BERICHT betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007
20.3.2009 - (C6‑0417/2008 – 2008/2277(DEC))
Einzelplan II – Rat
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Søren Bo Søndergaard
1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan II – Rat
(C6‑0417/2008 – 2008/2277(DEC))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007[1],
– in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2007 – Band I (C6‑0417/2008)[2],
– in Kenntnis des Jahresberichts des Rates an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2007,
– in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe[3],
– in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],
– gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,
– gestützt auf die Verfügung Nr. 190/2003 des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffend die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates[6],
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(IIV)[7],
– gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6‑0150/2009),
1. verschiebt seinen Beschluss, dem Generalsekretär des Rates die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Rates für das Haushaltsjahr 2007 zu erteilen;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.
2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan II – Rat, sind
(C6‑0417/2008 – 2008/2277(DEC))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007[8],
– in Kenntnis der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2007 – Band I (C6‑0417/2008)[9],
– in Kenntnis des Jahresberichts des Rates an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2007,
– in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 zusammen mit den Antworten der geprüften Organe[10],
– in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[11],
– gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[12], insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,
– gestützt auf die Verfügung Nr. 190/2003 des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betreffend die Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitglieder des Rates[13],
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung(IIV)[14],
– gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6‑0150/2009),
A. in der Erwägung, dass der Rat es ablehnt, dem Parlament sein vollständiges Dokument über die Ausführung des Haushaltsplans und seinen vollständigen jährlichen Tätigkeitsbericht zur Verfügung zu stellen, und ihm nur den jährlichen Tätigkeitsbericht seines Internen Prüfers übermittelt hat,
B. in der Erwägung, dass der Rat es ablehnt, mit dem Parlament eine offizielle Sitzung bezüglich seiner Entlastung zu organisieren,
C. in der Erwägung, dass gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates anlässlich des Gipfeltreffens vom 3./4. Juni 1999 in Köln geplant ist, dem Rat operative Fähigkeiten im Bereich einer gestärkten gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GESVP) zu übertragen,
D. in der Erwägung, dass der Rat in seiner Verfügung Nr. 190/2003 eindeutig klarstellt, dass er die Mittel im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[15] ausführt, wobei insbesondere Folgendes gilt: Der Generalsekretär des Rates/Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist mit Unterstützung des stellvertretenden Generalsekretärs voll verantwortlich für die Verwaltung der Mittel des Einzelplans II – Rat – des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um ihre optimale Verwendung sicherzustellen. Er führt die Mittel gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften aus,
E. in der Erwägung, dass mit dem Beschluss 2004/197/GASP[16] des Rates vom 23. Februar 2004 ein Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen mit der Bezeichnung ATHENA eingerichtet wurde und dass mit diesem Beschluss zusammen mit dem Beschluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. April 2004 betreffend die Vorrechte und Immunitäten von ATHENA[17] ein Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen geschaffen, diesbezüglich Vorrechte und Immunitäten eingeräumt wurden und dem Rat die Durchführungsbefugnis übertragen wurde,
F. in der Erwägung, dass im Beschluss 2000/178/GASP des Rates vom 28. Februar 2000 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige im Militärbereich während der Übergangszeit[18] und im Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union[19] festgelegt wird, dass aus der Abordnung militärischer Sachverständiger resultierende Ausgaben vom Haushaltsplan des Rates übernommen werden,
G. in der Erwägung, dass sich der dem Parlament gemäß Nummer 43 der IIV vom 17. Mai 2006 vorgelegte Jahresbericht des Rates über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP auf die Beschreibung von GASP-Maßnahmen wie gemeinsamen Positionen, gemeinsamen Aktionen und Durchführungsbeschlüssen beschränkt,
1. stellt fest, dass der Rat im Jahr 2007 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 650 Mio. Euro (2006: 626 Mio. Euro) zur Verfügung hatte, die Verwendungsrate 81,89 % betrug, damit niedriger lag als 2006 (91,79 %) und unter dem Durchschnitt der anderen Institutionen (93,82 %) blieb;
2. bekräftigt seinen in seiner Entschließung vom 25. April 2002 zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2000 vertretenen Standpunkt, dass „[…] das Europäische Parlament und der Rat in der Vergangenheit die Ausführung ihrer jeweiligen Einzelpläne nicht überprüft haben; ist der Auffassung, dass in Anbetracht des zunehmend operationellen Charakters der im Rahmen des Verwaltungshaushalts des Rates finanzierten Ausgaben in den Bereichen auswärtige Angelegenheiten, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie Justiz und innere Angelegenheiten der Anwendungsbereich dieser Vereinbarung dahingehend geklärt werden sollte, dass zwischen traditionellen Verwaltungsausgaben und Tätigkeiten in diesen neuen Politikbereichen unterschieden wird“[20];
3. weist den Hinweis des Rates zurück, dass die Tatsache, dass das Parlament und der Rat in der Vergangenheit die Ausführung ihrer jeweiligen Einzelpläne nicht überprüft haben, Ergebnis des „Gentlemen’s Agreement“ war; vertritt die Auffassung, dass in Anbetracht des zunehmend operationellen Charakters der Ausgaben die Ausgaben des Rates ebenso wie diejenigen der anderen Organe im Rahmen des Entlastungsverfahrens gemäß Artikel 276 des Vertrags überprüft werden sollten;
4. bekräftigt seinen in Ziffer 3 seiner Entschließung vom 22. April 2008 zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2006 vertretenen Standpunkt wie folgt: „bedauert, dass der Rat im Gegensatz zu den anderen Organen dem Parlament unter Hinweis auf das Gentlemen’s Agreement von 1970 [...] keinen jährlichen Tätigkeitsbericht vorlegt und dass die Haushaltsordnung diesbezüglich keine Anforderung beinhaltet; fordert den Rat auf, den Beschluss, keinen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen und an das Parlament weiterzuleiten, zu überdenken, damit der Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und den Steuerzahlern stärker entsprochen wird“[21]; weist darauf hin, dass diese Aussage auch voll und ganz im Einklang steht mit den Ziffern 44 und 45 seiner Entschließung vom 19. Februar 2008 zu Transparenz in Finanzangelegenheiten[22]; fordert den Rat auf, seinen Beschluss zu überdenken, seinen jährlichen Tätigkeitsbericht nicht auf seiner Website zu veröffentlichen;
5. bekräftigt seinen in Ziffer 12 seiner Entschließung vom 24. April 2007 zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 vertretenen Standpunkt wie folgt: „fordert größtmögliche Transparenz im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP); fordert den Rat auf sicherzustellen, dass entsprechend Nummer 42 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 […] keine operationellen Ausgaben im Bereich der GASP im Haushaltsplan des Rates erscheinen; behält es sich vor, gegebenenfalls bei Verletzung der Vereinbarung die notwendigen Schritte zu ergreifen“[23];
6. fordert, dass der Rat in seinem Titel 3 (Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ) die genaue Art der Ausgaben je Artikel und Posten angibt, damit das Parlament gemäß der IIV überprüfen kann, dass es sich jeweils nicht um operationelle Ausgaben handelt;
7. bekräftigt seinen in Ziffer 58 seiner Entschließung vom 23. Mai 2007 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union – 2005[24], vertretenen Standpunkt wie folgt: „vertritt die Ansicht, dass eine echte finanzielle Bewertung der Auswirkungen auf den EU-Haushalt bislang durch den Umstand erschwert wurde, dass der Rat keine zweckdienlichen Informationen geliefert hat, […]; vertritt die Ansicht, dass mit der Unterzeichnung der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung von 2006 nunmehr die Zeit gekommen ist, diese Bestimmungen, die nun eindeutig festgeschrieben wurden, in Buchstaben und Geist umzusetzen“;
8. vertritt die Auffassung, dass die Planung, Vorbereitung und Kontrolle einer Operation durch das GASP-Personal im Generalsekretariat des Rates grundlegende und wesentliche Elemente der Operation sind und dass diese Maßnahmen eher im Zuge einer Politik und von Operationen statt im Rahmen der normalen Tätigkeit des Generalsekretariats des Rates durchgeführt werden;
9. stellt erstaunt fest, dass ein erheblicher Teil (bis zu 66 %) der Mittel der Haushaltslinie 2202 „Dolmetschkosten“ für GASP/ESVP-Reisen aufgewendet wurde; vermerkt, dass diese Mittel sich 2006 auf 12 672 984 Euro beliefen, und wünscht Informationen über den Betrag für die gleiche Haushaltslinie für 2007; fordert im Sinne von mehr Transparenz die Schaffung einer geeigneten Haushaltslinie für diese Zwecke;
10. fordert Transparenz in Bezug auf die Ausgaben für und durch den EU-Koordinator zur Terrorismusbekämpfung;
11. fordert den Rat auf, ihm eine Ex-Post-Bewertung der einzelnen ESVP-Aktionen zu übermitteln;
12. bekräftigt seinen in Ziffer 47 seiner oben genannten Entschließung vom 23. Mai 2007 vertretenen Standpunkt wie folgt: „bringt […] seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass der Rat sich – wie er sogar selbst in den Einleitungen zu den Jahresberichten feststellt – darauf beschränkt hat, das Parlament nur zu informieren und eine mit Erläuterungen versehene Liste der im Vorjahr durchgeführten GASP-Aktivitäten vorzulegen, statt das Parlament tatsächlich zu Beginn jedes Jahres über die wichtigsten Hauptaspekte und grundlegenden Optionen für dieses Jahr, einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen, wie in Artikel 28 des EU-Vertrags vorgesehen zu konsultieren und dem Parlament danach Bericht zu erstatten, ob und, falls ja, in welcher Weise der Beitrag des Parlaments berücksichtigt wurde, und weist darauf hin, dass dies einen faktischen Verstoß gegen den Wesensgehalt von Artikel 21 darstellt“;
13. nimmt zur Kenntnis, dass der Rat eine Entscheidung getroffen hat, durch die Restzahlungen in Verbindung mit Ausgleichstagen bei Eintritt in den Ruhestand vermieden werden und ein verbindliches System zum vollständigen Abbau aller verbleibenden Bestände von nicht angetretenem Jahresurlaub geschaffen wird; ermutigt den Rat, sich an diese selbst gesetzte Frist zu halten;
14. begrüßt die Tatsache, dass ein seit dem 1. Januar 2008 funktionierendes neues integriertes Management- und Finanzkontrollsystem (SAP) von Rat, Rechnungshof und Gerichtshof auf interinstitutioneller Grundlage entwickelt wurde, wodurch erhebliche Einsparungen und Effizienzgewinne für die drei beteiligten Institutionen ermöglicht werden;
15. bedauert, dass der Rat gemäß dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Internen Prüfers des Rates die freien Stellen in seinem internen Revisionsdienst nicht besetzen konnte;
16. nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass der Interne Prüfer ebenfalls diesem jährlichen Tätigkeitsbericht zufolge die vollständige Abschaffung der nicht im Haushaltsplan erfassten Konten empfahl; fordert den Rat auf, sämtliche derartigen Konten vollständig und unverzüglich abzuschaffen;
17. fordert den Rat auf, wie vom Internen Prüfer des Rates empfohlen, das Problem betreffend die Prüfung der Rechnungen zu lösen;
18. vertritt die Auffassung, dass die wiederholte und bisher immer abgelehnte Forderung des Parlaments nach mehr Transparenz und stärkerer parlamentarischer Kontrolle der Ausgaben des Rates im Zusammenhang mit der GASP/ESVP durch Abänderungsentwürfe zum Haushaltsplan untermauert werden sollte, die darauf abzielen, die Mittel bestimmter relevanter Haushaltslinien im Haushaltsplan des Rates für 2010 in die Reserve einzustellen;
19. weist darauf hin, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 4. Dezember 2008 zum Sonderbericht Nr. 8/2007 des Europäischen Rechnungshofs über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer[25] den Rat ersuchte, förmliche Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen der Prüfung des Rechnungshofs anzunehmen; bedauert, dass der Rat diesem Ersuchen nicht Folge geleistet hat; fordert den Rat auf, seinen zuständigen Ausschuss zu informieren, warum er keine förmlichen Schlussfolgerungen angenommen hat und welche Maßnahmen er im Anschluss an diesen Sonderbericht ergriffen hat;
20. fordert den Europäischen Rechnungshof auf, in seinem nächsten Jahresbericht der Haushaltsausführung des Rates besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
Gründe für die Aufschiebung des Entlastungsbeschlusses
21. weist darauf hin, dass der Entlastungsbeschluss aus folgenden Gründen aufgeschoben wird:
a) der Rat hat keine Einladung akzeptiert, seinen zuständigen Ausschuss oder dessen Berichterstatter offiziell zu treffen, um Fragen zur Ausführung seines Haushaltsplans 2007 zu erörtern;
b) weder sein zuständiger Ausschuss noch dessen Berichterstatter erhielten vor der Abstimmung des Ausschusses über den Berichtsentwurf am 16. März 2009 eine umfassende schriftliche Antwort, mit der dem Parlament die Informationen und Dokumente übermittelt worden wären, die vom Rat in der Anlage zu einem von dem Berichterstatter und den Koordinatoren seines zuständigen Ausschusses unterzeichneten Schreiben vom 18. Februar 2009 angefordert worden waren;
c) das Parlament hat vom Rat keine Basisdokumente wie den jährlichen Tätigkeitsbericht und die vollständige Liste der Mittelübertragungen im Haushaltsplan erhalten;
d) diese mangelnde Transparenz und Aufgeschlossenheit für einen offiziellen Dialog von Seiten des Rates ermöglicht keine sinnvolle Entlastung und erlaubt es dem Parlament nicht, gemäß der IIV vom 17. Mai 2006 zu überprüfen, ob aus dem Haushaltsplan des Rates getätigte Ausgaben möglicherweise operationeller Natur sind;
Weitere erforderliche Maßnahmen und dem Parlament vorzulegende Dokumente
22. fordert den Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter für die GASP auf, seinem zuständigen Ausschuss bis 15. Mai 2009 umfassende schriftliche Antworten auf folgende Fragen zu übermitteln:
A. Betreffend seine nicht im Haushaltsplan erfassten Konten (vgl. Empfehlung R.2 des Internen Prüfers von 2007)
- Wie viele nicht im Haushaltsplan erfasste Konten verzeichnete der Rat 2007?
- Wann und zu welchem Zweck wurden diese Konten eingerichtet?
- Welche Rechtsgrundlage wurde für diese Konten angewandt? Welcher Betrag wird von jedem einzelnen Konto abgedeckt?
- Liste aller Transaktionen für jedes dieser Konten für das Haushaltsjahr 2007 sowie Liste der bevollmächtigten Anweisungsbefugten pro Haushaltslinie;
B. Betreffend die Prüfung der Rechnungen (vgl. Empfehlung R.1 des Internen Prüfers von 2007)
- Aus welchem Grund gelangte der Interne Prüfer zu dem Schluss, dass die Ex-ante-Überprüfung nicht zufriedenstellend funktionierte?
- Unterliegen alle Haushaltslinien Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen?
- Wie viele Rechnungen wurden überprüft, welcher Prozentsatz der Rechnungen wurde in der Stichprobe erfasst, und welcher Prozentsatz davon enthielt Fehler?
- Hat der Rat einen Aktionsplan ausgearbeitet, um dieses Problem zu lösen, wenn ja, wann soll dieser umgesetzt werden?
C. Betreffend Haushaltslinie 2202 (Dolmetschkosten)
- Gründe der Verdopplung der Mittel der Haushaltslinie 2202 für Dolmetschkosten (von 2006 auf 2007).
- Warum muss der Rat aus dieser Linie Mittel auf die Linie für Reisekosten von Delegierten übertragen?
- Warum verwendete der Rat im Jahr 2006 12 672 000 Euro aus den Mitteln für Dolmetschkosten für Reisekosten von Delegierten?
- Warum stockte er die spezifische Haushaltslinie 2007 nicht um den gleichen Betrag auf?
- Welchen spezifischen Betrag übertrug der Rat für das Haushaltsjahr 2007 von dieser Haushaltslinie auf Linie 2200 oder eine andere Linie?
D. Betreffend Haushaltslinie 2200 (Reisekosten der Delegationen)
- Rechtsgrundlage für die Haushaltslinie ist unter anderem die Verfügung Nr. 190/2003 des Generalsekretärs/Hohen Vertreters für die GASP, die nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
- Könnte der Rat aus Transparenzgründen all seine Verfügungen auf seiner Website und in seinem Dokumentenregister zur Verfügung stellen?
E. Betreffend Haushaltslinie 3002 (Sonderberater im Bereich ESVP/GASP)
Welchen Betrag für wie viele Sonderberater übertrug der Rat für das Haushaltsjahr 2007 auf diese Haushaltslinie?
23. fordert den Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter für die GASP auf, seinem zuständigen Ausschuss bis 15. Mai 2009 folgende Dokumente zu übermitteln:
- die vollständige Liste der Mittelübertragungen im Haushaltsplan 2007 des Rates;
- seinen jährlichen Tätigkeitsbericht für 2007;
- die Liste der Vereinigungen, die Mittel für das Haushaltsjahr 2007 erhielten, aufgeschlüsselt nach den von den einzelnen Vereinigungen erhaltenen Beträgen (Haushaltslinie 2237 - Sonstige Sachausgaben).
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
16.3.2009 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
27 2 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jean-Pierre Audy, Herbert Bösch, Costas Botopoulos, Mogens Camre, Paulo Casaca, Antonio De Blasio, Christofer Fjellner, Ingeborg Gräßle, Aurelio Juri, Dan Jørgensen, Nils Lundgren, Marusya Ivanova Lyubcheva, Hans-Peter Martin, Ashley Mote, Jan Mulder, Bill Newton Dunn, José Javier Pomés Ruiz, Bart Staes, Søren Bo Søndergaard, Paul van Buitenen, Ieke van den Burg |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Vasilica Viorica Dăncilă, Robert Goebbels, Christopher Heaton-Harris, Paul Rübig, Esko Seppänen |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Jürgen Schröder |
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- [1] ABl. L 77 vom 16.3.2007. Korrigendum in ABl. L 203 vom 3.8.2007, S. 92.
- [2] ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 1.
- [3] ABl. C 286 vom 10.11.2008, S. 1.
- [4] ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 111.
- [5] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [6] Verfügung gemäß der Geschäftsordnung des Rates vom 22. Juli 2002 (ABl. L 230 vom 28.8.2002, S. 7).
- [7] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
- [8] ABl. L 77 vom 16.3.2007. Korrigendum in ABl. L 203 vom 3.8.2007, S. 92.
- [9] ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 1.
- [10] ABl. C 286 vom 10.11.2008, S. 1.
- [11] ABl. C 287 vom 10.11.2008, S. 111.
- [12] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [13] Verfügung gemäß der Geschäftsordnung des Rates vom 22. Juli 2002 (ABl. L 230 vom 28.8.2002, S. 7).
- [14] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
- [15] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [16] ABl. L 63 vom 28.2.2004, S. 68.
- [17] ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 125.
- [18] ABl. L 57 vom 2.3.2000, S. 1.
- [19] ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7.
- [20] ABl. L 158 vom 17.6.2002, S. 66.
- [21] T6-0135/2008.
- [22] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0051.
- [23] ABl. L 187 vom 15.7.2008, S. 21.
- [24] ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 338.
- [25] P6_TA(2008)0581, Ziffer 21.