BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Bauteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung)

12.3.2009 - (KOM(2008)0690 – C6‑0414/2008 – 2008/0213(COD)) - ***I

Rechtsausschuss
Berichterstatterin: Lidia Joanna Geringer de Oedenberg
(Kodifizierung – Artikel 80 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2008/0213(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0130/2009
Eingereichte Texte :
A6-0130/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Bauteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung)

(KOM(2008)0690 – C6‑0414/2008 – 2008/0213(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0690),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6‑0414/2008),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten[1],

–   gestützt auf die Artikel 80 und 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6‑0130/2009),

A. in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt,

1.  billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.

ANLAGE: STELLUNGNAHME DER BERATENDEN GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION

 

 

 

BERATENDE GRUPPE

DER JURISTISCHEN DIENSTE

Brüssel, 27. Januar 2009

STELLUNGNAHME

                                                  FÜR         DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

                                                                   DEN RAT

                                                                   DIE KOMMISSION

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Bauteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung)

KOM(2008)0690 vom 17.11.2008 – 2008/0213(COD)

Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten, insbesondere deren Nummer 4, hat die beratende Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission am 25. November 2008 eine Sitzung abgehalten, in der u. a. der genannte von der Kommission vorgelegte Vorschlag geprüft wurde.

Bei der Prüfung[1] des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kodifizierung der Richtlinie 89/173/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Bauteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern hat die beratende Gruppe übereinstimmend Folgendes festgestellt:

1) In Nummer 1.6 des Anhangs I sollte die Angabe „Nummer 2.4“ in „Nummer 2.1.1“ geändert werden.

2) Angesichts der jüngsten Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte der in Artikel 9 enthaltene Hinweis auf „Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 2003/37/EG“ in einen Hinweis auf „Artikel 20 Absatz 3 der Richtlinie 2003/37/EG“ geändert werden.

Aufgrund dieser Prüfung konnte die beratende Gruppe somit übereinstimmend feststellen, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt.

C. PENNERA                                  J.-C. PIRIS                                      C.-F.DURAND

Rechtsberater                                   Rechtsberater                                   Generaldirektorin

  • [1]  Der beratenden Gruppe lagen 22 Sprachfassungen des Vorschlags vor. Sie hat bei ihrer Prüfung die englische Fassung, d. h. die Originalfassung des Textes, zugrunde gelegt.

VERFAHREN

Titel

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

(KOM(2008)0690 – C6‑0414/2008 – 2008/0213(COD)

Datum der Übermittlung an das EP

17.11.2008

Federführender Ausschuss

  Datum der Bekanntgabe im Plenum

JURI

4.12.2008

Berichterstatter(in/innen)

  Datum der Benennung

Lidia Joanna Geringer de Oedenberg

3.11.2008

 

Datum der Annahme

9.3.2009

Datum der Einreichung

12.3.2009