICHT zu der Zerstörung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in der EU und insbesondere in Südeuropa als Herausforderung: Reaktionen mit Hilfe von Instrumenten der EU-Agrarpolitik

23.2.2009 - (2008/2219(INI))

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Vincenzo Aita
Verfasserin der Stellungnahme: Inés Ayala Sender, Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 47 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2008/2219(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0086/2009
Eingereichte Texte :
A6-0086/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Zerstörung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Europäischen Union und insbesondere in Südeuropa als Herausforderung: Reaktionen mit Hilfe von Instrumenten der EU-Agrarpolitik

(2008/2219(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf das Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung und zur biologischen Vielfalt,

–   unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 14. November 2007 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 zum Thema „Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union“[2],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0086/2009),

A. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft ein Wirtschaftszweig ist, der sehr stark von Naturereignissen abhängig ist und zugleich ein breites Feld an Interventionsmöglichkeiten bietet,

B.  in der Erwägung, dass die Landwirtschaft das beste Mittel ist, um die Bodenzerstörung zu verhindern, und daher eine geeignete Strategie zur Förderung der Erhaltung dieser Tätigkeit notwendig ist,

C. in der Erwägung, dass die europäische Landbevölkerung eine wichtige Rolle bei der Eindämmung der Versteppung spielt und dass die europäischen Erzeuger wesentlich zur Erhaltung der Pflanzendecke in Regionen, die von anhaltenden Dürren heimgesucht werden, beitragen, sowie in der Erwägung, dass insbesondere Dauerkulturen, Wiesen und Wälder sich äußerst vorteilhaft auf den Wasserrückhalt auswirken,

D. in der Erwägung, dass besonders in Südeuropa, aber auch in anderen Regionen der EU-Mitgliedstaaten, die landwirtschaftlich genutzten Böden wachsender Umweltzerstörung ausgesetzt sind, die auf schädliche Wechselbeziehungen zwischen menschlichen Tätigkeiten und Witterungsbedingungen zurückzuführen ist,

E.  in der Erwägung, dass auch die zu intensive Kultivierung von Flächen zur Erosion der Böden beitragen kann, die dann keinen Ertrag mehr bringen,

F.  in der Erwägung, dass die Versteppung gegenwärtig als eine der schwersten Bedrohungen zu betrachten ist, die zur Bodenzerstörung in den Mittelmeerländern führen,

G. in der Erwägung, dass der Boden die Grundlage für die Produktion von menschlicher Nahrung, Futtermitteln, Textilien und Brennstoffen ist und eine wichtige Rolle bei der Abscheidung von CO2 spielt, dass der Boden heute jedoch mehr denn je irreversiblen Schäden durch Wind- und Laminarerosion, Verschmutzung, Versalzung, Versiegelung, den Verlust organischer Stoffe und den Rückgang der biologischen Vielfalt in den Böden ausgesetzt ist;

H. in der Erwägung, dass zu den bereits erfassten negativen Auswirkungen hydrogeologische Störungen, das Eindringen von Meereswasser in das Grundwasser in Küstengebieten, die Versalzung der Böden, der Schwund landwirtschaftlich genutzter Flächen, der Rückgang der biologischen Vielfalt und die größere Anfälligkeit gegenüber Bränden, Pflanzenkrankheiten und Tierseuchen zählen,

I.   in der Erwägung, dass diese Änderungen bei den Wechselbeziehungen zwischen der natürlich-anthropogenen Umwelt und der für produktive Zwecke genutzten Umwelt erhebliche Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierzucht, die Ausrichtung auf den Anbau bestimmter Kulturpflanzen auf den Böden und das Angebot an Lebensmitteln haben, was mit deutlichen Folgen für die Lebensmittelsicherheit und – wegen der Aufgabe von Betrieben – für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Gefüge der betroffenen Gebiete einhergeht und auch hydrogeologische Auswirkungen mit sich bringt,

J.   in der Erwägung, dass die Bewässerung auch zur Erhaltung der Bodenfeuchtigkeit und zum Auffüllen der Grundwasserleiter dient und dass diese Faktoren bei der Planung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) berücksichtigt werden sollten,

K. in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre den Preisanstieg für landwirtschaftliche Rohstoffe noch verschärfen, dass aber gleichzeitig eine kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gewährleistet sein muss,

L.  in der Erwägung, dass bei land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten Möglichkeiten der Verbesserung der CO2-Gesamtbilanz bestehen, wodurch ein Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen geleistet werden könnte,

M. unter Hinweis auf das 1994 verabschiedete Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Eindämmung der Desertifikation in den von Trockenheit und/oder Desertifikation stark betroffenen Ländern, vor allem in Afrika, dessen Ziel die Bekämpfung der Verschlechterung der Bodenqualität von Anbauflächen und der Trockenheit ist, sowie auf die Unterstützung dieses Übereinkommens durch das Europäische Parlament,

N. in der Erwägung, dass die Wasser-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) als grundlegendes Instrument den Regelungsrahmen für den Schutz der Böden darstellt, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Regionen, die nachhaltige Nutzung von Wasser und den Schutz der verfügbaren Wasserressourcen fördert und gleichzeitig zur Milderung der Auswirkungen von Hochwasser und Dürre beiträgt,

O. in der Erwägung, dass ein integrierter und multidisziplinärer Ansatz verfolgt werden muss, damit nicht erst im Ernstfall nach Lösungen gesucht wird, was weitere negative Auswirkungen und schädliche Kettenreaktionen auslösen könnte,

P.  in der Erwägung, dass die Situation eingehend beobachtet werden sollte, damit bestehende Phänomene und das Entstehen neuer Risikosituationen erfasst werden können, indem Satellitenbeobachtungssysteme und geobiochemische (kartografische) Methoden hierfür gezielt zum Einsatz kommen,

Q. in der Erwägung, dass extreme Witterungsbedingungen immer häufiger auftreten und sich dabei Dürreperioden und starke Niederschläge abwechseln, wodurch die Litosphäre zusehends beeinträchtigt wird, insbesondere in Gebieten in Nord- und Südeuropa, in denen die Böden aufgrund ihrer Struktur stärker gefährdet sind,

R.  in der Erwägung, dass weltweit ein Anstieg der Nachfrage nach Lebensmitteln und der Lebensmittelpreise zu verzeichnen war,

1.  ist der Ansicht, dass in die Leitlinien der Gemeinsamen Agrarpolitik und bei den Methoden zu ihrer Umsetzung Grundsätze und Instrumente für den allgemeinen Klimaschutz unbedingt einbezogen werden müssen, damit insbesondere die durch die Verschlechterung der Bodenqualität verursachten Schäden in Grenzen gehalten werden;

2.  hält die strengere Formulierung der Parameter in Bezug auf die Erfüllung von Umweltauflagen und deren strengere Einhaltung in der gesamten Europäischen Union –insbesondere unter dem Aspekt der biologischen Vielfalt und der organischen Stoffe im Boden – sowie die Ausdehnung der Parameter auf den Wasserschutz für notwendig;

3.  betont, dass die gemeinschaftliche Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung des Agrarsektors an den Klimawandel auf einen territorialen Ansatz gestützt sein muss, bei dem der Grad der Gefährdung der verschiedenen Regionen der EU berücksichtigt wird; verweist darauf, dass die landwirtschaftlichen Böden in Südeuropa verlässlichen Bewertungen zufolge, die von internationalen und europäischen Gremien abgegeben wurden, anfälliger für die Auswirkungen des Klimawandels sind;

4.   bedauert, dass keine konkreten Ziele festgelegt wurden, als die Staats- und Regierungschefs beschlossen haben, die Mittelausstattung für die ländliche Entwicklung zu kürzen, und stellt fest, dass im zweiten Pfeiler zu wenig Mittel vorgesehen sind, um den neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel gerecht zu werden; schlägt der Kommission vor, die Auflegung eines eigens zur Finanzierung von Präventivmaßnahmen gebildeten Fonds zugunsten aller betroffenen Wirtschaftszweige, einschließlich der Landwirtschaft, zu prüfen;

5.   ist der Ansicht, dass die aktuellen Probleme, einschließlich der Nahrungsmittelknappheit, der Wasserknappheit, des Temperaturanstiegs und der zunehmenden Gesamtverdunstung sowie des Risikos der Bodenzerstörung, neue umfassende und wissenschaftlich fundierte agrarpolitische Maßnahmen erfordern, die sich unter Mittelmeer-Klimaverhältnissen anwenden lassen; vertritt die Auffassung, dass diese Maßnahmen mit Unterstützung der EU- und der einzelstaatlichen Einrichtungen auch die Erforschung und Entwicklung von Kulturpflanzen, die an die neuen ökologischen Herausforderungen, auch im Bereich Wassereinsparung, angepasst sind, zur Geltung bringen und gleichzeitig den Landwirten ein ausreichendes Einkommen gewährleisten müssen, das ihnen einen europäischen Lebensstandard ermöglicht;

6.  ist der Auffassung, dass im Rahmen der Strategie zur Erhaltung der Böden bei den Grundsätzen der GAP, die die Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand betreffen, Maßnahmen Vorrang eingeräumt werden sollte, mit denen vor allem die Funktionsfähigkeit und die ökologische Nachhaltigkeit bestehender Be- und Entwässerungssysteme überprüft und verbessert wird, indem ökologisch nachhaltige, standortangepasste Wassermanagementpläne erstellt werden und die Landwirte an trockenheitsgefährdeten Standorten hinsichtlich eines erfolgreichen Anbaus standortangepasster Kulturen mit geringerem Wasserverbrauch beraten werden;

7.  tritt dafür ein, dass die Europäische Union die Verbesserung des Wassermanagements für landwirtschaftlich genutzte Flächen stärker unterstützt, in deren Zuge es notwendig wäre, effizientere und besser an die jeweiligen Kulturpflanzen angepasste Bewässerungssysteme einzuführen, die diesbezügliche Forschung zu fördern und Anreize für die Nutzung biotechnologischer Fortschritte zu bieten;

8.  hält es für notwendig, dass mehrere Gebietskörperschaften im Verbund kleine Speicherbecken zur Bewässerung (Bewässerungsteiche in Hügelgebieten) und zur Brandbekämpfung anlegen und verwalten, die oberhalb der mithilfe des natürlichen Gefälles zu bewässernden Gebiete gelegen sind, wobei für die kostengünstigste Durchführung zu sorgen ist und auch kommunale Abwässer zu verwenden sind, die mit Techniken der pflanzenbiologischen Reinigung und der Oberflächenaufbringung behandelt wurden;

9.  verweist darauf, wie wichtig der Terrassenanbau für die Bekämpfung der Erosion und die Verbesserung der Fähigkeit der Böden zur Wasserspeicherung sind, und hält es für sinnvoll, dass Maßnahmen zur Erhaltung, zur Wiederherstellung und zur Errichtung von Terrassen ergriffen werden;

10. ist der Auffassung, dass die land- und forstwirtschaftlichen Strategien Programme zur Bepflanzung landwirtschaftlicher Randböden und/oder verschmutzter Böden enthalten müssen, weil durch die Wurzeln der Sträucher die Verankerung der instabilen oberen Bodenschichten in den unteren stabilen Gesteinsschichten, die als Reinigungssubstrat dienen, sichergestellt ist;

11. spricht sich für die Einführung einer gemeinschaftlichen Forstpolitik aus, deren Hauptziel die Bekämpfung des Klimawandels ist;

12. hält es außerdem für notwendig, Anreize für landwirtschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung der Pflanzendecke zu bieten, damit es nicht zu einer erosionsbedingten Versalzung der Flussbetten kommt;

13. weist darauf hin, dass zahlreiche im Mittelmeerraum vorkommende Sträucherarten eine hohe Widerstandsfähigkeit bei Feuer aufweisen und für die Erholung des Pflanzenbewuchses hervorragend geeignet sind und deshalb gefördert werden sollten, auch weil das Wurzelwerk dieser Arten in der Lage ist, der Bodenerosion entgegenzuwirken;

14. ist der Auffassung, dass zu diesem Zweck der Anbau von Arten angestrebt werden könnte, die weniger Wasser benötigen, bzw. dass in bestimmten Fällen Frühjahrs- durch Winterkulturen ersetzt werden könnten, die nicht nur weniger Bewässerung benötigen, sondern auch einen wirksamen Schutz der Böden darstellen, weil die Böden in den Erosionsperioden von Pflanzenwuchs bedeckt sind;

15. ist der Überzeugung, dass lokale Baumschulen Sorten entwickeln können, die an ihre Umwelt besser angepasst sind und deren Verwendung deshalb durch spezifische Maßnahmen gefördert werden sollte;

16. fordert, dass die Erhaltung und Neupflanzung von Hecken, insbesondere in Gebieten, in denen sie in den letzten Jahren verschwunden sind, gefördert werden;

17. erkennt die wichtige Rolle pflanzengenetischer Ressourcen für die Anpassung der Landbewirtschaftung an sich wandelnde Klimabedingungen an; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme aufzulegen, die die Erhaltung und Weiterentwicklung pflanzengenetischer Ressourcen durch Landwirte und Gärtner sowie durch kleine und mittelgroße Pflanzenzuchtbetriebe fördern;

18. weist darauf hin, wie wichtig die Brache für die Sanierung landwirtschaftlich genutzter Flächen und für den Wasserrückhalt ist; fordert die Kommission und die betroffenen Mitgliedstaaten auf, an die Böden der Mittelmeer-Ökosysteme angepasste landwirtschaftliche Systeme zu fördern;

19. ist der Ansicht, dass für den Erhalt der organischen Substanzen im Boden mit den Grundsätzen der GAP zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand Anreize für die Kohlenstoffeinlagerung und -bindung geschaffen werden müssen, die auf einer optimalen Anwendung der Methoden des Trockenfeldbaus beruhen (geringstmögliche Bearbeitung der Bodenoberfläche, Fruchtwechsel, Verwendung von an ihre Umwelt angepassten Sorten, Eindämmung der Verdunstung, zielgerichtete Düngung, integrierter Pflanzenschutz usw.);

20. fordert die vor Ort zuständigen Behörden auf, an die geänderten Umweltschutzerfordernisse und Umweltbedingungen angepasste Pläne zur Bewirtschaftung der für Bewässerungszwecke vorgesehenen Wasservorräte auszuarbeiten und die entsprechenden Technologien bereitzustellen, für eine gezielte Nutzung der Wasservorkommen in Relation zu ihrer Qualität zu sorgen und Schritte zu unternehmen, damit die zuständigen wasserwirtschaftlichen Stellen die Bewirtschaftung der verfügbaren Wasserressourcen optimieren, weil bei den Verteilungssystemen die Wasserverschwendung verringert werden muss;

21. spricht sich dafür aus, eine europäische Stelle zur Dürrebeobachtung einzurichten und die Kapazitäten für eine von der Europäischen Union koordinierte Brandbekämpfung aufzustocken, weil Dürre und Brände zur Wüstenbildung und zur Verschlechterung der landwirtschaftlich genutzten Böden beitragen, ganz besonders in der Mittelmeerregion;

22. betont die Notwendigkeit, die Effizienz der Informationsübertragung durch die Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit zwischen ihnen zu verbessern;

23. empfiehlt die Entwicklung eines Frühwarnsystems zur kontinuierlichen Überwachung des Zustands der Böden, um rechtzeitig Maßnahmen gegen die Erosion, den Verlust organischer Stoffe, der zu Treibhausgasemissionen führt, sowie den Rückgang von Anbauflächen und der biologischen Vielfalt ergreifen zu können;

24. fordert deshalb die Kommission auf, dass sie im Rahmen ihres im Jahr 2009 vorgesehenen Vorschlags für eine Neudefinition der Berg- und Inselgebiete und anderer Gebiete mit naturbedingten Nachteilen bei den prioritären Bewertungskriterien das Ausmaß des Risikos der Verschlechterung der Bodenqualität und der Wüstenbildung in den überwachten Gebieten einbezieht;

25. hält eine Intensivierung von Forschung, Entwicklung und Innovation für notwendig, wobei den am stärksten von Wassermangel und Dürre betroffenen Gebieten besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist und die Fortschritte im Bereich der Biotechnologie zu berücksichtigen sind;

26. fordert die Kommission auf, im Rahmen der im Jahr 2009 vorgesehenen Halbzeitprüfung des Siebten Rahmenprogramms die Schaffung größerer Anreize zur Unterstützung der in mehreren Mitgliedstaaten im Bereich Forschung und Entwicklung aufgelegten Programme in Betracht zu ziehen, mit denen die Kenntnisse über eine nachhaltigere Bewirtschaftung der Böden und über die von der Verschlechterung der Bodenqualität betroffenen Gebiete erweitert werden sollen;

27. fordert die Kommission auf, die Notwendigkeit der Schaffung eines Finanzierungsinstruments zu prüfen, das zur Bekämpfung der Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels, besonders der Verschlechterung der Bodenqualität, eingesetzt werden könnte;

28. ist der Ansicht, dass geeignete Weiterbildungs- und Schulungsprogramme für Fachleute und andere Interessierte angeboten werden sollten, die dem Ziel dienen, spezifische Lösungen zu finden und die Bürger dafür zu sensibilisieren, dass sie gemeinsam für die Nutzung der Ressourcen vor Ort Verantwortung tragen;

29. fordert, dass die Europäische Union Informations- und Aufklärungsmaßnahmen insbesondere für Junglandwirte anbietet, mit denen die Einführung landwirtschaftlicher Methoden gefördert wird, die sich günstig auf die Erhaltung des Bodens auswirken, und bei denen insbesondere die Folgen des Klimawandels und die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Produktion auf das Klima im Mittelpunkt stehen;

30. weist in Anlehnung an seine Entschließung vom 5. Juni 2008 zu den Zukunftsperspektiven für Junglandwirte angesichts der derzeitigen Reform der GAP[3] darauf hin, dass bei der Finanzierung von Projekten vor allem für Maßnahmen Mittel gewährt werden sollten, mit denen die Niederlassung von Junglandwirten gefördert werden kann;

31. ist der Ansicht, dass die Union die Unabhängigkeit von Futtermittel- und Lebensmittelimporten und die Selbstversorgung fördern muss, indem sie auch die landwirtschaftlich genutzten Böden und ihre produktiven Eigenschaften besser schützt und insbesondere die nachhaltige Nutzung von Grünland für die Viehhaltung (durch Weidefleischprogramme, Prämien für naturschutzgemäße Beweidung usw.) fördert, um eine größere Unabhängigkeit von Futtermittelimporten zu erreichen; ist der Auffassung, dass die Agrarpolitik, wenn sie einen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit leisten soll, auf ein ausgewogenes Verhältnis von Pflanzenproduktion, Tierproduktion und Energieproduktion in der EU-Landwirtschaft hinarbeiten muss;

32. fordert, im Rahmen eines weltweiten CO2-Marktes auf die Erhaltung und Sanierung der Wälder sowie auf die Wiederaufforstung mit gemischten Arten hinzuarbeiten, vor allem in den Mitgliedstaaten, die ihre Naturwälder weitgehend verloren haben, und hebt dabei die Notwendigkeit hervor, in der Europäischen Union eine ganzheitliche und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder umzusetzen;

33. betont, dass die Wälder für den Wasserkreislauf eine wichtige Rolle spielen und dass eine ausgewogene Kombination von Wäldern, Wiesen und Weiden und Anbauflächen von grundlegender Bedeutung für eine nachhaltige Wasserwirtschaft ist; weist insbesondere darauf hin, dass Böden mit hohem organischen Anteil und einer darauf abgestimmten Rotation der angebauten Kulturpflanzen eine wichtige Funktion haben; warnt davor, dass die zunehmende Ausbeutung der Böden eine Bedrohung für die Landwirtschaft, die Ernährungssicherheit und eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung darstellt;

34. fordert, dass es bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten, die der Erhaltung von Wiesen, Dauerweideland und Waldgebieten dienen, die Möglichkeit gibt, für die Schaffung öffentlicher Güter (Speicherung von CO2, biologische Vielfalt, Erhaltung der Böden) „grüne“ Zertifikate zu vergeben;

35. fordert die Mitgliedstaaten auf, den zweiten Pfeiler der GAP zu nutzen, um für landwirtschaftliche Tätigkeiten, die der Erhaltung von Wiesen, Dauerweideland und Waldgebieten dienen, Prämien zu vergeben, und damit einen Beitrag zur Schaffung öffentlicher Güter (Speicherung von CO2, biologische Vielfalt, Erhaltung der Böden) zu leisten; fordert die Kommission auf, die Erhaltung des Grünlandes als Priorität zu behandeln;

36. fordert den Rat dazu auf, einen Gemeinsamen Standpunkt zum Vorschlag (KOM(2006)0232) der Rahmenrichtlinie zum Bodenschutz zu verabschieden, um ein Gemeinschaftsinstrument zu schaffen, das den Kampf gegen diese Bedrohungen ermöglicht;

37. fordert den Rat und die Kommission auf, Strategien zur Sanierung geschädigter Böden zu prüfen, die in erster Linie auch Anreize zur Eindämmung der Verschlechterung der Bodenqualität umfassen;

38. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Unter landwirtschaftlich genutzten Böden ist der Teil der Litosphäre zu verstehen, der dem Anbau und der Tierzucht vor allem für die Lebensmittelerzeugung dient. Neben der Lebensmittelerzeugung erfüllen landwirtschaftlich genutzte Böden verschiedene wichtige Funktionen:

–    sie stellen einen Zusammenhang zwischen der Atmosphäre, den Wasservorräten und den geologischen Systemen her;

–    sie dienen als Filter für verschiedene im Wasser vorhandene Stoffe und nehmen Partikel aus der Atmosphäre auf;

–    sie fungieren als CO2-Senken, weil Pflanzen über die Photosynthese CO2 binden und es im Boden in der Rizosphäre einlagern;

–    sie beeinflussen die Entwicklung von Niederschlägen;

–    sie stehen in Wechselbeziehung zum Klima, wodurch sich ergibt, welche Kulturen angebaut werden können;

–    sie beeinflussen und bestimmen das Landschaftsbild;

–    sie fördern die Vielfalt der Lebensräume und die biologische Vielfalt, indem sie Wasser und Nährstoffe bereitstellen;

–    sie stellen die Bedingungen sicher, die für die Erhaltung von Saatgut und den Bestand von Mikro- und Makroorganismen erforderlich sind;

–    sie spielen eine wichtige soziale und kulturelle Rolle.

Es steht außer Frage, dass die Wechselbeziehungen zwischen landwirtschaftlich genutzten Böden, Wasser und der Atmosphäre ein einheitlich funktionierendes System bilden, in dessen Rahmen die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft Vorrang haben muss, die in der Lage ist, unter Beibehaltung ihrer Produktionskapazität die Umweltverschmutzung und -zerstörung zu verringern und umweltgerechte Dienstleistungen und Güter anzubieten. Denn zum einen wirken sich die Entwicklungen in anderen Wirtschaftszweigen auf die Landwirtschaft aus, zum anderen trägt sie die Verantwortung für die gute Bewirtschaftung der Böden, die eine wichtige und nicht erneuerbare natürliche Ressource sind.

Aktuelle Situation

Aus den in verschiedenen Bereichen erhobenen Daten geht hervor, dass die landwirtschaftlich genutzten Böden einer zusehends größeren Umweltbelastung ausgesetzt sind, was u. a. folgende bereits erfasste negative Auswirkungen hat: hydrogeologische Störungen, Anstieg des Meeresspiegels und dadurch bedingte Versalzung von Böden, Schwund landwirtschaftlich genutzter Flächen, Rückgang der biologischen Vielfalt und Zunahme der durch Brand, Pflanzenkrankheiten und Tierseuchen verursachten Schäden. Diese Entwicklungen wirken sich erheblich auf die geplante Nutzung und die Produktivität der Böden aus, was für die Ernährungssicherheit besonders relevant ist. Auch wenn im gemeinschaftlichen Besitzstand Vorschriften zum Bodenschutz enthalten sind, gibt es derzeit keinen spezifischen Rechtsakt der Gemeinschaft, in dem den neuen Erfordernissen in diesem Bereich Rechnung getragen wird. Angesichts der verschiedenen Ziele, der vielfältigen Anwendungsbereiche und der Tatsache, dass die strategischen Maßnahmen für den Agrarsektor häufig auch andere Umweltbereiche betreffen, sollten innerhalb des geltenden Rechtsrahmens und durch die entsprechenden Bestimmungen der Umfang und das Spektrum der Maßnahmen ausweitet werden, die zwangsläufig auch grenzübergreifenden sein müssen. Wenn z. B. die Zerstörung des Bodens an einem bestimmten Ort negative Folgen in weit entfernten Gebieten hätte, könnten die möglichen Kosten für Sanierungsmaßnahmen von einem anderen Staat mitgetragen werden als dem, in dem die Schäden entstanden sind. Es ist deshalb ein integrierter und multidisziplinärer Ansatz zu verfolgen, der auf einem möglichst umfassenden Programm zur Überwachung und Bewertung der fortschreitenden Bodenzerstörung beruht, wobei zu diesem Zweck Satellitenbeobachtungssysteme und Techniken der Kartografie zum Einsatz kommen müssen.

Ziele des Berichts

Es wurde eine Bewertung der derzeitigen Situation vorgenommen, wobei die landwirtschaftlichen Gebiete in Südeuropa besonders berücksichtigt wurden, weil es dort eindeutige Indizien für eine Verschlechterung der Bodenqualität gibt. Vor diesem Hintergrund wurden mögliche Maßnahmen geprüft, die in der Landwirtschaft getroffen werden könnten, um der Zerstörung der landwirtschaftlich genutzten Böden entgegenzuwirken und gleichzeitig die Sanierung und die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der Litosphäre zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang hat das Europäische Parlament eine öffentliche Anhörung veranstaltet, um die Diskussionen über die verschiedenen Themenstellungen zu vertiefen. Der Berichterstatter konnte sich so auf die am besten analysierten und durchdachten Vorschläge stützen. Es werden Anregungen, Überlegungen und konkrete Vorschläge unterbreitet, die zum geeigneten Zeitpunkt in Betracht gezogen werden können, wenn die Festlegung einer gemeinsamen Strategie zur Sanierung und Erhaltung der landwirtschaftlich genutzten Böden und zur Verbesserung der entsprechenden Maßnahmen ansteht. Außerdem muss u. a. der Festlegung eines gemeinsamen Aktionsplans Vorrang eingeräumt und dabei der Schwerpunkt vor allem auf die Verhinderung der Bodenzerstörung und den Schutz landwirtschaftlich genutzter Böden gelegt werden.

Die Böden in Südeuropa weisen aufgrund ihrer morpholgischen und pedologischen Eigenschaften eine Entwicklung auf, die auch in verschiedenen landwirtschaftlichen Gebieten in Nordeuropa eintreten könnte. Gebiete in Südeuropa könnten von fortschreitender Wüstenbildung betroffen sein, und in Nordeuropa werden möglicherweise die Niederschläge erheblich zurückgehen, was zur Folge hätte, dass Anpassungen des seit Jahrhunderten vom Menschen in Anspruch genommenen hydrogeologischen Gefüges vorgenommen werden müssten.

Mögliche Maßnahmen

Es steht außer Frage, dass die Nutzung der landwirtschaftlichen Böden und die Art und Weise seiner Bewirtschaftung Faktoren sind, die in hohem Maß zur Bewältigung der sogenannten neuen Herausforderungen (Klimawandel, erneuerbare Energieträger, Wasserknappheit, biologische Vielfalt usw.) beitragen können. Deshalb sollten die verfügbaren rechtlichen Instrumente und mögliche Maßnahmen im Agrarbereich, die im Rahmen der Leitlinien und Verfahren der GAP in Frage kommen, unter Berücksichtigung neuer Zielsetzungen überprüft werden.

In diesem Zusammenhang hat sich das Europäische Parlament bereits mit dem Problem der Ernährungssicherheit beschäftigt. Bei dieser Thematik möchte der Berichterstatter das Konzept der Produktionsautonomie einbeziehen, was die Frage betrifft, inwieweit die Verfügung über eine bestimmte Anzahl von Produktionsfaktoren gegeben ist, wodurch die Betriebe mehr Freiheit bei ihrer Entscheidungsfindung haben.

Bei den Ansätzen zur Eindämmung der Bodenzerstörung muss unbedingt eine Strategie zur Erhaltung der Böden einbezogen werden, in deren Rahmen die landwirtschaftlichen Bewässerungssysteme und ihre Instandhaltung stärker berücksichtigt werden. Dabei ist von großem Interesse, dass insbesondere das Betreiben von Bewässerungs- und Wasserbewirtschaftungssystemen mit immer höheren Kosten verbunden sein wird. Daher wird es erforderlich sein, geänderte oder neue Bewässerungstechniken zu verwenden, mit denen durch eine optimierte Entnahme von Grundwasser der Wasserverbrauch verringert wird. In diesem Zusammenhang müssen die Verluste in den Wasserleitungen unbedingt reduziert werden.

Beim Schutz des Ökosystems Boden und bei der Eindämmung seiner Zerstörung muss Bepflanzungsprogrammen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, weil die Anpflanzung von Sträucherarten aus dem Mittelmeerraum in Südeuropa einen wirksamen Beitrag zum Erosionsschutz und zur Eindämmung der Brandgefahr leisten kann. Zur Erreichung dieses Ziels müssen mehrere Gebietskörperschaften im Verbund kleine Speicherbecken zur Bewässerung (Bewässerungsteiche in Hügeln) anlegen und bewirtschaften, in denen Regenwasser auffangen wird, wodurch eine Brandbekämpfung mit Süßwasser möglich wäre, und kommunale Abwässer gesammelt und mit Techniken der pflanzenbiologischen Reinigung und der Oberflächenaufbringung behandelt werden, und zwar in Gebieten, in denen den Betrieb von Kläranlagen nicht immer rentabel ist.

Außerdem müssen die Methoden des Trockenfeldbaus beachtet werden, so z. B. der Grundsatz der geringstmöglichen Bearbeitung der Bodenoberfläche, wodurch ein Ansteigen des Wassers infolge von Kapillarbildung verhindert wird, der Fruchtwechsel zu Meliorationszwecken und/oder zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten, die Verwendung von an die kulturpflanzliche Umwelt angepassten Sorten, die nicht nur kommerziellen Erfordernissen entsprechen, und die Eindämmung der Gesamtverdunstung, durch die bisweilen erhebliche Mengen an im Boden gespeichertem Wasser verlorengehen, indem auf den Anbauflächen systematisch Meliorationsmaßnahmen durchgeführt (Optimierung der Bodenstruktur) oder die Pflanzen abgedeckt werden.

Ein geeignetes Instrument zur Bewertung der Lage und ihrer Änderung könnte das GIS (Geografischen Informationssystems) sein. Hierbei wäre es sinnvoll, die erhobenen Daten zu standardisieren, die unter Anwendung geobiochemischer Verfahren und der damit verbundenen Abgleichungsmethode interpretiert werden sollten.

Daher müssen im Rahmen der von der Kommission vorzuschlagenden neuen Definition der Berggebiete und der Gebiete mit naturbedingten Nachteilen bei den prioritären Bewertungskriterien der Zustand der Böden und das Ausmaß des Risikos der Wüstenbildung einbezogen werden. Desgleichen wäre es im Rahmen der Halbzeitprüfung des Siebten Rahmenprogramms erforderlich, größere Anreize für die Erforschung der Eindämmung der Bodenzerstörung zu bieten. In Anbetracht der neuen Erfordernisse soll erreicht werden, dass die Anbaumethoden verbessert und neue Lösungen gefunden werden, bei denen die Wassereinsparung Vorrang hat und mit denen folglich die Energienachfrage zur Erzeugung von Lebensmitteln verringert wird.

Bei der Aus- und Weiterbildung sollten die entsprechenden Programme sich nicht nur an Fachleute richten, sondern auch an andere Interessierte, damit konkrete Lösungen gefunden und die Bürger für eine nachhaltigere Nutzung der natürlichen Ressourcen vor Ort sensibilisiert werden, die eine möglichst breite Akzeptanz finden muss und für die jetzt und in Zukunft Verantwortung zu übernehmen ist.

Um die Gesellschaftsstrukturen im ländlichen Raum zu erneuern und eine größere unternehmerischen Dynamik zu gewährleisten, sollten vor allem den von Junglandwirten geführten Betrieben finanzielle Unterstützung für Projekte zur Sanierung und nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Böden gewährt werden.

Da weltweit Millionen von Menschen von der Lebensmittelkrise betroffen waren und es in ihrem unmittelbaren Gefolge nicht mehr möglich war, die Lebensmittelerzeugung zu planen und zu steuern, muss betont werden, dass der Bodenschutz dazu beitragen kann, ein produktives Potenzial von politisch-strategischem Wert zu erhalten, eine ausgeglichene Handelsbilanz zu gewährleisten und auf multilateraler Ebene eine gewisse Autonomie und Verhandlungsspielräume sicherzustellen.

Die Landwirtschaft und insbesondere die mit der Bewirtschaftung von Wäldern, Wiesen und Weiden verbundenen landwirtschaftlichen Tätigkeiten sind Bereiche, in denen Maßnahmen ergriffen werden können, die sich auf das Funktionieren eines ganzen Ökosystems auswirken. Deshalb sollte für diese Tätigkeiten die Vergabe von grünen Zertifikaten vorgesehen werden, weil durch die Tätigkeiten des gesamten Agrarsektors öffentliche Güter geschaffen werden. Somit könnten ohne zusätzliche Kosten für die europäischen Steuerzahler eine größere Verbreitung von nachhaltigen landwirtschaftlichen Methoden in der Produktion gefördert und ein Markt zum Handel mit grünen Zertifikaten geschaffen werden.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (28.1.2009)

für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

zu dem Thema „Zerstörung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in der EU und insbesondere in Südeuropa als Herausforderung: Reaktionen mit Hilfe von Instrumenten der EU-Agrarpolitik“
(2008/2219(INI))

Verfasserin der Stellungnahme(*): Inés Ayala Sender(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 47 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  vertritt die Auffassung, dass der Boden die Grundlage für die Produktion von menschlicher Nahrung, Futtermitteln, Textilien und Brennstoffen ist und eine wichtige Rolle bei der Abscheidung von CO2 spielt, dass der Boden heute jedoch mehr denn je irreversiblen Schäden durch Wind- und Laminarerosion, Verschmutzung, Versalzung, Versiegelung, den Verlust organischer Stoffe und den Rückgang der biologischen Vielfalt in den Böden ausgesetzt ist;

2.  stellt fest, dass die Landwirtschaft das beste Mittel ist, eine Verschlechterung der Bodenqualität zu verhindern, und fordert daher eine geeignete Strategie zur Förderung der Erhaltung dieser Tätigkeit;

3.  fordert den Rat dazu auf, seinen Gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlass der Rahmenrichtlinie zum Bodenschutz zu verabschieden, um ein Gemeinschaftsinstrument zu schaffen, das den Kampf gegen diese Bedrohungen ermöglicht;

4.  fordert, dass diese Faktoren bei der Planung der Gemeinsamen Agrarpolitik berücksichtigt werden, weil die Bewässerung auch zur Erhaltung der Bodenfeuchtigkeit und zum Auffüllen der Grundwasserleiter dient;

5.  hält es für erforderlich, die Ausbildung der Landwirte, gerade der Junglandwirte, im Zusammenhang mit den Folgen des Klimawandels und den Auswirkungen der landwirtschaftlichen Produktion auf das Klima zu verbessern;

6.  tritt dafür ein, dass die Europäische Union Verbesserungen bei der Wassernutzung auf Anbauflächen und in Viehzuchtbetrieben stärker unterstützt, indem sie Anreize für eine effiziente Wassernutzung durch die Anlagen und Bewässerungssysteme sowie die Entwicklung von dürreresistenten Kulturpflanzen schafft;

7.  ist der Ansicht, dass die aktuellen Probleme, einschließlich der Nahrungsmittelknappheit, der Wasserknappheit, des Temperaturanstiegs und der zunehmenden Evapotranspiration sowie des Risikos der Bodenverschlechterung, neue umfassende und wissenschaftlich fundierte agrarpolitische Maßnahmen erfordern, die sich unter Mittelmeer-Klimaverhältnissen anwenden lassen; vertritt die Auffassung, dass diese Maßnahmen mit Unterstützung der EU- und der einzelstaatlichen Einrichtungen auch die Erforschung und Entwicklung von Kulturpflanzen, die an die neuen ökologischen Herausforderungen, auch im Bereich Wassereinsparung, angepasst sind, zur Geltung bringen und gleichzeitig den Landwirten ein ausreichendes Einkommen gewährleisten müssen, das ihnen einen europäischen Lebensstandard ermöglicht;

8.  ist der Auffassung, dass die integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen in der Landwirtschaft Strategien der Modernisierung und der Verbesserung von Wassernutzung und -bewirtschaftung und der Rationalisierung sowie der Einschränkung des Wasserverbrauchs umfassen sollte;

9.  empfiehlt die Entwicklung eines Frühwarnsystems zur kontinuierlichen Überwachung des Zustands der Böden, um rechtzeitig Maßnahmen gegen die Erosion, den Verlust organischer Stoffe, der zu Treibhausgasemissionen führt, sowie den Rückgang von bestellbaren Flächen und der biologischen Vielfalt ergreifen zu können;

10. hält eine Intensivierung von Forschung, Entwicklung und Innovation für notwendig, wobei den am stärksten von Wassermangel und Dürre betroffenen Gebieten besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist und die Fortschritte im Bereich der Biotechnologie zu berücksichtigen sind;

11. fordert, dass die Erhaltung und Neupflanzung von Hecken, insbesondere in Gebieten, in denen sie in den letzten Jahren verschwunden sind, gefördert werden;

12. weist darauf hin, wie wichtig die Brache für die Sanierung landwirtschaftlich genutzter Flächen und für den Wasserrückhalt ist; fordert die Kommission und die betroffenen Mitgliedstaaten auf, an die Böden der Mittelmeer-Ökosysteme angepasste landwirtschaftliche Systeme sowie Maßnahmen zur effizienten Wassernutzung zu fördern;

13. fordert den Rat und die Kommission auf, Strategien zur Sanierung geschädigter Böden zu prüfen, die in erster Linie auch Anreize zur Eindämmung der Bodenverschlechterung umfassen;

14. erwartet baldigst die Einrichtung der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle und des dazugehörigen Frühwarnsystems und betont die Notwendigkeit, die Effizienz der Informationsübertragung durch die Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit zwischen ihnen zu verbessern;

15. weist auf das 1994 verabschiedete Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation in den von Trockenheit und/oder Desertifikation stark betroffenen Ländern, vor allem in Afrika, hin, dessen Ziel die Bekämpfung der Verschlechterung der Bodenqualität von bestellbaren Flächen und der Trockenheit ist, sowie auf die Unterstützung dieses Übereinkommens durch das Europäische Parlament;

16. stellt fest, dass die Wasser-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) als grundlegendes Instrument den Regelungsrahmen für den Schutz der Böden darstellt, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Regionen, die nachhaltige Nutzung von Wasser und den Schutz der verfügbaren Wasserressourcen fördert und gleichzeitig zur Milderung der Auswirkungen von Hochwasser und Dürre beiträgt;

17. fordert, im Rahmen eines weltweiten CO2-Marktes auf die Erhaltung und Sanierung der Wälder sowie auf die Wiederaufforstung mit gemischten Arten hinzuarbeiten, vor allem in den Mitgliedstaaten, die ihre Naturwälder weitgehend verloren haben, und hebt dabei die Notwendigkeit hervor, in der Europäischen Union eine ganzheitliche und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder umzusetzen;

18. hält die strengere Formulierung der Parameter in Bezug auf die Erfüllung von Umweltauflagen und deren strengere Einhaltung in der gesamten Europäischen Union –insbesondere unter dem Aspekt der biologischen Vielfalt und der organischen Stoffe im Boden – sowie die Ausdehnung der Parameter auf den Wasserschutz für notwendig;

19. hebt hervor, dass die landwirtschaftliche Bevölkerung in Europa bei der Bekämpfung der Bodenerosion und der Wüstenbildung eine wesentliche Funktion erfüllt, und fordert, dass die ausschlaggebende Rolle der europäischen Landwirte für die Erhaltung der Vegetationsdecke in den von anhaltender Trockenheit betroffenen oder durch den vom Wind transportierten Sand bedrohten Regionen gewürdigt wird; hebt hervor, dass insbesondere Dauerkulturen, Obstplantagen und Weinberge, Wiesen und Weiden sowie Wälder die Wasserrückhaltung begünstigen;

20. betont, dass die Wälder für den Wasserkreislauf eine wichtige Rolle spielen und dass eine ausgewogene Kombination von Wäldern, Wiesen und Weiden und Anbauflächen von grundlegender Bedeutung für eine nachhaltige Wasserwirtschaft ist; weist insbesondere darauf hin, dass Böden mit hohem organischen Anteil und einer darauf abgestimmten Rotation der angebauten Kulturpflanzen eine wichtige Funktion haben; warnt davor, dass die zunehmende Ausbeutung der Böden eine Bedrohung für die Landwirtschaft, die Ernährungssicherheit und eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung darstellt;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.1.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

4

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Adamos Adamou, Georgs Andrejevs, Liam Aylward, Maria Berger, John Bowis, Frieda Brepoels, Martin Callanan, Dorette Corbey, Magor Imre Csibi, Chris Davies, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Edite Estrela, Jill Evans, Anne Ferreira, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Jens Holm, Marie Anne Isler Béguin, Caroline Jackson, Dan Jørgensen, Christa Klaß, Urszula Krupa, Marie-Noëlle Lienemann, Peter Liese, Jules Maaten, Linda McAvan, Riitta Myller, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Dimitrios Papadimoulis, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Guido Sacconi, Daciana Octavia Sârbu, Amalia Sartori, Richard Seeber, Bogusław Sonik, María Sornosa Martínez, Thomas Ulmer, Anja Weisgerber, Glenis Willmott

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Inés Ayala Sender, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

6

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Giovanna Corda, Albert Deß, Constantin Dumitriu, Michl Ebner, Carmen Fraga Estévez, Lutz Goepel, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Esther Herranz García, Lily Jacobs, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Vincenzo Lavarra, Stéphane Le Foll, Véronique Mathieu, Mairead McGuinness, Rosa Miguélez Ramos, María Isabel Salinas García, Sebastiano Sanzarello, Agnes Schierhuber, Willem Schuth, Czesław Adam Siekierski, Alyn Smith, Petya Stavreva, Donato Tommaso Veraldi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Béla Glattfelder, Wiesław Stefan Kuc, Astrid Lulling, Maria Petre, Markus Pieper, Struan Stevenson, Vladimír Železný

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Hélène Goudin, Ewa Tomaszewska, Peter Šťastný