EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds in Bezug auf bestimmte Vorschriften zur Finanzverwaltung

11.3.2009 - (KOM(2008)0803 – 17575/2008 – C6-0027/2009 – 2008/0233(AVC)) - ***

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatterin: Iratxe García Pérez

Verfahren : 2008/0233(AVC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0127/2009
Eingereichte Texte :
A6-0127/2009
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds in Bezug auf bestimmte Vorschriften zur Finanzverwaltung

(KOM(2008)0803 – 17575/2008 – C6-0027/2009 – 2008/0233(AVC))

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates (KOM(2008)0803 – 17575/2008),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 161 Absatz 3 des EG‑Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0027/2009),

–   gestützt auf Artikel 75 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6-0127/2009),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Die Europäische Union befindet sich in einer beispiellosen Krise, die anfänglich die Finanzmärkte traf und deren nachteilige und bisher noch nicht umfassend absehbare Auswirkungen sich nun in der Realwirtschaft durch einen Rückgang des Wachstums und der Beschäftigungsaussichten sowie eine Erhöhung des Haushaltsdefizits bemerkbar machen; dies führt in einigen Mitgliedstaaten zu einer echten Rezession.

Um die Mitgliedstaaten und Regionen der EU bei der Bewältigung der derzeitigen schwierigen Umstände zu unterstützen, werden auf nationaler Ebene und auf Gemeinschaftsebene mehrere abgestimmte Maßnahmen ergriffen.

Am 26. November 2008 veröffentlichte die Europäische Kommission als Antwort auf ein Ersuchen der Staats- und Regierungschefs der EU ihre Mitteilung „Europäisches Konjunkturprogramm“, in der eine Reihe gezielter Maßnahmen aufgeführt sind, mit denen die Investitionstätigkeit angeregt und die einzelstaatlichen Wirtschaftssysteme mit ihren Budgetbeschränkungen zusätzliche öffentliche Mittel erhalten sollen, um die Volkswirtschaften wiederzubeleben, die Nachfrage zu fördern und gegebenenfalls das Vertrauen der Verbraucher in das System wieder herzustellen.

Aus haushaltspolitischer Sicht scheint die Europäische Kohäsionspolitik mit ihren Mitteln in Höhe von 347 Milliarden Euro für den Zeitraum 2007-2013, von denen 250 Milliarden Euro für lissabonbezogene Ziele zweckgebunden sind, eines der glaubwürdigsten und wirksamsten Instrumente für die Erfüllung dieses Ziels zu sein.

Die Kommission hat daher Ende November 2008 in Übereinstimmung mit den Prioritäten des Konjunkturprogramms und in der Absicht, die Investitionstätigkeit und mithin die Umsetzung der Programme zu beschleunigen, einige Vorschläge angenommen, mit denen entsprechende Änderungen am bestehenden Paket der Strukturfondsverordnungen vorgenommen werden sollen, nämlich an der Verordnung des Rates Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (Allgemeine Verordnung), an der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie an der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 1081/2006 über den Europäischen Sozialfonds (ESF).

Im Hinblick auf die Änderungen der Allgemeinen Verordnung werden zwei Prioritäten verfolgt: erstens eine Beschleunigung der Ausgaben, damit weiter Liquidität für die Durchführung der Vorhaben gegeben ist, und zweitens eine Vereinfachung der Bestimmungen, die eine raschere Durchführung der Programme und Vorhaben ermöglichen soll.

Insbesondere hat die Europäische Kommission vier Hauptbereiche für Interventionen vorgeschlagen:

1.  Erhöhung der Unterstützung durch EIB und EIF (Artikel 44 und 46): Im Rahmen der Finanzierungstechniken wird die Möglichkeit vorgesehen, Verträge an die Europäische Investitionsbank (EIB) und den Europäischen Investitionsfonds (EIF) direkt zu vergeben. Überdies können beide Institutionen mehr finanzielle Unterstützung für technische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Projekten bereitstellen.

2.  Vereinfachung der Förderfähigkeit der Ausgaben (Artikel 56): Es wird eine Änderung aufgenommen, um die Möglichkeit von Zahlungen für Gemeinkosten auf der Grundlage von pauschalen Fördersätzen vorzusehen. Ferner werden Sachleistungen als förderfähige Ausgaben anerkannt; dies trägt dazu bei, den Kofinanzierungsanteil zu erreichen. Um eine gemeinsame Umsetzung der Regeln zur Förderfähigkeit von Projekten während des gesamten Programmplanungszeitraums sicherzustellen, wurde eine Rückwirkungsklausel aufgenommen, damit dieser Artikel zum 1. August 2006 in Kraft treten kann.

3.  Erhöhung des Vorschusses für EFRE und ESF (Artikel 82): Die Tranche des Vorschusses 2009 für die Mitgliedstaaten der EU-12 wird um 2 % erhöht, für die Mitgliedstaaten der EU-15 wird dagegen eine neue Tranche von 2,5 % für dasselbe Jahr eingeführt. Programme, die unter das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ fallen und die mindestens einen Mitgliedstaat betreffen, der der EU am 1. Mai 2004 oder später beigetreten ist, erhalten einen zusätzlichen Prozentsatz von 2 % für 2009. Die Höhe der zusätzlichen Vorschüsse, die mit dieser Maßnahme erreicht wird, beträgt 6,25 Milliarden Euro.

4.  Beschleunigung der Ausgaben für Großprojekte (Artikel 78): Um die Zahlungen zu beschleunigen, wird die Möglichkeit vorgesehen, Anträge auf Zahlungen für Kosten einzureichen, die vor der Genehmigung des Projekts durch die Kommission entstanden sind. Ferner wird die Höchstgrenze von 35 % des Vorschusses im Rahmen der staatlichen Beihilfen gemäß Artikel 87 des Vertrags aufgehoben; damit sind für Empfänger staatlicher Beihilfen Zuschüsse bis zu 100 % möglich.

Das Europäische Parlament begrüßt das rasche Handeln der Kommission mittels dieser Änderungen an den Rechtsvorschriften, die zweifellos dabei helfen werden, die nachteiligen Folgen der unerwarteten Finanzkrise zu bewältigen; es bedauert jedoch nachdrücklich, dass andere wichtige Änderungen nicht in Betracht gezogen wurden. Vor allem wäre es äußerst angeraten gewesen, Artikel 71 zu ändern (Einrichtung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen), um der Wirtschaft konkrete liquide Mittel zuzuführen. Es war vorgeschlagen worden, selbst dann, wenn von der Kommission Anmerkungen geäußert wurden, im Jahr 2009 (und nur in diesem Jahr) Zwischenzahlungen zu gestatten, sofern die Mitgliedstaaten keine Vorbehalte hegen (Ausgaben, bei denen sich später herausstellt, dass sie nicht mit dem Verwaltungs- und Kontrollsystem übereinstimmen, würden vom ersten folgenden Antrag auf Zahlung abgezogen).

Das Revisionspaket wurde als Antwort auf eine zeitweilige, wenn auch außergewöhnlich kritische Lage konzipiert; dennoch kommt es der Forderung nach einer stärkeren Vereinfachung der Verfahren und größerer Flexibilität bei der Anwendung der bestehenden Bestimmungen im Rahmen der Strukturfondsverordnungen nach, die das Europäische Parlament in den vergangenen Jahren wiederholt vorgebracht hat.

Insbesondere wird die Flexibilität bei der Verteilung der gemeinschaftlichen und der nationalen Mittelanteile über den gesamten Programmplanungszeitraum den nationalen Wirtschaftssystemen einen unmittelbaren Cashflow zur Verfügung stellen, der als Antwort auf die derzeitigen Budgetbeschränkungen von entscheidender Bedeutung ist.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen rasch gebilligt werden, um auf den unmittelbaren Liquiditätsbedarf in den Mitgliedstaaten zu reagieren und die Begünstigten auf diese Weise dabei zu unterstützen, mehr und rascher Mittel auszugeben. Das zügige Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen ist unverzichtbar, um ihre volle Wirksamkeit zu gewährleisten, insbesondere, was die Erhöhung der Vorschusstranchen für 2009 betrifft.

Die europäischen Institutionen werden daher zu einem zügigen Beschlussfassungsverfahren aufgefordert, um eine umgehende Umsetzung der Maßnahmen und das Erreichen erster Ergebnisse in den nächsten Monaten zu gewährleisten; das Europäische Parlament unterstützt diesen Standpunkt vorbehaltlos.

Das Europäische Parlament hätte sich jedoch eine umfangreichere und bessere Einbeziehung gewünscht: Aufgrund der Dringlichkeit der Vorschläge und der engen Zeitpläne war es dem EP nicht möglich, Anmerkungen zur Allgemeinen Verordnung abzugeben und Änderungen zu den Verordnungen zum EFRE und zum ESF vorzulegen.

Die derzeitige Lage sorgt jedoch für eine nützliche Übung, die deutlich macht, dass der interinstitutionelle Dialog anlässlich der Verhandlungen über das neue Legislativpaket zu den Strukturfonds nach 2013 rechtzeitig eingeleitet werden muss.

Angesichts dieses nicht mehr fern liegenden Zeitpunkts muss das Prinzip der Vereinfachung von Bestimmungen und Verfahren, für das die derzeitigen Vorschläge lediglich ein Beispiel sind, entschlossen weiter verfolgt werden, um den Begünstigten den Zugang zu und die Verwendung der Strukturfonds zu erleichtern.

Daher begrüßt das Europäische Parlament ausdrücklich die Initiative des Rates, eine informelle Sachverständigengruppe zur Vereinfachung einzusetzen, und stellt sich darauf ein, zu den ersten Ergebnissen und Vorschlägen in dieser Richtung für die Zukunft Stellung zu nehmen.

In diesem Zusammenhang fordert das Europäische Parlament den Rat und die Kommission auf, seine Empfehlungen uneingeschränkt zu berücksichtigen und es regelmäßig über die Verfahren, Gespräche und Verhandlungsergebnisse zu unterrichten.

Auch wenn mit den derzeitigen Änderungen nicht der allgemeine Geltungsbereich der Kohäsionspolitik geändert werden soll, kann die kritische Lage eine Möglichkeit bieten, die künftige Politik zügiger an die Bedürfnisse und Erwartungen einer sich ändernden Welt anzupassen und den Weg für die vielfältigen Herausforderungen des nächsten Programmplanungszeitraums zu ebnen.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (23.2.2009)

für den Ausschuss für regionale Entwicklung

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds in Bezug auf bestimmte Vorschriften zur Finanzverwaltung
(KOM(2008)0803 – 17575/2008 – C6-0027/2009 – 2008/0233(AVC))

Verfasserin der Stellungnahme: Nathalie Griesbeck

KURZE BEGRÜNDUNG

1. Inhalt des Vorschlags

Der Vorschlag der Kommission dient der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds in Bezug auf die Finanzverwaltung. Mit den im Rahmen des Verfahrens der Zustimmung vorgeschlagenen Maßnahmen soll der Finanzkrise und ihren sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen begegnet werden, indem die Umsetzung der Strukturfonds beschleunigt wird und auf diese Weise Wachstum und Beschäftigung mittels der Kohäsionspolitik angekurbelt werden.

Der Vorschlag sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

· Ausweitung des Anwendungsgebiets von Artikel 44 bezüglich der Finanzierungsinstrumente auf Initiativen der EIB und des EIF zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung und Durchführung der operationellen Programme;

· Änderung von Artikel 56 bezüglich der Förderfähigkeit der Ausgaben, einerseits um die Möglichkeit der Finanzierung von Gemeinkosten auf der Grundlage von pauschalen Fördersätzen zu erweitern, und andererseits um Sachleistungen als förderfähige Ausgaben zu ermöglichen; diese Änderung sollte rückwirkend ab dem 1. August 2006 zur Anwendung kommen.

· Vorschriften zur Ausgabenerklärung:

– (i) einerseits die Möglichkeit, Ausgaben, die vor der Genehmigung eines Großprojekts durch die Kommission getätigt wurden, in die Anträge auf Zwischenzahlung aufzunehmen;

– (ii) andererseits Anhebung der Grenze von 35 % des Vorschusses, der den Begünstigten durch die Beihilfe gewährende Stelle gezahlt werden kann, auf 100 % bei Beihilfen im Sinne von Artikel 87 des Vertrags.

· Erhöhung der dritten Tranche des Vorschusses (2009) um 2 % für die Strukturfonds für diejenigen Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 oder später beigetreten sind sowie Schaffung einer dritten Tranche (2009) von 2,5 % für die Strukturfonds für diejenigen Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union vor dem 1. Mai 2004 beigetreten sind. Das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ erhält einen zusätzlichen Prozentsatz von 2 % für 2009, wenn das jeweilige Programm mindestens einen Mitgliedstaat betrifft, der der EU am 1. Mai 2004 oder später beigetreten ist. Diese zusätzlichen Mittel, die zu Beginn des Jahres zur Verfügung gestellt werden, sollten schnell an die Begünstigten überstellt werden, wobei der Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung zu beachten ist.

2. Bemerkungen der Verfasserin der Stellungnahme

Die Verfasserin der Stellungnahme begrüßt den Vorschlag der Kommission sowie die anderen vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich der Strukturpolitik in Höhe von 6,3 Milliarden Euro, die in dem von der Kommission vorgeschlagenen Konjunkturprogramm enthalten sind und dazu dienen sollen, der Krise in den Bereichen Finanzen, Soziales und Wirtschaft zu begegnen.

Die Verfasserin der Stellungnahme begrüßt die Vorschläge der Kommission, einschließlich der Beteiligung der EIB am Konjunkturprogramm durch die Bereitstellung von Finanzmitteln bzw. neuer Darlehen und Mittel sowie durch Maßnahmen zur Lockerung der geltenden Bedingungen für die Förderfähigkeit, was eine Finanzierung aus dem EU-Haushalt betrifft. Sie bedauert jedoch, dass bislang keine Einigung über die Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 zwischen den Mitgliedstaaten erzielt werden konnte, damit 5 Milliarden Euro für die Finanzierung der transeuropäischen Energienetze und der Breitbandnetze als zusätzliches Element des Konjunkturprogramms bereitgestellt werden können.

Die Verfasserin der Stellungnahme verweist darauf, dass die Kohäsionspolitik 36 % des Finanzrahmens 2007-2013, das sind 347 Milliarden Euro nach derzeitigen Preisen, ausmacht und deshalb ein wichtiges Finanzinstrument darstellt, das die Konjunktur zusätzlich beleben kann.

Die Verfasserin der Stellungnahme ist der Auffassung, dass die von der Kommission vorgesehenen Vorschusszahlungen so angepasst sind, dass sie die Mitgliedstaaten bei der raschen Einleitung operationeller Programme unterstützen können. Allerdings müssen diese Investitionsmaßnahmen von den Mitgliedstaaten in homogener und koordinierter Weise umgesetzt werden, damit es nicht dazu kommt, dass diese Erleichterungen bei der Bewirtschaftung der Mittel die bestehenden Ungleichgewichte verstärken oder gar neue schaffen, anstatt den Zusammenhalt zu fördern.

In diesem Zusammenhang ist zu bedauern, dass diese Zusammenarbeit nicht in ausreichender Weise zur Schaffung einer echten gemeinsamen Wirtschaftspolitik beiträgt.

Die Verfasserin der Stellungnahme bedauert ferner, dass die Kommission ihre Prognosen zu den Auswirkungen dieser Änderung der Vorschriften auf die operationellen Programme nicht übermittelt hat, und wirft die Frage auf, ob die operationellen Programme geändert werden müssen und welche Auswirkungen auf das Datum für ihre Umsetzung zu erwarten sind.

Im Übrigen betont die Verfasserin der Stellungnahme, dass die Mitgliedstaaten für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Mittel – unter Kontrolle der Kommission – verantwortlich sind. Das Europäische Parlament hat bereits mehrfach gefordert, dass auf geeigneter politischer Ebene eine nationale Erklärung über die gemeinsame Verwaltung der Haushaltsmittel (siehe Nummer 44 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006) eingeführt wird.

Die Verfasserin der Stellungnahme bringt erneut ihre Sorge zum Ausdruck, was die rückständigen Zahlungen für Maßnahmen im Rahmen der Rubrik 1b (Kohäsion) betrifft, obwohl es sich um einen prioritären Politikbereich der EU bei der Finanzplanung 2007-2013 handelt, und ist der Auffassung, dass der Vorschlag der Kommission dazu beitragen kann, diese Rückstände durch vorgezogene Zahlungen zu verringern.

In diesem Zusammenhang ist auch auf die Erklärungen zu den Zahlungen und zur Umsetzung der Kohäsionspolitik zu verweisen, die das Parlament im Rahmen des Vermittlungsverfahrens vom 21. November 2008 angenommen hat und in denen das Parlament die Mitgliedstaaten erneut auffordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit eine angemessene Umsetzung der Kohäsionspolitik gewährleistet ist.

Darüber hinaus betont die Verfasserin der Stellungnahme, dass die vorgesehenen Maßnahmen eine Reduzierung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen für das laufende und das kommende Jahr begünstigen müssen, und fordert die Kommission auf, diesbezügliche Klarstellungen zu geben. Insbesondere bittet sie darum, dass die Kommission erläutert, welche Auswirkungen der Vorschlag auf den Haushaltsplan 2009 und die Vorbereitung des Haushaltsplans 2010 haben wird.

Die Verfasserin der Stellungnahme begrüßt die mit dem Vorschlag einhergehenden Vereinfachungen, denn die Verzögerungen bei der Umsetzung der Strukturpolitik sind offenbar unter anderem auf die zu starren Verfahren zurückzuführen, die dringend vereinfacht werden müssen.

Da angesichts der Krise dringender Handlungsbedarf besteht, erteilt die Verfasserin der Stellungnahme ihre Zustimmung zu dem Vorschlag.

******

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, dem Parlament vorzuschlagen, seine Zustimmung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zu geben.

VERFAHREN

Titel

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds und Kohäsionsfonds: bestimmte Vorschriften zur Finanzverwaltung

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

17575/2008 – C6-0027/2009 – KOM(2008)08032008/0233(AVC)

Datum des Ersuchens um die Zustimmung des EP

19.1.2009

Federführender Ausschuss

REGI

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

3.2.2009

 

 

 

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Nathalie Griesbeck

20.9.2004

 

 

Prüfung im Ausschuss

11.2.2009

23.2.2009

 

 

Datum der Annahme

23.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

15

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Richard James Ashworth, Reimer Böge, Costas Botopoulos, Göran Färm, Vicente Miguel Garcés Ramón, Nathalie Griesbeck, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Anne E. Jensen, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Gérard Onesta, László Surján, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (11.2.2009)

für den Ausschuss für regionale Entwicklung

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds in Bezug auf bestimmte Vorschriften zur Finanzverwaltung
(KOM(2008)0803 – 17575/2008 – C6‑0027/2009 – 2008/0233(AVC))

Verfasserin der Stellungnahme: Gabriela Creţu

KURZE BEGRÜNDUNG

Die schweren Auswirkungen der Finanzkrise auf die europäische Wirtschaft dürften das Wachstum mittelfristig verringern und das reale Wachstum in den Jahren 2009-2010 erheblich bremsen. Diese schlechten wirtschaftlichen Aussichten werden sich auf die öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten äußerst negativ auswirken. Infolgedessen besteht das Risiko, dass die Durchführung der Kohäsionspolitik, die zur Aufbringung der Strukturfonds nationale Kofinanzierungsmittel erfordert, erheblich gestört wird.

Vor diesem Hintergrund sollten bestimmte derzeit geltende Bestimmungen der Verordnungen angepasst werden, um die Durchführung von Investitionsprojekten und die Bindung der Gemeinschaftsmittel zum Vorteil der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten und Regionen der Europäischen Union zu beschleunigen.

Hierzu zählen die Bestimmungen zu den Vorschusszahlungen, die Bestimmungen zur Ausgabenerklärung sowie diejenigen zur Förderfähigkeit der Ausgaben und diejenigen zu den Finanzierungsinstrumenten.

Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, dass die Mitgliedstaaten die vorhandenen Spielräume voll ausnutzen können, einschließlich der Möglichkeit, erforderlichenfalls die Programme zu ändern oder sogar zu vereinfachen, um sie bestmöglich an die neuen Erfordernisse anzupassen.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds zielen darauf ab, ein Gegengewicht zu den negativen Auswirkungen der Wirtschaftskrise zu bilden, um kurzfristig die Durchführung der Fonds zum Nutzen der realen Wirtschaft zu beschleunigen, insbesondere durch die verstärkte Unterstützung von KMU.

Um dies zu erreichen, schlägt die Kommission Folgendes vor:

–       Ausweitung des Anwendungsgebiets von Artikel 44 bezüglich der Finanzierungsinstrumente auf Initiativen der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des Europäischen Investitionsfonds (EIF) zur Unterstützung von Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung und Durchführung der operationellen Programme;

–       Änderung von Artikel 56 bezüglich der Förderfähigkeit der Ausgaben, um die Möglichkeit von Zahlungen für Gemeinkosten auf der Grundlage von pauschalen Fördersätzen auf die Strukturfonds zu erweitern und um Sachleistungen als förderfähige Ausgaben bei der Einrichtung von Fonds oder Beiträgen hierzu zu ermöglichen;

–       Änderung der Vorschriften zur Ausgabenerklärung: 1. betreffend Großprojekte durch Aufhebung des Verbots, Ausgaben, die vor der Genehmigung des Großprojekts durch die Kommission getätigt wurden, in die Anträge auf Zwischenzahlung aufzunehmen; 2. betreffend Beihilfen im Sinne von Artikel 87 des Vertrags durch Aufhebung der Grenze von 35 % des Vorschusses, die den Begünstigten durch die Beihilfe gewährende Stelle gezahlt werden kann, sodass nunmehr bis auf 100 % gegangen werden kann, wobei die anderen Bedingungen unverändert bleiben;

–       Erhöhung der dritten Tranche des Vorschusses (2009) um 2 % für die Strukturfonds für diejenigen Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 oder später beigetreten sind; die Schaffung einer dritten Tranche (2009) von 2,5 % für die Strukturfonds für diejenigen Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union vor dem 1. Mai 2004 beigetreten sind; wenn ein Programm des Ziels territoriale Zusammenarbeit mindestens einen Mitgliedstaat betrifft, der der Europäischen Union am oder nach dem 1. Mai 2004 beigetreten ist, erhält es einen zusätzlichen Prozentsatz von 2 % für 2009.

******

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, dem Parlament vorzuschlagen, seine Zustimmung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zu geben.

VERFAHREN

Titel

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds und Kohäsionsfonds: bestimmte Vorschriften zur Finanzverwaltung

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

17575/2008 – C6-0027/2009 – KOM(2008)08032008/0233(AVC)

Datum des Ersuchens um die Zustimmung des EP

19.1.2009

Federführender Ausschuss

REGI

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

EMPL

3.2.2009

 

 

 

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Gabriela Creţu

2.12.2008

 

 

Prüfung im Ausschuss

26.1.2009

10.2.2009

 

 

Datum der Annahme

11.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Edit Bauer, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Jan Cremers, Harald Ettl, Richard Falbr, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Joel Hasse Ferreira, Stephen Hughes, Karin Jöns, Ona Juknevičienė, Jean Lambert, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Jiří Maštálka, Maria Matsouka, Elisabeth Morin, Csaba Őry, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Pier Antonio Panzeri, Rovana Plumb, Elisabeth Schroedter, José Albino Silva Peneda, Jean Spautz, Gabriele Stauner, Ewa Tomaszewska, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Gabriela Creţu, Jamila Madeira, Adrian Manole, Ria Oomen-Ruijten, Csaba Sógor, Patrizia Toia

VERFAHREN

Titel

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds und Kohäsionsfonds: bestimmte Vorschriften zur Finanzverwaltung

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

17575/2008 – C6-0027/2009 – KOM(2008)08032008/0233(AVC)

Datum des Ersuchens um die Zustimmung des EP

19.1.2009

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

REGI

3.2.2009

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

3.2.2009

EMPL

3.2.2009

 

 

Berichterstatter(in/innen)

       Datum der Benennung

Iratxe García Pérez

19.1.2009

 

 

Prüfung im Ausschuss

19.1.2009

12.2.2009

 

 

Datum der Annahme

9.3.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Emmanouil Angelakas, Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Jean Marie Beaupuy, Rolf Berend, Jana Bobošíková, Victor Boştinaru, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Monica Giuntini, Ambroise Guellec, Pedro Guerreiro, Marian Harkin, Jim Higgins, Mieczysław Edmund Janowski, Evgeni Kirilov, Constanze Angela Krehl, Florencio Luque Aguilar, Jamila Madeira, Sérgio Marques, Yiannakis Matsis, Iosif Matula, Markus Pieper, Wojciech Roszkowski, Elisabeth Schroedter, Catherine Stihler, Margie Sudre, Kyriacos Triantaphyllides, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Domenico Antonio Basile, Jan Březina, Den Dover, Ramona Nicole Mănescu, Samuli Pohjamo, Christa Prets, László Surján

Datum der Einreichung

11.3.2009