BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft

3.4.2009 - (KOM(2008)0530 – C6‑0117/2009 – 2008/0171(CNS)) - *

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Rumiana Jeleva

Verfahren : 2008/0171(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0230/2009
Eingereichte Texte :
A6-0230/2009
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft

(KOM(2008)0530 – C6‑0117/2009 – 2008/0171(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2008)0530),

–   unter Hinweis auf das am 13. Dezember 2006 verabschiedete Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen („das Fakultativprotokoll“)[1],

–   gestützt auf Artikel 13 Absatz 1 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0117/2009),

–   gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0023/2009),

1.  stimmt dem Abschluss des Fakultativprotokolls zu;

2.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dem Rat und dem Parlament alle drei Jahre über den Stand der Durchführung des Fakultativprotokolls entsprechend ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu berichten;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  Von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet am 13.12.2006.

BEGRÜNDUNG

Werdegang des Vorschlags

Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Auf der Grundlage der vom Rat am 24. Mai 2004 beschlossenen Verhandlungsleitlinien führte die Kommission die Verhandlungen über das Übereinkommen im Namen der Europäischen Gemeinschaft.

Am 27. Februar 2007 legte die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und des dazugehörigen Fakultativprotokolls vor (KOM(2007)0077).

Der Beschluss des Rates vom 27. März 2007 (ST07404/07) enthielt auch eine Erklärung zum Fakultativprotokoll (Anhang II des Beschlusses), in der es hieß, der Rat der Europäischen Union werde die Frage der Unterzeichnung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft so bald wie möglich prüfen.

Das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll sind am 3. Mai 2008 in Kraft getreten.

Da das Fakultativprotokoll noch nicht von der Gemeinschaft unterzeichnet wurde, aber bereits in Kraft getreten ist, wird die Europäische Gemeinschaft durch den Vorschlag für einen Beschluss des Rates (KOM(2008)0530 endgültig/2 - 2008/171 (CNS)) ermächtigt werden, dem Fakultativprotokoll beizutreten.

Ziel

Im Fakultativprotokoll wird die Zuständigkeit des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen anerkannt. Dieser Ausschuss kann Mitteilungen von Menschen oder im Namen von Menschen entgegennehmen und prüfen, die nach eigenen Angaben Opfer einer Verletzung der Bestimmungen des Übereinkommens durch einen Vertragsstaat sind, der das Übereinkommen unterzeichnet hat.

Erklärung der Europäischen Gemeinschaft

Dem Fakultativprotokoll ist eine Erklärung der Europäischen Gemeinschaft gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Fakultativprotokolls beigefügt, in der für die vom Fakultativprotokoll betroffenen Bereiche angegeben ist, welche Zuständigkeiten die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft nach Maßgabe des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft übertragen haben.

Betreffend Artikel 1 Absatz 1 des Fakultativprotokolls erinnert die Europäische Gemeinschaft an ihren Vorbehalt in Bezug auf Artikel 27 Absatz 1 des Übereinkommens und daran, dass die Zuständigkeit des Ausschusses für die Europäische Gemeinschaft dadurch eingeschränkt wird.

Das bedeutet, dass die Europäische Gemeinschaft die Parteien des Übereinkommens ersucht, von Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf Kenntnis zu nehmen. Nach dieser Bestimmung können die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft vorsehen, dass diese Richtlinie hinsichtlich von Diskriminierungen wegen einer Behinderung nicht für die Streitkräfte gilt.

Bewertung

Der Unterzeichnung des Fakultativprotokolls ist wichtig, um Personen(gruppen) die Möglichkeit zu geben, beim Ausschuss Beschwerde gegen die Verletzung des Übereinkommens durch einen Vertragsstaat (Unterzeichner des Übereinkommens) zu führen (Artikel 1). Gegenstand von Beschwerden können Verletzungen von durch das Übereinkommen garantierten Rechten sein, wobei jedoch zunächst alle zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft werden müssen und die Beschwerden nur Ereignisse betreffen dürfen, die nach dem Inkrafttreten des Fakultativprotokolls in dem betreffenden Land eingetreten sind (Artikel 2).

Die Berichterstatterin begrüßt den von der Kommission vorgelegten Vorschlag zur Genehmigung des Fakultativprotokolls im Namen der Gemeinschaft in Bezug auf die Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen.

Die Berichterstatterin fordert die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten auf, dem Fakultativprotokoll rasch beizutreten und/oder es zu ratifizieren.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (20.2.2009)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Fakultativprotokolls der Vereinten Nationen zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft
(KOM(2008)0530 – C6‑0117/2009 – 2008/0171(CNS))

Verfasserin der Stellungnahme: Hiltrud Breyer

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. September 2003 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Auf dem Weg zu einem rechtsverbindlichen Instrument der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen“[1] und seine Entschließung vom 26. April 2007 zur Lage der Frauen mit Behinderungen in der Europäischen Union[2],

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), das 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) angenommen wurde, und dessen Fakultativprotokoll,

1.  begrüßt das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen; bedauert, dass bisher nur vier EU-Mitgliedstaaten das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll ratifiziert haben;

2.  stellt fest, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Fakultativprotokoll beizutreten, um Frauen und Mädchen mit Behinderungen, deren Rechte verletzt werden, die notwendigen rechtlichen Möglichkeiten zu geben, um solche Verstöße zu bekämpfen, und ihren Schutz gegen alle Formen der Diskriminierung sicherzustellen.

VERFAHREN

Titel

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Fakultativprotokoll)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2008)05302008/0171(CNS)

Federführender Ausschuss

EMPL

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM

 

 

 

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Hiltrud Breyer

22.10.2008

 

 

Prüfung im Ausschuss

20.1.2009

10.2.2009

 

 

Datum der Annahme

10.2.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

18

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Hiltrud Breyer, Ilda Figueiredo, Věra Flasarová, Lissy Gröner, Urszula Krupa, Pia Elda Locatelli, Astrid Lulling, Doris Pack, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Zita Pleštinská, Anni Podimata, Christa Prets, Teresa Riera Madurell, Eva-Riitta Siitonen, Eva-Britt Svensson, Britta Thomsen, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Gabriela Creţu, Ana Maria Gomes, Donata Gottardi, Elisabeth Jeggle, Maria Petre

  • [1]  ABI. C 76 E vom 25.3.2004, S.231.
  • [2]  ABI. C 74 E vom 20.3.2008, S.742.

VERFAHREN

Titel

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Fakultativprotokoll)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2008)0530 – C6-0117/2009 – 2008/0171(CNS)

Datum der Konsultation des EP

30.3.2009

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

EMPL

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Rumiana Jeleva

6.10.2008

 

 

Prüfung im Ausschuss

21.1.2009

2.3.2009

30.3.2009

 

Datum der Annahme

31.3.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Edit Bauer, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Alejandro Cercas, Derek Roland Clark, Jean Louis Cottigny, Jan Cremers, Harald Ettl, Richard Falbr, Joel Hasse Ferreira, Stephen Hughes, Ona Juknevičienė, Jean Lambert, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Juan Andrés Naranjo Escobar, Csaba Őry, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Elisabeth Schroedter, José Albino Silva Peneda, Jean Spautz, Gabriele Stauner, Ewa Tomaszewska, Anne Van Lancker

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Richard Howitt, Rumiana Jeleva, Jamila Madeira, Adrian Manole, Csaba Sógor, Evangelia Tzampazi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Jean-Pierre Audy, Vasilica Viorica Dăncilă