BERICHT über den integrierten Ansatz der Gleichstellung von Männern und Frauen im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen
1.4.2009 - (2008/2245(INI))
Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Berichterstatterin: Anna Záborská
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem integrierten Ansatz der Gleichstellung von Männern und Frauen im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 2, Artikel 13 und Artikel 141 Absatz 4 des EG-Vertrags,
– gestützt auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die geänderte Europäische Sozialcharta und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,
– unter Hinweis auf die Arbeit der Generaldirektion für Menschenrechte des Europarats und insbesondere des Lenkungsausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Europarats,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2003 zu einem integrierten Ansatz der Gleichstellung von Frauen und Männern ("Gender Mainstreaming") im Europäischen Parlament[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2007 zum Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse[3],
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6‑0198/2009),
A. in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen ein grundlegendes Prinzip des Gemeinschaftsrechts und gemäß Artikel 2 des Vertrags eine der von der Gemeinschaft zu fördernden Aufgaben darstellt,
B. in der Erwägung, dass in Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags der Grundsatz des Gender Mainstreaming verankert ist, indem festgeschrieben wird, dass die Gemeinschaft bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirkt, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern,
C. in Erwägung der ständigen Zunahme des Anteils der weiblichen Mitglieder des Parlaments, der sich von 17,5 % im Jahr 1979 auf 31,08 % im Jahr 2009 erhöht hat,
D. unter Hinweis auf den geringen Anteil weiblicher Abgeordneter in hohen Ämtern der Organe des Parlaments (z. B. Vorsitzende oder Mitglieder des Vorstands von Ausschüssen oder Delegationen.),
E. in der Erwägung, dass die Frauen in den innen- und außenpolitischen Generaldirektionen des Parlaments immer noch unterrepräsentiert sind und jeweils einen Anteil von 66,5 % und 66 % am gesamten Personal haben, allerdings mit dem Hinweis auf den großen Fortschritt, der in den letzten Jahren in der Generaldirektion interne Politikbereiche erzielt worden ist und Anerkennung erfahren hat durch die Verleihung des "Gleichstellungspreises 2007 - bewährte Praktiken“ sowohl für die Schaffung eines der Gleichstellung und dem Gender Mainstreaming förderlichen Arbeitsumfelds als auch für die deutliche Steigerung des Frauenanteils in administrativen Führungspositionen (seit 2005 ist z.B. der Anteil der weiblichen Referatsleiter – chefs d´unité – von 5% auf 30 % gestiegen),
F. in der Erwägung, dass die Mehrzahl der Ausschüsse dem Gender Mainstreaming in der Regel eine gewisse Bedeutung beimisst (z.B. im Rahmen ihrer Legislativtätigkeit, ihrer institutionellen Beziehungen zum Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter, der Aufstellung des Arbeitsprogramms zur Gleichstellung usw.), während sich eine kleine Gruppe von Ausschüssen nur selten oder niemals dafür interessiert,
G. betont, dass die Arbeit des Netzwerkes für den integrierten Gleichstellungsansatz in den parlamentarischen Ausschüssen, dem Abgeordnete und Mitarbeiter des Sekretariats angehören, bislang nicht die erhofften Ergebnisse erzielt hat,
H. unter Hinweis darauf, dass die Hochrangige Arbeitsgruppe für Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt die Einrichtung eines ähnlichen Netzwerks auch in den interparlamentarischen Delegationen mit dem Ziel vorgeschlagen hat, Fragen der Geschlechtergleichstellung in die Außenbeziehungen der Europäischen Union einzubeziehen,
Bewertung des integrierten Ansatzes der Gleichstellung von Männern und Frauen
1. hebt hervor, dass die Forderung nach Gleichstellung von Frauen und Männern in einem praktischen Ansatz zum Ausdruck kommen muss, der Frauen und Männer nicht gegeneinander stellt;
2. betont, dass der integrierte Ansatz zu positiven Entwicklungen sowohl für Frauen als auch für Männer führen wird;
3. weist darauf hin, dass der integrierte Ansatz die Reorganisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung politischer Prozesse beinhaltet, so dass die Dimension der Gleichstellung der Geschlechter in alle Politiken auf allen Ebenen sowie in allen Stadien von den Akteuren einbezogen wird, die üblicherweise an der politischen Entscheidungsfindung beteiligt sind;
4. erinnert an die Notwendigkeit, eine mit konkreten Zielen ausgestattete Strategie aufzulegen und umzusetzen, um einen integrierten Ansatz zur Gleichstellung von Männern und Frauen in allen in die Zuständigkeiten der Ausschüsse und Delegationen des Parlaments fallenden gemeinschaftlichen Politikbereichen zu erzielen;
5. unterstreicht die Bedeutung des Mandats der Hochrangigen Arbeitsgruppe „Gleichstellung der Geschlechter“ und fordert diese auf, diesen Prozess im gesamten Parlament sowie in den Beziehungen und in der Zusammenarbeit mit der Kommission, dem Rat und den anderen Institutionen weiterhin voranzutreiben und zu fördern.
6. beglückwünscht die Ausschüsse, die Gender Mainstreaming in ihrer Arbeit praktisch umgesetzt haben, und fordert die anderen Ausschüsse und die Delegationen auf, diesem Beispiel zu folgen;
7. fordert eine verstärkte Tätigkeit des Netzwerkes für den integrierten Gleichstellungsansatz auch in Bezug auf die interparlamentarischen Delegationen und die Wahlbeobachtungsmissionen;
8. ermutigt den Generalsekretär, Fortbildungsmaßnahmen zum Gender Mainstreaming für alle Beamten auf allen Ebenen der parlamentarischen Ausschüsse und Delegationen vorrangig zu fördern; wiederholt seine Forderung, dass alle Abgeordneten des Parlaments eine Fortbildung zum Thema Gleichstellung durchlaufen sollten, und zwar ab Beginn der nächsten Wahlperiode;
9. fördert weiterhin die Vernetzung der Beamten der Sekretariate der parlamentarischen Ausschüsse und der interparlamentarischen Delegationen, die in den für Innen- und Außenpolitik zuständigen Generaldirektionen bereits eine Fortbildung zum integrierten Ansatz der Gleichstellung von Männern und Frauen absolviert haben, um auf diese Weise regelmäßig bewährte Verfahren austauschen zu können;
10. hebt die Notwendigkeit hervor, in den Ausschüssen und Delegationen über geeignete Instrumente für eine gute Kenntnis des Gender Mainstreaming - wie Indikatoren und nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten und Statistiken - zu verfügen und Haushaltsmittel auch unter dem Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern zuzuweisen;
11. hebt hervor, dass bei der Umsetzung des Gender Mainstreaming der Besonderheit jedes Ausschusses und jeder parlamentarischen Delegation Rechnung getragen werden muss; fordert, dass die Ausschüsse und Delegationen sich an der Evaluierung beteiligen, die regelmäßig alle zwei Jahre durchgeführt wird unter der Schirmherrschaft des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und auf der Grundlage des Fragebogens, der den Vorsitzenden und den mit der Gleichstellungsproblematik in den 22 Ausschüssen beauftragten stellvertretenden Vorsitzenden unterbreitet wird, und wobei die diesbezüglichen Versäumnisse in der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen aber auch alle Fortschritte bei der Umsetzung des Gender Mainstreaming innerhalb jedes Ausschusses einzubeziehen sind;
12. betont, wie wichtig es ist, die Rolle und Verantwortung der parlamentarischen Ausschüsse und Delegationen im Bereich des integrierten Ansatzes der Gleichstellung von Männern und Frauen genau zu definieren;
13. unterstreicht die Bedeutung einer effizienten und koordinierten Zusammenarbeit der Hochrangigen Arbeitsgruppe für Geschlechtergleichstellung und Vielfalt mit dem Netzwerk für Gender Mainstreaming in den Ausschüssen und interparlamentarischen Delegationen sowie mit dem Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter,
14. ersucht den Generalsekretär, für die weitere Umsetzung der integrierten Strategie zur Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben und zur Erleichterung des beruflichen Fortkommens der weiblichen Beamten Sorge zu tragen;
15. ersucht die Fraktionen, bei der Berufung von Mitarbeitern in leitende Positionen dem Ziel der ausgewogenen Beteiligung von Männern und Frauen Rechnung zu tragen;
16. beauftragt das Präsidium des Europäischen Parlaments, bei seinen Kontakten zu den Parlamenten der Mitgliedstaaten die positive Modellfunktion hervorzuheben, die der „Hochrangigen Arbeitsgruppe Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt“ zukommt;
17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Europarat zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
EINLEITUNG
Als Grundlage für den Initiativbericht (Integrierter Ansatz zur Gleichstellung von Männern und Frauen im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen (INI/2008/2245)) von Záborská war den für Gender Mainstreaming verantwortlichen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse und Delegationen ein Fragebogen mit der Bitte um Beantwortung übermittelt worden. Neunzehn Ausschüsse sind diesem Aufruf gefolgt, einer davon (ECON) in Form eines an die Berichterstatterin gerichteten Schreibens. (19 von 21 Ausschüssen). Indessen hat keine einzige Delegation diesen Fragebogen beantwortet.
Der Fragebogen umfasste 28 Fragen untergliedert in vier Hauptthemen: A. Aufgabenbereiche, B. Mainstreaming-Strategie, C. Umsetzung des Gender Mainstreaming sowie D. Expertise, Konsultation und Zusammenarbeit im Bereich der geschlechtsspezifischen Dimension.
A. AUFGABENBEREICH
Hier hat sich ergeben, dass der integrierte Ansatz für die Gleichstellung von Männern und Frauen für die legislative Arbeit von 12 Ausschüssen wichtig ist (AGRI, CULT, DEVE, ECON, EMPL, ENVI, INTA, ITRE, JURI, LIBE, REGI, und TRAN). (Frage 4)
In Anbetracht der in der Geschäftsordnung verankerten Kompetenzen der einzelnen Ausschüsse wurden als Schlüsselsektoren, in denen bereits eine nennenswerte Geschlechtergleichstellung zu verzeichnen ist, (Frage 5), unter anderem folgenden Bereiche aufgeführt:
· Anwendung des Vertrags über die EU und Folgenabschätzung bezüglich seiner Anwendung; Gleichstellung bei der Benennung von Vertretern des Parlaments für Regierungskonferenzen und bei künftigen Unterzeichnungen von Abkommen; Zunahme der Anzahl der weiblichen Abgeordneten im Europäischen Parlament (AFCO);
· besondere Berücksichtigung des integrierten Ansatzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen bei der Ausarbeitung von Berichten und Stellungnahmen; Förderung des Gebrauchs einer geschlechtsneutralen Sprache bei Sitzungen und in Ausschussdokumenten, Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts beim Meinungsaustausch mit eingeladenen Sachverständigen und bei Delegationsreisen des Ausschusses (AFET);
· ländliche Entwicklung, Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik (AGRI);
· gleichstellungsrelevante Fragen sind in allen Bereichen wichtig, in denen der Ausschuss zuständig ist (CULT);
· Millenniumsentwicklungsziele, humanitäre Hilfe und Instrumente für Entwicklungszusammenarbeit (die Gleichstellungsfrage ist ein „Querschnittsthema“ in zahlreichen strategischen länderbezogenen Dokumenten) (DEVE);
· Versicherungsfragen, Ruhegehälter, Strategie von Lissabon, Besteuerung von gemeinwohlorientierten Dienstleistungen und Mikrofinanzierung (ECON);
· Beschäftigung, Sozialpolitik, Arbeitsbedingungen, Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt (EMPL);
· öffentliche Gesundheit, pharmazeutische und kosmetische Produkte, Umweltgesundheit (Pestizide, Biozide und Abfälle) (ENVI);
· öffentliche Anhörungen und Meinungsaustausch, Berücksichtigung der Gleichstellungsfrage seitens der Berichterstatter und Verfasser von Stellungnahmen bei der Ausarbeitung von Dokumenten; geschlechtsspezifische Ausgewogenheit bei den Rednern (DROI);
· Verbraucherpolitik (IMCO);
· Handels- und Entwicklungsaspekte (INTA);
· Forschung, Industrie (ITRE);
· Grundrechte (LIBE),
· Küstenfischerei; integrierte und nachhaltige Entwicklung von Fischereizonen, Aquakultur und verarbeitende Industrie sowie Strukturpolitik (PECH);
· Gesetzgebung im Bereich der Strukturfonds der Europäischen Union - EFRE, Kohäsionsfonds und Strukturfonds -, Evaluierung anderer Politiken der Union in Bezug auf den sozialen Zusammenhalt (REGI);
· ESVP - Missionen: Verhalten des entsandten Personals gegenüber der einheimischen Bevölkerung; nichtexplodierte Minen/Sprengstoffkörper aus Kriegen, Minenräumung, Entwaffnungsprozess, Demobilisierung und Reintegration (DDR) in Regionen nach Beilegung von Konfliktsituationen (SEDE);
· Transport als Beschäftigungssektor, Straßenverkehrssicherheit (TRAN).
Zahlreiche Ausschüsse haben den integrierten Ansatz zur Gleichstellung von Männern und Frauen in ihre legislativen und/oder nichtlegislativen Arbeiten integriert und umgesetzt (Frage 7). Vierzehn von neunzehn Ausschüssen (12 von 19 im Jahre 2006) erklären, dass sie diesen Ansatz bereits in ihre legislativen und nichtlegislativen Arbeiten mit einbezogen haben.
Hier einige Beispiele:
AFET- Förderung der Gleichstellung auf internationaler Ebene
AGRI- Stellungnahme über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union im Jahr 2007
CULT- Gleichstellungsfragen werden bei der Vorbereitung von Berichten und Stellungnahmen und bei anderen Ausschusstätigkeiten wie beispielsweise öffentlichen Anhörungen und Delegationsreisen umfassend berücksichtigt
DEVE- die Millenniumsentwicklungsziele beinhalten eine gleichstellungsspezifische Perspektive. Eines dieser Ziele ist ausgerichtet auf Chancengleichheit und die Emanzipierung von Frauen (MCR3)
DROI- die Rechte der Frauen stellen einen Teil der Menschenrechte dar, kürzliche behandelte Themen sind: Ehrenverbrechen, eine Studie über Gender Mainstreaming bei externen Tätigkeiten
ECON- Beschäftigung von Frauen und ihre Integration auf dem Arbeitsmarkt, Aus- und Weiterbildung, lebenslanges Lernen, Vereinbarung von Berufs- und Familienleben sowie Belehrung der Verbraucher über Finanz- und Kreditfragen
EMPL - Richtlinie über die Arbeitszeit und Ruhegehälter sowie Leitlinien zur Beschäftigung
IMCO- besondere Bedürfnisse sensibler Bevölkerungsgruppen, wie in dem Bericht „Strategie für die Verbraucherpolitik“ unterstrichen wurde
PECH- Berichte über die Küstenfischerei und die Probleme, denen Küstenfischer gegenüberstehen; Vernetzung von Frauen in der Fischerei; Aquakultur und Diversifizierungsmaßnahmen sowie Fischerei und Aquakultur im Kontext des integrierten Managements der Küstengebiete in Europa
REGI- Integrierter Ansatz zur Gleichstellung von Männern und Frauen in den Strukturfondsverordnungen als Querschnittsthema in der gesamten Programmplanung und bei der Durchführung dieser Politiken
SEDE- in zwei Berichten betreffend die europäische Sicherheitsstrategie (Berichterstatter von Wogau und Kuhne)
TRAN - Änderungsanträge und Berichte betreffend Verkehr und Fremdenverkehr, Studie über Frauen und das Verkehrswesen in Europa
AFCO, ENVI, JURI, LIBE und CONT haben keinen integrierten Ansatz der Gleichstellung von Männern und Frauen in ihren legislativen Arbeiten ausgewiesen.
B. mainstreaming-strategie – diesbezügliche kurz- und langfristige ziele der ausschüsse
Elf Ausschüsse haben eine konkrete Strategie zur Berücksichtigung der Gleichstellungsdimension in ihren verschiedenen Tätigkeitsbereichen weder debattiert noch verabschiedet. Vier Ausschüsse haben eine solche Strategie für sich verabschiedet: AFET, PECH, REGI, SEDE. In den Ausschüssen AFCO, AGRI und ENVI wurden Aussprachen im Hinblick auf die Verabschiedung einer konkreten Gleichstellungsstrategie durchgeführt. Im Vergleich zum Jahr 2006 ist festzustellen, dass es damals immerhin noch vierzehn Ausschüsse waren, die eine solche Strategie weder diskutiert noch verabschiedet hatten. Vier von ihnen haben über eine solche Strategie diskutiert und nur eine war angenommen worden.
Der AFET-Ausschuss verpflichtet sich in seinem Aktionsplan Gender Mainstreaming dazu, den Gleichstellungsaspekt bei seinen Arbeiten aktiv zu fördern und solche Fragen auch weiterhin zu berücksichtigen, wenn Redner eingeladen und Delegationsreisen geplant werden. AFET wird auch darauf achten, dass Gleichstellungsfragen bei der Ausarbeitung von Berichten und Stellungnahmen weiterhin gewissenhaft beachtet werden. Der Ausschuss wird sich darum bemühen, nach Möglichkeit zu garantieren, dass 33 % der an Anhörungen teilnehmenden Redner Frauen sind. AFET hat sich ferner dazu verpflichtet, die Verwendung einer geschlechtsneutralen Sprache in Dokumenten und bei Sitzungen zu fördern. Außerdem hat sich AFET bereiterklärt, zu überprüfen, ob bei den Sondergesandten der EU und den Leitern von Delegationsreisen des Ausschusses ein geschlechtsbezogenes Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen besteht.
Die SEDE-Strategie, die am 19. März 2007 in Form eines Dokuments mit dem Titel Aktionsplan Gender Mainstreaming verabschiedet wurde, beinhaltet die Verpflichtung des Unterausschusses Sicherheit und Verteidigung (SEDE), den Gleichstellungsaspekt bei seinen Arbeiten verstärkt zu berücksichtigen, indem auch in seinen Berichten und Stellungnahmen gleichstellungsspezifische Aspekte berücksichtigt werden. Der Ausschuss wird ebenfalls darüber wachen, dass bei der Zuweisung von Berichten und Stellungnahmen ein angemessenes zahlenmäßiges Verhältnis zwischen Männern und Frauen gewährleistet ist und dass eine proportionale Vertretung der Geschlechter in den Delegationen sichergestellt ist; ferner wird SEDE sich dafür einsetzen, dass bei den zu öffentlichen Anhörungen eingeladenen Rednern ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen besteht – d.h. insbesondere soll sichergestellt werden, dass 33 % der Redner Frauen sind. Außerdem verpflichtet sich SEDE zur Nutzung einer geschlechtsneutralen Sprache bei Sitzungen und in schriftlichen Dokumenten.
Zwei weitere Fragen werden von SEDE im Kontext der Gleichstellung der Geschlechter als besonders wichtig erachtet: Die Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Umsetzung genereller Verhaltensmaßregeln bei ESVP-Operationen – und schließlich die Reform des Bereichs Sicherheit und Abrüstung sowie Demobilisierung und Wiedereingliederung (DDR).
REGI hat sich im Rahmen einer Strategie mit dem Titel „Aufgabenbeschreibung zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der Arbeit des Ausschusses“ dazu verpflichtet, die Geschlechtergleichstellung in seinen internen Arbeiten zu fördern, indem er die Fraktionen (im Rahmen des Möglichen) auffordert, dafür zu sorgen, dass die Anzahl der im Ausschuss vertretenen Frauen möglichst die Frauenquote im Parlament insgesamt widerspiegelt und dass diese Quote auch bei der Ernennung von Vorstandsmitgliedern und von Koordinatoren der Ausschüsse berücksichtigt wird. REGI wünscht ferner, dass die ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen im Ausschuss sich auch bei der Zuweisung von Berichten und Stellungnahmen widerspiegeln sollte. Außerdem möchte REGI die Anwendung des Grundsatzes der Gleichstellung von Männern und Frauen im Rahmen der Besetzung seiner Stellen im Ausschusssekretariat gewährleisten. Im externen Tätigkeitsbereich wird REGI sich darum bemühen, regelmäßig auch Gleichstellungsfragen in seine legislativen Berichte, Initiativberichte und Stellungnahmen einzubeziehen, insbesondere auch in Bezug auf Fragen der regionalen Entwicklung. REGI wird außerdem streng überwachen, inwiefern sich die Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Dimension auf die Verwendung von Strukturfondsmitteln niederschlägt.
In der 2006 festgelegten PECH-Strategie sind Leitlinien zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen enthalten. PECH verpflichtet sich zur Förderung des Gender Mainstreaming, um zu einer besseren gesetzlichen und sozialen Anerkennung der von Frauen geleisteten Arbeit und ihrer Rechte generell beizutragen. Dieses Ziel kann insbesondere durch die Entwicklung angemessener Instrumente erreicht werden, die die Erhebung und Verbreitung von Informationen über die Lage von Frauen ermöglichen, sowie durch die Teilhabe von Frauen am Beschlussfassungsverfahren, durch die Berücksichtigung von Gleichstellungsgrundsätzen in Legislativentwürfen sowie durch eine wirksame Anwendung der Gleichstellungsgrundsätze im europäischen Fischereifonds und anderen Finanzierungsinstrumenten der Fischereipolitik. Der Ausschuss verpflichtet sich außerdem, gleichstellungsspezifische Fragen in seinen Legislativ- und Initiativberichten zu berücksichtigen. Außerdem plant der PECH-Ausschuss, mindestens einmal im Jahr einen Meinungsaustausch über die Gleichstellungspolitik und die Evaluierung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen dieser Politik in Bezug auf die Sitzungen der Koordinatoren und der Ausschusssitzungen durchzuführen.
AFET, SEDE und PECH haben konkrete Aktionsziele festgelegt. Der AFET-Ausschuss erwähnt die Organisation einer öffentlichen Anhörung zum Thema „Frauen in arabischen Ländern“, die Prüfung des geschlechtsspezifischen Gleichgewichts bei den Sondergesandten der Europäischen Union und in den Delegationen der Kommission und er erwägt, seine Abgeordneten aufzufordern, die Gleichstellungsperspektive bei künftigen Delegationsreisen zu berücksichtigen.
PECH hat seine Ziele in einer Strategie zusammengefasst. Diese wurden bereits obenstehend erläutert.
SEDE nimmt Bezug auf die Umsetzung von Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats im Rahmen der ESVP und auf die Umsetzung von Verhaltensregeln für ESVP-Missionen.
C. Umsetzung des gender mainstreaming
Alle Ausschüsse mit Ausnahme von CULT haben in ihren Projekten (Berichte, öffentliche Anhörungen) für die Zukunft Themen gewählt, die von großer Bedeutung für die Gleichstellung von Männern und Frauen sind. In den meisten Fällen zählen die gewählten Themen zu den Schlüsselbereichen, die in Teil A des Fragebogens aufgeführt sind.
Sieben Ausschüsse haben die Verfügbarkeit von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten oder Statistiken überprüft, dazu gehören: AGRI, EMPL, ENVI, PECH, REGI, SEDE und TRAN.
Der PECH-Ausschuss hat trotz des Vorhandenseins zahlreicher Studien zum Thema Frauen im Fischereisektor einen Mangel an nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten beklagt. SEDE hat den Rat aufgefordert, statistische Daten über die Teilhabe von Frauen/Männern an ESVP-Operationen vorzulegen. Der Ausschuss verfügt außerdem über nützliche Statistiken betreffend die Frage des „Gender Mainstreaming bei ESVP-Einsätzen“. Der AGRI-Ausschuss stellt fest, dass die Statistiken lückenhaft sind und beispielsweise nicht die Arbeit von Eheleuten widerspiegelt, die beispielsweise in landwirtschaftlichen Betrieben mithelfen. AGRI hat die Kommission und EUROSTAT aufgefordert, diese Lücken zu schließen und diskriminierende Elemente bei der Erhebung von Daten zu beseitigen. EMPL beschäftigt sich mit der Prüfung der Gesetzeslage betreffend Statistiken über Beschäftigung. TRAN hat eine Studie über Frauen und das Verkehrswesen in Europa in Auftrag gegeben, die statistische Daten über den Mangel an einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern im Verkehrssektor in Europa aufzeigt. REGI hat eine Studie zum Thema "Integrierter Ansatz zur Gleichstellung von Männern und Frauen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Mitteln der Strukturfonds" in Auftrag gegeben, in der eine Bestandsaufnahme bezüglich der Verfügbarkeit von Daten gemacht wird.
Drei Ausschüsse - DROI, PECH und SEDE - haben spezielle Indikatoren festgesetzt. Nach Angaben des PECH-Ausschusses sind die quantitativen Daten im Bereich der Beschäftigung am besten messbar, aber andere Daten müssten ebenfalls nach Möglichkeit mit berücksichtigt werden (gesetzlicher und sozialer Status, soziokulturelle Sachzwänge, Niveau von allgemeiner und beruflicher Bildung sowie Zugang dazu usw.). DROI hat Indikatoren im Kontext mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte angefordert, da eines der horizontalen Ziele dieses Instruments im Gender Mainstreaming besteht.
PECH und ENVI sind die einzigen Ausschüsse, die die Aufteilung der Haushaltsmittel für die jeweiligen Tätigkeitsbereiche unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung analysiert haben. PECH zitiert Artikel aus der Verordnung des Rats über den Europäischen Fischereifonds, die zahlreiche diesbezügliche positive Referenzen enthält, allerdings keinerlei Mittelaufteilung zwischen den verschiedenen Achsen vorsieht, weil eine solche Aufteilung den Mitgliedstaaten zufällt, nämlich im Rahmen ihrer Operationellen Programme (Frage 15).
In Bezug auf das anzuwendende Verfahren für die Umsetzung des integrierten Ansatzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen bei der Arbeit der Ausschüsse und Delegationen haben vier Ausschüsse ganz spezifische Verfahren angewandt, um das Gender Mainstreaming umzusetzen. Der AFET-Ausschuss nutzt die komparativeAnalyse (bench marking), REGI das Verfahren der Folgenabschätzung - nach Geschlechtern aufgeschlüsselt, SEDE die Erstellung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Statistiken, und PECH hat erklärt, alle verfügbaren Methoden nutzen zu wollen. Diese Einstellung wird auch vom DROI-Ausschuss geteilt.
D. expertise und konsultationen bezüglich der gleichstellungsdimension
Die meisten Ausschüsse haben regelmäßig Sachverständige, nationale Gremien und NRO konsultiert sowie andere Organisationen, die im Bereich der Gleichstellung tätig sind; dies geschah über öffentliche Anhörungen oder im Rahmen der Vergabe von Studien. Nur AFCO, AGRI, CONT, CULT, IMCO und JURI haben keine solchen Konsultationen in Anspruch genommen. DROI unterstreicht, dass Sachverständige von NRO, die auf gleichstellungsspezifische Fragen spezialisiert sind, regelmäßig an ihren öffentlichen Anhörungen teilnehmen. Das gleiche gilt für PECH und REGI. Für DEVE stellt die Konsultation von NRO und externen Sachverständigen ohnehin einen integralen Bestandteil des Verfahrens der Ausarbeitung von Berichten, Stellungnahmen und der Durchführung von Delegationsreisen dar.
Vierzehn Ausschüsse haben die interne Expertise des Parlaments (FEMM-Ausschuss, sein Sekretariat, die Fachabteilung, den juristischen Dienst und die Bibliothek) in Anspruch genommen. Der PECH-Ausschuss erklärt, dass er die meisten in Stellungnahmen des FEMM-Ausschusses erhaltenen Vorschläge berücksichtigt und in der Fachabteilung eine Studie in Auftrag gegeben hat mit dem Titel „Die Rolle der Frau bei der nachhaltigen Entwicklung in den europäischen Fischereizonen“. EMPL nutzt die Bibliothek und die Fachabteilung und erklärt, dass die Stellungnahmen des Frauenausschusses berücksichtigt würden. Die Bibliothek hat für REGI ein Dokument mit dem Titel „Gender Mainstreaming im Rahmen der Regionalpolitik“ erstellt, und die Fachabteilung hat eine externe „Studie zur Frage des integrierten Ansatzes der Gleichstellung von Männern und Frauen im Kontext der Verwendung der Strukturfondsmittel“ in Auftrag gegeben. ENVI konnte hieraus ebenfalls Nutzen ziehen, im wesentlichen Dank der Stellungnahme des FEMM-Ausschuss zu diesen Berichten. LIBE berücksichtigt die in seinen Berichten enthaltenen Stellungnahmen des FEMM-Ausschusses. DEVE nutzt die Expertise der Fachabteilung, und AFET beteiligt sich regelmäßig an Seminaren, die vom FEMM-Ausschuss organisiert werden.
Insgesamt haben siebzehn Ausschüsse angegeben, dass die Zusammenarbeit zwischen ihrem Ausschuss und dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter regelmäßig oder sporadisch ist. AFET, CULT, DEVE, EMPL, ITRE, LIBE und PECH arbeiten regelmäßig mit FEMM zusammen. Beispielsweise hat DEVE zusammen mit FEMM eine Anhörung „Frauen und der Krieg“ veranstaltet und hält diese Zusammenarbeit für gut und regelmäßig. AFET kooperiert im wesentlichen über die für die Berücksichtigung der Gleichstellungsdimension zuständigen stellvertretenden Vorsitzenden und über die Vernetzung von für dieses Thema zuständigen Verwaltungsräten; CULT begrüßt die zahlreichen vom FEMM-Ausschuss erstellten Stellungnahmen zu seinen Berichten und berücksichtigt diese stets umfassend. Neben der Zusammenarbeit mit dem FEMM-Ausschuss erwähnt der EMPL-Ausschuss aber auch die Zuständigkeitskonflikte in Bezug auf Vorschläge der Kommission.
Fünf Ausschüsse haben die Europäische Kommission darum ersucht, eine Folgenabschätzung für einen Vorgang vorzunehmen und dessen Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Männern und Frauen zu bewerten (DROI, INTA, ITRE, PECH und REGI). INTA hat dies bereits bei der Annahme gewisser Ziffern der Stellungnahme des FEMM-Ausschusses zum Handel und zur Armutsreduzierung getan, der Rechtsausschuss bei der Anwendung der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte und anlässlich der allgemeineren Anfrage betreffend das Finanzierungsinstrument.
Auf die Frage Wie beurteilen Sie die Expertise in geschlechtsspezifischen Fragen innerhalb des Sekretariats Ihres Ausschusses? haben zehn Ausschüsse geantwortet, dass die diesbezügliche Expertise sich noch in der Entwicklung befindet. Fünf Sekretariate besitzen eine gute Expertise, nämlich AFET, CONT, CULT, DROI und EMPL.
Im Sekretariat des INTA-Ausschusses ist eine qualifizierte Sachkenntnis in Bezug auf geschlechtsspezifische Fragen praktisch nicht vorhanden.
In der Zusammensetzung der Ausschüsse stellt sich die Geschlechterdimension wie folgt dar:
Ausschüsse |
MdEP Frauen |
MdEP Männer |
Total |
Frauen in % |
Anmerkungen |
|
AFCO |
12 |
42 |
54 |
22,2 |
|
|
AFET |
38 |
133 |
171 |
22,2 |
|
|
AGRI |
28 |
64 |
92 |
30,4 |
|
|
CONT |
31 |
52 |
83 |
37,4 |
20 % der Mitglieder sind Frauen, unter den stellvertretenden Mitgliedern sind 39 % Frauen |
|
CULT |
32 |
43 |
75 |
41,6 |
Die Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden sind Frauen, ebenfalls die Koordinatoren für die Fraktionen PPE, PSE und GUE. |
|
DEVE |
27 |
44 |
71 |
38 |
|
|
DROI |
27 |
45 |
72 |
37,5 |
|
|
EMPL |
43 |
58 |
101 |
42,5 |
|
|
ENVI |
56 |
79 |
135 |
41,4 |
|
|
IMCO |
36 |
52 |
88 |
40,9 |
(Frauen üben Funktionen wie Vorsitzende, 1. und 2. stellvertretende Vorsitzende aus). |
|
INTA |
15 |
50 |
65 |
23 |
|
|
ITRE |
38 |
69 |
107 |
35,5 |
|
|
JURI |
16 |
36 |
52 |
30,7 |
|
|
LIBE |
51 |
64 |
115 |
44,3 |
|
|
PECH |
14 |
49 |
63 |
22,2 |
Entwicklung relativ positiv, sie reflektiert aber die tatsächlichen Gegebenheiten nicht vollständig, da Frauen zu den aktivsten Mitgliedern des Ausschusses zählen und spezifische Funktionen innerhalb des Vorstands ausüben (3 stellvertretende Vorsitzende) und auch Koordinatoren der Fraktionen sind. |
|
REGI |
30 |
80 |
110 |
27,2 |
|
|
SEDE |
15 |
55 |
70 |
21,4 |
|
|
TRAN |
21 |
78 |
99 |
21,2 |
|
|
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
31.3.2009 |
|
|
|
||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 0 1 |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Edit Bauer, Edite Estrela, Věra Flasarová, Nicole Fontaine, Lissy Gröner, Anneli Jäätteenmäki, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Urszula Krupa, Astrid Lulling, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Zita Pleštinská, Teresa Riera Madurell, Eva-Riitta Siitonen, Eva-Britt Svensson, Anne Van Lancker, Anna Záborská |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Donata Gottardi, Marusya Ivanova Lyubcheva, Maria Petre, Heide Rühle |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Jean-Pierre Audy, Wolfgang Bulfon, Marie-Hélène Descamps, Jean Spautz |
|||||