BERICHT über den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen

3.4.2009 - (KOM(2008)0837 – C6‑0032/2009 – 2009/0003(CNS)) - *

Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatterin: Amalia Sartori

Verfahren : 2009/0003(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0239/2009
Eingereichte Texte :
A6-0239/2009
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen

(KOM(2008)0837 – C6‑0032/2009 – 2009/0003(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2008)0837),

–   gestützt auf Artikel 152 Absatz 4 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0032/2009),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6‑0239/2009),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägung 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Schätzungen zufolge kommt es in den EU-Mitgliedstaaten bei 8 bis 12 % der in Krankenhäuser eingelieferten Patienten während der Behandlung zu Zwischenfällen.

(2) Schätzungen zufolge kommt es in den EU-Mitgliedstaaten bei 8 bis 12 % der in Krankenhäuser eingelieferten Patienten während der Behandlung zu Zwischenfällen; betroffen sind 6,7 bis 15 Millionen Krankenhauspatienten und mehr als 37 Millionen Patienten, die eine medizinische Grundversorgung in Anspruch genommen haben.

Begründung

Das Ausmaß dieses Problems und die Folgen für die öffentliche Gesundheit müssen genau dargelegt und bewusst gemacht werden.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägung 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(2a) Es wird geschätzt, dass durchschnittlich jeder 20. Patient von therapieassoziierten Infektionen betroffen ist, was 4,1 Millionen Patienten jährlich in der Europäischen Union entspricht, und dass rund 37 000 Todesfälle jährlich auf die Folgen einer solchen Infektion zurückzuführen sind.

Begründung

Es muss darauf hingewiesen werden, dass therapieassoziierte Infektionen zu den häufigsten und verhängnisvollsten Ursachen unbeabsichtigter Gefährdungen zählen.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägung 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Unzureichende Patientensicherheit stellt sowohl ein schwerwiegendes Problem der öffentlichen Gesundheit als auch eine hohe wirtschaftliche Belastung der ohnehin begrenzten Gesundheitsbudgets dar. Ein Großteil der Zwischenfälle in Krankenhäusern wie auch in der medizinischen Grundversorgung könnte verhindert werden; die meisten davon sind offenbar auf systemische Faktoren zurückzuführen.

(3) Unzureichende Patientensicherheit stellt sowohl ein schwerwiegendes Problem der öffentlichen Gesundheit als auch eine hohe wirtschaftliche Belastung der ohnehin begrenzten Gesundheitsbudgets dar. Ein Großteil der Zwischenfälle in Krankenhäusern wie auch in der medizinischen Grundversorgung, einschließlich der durch Diagnose- und/oder Behandlungsfehler verursachten Zwischenfälle, könnte verhindert werden; die meisten davon sind offenbar auf die begrenzte finanzielle Ausstattung sowie auf systemische Faktoren zurückzuführen.

Begründung

Systemische Faktoren bzw. Veränderungen in der Organisation werden ohne konstant ansteigende Aufwendungen für die Gesundheitsversorgung nichts verbessern.

In der Folgenabschätzung (SEK(2008)3005) wurde gezeigt, dass medizinisch-diagnostische Fehler eine der wichtigsten Ursachen für Zwischenfälle bei Behandlungen darstellen.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägung 6 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(6a) Schätzungen zufolge sind von allen therapieassoziierten Zwischenfällen insbesondere therapieassoziierte Infektionen leicht vermeidbar. Die Mitgliedstaaten müssen Instrumente einführen, um die Zahl der Personen, die alljährlich in der Europäischen Union von Zwischenfällen betroffen sind, um 20 % zu verringern.

Begründung

Studien der Kommission bestätigen, dass eine Verringerung der Zahl der Zwischenfälle um 20 % jährlich möglich ist, da die Verfahren zur Eindämmung von Infektionen gut erprobt sind und rasch angewandt werden können. Therapieassoziierte Infektionen führen zu rund 37 000 Todesfällen jährlich. Daher muss ein Ziel für die Verringerung dieser Zahl festgelegt werden, das die Mitgliedstaaten bis 2015 erreichen müssen.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägung 7

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(7) Es liegen Hinweise darauf vor, dass die Mitgliedstaaten der EU hinsichtlich der Entwicklung und Durchführung wirksamer und umfassender Strategien zur Förderung der Patientensicherheit einen unterschiedlichen Entwicklungsstand aufweisen. Deshalb soll mit dieser Initiative ein Rahmen geschaffen werden, der die Politikentwicklung sowie künftige inner- und zwischenstaatliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bewältigung der wichtigsten Probleme, denen die EU auf dem Gebiet der Patientensicherheit gegenübersteht, voranbringen kann.

(7) Es liegen Hinweise darauf vor, dass die Mitgliedstaaten der EU hinsichtlich der Entwicklung und Durchführung wirksamer und umfassender Strategien zur Förderung der Patientensicherheit einen unterschiedlichen Entwicklungsstand aufweisen. Deshalb soll mit dieser Initiative ein Rahmen geschaffen werden, der die Politikentwicklung sowie künftige inner- und zwischenstaatliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bewältigung der wichtigsten Probleme, denen die EU auf dem Gebiet der Patientensicherheit gegenübersteht, d.h. vor allem die Verantwortung der Einrichtungen und Institutionen der Gesundheitsversorgung für die Gesundheit der Menschen, voranbringen kann. Dabei darf gemäß Artikel 152 des EG-Vertrags nicht in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten eingegriffen werden.

Begründung

Die Verantwortung für die Gesundheit des Patienten muss hervorgehoben werden.

Es wird die Auffassung unterstützt, dass Doppelarbeit vermieden werden sollte. Tätigkeiten der WHO und die Empfehlungen des Europarats im Bereich der Patientensicherheit müssen sorgfältig ausgewertet und eventuelle weitere Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene so verzahnt werden, dass Synergien entstehen. Detaillierte Vorgaben und Leitlinien zu Fragen der Patientensicherheit auf europäischer Ebene werden jedoch mit Verweis auf Artikel 152 abgelehnt.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägung 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(8) Durch Einbindung in den Prozess der Patientensicherheit sollten die Patienten informiert und zum Handeln befähigt werden; sie sollten über die Sicherheitsniveaus und darüber aufgeklärt werden, wo sie zugängliche und verständliche Informationen zu Beschwerde- und Rechtsbehelfsmöglichkeiten finden können.

(8) Durch Einbindung in den Prozess der Patientensicherheit sollten die Patienten informiert und zum Handeln befähigt werden; sie sollten über die Sicherheitsniveaus und darüber aufgeklärt werden, wo sie zugängliche und verständliche Informationen zu Beschwerde- und Rechtsbehelfsmöglichkeiten finden können. Die Art der Kompensation und des Kompensationsverfahrens liegt jedoch in der Zuständigkeit des einzelnen Mitgliedstaates.

Begründung

Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger nach Fehlern in der Gesundheitsversorgung, durch die sie geschädigt wurden, eine ausreichende Kompensation erhalten. Für grenzüberschreitende Fälle innerhalb der EU bestimmen jedoch bereits die Rom-I- und die Rom-II-Verordnung das anwendbare Recht. In die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten darf nicht eingegriffen werden.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägung 10

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(10) Zwecks Einführung effizienter und transparenter Programme, Strukturen und Strategien auf dem Gebiet der Patientensicherheit sollten auf Gemeinschaftsebene vergleichbare und aggregierte Daten erhoben und bewährte Verfahrensweisen unter den Mitgliedstaaten verbreitet werden. Zur Erleichterung des Lernens voneinander ist es erforderlich, durch eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission eine einheitliche Terminologie der Patientensicherheit sowie gemeinsame Indikatoren zu entwickeln, wobei die Arbeiten der einschlägigen internationalen Organisationen berücksichtigt werden sollten.

(10) Zwecks Einführung effizienter und transparenter Programme, Strukturen und Strategien auf dem Gebiet der Patientensicherheit sollten auf Gemeinschaftsebene vergleichbare und aggregierte Daten erhoben und bewährte Verfahrensweisen unter den Mitgliedstaaten verbreitet werden. Diese Daten dürfen nur zum Zwecke der Sicherheit der Patienten in Hinblick auf die Eindämmung therapieassoziierter Infektionen verwendet werden. Zur Erleichterung des Lernens voneinander ist es erforderlich, durch eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission eine einheitliche Terminologie der Patientensicherheit sowie gemeinsame Indikatoren zu entwickeln, wobei die Arbeiten der einschlägigen internationalen Organisationen berücksichtigt werden sollten.

Begründung

Der Datenschutz ist bei der Erhebung der genannten Daten unbedingt zu beachten. Ein Missbrauch muss verhindert werden.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägung 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(11) Instrumente der Informations- und Kommunikationstechnologie wie elektronische Patientenakten oder Verschreibungen können die Patientensicherheit verbessern, zum Beispiel durch systematisches Screening nach möglichen Medikamenteninteraktionen oder ‑allergien.

(11) Instrumente der Informations- und Kommunikationstechnologie wie elektronische Patientenakten oder Verschreibungen können die Patientensicherheit verbessern, zum Beispiel durch systematisches Screening nach möglichen Medikamenteninteraktionen oder ‑allergien, wie dies in der Empfehlung 2008/594/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 zur grenzübergreifenden Interoperabilität elektronischer Patientendatensysteme1 anerkannt wurde.

 

________________

1ABl. L 190 vom 18.7.2008, S. 37.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägung 12 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(12a) Da ältere Menschen bei Krankenhausaufenthalten leichter Opfer von Infektionskrankheiten werden, sollten die Bedürfnisse dieser besonderen Patientengruppe ermittelt und Schritte unternommen werden, um ihre Rehabilitation und Rekonvaleszenz zu fördern.

Begründung

Ältere Menschen haben häufig ein schwächeres Immunsystem und bekommen daher bei Krankenhausbehandlung eher Infektionskrankheiten als jüngere Menschen. Ihre besonderen Bedürfnisse sollten erforscht werden, weil ältere Patienten keine schlechtere Behandlung als andere Bürger erhalten sollten und das Ziel die Rehabilitation aller Patienten sein sollte.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägung 15

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(15) Die verfügbaren Daten zu therapieassoziierten Infektionen reichen nicht aus, um Überwachungsnetzen aussagekräftige Vergleiche zwischen einzelnen Einrichtungen zu ermöglichen, um die Epidemiologie therapieassoziierter Pathogene zu beobachten und um Strategien zur Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen zu evaluieren und Leitlinien hierfür zu entwickeln. Aus diesem Grund sollten Überwachungssysteme auf Ebene der Gesundheitseinrichtungen sowie auf regionaler und nationaler Ebene geschaffen oder ausgebaut werden.

(15) Die verfügbaren Daten zu therapieassoziierten Infektionen reichen nicht aus, um Überwachungsnetzen aussagekräftige Vergleiche zwischen einzelnen Einrichtungen zu ermöglichen, um die Epidemiologie therapieassoziierter Pathogene zu beobachten und um Strategien zur Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen zu evaluieren und Leitlinien hierfür zu entwickeln. Aus diesem Grund sollten Überwachungssysteme auf Ebene der Gesundheitseinrichtungen sowie auf regionaler und nationaler Ebene geschaffen oder ausgebaut werden. Durch Verbesserung der Erhebung von Daten auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene sollte es ermöglicht werden, unmittelbare Zusammenhänge zwischen der Qualität der im Bereich der Patientensicherheit eingeführten Strategien, Systeme und Strukturen und den auf diesem Gebiet erzielten Ergebnissen leichter zu ermitteln.

Begründung

Die Überwachungssysteme müssen verbessert werden, um vollständigere Daten zu therapieassoziierten Infektionen zu gewinnen und um Zusammenhänge zwischen den eingeführten Strategien, Systemen und Strukturen und den erzielten Ergebnissen zu ermitteln. Dadurch ist es möglich, die Behandlung der Patienten zu verbessern und die Zahl der Krankenhausinfektionen zu verringern.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägung 15 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(15a) Die Mitgliedstaaten müssen die Zahl der von therapieassoziierten Infektionen betroffenen Personen verringern können. Von den verschiedenen möglichen Instrumenten ist die Einstellung einer größeren Zahl von Krankenpflegekräften, die auf dem Gebiet der Infektionskontrolle spezialisiert sind, besonders wichtig.

Begründung

Studien der Kommission bestätigen, dass die Einstellung von rund 8 700 Krankenpflegekräften, die auf dem Gebiet der Infektionskontrolle spezialisiert sind, für eine rasche und effiziente Verringerung der Zahl der therapieassoziierten Infektionen notwendig ist. Das optimale Verhältnis liegt bei einer auf dem Gebiet der Infektionskontrolle spezialisierten Krankenpflegekraft je 250 Krankenhausbetten.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägung 15 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(15b) Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten und ihre Gesundheitseinrichtungen den Einsatz von Verbindungspersonal erwägen, um das spezialisierte Pflegepersonal im Klinikbereich in Einrichtungen zur Notfallbehandlung und in kommunalen Krankenhäusern zu unterstützen.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägung 15 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(15c) Um die Zahl der Zwischenfälle bei der medizinischen Behandlung zu verringern, sollten die Mitgliedstaaten angehalten werden, auf lokaler und nationaler Ebene Ziele für die Einstellung von Angehörigen der Gesundheitsberufe festzulegen, die auf dem Gebiet der Infektionskontrolle spezialisiert sind, wobei angestrebt wird, das empfohlene Verhältnis von einer Krankenpflegekraft je 250 Krankenhausbetten bis zum Jahr 2015 zu erreichen.

Begründung

Um die Sicherheitsstandards für die Patienten zu verbessern, ist es notwendig, dass eine steigende Zahl von Angehörigen der Gesundheitsberufe auf dem Gebiet der Infektionskontrolle spezialisiert ist. Die konkrete notwendige Zahl hängt jedoch von der Art der im Krankenhaus durchgeführten Behandlung ab, weshalb die Ziele auf lokaler und nationaler Ebene gesetzt werden sollten.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für eine Empfehlung

Erwägung 16 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16a) Die Kommission sollte Vorschläge vorlegen, wie die Verbreitung gefälschter Medikamente und Schädigungen von Patienten und Arbeitskräften im Gesundheitswesen durch Verletzungen mit Injektionsnadeln verhindert werden können.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel I a (neu) – Überschrift

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Ia. VERRINGERUNGSZIELE

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel I a (neu) – Nummer 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(1) Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Instrumente einführen, um die Zahl der alljährlich in der Europäischen Union von therapieassoziierten Zwischenfällen betroffenen Personen um 20 % zu verringern; dies entspricht dem Ziel, diese Zwischenfälle bis zum Jahr 2015 um 900 000 Fälle jährlich zu verringern.

Begründung

Studien der Kommission bestätigen, dass eine Verringerung der Zahl der Zwischenfälle um 20 % jährlich möglich ist, da die Verfahren zur Eindämmung von Infektionen gut erprobt sind und rasch angewandt werden können. Therapieassoziierte Infektionen führen zu rund 37 000 Todesfällen jährlich. Daher muss ein Ziel für die Verringerung dieser Zahl festgelegt werden, das die Mitgliedstaaten bis 2015 erreichen müssen.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel II – Nummer 1 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) Benennung der auf ihrem Hoheitsgebiet für die Patientensicherheit zuständigen Behörde oder Behörden;

(a) Benennung der auf ihrem Hoheitsgebiet auf den verschiedenen nationalen und kommunalen Verwaltungsebenen für die Patientensicherheit zuständigen Behörden sowie Überwachung und Koordinierung der Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit;

Begründung

Nicht in allen Mitgliedstaaten gibt es – wie etwa in Polen – Gremien, die die Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsversorgung auf regionaler Ebene koordinieren.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel II – Nummer 1 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(c) Förderung der Entwicklung sichererer Systeme, Prozesse und Instrumente unter Einschluss von Informations- und Kommunikationstechnologien.

(c) Förderung der Entwicklung sichererer und nutzerfreundlicher Systeme, Prozesse und Instrumente unter Einschluss von Informations- und Kommunikationstechnologien.

Begründung

Bei der Entwicklung von Systemen, Verfahren und Instrumenten muss den Bedürfnissen und Fähigkeiten ihrer Nutzer Rechnung getragen werden.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel II – Nummer 2 – Buchstabe b a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(ba) Aufklärung der Patienten über das Behandlungsrisiko und Einführung rechtlicher Verfahren, die das Geltendmachen von Forderungen aufgrund von gesundheitlichen Schäden auch gegenüber Arzneimittelherstellern erleichtern.

Begründung

In den neuen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sind sich viele Geschädigte nicht über ihre Rechte im Klaren und wissen daher nicht, welche Entschädigungen sie erhalten können und von wem.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel II – Nummer 3 – Buchstabe a

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) eine angemessene Information über Umfang, Art und Ursachen von Fehlern, Zwischenfällen und Beinaheunfällen gewährleisten;

(a) eine angemessene Information über Umfang, Art und Ursachen von Fehlern, Zwischenfällen und Beinaheunfällen gewährleisten und die hierfür verantwortlichen Personen zu benennen;

Begründung

Der Patient muss wissen, wer wofür verantwortlich ist.

Änderungsantrag  21

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel II – Nummer 3 – Buchstabe b a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(ba) gewährleisten, dass zwischen den Gesundheitsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten ein vertraulicher Informationsaustausch über Angehörige der Gesundheitsberufe stattfindet, die der Fahrlässigkeit oder Behandlungsfehlern für schuldig befunden wurden.

Änderungsantrag  22

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel II – Nummer 4 – Buchstabe b a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(ba) angemessene Aus- und Weiterbildung aller Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, damit sie medizinische Geräte bestimmungsgemäß entsprechend ihrer Funktion und den Angaben in den Bedienungsanleitungen anwenden, um Gesundheitsrisiken und Zwischenfälle, einschließlich solcher, die durch die unbeabsichtigte Wiederverwendung von Hilfsmitteln verursacht werden, zu verhindern.

Begründung

Arbeitskräfte im Gesundheitswesen müssen bestmögliche Kenntnisse über das korrekte Funktionieren der von ihnen bei Behandlungen verwendeten Medizinprodukte und über den richtigen Umgang mit ihnen haben. Nur dieses Wissen versetzt sie in die Lage, die Gefahren für die Patienten und für sich selbst so gering wie möglich zu halten, die sich aus der falschen Anwendung medizinischer Geräte ergeben können, beispielsweise durch die Wiederverwendung medizinischer Hilfsmittel, die nur für die Verwendung an einem einzigen Patienten konzipiert und hergestellt sind.

Änderungsantrag  23

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel II – Nummer 5 – Buchstabe c

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(c) um vergleichbare Daten und Informationen zu Art und Anzahl der Ergebnisse in Bezug auf die Patientensicherheit auf EU-Ebene zu erheben und auszutauschen, um so das Voneinanderlernen zu erleichtern und eine Informationsgrundlage für die Prioritätensetzung zu schaffen.

(c) um vergleichbare Daten und Informationen zu Art und Anzahl der Ergebnisse in Bezug auf die Patientensicherheit auf EU-Ebene zu erheben und auszutauschen, um so das Voneinanderlernen zu erleichtern und eine Informationsgrundlage für die Prioritätensetzung zu schaffen. Umfang und Aufwand der Datenerhebung sowie die Verwendung der Daten dürfen nicht in einem Missverhältnis zum zu erwartenden Nutzen stehen. Die Daten dürfen nur zur Erreichung des Ziels (Verringerung der behandlungsbedingten Infektionen durch gemeinsames Lernen) erhoben werden.

Begründung

Die geforderte Kooperation der Mitgliedstaaten mit der Kommission bei der Klassifizierung, Kodierung und Datenerhebung darf nicht dazu führen, dass die Kommission das Recht erhält, aus den gesammelten Datenbeständen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Änderungsantrag  24

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel II – Nummer 6 – Buchstabe b a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(ba) die EU-weite Förderung von Möglichkeiten zur Zusammenarbeit und zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren auf dem Gebiet von Initiativen für die Sicherheit der Patienten auf lokaler Ebene zwischen Krankenhausmanagern, Klinikpersonal und Patientengruppen.

Änderungsantrag  25

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel III – Nummer 1 – Buchstabe -a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(-a) die Einführung wirksamer Risikobewertungsmechanismen, einschließlich einer diagnostischen Untersuchung der Patienten vor Therapiebeginn, um rasch Umstände erkennen zu können, die zusätzliche Vorsorgemaßnahmen erfordern;

Begründung

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Patienten vor Beginn einer Therapie untersucht und Infektionen, wie z. B. MRSA, rasch diagnostiziert und behandelt werden, um die Gesundheit der betreffenden Patienten zu schützen und zu verhindern, dass sie andere Patienten und das Personal der Gesundheitseinrichtungen anstecken.

Änderungsantrag  26

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel III – Nummer 1 – Buchstabe -a a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(-aa) angemessenen Schutz für die Arbeitskräfte im Gesundheitswesen durch Impfungen, Postexpositionsprophylaxe, diagnostische Routineuntersuchungen, persönliche Schutzausrüstung und die Verwendung medizinischer Geräte, die das Risiko von durch Blut übertragbaren Infektionen verringern;

Begründung

Arbeitskräfte im Gesundheitswesen laufen tagtäglich Gefahr, sich Infektionen zuzuziehen, die unter Umständen zum Tode führen können, und können diese Infektionen unter Patienten und in ihrem weiteren Umfeld verbreiten.

Änderungsantrag  27

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel III – Nummer 1 – Buchstabe -a b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(-ab) wirksamen Schutz vor Infektionen und deren wirksame Eindämmung in Einrichtungen zur Langzeitpflege und zur Rehabilitation;

Begründung

Es ist wichtig, dass Heime für die Langzeitpflege nicht übersehen werden. Das Zusammenleben auf engem Raum, die Konstruktion der Gebäude, die hohe Zahl an verabreichten Medikamenten, Druckverletzungen und die Anwendung von Kathetern sind sämtlich Faktoren, die Pflegeheime zu idealen Orten für die Entstehung und Verbreitung von MRSA und anderen Infektionen machen.

Änderungsantrag  28

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel III – Nummer 1 – Buchstabe b

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) Verbesserung der Prävention und Eindämmung von Infektionen auf Ebene der Gesundheitseinrichtungen;

(b) Verbesserung der Prävention und Eindämmung von Infektionen auf Ebene der Gesundheitseinrichtungen und Gewährleistung eines Höchstmaßes an Sauberkeit, Hygiene und, falls erforderlich, Keimfreiheit:

 

i) des Materials, das mit der Aufnahme und dem Aufenthalt des Patienten in Zusammenhang steht;

 

ii) des medizinischen und paramedizinischen Materials, der elektromedizinischen Geräte für die Patienten und der Ausgabe der Arzneimittel;

 

iii) der Gesundheitsanlagen für die Behandlung der Patienten;

Begründung

Um Krankenhausinfektionen zu verhindern, muss ein Höchstmaß an Sauberkeit, Hygiene und, falls erforderlich, Keimfreiheit des gesamten Materials, mit dem die Patienten in Berührung kommen, gewährleistet werden.

Änderungsantrag  29

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel III – Nummer 1 – Buchstabe b – neuer Spiegelstrich

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

‑ Förderung der Handhygiene unter den Angehörigen der Gesundheitsberufe;

Begründung

Infektionen werden gewöhnlich über die Hände des Personals im Gesundheitswesen und anderer Menschen übertragen, die mit infizierten Patienten oder Oberflächen in deren Umgebung in Berührung kommen.

Änderungsantrag  30

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel III – Nummer 1 – Buchstabe b – neuer Spiegelstrich

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

– Verbesserung der Prävention und der Bekämpfung der Verbreitung von Krankheiten beim medizinischen und paramedizinischen Personal, indem die erforderlichen Vorbeugemaßnahmen ergriffen werden, so u. a. Kampagnen zur Impfung dieses Personenkreises;

Begründung

Das medizinische und paramedizinische Personal ist nicht nur der Gefahr der Ansteckung durch Krankheiten und Krankenhausinfektionen ausgesetzt, sondern von ihm geht auch die Gefahr einer Ansteckung mit Krankenhausinfektionen aus. Die Mitgliedstaaten müssen deshalb dafür sorgen, dass die Gesundheit sowohl des Personals als auch der Patienten nicht gefährdet ist. Um das Auftreten von Krankenhausinfektionen zu verringern, ist es wichtig, dass u. a. eigens für das Personal Impfkampagnen durchgeführt werden.

Änderungsantrag  31

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel III – Nummer 1 – Buchstabe d

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(d) Förderung der Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen auf Ebene des Mitgliedstaats und auf Ebene der Gesundheitseinrichtungen;

(d) Förderung der Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen und des paramedizinischen Personals auf Ebene des Mitgliedstaats und auf Ebene der Gesundheitseinrichtungen, wobei der Schwerpunkt auf die Krankenhausinfektionen und die Resistenz von Viren gegen Antibiotika gelegt wird;

Begründung

Die Resistenz von Viren gegen Antibiotika ist eine der Hauptursachen der Krankenhausinfektionen und muss ein Schwerpunktthema bei der Weiterbildung der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen auf allen Ebenen sein. Um die Zahl der Krankenhausinfektionen zu verringern, muss eine fundierte und ständige Weiterbildung des gesamten in den Gesundheitseinrichtungen tätigen Personals gewährleistet werden.

Änderungsantrag  32

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel III – Nummer 1 – Buchstabe e

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(e) Verbesserung der Patienteninformation;

(e) Verbesserung der Patienteninformation durch das Sozial- und Gesundheitsnetz, aber auch durch regelmäßige Informationskampagnen in Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen sowie im Internet;

Begründung

Eine vollständige Information der Patienten über die Risiken, die Sicherheitsniveaus und die geltenden Vorschriften zur Vermeidung von Fehlern und Krankenhausinfektionen ist unerlässlich. Daher müssen regelmäßig Informationskampagnen in den verschiedenartigen Medien durchgeführt werden.

Änderungsantrag  33

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel III – Nummer 1 – Buchstabe f

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(f) Förderung der Forschung.

(f) Förderung der Forschung, unter anderem im Bereich der möglichen medizinischen Anwendungen der Nanotechnologien und der Nanomaterialien.

Begründung

Von den zahlreichen Anwendungen der Nanotechnologien und der Nanomaterialien sind die Anwendungen im Gesundheitsbereich besonders vielversprechend. So kann beispielsweise die Änderung der Nanostrukturen der Oberflächen der beim Bau von Krankenhäusern verwendeten Materialien, um diese sauber oder steril zu machen, ein wichtiges Instrument zur Eindämmung therapieassoziierter Infektionen sein.

Änderungsantrag  34

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel III – Nummer 1 – Buchstabe f a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(fa) Meldung jedes Ausbruchs therapieassoziierter Infektionen, von dem eine erhebliche Zahl von Patienten betroffen ist, an das Europäische Zentrum für die Prävention und Eindämmung von Krankheiten;

Änderungsantrag  35

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil I – Kapitel III – Nummer 1 – Buchstabe f b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(fb) Durchführung von Aufklärungskampagnen für die Öffentlichkeit und für Arbeitskräfte im Gesundheitswesen mit dem Ziel, Praktiken zurückzudrängen, die zu Antibiotikaresistenzen führen.

Änderungsantrag  36

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil II – Überschrift

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

TEIL II: BERICHT DER KOMMISSION

TEIL II: MASSNAHMEN DER KOMMISSION

Begründung

Von den zahlreichen Anwendungen der Nanotechnologien und der Nanomaterialien sind die Anwendungen im Gesundheitsbereich besonders vielversprechend. So kann beispielsweise die Änderung der Nanostrukturen der Oberflächen der beim Bau von Krankenhäusern verwendeten Materialien, um diese sauber oder steril zu machen, ein wichtiges Instrument zur Eindämmung therapieassoziierter Infektionen sein.

Änderungsantrag  37

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil II – Nummer 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(1a) Die Kommission sollte prüfen, wo bestehende gemeinschaftliche Rechtsvorschriften verschärft werden könnten, um die Sicherheit der Patienten zu verbessern, beispielsweise dadurch, dass sichergestellt wird, dass die Regulierungsbehörden für Berufe im Gesundheitswesen beim Grenzübertritt von Angehörigen der Gesundheitsberufe Informationen über abgeschlossene oder schwebende Disziplinarverfahren gegen einzelne Personen und nicht nur über ihre ursprünglichen Qualifikationen austauschen.

Änderungsantrag  38

Vorschlag für eine Empfehlung

Teil II – Nummer 1 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(1b) Die Kommission wird aufgefordert, auf der Grundlage des praktischen Leitfadens der Weltgesundheitsorganisation von 2002 zur Verhütung von Krankenhausinfektionen1 ein an Patienten gerichtetes Dokument zur Verhütung von Krankenhausinfektionen auszuarbeiten.

 

_____________________

1 WHO, Praktischer Leitfaden zur Verhütung von Krankenhausinfektionen, 1. Auflage, Dezember 2002 (2. Auflage 2008).

Begründung

Der praktische Leitfaden der Weltgesundheitsorganisation von 2002 zur Eindämmung von Infektionen ist ein Instrument, das sich als sehr nützlich erwiesen hat, das jedoch an die Arbeitskräfte im Gesundheitswesen gerichtet ist. Ein europäisches, speziell an die Patienten gerichtetes Dokument kann sich als wichtig für die Eindämmung der Krankenhausinfektionen erweisen und würde es den Patienten ermöglichen, sich Grundkenntnisse im Bereich der Patientensicherheit anzueignen.

Änderungsantrag  39

Vorschlag für eine Empfehlung

Anhang 1 – Zeile 15 – Spalte 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Ereignis, durch das ein Patient geschädigt wird. Eine Schädigung impliziert eine Beeinträchtigung der Struktur oder Funktion des Körpers und/oder jede sonstige, sich daraus ergebende schädliche Auswirkung.

Ereignis, durch das ein Patient während der medizinischen Behandlung geschädigt wird. Eine Schädigung impliziert eine ständige oder vorübergehende Beeinträchtigung der Struktur oder Funktion des Körpers und/oder jede sonstige, sich daraus ergebende schädliche Auswirkung.

Begründung

Unter den Zwischenfällen muss auch eine vorübergehende Beeinträchtigung der Struktur oder Funktion des Körpers aufgeführt werden.

Änderungsantrag  40

Vorschlag für eine Empfehlung

Anhang 1 – Zeile 4 – Spalte 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Einrichtung, in der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens sekundäre und tertiäre Gesundheitsdienstleistungen erbringen.

Eine staatliche, nichtstaatliche oder karitative Einrichtung des Gesundheitswesens, in der Freiwillige oder Arbeitskräfte des Gesundheitswesens sekundäre und tertiäre Gesundheitsdienstleistungen erbringen.

Begründung

Die Definition gibt in ihrer ursprünglichen Fassung nicht die in den Mitgliedsländern der EU unterschiedliche Organisation des Gesundheitswesen wider und berücksichtigt nicht die Tatsache, dass Kliniken, Krankenhäuser oder Einrichtungen der Palliativversorgung durch kirchliche Orden, Religionsgemeinschaften und karitative Institutionen sowie Stiftungen geführt werden.

Änderungsantrag  41

Vorschlag für eine Empfehlung

Anhang 1 – Zeile 6 – Spalte 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Bewahrung des Patienten vor unnötigen Schädigungen oder potenziellen Schädigungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung.

Abwesenheit unerwünschter Ereignisse, wobei ein unerwünschtes Ereignis als ein schädliches Vorkommnis definiert wird, das eher auf der Behandlung als auf der Erkrankung beruht. Dieses unerwünschte Ereignis kann vermeidbar oder unvermeidbar sein.

Änderungsantrag  42

Vorschlag für eine Empfehlung

Anhang 1 – Zeile 14 – Spalte 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Angehörige der Gesundheitsberufe, die in den Stationen/Abteilungen arbeiten und die als Verbindungsleute zwischen ihrer Station/Abteilung und dem Team für die Prävention und Eindämmung von Infektionen fungieren. Dieses Verbindungspersonal trägt zur Förderung der Prävention und Eindämmung von Infektionen in den jeweiligen Stationen/Abteilungen bei und gibt dem entsprechenden Team Feedback.

Angehörige der Gesundheitsberufe, die in den entsprechenden Bereichen arbeiten und die als Verbindungsleute zwischen ihrem Arbeitsbereich und dem Team für die Prävention und Eindämmung von Infektionen fungieren. Dieses Verbindungspersonal trägt zur Förderung der Prävention und Eindämmung von Infektionen in den jeweiligen Bereichen bei und gibt dem entsprechenden Team Feedback.

Begründung

Hier ist eine neutralere Definition zu bevorzugen, um deutlich hervorzuheben, dass Infektionen nicht nur in Krankenhäusern, sondern auch in anderen Bereichen der Gesundheitsversorgung, beispielsweise in Arztpraxen, vorkommen können. Auch hier ist ein hohes Maß an Patientensicherheit zu gewährleisten, um bei einer anschließenden Behandlung keine weiteren Personen zu gefährden.

Änderungsantrag  43

Vorschlag für eine Empfehlung

Anhang 2 – Kapitel 1 – Nummer 1 – Buchstabe b a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(ba) die Anwendung von Instrumenten der Informations- und Kommunikationstechnologie, wie z. B. von elektronischen Bedienungsanleitungen, akzeptieren und fördern, um die Kenntnis der Medizinprodukte bei ihren Anwendern zu verbessern.

Begründung

Wenn das Verständnis des richtigen Funktionierens und der korrekten Anwendung von Medizinprodukten bei den Arbeitskräften im Gesundheitswesen gestärkt wird, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Fehlanwendung, und die Gefahren für die Patienten, die mit den betreffenden Produkten behandelt werden, werden geringer. Neue Instrumente der Informations- und Kommunikationstechnologie, wie zum Beispiel elektronische Bedienungsanleitungen, die auch Illustrationen oder Videosequenzen enthalten, könnten dazu beitragen, die Kenntnis von Medizinprodukten erheblich zu verbessern.

Änderungsantrag  44

Vorschlag für eine Empfehlung

Anhang 2 – Kapitel 1 – Nummer 4 – Buchstabe c a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(ca) angemessene Aus- und Weiterbildung aller Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, damit sie medizinische Geräte bestimmungsgemäß entsprechend ihrer Funktion und den Angaben in den Bedienungsanleitungen anwenden, um Gesundheitsrisiken und Zwischenfälle, einschließlich solcher, die durch die unbeabsichtigte Wiederverwendung von Hilfsmitteln verursacht werden, zu verhindern.

Begründung

Arbeitskräfte im Gesundheitswesen müssen bestmögliche Kenntnisse über das korrekte Funktionieren der von ihnen bei Behandlungen verwendeten Medizinprodukte und über den richtigen Umgang mit ihnen haben. Nur dieses Wissen versetzt sie in die Lage, die Gefahren für ihre eigene Gesundheit und für die der Patienten so gering wie möglich zu halten, die sich aus der falschen Anwendung medizinischer Geräte ergeben können, beispielsweise durch die Wiederverwendung medizinischer Hilfsmittel, die nur für die Verwendung an einem einzigen Patienten konzipiert und hergestellt sind.

Änderungsantrag  45

Vorschlag für eine Empfehlung

Anhang 2 – Teil 1 – Nummer 7 – Buchstabe a a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(aa) gefördert werden sollte unter anderem die Forschung auf dem Gebiet der medizinischen Anwendungen der Nanotechnologien und der Nanomaterialien.

Begründung

Von den zahlreichen Anwendungen der Nanotechnologien und der Nanomaterialien sind die Anwendungen im Gesundheitsbereich besonders vielversprechend. So kann beispielsweise die Änderung der Nanostrukturen der Oberflächen der beim Bau von Krankenhäusern verwendeten Materialien, um diese sauber oder steril zu machen, ein wichtiges Instrument zur Eindämmung therapieassoziierter Infektionen sein.

Änderungsantrag  46

Vorschlag für eine Empfehlung

Anhang 2 – Kapitel 2 – Nummer 1 – Buchstabe a – Spiegelstrich 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– Einbeziehung der Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von Infektionen in die Behandlungspläne der Patienten;

Einbeziehung der Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von Infektionen in die Behandlungspläne der Patienten, einschließlich der erforderlichen Impfkampagnen für das Personal;

Begründung

Das medizinische und paramedizinische Personal ist nicht nur der Gefahr der Ansteckung durch Krankheiten und Krankenhausinfektionen ausgesetzt, sondern von ihm geht auch die Gefahr einer Ansteckung mit Krankenhausinfektionen aus. Die Mitgliedstaaten müssen deshalb dafür sorgen, dass die Gesundheit sowohl des Personals als auch der Patienten nicht gefährdet ist. Um das Auftreten von Krankenhausinfektionen zu verringern, ist es wichtig, dass u. a. eigens für das Personal Impfkampagnen durchgeführt werden.

BEGRÜNDUNG

Die Qualität der Gesundheitsversorgung in Europa verbessert sich immer mehr, was auf die stetigen Fortschritte der medizinischen Wissenschaft zurückzuführen ist, die es ermöglichen, die Krankenhausaufenthalte erheblich zu verkürzen oder ganz zu vermeiden.

Medizinische Eingriffe können jedoch in einigen Fällen zu einer gesundheitlichen Schädigung der Patienten führen. Während einige Zwischenfälle auf die mit Eingriffen oder Arzneimitteln verbundenen Risiken zurückzuführen sind, werden andere durch vermeidbare medizinische Fehler oder durch Infektionen, die in den Gesundheitseinrichtungen entstanden sind, hervorgerufen.

Aus Studien der Kommission geht hervor, dass es bei 8 bis 12 % der Krankenhauspatienten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu Zwischenfällen kommt. Umgerechnet in Zahlen sind dies zwischen 6,7 und 15 Millionen Krankenhauspatienten. Hinzu kommen rund 37 Millionen Patienten, bei denen es nach einer medizinischen Grundversorgung zu Zwischenfällen kommt, die unmittelbar mit der Behandlung zusammenhängen.

Zu den häufigsten Zwischenfällen zählen Infektionen, die sich Patienten in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen zugezogen haben. Betroffen ist davon durchschnittlich jeder 20. Krankenhauspatient, was einer Gesamtzahl von 4,1 Millionen Patienten jährlich entspricht.

Noch besorgniserregender ist, dass Krankenhausinfektionen alljährlich zu rund 37 000 Todesfällen führen und zu den häufigsten und verhängnisvollsten Ursachen unbeabsichtigter Schädigungen zählen.

Die Entwicklung und Verbreitung von Krankenhausinfektionen wird unter anderem durch folgende Faktoren erleichtert:

§ die Entwicklung einer Antibiotikaresistenz von Viren

§ eine hohe Bettenbelegungsrate

§ die Zunahme der Mobilität von Patienten

§ ein unzureichendes Personal-Patienten-Verhältnis

§ eine unzureichende Beachtung der Handhygiene und der verschiedenen Praktiken zur Verhütung von Infektionen

§ einen falschen Gebrauch der medizinischen Geräte.

In den meisten Fällen können die Zwischenfälle, die mit der Behandlung im Allgemeinen und den Krankenhausinfektionen im Besonderen zusammenhängen, vermieden werden. Die Zahl von 8 bis 12 % der Patienten, die alljährlich von Zwischenfällen infolge der Behandlung betroffen sind, kann und muss verringert werden.

Dazu müssen die Europäische Union und die Mitgliedstaaten zunächst einmal durch die Erhebung von Daten auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene das Ausmaß des Problems feststellen. Die Daten können dazu dienen, Zusammenhänge zwischen der Qualität der eingeführten Strategien, Systeme und Strukturen und den bei der Verbesserung der Patientensicherheit erzielten Ergebnisse zu ermitteln.

Außerdem benötigen die Mitgliedstaaten klare Ziele für die Verbesserung der Behandlung ihrer Bürger. Eine Verringerung der Zahl der therapieassoziierten Infektionen um 20 % bis zum Jahr 2015 ist ein erstrebenswertes und mögliches Ziel, da die Verfahren zur Eindämmung der Infektionen gut erprobt sind und rasch angewandt werden können. Die öffentliche Gesundheit ist ein primäres Gut und ein Recht. 37 000 Todesfälle, die durch Infektionen infolge von Behandlungen verursacht werden, ist eine zu hohe Zahl, die von den Bürgern der Europäischen Union nicht hingenommen werden kann.

Um das Ziel zu erreichen, diese Infektionen bis zum Jahr 2015 um 900 000 Fälle jährlich (Verringerung um 20 %) zu verringern, müssen die Mitgliedstaaten und die EU-Organe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten, die erforderlichen Instrumente einführen. Dabei sind insbesondere folgende weitere Strategien denkbar:

§ Verstärkung der Präsenz von Krankenpflegekräften, die auf dem Gebiet der Infektionskontrolle spezialisiert sind;

§ Förderung der Aus- und Weiterbildung des medizinischen und des paramedizinischen Personals, wobei der Schwerpunkt auf den Krankenhausinfektionen und der Antibiotikaresistenz von Viren liegt;

§ Förderung der Forschung auf diesem Gebiet, wobei der Schwerpunkt auf den neuen Technologien liegt.

Unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips müssen die EU-Organe und insbesondere die Kommission eine wichtige Rolle in diesem Bereich übernehmen, um den Austausch von Daten und bewährten Verfahren zu erleichtern. Nach Ansicht der Berichterstatterin sollte die Kommission insbesondere aufgefordert werden, ein an die Patienten gerichtetes Dokument zur Verhütung von Krankenhausinfektionen auszuarbeiten und dem Parlament und dem Rat vorzulegen.

Abschließend möchte die Berichterstatterin betonen, dass konkrete und rasche Antworten gefunden werden müssen, mit denen eine gezielte und dauerhafte Verringerung der Krankenhausinfektionen in Europa erreicht werden kann. Sie hält es daher für notwendig, Ziele –auch nicht verbindliche Ziele – für die Mitgliedstaaten festzulegen. Sie hält es außerdem für notwendig, die Kommission aufzufordern, dem Parlament innerhalb von drei Jahren über die von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union auf diesem Gebiet erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten.

VERFAHREN

Titel

Sicherheit der Patienten

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2008)0837 – C6-0032/2009 – 2009/0003(CNS)

Datum der Konsultation des EP

23.1.2009

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ENVI

3.2.2009

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

EMPL

3.2.2009

IMCO

3.2.2009

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

EMPL

11.2.2009

IMCO

12.3.2009

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Amalia Sartori

15.1.2009

 

 

Prüfung im Ausschuss

17.2.2009

 

 

 

Datum der Annahme

31.3.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

50

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Adamos Adamou, Georgs Andrejevs, Margrete Auken, Liam Aylward, Pilar Ayuso, Irena Belohorská, Maria Berger, Johannes Blokland, John Bowis, Frieda Brepoels, Hiltrud Breyer, Martin Callanan, Dorette Corbey, Magor Imre Csibi, Chris Davies, Avril Doyle, Edite Estrela, Anne Ferreira, Alessandro Foglietta, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Gyula Hegyi, Marie Anne Isler Béguin, Dan Jørgensen, Christa Klaß, Urszula Krupa, Jules Maaten, Marios Matsakis, Linda McAvan, Péter Olajos, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Vittorio Prodi, Dagmar Roth-Behrendt, Guido Sacconi, Daciana Octavia Sârbu, Amalia Sartori, Bogusław Sonik, María Sornosa Martínez, Thomas Ulmer, Anja Weisgerber, Glenis Willmott

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Iles Braghetto, Nicodim Bulzesc, Christofer Fjellner, Milan Gaľa, Johannes Lebech

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Christopher Heaton-Harris, Søren Bo Søndergaard

Datum der Einreichung

3.4.2009