BERICHT mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem neuen Abkommen zwischen der EU und Russland
16.3.2009 - (2008/2104(INI))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Janusz Onyszkiewicz
VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AN DEN RAT
zu dem neuen Abkommen zwischen der EU und Russland
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für eine Empfehlung an den Rat von Janusz Onyszkiewicz im Namen der ALDE-Fraktion zu den Beziehungen zwischen der EU und Russland (B6‑0373/2007),
– unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits[1], das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist und 2007 auslief, jedoch automatisch verlängert wurde,
– in Kenntnis des Beschlusses des Rates vom 26. Mai 2008, mit der Russischen Föderation Verhandlungen über ein neues Abkommen aufzunehmen, und unter Hinweis auf die Wiederaufnahme dieser Verhandlungen im Dezember 2008,
– unter Hinweis auf das in der gemeinsamen Erklärung nach dem Gipfeltreffen in Sankt Petersburg vom 31. Mai 2003 dargelegte Ziel der EU und Russlands, einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen Raum der Zusammenarbeit im Bereich der äußeren Sicherheit und einen Raum der Forschung und Bildung einschließlich kultureller Aspekte zu schaffen, und auf die später angenommenen Fahrpläne,
- unter Hinweis auf das 2006 zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft geschlossene Abkommen über Visaerleichterungen und Rückübernahme,
- unter Hinweis auf die am 17. Dezember 1991 unterzeichnete Europäische Energiecharta und den auf sie folgenden Vertrag über die Energiecharta, der am 17. Dezember 1994 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde und im April 1998 in Kraft trat und der für alle Vertragsparteien, die den Vertrag über die Energiecharta ratifiziert haben, und diejenigen, die nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, sich gegen die vorläufige Anwendung des Vertrags über die Energiecharta bis zu ihrem Inkrafttreten gemäß Artikel 45 Absatz 2 zu entscheiden, verbindlich ist, sowie auf den Energiedialog EU-Russland, der auf dem 6. Gipfel EU-Russland am 30. Oktober 2000 in Paris stattfand,
- in Kenntnis des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Espooer UN/ECE-Übereinkommen von 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen („Espoo-Protokoll“),
- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2008 zu den Umweltauswirkungen der geplanten Ostsee-Pipeline zwischen Russland und Deutschland[2],
- in Kenntnis der beispiellosen Unterbrechung der Lieferung von russischem Gas in die Europäische Union im Januar 2009,
- unter Hinweis auf die Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland und den Mangel an greifbaren Ergebnissen,
- unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und deren Protokolle,
- unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen über den Beitritt der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation (WTO),
- unter Hinweis auf die zahlreichen glaubwürdigen Berichte von russischen und internationalen Nichtregierungsorganisationen (NRO) über anhaltende schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Tschetschenien und die vielen Fälle dieser Art, die beim Gerichtshof anhängig sind,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Russischen Föderation, darunter insbesondere die Entschließungen vom 18. Dezember 2008[3] zu den Angriffen gegen Menschenrechtsaktivisten in Russland und dem Mordprozess im Fall Anna Politkowskaja, vom 13. März 2008[4] zu Russland, vom 10. Mai 2007 zu dem Gipfeltreffen EU-Russland vom 18. Mai 2007 in Samara[5], vom 19. Juni 2008 zu dem Gipfeltreffen EU-Russland vom 26.-27. Juni 2008 in Khanty-Mansiysk[6], vom 25. Oktober 2006 zu den Beziehungen EU-Russland nach der Ermordung der russischen Journalistin Anna Politkowskaja[7], vom 14. November 2007 zu dem Gipfeltreffen EU-Russland[8] und vom 13. Dezember 2006 zu dem Gipfeltreffen EU-Russland vom 24. November 2006 in Helsinki[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Mai 2005 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland[10],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland[11], in der erklärt wird, „dass die Lage der Menschenrechte in Russland ein wesentlicher Bestandteil der politischen Agenda zwischen der EU und Russland sein sollte“ und dass eine „umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Russland und der EU auf hohen demokratischen Standards und auf den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft beruhen muss“,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. September 2008 zur Lage in Georgien[12],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik“[13],
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 17. Januar 2008 zu einem neuen Ansatz in der Politik für die Schwarzmeerregion[14] und zu einer wirkungsvolleren EU-Politik für den Südkaukasus: von Versprechen zu Taten[15],
– in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung des Ständigen Partnerschaftsrates EU-Russland im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht vom 22. November 2007,
– in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und der Parlamentarischen Versammlung der OSZE zu den Wahlen zur russischen Duma, die am 2. Dezember 2007 abgehalten wurden,
– gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 83 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel sowie des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6‑0140/2009),
A. in der Erwägung, dass die Beziehungen der EU zu Russland von entscheidender Bedeutung für die Zwecke einer pragmatischen Zusammenarbeit sind; in der Erwägung, dass Russland ein ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, ein Mitglied der G8, der drittwichtigste Handelspartner der EU, der viertwichtigste Handelspartner der Eurozone und ein wesentlicher Energielieferant der EU ist; in der Erwägung, dass die EU und Russland nicht nur Wirtschafts- und Handelsinteressen teilen, sondern auch das Ziel, auf der internationalen Bühne zu agieren, sowie die Verantwortung für weltweite Themen und Themen, die die gemeinsame europäische Nachbarschaft betreffen; in der Erwägung, dass sich eine verstärkte Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der EU und Russland auf gegenseitiges Vertrauen und die gemeinsamen Werte der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowie auf die Zusammenarbeit in internationalen Fragen gründen sollten und deshalb für die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand ganz Europas von wesentlicher Bedeutung sind; in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen der EU und Russland auf gegenseitigen Respekt, aber auch auf die Achtung der Souveränität der Nationen in ihrer Nachbarschaft durch beide Parteien gründen sollte,
B. unter Hinweis auf die Tatsache, dass sich die EU auf gemeinsame Werte wie Demokratie, Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit gründet, und in der Erwägung, dass die strikte Achtung dieser Werte eine der obersten Prioritäten sein muss, wenn eine verstärkte Zusammenarbeit mit einem Drittland angestrebt wird,
C. in der Erwägung, dass eine Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland für die internationale Stabilität von Vorteil ist; in der Erwägung ferner, dass Russland seinen Teil der Verantwortung zu übernehmen und zur finanziellen und politischen Stabilität und zum Gefühl der Sicherheit in Europa und in der Welt beizutragen hat, insbesondere indem es ein verantwortungsvolles und friedliches Vorgehen in der gemeinsamen Nachbarschaft EU-Russland beschließt und beibehält; in der Erwägung, dass sich die EU bereits mit Russland in Bezug auf Afghanistan, den Nahen und Mittleren Osten, den Balkan sowie in den Vereinten Nationen und in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) engagiert, indem sie bei anderen Kernfragen der Sicherheit, wie etwa der Verbreitung von Kernwaffen, der Abrüstung und Rüstungskontrolle, der Bekämpfung des Terrorismus, des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität, des Klimawandels sowie der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise, gemeinsame Standpunkte und Vorgehensweisen entwickelt,
D. in der Erwägung, dass der durch das Eindringen georgischer Truppen nach Südossetien ausgelöste unverhältnismäßige Gegenschlag Russlands, der unter Einsatz von Panzerfahrzeugen und der Luftwaffe auf andere georgische Gebiete ausgedehnt wurde, sowie die grundlose Militäraktion in Abchasien einschließlich der Angriffe und der Besetzung georgischer Seehäfen und der darauffolgenden Anerkennung der beiden abtrünnigen Enklaven Südossetien und Abchasien, die Bereitschaft Russlands, zusammen mit der EU einen gemeinsamen Sicherheitsraum in Europa zu schaffen, in Frage stellen; in der Erwägung, dass die weitere Entwicklung der strategischen Partnerschaft Europas mit Russland einen substanziellen Dialog über Sicherheit beinhalten muss, der sich darauf gründet, dass beide Partner für ihre gemeinsamen Werte, die Achtung des Völkerrechts und der territorialen Integrität und das Engagement für und die Verpflichtungen gemäß der Charta von Helsinki eintreten,
E. in der Erwägung, dass die Verhandlungen über ein neues Abkommen, welches auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Russischen Föderation abzielt, in keiner Weise den derzeitigen Status quo in Georgien legitimieren und dass Russlands Verpflichtung, die am 12. August und am 8. September 2008 unterzeichneten Abkommen betreffend den Konflikt in Südossetien und Abchasien umzusetzen, nach wie vor besteht, da Russlands Einhaltung dieser Abkommen zusammen mit konkreten Zusagen Russlands, dass es gegen keinen seiner Nachbarn Gewalt einsetzen wird, eine unerlässliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen sein sollte,
F. in der Überzeugung, dass insbesondere nach den Ereignissen in Georgien die Standpunkte der Parteien zum Kosovo und zur gemeinsamen Nachbarschaft noch weiter voneinander entfernt sind denn je,
G. in der Erwägung, dass der Abschluss eines Abkommens über die künftige Zusammenarbeit weiterhin von äußerster Wichtigkeit für die Weiterentwicklung und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnern ist; in der Erwägung, dass die EU-Politik gegenüber Russland sich auf Einigkeit und Solidarität stützen muss, und in der Erwägung, dass die EU einen gemeinsamen Ansatz verfolgen und mit einer Stimme sprechen sollte; in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedsstaaten die anderen potenziell von bilateralen Vereinbarungen oder Streitigkeiten mit Russland betroffenen Mitgliedstaaten rechtzeitig informieren und konsultieren sollten,
H. in der Erwägung, dass das neue umfassende Abkommen, welches das derzeitige Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzen soll, eine qualitative Verbesserung darstellen, die gesamte Bandbreite der Zusammenarbeit abbilden, die neuen Realitäten des 21. Jahrhunderts widerspiegeln sowie die Einhaltung der Grundsätze der internationalen Beziehungen und die Achtung der demokratischen Normen und Menschenrechte beinhalten muss,
I. in der Erwägung, dass die jüngsten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Russland unter Bedingungen durchgeführt wurden, die den europäischen Standards hinsichtlich des Zugangs für internationale Wahlbeobachter, der Möglichkeiten von Oppositionsparteien, sich zu organisieren und Kandidaten aufzustellen, der Fairness und Unabhängigkeit der Medien und der Neutralität öffentlicher Stellen nicht entsprachen, was zu ernsthaften Verstößen Russlands gegen seine Verpflichtungen als Mitglied des Europarats und der OSZE führte,
J. unter Hinweis darauf, dass die Russische Föderation Mitglied des Europarates ist und sich damit den Zielen des Europarates verpflichtet hat, insbesondere der Förderung der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte und der Konsolidierung von Demokratie und Stabilität in Europa; in der Überzeugung, dass die EU den Grundsatz entschlossen verteidigen sollte, dass die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und die Erfüllung bestehender Verpflichtungen in dieser Organisation für den Erfolg der Partnerschaft zwischen der EU und Russland von entscheidender Bedeutung sind,
K. in der Erwägung, dass zahlreiche Berichte von NRO und unabhängigen Sachverständigen zeigen, dass das Gesetz über NRO aus dem Jahr 2006 und andere von der russischen Regierung ergriffene Maßnahmen einschließlich der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Extremismus und der Ausweitung staatlicher Kontrolle auf wesentliche Teile der Medien, das Recht auf freie Meinungsäußerung massiv aushöhlen und die Menschenrechtsaktivitäten und die Aktivitäten der Zivilgesellschaft in Russland behindern,
L. in der Erwägung, dass die anhaltende Inhaftierung von politischen Gefangenen und die Behandlung von Menschenrechtsverteidigern der Zusage der Russischen Föderation zuwiderläuft, die Rechtsstaatlichkeit in Russland zu stärken und dem „rechtlichen Nihilismus“ ein Ende zu setzen,
M. in der Erwägung, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarats und eine Reihe von unabhängigen Menschenrechtsorganisationen ernste Fragen zu den Standards der Justiz in Russland aufgeworfen haben, einschließlich der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz, der Verweigerung fairer Verfahren für Angeklagte in politisch kontroversen Fällen, der Schikanierung und Verfolgung von Strafverteidigern und der Rückkehr zu Gerichtsverfahren gegen politische Gefangene und zu ihrer Inhaftierung innerhalb des russischen Strafrechtssystems,
N. in der Erwägung, dass die Russische Föderation sich geweigert hat, wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass anhaltenden Verstößen und der Straffreiheit ein Ende gesetzt wird, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer zunehmenden Zahl von Urteilen festgestellt hat, dass Russland für schwer wiegende, systematische Menschenrechtsverletzungen, darunter außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und Verschleppungen, verantwortlich ist,
O. in der Erwägung, dass die Grundsätze, die den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Russischen Föderation zugrunde liegen, Gegenseitigkeit, Nachhaltigkeit, Transparenz, Berechenbarkeit, Verlässlichkeit, Nichtdiskriminierung und verantwortungsvolle Staatsführung sein sollten; in der Erwägung, dass das neue Abkommen rechtsverbindlich sein und klare Streitbeilegungsmechanismen vorsehen sollte,
P. in der Erwägung, dass die jüngste Krise bei den Gaslieferungen in die Europäische Union, durch die Millionen von Bürgern in Bulgarien, der Slowakei und anderswo in der EU keine Heizung oder warmes Wasser bei bitterkalten Wintertemperaturen hatten, ernste Zweifel an der Verlässlichkeit der russischen Energielieferungen aufkommen lässt,
Q. in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und Russland im Bereich der Sicherheit der Energieversorgung ein großes Potenzial für eine positive und konstruktive wechselseitige Abhängigkeit bieten, vorausgesetzt, dass die Partnerschaft auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung, der fairen Behandlung und gleichen Marktbedingungen beruht, wie dies im Vertrag über die Energiecharta vorgesehen ist; in der Überzeugung, dass die jüngste Gaskrise bewiesen hat, dass die Annahme und die Einhaltung einer Reihe von Regelungen notwendig sind, die sich zumindest auf den derzeitigen Vertrag über die Energiecharta gründen; in der Erwägung, dass sichere Energiebeziehungen zwischen der EU und Russland gleichermaßen auf Transparenz des Energiehandels in Transitländern beruhen; in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und Russland im Bereich der Sicherheit der Energieversorgung ein großes Potenzial für eine positive und konstruktive wechselseitige Abhängigkeit bieten, vorausgesetzt, dass die Partnerschaft auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung, der fairen Behandlung und gleichen Marktbedingungen beruht; in der Erwägung, dass die russische Energiepolitik in der Praxis Beispiele für eine missbräuchliche und schikanöse Ausnutzung einer Monopolstellung geliefert hat, insbesondere durch die Verweigerung der Transitrechte von Drittländern, Lieferunterbrechungen und die Verletzung von Eigentumsrechten,
R. in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 15./16. Juni 2006 in Brüssel empfohlen hat, die Verhandlungen über das Transitprotokoll zur Energiecharta zum Abschluss zu bringen, für die Ratifizierung des Vertrags über die Energiecharta durch alle Unterzeichner der Charta Sorge zu tragen und die Kommission aufzufordern, die relevanten Punkte für ein Energieabkommen mit Russland als Vervollständigung des bestehenden und verbindlichen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens oder im Rahmen des Folgeabkommens zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen unter besonderer Berücksichtigung der jüngsten Gaskrise auszuarbeiten; unter Hinweis auf die Tatsache, dass der Vertrag über die Energiecharta bereits für alle EU-Mitgliedstaaten und Russland als Unterzeichner gemäß Artikel 45 rechtsverbindlich ist,
S. in der Überzeugung, dass eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Energiepolitik und der Festlegung einer langfristigen Energiestrategie Vorbedingungen für eine ausgeglichene Entwicklung der Volkswirtschaften sowohl der EU als auch Russlands sind,
T. in der Erwägung, dass es der EU oft nicht gelungen ist, mit einer einzigen Stimme in den Beziehungen zu Russland zu sprechen; in der Erwägung, dass es einen funktionierenden Mechanismus innerhalb des Rates unter der Verantwortung des Hohen Vertreters geben sollte, der es den Mitgliedstaaten ermöglichen würde, sich mit ausreichender Vorlaufzeit zu allen bilateralen Fragen mit Russland zu konsultieren, die Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten und die EU als Ganzes haben könnten,
U. in der Erwägung, dass die derzeitige Wirtschaftskrise, die sowohl Russland als auch die EU schwer in Mitleidenschaft zieht, eine Möglichkeit für einen Neustart der bilateralen Beziehungen auf der Grundlage eines besseren und offeneren gegenseitigen Verständnisses bietet, durch das die Verdächtigungen und die Mängel der Vergangenheit vermieden und die Grundlage für die Bestimmung und die Stärkung echter gemeinsamer Werte geschaffen werden,
1. richtet folgende Empfehlungen an den Rat und die Kommission und ersucht sie, ihnen bei den Verhandlungen Rechnung zu tragen:
a) weiterhin auf einem umfassenden, weit reichenden sowie rechtsverbindlichen Abkommen, das sich auf ein gemeinsames Eintreten für die Menschenrechte gründet, zu bestehen, welches das gesamte Spektrum der Zusammenarbeit zwischen den Parteien abdeckt und eine Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sowohl hinsichtlich der Festigkeit der Engagements als auch der behandelten Themen darstellt; darauf zu bestehen, dass das Abkommen Durchsetzungsmechanismen für seine wichtigen Teile umfasst;
b) darauf zu bestehen, dass die Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität Georgiens durch Russland und seine Rolle im Gasstreit Anfang 2009 die Beziehungen zwischen der EU und Russland und die Verhandlungen über das neue Abkommen ernsthaft gefährdet haben;
c) darauf zu bestehen, dass sich die Beziehungen zwischen der EU und Russland auf die Achtung der Geltung der Völkerrechts und aller verbindlichen Abkommen und Verträge gründen müssen, zu denen sich Russland und die EU-Mitgliedstaaten bekennen, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen, der EMRK und des Vertrags über die Energiecharta sowie auf die Regeln und Verpflichtungen, die für die Mitglieder der OSZE und des Europarats gelten;
d) Konsultationsmechanismen unter der Verantwortung des Hohen Vertreters einzurichten, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen würden, sich mit ausreichender Vorlaufzeit zu allen bilateralen Fragen betreffend Vereinbarungen oder Streitigkeiten mit Russland, die Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten und die EU als Ganzes haben könnten, zu konsultieren, wodurch die EU einen möglichst kohärenten Standpunkt annehmen könnte, indem sichergestellt wird, dass den Bedenken jedes Mitgliedstaats in vollem Umfang Rechnung getragen und verhindert wird, dass ein Mitgliedstaat die Verhandlungen in einer späteren Phase blockiert;
e) auf einer Stärkung der Rolle des Parlamentarischen Kooperationsausschusses in dem neuen Abkommen zu bestehen, um die parlamentarische Dimension der Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland zu stärken;
f) die Zusagen zu bekräftigen, die sowohl die EU als auch Russland auf internationaler Ebene, insbesondere als Mitglieder des Europarats und der OSZE, gegeben haben, und gegenüber der russischen Regierung Besorgnis über die Menschenrechtslage und den schrumpfenden Raum für die russische Zivilgesellschaft zum Ausdruck zu bringen, sie eindringlich aufzufordern, die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu wahren, indem die Rechtsvorschriften für die Zivilgesellschaft mit den europäischen und internationalen Verpflichtungen Russlands in Einklang gebracht werden, und unverzüglich wirksame Schritte zu unternehmen, um ein günstiges Arbeitsklima für Menschenrechtsorganisationen und unabhängige gemeinnützige Organisationen, die die kulturellen Bindungen zwischen Russland und den EU-Mitgliedsstaaten fördern, zu schaffen, die Einschüchterung und Schikane von Menschenrechtsverteidigern einzustellen und von harten administrativen Maßnahmen gegen diese Organisationen Abstand zu nehmen;
g) die russische Regierung aufzufordern, die Medienfreiheit in vollem Umfang zu achten und sicherzustellen, dass der unabhängigen Presse die politischen und wirtschaftlichen Bedingungen für einen normalen Betrieb gewährt werden; die russische Regierung nachdrücklich aufzufordern, der anhaltenden Gewalt gegen und Verfolgung von Journalisten ein Ende zu setzen;
h) den Standpunkt zu vertreten, dass die regelmäßigen halbjährigen Konsultationen zwischen der EU und Russland zu Menschenrechtsfragen seit ihrer Einrichtung im Jahr 2005 keine greifbaren Ergebnisse gezeitigt haben und einer Überprüfung unterzogen werden müssen, um einen substanziellen und ergebnisorientierten Dialog zu Menschenrechtsfragen in Russland und in der EU und zur Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren zu ermöglichen;
i) daher auf einer tief greifenden Überarbeitung der Konsultationen zwischen der EU und Russland in Menschenrechtsfragen zu bestehen, einschließlich der Schaffung einer förmlichen Rolle für unabhängige NRO aus Russland und aus der EU, der Einbeziehung von Beamten aller betroffenen Abteilungen der russischen Regierung und der Beendigung der Praxis, dass die russische Regierung gesonderte Kommuniqués herausgibt;
j) an die Behörden der Russischen Föderation zu appellieren, die Existenz und nachhaltige Entwicklung traditioneller Lebensweisen, der Kultur und Sprache von indigenen Völkern, die innerhalb ihrer Staatsgrenzen leben, zu gewährleisten;
k) die russische Regierung nachdrücklich aufzufordern, die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in vollem Umfang umzusetzen, indem sie die Möglichkeit schafft, die Rechenschaftspflicht für vergangene Verstöße zu fördern, und gewährleistet, dass den fortdauernden Verstößen ein Ende gesetzt wird;
l) zu betonen, dass das von den russischen Behörden geförderte Programm zur Unterstützung russischstämmiger Landsleute nicht als ein Instrument mit dem Ziel missbraucht werden sollte, den politischen Einfluss in manchen EU-Mitgliedstaaten zu stärken;
m) die Unterstützung des Beitritts Russlands zur WTO und der weiteren Öffnung der russischen Wirtschaft aufrechtzuerhalten; die uneingeschränkte Einhaltung der WTO-Regeln durch Russland als eine notwendige Vorbedingung und als einen Mindeststandard für die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der EU und Russland anzusehen, die weiterhin ein langfristiges Ziel ist;
n) jüngste Veränderungen zwar zu begrüßen, jedoch weitere Verbesserungen der Rechtsvorschriften und der Rechtsdurchsetzung im Bereich des Schutzes der Rechte an geistigem, gewerblichem und kommerziellem Eigentum zu fordern, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und ein attraktives Investitionsklima zu schaffen, indem Regulierungssysteme an die höchsten internationalen Standards und Normen angeglichen werden; die russischen Staatsorgane eindringlich aufzufordern, vor dem bevorstehenden Beitritt Russlands zur WTO und als Vorbedingung dazu Teil IV des russischen Zivilgesetzbuches über die Rechte an geistigem Eigentum und die einschlägigen Verfahrensvorschriften für ihre Durchsetzung an die WTO-Regeln und internationalen Übereinkommen anzugleichen, insbesondere an das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), und für deren vollständige Umsetzung Sorge zu tragen, damit Nachahmung und Produktpiraterie wirksam bekämpft werden können;
o) darauf zu bestehen, dass der Vertrag über die Energiecharta, der als bestehender Vertrag für Russland und alle EU-Mitgliedstaaten rechtsverbindlich ist, die Grundlage für die Beziehungen im Energiebereich sein sollte, und dass die Grundsätze des Vertrags über die Energiecharta und des dazugehörigen Transitprotokolls in das neue Abkommen aufgenommen werden, und gleichzeitig seine Forderung an Russland zu bekräftigen, sein Engagement für einen regelgestützten Ansatz durch die Unterzeichnung und Ratifizierung des Transitprotokolls zu stärken, und dabei die Auffassung des Parlaments zu berücksichtigen, dass es den Partnern frei stehen sollte, einen Wortlaut auszuhandeln, der in Bezug auf die Intensität der Zusammenarbeit und die von ihr abgedeckten Bereiche über den des Vertrags über die Energiecharta hinausgeht, dass das Abkommen jedoch unter keinen Umständen einen geringeren Umfang haben sollte als den von den Parteien im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens bereits vereinbarten Umfang;
p) innerhalb des Rahmens der Verhandlungen über das neue Abkommen die Verhandlungen über das Transitprotokoll zum Abschluss zu bringen und Russland aufzufordern, es zu unterzeichnen, um einen Rechtsrahmen zu schaffen, der für den Transit von Energielieferungen zwischen den Parteien gilt und demjenigen nachfolgt, der bereits gemäß dem Vertrag über die Energiecharta besteht;
q) zu betonen, dass sorgfältige Umweltverträglichkeitsprüfungen für alle Infrastrukturvorhaben im Energiebereich notwendig sind, um zu gewährleisten, dass internationale Umweltschutzstandards eingehalten werden; die Russische Föderation in diesem Zusammenhang nachdrücklich aufzufordern, das Espooer Übereinkommen und dessen Protokoll über die strategische Umweltprüfung zu ratifizieren;
r) zur Stärkung der Effizienz und der Krisenreaktionskapazität des Energiedialogs zwischen der EU und Russland sowie zu mehr Transparenz, Gegenseitigkeit, Investitionssicherheit und damit zu mehr Sicherheit bei der Energieversorgung aufzurufen; die Notwendigkeit der Einrichtung von Mechanismen für ein System und einen Streitbeilegungsmechanismus im Energiebereich, die transparent und regelgestützt sind, zu betonen;
s) auf den in dem bereits von Russland und der Ukraine unterzeichneten Vertrag über die Energiecharta enthaltenen Streitbeilegungsmechanismus hinzuweisen;
t) einen klaren Verhaltenskodex festzulegen, durch den die Beziehungen zwischen der EU, Russland und den der gemeinsamen Nachbarschaft angehörenden Ländern geregelt werden und in dem auch die Achtung der souveränen Unabhängigkeit aller europäischen Staaten, die Verpflichtung, Streitigkeiten auf friedliche Weise beizulegen, und die Entschlossenheit festgeschrieben werden, festgefahrene Konflikte einer Lösung zuzuführen;
u) den bestehenden politischen Dialog aufzuwerten, um verstärkt Kernfragen im Bereich der Sicherheit zu erörtern, die häufig Anlass zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der EU und Russland geben, die jedoch zweifellos die Sicherheit in Europa sowie die Sicherheit weltweit beeinträchtigen, wobei hervorzuheben ist, dass eine multilaterale Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie Regelungen über die Nichtverbreitung von Kernwaffen erforderlich sind;
v) die Regierung Russlands aufzufordern, gemeinsam mit der Europäischen Union und den anderen Mitgliedern der Kosovo-Kontaktgruppe einen positiven Beitrag zu den Bemühungen um eine dauerhafte politische Lösung für die Zukunft des Kosovo und die weitere Stärkung der Stabilität der westlichen Balkanländer zu leisten;
w) die russische Regierung aufzufordern, ihre Entschlossenheit unter Beweis zu stellen, gemeinsam mit Georgien und der EU die Modalitäten für Sicherheit und Stabilität in Abchasien und Südossetien, wie in dem Abkommen vom 8. August 2008 vereinbart, in konstruktiver und friedlicher Weise festzulegen; die russische Regierung aufzufordern, konkrete Zusagen zu geben, dass Russland gegen keinen seiner Nachbarn Gewalt einsetzen wird;
x) der russischen Regierung in Bezug auf ihre Entscheidung zu widersprechen, Abchasien und Südossetien als souveräne Staaten anzuerkennen, mit den De-facto-Behörden dieser beiden georgischen Provinzen Abkommen über militärische Unterstützung und Zusammenarbeit zu unterzeichnen und vor Ort Militärbasen zu errichten, da diese Schritte die territoriale Integrität Georgiens, wie sie in den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen bekräftigt worden ist, untergraben; Russland erneut aufzufordern, seine Entscheidung zurückzunehmen und darauf zu bestehen, dass Russland nicht als unparteiischer Vermittler im Friedensprozess betrachtet werden kann; die russische Regierung nachdrücklich aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass den EU-Beobachten im Einklang mit dem Mandat der EU-Beobachtungsmission uneingeschränkter Zugang zu allen vom Konflikt betroffenen Gebieten gewährt wird;
y) zu fordern, dass das Ziel der Visumfreiheit gegenüber Russland im Lichte der Verordnung (Nr.) 539/2001[16] des Rates weiterverfolgt wird, wonach die Ausnahme von der Visumpflicht einer gewichteten Bewertung mehrerer Kriterien unterliegt, die unter anderem die illegale Einwanderung, die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie die Außenbeziehungen der Europäischen Union zu Drittländern betreffen, wobei auch die regionale Kohärenz und das Gegenseitigkeitsprinzip zu beachten sind und ferner berücksichtigt werden muss, dass die Beziehungen zwischen der Union und den auf der Positivliste erscheinenden Drittländern durch eine besondere politische Dimension gekennzeichnet sind, da diese Drittländer im Hinblick auf die demokratischen Werte und die Grundrechte ein angemessenes Niveau erreichen müssen;
z) nachdrücklich zu fordern, dass Visaerleichterungen für Studenten, Forscher und Geschäftsleute Priorität zukommt, damit Kontakte auf persönlicher Ebene gefördert werden; jedoch nachdrücklich zu fordern, dass jede weitere Liberalisierung der Visumregelung mit Russland nur mit einer entsprechenden Liberalisierung der Visumregelungen mit den Ländern, die Gegenstand der Europäischen Nachbarschaftspolitik sind, einhergehen kann, damit es nicht zu Abweichungen kommt;
aa) im Einklang mit dem Abkommen EU-Russland über Erleichterungen bei der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa eine klare Zusage der russischen Staatsorgane zu fordern, die einseitig auf alle Reisenden angewendeten bürokratischen Hindernisse abzubauen, wie etwa die Notwendigkeit, über eine Einladung zu verfügen und sich bei der Ankunft anzumelden; dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die in den letzten Jahren vorgenommenen Änderungen der russischen Visabestimmungen und die Einstellung der Ausstellung von Mehrfachvisa für Geschäftsleute negative Auswirkungen auf die Geschäfts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Russland haben können, und die Auffassung des Parlaments zu berücksichtigen, dass das erleichterte Reisen für Inhaber russischer Reisepässe nur auf russische Staatsangehörige beschränkt werden sollte;
ab) dringend das Kaliningrad betreffende Transit- und Visumproblem anzugehen, eventuell indem für das gesamte Gebiet Kaliningrad der kleine Grenzverkehr vorgesehen wird;
ac) darauf zu bestehen, dass den Beziehungen zwischen der EU und Russland die Grundsätze liberalisierter und offener Märkte und der Gegenseitigkeit der Investitionsrechte der Partner zugrunde liegen, und somit zu fordern, dass die russische Regierung als Gegenleistung für enge, vorteilhafte Wirtschaftsbeziehungen die Eigentumsrechte von ausländischen Investoren sichert und das Gesetz aus dem Jahr 2008 über strategische Wirtschaftsbereiche, aufgrund dessen der russische Staat über großen Handlungsspielraum verfügt, um ausländische Investoren zu diskriminieren, während der EU-Binnenmarkt für russische Investoren uneingeschränkt geöffnet ist, einer Überprüfung unterzieht; zu fordern, dass das Gesetz über Investitionen in strategische Wirtschaftsbereiche mit den derzeitigen und künftigen Verpflichtungen Russlands im Rahmen der WTO sowie des derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens vereinbar ist;
ad) die russischen Staatsorgane im Rahmen der laufenden Verhandlungen über den WTO-Beitritt Russlands aufzufordern, bestimmte bereits ausgehandelte und vereinbarte Verpflichtungen nicht auszusetzen und das Abkommen EU-Russland über den WTO-Beitritt aus dem Jahr 2004 uneingeschränkt einzuhalten, indem alle diskriminierenden Gebühren beseitigt werden, insbesondere für den Eisenbahngüterverkehr, sowie die Exportzölle für unbehandeltes Nutzholz abzuschaffen;
ae) Russland aufzufordern, seine Zusage einzuhalten, die Zahlungsforderungen für den Sibirienüberflug auslaufen zu lassen, und das diesbezüglich auf dem Gipfeltreffen in Samara erzielte Abkommen zu unterzeichnen;
af) mit der russischen Regierung deren Pläne zu erörtern, Freihandelsabkommen mit bestimmten Ländern zu entwickeln, die die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums mit Russland beeinträchtigen könnten;
ag) jüngste Veränderungen zwar zu begrüßen, jedoch weitere Verbesserungen der Rechtsvorschriften und der Rechtsdurchsetzung im Bereich des Schutzes der Rechte an geistigem, gewerblichem und kommerziellem Eigentum zu fordern, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und ein attraktives Investitionsklima zu schaffen, indem Regulierungssysteme an die höchsten internationalen Standards und Normen angeglichen werden; die russischen Staatsorgane eindringlich aufzufordern, vor dem bevorstehenden Beitritt Russlands zur WTO und als Vorbedingung dazu Teil IV des russischen Zivilgesetzbuches über die Rechte an geistigem Eigentum und die einschlägigen Verfahrensvorschriften für ihre Durchsetzung an die WTO-Regeln und internationalen Übereinkommen anzugleichen, insbesondere an das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), und für deren vollständige Umsetzung Sorge zu tragen, damit Nachahmung und Produktpiraterie wirksam bekämpft werden können;
ah) mit der russischen Regierung eine Reihe von schifffahrtsbezogenen Themen zu besprechen, unter anderem die freie Durchfahrt durch die Meerenge von Pilawa, den Zugang für Schiffe der Europäischen Union zu russischen Gewässern bei der Durchfahrt nach Asien entlang nordrussischem Hoheitsgebiet sowie die potenziellen Gefahren für die Umwelt, die sich aus der Zunahme des Tankerverkehrs in der Ostsee ergeben;
ai) zusammen mit der russischen Regierung das Problem der Verkehrsüberlastung an der gemeinsamen Grenze mit der EU, die weiterhin ein schwerwiegendes Hindernis für den Handel und die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Russland darstellt, in Angriff zu nehmen;
aj) die Russische Föderation aufzufordern, konstruktiv mit der EU zusammenzuarbeiten, um in Bezug auf den Status der abtrünnigen Gebiete einschließlich Transnistrien eine Lösung zu finden, und dazu beizutragen, dass als unabdingbare Voraussetzung für die Stabilität einer Grenzregion der Europäischen Union, der zentrale Bedeutung zukommt, die Souveränität der moldauischen Regierung gestärkt wird; zu betonen, dass Fortschritte in dieser Frage mit dem Rückzug der in Moldau stationierten russischen Truppen verknüpft sind, wie er von Russland unter anderem während des Gipfeltreffens der OSZE 1999 in Istanbul zugesagt wurde;
ak) zwar die positiven Aspekte der Vertiefung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland anzuerkennen, doch weitere umfassende Analysen der (die Sicherheit betreffende) Auswirkungen einer möglichen Einbeziehung Russlands in die 7. Rahmenprogramme zu fordern;
al) inoffizielle Leitlinien darüber auszuarbeiten, wie die Beziehungen zwischen der EU und Russland durch die Grundsätze der Solidarität und der gegenseitigen Rechenschaftspflicht untermauert werden können, damit eine einheitlichere und kohärentere Politik gegenüber Russland entsteht;
2. fordert den Rat und die Kommission auf, das Parlament und seinen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten regelmäßig und umfassend über die Fortschritte bei den Verhandlungen zu unterrichten, und weist sie darauf hin, dass das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der Zustimmung des Parlaments bedarf;
3. hält die Stärkung der gegenseitigen rechtlichen Verpflichtungen durch einen baldigen PKA-Abschluss und einen russischen WTO-Beitritt für wichtig;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und der Kommission und, zur Information, der Staatsduma sowie der Regierung und dem Präsidenten der Russischen Föderation zu übermitteln.
- [1] ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 1.
- [2] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0336.
- [3] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0642,
- [4] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0105.
- [5] ABl. C 76 E vom 27.3.2008, S. 95.
- [6] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0309.
- [7] ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 271.
- [8] ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S. 329.
- [9] ABl. C 317 E vom 23.12.2006, S. 474.
- [10] ABl. C 117 E vom 18.5.2006, S. 235.
- [11] ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 95.
- [12] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0396.
- [13] ABl. C 219 E vom 28.8.2008, S. 206.
- [14] ABl. C 41 E vom 19.2.2009, S. 64.
- [15] ABl. C 41 E vom 19.2.2009, S. 53.
- [16] Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001, in der die Drittstaaten aufgelistet werden, deren Staatsangehörige beim Passieren der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, und die Drittstaaten, deren Staatsangehörige von dieser Pflicht befreit sind (ABl. L 81 vom 21.3.2001, S.1).
VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG (B6‑0373/2007) (1.10.2007)
gemäß Artikel 114 Absatz 1 der Geschäftsordnung
von Janusz Onyszkiewicz
im Namen der ALDE-Fraktion
zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Russland,
– unter Hinweis auf die in Russland für Dezember 2007 angesetzten Parlamentswahlen und die im Frühjahr 2008 stattfindenden Präsidentschaftswahlen,
– unter Hinweis auf die großen Herausforderungen, die sich im Rahmen der Beziehungen EU-Russland stellen, und die zunehmenden autoritären Tendenzen, die nicht nur innerhalb Russlands, sondern auch in den Beziehungen Russlands zum Ausland zum Ausdruck kommen,
– gestützt auf Artikel 114 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis auf die große Bedeutung Russlands für Stabilität und Wohlstand in Europa und in der Welt,
B. in der Erwägung, dass die EU wiederholt ihre Absicht unterstrichen hat, eine auf demokratischen Werten basierende strategische Partnerschaft mit Russland zu erreichen,
C. in der Erwägung, dass eine entschlossene, solide und umfassende EU-Politik für Russland zunehmend unverzichtbar ist,
1. richtet folgende Empfehlungen an den Rat:
a) weiterhin an einer Lösung für die Handelsfragen zu arbeiten, die derzeit die Einleitung der Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Russland verhindern;
b) eine klare Strategie zu konzipieren, die darauf abzielt, die Umsetzung demokratischer Regeln und die Achtung grundlegender Werte, d.h. der gemeinsamen Werte, die die Grundlage der künftigen Beziehungen darstellen müssen, durch Russland zu verbessern;
c) weiterhin darauf hinzuwirken, dass Russland der WTO beitritt und moderne Anlagevorschriften und Geschäftsregeln als Leitlinien in einem wirklich unabhängigen Privatsektor akzeptiert;
d) weiterhin auf den künftigen Beitritt Russlands zur Energiecharta und den positiven Ausgang des Ratifizierungsprozesses hinzuarbeiten;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und – zur Information – der Kommission sowie den Mitgliedstaaten und der Staatsduma und der Regierung Russlands zu übermitteln.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (17.7.2008)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu den Beziehungen zwischen der EU und Russland
(2008/2104(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Eugenijus Maldeikis
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. weist darauf hin, dass die Beziehungen zwischen der EU und Russland ein großes wirtschaftliches Potential haben und beide Seiten von einer stärkeren wirtschaftlichen Integration und guten nachbarschaftlichen Beziehungen profitieren würden und dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland entscheidend dazu beiträgt, in allen Bereichen gemeinsamer und sich überschneidender Interessen Stabilität zu schaffen;
2. weist darauf hin, dass Russland mit einem Anteil von 7,3% am EU-Handel der drittwichtigste Handelspartner der EU ist und die EU mit einem Anteil von 52,9% am russischen Handel der wichtigste Handelspartner Russlands ist;
3. begrüßt die Annahme eines Verhandlungsmandats und räumt dem Abschluss eines neuen Abkommens hohe Priorität ein; betont erneut, dass die EU und Russland darauf hinarbeiten sollten, strategisch nachhaltige und langfristige partnerschaftliche Beziehungen aufzubauen, die auf gemeinsamen Werten, Demokratie und Menschenrechten und auf den Grundsätzen der Gegenseitigkeit, der Transparenz, der Berechenbarkeit, der Verlässlichkeit, der Nichtdiskriminierung und des verantwortungsvollen staatlichen Handelns beruhen und in deren Rahmen ihre Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen Energie und Handel gestärkt werden sollte;
4. betont erneut, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam eine einheitliche und kohärente Position im Hinblick auf die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Russland entwickeln müssen, insbesondere in der sensiblen Energiefrage, damit ein einseitiger und privilegierter Ansatz vermieden wird; betont ferner, dass die einzelnen Abkommen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Russland einen Beitrag zur Erreichung des allgemeinen Ziels der Energieversorgungssicherheit für die EU leisten müssen;
5. vertritt die Ansicht, dass im Rahmen des neuen Abkommens die Grundsätze und Zielsetzunge, die Ziele, Instrumente und Maßnahmen zur Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Russland und der EU einer pragmatischen Überprüfung unterzogen werden sollten, um Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Dialog und gemeinsame Interessen zu fördern;
6. ist der Auffassung, dass – parallel zu den Verhandlungen über ein neues Abkommen EU-Russland – der Beitritt Russlands zur WTO weiterhin eine Priorität der EU darstellen sollte;
7. meint, dass der künftige Beitritt Russlands zur WTO von großer Bedeutung für die künftigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Russland ist, da er eine Vertiefung der wirtschaftlichen Integration zwischen der EU und Russland ermöglicht; ersucht die Kommission, das Ziel weiter zu verfolgen, nach Russlands Beitritt zur WTO ein tief greifendes und umfassendes Freihandelsabkommen auszuhandeln, welches alle Fragen des Handels mit Gütern und Dienstleistungen sowie betreffend Investitionen, einschließlich im Energiesektor, behandelt, die die früher vereinbarten Zielsetzungen weiter entwickeln; fordert, dass in jedes Handelsabkommen mit Russland Sozial- und Umweltklauseln sowie die Ratifizierung und Durchsetzung von Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation aufgenommen werden;
8. fordert Russland dringend auf, Lösungen für noch offene Fragen zu finden, die bilateral und im multilateralen Rahmen erörtert werden müssen, einschließlich der Durchführung bereits eingegangener bilateraler Abkommen, wie z.B. des Abkommens mit der EG vom Mai 2004, durch das die bilateralen Verhandlungen zum Marktzugang für den Beitritt der Russischen Föderation in die WTO abgeschlossen wurden;
9. fordert die russischen Behörden mit Nachdruck auf, das Investitions- und Geschäftsklima und die Wettbewerbsbedingungen in Russland zu verbessern; betont, wie wichtig es in diesem Zusammenhang ist, diskriminierungsfreie, transparente und vorhersehbare Rahmenbedingungen zu fördern, den Schutz ausländischer Investitionen in Übereinstimmung mit den international anerkannten OECD-Normen zu vervollkommnen, die Rechtsvorschriften und die Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte an geistigem, gewerblichem und kommerziellem Eigentum zu verbessern und die Justiz zu reformieren, damit geistige Eigentumsrechte wirksam geschützt und schnellere strafrechtliche Verfahren sichergestellt werden; fordert die russische Regierung eindringlich auf, ihre Zollabfertigungsverfahren weiter zu straffen, zu standardisieren und zu automatisieren;
10. betont, dass Niederlassung und Tätigkeit von Unternehmen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit erleichtert werden sollten; weist darauf hin, dass die EU gegenüber Investitionen aus Russland offen ist, wie die verstärkte Präsenz russischer Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Energie und Stahl, deutlich macht; fordert deshalb, dass ausländischen Unternehmen, die in Russland im Rohstoffsektor tätig sind, der gleiche Zugang gewährt wird wie einheimischen Unternehmen;
11. erinnert dass die wichtigen offenen Fragen für die EU die Ausfuhrzölle und die Bahngebühren aber auch die künftige Stabilität und Berechenbarkeit des Systems betreffen; unterstreicht, wie wichtig die Ausweitung des Agrar- und Lebensmittelhandels zwischen Russland und der EU ist; betont in diesem Zusammenhang, dass auf beiden Seiten Fortschritte bei der Einhaltung der Forderungen nach rationalisierten Standardvorschriften und Computer basierten Zollformalitäten erzielt werden sollten, um den gemeinsamen Handel und den grenzüberschreitenden Verkehr zu erleichtern; unterstreicht, dass Russland die gesundheitshygienischen und Pflanzenschutzvorschriften für Milch-, Getreide- und Fleischprodukte harmonisieren muss.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
15.7.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
24 3 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Graham Booth, Daniel Caspary, Françoise Castex, Christofer Fjellner, Béla Glattfelder, Ignasi Guardans Cambó, Jacky Hénin, Syed Kamall, Caroline Lucas, Marusya Ivanova Lyubcheva, Erika Mann, Helmuth Markov, Georgios Papastamkos, Tokia Saïfi, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Iuliu Winkler, Corien Wortmann-Kool |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen) |
Jean-Pierre Audy, Eugenijus Maldeikis, Rovana Plumb, Salvador Domingo Sanz Palacio, Carl Schlyter, Zbigniew Zaleski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Emanuel Jardim Fernandes, Francesco Ferrari |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (12.2.2009)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu den Beziehungen zwischen der EU und Russland
(2008/2104(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Cristina Gutiérrez-Cortines
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass eine verstärkte Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen im Kontext strategischer Beziehungen zwischen der EU und Russland nötig sind, die sich auf Stabilität, Zusammenarbeit und eine gute Handelspraxis, einschließlich Transparenz, stützen, die in dem neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, welches derzeit ausgehandelt wird, zum Ausdruck kommen müssen, insbesondere in Bezug auf Fragen, die die Bereiche Energie, Forschung und Innovation, Entwicklung und Lebensqualität betreffen;
2. betont die Bedeutung der Demokratie, der Bürgerrechte, der Menschenrechte und der Rechte ethnischer Minderheiten und der Meinungsfreiheit für die Zukunft Russlands; ersucht die Kommission sicherzustellen, dass sie Kernpunkte jedes künftigen Abkommens mit der Russischen Föderation darstellen;
3. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf zu gewährleisten, dass alle Unternehmen der Europäischen Union, die Handelsbeziehungen zu Unternehmen der Russischen Föderation unterhalten bzw. in der Russischen Föderation tätig sind, die europäischen Grundsätze und Werte fördern;
4. unterstreicht, dass Russland ein großer dynamischer Markt für EU-Waren und -Dienstleistungen ist, der entlang der Energiewertschöpfungskette im russischen Energiesektor eine Fülle von Investitionsmöglichkeiten bietet; betont daher, dass es sehr wichtig ist, den verstärkten Energiedialog mit Russland im Rahmen des bestehenden Energiedialogs angesichts einer zunehmenden Interdependenz fortzusetzen, da 25% der Erdöl- und Erdgaseinfuhren in die EU aus Russland stammen und die EU Abnehmer von über 50% der russischen Erdöl- und Erdgasausfuhren ist;
5. hebt hervor, dass die Zusammenarbeit im Energiebereich auf den im Vertrag über die Energiecharta enthaltenen Prinzipien beruhen sollte, insbesondere auf der globalen Energieversorgungssicherheit, dem Interessenausgleich zwischen Verbraucher- und Erzeugerländern, der Gegenseitigkeit des Zugangs zu Investitionen, Märkten und Infrastrukturen, sowie auf der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der verantwortungsvollen Staatsführung; fordert die Kommission auf, die Ratifizierung des Vertrags über die Energiecharta durch Russland zu einem ihrer wichtigsten Ziele bei der Aushandlung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zu machen; bestärkt die Kommission darin, weiterhin am Beitritt Russlands zur WTO zu arbeiten; betont ferner, dass auf einen internationalen rechtlichen Regelungsrahmen hingearbeitet werden muss, der sowohl Gasproduzenten als auch Gaslieferanten dazu verpflichten würde, eine zuverlässige und planbare Versorgung zu gewährleisten;
6. fordert Russland und die Ukraine zur Zusammenarbeit auf, um unverzüglich eine faire und langfristige Lösung für die jüngsten Streitigkeiten zu finden, die schwerwiegende negative Auswirkungen erheblichen Ausmaßes für die Gasversorgung der EU gehabt haben; betont, dass der Rat und die Kommission weiterhin zwischen den beiden Parteien vermitteln müssen, um eine rasche Lösung herbeizuführen; ist der Auffassung, dass der Zugang zu Energie ein Menschenrecht ist und dass die Energieversorgung nicht als eine politische Waffe eingesetzt werden sollte;
7. betont in diesem Zusammenhang, dass der Zugang und Energieeffizienz zu diversifizierten Energiequellen gewährleistet und die Energieversorgungssicherheit und Energieeffizienz verbessert werden müssen; betont, wie wichtig die EU-Wettbewerbsregeln als Grundlage für Investitionen und den Handel sind; unterstreicht, dass der Privatsektor genutzt werden muss, um die Energieversorgung sicherzustellen und aufrechtzuerhalten; fordert den Rat und die Kommission auf, in ihren Verhandlungen mit Russland hervorzuheben, welche Bedeutung die geplante Nabucco-Gaspipeline für die EU hat und dass die Europäische Union Aktivitäten, die sie gefährden könnten, ablehnt; vertritt die Auffassung, dass es in der derzeitigen Lage von vitaler Bedeutung für die EU ist, raschere Fortschritte bei der Fertigstellung aller neuen Pipeline-Projekte, wie Nabucco, South Stream und TGI (Verbindung Türkei-Griechenland), zu erzielen; betont, dass die EU nach dem Konflikt zwischen Russland und Georgien im Jahr 2008 Erwägungen betreffend die Sicherheit der Energieversorgung gebührend in ihren Ansatz einbeziehen muss;
8. nimmt zur Kenntnis, dass Russland bereits ein Gesetz der Föderation über erneuerbare Energiequellen verabschiedet hat; fordert die Russische Föderation auf, die ökologisch nachhaltige Entwicklung ihrer Industrie für erneuerbare Energien zu unterstützen und die verfügbaren ökologisch nachhaltigen Ressourcen zu nutzen;
9. nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung von Energiereserven und der damit zusammenhängenden Infrastruktur maßgebliche Auswirkungen auf die örtliche Umwelt und Bevölkerung haben wird; fordert die Kommission auf, Russland zu ersuchen, weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung mit Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bewertungen der Auswirkungen auf die in den betreffenden Gebieten lebende Bevölkerung einhergeht, und sicherzustellen, dass das Recht dieser Menschen auf Erhaltung ihrer traditionellen Beziehung zum Land gewährleistet wird; ermutigt die Kommission, die Zusammenarbeit im Energiebereich fortzusetzen, damit gewährleistet ist, dass Energie für die Bevölkerung beider Seiten zu fairen Bedingungen zugänglich ist; fordert die Russische Föderation auf, für alle Erdöl- und Erdgasprojekte, die in ihrem Hoheitsgebiet bereits durchgeführt werden oder geplant sind, die Einhaltung hoher Umweltstandards zu garantieren;
10. fordert die Kommission auf, mit Russland zusammenzuarbeiten, um die Entsorgung seiner nuklearen Abfälle und die nukleare Sicherheit zu verbessern; bestärkt die Kommission darin, auch ihre enge Zusammenarbeit mit Russland in Bezug auf Normen im Bereich der nuklearen Sicherheit fortzusetzen;
11. betont, dass im Laufe der Verhandlungen zwischen der EU und Russland besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen der „Nord Stream“-Gaspipeline auf die Umwelt gelegt werden sollte;
12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten angesichts der Auswirkungen des Klimawandels und der enormen Kosten, die durch Untätigkeit verursacht würden, zur Verstärkung des Dialogs mit den Behörden der Russischen Föderation im Hinblick auf die Vorbereitung der Konferenz von Kopenhagen 2009 zur Aushandlung und Verabschiedung eines Kyoto-Nachfolgeabkommens auf;
13. fordert Russland auf, bei künftigen internationalen Verhandlungen eine aktive Rolle zu spielen und auf eine rasche Einigung bis spätestens 2009 hinzuarbeiten, um die Kontinuität des globalen Kohlenstoffmarktes zu gewährleisten;
14. begrüßt die Teilnahme der Russischen Föderation an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union; ist der Auffassung, dass auf diese Weise bedeutende personelle und finanzielle Ressourcen Russlands im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich wirksam genutzt und entwickelt werden können, was sowohl für Europa als auch für Russland einen Vorteil darstellt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Mittel und Wege zu finden, Nachwuchswissenschaftler und junge Unternehmer aus der Russischen Förderation zur Teilnahme an europäischen Forschungsprogrammen und am Erasmus-Programm für junge Unternehmer zu ermutigen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
12.2.2009 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
41 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Šarūnas Birutis, Jan Březina, Jerzy Buzek, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, Dragoş Florin David, Pilar del Castillo Vera, Den Dover, Lena Ek, Nicole Fontaine, Adam Gierek, Norbert Glante, András Gyürk, Fiona Hall, David Hammerstein, Rebecca Harms, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Pia Elda Locatelli, Eluned Morgan, Antonio Mussa, Angelika Niebler, Anni Podimata, Miloslav Ransdorf, Vladimír Remek, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Paul Rübig, Andres Tarand, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Catherine Trautmann, Nikolaos Vakalis, Alejo Vidal-Quadras, Dominique Vlasto |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Alexander Alvaro, Juan Fraile Cantón, Cristina Gutiérrez-Cortines, Eija-Riitta Korhola, John Purvis, Vladimir Urutchev |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
9.3.2009 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
35 16 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Vittorio Agnoletto, Christopher Beazley, André Brie, Elmar Brok, Marco Cappato, Véronique De Keyser, Jas Gawronski, Ana Maria Gomes, Klaus Hänsch, Jelko Kacin, Ioannis Kasoulides, Metin Kazak, Maria Eleni Koppa, Johannes Lebech, Francisco José Millán Mon, Philippe Morillon, Pasqualina Napoletano, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Raimon Obiols i Germà, Janusz Onyszkiewicz, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Samuli Pohjamo, Bernd Posselt, Raül Romeva i Rueda, Christian Rovsing, Flaviu Călin Rus, Jacek Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Hannes Swoboda, Konrad Szymański, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden, Ari Vatanen, Marcello Vernola, Andrzej Wielowieyski, Jan Marinus Wiersma, Josef Zieleniec |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Giulietto Chiesa, Árpád Duka-Zólyomi, Glyn Ford, Marie Anne Isler Béguin, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Alexandru Nazare, Wojciech Roszkowski, Adrian Severin, Csaba Sándor Tabajdi |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Mieczysław Edmund Janowski, Ewa Tomaszewska |
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